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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/183 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 183. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 Inhalt: Erklärung zum Tag der Menschenrechte . 14149A Tagesordnungspunkt 17: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-ReformG 1990) (Drucksache 11/5347) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG-E) (Drucksache 11/5961) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD zu einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 11/5348) d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Altersgrenze in der Ausbildungsförderung (Drucksache 11/2823) e) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Achter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 11/5524) Frau Odendahl SPD 14150A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 14151D Wetzel GRÜNE 14153D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 14155 C Kuhlwein SPD 14158B Dr.-Ing. Laermann FDP 14160B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einführung eines einheitlichen linearen zeitvariablen Tarifs für alle Verbrauchergruppen und Stromanwendungsgebiete (Drucksachen 11/2079, 11/5635) Dr. Sprung CDU/CSU 14162A Jung (Düsseldorf) SPD 14162D Dr.-Ing. Laermann FDP 14163 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 14164 C Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi . 14165B Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz — EschG) (Drucksache 11/5460) b) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebenunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Nr. 19 a — neu —) (Drucksache 11/5709) c) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 zur Regelung von Problemen der künstlichen Befruchtung beim Menschen und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen (Drucksache 11/5710) Engelhard, Bundesminister BMJ 14166D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14167 D Seesing CDU/CSU 14170C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 14172C Funke FDP 14173D Tagesordnungspunkt 19: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. de With, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abschöpfung von Gewinnen, Geldwäsche — (. . . StrÄndG) (Drucksache 11/5313) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Vermögensstrafe — (. . . StrÄndG) (Drucksache 11/5461) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterbindung der Geldwäsche zur Bekämpfung des Rauschgifthandels (Drucksache 11/5738) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abrüstung im Drogenkrieg Entkriminalisierung des Drogenkonsums, Verringerung der Kriminalität und Förderung von Hilfsangeboten (Drucksache 11/4936) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für Heroinabhängige (Drucksache 11/5966) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit über die Rauschgiftsituation und die Grundzüge eines Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplans Bericht des Bundesministers der Justiz zur Umsetzung der Drogenkonvention, zur Novellierung der Vorschriften über Verfall und Einziehung und anderer Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie zu Maßnahmen zum Aufspüren von Drogengewinnen (Drucksache 11/5525) Engelhard, Bundesminister BMJ 14175D Singer SPD 14176D Hörster CDU/CSU 14178 C Frau Nickels GRÜNE 14181 B Kleinert (Hannover) FDP 14182 D Dr. Hauchler SPD 14184 A Nächste Sitzung 14185D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14187* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Tierzuchtgesetzes) 14187* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 12 der Tagesordnung (Antrag der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe) 14189* A Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 14190* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 14149 183. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 08. 12. 89 Antretter SPD 08. 12. 89 * * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 08. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 08. 12. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 08. 12. 89 Bindig SPD 08. 12. 89 * * Frau Blunck SPD 08. 12. 89* * Dr. Bötsch CDU/CSU 08. 12. 89 Büchner (Speyer) SPD 08. 12. 89* Frau Conrad SPD 08. 12. 89 Daubertshäuser SPD 08. 12. 89 Daweke CDU/CSU 08. 12. 89 Duve SPD 08. 12. 89 Ehrbar CDU/CSU 08. 12. 89 Eich GRÜNE 08. 12. 89* Frau Eid GRÜNE 08. 12. 89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 08. 12. 89 Frau Ganseforth SPD 08. 12. 89 Dr. Gautier SPD 08. 12. 89 Frau Geiger CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 08. 12. 89 Genscher FDP 08. 12. 89 Dr. Haack SPD 08. 12. 89 Frau Dr. Hartenstein SPD 08. 12. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 08. 12. 89 Heimann SPD 08. 12. 89 Hiller (Lübeck) SPD 08. 12. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 08. 12. 89 Hoss GRÜNE 08. 12. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 08. 12. 89 Jaunich SPD 08. 12. 89 Dr. Jenninger CDU/CSU 08. 12. 89 Kittelmann CDU/CSU 08. 12. 