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    Plenarprotokoll 11/182 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 182. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Inhalt: Verzicht des Abg. Weirich auf die Mitglied- schaft im Deutschen Bundestag 13985 A Eintritt der Abg. Frau Augustin in den Deutschen Bundestag 13985 A Erweiterung der Tagesordnung 13985 A Abwicklung der Tagesordnung 13985 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments des Königreichs Nepal und seiner Delegation 13985 C Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Die Bundeswehr in den 90er Jahren Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 13985 D Horn SPD 13991 D Wilz CDU/CSU 13993 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 13995 D Ronneburger FDP 13999 B Dr. von Bülow SPD 14002 D Biehle CDU/CSU 14006 B Gerster (Worms) SPD 14008 D Breuer CDU/CSU 14011 C Frau Fuchs (Verl) SPD 14015 A Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags des Abgeordneten Gerster (Worms), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung der deutsch-französischen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit (Drucksache 11/3918) Gerster (Worms) SPD 14018B Lamers CDU/CSU 14021 A Frau Beer GRÜNE 14022 C Dr. Feldmann FDP 14023 D Lowack CDU/CSU 14025 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 14026B Tagesordnungspunkt 6: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Hüsch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Kleinert (Hannover), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksachen 11/4415, 11/5423) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/4931, 11/5659) c—e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses — Sammelübersichten 138, 139 und 140 zu Petitionen — (Drucksachen 11/5605, 11/5606, 11/5694) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 f) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 30 05 Titel 683 15 — Risikobeteiligungen des Bundes im Bereich der Kernenergie — (Drucksachen 11/5144, 11/5356) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 836 02 (Internationale Entwicklungsorganisation — IDA —) (Drucksachen 11/5361, 11/5661) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 23 02 Titel 836 03 — Asiatische Entwicklungsbank — (Drucksachen 11/5387, 11/5717) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 2302 Titel 896 03 — Bilaterale Technische Zuammenarbeit — (Drucksachen 11/5398, 11/5718) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Ingolstadt, Bruckner-, Hindemith- und Schubertstraße (Drucksachen 11/5162, 11/5616) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über züchterische und genealogische Bedingungen für die Vermarktung reinrassiger Tiere (Drucksachen 11/3703 Nr. 2.20, 11/5612) 1) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Mastkälbern in Intensivhaltungen (Drucksachen 11/5051 Nr. 35, 11/5644) m) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen in Intensivhaltungen (Drucksachen 11/5051 Nr. 36, 11/5645) n) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen an Schiffe, die in Seehäfen der Gemeinschaft einlaufen oder aus ihnen auslaufen und gefährliche oder schädliche Versandstücke befördern (Drucksachen 11/5051 Nr. 43, 11/5583) o) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1188/81 des Rates zur Gewährung angepaßter Erstattungen für in Form bestimmter alkoholischer Getränke ausgeführtes Getreide auch für spanischen Whisky (Drucksachen 11/5145 Nr. 3.31, 11/5643) p) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG (Drucksachen 11/4161 Nr. 2.2, 11/5735, 11/5946) Dr. Hüsch CDU/CSU 14051 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Struktur der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Strukturgesetz 1990) (Drucksache 11/5831) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14054 A Hasenfratz SPD 14054 D Heinrich FDP 14056 C Hoss GRÜNE 14057 C Frau Unruh fraktionslos 14058 B Louven CDU/CSU 14058 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 III Tagesordnungspunkt 8: a) Weitere zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2157) und zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude (WoBauFG) (Drucksachen 11/5680, 11/5970, 11/5971) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Vosen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Fortführung der Steuerbegünstigung für Erfinder (Drucksachen 11/3101, 11/5970) Glos CDU/CSU 14060 B Poß SPD 14061 D Gattermann FDP 14064 A Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14065 C Dr. Faltlhauser CDU/CSU 14066 C Reschke SPD 14067 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 14069 D Hüser GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 14071 A Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksachen 11/4610, 11/5949) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stärkung des Wettbewerbs und Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (Drucksachen 11/2017, 11/5630) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft und Erhalt der Lebensgrundlagen: Zur 5. GWB Novelle (Drucksachen 11/4069, 11/5629) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft und Erhalt der Lebensgrundlagen: Zur Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksachen 11/4070, 11/5631) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine funktionsfähige europäische Wettbewerbsordnung (Drucksachen 11/4378, 11/5628) Wissmann CDU/CSU 14072 C Dr. Jens SPD 14075 C Funke FDP 14079 A Frau Saibold GRÜNE 14080 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 14083 A Dr. Pinger CDU/CSU 14085 B Pfuhl SPD 14086 C Hinsken CDU/CSU 14089 B Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts (Druck sachen 11/5700, 11/5979) 14091 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tierzuchtgesetzes (Druck sachen 11/4868, 11/5931) 14092A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe (Drucksachen 11/1673, 11/3924) 14092 D Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Auswirkungen der Privatisierung von Reinigungsdiensten und zu den sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen im Bereich der Bundesverwaltung, der Bundesgerichte, der in bundeseigener Verwaltung geführten Einrichtungen sowie in den bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Drucksachen 11/2366, 11/4129) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung von Arbeitsbedingungen von Frauen bei der Deutschen Bundespost (Drucksache 11/3997) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Faße, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen durch Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung (Drucksache 11/5689) Frau Faße SPD 14093 D Dr. Kappes CDU/CSU 14095 D Frau Walz FDP 14097 B Frau Weiler SPD 14098 D Frau Schätzle CDU/CSU 14098 D Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Situation der irakisch-kurdischen Flüchtlinge in der Türkei (Drucksache 11/5228) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Humanitäre Hilfsmöglichkeiten für irakisch-kurdische Flüchtlinge in der Türkei (Drucksache 11/5229) Dr. Osswald SPD 14100A Dr. Hirsch FDP 14100D Frau Beer GRÜNE 14101 C Lummer CDU/CSU 14102B Becker (Nienberge) SPD (zur GO) . . . 14103 C Frau Beer GRÜNE (zur GO) 14103 C Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung der zweiten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag des Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Grünbeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Probleme hochverdichteter Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Die Situation der Mieterinnen und Mieter in den Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre zu dem Antrag des Abgeordneten Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung und Verbesserung der nach 1950 erbauten Großsiedlungen (Drucksachen 11/813, 11/2241, 11/1186, 11/4702) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Austermann, Börnsen (Bönstrup) und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hitschler, Gattermann, Grünbeck, Zywietz und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz — WoBauErlG — ) (Drucksache 11/5972) Dörflinger CDU/CSU 14104 C Conradi SPD 14106D Dr. Hitschler FDP 14109 C Frau Teubner GRÜNE 14112 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14113D Großmann SPD 14115D Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 14119A Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder-und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG) (Drucksache 11/5948) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD : Integrationsprobleme von Kindern und von jugendlichen Aussiedlern und Zuwanderern (Drucksache 11/4882) . . 14122A Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/5951 vom 1. 12. 1989 — Einleitung von Strafverfahren nach §.§. 17 a und 27 des Versammlungsgesetzes wegen Vermummung und passiver Bewaffnung anläßlich der Krawalle in Göttingen am 27. November 1989 MdlAnfr 54, 55 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 14027 D ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 14027D, 14029 D ZusFr Dr. Nöbel SPD 14028 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 14028 D ZusFr Dr. Langner CDU/CSU 14028 D ZusFr Richter FDP 14029A, 14030 C ZusFr Dr. Penner SPD . . . 14029A, 14030 A ZusFr Frau Unruh fraktionslos 14029B, 14030 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 V Zahl und Bestrafung vermummter Personen bei der Demonstration in Göttingen im November 1989 MdlAnfr 56, 57 Dr. Nöbel SPD Antw PStSekr Spranger BMI 14030 D ZusFr Dr. Nöbel SPD 14030D, 14032 A ZusFr Dr. Penner SPD 14031A, 14031D, 14032 C ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 14031B, 14032 B ZusFr Frau Unruh fraktionslos . 14031C, 14033A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 14031 C ZusFr Eylmann CDU/CSU 14032 D ZusFr Dr. Langner CDU/CSU 14032 D Bau eigener U-Boote in Südafrika MdlAnfr 8 Frau Wollny GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 14033 B ZusFr Frau Wollny GRÜNE 14033 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 14033 C ZusFr Gansel SPD 14033 C ZusFr Stobbe SPD 14033 D ZusFr Bohl CDU/CSU 14034 A Reaktion auf die UNO-Resolution zur Strafverfolgung der Firmen HDW und IKL im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 32, 33 Frau Beer GRÜNE Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14034 B ZusFr Frau Beer GRÜNE . . . 14034B, 14037A ZusFr Bohl CDU/CSU 14035 A ZusFr Gansel SPD 14035B, 14037 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 14035 C ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 14035 D ZusFr Dr. Penner SPD 14036 A ZusFr Frau Unruh (fraktionslos) 14036 B ZusFr Stobbe SPD 14036 C ZusFr Frau Rust GRÜNE 14037 D Kontakte mit UN-Mitgliedstaaten vor der Verabschiedung der UNO-Resolution über die U-Boot-Geschäfte mit Südafrika MdlAnfr 34 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14038A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 14038 B ZusFr Gansel SPD 14038 C Hüser GRÜNE (zur GO) 14039 A Aktuelle Stunde Frau Beer GRÜNE 14039B, 14048A Bohl CDU/CSU 14040B Stobbe SPD 14041 C Richter FDP 14042 C Gansel SPD 14043B, 14050A Eylmann CDU/CSU 14044 C Verheugen SPD 14045D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 14047 A Irmer FDP 14048D Lowack CDU/CSU 14049B Genscher, Bundesminister AA 14050 D Vizepräsident Cronenberg 14041 C Vizepräsidentin Renger 14051 C Nächste Sitzung 14122D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . 14123' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 10 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts) 14123*C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 11 der Tagesordnung (Entwurf eines Tierzuchtgesetzes) 14126*C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 12 der Tagesordnung (Antrag der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe) 14128* D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede der Abgeordneten Frau Weiler (SPD) zu Tagesordnungspunkt 13 (Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen) 14131*B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede des Staatsministers Schäfer zu Tagesordnungspunkt 14 (Irakisch-kurdische Flüchtlinge in der Türkei) 14132* D VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Kinder- und Jugendhilfegesetz; Integrationsprobleme von Kindern und jugendlichen Aussiedlern und Zuwanderern) 14133* D Anlage 8 Versuch der Streichung des Abschnitts über die Strafverfolgung durch die bundesdeutsche Vertretung MdlAnfr 35 — Drs 11/5951 —Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14141* A Anlage 9 Haltung der Bundesregierung zur internationalen Kritik am deutschen U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 36, 37 — Drs 11/5951 — Frau Rust GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-SchwaetzerAA 14141*B Anlage 10 U-Boot-Bau in Südafrika mit deutscher Hilfe laut Fernsehsendung MONITOR MdlAnfr 38 — Drs 11/5951 — Frau Wollny GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14141* D Anlage 11 Südafrikanisches Strategiepapier über eine Desinformationskampagne zum U-Boot-Geschäft; letzte Kontakte der Bundesregierung mit Südafrika im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft MdlAnfr 39, 40 — Drs 11/5951 — Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14142* A Anlage 12 Ausschluß der Weitergabe von Know-how an Südafrika im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Israel MdlAnfr 41 — Drs 11/5951 — Frau Dr. Vollmer GRÜNE SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14142* B Anlage 13 Information der Staatsanwaltschaft Kiel über die Verurteilung der „militärischen Zusammenarbeit" deutscher Firmen mit Südafrika durch die Vereinten Nationen MdlAnfr 42, 43 — Drs 11/5951 — Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14142* C Anlage 14 Unterschiedliche Bewertung der Störung der auswärtigen Beziehungen durch die Straftaten im Zusammenhang mit dem Bau einer CWaffenanlage in Libyen und dem U-BootGeschäft mit Südafrika MdlAnfr 44 — Drs 11/5951 — Wischnewski SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14142* D Anlage 15 Verurteilung der militärischen Zusammenarbeit deutscher Firmen mit Südafrika durch die Vereinten Nationen; Haltung des Bundeskanzleramtes zum Antrag der 33 UNMitgliedstaaten betr. militärische Zusammenarbeit deutscher Firmen mit Südafrika MdlAnfr 45, 9 — Drs 11/5951 — Stobbe SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14143*A Anlage 16 Änderung von Formulierungen in der UNOResolution über die Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 46, 47 — Drs 11/5951 — Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 14143*B Anlage 17 Zurücknahme des U-Boot-Geschäfts mit Südafrika MdlAnfr 58, 59 — Drs 11/5951 — Brauer GRÜNE SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 14143* C Anlage 18 Verjährung der mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika verbundenen Straftaten im Dezember 1989 MdlAnfr 60 — Drs 11/5951 — Wischnewski SPD SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . . 14143* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 VII Anlage 19 Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers in Brüssel zur Verschiebung der Schließung des italienischen Stahlwerks Bagnoli auf Dezember 1990 MdlAnfr 61, 62 — Drs 11/5951 — Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 14144* A Anlage 20 Durchsetzbarkeit raumordnungspolitischer Belange angesichts der Streichung von Raumordnungspolitik und regionaler Strukturpolitik aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr 63, 64 — Drs 11/5951 — Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 14144* C Anlage 21 Umfang der von Berufsrückkehrerinnen genutzten Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen nach § 46 Abs. i Ziff. 1 AFG MdlAnfr 65 — Drs 11/5951 — Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . . 14145* A Anlage 22 Nachschulungsprogramme in überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks für Aus- und Übersiedler MdlAnfr 66, 67 — Drs 11/5951 — Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . . 14145* A Anlage 23 Beseitigung der Probleme im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Sonderprogramms zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen MdlAnfr 68, 69 — Drs 11/5951 — Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . . 14145* C Anlage 24 Mehraufwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung wegen fehlenden Wohnungsangebots an den Standorten MdlAnfr 72 — Drs 11/5951 — Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 14146* A Anlage 25 Modernisierung der strategischen Kernwaffen der Sowjetunion MdlAnfr 73 — Drs 11/5951 — Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 14146* B Anlage 26 Einhaltung der bundesdeutschen Vorschriften zum Schutz von Grund- und Trinkwasser auf militärisch genutzten Flächen MdlAnfr 74 — Drs 11/5951 — Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 14146* C Anlage 27 Truppenreduzierungen auf den US-Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels MdlAnfr 75 — Drs 11/5951 — Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 14146* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 13985 182. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    *) Anlage 7 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 08. 12. 89 ** Antretter SPD 08. 12. 89 * * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 08. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 08. 12. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 08. 12. 89 Bindig SPD 08. 12. 89 ** Frau Blunck SPD 08. 12. 89 ** Dr. Bötsch CDU/CSU 08. 12. 89 Büchner (Speyer) SPD 08. 12. 89** Duve SPD 08. 12.89 Ehrbar CDU/CSU 08.12.89 Eich GRÜNE 08. 12. 89** Frau Eid GRÜNE 08. 12. 89 Frau Fischer CDU/CSU 7. 12. 89 ** Frau Frieß GRÜNE 8. 12. 89 Frau Ganseforth SPD 08. 12. 89 Dr. Gautier SPD 08. 12. 89 Dr. von Geldern CDU/CSU 08. 12. 89 Heimann SPD 08.12.89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 08. 12. 89 * Höffkes CDU/CSU 7. 12. 89 ** Jaunich SPD 8. 12.89 Jung (Düsseldorf) SPD 7. 12. 89 Kittelmann CDU/CSU 8. 12. 89 * Kißlinger SPD 08. 12.89 Klein (Dieburg) SPD 08. 12. 89 Dr. Klejdzinski SPD 08. 12. 89 ** Dr. Laufs CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Luuk SPD 08. 12. 89 ** Meyer SPD 08.12.89 Dr. Müller CDU/CSU 08. 12. 89 ** Niegel CDU/CSU 08. 12. 89 ** Petersen CDU/CSU 08. 12. 89** Rawe CDU/CSU 08. 12.89 Reddemann CDU/CSU 08. 12. 89 ** Frau Rock GRÜNE 08. 12. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 08. 12. 89 Schartz (Trier) CDU/CSU 7. 12. 89 Dr. Scheer SPD 8. 12. 89 ** Frau Schilling GRÜNE 08. 12. 89 Schmidt (München) SPD 08. 12. 89 ** Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 08. 12. 89 Dr. Schmude SPD 7. 12. 89 von Schmude CDU/CSU 8. 12. 89 ** Schröer (Mülheim) SPD 08. 12. 89 Dr. Soell SPD 08. 12. 89 ** Steiner SPD 08. 12. 89 ** Frau Trenz GRÜNE 08. 12. 89 Dr. Unland CDU/CSU 08. 12. 89 ** Dr. Vondran CDU/CSU 08. 12. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 08. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 08. 12. 89 Wischnewski SPD 08.12.89 Zierer CDU/CSU 08. 12. 89** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 10 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts) Dr. Voigt (Northeim) (CDU/CSU): Am 1. Januar 1990 endet die Übergangsfrist für die Anmeldung zur Nachzulassung von Fertigarzneimitteln, die bereits vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes im Jahre 1976 im Verkehr waren. Es war die Absicht der Bundesregierung und der Fraktionen CDU/CSU und FDP, die vierte Novelle zum Arzneimittelgesetz so fristgerecht zu verabschieden, daß diese Novelle am 1. Januar 1990 hätte in Kraft treten können, in der die Frage der Nachzulassung geregelt wird. Die Auswertung der öffentlichen Anhörung, die der federführende Ausschuß während der Beratung der vierten Novelle zum Arzneimittelgesetz durchgeführt hat, verlangt eine detaillierte und sorgfältige Auswertung. Die Koalitionsfraktionen haben verschiedene Änderungsanträge eingebracht, die in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden müssen. In diesem Zusammenhang sind folgende Vorschläge besonders hervorzuheben: Zukünftig sollen auch die medizinischen Erfahrungen mit den Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen in der Zulassung und Nachzulassung berücksichtigt werden; damit werden bestehende Hemmnisse für Naturheilmittel beseitigt. Bei der Beurteilung von Kombinationspräparaten soll den Besonderheiten der jeweiligen Arzneimittel durch eine risikogestufte Bewertung Rechnung getragen werden. Eine Erleichterung bei der Bearbeitung der Zulassungsanträge soll dadurch erreicht werden, daß die Qualität der eingereichten Zulassungsunterlagen durch externe Sachverständige einer Prüfung unterzogen wird. Es wird neu eingeführt der Begriff „traditionell angewendete Arzneimittel", die eine erleichterte Zulassung bedingen. Um für diese Beratungen genügend Zeit zur Verfügung zu haben, haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP beschlossen, durch den ihnen vorliegenden Gesetzesentwurf eine Fristverlängerung für die entsprechend Art. 3 § 7 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes notwendige Beantragung einer Nachzulassung um drei Monate zu erreichen. Wittich (SPD): Das heute zur zweiten und dritten Beratung anstehende Gesetz, gemeinsam eingebracht von Koalitionsfraktionen und SPD, beinhaltet ein besonders dringliches Anliegen. Es verschiebt den Ablauf der Nachzulassungsfrist für Altarzneimittel um vier Monate, genauer gesagt vom 31. Dezember 1989 auf den 30. April des nächsten Jahres. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelwesens im Jahre 1976 und seinem Inkrafttreten im Jahre 1978 war zugleich die Auf- 14124* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 lage verbunden, daß sich alle zum damaligen Zeitpunkt in Verkehr befindlichen Arzneimittel ebenfalls einem Zulassungsverfahren zu unterwerfen haben, das den neuen und mehr Arzneimittelsicherheit bedeutenden Bestimmungen entsprach. Seit nunmehr knapp zwölf Jahren war bekannt, daß die Frist für diese sogenannte Nachzulassung Ende dieses Jahres auslaufen würde. Ausschließlich unter diesem Aspekt betrachtet ist es schon ein peinlicher Vorgang, wenn das Parlament angesichts der großen Vorlaufzeit eine Verlängerung der Frist vornehmen muß. Für uns Sozialdemokraten war allerdings dieser Schritt unausweichlich. Die Versäumnisse in der Vergangenheit, die sowohl der Gesetzgeber als auch vor allem die Exekutive, sei es das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, sei es die ihm nachgeordnete Oberbehörde „Bundesgesundheitsamt", zu verantworten haben, machen einen solchen Schritt zwingend. Verläßlichkeit und Rechtssicherheit sind in einem demokratischen Rechtsstaat hohe Güter, sie zu beachten ist daher unser aller Pflicht. Wir begrüßen es deshalb ausdrücklich, daß ein gemeinsames Handeln von Koalition und Opposition in dieser Frage möglich war. Wir begrüßen es auch, daß sich die Unionsfraktion den parallel laufenden Überlegungen in der SPD-Fraktion und bei den Kolleginnen und Kollegen der FDP angeschlossen hat. Die ungelösten Probleme, die nach unserer übereinstimmenden Auffassung diese Gesetzesnovelle notwendig gemacht haben, sind von erheblicher Bedeutung. Zum einen gilt es, den Zulassungsstau von Arzneimitteln beim Bundesgesundheitsamt abzubauen, zum anderen gilt es, dem Wunsch des Deutschen Bundestages, die Naturheilmittel zu sichern und fair und gleichberechtigt zu behandeln, nachdrücklich Geltung zu verschaffen. Die Bundesregierung hat hierzu eine Vierte Novelle des Arzneimittelgesetzes eingebracht. Diese Novelle wird derzeit in den Ausschüssen beraten und kann zeitgerecht nicht fertiggestellt werden. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die SPD-Fraktion haben zum Teil erheblichen Änderungsbedarf hierzu angekündigt. Zeitgerecht fertiggestellt werden heißt, daß es vor Ablauf der ursprünglichen Nachzulassungsfrist am 31. Dezember 1989 hätte in Kraft treten und zugleich den Herstellern von Arzneimitteln die Chance bieten müssen, sich darauf einzustellen. Dies alles war nicht mehr möglich. In diesem Zusammenhang äußere ich für meine Fraktion die nachdrückliche Bitte an die Bundesregierung, in ihre Kalkulation für die Zeitabläufe der Gesetzesarbeit zukünftig ausreichend Spielraum für die Beratungen des Deutschen Bundestages einzustellen. Ich wiederhole den bereits bei anderer Gelegenheit geäußerten Hinweis, daß der Deutsche Bundestag nicht das Vollzugsorgan der Zeitpläne der Bundesregierung ist, sondern in eigener Verantwortung die zeitlichen Abläufe für seine Arbeit festlegt. Es kann nicht sein, daß sich die Bundesregierung für die Erstellung eines Gesetzentwurfes mehrere Monate, ja fast ein Jahr Zeit nimmt und dann dem Deutschen Bundestag zumutet, binnen weniger Sitzungstage — und hier wären es genau drei Sitzungen gewesen — seine Beratungen abzuschließen. Die Fälle, in denen in dieser Art und Weise das Parlament unter Zeitdruck gesetzt wird, häufen sich. Das schlimmste Beispiel dieser Art war das sogenannte Gesundheits-Reformgesetz. Damit muß jetzt endlich Schluß sein. Wir haben nun vier Monate Zeit gewonnen, durch die eine intensivere Beratung der Vierten Novelle des Arzneimittelgesetzes möglich wird. Wir werden diese Zeit nutzen und prüfen, wie das Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, das wir ausdrücklich unterstützen, auch wirklich erfüllt werden kann. In einer Reihe von Fragen werden wir Alternativen zu erwägen haben, wie der Zulassungsstau beim Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes abgebaut werden kann. Ich halte es für unerträglich, wenn Arzneimittelhersteller zum Teil Jahre auf die Zulassung von Arzneimitteln warten müssen. Das Arzneimittelgesetz läßt eine solche Wartezeit nicht zu, und auch die Rechtsprechung hat bereits mehrfach bestätigt, daß zumutbar und angemessen für die Erteilung der Zulassung ein Zeitraum zwischen drei und fünf Monaten ist. Die Vierte Novelle zum Arzneimittelgesetz hat hierzu, vor allen Dingen was die Beiziehung externen Sachverstandes angeht, einen Vorschlag unterbreitet, der vom Grundsatz her erwägenswert ist, über dessen genauere Ausgestaltung wir allerdings noch reden müssen. Der zweite, in der öffentlichen Diskussion besonders herausgehobene Gesichtspunkt ist der der Sicherung und Gleichberechtigung der Naturheilmittel. Hier kann die Arzneimittelgesetzgebung nicht isoliert gesehen werden, hier müssen die Bemühungen des Bundesarbeitsministeriums im Hinblick auf eine sogenannte Negativliste mit einbezogen werden. Und trotz aller verbalen Bekundungen, vor allen Dingen aus der Unionsfraktion, Naturheilmittel zu sichern und auch weiterhin für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, haben wir Sozialdemokraten den Eindruck, natürliche Arzneimittel und Naturheilmittel, gleich welcher Richtung, haben bei dieser Bundesregierung keine guten Karten. Schon im Zusammenhang mit den Beratungen des Gesundheits-Reformgesetzes stand in diesem Hause eine Entschließung meiner Fraktion zur Abstimmung, mit der der grundlegende Wille des Bundestages bekundet werden sollte, Naturheilmitteln eine faire Chance einzuräumen und den im Arzneimittelgesetz verankerten therapeutischen Pluralismus noch einmal ausdrücklich zu bestätigen. Sie wissen, daß die Entschließung der SPD-Fraktion in diesem Hause eine Mehrheit gefunden hat, Sie wissen aber auch, daß die Union als einzige Fraktion dieses Hauses sich nicht dazu entschließen konnte, einem solchen Antrag zuzustimmen. Das wirft in der Tat kein gutes Licht auf die wortreichen Erklärungen der Union, in Sachen Naturheilmittel etwas zu tun. Und dies macht auch den ursprünglichen Entwurf der Negativliste des Bundesarbeitsministeriums erklärlich, in der Naturheilmittel ja geradezu abgestraft werden sollten. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14125* Es kann nicht so sein, daß der Gesetzgeber in einen Streit medizinischer Lehrmeinungen, hier Schulmedizin — dort natürliche Heilweisen, mit einem Gesetz wertend, parteinehmend eingreift. Wir alle haben die Pflicht, beiden medizinischen Lehrmeinungen zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir alle haben die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die jeweilige medizinische Lehrmeinung nur mit solchen Methoden bewertet wird, die ihr angemessen sind. Ich will noch einen Gesichtspunkt hinzufügen. Wer das Verwaltungshandeln des Bundesgesundheitsamtes in der Vergangenheit kritisch würdigt und dabei prüft, ob die Naturheilmittel fair behandelt worden sind, der kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß in vielen Fällen die notwendige Objektivität nicht gegeben war. Der Deutsche Bundestag kann dies nicht hinnehmen. Er kann nicht akzeptieren, daß entgegen seinem ausdrücklichen Wunsch im Vollzug seiner Gesetze bzw. der Verordnungen, die auf Grund seiner Gesetze erlassen worden sind, im Verwaltungshandeln etwas anderes bewirkt wird, als er will. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, dem Anspruch des Deutschen Bundestages und vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger im Bundesgesundheitsamt endlich Respekt zu verschaffen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird mit großer Sorgsamkeit die Politik der Bundesregierung in dieser Frage beobachten. Wir tun dies — und ich wiederhole es — im Auftrag vieler Millionen Bürgerinnen und Bürger, die die Naturheilmittel gesichert sehen wollen. Die Beratungen zur Vierten Novelle des AMG werden sich auch auf diese Frage besonders konzentrieren müssen. Dem jetzt zur Verabschiedung anstehenden Vorschaltgesetz, das meine Fraktion mit initiiert hat, werden wir unsere Zustimmung geben. Wir verbinden diese Zustimmung mit dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen im Ausschuß für die schnelle und konstruktive Zusammenarbeit. Frau Würfel (FDP): Das Gesetz, das wir heute abschließend beraten, ist zweifellos das kürzeste aller bisherigen sozialpolitischen Gesetze in dieser Legislaturperiode. Die Kürze des Gesetzes steht in umgekehrtem Verhältnis zu seiner Bedeutung. Das vorliegende Gesetz leistet einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Naturheilmittel in der Bundesrepublik Deutschland und damit für die Pluralität der Therapierichtungen, der sich die FDP in zunehmendem Maße verbunden fühlt. Dieses Gesetz sichert das Nebeneinander von Schulmedizin und Erfahrungsmedizin, wie ich die Naturheilkunde einmal bezeichnen möchte. Ich freue mich, daß wir in diesem so wichtigen Punkt einen Konsens zwischen allen Fraktionen dieses Hauses feststellen können. Wir Abgeordneten haben uns bereits im Verlauf der Beratungen mit dem GRG intensiv mit gesundheitspolitischen Fragestellungen auseinandergesetzt und nun bei der Beschäftigung mit etlichen Berufsgesetzen aus diesem Bereich sowie dem Arzneimittelgesetz bis hin zu dem Flop mit der Negativliste neue Erkenntnisse gewonnen. Gemeinsam sollten wir aus Verantwortung für das Wohl der Bevölkerung die gewonnenen Einsichten in politisches Handeln umsetzen. Trotz steigender finanzieller Aufwendungen im Gesundheitswesen — im Jahre 1987 lagen die Kosten bei 261 Milliarden DM — haben die Bürger nicht den Eindruck, daß sie heute gesünder sind als ihre Eltern und Großeltern. Selbstverständlich gibt es eine Reihe von Beschwerden und Krankheitsbildern, die im Alter zunehmen, und bei einer immer älter werdenden Bevölkerung steigen somit auch die Kosten für in Anspruch genommene Leistung. Davon will ich jetzt jedoch nicht sprechen. Offensichtlich nehmen chronische Erkrankungen in unserer Bevölkerung immer mehr zu. Experten sagen uns, daß gerade bei den chronischen Erkrankungen oft mehrere Ursachen für das Krankheitsbild verantwortlich seien, die zudem noch stark vom Verhalten des Patienten selbst und seinen Lebensumständen bestimmt würden. Neuere Studien aus den USA geben dies auch für Krebs an. Werden diese Zusammenhänge wie Lebensweise, Lebensumstände, psychische Belastbarkeit usw. in unserer Medizin genügend berücksichtigt oder versäumt man in vielen Fällen, den kranken Menschen in seiner Einheit als Körper, Seele, Geist anzusehen und danach zu handeln? Wird nicht überwiegend nur versucht, Symptome zu kurieren, während die eigentlichen Ursachen gar nicht erkannt werden? Nicht umsonst hat der Volksmund Redewendungen geprägt wie: ihm ist eine Laus über die Leber gelaufen, es ist ihm an die Nieren gegangen, es hat ihm das Herz gebrochen, die Galle läuft ihm über usf. Diese Beispiele zeigen, daß seelische oder geistige Einflüsse Rückwirkungen auf den Organismus haben und daß dies tief im Volksbewußtsein verankert ist. Immer mehr Menschen erkennen, daß ihr Körper nicht nur eine Maschine ist, die wie ein Auto repariert werden kann. Sie werden sich bewußt, daß ihre geistige Einstellung ihr körperliches Wohlbefinden beeinflussen kann, und wollen aktiv bei der Bewältigung einer Erkrankung mithelfen. Sie verlangen einen ganzheitlich therapeutischen Ansatz in der Medizin und sehen diesen in der Naturheilkunde am ehesten gewährleistet. So kann auch das Ergebnis der neuesten Allensbacher Umfrage vom September 1989 nicht verwundern. Danach stieg der Gebrauch von Naturheilmitteln in den letzten 60 Jahren von 30 auf 40 % . Mehr als die Hälfte der Bevölkerung, nämlich 58 %, verwendet Naturheilmittel. Diese Zahlen machen deutlich, daß es der Wille weiter Teile der Bevölkerung ist, Erfahrungsmedizin in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber trägt dem Rechnung. Wenn wir diesen Weg heute mit einem Vorschaltgesetz gehen, so geschieht dies einerseits vor dem Hintergrund der Verantwortung für den Erhalt der Naturheilmittel, andererseits aber auch, um als Gesetzgeber die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Vorschriften der 4. AMG-Novelle reibungslos umgesetzt werden können. Diese Absicht richtet sich an zwei Adressen: Erstens richtet sie sich an die Hersteller, die genügend Zeit haben müssen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Diese sollen in die Lage versetzt werden, 14126* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 die Unterlagen zur Nachzulassung so zusammenzustellen, daß beim Bundesgesundheitsamt keine überflüssige Mehrarbeit anfällt. Ich appelliere daher von dieser Stelle eindringlich an die Unternehmer, alles zu tun, damit die einzureichenden Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind. Zweitens richtet sich dieses Gesetz an das Bundesgesundheitsamt. Es hat nun Zeit, sich auf die hohe Zahl der zu erwartenden Anträge einzurichten und die organisatorischen Voraussetzungen sicherzustellen. Pfeifer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zur Einbringung eines Gesetzentwurfs, mit dem die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Nachzulassung von Arzneimitteln des Altmarktes von Ende Dezember 1989 auf den 30. April 1990 hinausgeschoben werden soll. Den Hauptzweck dieses Gesetzentwurfes sehe ich darin, daß mit der Verschiebung der Antragsfrist die Chance der Umsetzung wesentlicher auf die Nachzulassung bezogener Vorschriften des vierten Änderungsgesetzes zum Arzneimittelgesetz, dessen Inkrafttretenstermin noch nicht feststeht, vor Antragstellung ermöglicht wird. Wie Sie wissen, sollen mit der vierten AMG-Novelle vor allem Anpassungen an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand durch Änderungsanzeige und eine besondere Kennzeichnung von Vorbeugungs- und Stärkungsmitteln ermöglicht werden, die für die Arzneimittel, insbesondere auch für die Naturheilmittel, die Nachzulassung erleichtern sollen. Die mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf beabsichtigte Verschiebung der Antragsfrist läßt es zu, daß zusammen mit dem Antrag auch gleich die Änderungsanzeige eingereicht werden kann. Hierdurch wird dem Bundesgesundheitsamt doppelte Arbeit erspart, was bei der gegenwärtigen Belastung des Amtes von großer Bedeutung ist. Für die Antragsteller bleibt zusätzlich Zeit, vor Antragstellung die Unterlagen für die Nachzulassung zu vervollständigen und sich gegebenenfalls auf weitere im Gesetzgebungsverfahren zur vierten AMG -Novelle noch ergänzte Anpassungsmöglichkeiten für ihre Arzneimittel vorzubereiten. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft eine weitere günstige Voraussetzung für die Nachzulassung. Er wird vor allem den Antragstellern von Naturheilmitteln zugute kommen, denen das Instrumentarium der vierten AMG-Novelle in erster Linie hilfreich sein soll. Der enge Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Antragsfrist durch den vorliegenden Gesetzentwurf und den vorgesehenen Vorschriften der vierten AMG-Novelle läßt jedoch deutlich werden, daß die Gesetzgebungsarbeit an der vierten AMG-Novelle zügig vorangetrieben werden muß, wenn die beabsichtigten Ziele mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gefährdet werden sollen. Ich appelliere an alle Betroffenen, sich in diesem Sinne für eine rasche Verabschiedung der vierten AMG -Novelle einzusetzen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 11 der Tagesordnung (Entwurf eines Tierzuchtgesetzes) Oostergetelo (SPD): Das heute hier zu verabschiedende neue Tierzuchtgesetz wurde im Zuge der Harmonisierung des EG-Tierzuchtrechts erforderlich. Außerdem wurde die Neuregelung auf Grund der rapiden Entwicklungen im züchterischen Bereich insbesondere dem Embryotransfer, notwendig. Im wesentlichen werden das Anbieten und Abgeben von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen, die Durchführung von Leistungsprüfungen und die Auswertung ihrer Ergebnisse, die Sicherung der gewachsenen Zuchtstrukturen durch Anerkennung von Zuchtorganisationen, das Besamungswesen und die Vorschriften zum Embryotransfer neu geregelt. Die herausragende Neuerung gegenüber dem alten Tierzuchtgesetz ist der Wegfall der staatlichen Körung als Voraussetzung für die Verwendung männlicher Zuchttiere zur Zucht. Das Tierzuchtgesetz wird statt dessen für eine Verbesserung der Markttransparenz sorgen, indem es Entscheidungshilfen durch die Veröffentlichung der Ergebnisse der Leistungsprüfungen und deren Zuchtwerte garantiert. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Liberalisierung eines bedeutenden Teils des Landwirtschaftsrechts, wobei wir bedauern, daß es während der Beratungen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht gelungen ist, eine volle Liberalisierung durchzusetzen und überkommene regionale Hoheitsrechte endgültig abzuschaffen. In sieben Änderungsanträgen haben wir versucht, ein Höchstmaß an Liberalität in der Tierzucht durch dieses Gesetz zu verwirklichen. Dies ist uns auch erfreulicherweise in guter Zusammenarbeit mit der Regierungskoalition gelungen, wofür ich allen meinen Kolleginnen und Kollegen meinen Dank aussprechen möchte. So wird das Tierzuchtgesetz nicht wie das alte lediglich auf züchterischen Fortschritt und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein, sondern auch die Vitalität der Rasse, d. h. die Langlebigkeit und die Gesundung der Tiere berücksichtigen. Darüber hinaus ist auf Grund unseres Antrages die Zielsetzung Erhaltung der genetischen Vielfalt in das Gesetz aufgenommen worden. Dieser Zusatz war aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, weil die Vergangenheit bewiesen hat, daß künstliche Besamung, einseitiger züchterischer Fortschritt in Richtung Leistungssteigerung und der Embryotransfer die Vielzahl der Rassen auf ein Minimum abgesenkt haben. So spielen heute lediglich noch eine Handvoll Rinderrassen eine wirtschaftlich bedeutende Rolle, alle anderen sind total oder nahezu ausgestorben oder werden nur noch von Idealisten am Leben erhalten. Wir haben auch sichergestellt, daß die erweiterten Zielsetzungen, also z. B. die Erhaltung alter Landrassen, mit öffentlichen Mitteln gefördert werden können. Ferner garantiert das Gesetz, daß sowohl Besamungstechniker, als auch Tierärzte und Fachagrarwirte die Besamung vornehmen dürfen. Hierdurch ist Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14127* sichergestellt, daß nicht eine Akademisierung stattfindet, sondern erfahrene und erfolgreiche Praktiker gleiche Chancen haben. Besamungsbeauftragte dürfen den Samen zur künstlichen Besamung nur im Auftrag der Besamungsstationen in Tierbeständen der Auftraggeber verwenden. Durch diesen Zusatz ist sichergestellt, daß die Besamungsstationen ihrer vom Gesetzgeber auferlegten Prüfpflicht langfristig Genüge leisten können. Für Embryotransfereinrichtungen ist auf Grund unserer Initiative im Gesetz festgeschrieben worden, daß sowohl Tierärzte, Fachagrarwirte und speziell für diese Aufgabe geschulte Besamungsbeauftragte als auch Besamungstechniker die Übertragung von Eizellen und Embryonen auf Trägertiere durchführen dürfen. Somit haben wir auf den sehr guten Erfahrungen der Landwirtschaft mit gerade dieser Berufsgruppe der Besamungstechniker aufgebaut. Leider konnte das Kernstück der von uns geforderten Liberalität, der Antrag, den § 6 Abs. 2 Nr. 1 ersatzlos zu streichen, im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Mehrheit finden. Hier werden die Länderregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, daß männliche Tiere zur Erzeugung von Nachkommen nur verwendet werden, wenn sie Zuchttiere sind. Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, haben somit zum wiederholten Male bewiesen, daß Sie an einem Abbau administrativer Vorschriften in der Landwirtschaft nicht interessiert sind. Anscheinend fürchten Sie zu sehr den Groll der betroffenen Nutznießer dieser Privilegien. Wenn die Länderregierungen es wollen, wird der Landwirt sich weiterhin im rechtswidrigen Umfeld bewegen, wenn er zur betriebseigenen Nachzucht eigene männliche Tiere — ohne Zuchtwertschätzung — einsetzt. Selbst wenn dies keine kriminelle Handlung ist, handelt sich der Landwirt eine von Staats wegen beschlossene Ordnungswidrigkeit ein. Nun werden Sie sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Das sollte aber nicht unser Motto sein. Ich habe während der gesamten Beratungen meine Enttäuschung über Ihre ablehnende Haltung zu diesem Sachverhalt zum Ausdruck gebracht und möchte dies hier nochmals unterstreichen. Eine Bevormundung freier Bauern, auch wenn sie regional beschränkt ist, darf nicht Ziel dieses Gesetzes sein. Ich hoffe sehr, daß die Länder von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Das wäre nicht zeitgemäß und widerspricht dem eigentlichen Sinn dieses Gesetzes. Den sogenannten Gemeindebullen kann es ja weiterhin geben, aber, Herr Susset, bitte ohne Zwang und Kriminalisierung derer, die nicht mitmachen wollen. Wir werden dem Gesetz zustimmen, weil wir der Meinung sind, hier auf dem richtigen Weg zu sein. Das Gesetz bringt grundsätzlich mehr freie Eigenverantwortung der Bauern und damit mehr Nischen für die Genvielfalt und für die Erhaltung der Rassen. Gleichzeitig fördert das Gesetz die Leistungsfähigkeit und ist den modernen Anforderungen der heutigen Gegebenheiten angepaßt. Wir werden jedoch alles daransetzen, in der Zukunft die Bevormundung der Landwirte weiter abzubauen, und den Einsatz des Embryo-Transfers in der Landwirtschaft mit wachem Auge beobachten. Sollte sich herausstellen, daß diese neue Technik der Züchtung die Vitalität der Rassen bedroht, sind weitere gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der Rassen erforderlich. Ich wünsche den Züchtern und deren Vereinigungen viel Phantasie und viel Erfolg und den Bauern viel Freude mit ihren Tieren. Heinrich (FDP): Das neue Tierzuchtgesetz verbessert die Situation der bäuerlichen Tierhalter, fördert ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer tierischen Erzeugung im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt. Deshalb begrüßt die FDP-Fraktion dieses Ablösungsgesetz ausdrücklich. Der weit überwiegende Teil des landwirtschaftlichen Produktionswertes entfällt auf die tierische Erzeugung. Weil dies so ist und weil die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig zu den größten Zuchtviehexporteuren der Welt gehört, liegt es in unserem Interesse, neue Entwicklungen im züchterischen Bereich umzusetzen, die bewährten Elemente, wie z. B. Leistungsprüfungen und Besamungsregelungen, den neuen Anforderungen anzupassen und den innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchttieren zu erleichtern. Das neue Tierzuchtgesetz schafft hierzu die rechtlichen Voraussetzungen: Sinnvolle Neuerungen werden eingefügt, und gleichzeitig erfolgt die notwendige EG-Rechtsharmonisierung. Für unsere deutsche Tierzucht heißt es aber auch, die Herausforderung anzunehmen. Das Eindringen von ausländischen Zuchtorganisationen und die verstärkte Einfuhr von Zuchttieren werden bei uns den Wettbewerb wesentlich verschärfen. Ich bin sicher, daß unsere Tierzucht diese Herausforderung erfolgreich bestehen wird. Die rechtlichen Grundlagen hierzu haben wir geschaffen. Züchterisches Können und unternehmerischen Weitblick kann ich voraussetzen, so daß mir vor dem EG-Binnenmarkt überhaupt nicht bange ist. Das Gesetz hält fest an den bewährten Elementen des Tierzuchtrechts wie Anerkennung von ZüchterVereinigungen und Zuchtunternehmen, Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen, Zulassung von Besamungsstationen und der Erteilung einer Besamungserlaubnis. Neu hinzugekommen sind Regelungen über das Inverkehrbringen von Zuchttieren, Samen und Eizellen sowie über die Veröffentlichung züchterischer Ergebnisse und neue Bestimmungen auf dem Gebiet des Embryonentransfers. Die staatliche Körung entfällt. Dies begrüße ich nachdrücklich. Das war nicht nur ein bedeutsamer Schritt zur europäischen Rechtsangleichung; gleichermaßen wichtig ist, daß dadurch die bäuerliche Handlungsfreiheit erhöht und staatliche Bevormundung zurückgedrängt wird. Denn dem gleichen Zweck der staatlichen Körung — die Förderung der Tierzucht — wird jetzt mit den Bestimmungen über das Anbieten und Abgeben von Zuchttieren, Eizellen 14128* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 oder Embryonen weniger verwaltungsintensiv Rechnung getragen. Mit der Weiterführung der Bestimmung, daß Tiersamen nur von Besamungsstationen angeboten und abgegeben werden darf, soll erreicht werden, daß der für die künstliche Besamung vorgesehene Tiersamen lückenlos nachweisbar ist und nur im Rahmen züchterischer Zwecke verwendet werden darf. Dies ist eine wichtige züchterische und tierseuchenrechtliche Sicherung. Der Vorteil für die bäuerliche Landwirtschaft liegt darin, daß es jedem Tierhalter nun freisteht, Tiersamen europaweit — also Freizügigkeit auch in diesem Bereich — zu den Preisen zu beschaffen, die auch die Besamungsstationen zu bezahlen hätten. Dies stärkt die Position der bäuerlichen Tierhalter, weil effizienter und kostengünstiger gezüchtet werden kann. Die umstrittene Abgrenzung der Züchter-Vereinigungen von den Zuchtunternehmen hinsichtlich Reinzucht und Kreuzungszucht betrifft hauptsächlich die Schweinezucht. Im Kompromißweg wurde erreicht, daß die Zuchtunternehmen auch Beinzuchttiere verkaufen können und dafür die Besamungserlaubnis erhalten, genauso wie bei Reinzuchttieren. Um unterschiedlichen regionalen Verhältnissen in den Bundesländern — trotz aller Bestrebungen zur EG-Rechtsangleichung — Rechnung zu tragen, ist es gelungen, spezifische Länderermächtigungen in dem Gesetz zu verankern: Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, daß z. B. das Landesgestüt Marbach weiterhin die Möglichkeit hat, Zuchtbücher zu führen. Landesregierungen können durch Rechtsverordnungen festlegen, daß das Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei der Vatertierhaltung und bei der Durchführung der Besamung erhalten bleibt. Gerade diese letzte Festlegung unterstreicht den für die bäuerliche Tierhaltung positiven Charakter dieser Gesetzesnovellierung. Kreuzeder (GRÜNE): Eine Novellierung des Tierzuchtgesetzes muß sich an den Bedürfnissen der bäuerlichen Landwirtschaft orientieren. Erhalt und Förderung einer großen genetischen Vielfalt der Nutztierrassen haben hier großes Gewicht. Eine Novellierung darf nicht die Abhängigkeit der Bauern von Zucht- und Vermehrungsfirmen vorantreiben und damit zugunsten dieser Firmen die Industrialisierung der Tierhaltung fördern. Ein neues Tierzuchtgesetz muß sich — wie es auch der Deutsche Tierschutzbund fordert — an der Tiergesundheit und der Lebensmittelqualität ausrichten. Hierzu müssen die Begriffe „Leistung" und „Produktivität" neu definiert werden. Darüber hinaus ist eine Dezentralisierung in der Tierzucht dringend geboten, um eine Weiterentwicklung in die Richtung von kranken Hochleistungstieren zu unterbinden. Fortpflanzungstechnische und genetische Manipulationen müssen unterlassen statt gefördert werden, da sie der Tiergesundheit und der Lebensmittelqualität abträglich sind. Durch die Weiterentwicklung der Zucht durch künstliche Besamung und Gefrierkonservierung von Embryonen wurde die einseitige Selektion auf Hochleistung entscheidend beschleunigt. Heute stehen in der Bundesrepublik 5,3 Millionen Kühen nur 5 000 Besamungsbullen gegenüber. Diese Entwicklung führt zu einer entscheidenden Verarmung der genetischen Vielfalt; sie wird durch den Embryotransfer noch weiter gesteigert. Von ehemals 28 Rinderrassen sind ganze drei übriggeblieben. Die Zucht alter und vom Aussterben bedrohter Rassen müßte längst gefördert und weiterentwickelt werden. Doch: Fehlanzeige! Die bisher eingesetzten Mittel wurden vor allem zur Leistungssteigerung, z. B. in der Milchproduktion, eingesetzt. Der Erfolg? Der Abkalbeschnitt sank unter 3 Kälber pro Kuh, die Lebensdauer der Tiere wird immer kürzer. Und wenn eine Hochleistungskuh von 6 0001 Milch nur 2 2001 aus dem Grundfutter erzeugt, den Rest jedoch aus Kraftfutter, dann ist das kein Zuchterfolg, schon gar nicht für den Bauern, höchstens für Pharmakonzerne und Tierärzte, wie die steil ansteigenden Tierarztkosten pro Tier beweisen. Ein Tierzuchtgesetz, das dieser Entwicklung nicht den Riegel vorschiebt und gewährleistet, daß Tierzucht die Tiergesundheit zum obersten Gebot bestimmt, öffnet der Pharmaindustrie Tür und Tor im Stall. Eine solche Entwicklung ist weder unter dem Gesichtspunkt des ethischen Tierschutzgedankens noch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes hinzunehmen. Wenn bei Schweinefleisch der Handelsklasse „Extra" der Anteil von PSE-Fleisch über 50 % beträgt, ist das Zuchtziel wohl eindeutig verfehlt. Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tieren Leistungen abzuverlangen, die über ihre Kräfte gehen. Das Prinzip der Leistungsmaximierung durch Zuchtauswahl und Einsatz von biotechnologischen Methoden führt dazu, daß die Tiere unter lebenslanger Qual Leistungen erbringen, denen ihr Organismus nicht gewachsen ist. Die derzeitige Entwicklung in der Tierzucht und Ihr neues Tierzuchtgesetz zeigen in die falsche Richtung — wir lehnen beides ab. Die Bedenken des Deutschen Tierschutzbundes gegen das neue Tierzuchtgesetz werden von uns geteilt, und die von uns geforderten Änderungen tragen dem Rechnung. Mit Tierzucht in bäuerlicher Hand hat Ihr Gesetzentwurf wenig im Sinn. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 12 der Tagesordnung (Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsund Umweltgefahren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe) Dr. Kübler (SPD): Perchloräthylen, der Stoff, der in über 5 000 chemischen Reinigungen verwendet wird Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14129* und über den wir heute diskutieren, wird in Römpps Chemie-Lexikon zusammen mit solch fragwürdig bekanntgewordenen und gefährlichen Stoffen wie PCB (Polychlorierte Biphenyle) und Dioxinen aufgeführt. Meine Damen und Herren, dies müssen doch Alarmzeichen sein. Sie, Herr Bundesminister Töpfer, halten bei PER trotzdem nach wie vor einen Grenzwert von 5 Milligramm pro Kubikmeter Luft für verantwortbar und vertretbar. Das Bundesgesundheitsamt dagegen fordert seit 1987 einen 50fach niedrigeren Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Kubikmeter Luft. Herr Minister, dies hätte Sie längst zum Handeln zwingen müssen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Ihren Satz auf dem CDU-Parteitag im September 1989: Jeder Monat früher ist ein gewonnener Monat. Dies ist aber auch eine Niederlage Ihrer Politik der Kooperation mit der Industrie. Heute wissen wir, daß in chemischen Reinigungen und deren Nachbarschaft auch diese Grenzwerte teilweise stark überschritten werden. Die Konzentration von PER im Blut von Anwohnern in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungen beträgt das Fünf-bis Achtzigfache der durchschnittlichen PER-Blutkonzentration der Bevölkerung. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Reinigungen sind sie noch einmal um das Zwei- bis Zehnfache erhöht; wir müssen also in bestimmten Fällen auch mit einer bis zu 800fachen Mehrbelastung gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt rechnen. Meine Damen und Herren, diese alarmierenden Zeichen müßten Anlaß genug sein, gemeinsam zu drastischen und unverzüglich wirksamen Maßnahmen zu kommen. Deshalb hatte die SPD in der Ausschußsitzung am 18. Mai 1988 einen entsprechenden konsequenten Antrag dazu eingebracht. Statt dessen machen Sie, Herr Minister Töpfer, und die Koalition wieder einmal mehr nur halbherzige und halbe Schritte. Deshalb lehnen wir die von der Koalition mehrheitlich gefaßte Beschlußempfehlung des Umweltausschusses ab. Herr Minister, bei PER haben wir keine Zeit mehr zu verlieren! PER muß schnell aus der Luft und aus Wohngebieten verschwinden. Ich sage zu Ihnen, der erste Schritt muß jetzt sein, daß PER als krebserzeugend eingestuft wird. Dies ist in den USA bereits der Fall. Noch unüberschaubarer als die mögliche krebserzeugende Wirkung ist die Gefahr von PER als Nervengift. Auch unterhalb des zulässigen Grenzwertes zeigen sich Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, verringerte Aufmerksamkeit und Lernfähigkeit sowie andere Anzeichen einer Nervenvergiftung. Diese beängstigenden Symptome wurden nicht nur bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von chemischen Reinigungen beobachtet, sondern auch bei Bürgerinnen und Bürgern, die in denselben Häusern oder in Nachbarhäusern von chemischen Reinigungen wohnen. In Lebensmittelgeschäften, die in unmittelbarer Nähe von chemischen Reinigungen liegen, wurden erhebliche Mengen an PER in den Lebensmitteln gefunden. Die Konsequenzen, die wir daraus zu ziehen haben, sind eindeutig: Die Einstufung von PER als krebserzeugende Substanz mit allen daraus folgenden Sicherheitsvorschriften; eine drastische Herabsetzung der Grenzwerte für PER; das Verbot des Einsatzes von PER in anderen als geschlossenen Anlagen, also z. B. in Selbstbedienungsreinigungen; das Verbot des Einsatzes von PER in chemischen Reinigungen, die in der Nähe von Lebensmittelgeschäften liegen. Herr Minister, PER ist in den USA verboten. Und was machen Sie als zweiter Bundesumweltminister für die Deutschen? Der erste, Walter Wallmann, war der Mann für die Beruhigung des Publikums. Sicher ist Klaus Töpfer von anderem Kaliber. Als Mensch und als Universitätsprofessor hat er den Ehrgeiz, die Materie, über die er spricht, wissenschaftlich zu beherrschen. Aber er mutet seiner Partei — leider! — politisch nicht mehr zu, als sie verkraftet. Sie allerdings mutet ihm mehr zu, als er guten Gewissens verkraften kann. Frei nachempfunden einem Artikel in „DIE ZEIT" vom 15. September 1989. Frau Garbe (GRÜNE): Unser Antrag — Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheits- und Umweltgef ah-ren durch Perchloräthylen und andere chlorierte Kohlenwasserstoffe — wurde immerhin in sieben Sitzungen des Umweltausschusses behandelt. Dies zeugt von einer ernsthaften Behandlung der aufgeworfenen Fragestellungen. Hierfür mein Dank! Der Handlungsbedarf wurde von allen Seiten anerkannt. Wir können heute also Bilanz ziehen, bis zu welchem Punkt die Koalitionsparteien bereit waren, auf die von uns gestellten Forderungen einzugehen. Und wir müssen auch Bilanz ziehen, wo die Vorsorge hintangestellt wurde. In einer Reihe von Punkten greift der vorliegende Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, die von uns geforderten Maßnahmen auf, natürlich in abgemilderter Form, so z. B. die Forderung nach einer Höchstmengen-Verordnung für Lebensmittel oder die Unterbindung von chemischen Reinigungsanlagen in Lebensmittelmärkten. Die gefundenen Werte von PER in Lebensmitteln in den anliegenden Geschäften oder in darüberliegenden Wohnungen waren dann doch auch für die Koalitionsfraktionen zu skandalös. Damit aber, meine Damen und Herren, und mit den weiteren sanften Formulierungen, die Sie in der Entschließung anbieten, mogeln Sie sich aus der Verantwortung für weitergehende Schritte heraus: Erstens. Sie wissen, daß der Stoff in der Bundesrepublik immer noch zu mehr als 50 000 t pro anno verbraucht wird. Und irgendwo bleibt das Zeug — in unserer Umwelt, in Gewässern, in der Nahrung, in der Luft. Es landet zum Teil in uns, durch Inhalation und Ingestion. Zweitens. Sie wissen, meine Herren und Damen, daß PER gesundheitsschädlich ist. PER ist offiziell als krebsverdächtig eingestuft worden. Ich denke, Sie können sich sicherlich noch an das Gerangel erinnern, das dazu führte, daß auf politische Weisung Perchloräthylen das Verdammungsurteil als carcinogen erspart blieb. Das läßt PER aber nur auf dem Papier ungefährlicher werden. Das heißt, das dicke Ende kommt noch auf uns zu. 14130* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Drittens. Sie wissen, und zwar schon seit geraumer Zeit, verehrte Kollegen und Kolleginnen der SPDFraktion, daß PER auf das Nervensystem wirkt, und wir wissen welche komplexen Schadwirkungen immun- und nervenschädigende Substanzen ausüben, und wie gefährlich deren sich chronisch entfaltende Toxizität ist. Viertens. Sie wissen, daß jetzt der Verdacht auf die chemischen Reinigungen gefallen ist, weil mit dem PER offensichtlich auch Dioxinspuren in den Kleidungsstücken verbleiben. Lassen Sie mich zitieren: Im Rahmen eines vom BMFT geförderten Forschungsvorhabens sind in den PER-haltigen Destillationsrückständen aus chemischen Reinigungen erhebliche Gehalte an Dioxinen und Furanen festgestellt worden.... Die Bildungsmechanismen bzw. die Herkunft der Dioxine und Furane sind noch ungeklärt. Dies ist ein Zitat aus einem Schreiben von Minister Töpfer vom 20. Oktober 1989; der Umweltminister schlägt ein schnelles abgestimmtes Untersuchungsprogramm zur Entstehung und dem Verbleiben der Dioxine in den chemischen Reinigungen vor. In Hamburg wurden die Dioxingifte in Anzügen gemessen. Damit, meine Herren und Damen, zeigt sich, daß Ihr zahmer Entschließungsantrag zwar niemandem weh tut, aber ungeeignet ist, die von PER ausgehenden Gesundheitsgefährdungen vorsorgend auszuschalten. Darum möchte ich abschließend