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    Plenarprotokoll 11/175 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 175. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 Inhalt: Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 13229A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Biehle 13278 D Tagesordnungspunkt 2: Überweisung im vereinfachten Verfahren Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Maßnahmen zum Bodenschutz (Drucksache 11/1625) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude (WoBauFG) (Drucksache 11/5680) . . 13229 C Tagesordnungspunkt 3: a) Fortsetzung der zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksachen 11/4176, 11/4305, 11/5582, 11/5607) und b) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/390, 11/5582) und c) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Büchler (Hof), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksachen 11/1334, 11/5582) und d) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Apel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Steuerliche Erleichterungen für die gemeinnützigen Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine (Drucksachen 11/124, 11/5582) Dr. Feldmann FDP (Erklärung nach § 31 GO) 13230D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum bevorstehenden Giftmüllumschlag im Emdener Hafen zur Seeverbrennung Frau Garbe GRÜNE 13233C, 13237 D Schmidbauer CDU/CSU 13234 C Lennartz SPD 13235 D Baum FDP 13236D Bohlsen CDU/CSU 13238 B Ewen SPD 13239 B Kleinert (Hannover) FDP 13240 B Frau Blunck SPD 13241 C Austermann CDU/CSU 13242 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 13244 A Schütz SPD 13246 A Harries CDU/CSU 13247 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften (Katastrophenschutzergänzungsgesetz) (Drucksachen 11/4728, 11/5675) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW- Helferrechtsgesetz) (Drucksachen 11/4731, 11/5044, 11/5674) Kalisch CDU/CSU 13248 C Dr. Nöbel SPD 13250 C Dr. Hirsch FDP 13253 C Such GRÜNE 13255 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 13256 C Wüppesahl fraktionslos 13257 D Lüder FDP (Erklärung nach § 31 GO) . 13258D Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (Beschäftigungsförderungsgesetz 1990) (Drucksachen 11/4952, 11/5654) Feilcke CDU/CSU 13259 C Frau Weiler SPD 13261 B Heinrich FDP 13264 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 13266 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 13266 D Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik (Drucksache 11/5622) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 13270 C Catenhusen SPD 13271 C Kohn FDP 13273 D Frau Rust GRÜNE 13274 D Seesing CDU/CSU 13275 D Frau Becker-Inglau SPD 13277 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuß nach Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu dem auf Antrag der Fraktion der SPD am 21. September 1988 gefaßten Beschluß des Verteidigungsausschusses, sich zur Abklärung der Vorgänge bei und im Zusammenhang mit den Flugtagen in Ramstein und Nörvenich am 28. August 1988 als Untersuchungsausschuß nach Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu konstituieren (Drucksache 11/5354) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schilling, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Konsequenzen aus der Katastrophe von Ramstein (Drucksache 11/5679) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags des Abgeordneten Horn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Luftfahrtveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/5681) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Konsequenzen aus der Katastrophe des Flugtages in Ramstein am 28. August 1988 (Drucksachen 11/2897, 11/5650) Biehle CDU/CSU 13278 D Gerster (Worms) SPD 13281 A Nolting FDP 13282 C Frau Schilling GRÜNE 13285 D Wilz CDU/CSU 13287 B Opel SPD 13289B Kossendey CDU/CSU 13291 C Horn SPD 13294 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1990) (Drucksachen 11/4908, 11/5627) 13295 C Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) (Drucksachen 11/2447, 11/5520) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Saibold und der Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 III Fraktion DIE GRÜNEN: Verbesserung des Produkthaftungsgesetzes (Drucksachen 11/3718, 11/5520) Hörster CDU/CSU 13296A Stiegler SPD 13297 B Funke FDP 13298D Frau Saibold GRÜNE 13299 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 13300 C Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/5641 vom 10. November 1989 — Einbringung eines Schwangeren-Beratungsgesetzes MdlAnfr 7 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 13303 A ZusFr Jäger CDU/CSU 13303 A ZusFr Frau Weyel SPD 13 303 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 13303 C ZusFr Frau Ganseforth SPD 13303 C ZusFr Stiegler SPD 13303 D Zulassung des Asthma-Präparats „Formoterol" durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr 8 Kirschner SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 