89 * * Kißlinger SPD 08. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 08. 12. 89 Dr. Klejdzinski SPD 08. 12. 89* Dr. Kohl CDU/CSU 08. 12. 89 Kolbow SPD 08. 12. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 08. 12. 89 Lamers CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Laufs CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Luuk SPD 08. 12. 89* Dr. Mechtersheimer GRÜNE 08. 12. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 08. 12. 89 Meyer SPD 08. 12. 89 Michels CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 08. 12. 89* * Nagel SPD 08. 12. 89 Niegel CDU/CSU 08. 12. 89* * Petersen CDU/CSU 08. 12. 89* * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Rawe CDU/CSU 08. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 08. 12. 89* Reschke SPD 08. 12. 89 Reuschenbach SPD 08. 12. 89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 08. 12. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 08. 12. 89 Schäfer (Offenburg) SPD 08. 12. 89 Dr. Scheer SPD 08. 12. 89 * * Frau Schilling GRÜNE 08. 12. 89 Schmidt (München) SPD 08. 12. 89 * Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 08. 12. 89 Schmidt (Salzgitter) SPD 08. 12. 89 von Schmude CDU/CSU 08. 12. 89* * Schröer (Mülheim) SPD 08. 12. 89 Schütz SPD 08. 12. 89 Dr. Soell SPD 08. 12. 89 * * Steiner SPD 08. 12. 89* * Dr. Stoltenberg CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Teubner GRÜNE 08. 12. 89 Frau Trenz GRÜNE 08. 12. 89 Dr. Unland CDU/CSU 08. 12. 89* * Voigt (Frankfurt) SPD 08. 12. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 08. 12. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 08. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 08. 12. 89 Wischnewski SPD 08. 12. 89 Wissmann CDU/CSU 08. 12. 89 Würzbach CDU/CSU 08. 12. 89 Zierer CDU/CSU 08. 12. 89* * Dr. Zimmermann CDU/CSU 08. 12. 89 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Tierzuchtgesetzes) * ) Anlaß für das neue Tierzuchtgesetz sind Rechtsvorschriften der EG zur Harmonisierung des Tierzuchtrechtes. Die Neuregelungen bringen wesentliche Vereinfachungen und erweitern den tierzüchterischen Gestaltungsraum. Gegenüber dem bisherigen Tierzuchtrecht wird vor allem künftig die staatliche Körung als Voraussetzung für die Verwendung männlicher Zuchttiere zur Zucht abgeschafft. Andere EG-Mitgliedstaaten haben das Instrument der staatlichen Körung zum Teil nie gehabt. Ich will dahinstehen lassen, ob das alte Tierzuchtrecht die Tierzucht wirklich gefördert hat. Ich bin keineswegs sicher, daß in der Vergangenheit die Tierzuchtbeamten besser gewußt haben, was für die Tierzucht gut war, als die praktischen Landwirte. Und man kann auch nicht behaupten, daß die Tierzucht in *) Vgl. 182. Sitzung Seite 14092 A 14188* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 Ländern, z. B. in England, wo es nie eine staatliche Körung gab, deshalb zurückgeblieben sei. Im Gegenteil: In einigen Bereichen ist uns die Tierzucht in diesen Ländern überlegen. Für mich persönlich war es nie überzeugend, daß nach dem alten Tierzuchtrecht der Staat eine Entscheidung darüber traf, welche Zuchtbullen oder Zuchthengste z. B. zur Zucht zugelassen werden sollten. Der Vollzug des alten Tierzuchtrechts wurde — erfreulicherweise — nicht ganz so ernst genommen, wie die Buchstaben des Gesetzes es vorsahen. Mir ist jedenfalls in den letzten Jahren nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wonach eine Ordnungswidrigkeit geahndet wurde, weil jemand ein nicht vom Staat gekörtes Vatertier zur Zucht eingesetzt hat. Daß dies gleichwohl in der Praxis häufig geschah, ist jedermann, der sich mit Tierzucht ein wenig befaßt, hinlänglich bekannt. Wir schaffen mit diesem neuen Gesetz den Anachronismus ab, staatlichen Behörden Entscheidungen über die Tierzucht zu überlassen. Die Tierzüchter sind kompetent und mündig genug, solche Entscheidungen allein und selbständig zu treffen. Auch die Zuchtverbände bedürfen für ihre Zuchtpolitik keiner staatlichen Bevormundung. Überflüssige Rechtsstreitigkeiten zwischen Tierzüchtern und Körbehörden entfallen künftig. Insoweit werden mit dem neuen Tierzuchtgesetz überflüssige staatliche Einmischung und Bürokratie abgebaut, die tierzüchterische Eigenverantwortung des einzelnen Tierzüchters und der Zuchtverbände wird gestärkt. Die Auswirkungen des neuen Tierzuchtgesetzes und die Abschaffung der Staatskörung werden allerdings offensichtlich zum Teil von den Zuchtverbänden unterschätzt. Die vielfach zu lesende Behauptung, an Stelle der bisherigen staatlichen Körung trete künftig die Verbandsanerkennung der Zuchtverbände und im übrigen bleibe alles beim alten, entspricht nicht den Tatsachen. Selbstverständlich ist es den Zuchtverbänden auch nach dem neuen Tierzuchtgesetz unbenommen, künftig z. B. Eliteherdbücher oder ein Elitezuchtbuch für besonders anerkannte Zuchttiere zu führen. Aber entscheidend ist, daß die Zuchtverbände die Nachkommen auch von solchen Zuchttieren in ihr Zucht- oder Herdbuch eintragen müssen, die den Qualitätsanforderungen dieser Verbände nicht genügen. Erst dadurch wird letztlich die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Tierzüchters gewährleistet. Dabei mag es durchaus sinnvoll sein, daß die Zuchtverbände differenzierte, qualifikations- und leistungsbezogene, unterschiedliche Zucht- oder Herdbücher führen. Ein anerkannter Zuchtverband bleibt jedoch in jedem Falle verpflichtet, die Nachkommen auch nicht besonders anerkannter Zuchttiere einzutragen. Diese gravierende Neuerung darf von den Zuchtverbänden nicht länger übersehen werden. Sie geht letztlich zurück auf entsprechende EG-Richtlinien, deren Umsetzung durch die Bundesrepublik zwingend geboten ist. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in einigen Punkten durch übernommene Vorschläge des Bundesrates geändert worden, und darüber hinaus ist an einigen Punkten eine Klarstellung durch nachgereichte Vorschläge der Bundesregierung vorgenommen worden. Ich finde es erfreulich, daß diesen ergänzenden Vorschlägen der Bundesregierung auch die SPD-Fraktion beigetreten ist und daß wir dieses Gesetz in grundsätzlichem Konsens verabschieden können. Unterschiedliche Auffassung zwischen Koalition und SPD-Fraktion gab es nur im Hinblick auf die Ermächtigung der Landesregierungen, durch besondere Rechtsverordnung vorschreiben zu können, daß männliche Tiere zur Erzeugung von Nachkommen nur verwendet werden dürfen, wenn sie Zuchttiere sind. Damit hat die Koalition einem ausdrücklichen Wunsch der süddeutschen Bundesländer entsprochen, um auf einige regionale Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können. Es gibt z. B. in Baden-Württemberg kleinere ländliche Gemeinden, in denen man eine solche Rechtsverordnung wünscht. Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich gerne auf diese Verordnungsermächtigung verzichtet hätte; aber wir müssen andererseits einräumen, daß auch nichts dagegen spricht, auf solche regionalen Situationen mit traditionellen Möglichkeiten Rücksicht zu nehmen. Falsch ist in jedem Fall die Behauptung, damit würde die Benutzung nicht gekörter Vatertiere strafbar. Sie würde nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit zur Folge haben. Insofern sollte man diese Kontroverse nicht überbewerten. Eine gravierende Änderung haben wir im Bereich der künstlichen Besamung für die Tierzucht vorgenommen. Um nationale Zuchtprogramme zu sichern, haben wir hier die Position der Besamungsstationen rechtlich gestärkt. Einvernehmlich geregelt haben wir auch die künftige Rolle der Zuchtunternehmen. Entgegen den in der Fachpresse und von den Zuchtunternehmen selbst verbreiteten Behauptungen sind die rechtliche Stellung und der Gestaltungsspielraum der Zuchtunternehmen im neuen Tierzuchtgesetz gestärkt und erweitert worden. Schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah keine nachteilige Veränderung im Verhältnis zum alten Tierzuchtrecht vor. In der jetzt zur Verabschiedung stehenden Fassung ist im Zusammenhang mit Fragen der Besamung und Leistungsprüfung ausdrücklich klargestellt worden, daß natürlich auch ein Zuchtunternehmen mit Reinzuchtlinien züchten kann. Allerdings: Ein privates Zuchtunternehmen kann nicht ein Zuchtbuch für Reinzucht führen; das bleibt den Züchtervereinigungen vorbehalten. Wenn ein Zuchtunternehmen Reinzucht im Sinne des Gesetzes mit Herdbuch betreiben will, muß es die Tiere bei einer Züchtervereinigung eintragen lassen. Aber selbstverständlich hindert niemand ein Zuchtunternehmen daran, ob ohne oder mit Herdbuch, ob ohne oder mit Züchtervereinigung, auch mit Tieren aus Reinzucht zu züchten. In diesem Gesetz ist kein Platz für Fragen des Tierschutzes. Dafür gibt es ein besonderes Tierschutzgesetz. Wenn wir Erweiterungen dieses Gesetzes auf diesem Bereich abgelehnt haben, so nicht, weil wir Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 14189* den Tierschutz nicht ernst nehmen, sondern weil wir dann überschneidende Regelungen zwischen Tierzucht- und Tierschutzgesetz schaffen würden. Mit dem neuen Tierzuchtgesetz wird die bäuerliche Tierzucht insgesamt gestärkt. Die tierzüchterische Freiheit wird erweitert, und Staat und Zuchtverbände können dem einzelnen Tierzüchter nicht mehr so viel hereinreden, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Ich bin davon überzeugt, daß dieser Schritt der Tierzucht dienen wird. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 12 der Tagesordnung (Antrag der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe)*) Dr. Göhner (CDU/CSU): Die umfangreiche und detallierte Beschlußempfehlung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu diesem Tagesordnungspunkt ist bereits vor mehr als einem Jahr gefaßt worden. Die Koalitionsfraktionen haben in diesem Konzept konkrete Schritte zur Verminderung der PER-Belastungen verlangt. Wir können heute feststellen, daß ein erheblicher Teil dieser Forderungen bereits erfüllt ist, die übrigen Maßnahmen befinden sich in Vorbereitung. Ob das reicht, um die Probleme der Umweltbelastung mit PER zu lösen, ist zu bezweifeln. Eines ist allerdings klar: Der Antrag der GRÜNEN und die Beschlußempfehlung des Ausschusses sind weitgehend überholt. Wir beantragen daher auch