noch einmal benennen, worin unsere Fraktion vordringlich weitergehenden Handlungsbedarf sieht: 1. Die Einordnung von PER als carcinogen mit entsprechenden Konsequenzen; 2. die Orientierung der CKW-Höchstmengen-Verordnung an dem Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung, d. h. einem Achtzigstel des inzwischen beschlossenen Grenzwerts; 3. Verwendungsbeschränkungen für PER in Anlagen der Kleidungspflege auf solche, in denen maximale Rückhaltung von PER und Lüftung der Kleidungsstücke erfolgt; 4. Beschränkung des Einsatzes von PER auf geschlossene Kreisläufe und 5. Entwicklung eines Ausstiegsszenarios aus der Verwendung von PER, natürlich gekoppelt mit den notwendigen Ersatzstofforschungen. Ich würde mich freuen, wenn wir eines Tages an PER noch die Silbe FEKT hängen können und dieses Kapitel als der Vergangenheit zugehörig beschließen könnten. Gröbl, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung hat eine Reihe wirkungsvoller Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers, zum Schutz derer, die mit Perchloräthylen gewerblich umgehen müssen, und zum Schutz der Umwelt vor einer Belastung durch Perchloräthylen ergriffen. Durch die Einstufung von Perchloräthylen als krebsverdächtig und durch die Pflicht zur Kennzeichnung wird der gewerbliche Verwender PER-haltiger Zubereitungen nachdrücklich auf deren mögliche Gesundheitsgefahren hingewiesen. Dies wird durch die Ergänzung der Gefahrstoff-Verordnung geregelt, was im übrigen auch im Einklang mit den EG-Vorschriften steht. Für den privaten Verbraucher soll die Verwendung von PER vollständig untersagt werden. Hierzu werden von uns zwei Verordnungen zur Beschränkung bestimmter chlorierter Kohlenwasserstoffe vorgelegt. Eine Anhörung der Länder und der einschlägigen Verbände hat bereits stattgefunden. Auch zum Schutz der Lebensmittel hat die Bundesregierung gehandelt: Am 1. Januar 1990 wird die Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung in Kraft treten, die den Gehalt an PER, Trichloräthylen und Chloroform in Lebensmitteln auf insgesamt 0,2 ppm (mg/kg) bzw. für jedes einzelne der genannten Lösungsmittel auf 0,1 ppm begrenzt. Des weiteren hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Rechtsverordnung zur sachgerechten Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösungsmittel beschlossen, die ebenfalls zum 1. Januar 1990 in Kraft treten wird. Nicht in allen Bereichen stehen gegenwärtig unbedenkliche Ersatzstoffe für PER zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Chemischreinigungsanlagen. Ein vollständiges Verwendungsverbot ist in diesem Bereich daher derzeit nicht angezeigt. Mit der Novelle zur 2. BImSchV, die die Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen regelt, wird für die Chemischreinigungs-, Ob erflächenbehandlungs- und Extraktionsanlagen ein fortgeschrittener Stand der Emissionsminderungstechnik vorgeschrieben werden. Die verschärften Anforderungen an Chemischreinigungsanlagen beziehen sich auf drei Bereiche: 1. werden die von den Maschinen selbst herrührenden Emissionen reduziert; 2. wird die offene Verwendung von PER in den Betriebsräumen nicht mehr zugelassen; 3. wird vorgeschrieben, daß die Betriebsräume mit diffusionshemmenden Materialien auszukleiden sind, damit die nicht ganz vermeidbaren PER-Emissionen nicht von den Betriebsräumen über Wände und Dekken in Nachbarräume gelangen können. Diese Anforderungen gelten für Neuanlagen. Altanlagen erhalten nach dem Verordnungsentwurf eine Übergangsfrist bis Ende 1994, wenn eine bestimmte Gefährdungsschwelle nicht überschritten wird. Andernfalls müssen die Betreiber von Altanlagen unverzüglich Sanierungsmaßnahmen einleiten. Für Oberflächenbehandlungs- und Extraktionsanlagen werden entsprechende Anforderungen wie für Chemischreinigungsanlagen bestimmt. Insgesamt entspricht die Novelle den in der Beschlußempfehlung genannten Zielen. Daß auch in den Ländern bereits gehandelt wurde, zeigt eine Pressemitteilung des „Münchener Merkur" , vom 5. Dezember, nach der im Landkreis Bad Tölz alle chemischen Reinigungsanlagen mit geschlossenen Systemen aus- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14131* gerüstet wurden, und das mit zum Teil hohen Kosten. Meine Damen und Herren, der risikofreie Umgang mit Gefahrstoffen setzt eine entsprechende Sachkunde des Verwenders voraus. Die Textil- und Bekleidungsberufsgenossenschaft hat in Zusammenarbeit mit BMA und BMU einen Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift „Chemisch Reinigung" erlassen, die seit dem 1. April 1989 in Kraft ist. Danach hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, daß ChemischReinigungsanlagen nur von Personen bedient und gewartet werden, die die erforderliche Sachkunde besitzen. Entsprechende Ausbildungslehrgänge werden durchgeführt. Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Bundesregierung hat auch in diesem Detailbereich der Umweltpolitik entsprechend den uns verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen gehandelt, sie hat das Ordnungsrecht entsprechend dem Vorsorgegrundsatz verschärft, um Mensch und Umwelt vor Schaden zu bewahren, und gleichzeitig die Industrie angeregt, Umweltschutztechnik fortzuentwickeln und umweltverträgliche Ersatzstoffe einzusetzen. Ich danke Ihnen, daß Sie durch Ihre Arbeit diese Politik tatkräftig unterstützen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede der Abgeordneten Frau Weiler (SPD) zu Tagesordnungspunkt 13 (Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen) Frau Weiler (SPD): Ziel sozialdemokratischer Politik ist es, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen zu verbessern, und niemand wird ernsthaft bezweifeln, daß es in dieser Hinsicht dringenden Handlungsbedarf gibt. Einer der vielfältigen Gründe für die Benachteiligung von Frauen sind die sozialversicherungsfreien oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, im Volksmund 450-DM-Verträge genannt. Im Jahr 1977 wurde bei der Reform des Sozialgesetzbuchs der jetzige § 8 geschaffen. Mit ihm sollten die Tatbestände der Nebentätigkeit und Nebenbeschäftigung vereinfacht in einem Gesetz zusammengefaßt werden. Bei der Befreiung von der Versicherungspflicht ging man davon aus, daß die geringfügige Beschäftigung oder Tätigkeit eben nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Beschäftigten ist und daher ein Versicherungsschutz nicht notwendig ist. Dies war jedoch im Gegensatz zu der alten Regelung nicht mehr Voraussetzung für die Befreiung. Damit entstand eine fatale Verschlechterung der Situation insbesondere für Frauen, die nach der alten Regelung auf einer Sozialversicherung in den Fällen bestehen konnten, in denen sie zwar nur gering verdienten, daneben jedoch keine Hauptbeschäftigung ausübten. Mit dieser Regelung sollte ein dem jetzigen Mißbrauch genau entgegengesetzter verhindert werden, nämlich z. B. der Mißbrauch, daß ein Beamter durch geringfügige Beschäftigung billig an eine Krankenversicherung für sich und seine Familie kommen konnte. Der Gesetzgeber hatte sicher nicht damit gerechnet, daß diese Beschäftigungsverhältnisse und auch der Mißbrauch in solch starkem Maße zunehmen. Auch darum muß endlich etwas passieren. Durch das geringe Arbeitsplatzangebot, die hohe Arbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit haben sich Probleme verschärft. Menschen befinden sich durch die heutige Situation in sozialer Not, ja Armut. Der im Auftrag des Arbeitsministeriums erstellte und 1989 veröffentlichte Forschungsbericht kommt zu folgendem Ergebnis. Von den insgesamt ca. 2,82 Millionen sozialversicherungsfrei Beschäftigten sind nur 0,54 Millionen geringfügig Nebentätige. Das bedeutet, daß in der Bundesrepublik Deutschland ungefähr 2,28 Millionen Menschen eine geringfügige Beschäftigung ausüben, ohne einen Haupterwerb zu haben. Den größten Anteil an diesen Beschäftigten machen mit 40 % Hausfrauen aus, die diese Tätigkeit ausüben müssen, weil sie auf diesen Verdienst — zum Teil existentiell — angewiesen sind. Was bedeutet diese Geringfügigkeitsgrenze ganz konkret für die Betroffenen? Es bedeutet, daß sie aus dem Netz der sozialen Vorsorge völlig herausfallen. Sie haben im Alter keine Rentenversicherungsansprüche. Und hierbei ist ganz besonders an die schon bestehende Altersarmut der Frauen zu denken. Fast die Hälfte aller sozialversicherungsfrei Beschäftigten — es sind fast ausschließlich Frauen — sind nicht verheiratet. Das heißt, sie haben im Alter weder eigene noch abgeleitete Rentenansprüche. Die Frauen, die nach eigenen Angaben hinzuverdienen, um die Existenz zu sichern, haben es unwesentlich besser. Sie sind auf 60 % der niedrigen Rentenansprüche ihrer Männer angewiesen, ohne einen eigenen Rentenanspruch zu haben. Weiter bedeutet es, daß keine Krankenversicherungspflicht besteht. Besonders untragbar ist die Geringfügigkeitsgrenze im Zusammenhang mit § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Lohnfortzahlungsgesetzes. Danach haben Arbeiter und Arbeiterinnen — eigentlich sollte ich nur von Arbeiterinnen sprechen, denn sie machen 89 % dieser Gruppe aus — , die nur zehn Stunden im Monat arbeiten, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wozu dies führt, liegt auf der Hand: Krankheiten kann die Frau sich nicht leisten. Der Europäische Gerichtshof hat im Juli 1989 diese Diskriminierung als einen Verstoß gegen die im EWG-Vertrag festgelegte Zielsetzung der Lohngleichheit bezeichnet. Ich will hier auch einmal den Bundeswirtschaftsminister zitieren, der die Meinung vertreten hat, diese Beschäftigten seien nicht in den Betrieben eingegliedert, daher habe der Arbeitgeber ihnen gegenüber auch keine Fürsorgepflicht im Krankheitsfalle. Hoffentlich erkennen die Sozialpolitiker der Regierungskoalition, daß endlich gesetzgeberische Schritte erfolgen müssen. 14132* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Schließlich möchte ich darauf hinweisen, daß für die geringfügig Beschäftigten auch keine Urlaubsansprüche bestehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in verschiedenen Anhörungen der letzten Zeit, z. B. zum sogenannten Gesundheits-Reformgesetz, der Rente und zum Sozialversicherungsausweis, sind die Probleme um die geringfügige Beschäftigung erörtert worden. Dabei gab es meiner Meinung nach eine Stellungnahme, die heute bei der Aussprache um den vorliegenden Antrag von besonderer Bedeutung ist. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat in seiner Stellungnahme zur Einführung des Sozialversicherungsausweises ausgeführt: Der Verband bedauert es, daß die Bundesregierung an der sozialversicherungsfreien Beschäftigung festhalten will. Ein konsequentes Vorgehen gegen den Mißbrauch der geringfügigen Beschäftigung kann nur in der generellen Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigten gesehen werden. " Neben dieser erfreulichen Stellungnahme hat es leider — und dies ist weniger verwunderlich — Stellungnahmen der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände gegeben, die deutlich machten, daß eine überwiegende Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze nicht im Interesse der Arbeitgeber läge. Natürlich, denn wer will sich schon gern billige Arbeitskräfte nehmen lassen? In einer Anhörung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung haben sie sogar behauptet, nach einer eventuellen Abschaffung würden sie eben für diese Tätigkeiten keine Leute mehr einstellen. Solche Drohungen grenzen für mich in der Tat schon an Nötigung. Die Vertreter aller Gewerkschaften haben deutlich gemacht, daß es notwendig ist, die Geringfügigkeitsgrenze bis auf einen Bagatellbetrag zu senken. Dies ist notwendig, um den Mißbrauch mit der Beitragsfreiheit der geringfügig Beschäftigten zu verhindern und den sozialen Schutz der Betroffenen zu verbessern. Und ich kann nur die Meinung der HBV-Chefs Schwegler unterstützen, wenn er sagt, daß zwei Millionen ungeschützte Arbeitsverhältnisse ein sozialpolitischer Skandal ersten Ranges sind. In der Bundesrepublik wird in letzter Zeit diese Form der Beschäftigung immer häufiger kritisiert. Auch die Koalitionsfraktionen haben die Mißbrauchstatbestände kritisiert. Reagiert haben sie darauf mit der Einführung des Sozialversicherungsausweises. Wir würden es begrüßen, wenn durch die Einführung die erhoffte Signalwirkung eintreten würde, daß auch Arbeitgeber gezwungen werden, andere sozial gesicherte Beschäftigungsverhältnisse anzubieten. Wir sind jedoch skeptisch. Den Gesetzesentwurf haben wir u. a. deshalb abgelehnt, weil — und dies ist für Gesetzesvorhaben dieser Regierung typisch — ausschließlich der Mißbrauch der Geringfügigkeitsgrenze durch die Arbeitnehmer bekämpft wird, während das Interesse von Auftraggebern und Arbeitgebern an der Beschäftigung billiger Arbeitskräfte völlig außer Betracht bleibt. Konkret bedeutet dies, daß zwar durch die Meldepflicht in gewissem Umfang ein Mißbrauch eingegrenzt werden kann, jedoch Arbeitgeber ungestört durch den Sozialversicherungsausweis illegal handeln können, indem sie z. B. die Meldepflicht umgehen und die die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Einkommensbestandteile als Honorar oder Provision deklarieren. Mir sind die Klagen von Frauen bekannt, die sich zu solchen Manipulationen erpreßt fühlen. Ich möchte zum Abschluß noch auf ein positives Beispiel im Öffentlichen Dienst kommen. Das Landratsamt im Main-Kinzig-Kreis in Hessen vergibt nur noch Aufträge an Reinigungsfirmen, die ihre Mitarbeiterinnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben. Dies ist eine hervorragende Entscheidung, aber es reicht natürlich nicht. Jetzt muß der Gesetzgeber aktiv werden. Wir meinen, daß es zwingende Gründe gibt, die Geringfügigkeitsgrenze bis auf Bagatellfälle abzuschaffen. Ich will einige Gründe nennen: die Bekämpfung der Altersarmut, die Notwendigkeit einer eigenständigen sozialen Sicherung für Frauen, die hohen Einnahmeverluste der Sozialversicherungen — 3 Milliarden DM gehen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verloren! — , Wettbewerbsverzerrungen und damit erhebliche Nachteile für verantwortungsbewußte Arbeitgeber und Verlagerung der Kosten für den Unterhalt auf die öffentliche Hand. Wir dürfen auch nicht übersehen, daß es Frauen gibt, denen die heutige Regelung angenehm ist, weil der Verdienst brutto gleich netto ist. Aber die meisten Frauen in unserer Gesellschaft wissen, daß die Altersarmut, die ja überwiegend eine Frauenarmut ist, natürlich auch durch die 450-DM-Verträge entsteht. Verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker müssen dafür sorgen, daß die soziale Absicherung in der Bundesrepublik Deutschland, auf die wir mit Recht stolz sein können, auch für die über zwei Millionen Menschen gilt, die zur Zeit noch ausgegrenzt sind. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede des Staatsministers Schäfer zu Tagesordnungspunkt 14 (Irakisch-kurdische Flüchtlinge in der Türkei) Schäfer, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Die Situation der irakisch-kurdischen Flüchtlinge in der Türkei ist ein Thema, das der Bundesregierung Sorge bereitet. Lassen Sie mich zunächst nüchtern den Sachstand referieren: Im Spätsommer 1988 floh eine große Zahl irakischer Kurden in die Türkei. Über die schlimmen Ursachen haben wir hier wiederholt gesprochen. Die türkische Regierung hat sich seinerzeit aus humanitären Gründen zur vorübergehenden Aufnahme der irakischen Kurden bereit erklärt. Die Zahl der Flüchtlinge stabilisierte sich bei etwa 37 000. Zur Zeit befinden sich noch etwa 32 000 Flüchtlinge in den drei Lagern Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14133* Diayarbakir, Mardin und Mus. Etwa 13 000 halten sich im Lager Mardin, 12 000 im Lager Diayarbakir und 7 000 im Lager Mus auf. Einige Tausend Flüchtlinge sind vorwiegend in den Iran übergesiedelt. Eine kleinere Zahl hat Aufnahme in europäischen Drittländern gefunden. Damit ist die Lage der Flüchtlinge, die die Bundesregierung aufmerksam beobachtet, aber kaum einfacher geworden. In allen Lagern ist die Situation trotz unbestreitbarer großer finanzieller und organisatorischer Aufwendungen durch die türkische Regierung auf Grund der immer noch vorhandenen Überbelegung vor allem hygienisch und sanitär unzureichend. Diese Mängel der sanitären Infrastruktur können auf Dauer zu weiteren gesundheitlichen Belastungen der Lagerbewohner führen. Besonders in den Sommermonaten sind endemische Krankheiten nicht auszuschließen. Die ärztliche Versorgung ist, auch gemessen an den gewöhnlichen Lebensumständen in der Region, vergleichsweise gut. Schwerer aber als die geschilderten Probleme wiegt die Perspektivlosigkeit, die das Leben der Lagerbewohner bestimmt. Für die meisten Lagerbewohner gibt es keine sinnvolle Beschäftigung. Es gibt kaum Begegnungszentren, kaum die Möglichkeit, ein Handwerk auszuüben oder landwirtschaftlich tätig zu werden. Lediglich im Lager Mus gibt es Lehrwerkstätten und eine Teppichknüpferei. Ein großes Problem stellt auch der vergleichsweise hohe Anteil an Kindern dar, die keinen systematischen Schulunterricht erhalten. Derzeit wird die Hauptlast der Flüchtlingsbetreuung von der Türkei getragen. Die Bundesregierung hat immer wieder versucht, darauf hinzuwirken, daß der VN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in den Lagern tätig werden kann. Dies ist inzwischen der Fall. Vertreter des UNHCR haben Zugang zu allen drei Flüchtlingslagern. Von seiner Seite sind der türkischen Regierung Vorschläge für die Verbesserung der Situation in allen Lagern unterbreitet worden. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen soll außerdem ein neues Barackenlager in Mardin eingerichtet werden, das einen Teil der Flüchtlinge der überfüllten Lager in Diayarbakir und Mardin aufnehmen soll. Die gesamte Maßnahme würde sich nach derzeitigen Schätzungen auf etwa 13 Millionen US-Dollar belaufen. Sie könnte nicht aus dem regulären Haushalt des UNHCR bezahlt werden. Ein entsprechender Aufruf des UNHCR zur Leistung von Sonderzahlungen ist noch nicht ergangen. Sobald dies der Fall ist, wird die Bundesregierung alle Möglichkeiten prüfen, neben ihrer bilateralen Hilfe, auf die ich noch zurückkomme, auch in diesem Rahmen einen Beitrag zu leisten. Unabhängig von diesen Maßnahmen ist eine politische Lösung dieses Flüchtlingsproblems dringlich. Es geht vor allem darum, daß die Flüchtlinge in ihre angestammten Siedlungsgebiete zurückkehren können und auch zur Rückkehr auf freiwilliger Basis bereit sind. Das werden sie aber nur tun, wenn dazu Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb hat die Bundesregierung bilateral wie auch zusammen mit ihren europäischen Partnern wiederholt an die irakische Regierung appelliert, diese Voraussetzungen zu schaffen. Ich erinnere an dieser Stelle auch an das, was ich hierzu bereits in der Aktuellen Stunde am 22. Juni d. J. gesagt habe. In der Zwischenzeit dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen. Es kommt jetzt darauf an, tatkräftig an der Verbesserung der Situation in den Lagern mitzuwirken. Dies hat die Bundesregierung getan. Zur Verbesserung der Lage wurden bereits Ende 1988 2 Millionen DM über das Deutsche Rote Kreuz und den türkischen Roten Halbmond zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf den herannahenden Winter wurden außerdem 1 Million DM für die Ausstattung des Lagers Mardin mit Winterzelten aufgewandt. Die 2 500 Zelte sind inzwischen sämtlich aufgebaut. Sie haben — so kann man mit allem Ernst sagen — vielen Flüchtlingen das Überleben bei dem jetzt hereinbrechenden Winter gesichert. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich damit in ganz besonderer Weise des Problems der irakischkurdischen Flüchtlinge angenommen. Insgesamt, d. h. auch unter Einschluß privater Spenden an das Deutsche Rote Kreuz und einen Beitrag des Landes Niedersachsen, sind aus unserem Land 3,4 Millionen DM abgeflossen, die den bedrängten Menschen dort unmittelbar geholfen haben. Es wäre vermessen, zu glauben, wir könnten allein die Situation in der Region so beeinflussen, daß alle Ursachen für den Konflikt, der diesem Flüchtlingsstrom zugrunde liegt, schnell beseitigt werden. Was wir aber können, ist tatkräftig dort Hilfe zu leisten, wo es am dringendsten not tut. Dies haben wir getan und werden es auch in Zukunft nach besten Kräften tun. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Kinder- und Jugendhilfegesetz; Integrationsprobleme von Kindern und von jugendlichen Aussiedlern und Zuwanderern) Link (CDU/CSU): Seit Jahrzehnten fordert die Fachöffentlichkeit eine Neuordnung des aus dem Jahr 1922 stammenden Jugendwohlfahrtsgesetzes. Nach vielen vergeblichen Anläufen seit 1969 wird mit der Entscheidung des Bundeskabinetts am 27. September 1989 ein wichtiges jugend- und familienpolitisches Vorhaben, das Bundeskanzler Helmut Kohl in seiner Regierungserklärung vom 18. März 1987 angekündigt hat, in die Tat umgesetzt. Nach der Einführung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs, der Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung und der Wiedereinführung des dualen Systems des Familienlastenausgleichs in der vergangenen Legislaturperiode unternimmt die Bundesregierung damit den zweiten wichtigen Schritt mit dem Ziel, jungen Menschen eine bessere Perspektive für ihre künftige Lebensgestaltung zu eröffnen und ihre Integration in die Gesellschaft zu erleichtern und Mütter und Väter bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. 14134* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Das Jugendwohlfahrtsgesetz ist längst von der gesellschaftlichen Entwicklung überrollt worden. Die Lebenslagen der Familien haben sich geändert. Sie sind gekennzeichnet durch eine steigende Zahl von Kindern, die als Einzelkinder aufwachsen, durch eine steigende Zahl von Kindern, die bei einem Elternteil aufwachsen, durch hohe Trennungs- und Scheidungsraten der Eltern sowie durch einen Wandel der Rollen der Familienmitglieder — insbesondere der Frauen —, der sich u. a. an dem Wunsch orientiert, Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander verbinden zu können. Struktur und Sichtweise des Jugendwohlfahrtsgesetzes sind noch einem stark ordnungsrechtlichen Denken verhaftet. Die Aufgabe der Erziehung wird nach geltendem Recht als alleinige Aufgabe der Familie angesehen. Staatliche Maßnahmen beschränken sich weitgehend auf Kontrollen und Eingriffe in den Fällen, in denen Erziehungsschwierigkeiten ein erhebliches Ausmaß angenommen haben und eine Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Familie unumgänglich wird. Familienunterstützende und entlastende Hilfen fehlen im Jugendwohlfahrtsgesetz ganz. Die familiale Realität ist gekennzeichnet von unterschiedlichen Familienformen und Lebenssituationen, in denen junge Menschen aufwachsen. Im Gesetzentwurf sind für typische Lebenslagen spezifische Formen von Beratung und Hilfe vorgesehen. Sie sind in erster Linie, aber nicht ausschließlich, auf Lebenssituationen zugeschnitten, von denen alleinerziehende Elternteile betroffen sind. Dazu zählt insbesondere die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Mütter und Väter sollen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung beraten werden. Ihnen soll dabei geholfen werden, Krisen in der Familie zu bewältigen. Im Falle der Trennung der Eltern soll gemeinsam eine Lösung gefunden werden, wie die verantwortliche Elternschaft beider Elternteile für das Kind erhalten bleibt und wie die Entscheidung über das Sorgerecht und das Umgangsrecht mit dem Kind im einzelnen gestaltet werden soll. Der Gesetzentwurf geht von der Gleichwertigkeit aller Hilfearten aus. Er sieht neben den klassischen Formen der Erziehungshilfe in einer Einrichtung (Heimerziehung) und in einer Pflegefamilie folgende Formen ambulanter Erziehungshilfen vor: die allgemeine Beratung und Unterstützung der Familie in Fragen der Erziehung (Betreuung durch den allgemeinen Sozialdienst), die Erziehungsberatung, die soziale Gruppenarbeit und Erziehungsbeistand sowie Erziehung in der Tagesgruppe einer Einrichtung und die sozialpädagogische Familienhilfe. Als Ergänzung der klassischen Heimerziehung wird die Unterbringung in sonstigen betreuten Wohnformen (betreutes Einzelwohnen, pädagogisch betreute Wohngemeinschaften) sowie die individuelle sozialpädagogische Intensivbetreuung für besonders gefährdete Jugendliche besonders hervorgehoben. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Aufgaben der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in einem eigenen Kapitel zu regeln und damit ihren besonderen Stellenwert, aber auch ihre präventive Wirkung für die Entwicklung junger Menschen zu verdeutlichen. Die Verpflichtung zur Förderung der Jugendverbandsarbeit wird bekräftigt. Im Gesetzentwurf wird die Weiterführung einer Hilfe zur Erziehung für junge Volljährige nicht mehr von der Fortführung einer Maßnahme zur schulischen oder beruflichen Bildung einschließlich der Berufsvorbereitung abhängig gemacht. An die Stelle der bisherigen „Kann-Leistung" tritt darüber hinaus eine Verpflichtung (Soll-Vorschrift) zur Fortführung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr. Die Hilfe soll in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus weitergeführt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit hat der Bereich der Jugendsozialarbeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. In die Neuregelung wird auch das Angebot geeigneter Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich der Jugendhilfe einbezogen, sofern junge Menschen nicht von anderen Maßnahmen und Programmen erreicht werden. Eine eigene Vorschrift ist darüber hinaus dem erzieherischen Jugendschutz gewidmet, der nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Medien zunehmende Bedeutung erhält. Wesentliche Ziele des neuen Gesetzentwurfes sind die Verbesserung der Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, die Verbesserung der Hilfen für Familien in besonderen Lebenssituationen (Alleinerziehende, Trennungs- und Scheidungssituationen), die Verbesserung der Angebote der Tagesbetreuung für Kinder. Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, ist der bedarfsgerechte Ausbau der Tageseinrichtungen, nämlich Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, die für einen Teil des Tages oder ganztags der Förderung von Kindern dienen, sowie die Ausweitung der Tagespflege erforderlich. Die bundesrechtliche Rahmenverpflichtung wird durch die Länder konkretisiert. Ich weiß, daß einige Organisationen und Institutionen an diesem Entwurf kritisieren, daß es keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt. Die gefundene Formulierung in diesem Entwurf kommt einem Rechtsanspruch jedoch sehr nahe. Bleibt an dieser Stelle zu erwähnen, daß ausgerechnet die SPD-Länder vor 14 Tagen im Finanzausschuß des Bundesrates diesen Entwurf aus finanziellen Gründen abgelehnt haben. Eine merkwürdige Situation, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Sie kritisieren den fehlenden Rechtsanspruch, und Ihre Ministerpräsidenten aus den SPDgeführten Ländern lehnen den Entwurf aus finanziellen Gründen ab und führen damit Ihre Forderungen ad absurdum. Ich bin sehr stolz darauf, daß mein Heimatland Niedersachsen bereits positive Konsequenzen gezogen hat und schon jetzt Ganztagsschulen als Modellversuch eingerichtet hat; wahrlich ein richtiger Beitrag zur Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen dort, wo von den Eltern gewünscht und erforderlich. Insbesondere im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit hat der Bereich der Jugendsozialarbeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. In die Neuregelung wird auch das Angebot geeigneter Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich der Jugend- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14135* hilfe einbezogen, sofern junge Menschen nicht von anderen Maßnahmen und Programmen erreicht werden. Eine eigene Vorschrift ist darüber hinaus dem erzieherischen Jugendschutz gewidmet, der nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Medien zunehmende Bedeutung erhält. Heute steht nicht mehr die Konkurrenz verschiedener Träger im Vordergrund, sondern die finanzielle Absicherung der einzelnen Maßnahmen. Auch freie Träger sind zur Realisierung ihrer Vorhaben in hohem Maße auf öffentliche Zuwendungen angewiesen. Angesichts der auch vom Bundesverfassungsgericht den öffentlichen Trägern zuerkannten Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung in der Jugendhilfe stehen im Mittelpunkt der partnerschaftlichen Zusammenarbeit folgende Aspekte: die frühzeitige Beteiligung freier Träger an der Planung der Jugendämter, ihre Mitwirkung an den grundlegenden Entscheidungen der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuß und die finanzielle Absicherung der freien Jugendhilfe. Heute hat der Deutsche Jugendhilfetag seine Bundesvorstandssitzung in Düsseldorf abgehalten, auf der auch der Gesetzentwurf Jugendhilferecht zur Diskussion stand. Leider konnte ich an dieser Sitzung — ich gehöre dem Bundesvorstand an — wegen der Parlamentsdebatte nicht teilnehmen. Der Vorstand hat mir nochmals folgende Punkte ans Herz gelegt, die in der Anhörung mitbesprochen werden müssen: a) Erhalt der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes, b) Rechtsanspruch der Finanzierung der schulischen und beruflichen Ausbildung für Volljährige, c) Beteiligung der Verbände am Wohlfahrtsgesetz, d) Trägerbegriff — im geltenden Recht: Träger der freien Jugendhilfe und Träger der öffentlichen Jugendhilfe, e) Aufnahme einer Formulierung zur Ausgestaltung von Spielplätzen, die bisher im Gesetz fehlt. Abschließend möchte ich zum TO-Punkt 16b, Beratung des Antrages der Fraktion der SPD „Integrationsprobleme von jugendlichen Auswanderern und Obersiedlern", Stellung nehmen: In den letzten zwei Jahren sind Eingliederungsprogramme für junge Aus-und Obersiedler finanziell erheblich aufgestockt worden. Die erforderlichen Bundesmittel für den Garantiefonds, über den u. a. die Teilnahme an Sprachkursen, der Besuch von Förderschulen und -klassen, Nachhilfeunterricht und andere Ausbildungen gefördert werden, wurden von 310 Millionen DM im laufenden Jahr auf 490 Millionen DM angehoben. In diesem Jahr wird aus diesem Fonds etwa 33 000 jungen Aus- und Übersiedlern geholfen, im kommenden Jahr werden es 50 000 sein. Im Eingliederungsprogramm für die Beratung und Betreuung junger Aus- und Obersiedler wurden die für die Verdichtung des bundesweiten Netzes der 200 Beratungs- und Betreuungsdienste (Jugendgemeinschaftswerke) notwendigen Bundesmittel stark angehoben; von 16 Millionen DM 1988 auf 47 Millionen DM 1989 und auf 80 Millionen DM für 1990. Diese Beratungsdienste, deren Personalbestand durch den vervielfachten Zugang weithin überfordert wird, können damit personell angemessen ausgestattet, und es können notwendige neue Einrichtungen eingerichtet werden. Für 1990 sind 50 weitere Beratungsdienste und ein erheblicher Ausbau der mobilen Beratungsmöglichkeiten geplant, so daß ein flächendeckendes Netz mit 800 hauptamtlichen Mitarbeitern zur Beratung und Betreuung der jungen Aus- und Übersiedler zur Verfügung steht. 80 000 bis 100 000 junge Aus- und Übersiedler werden im kommenden Jahr voraussichtlich diese Hilfe erfahren. Die Beratung und Hilfe für die jungen Menschen kommt der ganzen Familie zugute, da Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem ExistenzAufbau beschäftigt sind, hinsichtlich der Eingliederung und Weiterbildung ihrer Kinder entlastet werden. Für diese außergewöhnlichen Leistungen, die für unsere jungen Aussiedler und Zuwanderer in den letzten Jahren gemacht worden sind, möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, sehr herzlich danken. Gilges (SPD): Nach nunmehr sieben Jahren und einem unerträglichen Hickhack innerhalb von CDU und CSU ist es der Bundesregierung endlich gelungen, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts im Deutschen Bundestag vorzulegen. Daß wichtige jugendpolitische Debatten in diesem Hause zwischen Tagesschau und Geisterstunde stattfinden, hat fast schon Tradition. Trotzdem ist es nach der Vorgeschichte bemerkenswert, daß wir heute zum zweitenmal die Reform eines fast 70 Jahre alten Gesetzes beraten können. Ein weiterer Aufschub wäre angesichts des Zustandes, in dem sich die Jugendhilfe befindet, auch nicht verantwortbar gewesen: Zigtausende fehlende Kindergartenplätze, erheblicher Mangel an Kinderkrippen, kaum Hortplätze kennzeichnen die Situation in der Bundesrepublik. 1989 werden wir das Jahr mit der höchsten Todesquote von drogenabhängigen jungen Menschen haben. Zigtausende Jugendliche befinden sich in Erziehungseinrichtungen, die in den meisten Fällen den modernen Erfordernissen von Pädagogik und Erziehung nicht entsprechen. Hunderttausende von Kindern und Jugendlichen leben in zerrütteten Familien, leben in unvollständigen Familien und leben mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern zusammen. Kinder und Jugendliche werden vor allem Opfer von Arbeitslosigkeit und neuer Armut. All das erfordert endlich ein neues Jugendhilferecht. 1980, als die Lage noch nicht so katastrophal wie heute war, gelang es der sozialliberalen Koalition, ein modernes, den Erfordernissen entsprechendes Jugendhilferecht im Bundestag in dritter Lesung zu verabschieden, das dann aus ideologischen und finanziellen Gründen an der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat scheiterte. Ich weiß nicht, ob wir uns ohne den Druck und das hartnäckige Bohren der Jugend- und Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, der Jugendbehörden und einzel- 14136* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 ner Persönlichkeiten, wie beispielsweise meines Freundes Professor Peter Weiß heute mit diesem Thema beschäftigen würden. All den Genannten gilt unser Dank, in den ich ausdrücklich die Fachleute des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, von Otto Fichtner über Christian Steiniger bis zu Dr. Wiesner einschließe. Es ist endlich an der Zeit, daß das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1922 grundlegend modernisiert wird. Dieses Gesetz war von seinem Charakter her ein Ordnungs- und Fürsorgegesetz. Es geht nun darum, endlich ein Hilfe- und Unterstützungsgesetz zu verabschieden. Für uns Sozialdemokraten sind folgende Grundsätze einer Reform unverzichtbar: 1. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist in erster Linie für Kinder und Jugendliche da und nicht für Jugendämter, Wohlfahrtsverbände und Familien. 2. Das Gesetz muß allen Kindern und Jugendlichen dienen, unabhängig von ihrer kulturellen und nationalen Identität. 3. Das Gesetz muß allen Kindern und Jugendlichen gleiche Lebenschancen ermöglichen unabhängig davon, ob sie nun zufälligerweise im Bayerischen Wald, in Frankfurt oder in Ostfriesland ihre Kindheit und Jugend verbringen. Gleiche Angebote an Erziehungshilfen und Kindertageseinrichtungen sind eine unabänderliche Forderung. Zentraler Punkt dabei ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle drei- bis sechsjährigen Kinder. 4. Das Gesetz muß die Benachteiligungen des einzelnen Kindes und Jugendlichen, die durch Elternhaus, unvollständige Familie, seelische oder geistige Behinderung entstanden sind, ausgleichen. 5. Das Gesetz muß die freie Entwicklung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen garantieren. Nach ersten Analysen fällt der heutige Entwurf in weiten Teilen hinter das Gesetz von 1980 zurück, und dies nicht nur, weil der Oberbremser Albrecht die Aufnahme des im 80er Gesetz noch verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im vorliegenden Entwurf verhindert hat. Bei diesem Rechtsanspruch geht es nicht nur um die Erziehungschancen von Kindern, sondern auch um die Frage, ob das Bekenntnis der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst gemeint ist. Auch die Regelung über die Jugendarbeit und ihre Förderung ist keinesfalls befriedigend. Hier muß nachgebessert werden. Es bleibt auch unerklärlich, weshalb die Bundesregierung aus Angst vor den CDU-regierten Bundesländern eine Regelung über Spielplätze ausgelassen hat. Bei den Paragraphen, die sich mit der Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse beschäftigen, ist nicht ein Mehr an Demokratie festzustellen. Ganz im Gegenteil: Die Mitwirkungsmöglichkeiten von Jugendverbänden sind zurückgeschnitten worden. Auch wir Sozialdemokraten sind der Meinung, daß Organisationen und Gruppen der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt werden müssen, die nicht den bestehenden Verbänden angehören. Aber das Ausspielen von Jugendverbandsarbeit gegenüber Selbsthilfe geht uns mittlerweile auf die Nerven. Auch die Einbeziehung junger volljähriger Menschen hätten wir uns gewünscht, denn durch die Veränderung der Ausbildungszeiträume ist gerade hier eine verstärkte Hilfe notwendig geworden. Wir Sozialdemokraten bleiben dabei, daß Erziehungsberatung und Familienberatung nach wie vor notwendige Einrichtungen sind, um Kindern und Jugendlichen und ihren Familien bzw. deren Erziehern in Krisensituationen zu helfen. Vorbeugende Hilfe ist dabei allemal besser als nachträgliches Heilen, und nebenbei ist es auch kostengünstiger. Die Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Nationalität begrüßen wir. Aber wir haben gehört, daß die Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen einen Ausweisungsgrund liefern könnte. Ich hoffe, daß diese Informationen nicht zutreffend sind. Sie würden die Ziele dieses Gesetzes konterkarieren. Ich fasse zusammen: Wir fordern ein modernes Kinder- und Jugendhilferecht, das den heutigen Erfordernissen entspricht. Die Konzentration und die Zielrichtung dieses Gesetzes dürfen aber nicht über die Familie zum Kind und zum Jugendlichen gehen, sondern müssen respektieren, daß Kinder und Jugendliche eigenständige Rechtssubjekte sind. Wir brauchen keine Veränderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu einem Familiengesetz, sondern ein Kinder- und Jugendhilferecht, das Kindern und Jugendlichen ein glückliches und sorgenfreies Heranwachsen ermöglicht. All dies kostet natürlich Geld. Es ist eine traurige Diskussion, die da stattfindet. Zig Milliarden werden in unserem Land nach wie vor in Rüstung investiert. 