13304 A ZusFr Kirschner SPD 13304 A Vergrößerung der Kapazitäten für den Huckepack-Verkehr der Bundesbahn MdlAnfr 12 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 13304 C ZusFr Jäger CDU/CSU 13304 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 13304 D Abschreibungsfristen für Fahrzeuge der Bundesbahn im Nahverkehr MdlAnfr 13 Frau Ganseforth SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 13305 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 13305 A Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge auf der Bundesbahnstrecke WunstorfLehrte MdlAnfr 14 Frau Ganseforth SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 13305 C ZusFr Frau Ganseforth SPD 13305 C Geringere Entlastung für verheiratete gegenüber alleinstehenden Steuerzahlern und Benachteiligung von Ehepaaren mit einem zu versteuernden Einkommen von 70 000 DM im Vergleich zu besser verdienenden Ehepaaren durch die Steuerreform MdlAnfr 27, 28 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 13306B, 13307B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 13306C, 13307 C ZusFr Frau Weyel SPD . . . . 13306D, 13308C ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 13306D, 13308B Klagen der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft über die zu hohe Steuerbelastung der Unternehmen in den letzten 40 Jahren und Gründe für den anhaltenden Exporterfolg der deutschen Wirtschaft MdlAnfr 29, 30 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 13308D, 13310A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 13309A, 13310B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 13309B, 13310 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 13309 C ZusFr Andres SPD 13309 D Änderung der Zumutbarkeitsvorschriften in § 103 AFG MdlAnfr 33, 34 Heyenn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 13311A ZusFr Heyenn SPD 13311A, 13311B Anhebung der Kostenerstattung für Teilnehmer beruflicher Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 35, 36 Frau Weiler SPD Antw PStSekr Vogt BMA 13311 C ZusFr Frau Weiler SPD 13311C ZusFr Frau Steinhauer SPD 13312A ZusFr Andres SPD 13312 A ZusFr Dr. Sperling SPD 13312 B ZusFr Heyenn SPD 13312 C Personelle Verstärkung der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 37, 38 Andres SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . 13312D, 13313D ZusFr Andres SPD 13312D, 13314 A ZusFr Dr. Sperling SPD 13313 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 13313 B ZusFr Heyenn SPD 13313 D Änderung der Praxis bei der Berufsausbildungsförderung durch die Bundesanstalt für Arbeit angesichts der sinkenden Qualität der Bildungsmaßnahmen IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 MdlAnfr 39, 40 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Vogt BMA 13314 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 13314 D Nächste Sitzung 13315 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 13317* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gattermann (FDP) zur Abstimmung über das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung 13317* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) zur Abstimmung über das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung 13317* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Scharrenbroich, weiterer Abgeordneter (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über das Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften 13317* D Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1990 13318*B Anlage 6 Krebshäufigkeit in den Wohnbezirken um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 9 — Drs 11/5641 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 13319* B Anlage 7 Berücksichtigung der Anbindung ländlicher und strukturschwacher Räume an Ballungsgebiete bei Bedienungszusagen für Güterbahnhöfe, insbesondere in WaldfischbachBurgalben; Umschichtung der Mittel für die Magnetbahn „Transrapid" zugunsten der Bahn, insbesondere ihres ICE-Netzes MdlAnfr 10, 11 — Drs 11/5641 — Uelhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 13319* C Anlage 8 Umfang des für den Wohnungsbau nutzbaren Landes aus dem Sondervermögen des Bundes; verbilligte Abgabe der Grundstücke MdlAnfr 15, 16 — Drs 11/5641 — Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 13320* A Anlage 9 Illegale Giftmüllverbrennung auf der Nordsee; Ansicht des Deutschen Hydrographischen Instituts (DHI) über die Umweltgefährdung MdlAnfr 17, 18 — Drs 11/5641 — Schütz SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 13320* C Anlage 10 Stand der EG-Verhandlungen über das Verbot der Verwendung von PCP MdlAnfr 21 — Drs 11/5641 — Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 13321* A Anlage 11 Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Wohnungsbauboom MdlAnfr 22 — Drs 11/5641 — Zierer CDU/CSU SchrAntw StSekr von Loewenich BMBau . 13321* B Anlage 12 Möglichkeit der Steigerung des Wohnungsbaus 1989 und 1990 MdlAnfr 23, 24 — Drs 11/5641 — Großmann SPD SchrAntw StSekr von Loewenich BMBau . 