die Zurückverweisung an den Ausschuß. Das gibt uns Gelegenheit, die Umsetzung unserer Forderungen zu überprüfen und notwendige weitergehende Überlegungen zu diskutieren. Perchloräthylen steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes müssen wir deshalb Sorge dafür tragen, daß Arbeitnehmer, Verbraucher, Anwohner PER-verwendender Betriebe sowie die Umwelt vor einer Belastung mit PER geschützt werden. PER und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe müssen soweit wie möglich durch unschädliche Substanzen ersetzt werden. Die in der Beschlußempfehlung des Umweltausschusses geforderte Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung ist verabschiedet und tritt am 1. Januar 1990 in Kraft — mit besonders strengen Grenzwerten für Lebensmittel. Daß den GRÜNEN dies nicht ausreicht, kann nicht verwundern. DIE GRÜNEN verweisen auf die USA, wo PER als krebserzeugend gilt, ohne allerdings derart strenge Grenzwerte zu haben, wie sie bei uns am 1. Januar in Kraft treten. Der Entwurf zur Novellierung der zweiten BundesImmissionsschutz-Verordnung (BIMSchVO) liegt vor: *) Vgl. 182. Sitzung Seite 13093 A In diesem Entwurf sind als Innenraumgrenzwerte die Maßstäbe zugrunde gelegt worden, die der Länderausschuß für Immissionsschutz empfohlen hat. Wichtig ist, daß mit dieser neuen Verordnung ein geschlossenes System vorgeschrieben wird — mit einer maximalen Rückgewinnung von PER und entsprechenden technischen Vorkehrungen. Dennoch bleibt die Frage, ob in chemischen Reinigungen Stoffe mit PER eingesetzt werden müssen. Diese Frage liegt nahe: Es liegt schließlich auch auf dem Tisch der Entwurf der Bundesregierung für eine Verbotsverordnung nach § 17 des Chemikaliengesetzes, eine sogenannte „Aliphatische CKW-VO". Wir begrüßen diese Verordnung ausdrücklich. Mit großer Verwunderung höre ich, daß es dagegen Widerstände gibt, z. B. aus dem Wirtschaftsministerium. Wir fordern die Bundesregierung nachhaltig auf, diesen Verordnungsentwurf aus dem Hause Töpfer so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Die Frage bleibt, ob man PER nicht generell in Reinigungsmitteln verbieten sollte, also auch bei solchen Reinigungsmitteln oder Produkten, mit denen der Verbraucher nicht direkt in Berührung kommt. Damit würde auch das Problem gelöst, bauordnungsrechtliche Anforderungen an einzuhaltende Abstände zwischen Räumen mit unverträglichen Nutzungen zu stellen, vor allem bei chemischen Reinigungsanlagen, die mit Lebensmittelbetrieben unter einem Dach untergebracht sind. Ein Mustererlaß auf der Basis des bestehenden Bauordnungsrechtes ist in Vorbereitung. Ich würde es bevorzugen, wenn man ein Verwendungsverbot von PER möglicherweise im Rahmen der aliphatischen CKW-VO vorsehen würde. Auch die heute noch zulässigen maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen bei PER müssen überprüft werden. Jedenfalls sind die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Innenraumgrenzwerte um ein Vielfaches strenger als die geltenden MAK-Werte. Besonderer Dank ist dem Länderausschuß für Immissionsschutz und der entsprechenden Arbeitsgruppe auszusprechen, die Vorschläge zur Lösung des Problems bei chemischen Reinigungsanlagen gemacht haben, welche bereits heute für die Vollzugsbehörden in den Ländern maßgebend sind. Bundesregierung und Bundesländer haben gemeinsam gehandelt. Die Kritik der GRÜNEN an den Empfehlungen der unabhängigen Expertengruppe aus allen Bundesländern hat wohl seinen Grund darin, daß damit den GRÜNEN ein vermeintliches Thema aus der Hand genommen worden ist. Baum (FDP): Erstens. Das in etwa 85 % aller Chemisch-Reinigungsanlagen als Reinigungsmittel verwendete Perchloräthylen ist in den letzten Jahren auf Grund neuerer Erkenntnisse über seine Umwelt- und Gesundheitsgefährlichkeit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Das Umweltbundesamt schätzt die jährlichen Lösemittelverluste auf ca. 17 000 Tonnen, die zu Umwelt- und Gesundheitsbelastungen führen; dies insbesondere auch auf Grund überwiegend eingesetzter veralteter Techniken sowie Hand- 14190* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 habung und Wartung der Anlagen. Das Beispiel PER zeigt den deutlichen Wandel, den manche Stoffe, die früher als Weiterentwicklung angesehen wurden, in der Bewertung erfahren. 90 % der verbrauchten PER-Mengen gehen in die Atmosphäre, auch Grundwasser kann regional und lokal belastet werden. Zweitens. Mit der 2. BImSchV hat die Bundesregierung 1986 bereits einen ersten Schritt getan. Allerdings gibt es Übergangsfristen für Altanlagen bis 1991, und es gibt auch noch Umsetzungsdefizite in bezug auf die 2. BImSchV. So hielten 1987 von ca. 4 000 überprüften Anlagen 60 % die Anforderungen der 2. BImSchV nicht ein. Drittens. Die Emissionsuntersuchungen bei Chemisch-Reinigungsbetrieben haben zudem gezeigt, daß auch in Wohnräumen, die sich in der Nachbarschaft von Textilreinigungsbetrieben befinden, das bei der Reinigung überwiegend eingesetzte PER festgestellt wurde. Auch für Lebensmittel, die in der Nähe verkauft wurden, trifft dies zu. EG-Kommission und die neue MAK-Wert-Liste von 1988 stufen PER als krebsverdächtigen Stoff ein. Das Bundesgesundheitsamt hat entsprechende Empfehlungen herausgegeben. Die Umweltministerkonferenz hat sich mehrfach mit dem Thema befaßt, so im Dezember 1987 und jetzt im November 1989. Auf Grund der Beschlüsse der Umweltministerkonferenz von 1987 wurden eine Reihe von Initiativen beschlossen. Die 33. Umweltministerkonferenz hat Mitte November weitere Beschlüsse gefaßt, die ich voll unterstütze. Fünftens. Mit unserer Beschlußempfehlung haben wir ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Reduzierung und zum Ersatz von PER zusammengefaßt. Es handelt sich um die Anforderungen, die sich kurz und mittelfristig realisieren lassen. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen aus diesem Forderungskatalog umgesetzt. Auch die weiteren Maßnahmen müssen schnellstmöglich realisiert werden. Sechstens. Bei der Bekämpfung von PER ist wie bei anderen problematischen Stoffen vor allem an der Quelle anzusetzen. Die Vorschläge zur Novellierung der 2. BImSchV mit einem Stufenprogramm liegen seit geraumer Zeit vor. Diese Novellierung muß nun schnellstens in Kraft treten, damit die Anforderungen an die Anlagen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, der Lösemittelgehalt der gereinigten Ware zum Schutz vor Lösemittelfreisetzungen beim Kunden so minimal wie möglich wird, strenge Grenzwerte für die Emission der Absaugluft aus den Reinigungsanlagen festgelegt werden und die Lösemittelfreisetzung soweit wie irgend möglich minimiert wird. Bei Altanlagen müssen überall da, wo die Gefährdungsstellen überschritten werden, sofort Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Gegebenenfalls muß Stillegung erfolgen. Automatische Reinigungsanlagen, die PER verwenden und kein Bedienungspersonal haben, sind zu verbieten. Siebtens. Wir brauchen strenge Grenzwerte, etwa für den Lebensmittelbereich. Die LösungsmittelHöchstmengen-Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft, ebenso die Verordnung zur Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösungsmittel. Achtens. Bau- und Gewerbeaufsichtsbehörden sollten künftig nicht mehr die Errichtung von ChemischReinigungen in Wohn- und Ladenzentren genehmigen, solange jedenfalls PER verwendet wird. Würden künftig neue Chemisch-Reinigungsanlagen nur noch außerhalb von Wohnhäusern zugelassen, so würde dies weitere Emissionsminderungen bei angemessenem Aufwand ermöglichen. Zudem könnten umweltfreundlichere Ersatzstoffe angewandet werden, die bei Betrieb der Anlagen in Wohngebäuden nicht in Betracht kommen. Neuntens. Mit der neuen Sachkundenachweispflicht für Chemisch-Reinigungen durch Ergänzung der Umweltverhütungsvorschrift wurde ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation getan. Zehntens. Ich unterstütze den UMK-Vorschlag, die Möglichkeiten zu prüfen, Konzentrationswerte von PER in der Innenraumluft benachbarter betriebsfremder Wohnräume festzulegen, bei dessen Überschreitung Maßnahmen ggfs. bis hin zur Stillegung der Anlage zu treffen sind. Elftens. Erforderlich ist die verstärkte Förderung von Forschungsvorhaben, die sich mit der Bereitstellung von Ersatzstoffen befassen. Ich erwarte daher mit großem Interesse die möglichst rasche Vorlage eines Sachstandsberichts darüber, wo PER heute noch wirklich erforderlich ist, wo umweltfreundliche Ersatzstoffe bereitstehen und wie die Forschung nach umweltfreundlichen Ersatzstoffen gefördert wird. Zwölftens. Einig dürften wir uns in diesem Hohen Hause auch sicherlich darüber sein, daß FCKW als Ersatz ausscheidet. Deshalb muß der Einsatz von FCKW in Chemisch-Reinigungsanlagen grundsätzlich untersagt werden. Solange wir keinen weniger problematischen Stoff als PER haben, müssen wir jedenfalls alles daransetzen, den PER-Verbrauch und die PER-Immissionen und damit die Umwelt- und Gesundheitsgefahren so drastisch wie irgendwie möglich zu senken. Dreizehntens. Ich appelliere an Bundesregierung und Länder, ihre Anstrengungen zur Minimierung der Risiken durch PER entschlossen fortzusetzen und weiter zu verstärken. Notwendig ist ein möglichst baldiger vollständiger Ersatz. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 — RRG 1992) Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Zehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 14191* Zehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Neuntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) Siebtes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz — ProdHaftG) Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes Gesetz über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Rohstoffstatistikgesetz — RohstoffStatG) Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 20. April 1989 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/2899 Nr. 3.1 Drucksache 11/3021 Nr. 2.1 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 11/5051 Nr. 44
Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Bevor ich die Tagesordnungspunkte unserer heutigen Sitzung aufrufe, möchte ich aus Anlaß des Tages der Menschenrechte eine kurze Erklärung abgeben.