1990, im Zeichen der weltweiten Entspannung und der friedlichen Revolutionen im Herzen Europas hat die Bundesregierung den höchsten Verteidigungshaushalt in ihrer Geschichte. Statt hier den geänderten Verhältnissen Rechnung zu tragen, mußten wir ein kleinliches und peinliches Gezänk über Monate hinweg wegen der Finanzierung einer längst überfälligen Reform erleben. Ich gestehe ein, daß es auch für mich peinlich ist, daß sich sozialdemokratische Länder daran beteiligt haben. Wir sind uns aber in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion darüber einig, daß Länder und Gemeinden über den Finanzausgleich für die Zusatzkosten, die ein neues Jugendhilferecht auslöst, einen Ausgleich erhalten. Am Ende eines 20jährigen Reformbemühens darf die Jugendhilfe nicht erneut an angeblichen Finanzschwierigkeiten scheitern. Die Verantwortung gegenüber den betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien wäre für uns alle zu schwer zu tragen. Wir Sozialdemokraten haben schon anläßlich der Haushaltsberatungen des letzten Jahres unsere konstruktive Mitarbeit angeboten. Die setzt aber voraus, daß CDU/CSU und FDP uns eine faire Chance geben, das Gesetz sorgfältig zu beraten. Jeder Versuch dieses Gesetz im Eiltempo durch den Ausschuß zu treiben, wird zu Lasten seiner Qualität gehen und damit Kindern und Jugendlichen Schaden zufügen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14137* Wir hoffen auf Ihre Einsicht, damit am Ende der Beratungen ein Entwurf zur Verabschiedung vorliegt, der die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen tatsächlich und nachdrücklich und zukunftsweisend verbessert. Schmidt (Salzgitter) (SPD) : Zur Einbringung des Kinder- und Jugendhilferechts möchte ich noch bemerken, daß die Ergänzung der Gesetzesbezeichnung um die „Kinder" sich auch inhaltlich substantiell zeigen muß. Als Kinderbeauftragter meiner Fraktion künde ich eine entsprechende diesbezügliche Initiative an, die sicher — mindestens weitgehend — auch von den übrigen Mitgliedern der Bundestags-Kinderkommission getragen werden wird. Dabei wird auch die am 20. November 1989 von der UNO beschlossene Konvention über die Rechte des Kindes eine wichtige Rolle spielen. Schon jetzt lassen sich einige Aspekte unschwer erkennen, die bei ernsthafter Würdigung in das KJHG einfließen müssen. Zu dem hiermit vorgelegten Antrag meiner Fraktion über die Integrationsprobleme von Kindern und von jugendlichen Aussiedlern und Zuwanderern stelle ich zunächst fest, daß die in dem Antrag angebenen Zuwanderungszahlen seit Juni 1989 noch weitaus drastischer gestiegen sind, als dies vorhersehbar war. Wenn wir in diesem Antrag nur einen umfassenden Situationsbericht verlangen, ist dies eigentlich schon fast zuwenig. Darum sage ich schon hier: Die Bundesregierung muß einerseits den Bericht erarbeiten, damit das Parlament seine entsprechenden Beratungen und Maßnahmebeschlüsse vornehmen kann, zum anderen müssen aber Sofortmaßnahmen der Regierung verstärkt werden. Es kann nicht angehen, daß die Kommunen, die Länder und die Wohlfahrtsorganisationen mit der Aufnahme der Aus- und Übersiedler und den sich daraus ergebenden Problemen weitgehend alleingelassen werden. Ich empfehle der Regierung bei der Themenerarbeitung die jüngste Ausgabe der Zeitschrift „Jugendwohl" der Caritas, die in hervorragender Weise die Thematik aufarbeitet und die schlüssig nachweist, daß Kinder und Jugendliche die Phase des Verlassens der bisherigen Heimat und des Einlebens in unseren Städten ganz anders als Erwachsene erleben. Immerhin sind 28 % der Zuwanderer unter 18 Jahre alt, bei 700 000 in diesem Jahr eine beachtenswerte Größenordnung, die auch entsprechenden sozialen Zündstoff beeinhaltet, wenn man nicht verantwortungsbewußt bei der Eingliederung in unsere komplizierte Welt hilft. Eimer (Fürth) (FDP): Das alte Jugendwohlfahrtsgesetz ist 68 Jahre alt. Bereits 1980 wurde im Bundestag ein neues Jugendhilferecht verabschiedet. Es scheiterte aber damals am Einspruch des Bundesrates. Die damalige Opposition stimmte auch im Bundestag dagegen. Ideologische Gründe wurden vorgeschoben. Wir wissen aber alle, daß es damals nicht ideologische Gründe waren, die das Gesetz im Bundesrat scheitern ließen, sondern finanzielle. Heute wagen wir mit veränderten Fronten einen neuen Anlauf. Auch heute gibt es wieder Widerstände aus den Ländern, gleich ob die Länder SPD- oder unionsregiert sind. Der Finanzausschuß des Bundesrates hat bis zuletzt versucht, das Gesetz dadurch zu torpedieren, daß die Kosten dafür völlig unrealistisch hoch geschätzt wurden. Der Bundesrat insgesamt hat aber Gott sei Dank dem Gesetz zugestimmt. So besteht diesmal die Hoffnung, daß das Gesetz zu einem guten Abschluß kommt. Auch die Vorarbeiten zu diesem Gesetz sind diesmal recht zügig abgelaufen: 1987 die Ankündigung in der Regierungserklärung durch Bundeskanzler Kohl, 1988 der erste Referentenentwurf, ein Jahr später Regierungsentwurf und Verabschiedung durch das Kabinett — dann wieder der Versuch von Länderseite, das Gesetz zu verhindern — und heute die erste Lesung im Bundestag. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand der Streit um den Anspruch auf einen Kindengartenplatz. Die Versorgung mit Kindergartenplätzen in der Bundesrepublik ist von Bundesland zu Bundesland und auch innerhalb der Bundesländer recht unterschiedlich. Die ersten Regierungsentwürfe sahen deshalb auch einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vor. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich der Meinung des Ministeriums angeschlossen und einen solchen Anspruch für notwendig gehalten. Auch die zuständigen Gremien in der FDP — der Arbeitskreis III — haben sich ausdrücklich für einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eingesetzt. Nun ist Politik die Kunst des Möglichen, und wenn ein neues, modernes Kinder- und Jugendhilferecht am Bundesrat scheitern kann, müssen wir uns nach der Decke strecken, d. h. nach dem Bundesrat. Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist im Bundesrat nicht durchsetzbar. Auch die SPD-regierten Länder sind dazu nicht bereit. Durch diese Auseinandersetzungen wurde das Einbringen des Gesetzes in das Verfahren der Gesetzgebung verzögert. Die FDP wollte mehr, als die Bundesländer zu geben bereit waren. Das war Anlaß für die SPD, uns Verzögerung vorzuwerfen, aber Unterstützung durch SPDregierte Länder bekamen wir nicht. Dennoch haben wir eine wesentliche Verbesserung durchsetzen können. Der § 23, der diese Frage regeln soll, lautet zum Schluß: „Die Länder regeln die Verwirklichung dieses Grundsatzes durch Landesrecht" — und durch uns ergänzt — „und tragen für einen bedarfsgerechten Ausbau Sorge ". Das heißt, den notwendigen Kindergartenplatz haben wir durch eine andere Formulierung erreicht. Dies war auch deswegen so notwendig, weil in den letzten Monaten eine große Zahl von DDR-Bürgern zu uns in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, und diese Zahlen werden noch größer werden. Sie sind aus der DDR gewöhnt, daß beide Eltern, Väter und Mütter, berufstätig und deswegen auf Kindergartenplätze besonders angewiesen sind. Ich will deswegen die Länder und Kommunen von dieser Stelle nochmals aufrufen, sich dieses Problems anzunehmen. Wir können nicht warten, bis neue Kindergärten gebaut sind. Es ist notwendig, daß man hier schnelle Lösungen findet und notfalls Räume anmietet, die untertags nicht genutzt werden, wie z. B. Vereinsheime, um dort die Kinder für eine Übergangszeit 14138* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 betreuen zu können, bis das Kindergartenangebot ausreichend ist. Der Kindergartenzank vermittelt aber fast den Eindruck, das neue Kinder- und Jugendhilferecht bestehe nur aus Regelungen für den Kindergarten. So ist es nicht. Der unter schweren Geburtswehen als Kompromiß gefundene § 23 ist nur einer von 94 Paragraphen. Er ist zwar der finanzintensivste und berührt fast alle jungen Ehen, aber es gibt viele andere Bereiche, wo dieses Gesetz Verbesserungen in der Kinder-und Jugendhilfe bringen wird. So ist die Kontrollfunktion des alten Gesetzes abgelöst worden durch familienunterstützende und -entlastende Hilfe bei der Erziehungstätigkeit. Hilfe zur Selbsthilfe wird damit verwirklicht. Der präventive Charakter der Jugendhilfe wird in diesem Gesetz verwirklicht. Wir wollen nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dieses Sprichwort hat hier eine fast wortwörtliche Bedeutung beibehalten und ist nicht nur im übertragenen Sinne gültig. Die wichtigen Grundwerte und Grundprinzipien bleiben bei diesem Gesetz erhalten. Da ist zunächst das Elternrecht. Elternrecht ist für Liberale nicht das Recht der Eltern über ihre Kinder wie über eine Sache. Elternrecht ist der Schutzzaun um die Familie vor Beeinflussung durch die Gesellschaft. Niemand anderer setzt Erziehungsziele als die Eltern. Aber die Kinder sind auch Träger eigener Grundrechte. Das Elternrecht endet dort, wo die Grundrechte der Kinder beeinträchtigt werden, denn der Staat hat ja die Grundrechte aller Bürger zu schützen. Weiter ist sichergestellt, daß freie Träger Vorrang vor öffentlichen Trägern haben. Aber ein Grundsatz, der in den ursprünglichen Referentenentwürfen enthalten war, ist bei der jetzigen Fassung entfallen. Jugendarbeit soll nach unseren Vorstellungen durch die Vieffalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen wirken. Durch diese Pluralität haben Eltern und Erzieher die Möglichkeit, jene Angebote anzunehmen, die ihren Erziehungszielen am besten entsprechen. Wir werden den § 4 des Entwurfes um diesen Gedanken ergänzen. Diese Ideen sollten im Gesetzentwurf weiter vorne als wichtige Grundsätze verankert werden. Das heißt also, daß das, was im § 8 über die Grundrichtung der Erziehung steht, gleich am Anfang bei § 1 eingearbeitet werden sollte. Auch die Frage nach der besseren gesellschaftlichen Integration junger Ausländer wird von uns im Laufe der Beratungen eingebracht werden. Hier wollen wir die Anregungen des Bundesrates überdenken. Neben vielen anderen Punkten halte ich einen für so wichtig, daß ich ihn hier in der 1. Lesung erwähnen will. Wir wollen, daß dann, wenn beide Elternteile für die Erziehung der Kinder ausfallen — z. B. insbesondere durch Tod —, sichergestellt wird, daß eine Betreuung der Kinder im Elternhaus wenn irgend möglich weiterhin gefördert werden kann. Dies ist nicht nur dem Wohl der Kinder förderlich, sondern es ist darüber hinaus in den meisten Fällen auch finanziell billiger. Das Gesetz im einzelnen zu kommentieren und zu allen Paragraphen Anregungen zu geben, ist angesichts der kurzen Zeit nicht möglich. Ich möchte deswegen etwas zum Stil der Verhandlungen sagen, der für dieses Gesetz notwendig ist. Das Jugendhilfegesetz 1980 wurde mit großer Euphorie angegangen. Es ist gescheitert. Heute sind die Hoffnungen etwas gedämpft. Ich bin überzeugt, daß wir ein gutes Gesetz schaffen können. Aber dieses Gesetz wird nur kommen, wenn wir mit Augenmaß an diese Aufgabe herangehen, wenn wir die Länder nicht finanziell überfordern und deren Schmerzgrenzen nicht überschreiten. Wir haben im Bundestag für die Gestaltung des Gesetzes um so mehr Spielraum, wir können die Schmerzgrenze der Länder um so weiter hinausschieben, je mehr wir uns hier über alle Parteiengrenzen einig sind, je kompromißfähiger wir uns bei der Beratung des Gesetzes erweisen. Ich appelliere deswegen an alle, die an diesem Gesetz mitarbeiten, daß wir uns nicht mit parteipolitischen Forderungen versuchen zu profilieren, mit Forderungen, die im Bundesrat selbst bei eigenen Freunden realistischerweise nicht durchzusetzen sind. Die Koalition trägt Verantwortung, nicht nur für den Inhalt, sondern auch für die Durchsetzung. Wir können nichts ins Gesetz schreiben, was wir zwar gerne hätten, aber was wir nicht durch den Bundesrat bringen. Die Opposition kann das sogar gegen eigene Überzeugung. Sie sollte aber dieser Versuchung nicht erliegen. Wenn wir gemeinsam das Gesetz mit großer Mehrheit hier im Bundestag verabschieden, wenn wir uns als kompromißfähig erweisen, dann steigen die Chancen, das Gesetz auch durch den Bundesrat zu bringen, und das sollte uns alle Anstrengungen wert sein. Ich bitte um diese Gemeinsamkeit, damit wir nicht wieder eine Situation wie 1980 erleben. Frau Schoppe (GRÜNE): Wir begrüßen die Neuregelung in einem Kinder- und Jugendhilferecht, damit den gewandelten Anforderungen an die Jugendhilfe endlich Rechnung getragen werden kann. Nach unserer Auffassung sind folgende Regelungen dringend erforderlich: eine Stärkung der Rechte der Kinder durch eigene Leistungs-, Mitwirkungs-, Antrags- und Einspruchsmöglichkeiten; eine Erweiterung der Hilfen für Volljährige; die Verbesserung der Hilfen für Familien auch in der Scheidungssituation; die Stärkung ambulanter und teilstationärer erzieherischer Hilfen vor den klassischen Formen der Familienpflege und Heimerziehung; die Hilfe besonders für alleinerziehende Mütter und Väter. Neu zu überlegen sind auch die Regelungen im Pflegekindwesen und in der Heimaufsicht. Inwieweit das Gesetz den heutigen Anforderungen gerecht wird, muß in den Beratungen und durch die geplanten Anhörungen geprüft werden. Wir GRÜNEN treten nach wie vor für den Rechtsanspruch auf Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14139* einen Kindergartenplatz ein und befinden uns damit in Übereinstimmung mit der Kinderkommission. Ich möchte an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, wie außerordentlich scheinheilig ich die Diskussion um das Recht auf einen Kindergartenplatz gefunden habe. Da haben sich SPD und CDU gegenseitig beschuldigt, diese Forderung gekippt zu haben, und dabei war klar; sowohl CDU- als auch SPD-Länder wollen diese Regelung nicht, weil sie die Kosten für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen scheuen. Nach meiner Meinung wird es unmöglich sein, diesen Rechtsanspruch aufzunehmen, und der Ausbau der vielfältigen Betreuungsmöglichkjeiten, der ja als Aufforderung an die Länder im KJHG-Entwurf formuliert ist, wird nur mit Mühe durchzusetzen sein. An diesem Punkt ist die Solidarität aller Frauen, egal welcher Partei oder Gruppe sie angehören, gefordert. Alle Parlamente sind noch mehrheitlich mit Männern besetzt. Leider ist ihnen das Problem der Kinderbetreuung bisher noch ziemlich fern, denn nach wie vor ist Kinderbetreuung Frauensache. Ich kann ihnen nur sagen, wenn Kinderbetreuung Männersache wäre, dann wäre die außerhäusliche Kinderbetreuung ein Sakrileg, und die Gelder dafür würden in Strömen fließen. Ein Grund mehr, endlich in den Parlamenten aufzuräumen und den Frauen die ihnen zustehenden Plätze, nämlich genau die Hälfte, zukommen zu lassen. Über die Diskussion um die Quantität der Plätze dürfen wir allerdings die Qualität nicht aus den Augen verlieren. Unsere Kinder leben heute in einer multikulturellen Gesellschaft, auch wenn manchen dabei das kalte Grausen über den Rücken kreucht. Sie leben in einer Gesellschaft mit großen ökologischen Zerstörungen. Sie leben in einer Zeit großer Umbrüche im Osten, die uns herausfordern, die demokratischen Rechte in unserer Gesellschaft auszubauen und dahin gehend zu überprüfen, ob auch alle Bürgerinnen und Bürger tatsächlich diese in Anspruch nehmen können oder zu den Ausgegrenzten und Vergessenen gehören. Heute wird von Teilen der Regierung und der dazugehörenden Fraktionen hier im Parlament mit Häme und in Siegerpose der endgültige Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften gefeiert. Sicher, auch ich bin der Meinung, der real existierende Sozialismus ist gescheitert. Aber — damit ist das Recht der Menschen auf einen eigenständigen Weg zum Aufbau ihrer Gesellschaften nicht außer Kraft gesetzt. Und vor allem hat — unser Kapitalismus, der eine demokratische Grundstruktur hat und vielen Menschen Wohlstand oder ausreichende materielle Absicherung gebracht hat, auch seine Schattenseiten. 3 Millionen Sozialhilfeempfänger und noch einmal so viele, die unter dieser Grenze leben, sprechen eine deutliche Sprache. Preisen ist bei uns nicht angesagt, sondern ehrliche Bestandsaufnahme und eine Politik, die parteilich für die Schwachen ist. Ich habe diesen Schlenker gemacht, um zu dokumentieren, welche Aufgaben auf unsere Kinder zukommen. Unsere Kinder brauchen dafür Kompetenzen, die sie sich auch in außerhäuslicher Betreuung aneignen müssen. Dafür brauchen wir vor allem Kinderbetreuung, die die sozialen Kompetenzen der Kinder stärken und entwickeln. Meine Damen und Herren maßgebend für die Hilfen durch das Jugendhilferecht soll der erzieherische Bedarf sein. Ich möchte zitieren aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend: Die in § 5 KJHG vorgenommenen Leistungseinschränkungen und in Art. 9 des Entwurfes enthaltenen Ausweisungstatbestände für junge Ausländer sind ersatzlos zu streichen. Diese Regelungen widersprechen nicht nur der gängigen Jugendhilfepraxis und den Intentionen der Jugendhilfe (Erziehung und Integration). Sie sind auch mit dem christlichen Menschenbild und unserem Verständnis von Jugendarbeit unvereinbar. Wenn ein Kind Hilfe braucht, dann muß es diese bekommen, egal, aus welcher Kultur es zu uns gekommen ist, egal, wie lange es seinen Lebensmittelpunkt bei uns hat und welche Hautfarbe es hat, und egal, welcher Religion es angehört. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, muß sich erweisen, wie ernst wir es mit der Demokratie nehmen. An dieser Stelle geht es um die Fürsorgepflicht für alle Kinder. Hier ist mit uns nicht zu verhandeln. Frau Dr. Lehr, Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Mit der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag tritt das Gesetzgebungsverfahren zu einem neuen Kinder- und Jugendhilferecht in seine entscheidende Phase ein. Für die Bundesregierung ist ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz das wichtigste jugend- und familienpolitische Vorhaben für das letzte Jahr dieser Legislaturperiode. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dies ist gewissermaßen das Motto dieses Gesetzes, das in § 1 Abs. 1 vorangestellt wird und in seiner Bedeutung über die Kinder- und Jugendhilfe hinausreicht. In erster Linie ist es nach dem Willen unserer Verfassung nämlich Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu erziehen. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" . So sieht es Art. 6 Abs. 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes vor. Diese Maxime der Verfassung ist auch Ausgangspunkt für die Ausgestaltung des Kinder- und Jugendhilferechts. Heutzutage sind manche Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert, zumal Kinder und Jugendliche heute unter einer Fülle von Einwirkungen und Einflüssen stehen, die nicht immer ihrer Entwicklung förderlich sind. Auch durch andere Faktoren fühlt sich heutzutage manche Familie überfordert und in der Erfüllung ihrer Aufgaben eingeschränkt. Ziel aller Bemühungen des Staates muß es deshalb in erster Linie sein, Eltern durch Rat und Hilfe in ihrer Erziehungsverantwortung und -kraft zu unterstützen und zu stärken. Das heißt nicht, daß wir die Rechte des Kindes zugunsten der Rechte der Eltern zurückstel- 14140* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 len. Nach unserer Verfassung beinhaltet das Elternrecht vor allem und zuerst die Verantwortung für die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes. Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht sind auf jene Fälle zu beschränken, in denen im Interesse des Kindeswohls solche Maßnahmen unumgänglich sind. Wir wollen die Erziehungskraft der Eltern stärken und nicht erst eingreifen, wenn sie bereits versagt haben. Auch hier gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer wie wir auf die Erziehungskraft von Müttern und Vätern vertraut, für den ist Kinder- und Jugendhilfe immer zugleich auch Familienhilfe. Viele der im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelten Leistungen haben deshalb das Ziel, Kindern, Jugendlichen und Eltern in schwierigen Lebenssituationen Rat und Unterstützung anzubieten. Zu nennen ist hier das erstmals in einem Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelte Angebot einer Beratung in Fragen der Partnerschaft, der Trennung und Scheidung — um dem Kind auch nach der Trennung der Eltern ein Höchstmaß an gemeinsamer Elternverantwortung zu erhalten. Hinzuweisen ist auch auf die Sicherstellung einer Betreuung des Kindes in Notsituationen beim Ausfall des haushaltsführenden Elternteils. — Die Familienstrukturen haben einen Wandel erfahren, den wir zur Kenntnis zu nehmen haben, auch dort, wo er uns nicht gefällt: wir haben eine Steigerung der Scheidungszahlen, wir haben eine Zunahme von Einelternfamilien, und wir haben eine überaus hohe Zahl von Einzelkindern. Und Kinder brauchen Kinder! Wir sollten die Notwendigkeit von Kindergartenplätzen nicht primär unter dem Aspekt der Entlastung der Mütter, der Eltern diskutieren, sondern unter dem Aspekt einer möglichst optimalen Entwicklung der Kinder. So ist die Verbesserung der Tagesbetreuung von großer Bedeutung für die Entwicklung vieler Kinder. Der Gesetzentwurf sieht dafür eine Rahmenverpflichtung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots vor, die sich an die kommunalen Gebietskörperschaften und die Länder richtet. Die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf geführte intensive Diskussion zur Situation der Kinderbetreuung zeigt, wie sehr der Mangel an Betreuungsangeboten unsere jungen Familien bewegt und bedrückt und wie sehr wir — als Politiker — hier zum Handeln aufgerufen sind. Sie mögen in den Oppositionsparteien an den Formulierungen zum Ausbau der Kindergärten noch so viel herumkritisieren — eines hat dieser Gesetzentwurf bereits mit dieser Vorlage erreicht: überall wird heute wieder über die Notwendigkeit des Ausbaus der Kindergärten politisch diskutiert. Der Ausbau des Kindergartenwesens ist wieder ein politisches Thema geworden, und die Rahmenverpflichtung dieses Gesetzentwurfs zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots hat heute schon seine Wirkung. Die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften haben diesem Anliegen bisher auf sehr unterschiedliche Weise Rechnung getragen. Ich gehe davon aus, daß die Rahmenverpflichtung zum bedarfsgerechten Ausbau der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung, wie sie jetzt im Gesetzentwurf enthalten ist, dafür sorgen wird, daß das gegenwärtige Gefälle im Betreuungsangebot zwischen den verschiedenen Regionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeglichen wird. Der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder ist eine der wesentlichen Aufgaben der kommenden Jahre. Zu den weiteren Veränderungen, die die Wirksamkeit der Kinder- und Jugendhilfe verbessern, gehören: die Zusammenfassung aller Erziehungshilfen bei den örtlichen Jugendämtern: damit hat der häufige Zuständigkeitsstreit, der in Wahrheit ein Kostenstreit ist, zwischen Jugendämtern und Landesjugendämtern ein Ende; die Stärkung der sozialpädagogischen Funktion der Jugendhilfe in gerichtlichen Verfahren; die bessere Verzahnung der Jugendhilfeleistungen mit den Ansätzen der jugendrichterlichen Praxis zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen; die Schaffung eigenständiger Vorschriften für die Heranziehung der Eltern oder des jungen Volljährigen zu den Kosten der Leistungen; die grundsätzliche Beibehaltung der Zuständigkeit des „Heimatjugendamtes" auch bei einem Wechsel des Kindes in ein anderes Heim oder eine andere Pflegestelle; die Neuordnung der Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Sicherung einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung und Jugendhilfepolitik. Wir brauchen dieses Gesetz aus einer Vielzahl von Gründen: Wir brauchen das Gesetz, um die Erziehungskraft der Familien zu stärken, wenn sie durch belastende Situationen beeinträchtigt sind. Wir brauchen das Gesetz, um junge Menschen auf den Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen; längere Ausbildungszeiten und andere Faktoren verlängern und erschweren diesen Weg. Wir brauchen das Gesetz, um Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Feldern der Jugendarbeit und Jugendbegegnung ein Feld sozialen Lernens und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu ermöglichen. Wir brauchen das Gesetz, um Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern leben können, optimale Möglichkeiten der Entwicklung zu bieten und Benachteiligungen auszugleichen. Ein wichtiges Merkmal unserer Politik im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit des Staates und der Kommunen mit allen gesellschaftlichen Kräften, die um die Förderung von Kindern und Jugendlichen bemüht sind. Bis heute erbringen freie Träger in ihren Einrichtungen einen wesentlichen Teil der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Engagement freier Träger ist auch künftig unverzichtbar für ein vielfältiges, den verschiedenen Wertorientierungen von jungen Menschen und Eltern entsprechendes Leistungsangebot. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern heißt nicht nur Achtung der Autonomie gesellschaftlicher Kräfte, sondern vor al- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14141' lem auch Unterstützung und Förderung gesellschaftlichen Engagements, um Pluralität zu sichern. Dieser Gesetzentwurf kann sich auf ein hohes Maß an fachlicher Zustimmung stützen. Dies war nicht bei allen Gesetzentwürfen zum Jugendhilferecht in der Vergangenheit der Fall. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, daß er die Grundkonzeption dieses Gesetzentwurfes unterstützt. Ich bitte Sie um eine baldige Beratung und Verabschiedung. Wir brauchen dieses Gesetz, das den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern Rechnung trägt und die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung unserer jungen Generation schafft. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Frage 35): Warum hat die bundesdeutsche UNO-Vertretung während der UNO-Vollversammlung versucht, den Passus zur Aufforderung an die Bundesregierung, die Firmen strafverfolgen zu lassen, die U-Boot-Pläne an Südafrika geliefert haben, aus der Resolution A/44/L.34/Rev. 1 streichen zu lassen, und wie wertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Streichung der Passage von der Vollversammlung der Vereinten Nationen abgelehnt wurde? Die Bundesregierung steht wie die Regierungen einer zunehmenden Zahl von VN-Mitgliedstaaten Namensnennungen in VN-Resolutionen grundsätzlich kritisch gegenüber. Hinzu kommt im vorliegenden Fall, daß die Strafverfolgung Sache der deutschen Behörden ist und sich die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Waffenembargo nicht hierauf, sondern auf die Verhinderung des Exports von Waffen nach Südafrika beziehen. Die Bundesregierung betrachtet die Beibehaltung der Namensnennung daher als nicht gerechtfertigt. Im übrigen hat sich in getrennter Abstimmung zur Namensnennung nur eine Minderheit von einem Drittel der VN-Mitgliedstaaten für deren Beibehaltung ausgesprochen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Rust (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Fragen 36 und 37): Welche internationalen Reaktionen auf das U-Boot-Geschäft der Firmen IKL und HDW mit Südafrika hat es seit dem Gutachten des Auswärtigen Amtes vom 19. Mai 1987 gegeben, wie bewertet die Bundesregierung diese internationalen Reaktionen, insbesondere die in einem taz-Interview vom 3. Mai 1989 vom jetzigen Vorsitzenden der UNO-Generalversammlung, Garba, gegen die Bundesregierung erhobenen Vorwürfe sowie die in einem Brief von Friedensnobelpreisträger Bischof Tutu an Bundesaußenminister Genscher und in einer Presseerklärung des südafrikanischen Kirchenrates vom 31. August 1989 zum Ausdruck kommende Kritik am Verhalten der Bundesregierung bei der Behandlung der U-Boot-Affäre? Betrachtet die Bundesregierung die Aufforderung der UNOVollversammlung an die Bundesregierung, die beiden Unternehmen, die U-Boot-Pläne nach Südafrika geliefert haben, gerichtlich verfolgen zu lassen als Finmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland oder als legitimen Aufruf der UNO nach sichtbaren Konsequenzen aus dem Bruch des UNO-Rüstungsembargos gegen Südafrika durch die Firmen IKL und HDW, und erklärt sich die Bundesregierung diese Aufforderung aus der Tatsache, daß der Mehrheit der UNO-Generalversammlung sehr wohl bekannt ist, daß gegen die Firmen bisher noch nicht einmal ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist? Zu Frage 36: Seit Mai 1987 ist der U-Boot-Blaupausen-Vorgang wiederholt Gegenstand von bilateralen und multilateralen Kontakten sowie von Gesprächen mit Vertretern nichtstaatlicher Organisationen gewesen. Die Bundesregierung hat dabei darauf verwiesen, daß sie in dieser Angelegenheit ihre Verpflichtungen aus dem verbindlichen Waffenembargo gegen Südafrika erfüllt hat, und ihre Entschlossenheit bekräftigt, dies auch weiterhin zu tun. Zu Frage 37: Die Bundesregierung steht Namensnennungen in VN-Resolutionen grundsätzlich kritisch gegenüber. Wie ich schon ausgeführt habe, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Strafverfolgung Sache der deutschen Behörden ist und sich die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Waffenembargo nicht hierauf, sondern auf die Verhinderung des Exports von Waffen nach Südafrika beziehen. Die Strafverfolgung richtet sich nach den bestehenden deutschen Gesetzen und liegt in der Hand der dafür zuständigen Behörden und Gerichte. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Frage 38): Wie bewertet die Bundesregierung die in der Fernsehsendung MONITOR vom 15. August 1989 vorgestellten Zeugenaussagen, nach denen in Südafrika der U-Boot-Bau mit deutscher Hilfe und unter Leitung des ehemaligen HDW-Oberingenieurs Gerd Rademann bereits weit vorangeschritten sein soll? Der Bundesregierung ist lediglich die offizielle Stellungnahme des Chefs der südafrikanischen Marine, Vizeadmiral Dries Putter, bekannt, nach der bereits im Juli 1988 das Projekt, eigene U-Boote zu bauen, im Zusammenhang mit der Modernisierung dreier 1969 bis 1970 von Frankreich gelieferter U-Boote auf unbestimmte Zeit verschoben worden sei. Darüber hinausliegende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 14142' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Fragen 39 und 40): Ist der Bundesregierung ein Strategiepapier des Südafrikaners Willem Venter vom 22. Oktober 1984 bekannt, das eine Desinformationskampagne zum U-Boot-Geschäft vorschlägt, die nach diesem Papier u. a. vorsieht, daß ausgewählte Personen der Bundesregierung in eine geheime Fortsetzung des U-Boot-Geschäfts eingeweiht werden sollen, und ist die Bundesregierung inzwischen an der von Willem Venter vorgeschlagenen Desinformationskampagne beteiligt worden? Wann hat die Bundesregierung zum letzten Mal mit der südafrikanischen Regierung oder mit den südafrikanischen U-BootBauern auf das U-Boot-Geschäft der Firmen HDW und IKL bezogene Kontakte aufgenommen, und was war gegebenenfalls der Inhalt diesbezüglicher Gespräche? Zu Frage 39: Der Bundesregierung ist ein derartiges Strategiepapier nicht bekannt. Zu Frage 40: Im Frühjahr 1987, zuletzt am 22. April 1987, hat die Bundesregierung Gespräche mit der hiesigen südafrikanischen Botschaft über die ungeklärte Frage, auf welchem Wege die in Frage kommenden Teile von U-Boot-Konstruktionsunterlagen nach Südafrika gebracht worden sind, geführt. Die Gespräche verliefen ergebnislos. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Frage 41): Kann die Bundesregierung ausschließen, daß beim jetzt vom Bundessicherheitsrat genehmigten Israel-U-Boot-Geschäft UBoot-Know-how und U-Boot-Teile über den Umweg Israel in die Hände Südafrikas gelangen, und ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, daß Israel und Südafrika bereits im Jahre 1980 anläßlich eines Besuchs des damaligen israelischen Verteidigungsministers Eza Weizmann in Südafrika die gemeinsame Produktion eines U-Bootes in Südafrika beschlossen haben? Entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Lieferungen von Kriegswaffen, wie zum Beispiel U-Booten, nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserldärungen genehmigt. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß sich die betroffenen Regierungen an die von ihnen abgegebenen Endverbleibserklärungen halten. Über einen Beschluß Israels und Südafrikas zur gemeinsamen Produktion eines U-Bootes ist der Bundesregierung nichts bekannt. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/5951 Fragen 42 und 43): Wann hat das Auswärtige Amt die Staatsanwaltschaft Kiel vom Beschluß der Vereinten Nationen zur "militärischen Zusammenarbeit mit Südafrika" vom 21. November 1989 informiert, und wann ist dieser Beschluß der Staatsanwaltschaft Kiel zugestellt worden? Hält sich die Bundesregierung für verpflichtet, ihr Gutachten vom 26. September 1989 gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel, in dem sie eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland durch das U-Boot-Geschäft mit Südafrika verneint hat, nach dem Beschluß der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. November 1989 zu korrigieren? Zu Frage 42: Der Leitende Oberstaatsanwalt in Kiel hat das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 24. November 1989 um ergänzende Stellungnahme gebeten, ob nunmehr — d. h. nach dem genannten Beschluß der VN-Generalversammlung — eine „erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen" der BR Deutschland i. S. von § 34 AWG vorliege. Der Beschluß der VN-Generalversammlung war der Staatsanwaltschaft bereits bekannt. Zu Frage 43: Ich verweise auf die Antwort an die Frau Kollegin Beer auf Frage Nr. 32.*) Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Wischnewski (SPD) (Drucksache 11/5951 Frage 44): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Bau einer C-Waffenanlage in Libyen eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland bejaht und eine solche Störung beim U-Boot-Geschäft mit Südafrika verneint? Die Bundesregierung ist nach eingehender Prüfung aller Tatsachen in beiden Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt. Im Fall der Blaupausen wird im übrigen — wie ich schon sagte — die Frage der erheblichen Störung erneut geprüft. Was Rabta anbelangt, wurde u. a. berücksichtigt, daß es sich beim Bau einer C-Waffenanlage in Libyen um eine besonders sensitive Materie handelte und die deutsche Mitwirkung in Rabta zu außergewöhnlich schwerwiegenden ausländischen Reaktionen, insbesondere bei wichtigen Verbündeten führte. *) Seite 14034 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14143* Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Stobbe (SPD) (Drucksache 11/5951 Fragen 45 und 9): Welche Anweisungen hat das Auswärtige Amt der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der beantragten und schließlich beschlossenen Verurteilung des U-Boot-Geschäftes von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland mit Südafrika durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen erteilt? Ist das Bundeskanzleramt vom Antrag der 33 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zur militärischen Zusammenarbeit mit Südafrika in der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. November 1989 durch das Auswärtige Amt informiert worden, und hat es dazu Stellung genommen? Zu Frage 45: Ich möchte zunächst klarstellen, daß die am 22. November 1989 von der 44. VN-GV verabschiedete Res. 44/27 I über militärische Zusammenarbeit mit Südafrika keine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesregierung enthält. Was die in der Resolution enthaltene Aufforderung an die Bundesrepublik Deutschland angeht, eine Strafverfolgung gegen zwei deutsche Firmen einzuleiten, so verweise ich auf meine Antworten zu Fragen 39 und 41. Danach ist die Strafverfolgung Sache der deutschen Behörden und beziehen sich die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Waffenembargo nicht hierauf, sondern auf die Verhinderung des Exports von Waffen nach Südafrika. Das Auswärtige Amt hat daher die VN-Vertretung New York angewiesen, sich in ihren Kontakten mit den VN-Missionen vor Ort dafür einzusetzen, daß die Namensnennung entfällt. Zu Frage 9: Das Bundeskanzleramt ist vor der Abstimmung über den Res.-Entwurf über militärische Zusammenarbeit mit Südafrika am 22. November 1989 vom Auswärtigen Amt über den genannten Vorgang nicht unterrichtet worden. Hierzu bestand auch kein Anlaß. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 11/5951 Fragen 46 und 47): Trifft es zu, daß 33 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen am 9. November 1989 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beantragt haben, „. . . die Aktionen solcher Staaten und Organisationen aufs tiefste zu beklagen, die direkt oder indirekt das Rüstungsembargo fortgesetzt verletzen ... insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, die die Lieferung von Blaupausen für den Bau von U-Booten durch zwei Unternehmen von ihrem Staatsgebiet an Südafrika erlaubt hat ..."? Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, den Antrag vom 9. November 1989 dahin gehend zu ändern, daß es statt der zitierten Formulierung heißt: „... die Aktionen solcher Staaten und Organisationen aufs tiefste zu beklagen, die direkt oder indirekt das Rüstungsembargo fortgesetzt verletzen ... insbesondere ... zwei Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland wegen der Lieferung von Blaupausen für den Bau von U-Booten ... ", und den Antrag mit dem Zusatz zu ergänzen „... und fordert die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf, ihre Verpflichtungen gemäß Resolution 421 zu erfüllen, indem sie gegen die erwähnten Unternehmen strafrechtliche Ermittlungen einleitet"? Zu Frage 46: 34 Mitgliedstaaten der VN haben am 9. November 1989 einen Res.-Entwurf zum Thema „Militärische Zusammenarbeit mit Südafrika" vorgelegt. In diesem jährlich wiederkehrenden Entwurf war diesmal auch der zitierte Passus zum Blaupausen-Vorgang enthalten. Die Miteinbringer haben diese Formulierung jedoch selbst zurückgezogen. Damit wurde der Vorwurf fallengelassen, die Bundesregierung habe die Lieferung von U-Boot-Blaupausen durch 2 Unternehmen erlaubt. Zu Frage 47: Die Bundesregierung hat sich nicht für die in der Frage zitierte Neuformulierung eingesetzt. Ihre Bemühungen und Kontakte konzentrierten sich vielmehr erfolgreich darauf, die in der ursprünglichen Fassung der Resolution enthaltene unrichtige Behauptung zu entfernen, die Bundesregierung habe die Ausfuhr der Blaupausen erlaubt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Brauer (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Fragen 58 und 59) : Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß das bundeseigene Unternehmen HDW noch immer ca. 30 Mio. DM aus dem U-Boot-Geschäft auf einem Sperrkonto hält und eine Rückabwicklung des U-Boot-Geschäfts mit Südafrika noch immer nicht stattgefunden hat? Ist der U-Boot-Vertrag zwischen HDW/IKL und Südafrika nach Kenntnis der Bundesregierung noch immer in Kraft, und wann wurde er gegebenenfalls in beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien außer Kraft gesetzt? Zu Frage 58: Die Bundesregierung muß im Hinblick auf die in dieser Angelegenheit laufenden Verfahren von einer Bewertung der in der Frage angesprochenen geschäftlichen Vorgänge absehen. Zu Frage 59: Die Bundesregierung verfügt nicht über ausreichende Informationen für eine Beurteilung, ob der Vertrag noch in Kraft ist. Von einer Rückfrage bei den Unternehmen hat sie mit Rücksicht auf das laufende Verfahren vor dem Untersuchungsausschuß abgesehen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Frage des Abgeordneten Wischnewski (SPD) (Drucksache 11/5951 Frage 60): Trifft es zu, daß die mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika verbundenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 1989 verjähren können, und wenn nein, wann ist nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung mit einer Verjährung zu rechnen? 