Am 10. Dezember wird alljährlich aus Anlaß der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1948 der Tag der Menschenrechte begangen. Wir haben vor einem Jahr hier im Deutschen Bundestag eine Debatte zur Situation der Menschenrechte geführt, bei der die Verletzung und Mißachtung der Menschenrechte in weiten Teilen der Welt zur Sprache kam.
Heute können wir dankbar feststellen: Durchsetzung und Achtung der Menschenrechte, das ist für Millionen Menschen in der DDR und den anderen Staaten Osteuropas Wirklichkeit geworden. Viele haben übermenschlichen Mut bewiesen, sich gewagt und die Freiheit gewonnen ohne Anwendung von Gewalt.
Der Freiheitsdrang derjenigen, die ihre Heimat verließen, und die großen Demonstrationen in den Städten und Gemeinden der DDR und in Prag haben uns vor Augen geführt, welche Macht und Lebenskraft der Gedanke der Menschenrechte zu entfalten vermag, und dies trotz jahrzehntelanger Unfreiheit.
Die gewaltlos erkämpfte Freiheit darf nicht durch Gewalt beschädigt werden. Humaner Fortschritt und barbarische Verletzung der elementaren Menschenrechte kennzeichnen allerdings immer noch die Conditio humana. Wieder wurden auch bei uns Menschen das Opfer grausamer und verächtlicher Gewalt. Bekräftigen wir aus Anlaß des Tages der Menschenrechte unser klares und unbedingtes Nein zur Gewalt gegen Sachen und Menschen.
Vergessen wir aus Freude über das Erreichte nicht, wie viele Menschen in den verschiedenen Regionen und Staaten der Welt nach wie vor aus politischen, rassischen, ethnischen und weltanschaulichen Gründen verfolgt werden, wie viele auch in diesem Jahr ihr Leben im Kampf für die Menschenrechte verloren haben.
Weltweit sind 16 Millionen Menschen auf der Flucht, Flucht vor Hunger und vor Hunger nach Freiheit, Menschenwürde und Selbstbestimmung. 90 dieser Flüchtlinge leben in der Dritten Welt. Für viele von ihnen bedeutet die Flucht unmittelbare Lebensbedrohung, gänzliche Entwurzelung, ein ungewisses Umherirren und ein ungewisses Schicksal in Lagern und Notunterkünften.
Nicht alles Flüchtlingselend vermögen wir zu lindern, nicht alle Flüchtlingsströme aufzunehmen. Um so dringlicher ist es unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, daß in allen Teilen der Welt die Lage der Menschenrechte so verbessert wird, daß die Menschen nicht mehr fliehen müssen.
Die Menschenrechte sind nicht nur bedroht durch ihre unmittelbare Verletzung durch Diktatur, Willkürherrschaft, durch Folter oder Diskriminierung, sondern auch durch das Schweigen derer, die im Besitz der Freiheit sind, durch Gleichgültigkeit gegenüber der Unterdrückung anderer und gegenüber den Folgen dieser Unterdrückung. Deswegen ist Schweigen keine Antwort auf die Verletzung von Menschenrechten.

(Zustimmung)

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 17 auf:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-ReformG 1990)

— Drucksache 11/5347 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG-E)

— Drucksache 11/5961 —
c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
zu einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
— Drucksache 11/5348 —
d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
14150 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989
Präsidentin Dr. Süssmuth
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Altersgrenze in der Ausbildungsförderung
— Drucksache 11/2823 — e) Unterrichtung durch die Bundesregierung
Achter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2
— Drucksache 11/5524 —
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Beratung dieser Tagespunkte eine Stunde vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Odendahl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Doris Odendahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja nicht so, daß wir der Bundesregierung beim Einbringen der 12. BAföG-Novelle hier bei der Rednerliste den Rang streitig machen wollten. Es war aber so, daß die SPD-Bundestagsfraktion mit einem eigenen Gesetzentwurf, der im Oktober eingebracht wurde, die Mängel der heutigen 12. BAföG-Novelle schon im Vorfeld ausbessern wollte.
    Die jetzt anstehende 12. BAföG-Novelle ist die fünfte, an der ich seit Beginn meiner Arbeit hier im Deutschen Bundestag mitwirke. Wenn ich es genau betrachte, könnte ich eigentlich meine erste BAföG-Rede aus dem Jahre 1983 wieder genauso halten. Die Vorzeichen sind nämlich die gleichen geblieben. Es wäre Ihnen überhaupt nicht aufgefallen.
    Bei der Verabschiedung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im Jahre 1971 hier im Deutschen Bundestag bestand bei allen Parteien Einigkeit darüber, daß diese Ausbildungsförderung ein Instrument der Chancengleichheit in der Bildung sei, damit für junge Menschen der Zugang zu weiterführenden Schulen und Hochschulen nicht länger vom Geldbeutel der Eltern abhänge. Seitdem hat sich die Ausbildungsförderung von diesem gemeinsamen Ziel immer weiter entfernt.
    1981 mußten ausschließlich aus finanzpolitischen Gründen — das betone ich — die ersten Eingriffe vorgenommen werden. Mit der Wende folgte dann der völlige BAföG-Kahlschlag der CDU/CSU- und FDP-Regierung, der ausdrücklich auch ordnungspolitisch begründet wurde, bis etwa 1985 sogar der Kanzler erkannt hatte, daß dieser Kahlschlag wohl etwas zu hart ausgefallen war.
    Weil Sie nun, Herr Minister Möllemann, schon bei der Übernahme des Bildungsministeriums diese Erkenntnis des Bundeskanzlers mit auf den Weg bekamen, gleichwohl aber der strikten Anweisung des Finanzministers nachzukommen hatten, vor 1989 keine Leistungsgesetze vorzulegen, kamen Sie auf die naheliegende Idee, den BAföG-Beirat mit der Untersuchung struktureller Verbesserungen der Ausbildungsförderung zu beauftragen. Der BAföG-Beirat ist diesem Auftrag im Rahmen der von der Bundesregierung vorgegebenen Fragestellung sehr sorgfältig und detailliert nachgegangen. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich dafür bedanken.
    Es hat uns nicht überrascht, daß sich die meisten Empfehlungen des BAföG-Beirats mit den von der SPD-Fraktion seit 1983 bei jeder BAföG-Novelle eingebrachten Forderungen gedeckt haben. Ein Teil findet sich auch in dem heute von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf der 12. BAföG-Novelle wieder, angefangen von der dringend notwendigen Anpassung der Bedarfssätze und der Elternfreibeträge, über die 50prozentige Teilzuschußförderung — das sehen wir als einen ersten Schritt an — , bis hin zu der Erweiterung der Förderungshöchstdauer für die Examenssemester usw. — alles Verbesserungen, die Sie nachher sicherlich noch im Detail vortragen werden. Wir begrüßen es, daß Sie sich endlich dazu durchringen konnten. Lange genug hat es gedauert.

    (Kastning [SPD]: Ja, genau!)

    Daß die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf und einen Antrag zur Reform des Ausbildungsförderungsgesetzes eingebracht hat, ist darauf zurückzuführen, daß Sie Ihr Versprechen, eine Reform des BAföG herbeizuführen, eben nicht einhalten. Sie kommen nämlich einer zentralen Forderung des BAföG-Beirates und aller Fachgremien, die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 wieder einzuführen, nicht nach.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der SPD: So ist das! — Leider!)

    Unser Gesetzentwurf nimmt diese Schülerförderung wieder auf und stellt somit Chancengleichheit in der Bildung wieder her. Schülerförderung ist ein Hauptelement der Ausbildungsförderung, ohne die der Übergang in weiterführende Schulen und der Weg zur Hochschule von der Finanzkraft der Eltern abhängig gemacht wird. Es ist völlig falsch, Herr Minister, wenn Sie in den Veröffentlichungen neueren Datums von der Studienförderung reden. So war BAföG niemals gedacht.
    Nach den Ergebnissen der 12. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben die massiven Kürzungen beim BAföG seit 1983 vor allem bei der Schülerförderung besonders Arbeiterkinder, junge Frauen und Einkommensschwache vom Studium abgehalten. So liegt der Anteil der Arbeiterkinder — es sind auch die Kinder kleiner Angestellter dabei — an den Studierenden mit 8,2 % noch unter der Quote des Jahres 1982 mit 8,7 %, bei gestiegenen Studentenzahlen, versteht sich.
    Seit 1983 hat die SPD den Deutschen Bundestag auf die Verschlechterung bei der Ausbildungsförderung und vor allem auf die negativen strukturellen Auswirkungen hingewiesen, obwohl die Quote der Geförderten von rund 38 % im Jahre 1983 auf knappe 20 % absank. Obwohl die Zahl der voll geförderten Studierenden ständig abnahm, sah die Regierungskoalition bisher keinen Handlungsbedarf.
    Im Gegenteil, der Finanzaufwand für das BAföG sank trotz steigender Studierendenzahlen. 1982 zahlte der Bund noch knapp 2,5 Milliarden DM. Seit
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Dezember 1989 14151
    Frau Odendahl
    1986 sind es gerade 1,4 Milliarden DM. Wir haben aber inzwischen rund 1,4 Millionen real existierende Studierende, und dies wird nach allen Einschätzungen auch so bleiben. Trotzdem soll sich auch mit der zwölften BAföG-Novelle bis 1993 der Finanzaufwand nur wieder auf 1,6 Milliarden DM belaufen. Dieser finanzielle Kraftakt erscheint noch weniger glanzvoll, wenn gleichzeitig rund eine halbe Milliarde DM jährlich an Darlehensrückflüssen als Einnahme zu Buche schlägt.