14144* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 Mit der Frage wird unterstellt, daß die beiden genannten Unternehmen straf- oder bußgeldrechtlich relevante Tatbestände erfüllt hätten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Oberfinanzdirektion Kiel im Ordnungswidrigkeitenverfahren erfüllt das sogenannte „U-Boot-Blaupausengeschäft" jedoch keinen außenwirtschaftsrechtlichen Tatbestand, weil keine der außenwirtschaftlichen Genehmigungspflicht unterliegenden Unterlagen ausgeführt worden sind. Insoweit stellt sich die Frage der Verjährung nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung nicht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 11/5951 Fragen 61 und 62): Mit welcher Begründung hat der Bundesminister für Wirtschaft in Brüssel zugestimmt, daß die vor einem Jahr vereinbarte Schließung des italienischen Stahlwerkes Bagnoli erneut um ein Jahr auf den 31. Dezember 1990 verschoben worden ist? Ist dieses Nachgeben ein einmaliger Vorgang, oder wird sich die Bundesregierung weiter daran beteiligen, die offensichtliche Mißachtung der Beschlüsse des Ministerrates durch die italienische Regierung mit ihrer Zustimmung zu unterstützen? Zu Frage 61: Der EG-Ministerrat hat auf seiner Tagung am 14. November 1989 grundsätzlich akzeptiert, daß die EG-Kommission eine erste Tranche der im Dezember 1988 generell genehmigten Beihilfen an das staatliche italienische Stahlunternehmen Finsider/Ilva freigibt unter der Bedingung, daß die Stillegungen in Bagnoli spätestens bis zum 31. Dezember 1990 erfolgen. Die Bundesregierung hat dieser Lösung letztlich unter Vorbehalt zugestimmt, weil alle anderen Mitgliedstaaten und die Kommission sie mittrugen und auch Italien sie schließlich nach langen Verhandlungen akzeptierte. Ohne eine solche Entscheidung bestünde die Gefahr, daß Italien die Stillegung — wenn überhaupt — wesentlich später durchführen würde. Die Bundesregierung hat dabei auch folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: — Das Umstrukturierungskonzept des italienischen Stahlunternehmens sah außer den Stillegungen des Hochofenwerkes und des Stahlwerkes in Bagnoli eine Reihe weiterer Stillegungen und Veräußerungen vor. Alle diese Maßnahmen werden bzw. wurden zu den von der EG-Kommission festgelegten Terminen durchgeführt. Die grundsätzliche Bereitschaft Italiens, das staatliche Stahlunternehmen umzustrukturieren, kann daher nicht bestritten werden. — Der Stahlmarkt ist weiterhin in einer guten Verfassung. Die Verschiebung der Schließung hat daher bis jetzt und voraussichtlich auch bis zu dem jetzt vorgesehenen Stillegungstermin keine nachteiligen Auswirkungen auf andere Unternehmen. Zu Frage 62: Die Zustimmung im Ministerrat erfolgte erst, nachdem Italien zu Protokoll des Rates erklärt hatte, daß keine weiteren Verlängerungsanträge gestellt werden. Mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen in dieser Angelegenheit haben mehrere Delegationen — auch die deutsche — auf dieser ausdrücklichen Zusicherung der italienischen Regierung bestanden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/5951 Fragen 63 und 64): Aus welchen Gründen erfolgte im Achtzehnten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 11/5099) die Streichung des Kapitels 8 mit den raumordnungspolitischen wichtigen Abschnitten "Städtebaupolitik", "Behördenstandorte" und "Raumordnung", und erfolgte dies in Abstimmung mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau? Wie gedenkt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, nachdem die bislang in den Rahmenplänen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verankerte Verzahnung von Raumordnungspolitik und regionaler Strukturpolitik aufgegeben worden ist, raumordnungspolitische Belange in der nationalen und EG-Regionalpolitik durchzusetzen? Der 18. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist grundlegend überarbeitet, aktualisiert und in der Darstellung gestrafft worden. Bei dieser Überarbeitung hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als Mitglied der Unterausschusses für regionale Wirtschaftsstruktur mitgewirkt. Insbesondere wurde versucht, den Teil I „Allgemeines", der beschreibender Natur ist, auf zentrale und aktuell besonders bedeutsame Informationen zu konzentrieren. Auf die Ziele der Raumordnung wird in Teil I, Ziffer 2.2 hingewiesen und auf § 2 Abs. 1 ROG Bezug genommen. Entsprechend der Zuständigkeit der Länder für die Durchführung der Regionalförderung wird auch auf dieser Ebene die Verzahnung der genannten Politikbereiche vorgenommen. Die Darstellung der Zusammenarbeit der Regionalpolitik mit anderen raumwirksamen Politiken soll deshalb in den regionalen Förderprogrammen der Länder des Teils III des Rahmenplans erfolgen. Hier bietet sich die Möglichkeit für jedes Land, ein auf sein gesamtes Fördergebiet abgestimmtes Entwicklungskonzept darzulegen. Insbesondere sind dort in Abschnitt B 2 sonstige Entwicklungsmaßnahmen dargestellt. Rheinland-Pfalz und Saarland haben in ihren regionalen Förderprogrammen beispielhaft auf Raumordnung und Landesplanung Bezug genommen. Bei den anderen Ländern ist dieser Punkt noch verbesserungsfähig, sowie es auch in Teil I des Rahmenplanes noch weiterer Nachbesserungen bedarf. Die Förderregeln der Gemeinschaftsaufgabe in bezug auf andere raumwirksame Politiken, Teil II, Ziffer 1.6, sind im 18. Rahmenplan materiell unverändert aus dem 17. Rahmenplan übernommen worden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14145* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/5951 Frage 65): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Berufsrückkehrerinnen die erweiterte Rahmenfrist nach § 46 Abs. 1 Ziffer 1 AFG für Maßnahmen der Fortbildung und Umschulung genutzt haben? Berufsrückkehrerinnen, bei denen sich die Rahmenfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz um bis zu 5 Jahren verlängert, werden nicht gesondert statistisch erfaßt. Entsprechende Daten zur Beteiligung dieses Personenkreises an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen liegen daher bisher nicht vor. Ab 1. Januar 1990 wird dieser Personenkreis jedoch gesondert erfaßt werden. Ich bin gern bereit, Ihnen zu gegebener Zeit die Zahl der geförderten Berufsrückkehrer zu nennen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/5951 Fragen 66 und 67): Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, Nachschulungsprogramme in den überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks für Über- und Aussiedler durchzuführen, um den Kenntnisstand dieses Personenkreises theoretisch und praktisch an die technische Entwicklung des hohen Niveaus unserer Wirtschaft anzugleichen? Hat die Bundesregierung bereits entsprechende Kontakte mit den einschlägigen zuständigen Behörden aufgenommen, um mit solchen Maßnahmen u. a. die Facharbeiterlücke zu schlieBen und die Beschäftigungschancen für Über- und Aussiedler zu erhöhen? Aus- und Übersiedlern steht das umfangreiche Förderungsinstrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes in vollem Umfange zur Verfügung. Da ihre Tätigkeit im Herkunftsland nach der bisher geltenden Vorschrift des § 107 Arbeitsförderungsgesetz einer Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes gleichgestellt ist, besteht in der Regel auch Anspruch auf individuelle Förderung. Vom 1. Januar 1990 an werden diese Personen Leistungen nach dem Gesetz über die Anpassung von Eingliederungsleistungen an Aussiedler und Übersiedler erhalten. Aus- und Übersiedler, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind, erhalten Eingliederungsgeld auch dann, wenn zur beruflichen Eingliederung die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme notwendig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an moderne Techniken oder die Vermittlung der Kenntnis von hier geltenden Sicherheitsvorschriften notwendig ist. Die durch Teilnahme entstehenden Kosten werden nach den für hiesige Arbeitnehmer geltenden Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes erstattet. Da unter den Aus- und Übersiedlern sehr viele Arbeitnehmer sind, die in der Lage sind, nach entsprechenden Bildungsmaßnahmen einen Beitrag zur Schließung der Facharbeiterlücke zu leisten, bemühen sich die Dienststellen der Bundesanstalt intensiv darum, die Vielzahl der angebotenen Bildungsmaßnahmen zu nutzen, um die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten dieses Personenkreises schnellstmöglich anzupassen. Hierbei arbeiten sie eng mit den Facharbeiter suchenden Betrieben zusammen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/5951 Fragen 68 und 69): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach denen das Sonderprogramm der Bundesregierung zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen wegen unvereinbarer Vorstellungen über die Arbeitszeit (vor allem bei Teilzeit-Arbeitnehmern), beispielsweise wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen, bei vielen Bewerbern von einstellungsbereiten Unternehmern nicht wie beabsichtigt in wirklich bedeutsamen Umfange genutzt werden kann, und sind ihr noch weitere Hinderungsgründe bekannt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die sich bereits heute abzeichnenden Probleme bei der Inanspruchnahme des Sonderprogramms zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen umgehend zu beseitigen, um das allseits begrüßte Programm auch in der Praxis erfolgversprechend umsetzen zu können? Die „Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" der Bundesregierung ist — nach Anfangsschwierigkeiten wegen der Ferienzeit — durchaus zufriedenstellend angelaufen. Von Juli bis November 1989 wurden insgesamt rund 12 500 Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose bewilligt. Über weitere rund 2 200 Anträge war noch nicht abschließend entschieden. Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet bis zum Jahresende mit insgesamt rund 16 000 Bewilligungen. Im übrigen unterliegt die Vermittlung mit Beschäftigungshilfen den allgemeinen Vermittlungsgrundsätzen. Für die angebotenen Stellen dürfen insbesondere nur geeignete Bewerber vorgeschlagen werden. Auch Bewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen können für eine Tätigkeit geeignet sein. Eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit hängt nicht nur von den Bewerbern, sondern auch von der Art der angebotenen Stellen ab. Soweit Sie Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit ansprechen, sei darauf hingewiesen, daß der weitaus überwiegende Teil, nämlich 87,5 % der Langzeitarbeitslosen, eine Vollzeitbeschäftigung wünscht. Die Vermittlung in Teilzeitarbeit dürfte daher bei der Inanspruchnahme des Programms keine besondere Rolle spielen. Probleme wegen der Arbeitszeit sind der Bundesanstalt für Arbeit nicht bekannt. Hemmnisse bei der Inanspruchnahme der Beschäftigungshilfen liegen nach bisherigen Beobachtungen vielmehr in einer Zurückhaltung der Arbeitgeber, insbesondere im Bereich größerer Betriebe und des öffentlichen Dienstes. Bundesregierung und Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände haben appelliert, noch 14146* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 mehr Bereitschaft als bisher bei der Einstellung Langzeitarbeitslosen zu zeigen. Eine direkte Einflußnahme auf Entscheidungen der Betriebe über Einstellung oder Nichteinstellung von Bewerbern ist der Bundesregierung nicht möglich. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) (Drucksache 11/5951 Frage 72): Wie hoch sind die durch ein mangelndes Wohnungsangebot an den Standorten bedingten Mehraufwendungen des Bundesministers der Verteidigung für Trennungsgeld? Die Ausgaben für Trennungsgeld haben sich vom 1. Januar bis 30. November 1989 gegenüber den Vergleichszahlen des Vorjahres kaum verändert. Sie betragen jeweils etwa 15,5 Millionen DM. Trennungsgeld wird nach einer Versetzung — wie in den Vorjahren — im Schnitt für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt, weil in dieser Frist regelmäßig eine Wohnung — Bundesdarlehenswohnung oder freie Wohnung — gemietet werden kann. Allerdings ist an einigen Standorten die Wohnraumbeschaffung wesentlich schwieriger geworden, insbesondere in München. Dort hat sich vor allem wegen des für Soldaten vielfach unzumutbaren hohen Mietpreisniveaus auch der Bezugszeitraum für Trennungsgeld deutlich verlängert. Deshalb dürften im Raum München 1989 etwa 700 000 DM mehr Trennungsgeld, dafür weniger Umzugskosten gezahlt werden. Eine bessere Versorgung der Bw-Angehörigen mit Wohnungen ist eingeleitet. So ist z. B. der Grundstein für 80 Wohnungen in München gelegt, weitere 50 Wohnungen sind in München geplant. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CSU/CSU) (Drucksache 11/5951 Frage 73): Treffen Mitteilungen zu (vgl. Europäische Wehrkunde, Heft Nr. 11/89), daß die Sowjetunion ihre strategischen Kernwaffen modernisiert, und gibt es hierfür von seiten der sowjetischen Führung eine Erklärung? Nach vorliegenden Erkenntnissen wird die Modernisierung bei den sowjetischen land- und seegestützten Interkontinentalsystemen sowie bei den global-strategischen Luftstreitkräften unter Beachtung der SALT-Obergrenzen kontinuierlich fortgesetzt. Von sowjetischer Seite liegen keine Erklärungen zu diesen Modernisierungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen zielen vermutlich darauf ab, sich auch nach einem möglichen START-Vertrag die Grundoption einer nuklearen Zweitschlagfähigkeit d. h. die nukleare Einwirkungsmöglichkeit auf die USA als Voraussetzung für die Erhaltung des Weltmachtstatus zu bewahren. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 11/5951 Frage 74): Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß auf von der Bundeswehr oder von alliierten Streitkräften militärisch genutzten Geländen die bundesdeutschen Vorschriften zum Schutz von Grund- und Trinkwasser angewendet werden, und werden die Öffentlichkeit und die zuständigen unteren Behörden umfassend von eventuellen Verstößen in Kenntnis gesetzt? Die zum Schutz von Grundwasser und Trinkwasser erlassenen Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder werden auf dem von der Bundeswehr genutzten Gelände beachtet. Durch Dienst- und Fachaufsicht ist sichergestellt, daß die entsprechenden Anordnungen und Weisungen eingehalten werden. Erkannte Schwachstellen werden sofort beseitigt. Sofern durch ein unvorhersehbares Ereignis eine Beeinträchtigung von Grund- und Trinkwasser zu besorgen ist, werden unverzüglich die zuständigen zivilen Behörden unterrichtet, damit gemeinsam eine Schadensbegrenzung/-behebung vorgenommen werden kann. Die in der Bundesrepublik stationierten alliierten Streitkräfte sind durch das NATO-Truppenstatut gehalten, die Deutschen Gesetze zu beachten. Hierzu zählen auch die normierten Regelungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers, insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz, die Wassergesetze der Länder und die auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen. Der Rechtsvollzug liegt bei den Behörden der Länder. Etwaige Rechtsverstöße werden von den nach Landesrecht zuständigen Behörden aufgegriffen. Bundeswehr und Bundesvermögensverwaltung sind angewiesen, darauf zu achten, daß die alliierten Streitkräfte als Benutzer der ihnen überlassenen Liegenschaften ihrer völkerrechtlichen Pflicht zur Achtung des deutschen Rechts auch nachkommen. Die Bundeswehrverwaltung ist für die von Bundeswehr und NATO, die Bundesvermögensverwaltung für die von den alliierten Streitkräften national genutzten Anlagen zuständig. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE) (Drucksache 11/5951 Frage 75): Welche Auswirkungen haben die Äußerungen des amerikanischen Verteidigungsministers über geplante Truppenreduzierungen auf die Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohen- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989 14147* fels, und bis wann wird auch auf Grund der Lärmbelästigungen und Umweltbelastungen der Übungsumfang auf diesen Plätzen reduziert? Die Äußerungen des amerikanischen Verteidigungsministers über Planungen zur Reduzierung des Verteidigungshaushalts, die auch eine Reduzierung von Streitkräften beinhalten, sind Überlegungen für den Planungszeitraum 1991-1994. Es gibt keine Anzeichen dafür, daß Reduzierungen vor dem erfolgreichen Abschluß eines Abkommens über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE) in Wien, mit dem frühestens in der zweiten Hälfte nächsten Jahres gerechnet werden kann, beabsichtigt sind. Erst danach können Schlußfolgerungen für den Übungsbetrieb der US-Streitkräfte in Europa im allgemeinen und — entsprechend später — speziell bezogen auf den Truppenübungsplatz Grafenwöhr gezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Dr. Hirsch, die Beantwortung der Frage fällt in die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Auf meine Anfrage hat der niedersächsische Minister des Innern folgende Stellungnahme übermittelt:
    Die geänderten Rechtsnormen haben bei diesem Einsatz nicht dazu geführt, daß eine Vermummung unterblieben ist. Eine erhebliche Anzahl von Autonomen, ca. 2 500 Personen, hatte sich vermummt. Gleichwohl entschloß sich der Einsatzleiter nach einer sorgfältigen Rechtsgüter-und Pflichtabwägung, zunächst nicht gegen die Vermummten einzuschreiten, da auf Grund des vorangegangenen tödlichen Verkehrsunfalles einer Studentin die gegen die Polizei gerichtete Stimmung unter den Demonstrationsteilnehmern sehr von Emotionen geprägt war. Darüber hinaus war neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die räumliche Enge in der Innenstadt Göttingen, ferner die hohe Anzahl von unbeteiligten Dritten zu berücksichtigen. Ein sofortiges Einschreiten hätte insbesondere angesichts der Örtlichkeit und der Stärke des straff organisierten Gewalttäterpotentials zu einer tätlichen Auseinandersetzung geführt, deren Verlauf und Ausgang nicht kalkulierbar waren.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Eine Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Staatssekretär, indem ich vorausschicke, daß ich keine Sympathien für Vermummte, wohl aber eine tief sitzende Antipathie gegen unwirksame Gesetze habe,

    (Dr. Nöbel [SPD]: Sehr gut!)

    14028 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 182. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1989
    Dr. Hirsch
    und indem ich weiter vorausschicke, daß die Zuständigkeit über die Wirksamkeit von Strafvorschriften bundesrechtlicher Art natürlich die Bundesregierung und nicht das Land Niedersachsen betrifft, frage ich Sie zunächst, ob Sie denn glauben, daß dem Rechtsstaat dann gedient wird, wenn der Deutsche Bundestag — gegen alle Warnungen — eine Strafvorschrift einführt, die für Vermummungen ein Jahr Gefängnis auswirft

    (Dr. Penner [SPD]: Höchststrafe!)

    — immerhin, bis zu einem Jahr Gefängnis — , und die Polizei eines Landes sich dann entschließt, nichts zu tun, also das Begehen einer solchen Straftat sehenden Auges, vor ihren Augen nichts tuend zu dulden?
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Ich möchte nochmals zum Ausdruck bringen, daß es nicht Sache der Bundesregierung ist,

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Hören Sie doch mit dem Quatsch auf!)

    die Entscheidungen der Polizei in Niedersachsen zu bewerten. Das liegt allein in der Verantwortung der dort Zuständigen. Ich meine, daß aus dem Verlauf dieser gewalttätigen Aktion nicht der Schluß gezogen werden kann, das Gesetz sei überflüssig oder unwirksam. Vielmehr ist das eine Frage, die vor Ort unter dem Gesichtspunkt entschieden worden ist, inwieweit dem Gesetz Geltung verschafft werden kann oder nicht.