    Entgegen der dringlichen Empfehlung des Beirats hat der Regierungsentwurf die Schülerförderung nur eingeschränkt aufgenommen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bleiben außen vor. Entgegen den dringenden Empfehlungen des BAföG-Beirats bleibt der Minister bei der Teilerlaßregelung, die ja auch eine Zuschußkomponente darstellt, allerdings eher ein Lotteriespiel ist. Auch der Bundesrat empfiehlt einhellig, angesichts der gegenwärtigen Hochschulbedingungen auf die Teilerlaßregelung zu verzichten.
    Sie kostet mehr als sie bringt: Außer Spesen nichts gewesen! Zudem bringt der Verzicht für den Bund wirklich etwas.
    Der von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ermöglicht die ersten strukturellen Veränderungen und Verbesserungen beim BAföG. Er nimmt die Förderung von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 11 auf und ermöglicht es, daß die Hochschulen allen Studienberechtigten auch bei geringem Familieneinkommen offen bleiben, daß die materielle Situation der Studierenden verbessert wird, daß Auslands-, Aufbau- oder Ergänzungsausbildungen sinnvoll möglich sind.
    Durch unseren Gesetzentwurf soll erstmals die Vereinbarkeit von Familie und Studium ermöglicht werden. Immerhin haben 6 % der Studierenden Kinder. Der Zeitaufwand für die Pflege und Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren wird im SPD-Gesetzentwurf anerkannt.
    Nach den Beratungen im Bundesrat ist nun anscheinend auch die Bundesregierung bereit, die Novelle in diesem Sinne nachzubessern, allerdings eingeschränkt auf Kinder bis zu drei Jahren. Wir haben uns für zehn Jahre entschieden, weil die Bedingungen, ein Kind in Kindergarten, Schule und Tagesstätte — noch dazu in Hochschulnähe — unterzubringen, denkbar schlecht sind. Der Bundesrat hat sich für sechs Jahre ausgesprochen. Wir sollten uns das noch einmal gemeinsam überlegen.
    Herr Minister, das BAföG ist ein Bundesgesetz, das jedoch zu einem Drittel von den Ländern mitfinanziert wird. Unser Gesetzentwurf ist mit allen SPD-regierten Ländern abgestimmt. Alle haben sich — trotz erheblicher Finanzierungsprobleme — für unseren Vorschlag ausgesprochen.

    (Wetzel [GRÜNE]: Schleswig-Holstein! — Gegenruf von der SPD: Auch!)

    — In Schleswig-Holstein war das sicher sehr schwer.
    Wie schon so oft muß ich die Bundesregierung an dieser Stelle auffordern, dort, wo sie Handlungskompetenz hat, dieser auch nachzukommen. Wenn Sie davon abrücken sollten, Schüler-BAföG aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten zu verweigern, wie Sie das noch vor vier Wochen hier taten, und auf finanzpolitische Zwänge abheben wollen, möchte ich Sie, Herr Minister Möllemann, fragen, ob die jährlichen Mehrkosten von 300 Millionen DM für das Schüler-BAföG angesichts der prognostizierten Steuermehreinnahmen für den Bund nicht ein Klacks sind.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Herr Möllemann, wie ich dem „Spiegel" entnehme, haben Sie im Abrüstungsetat ja auch einige Milliarden freigeschaufelt.
    Seit Bestehen des BAföG haben sich Bildungsvoraussetzungen und Bildungsverhalten, Einkommensstrukturen und Familienstrukturen sowie die Lebensgestaltung junger Menschen verändert. Es ist deshalb notwendig, eine Neugestaltung der Ausbildungsförderung zu untersuchen und vorzubereiten. In diesem Sinne hat sich auch der BAföG-Beirat in seinem Bericht geäußert. Der SPD-Antrag fordert die Bundesregierung auf, mit dieser Untersuchung erneut den BAföG-Beirat zu beauftragen. Mein Kollege Eckart Kuhlwein wird auf diese anstehenden Zukunftsfragen sowie auf die Probleme beim zweiten Bildungsweg noch gesondert eingehen.
    Es ist notwendig, meine Damen und Herren, Sofortmaßnahmen zu einer Reform des Ausbildungsförderungsgesetzes zu ergreifen. Es ist ebenso notwendig, eine Neugestaltung des BAföG vorzubereiten. Deshalb hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf und einen Antrag zur Reform der Ausbildungsförderung eingebracht. Ich möchte an Sie appellieren: Bleiben Sie heute doch nicht auf halbem Wege stehen, indem Sie ausgerechnet eines der Grundelemente außen vor lassen. Ich appelliere noch einmal nachdrücklich an Sie: Stimmen Sie auch dem Schüler-BAföG zu!

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)