13321* C Anlage 13 Konzeption der Bundesregierung für den Weissenhof in Stuttgart MdlAnfr 25, 26 — Drs 11/5641 — Frau Walz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 13321* D Anlage 14 Finanzhilfe für den sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 31, 32 — Drs 11/5641 — Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 13322* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 V Anlage 15 Stationierung einer zusätzlichen Staffel MRCA Tornado im Fliegerhorst Lechfeld MdlAnfr 43, 44 — Drs 11/5641 — Leidinger SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 13322* B Anlage 16 Freigabe der Erprobung des Zünders für Panzerbodenminen (Knüffelmann-Zünder) MdlAnfr 46, 47 — Drs 11/5641 — Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 13322* D Anlage 17 Beginn der Erprobung des Zünders für Panzerbodenminen unter Beteiligung des Erfinders Knüffelmann; Beeinträchtigung von Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 48, 49 — Drs 11/5641 — Gansel SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 13323* A Anlage 18 Zahl der Rentenbeitragszahler und der aus der Rentenversicherungspflicht 1989 herausfallenden Beschäftigten im Vergleich zu 1982 MdlAnfr 41, 42 — Drs 11/5641 — Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 13323* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 13229 175. Sitzung Bonn, den 15. November 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 16. 11. 89 * Antretter SPD 16. 11. 89 * Brandt SPD 15. 11.89 Büchner (Speyer) SPD 16. 11. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 16. 11. 89 Dr. von Bülow SPD 15. 11. 89 Conradi SPD 16. 11. 89 Frau Eid GRÜNE 16. 11. 89 Frieß GRÜNE 15. 11. 89 Gallus FDP 16. 11. 89 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15. 11. 89 Dr. Haussmann FDP 16. 11. 89 Heimann SPD 16. 11. 89 Hinrichs CDU/CSU 15. 11. 89 Graf Huyn CDU/CSU 15. 11. 89 Klein (Dieburg) SPD 16. 11. 89 Klose SPD 16. 11. 89 Lowack CDU/CSU 15. 11. 89 Frau Luuk SPD 16. 11. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 15. 11. 89 Frau Dr. Niehuis SPD 16. 11. 89 Paintner FDP 16. 11. 89 Reddemann CDU/CSU 16. 11. 89 * Frau Rock GRÜNE 16. 11. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 15. 11. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 15. 11. 89 Schartz CDU/CSU 15. 11. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 16. 11. 89 Seehofer CDU/CSU 16. 11. 89 Seiters CDU/CSU 15. 11. 89 Dr. Soell SPD 16. 11. 89** Toetemeyer SPD 16. 11. 89 Frau Trenz GRÜNE 16. 11. 89 Verheugen SPD 16. 11. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 15. 11. 89 Volmer GRÜNE 16. 11. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 16. 11. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Gattermann (FDP) zur Abstimmung über das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung Abweichend von meiner Fraktion enthalte ich mich in der 3. Lesung des Gesetzes der Stimme aus folgenden Gründen: 1. Die guten Arbeitsergebnisse einer eigens berufenen Sachverständigenkommission sind in unzureichender Weise ausgewertet worden. Anlagen zum Stenographischen Bericht I 2. Der Gesetzgeber weitet den Begriff der Gemeinnützigkeit weit in den Bereich der Freizeitbetätigung aus. Die Versuche, die uferlose Ausweitung einzugrenzen, sind m. E. mißlungen. Praktisch jeder Verein wird sich in die Begünstigung hineinklagen können. 3. Dann aber sind sind die Begünstigungen im Verhältnis zur Beeinträchtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit durch familiäre Belastungen unvertretbar. 4. Dann aber sind durch die steuerliche Begünstigung wirtschaftlicher Betätigungen solcher Vereine Wettbewerbsbenachteiligungen, insbesondere des Gastgewerbes, m. E. nicht mehr vertretbar. Dennoch enthalte ich mich lediglich der Stimme, weil das Gesetz an anderen Stellen gute und notwendige Lösungen bringt und ich selbst für die beanstandeten Punkte z. Z. auch keine besseren Lösungen anbieten kann. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) zur Abstimmung über das Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung Ich stimme dem Vereinsförderungsgesetz nicht zu, weil es die mittelständische Gastronomie und den Einzelhandel wettbewerbsmäßig stark benachteiligt und auch andere Ungerechtigkeiten beinhaltet. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Scharrenbroich, Zink, Schreiber, Strube, Frau Rönsch (Wiesbaden), Bohlsen, Dr. Kappes, Dr. Kronenberg, Link (Frankfurt), Jäger, Marschewski, Link (Diepholz), Sauer (Salzgitter), Seesing, Frau Dr. Hellwig, Sauer (Stuttgart), Dörflinger, Bühler (Bruchsal), Dr. Uelhoff, Zierer, Frau Männle, Frau Dr. Süssmuth, Neumann, Kossendey, Pfeffermann, Günther, Höpfinger, Dr. Mahlo, Frau Limbach, Ganz (St. Wendel), Frau Karwatzki, Breuer (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über das Gesetz zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften (TOP 5) Schriftliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Die oben aufgeführten Abgeordneten geben zur Abstimmung des Gesetzes zur Verlängerung beschäftigungsfördernder Vorschriften - Drucksache 11/4952 - nachstehende Erklärung zu Protokoll: 13318* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 Nach Auswertung des vom Bundesarbeitsministeriums in Auftrag gegebenen Gutachtens und der am 18. Oktober d. J. durchgeführten Anhörung hätten wir gewünscht, daß die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge noch verändert worden wären. Die Unterzeichner stimmen dennoch dem Gesetz zu, weil damit gleichzeitig wichtige und im Interesse der Arbeitnehmer unverzichtbare Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes verlängert werden. Wer das Gesetz ablehnt, lehnt auch folgende Hilfen für die Arbeitnehmer, insbesondere für Arbeitslose ab. Es handelt sich vor allem um: 1. Erleichterte Zahlung von Kurzarbeitergeld bis zu 2 Jahren in Krisensituationen, auch in anderen Wirtschaftszweigen als der Stahlindustrie, 2. die Förderung von Arbeitslosen unter 25 Jahren in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, 3. die Förderung der Teilnahme von Arbeitslosen unter 25 Jahren an Vorbereitungslehrgängen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses, 4. die Förderung der Teilnahme Jugendlicher unter 25 Jahren an beruflichen Bildungsmaßnahmen in Teilzeitunterricht durch Teilunterhaltsgeld, 5. die Förderung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer nach der Betreuung und Erziehung eines Kindes, 6. die Senkung des Mindestalters für die Zuweisung in Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer, 7. der erleichterte Bezug von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Anlage 5 Erklärung des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) zur zweiten und dritten Beratung des Entwurfs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1990 *) Das ERP-Sondervermögen, hervorgegangen aus den ehemaligen Marshallplan-Hilfen, ist das bedeutendste Instrument des Bundes zur Wirtschaftsförderung. Dies sollte man auch in dieser Art beibehalten. Gefördert wird durch Bereitstellung zinsgünstiger Kredite. Tilgungen und Zinsen werden immer wieder — „revolvierend", wie der Fachausdruck heißt — als neue Kredite vergeben. Zusätzlich werden Gelder am Kapitalmarkt aufgenommen, um das Fördervolumen noch weiter zu erhöhen. Der Nutzen der Förderung durch ERP-Kredite ist unbestritten, im politischen Raum, bei den Kreditnehmern und bei den Banken. Mehr als 80 Milliarden DM wurden seit dem Kriege an revolvierenden Krediten aus dem ERP-Sondervermögen vergeben, vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen. Sie können damit zinsgünstig Investitionen zur Modernisierung der Unternehmen und zur Stärkung ihrer Wettbe- *) Vergleiche Seite 13295C werbsfähigkeit finanzieren. Das ERP-Sondervermögen hat sich als Instrument der Wirtschaftsförderung bewährt.Zur Beratung in 2. und 3. Lesung steht an der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschaftsplan 1990 mit folgenden Eckdaten: Gesamtvolumen an neuen Krediten: rund 4,8 Milliarden DM. Das sind rund 200 Millionen DM oder 4,2 % mehr als im laufenden Jahr. Dieser Zuwachs schöpft die Steigerungsmöglichkeiten voll aus. Er erfordert eine Neuverschuldung von 26 To des Planvolumens. Das ist vertretbar. Die ERP-Kredite des Wirtschaftsplans 1990 verteilen sich wie folgt auf die bewährten Schwerpunkte: — Mittelstandsförderung: rund 2,6 Milliarden DM — Umweltschutz/Energieeinsparung: rund 1,25 Milliarden DM — Berlin-Förderung 775 Millionen DM Die Zuwächse des ERP-Wirtschaftsplans werden vor allem eingesetzt im — ERP-Regionalprogramm (+ 100 Millionen DM) und im — ERP-Existenzgründungsprogramm (+ 26 Millionen DM). Ich halte sie für die beiden wichtigsten Programme in der ERP-Mittelstandsförderung. Existenzgründer und auch Betriebe in strukturell benachteiligten Gebieten, vor allem im Zonenrand, haben besondere Schwierigkeiten. Ihnen mit zinsgünstigen Krediten unter die Arme zu greifen, ist besonders wichtig. In diesem Jahr ist es im Regionalprogramm zu Engpässen gekommen — wie übrigens auch in anderen Förderprogrammen. Die Programmschließung in diesem Jahr ließ sich nicht vermeiden — Grund war die günstige Konjunkturentwicklung und die damit verbundene starke Nachfrage nach ERP-Investitionskrediten. Programmschließungen sollten sich aber nicht wiederholen. Eine Aufstockung der Mittel ist notwendig. Sie ist im Wirtschaftsplan 1990 vorgesehen. Falls sie nicht ausreicht, müssen auch in künftigen Wirtschaftsplänen weitere Mittelaufstockungen ins Auge gefaßt werden. Dazu ist die Bundesregierung — wie ich höre — im Rahmen der Möglichkeiten bereit. Ich begrüße das. Ich begrüße auch, daß die Umweltschutzprogramme künftig den gewerblichen Unternehmen vorbehalten bleiben sollen. Sie haben besonderen Investitionsbedarf — in der Luftreinhaltung durch die TA Luft — in der Klärung von Industrieabwässern und — in der Wiederaufbereitung und Beseitigung von Abfällen. Die rege Inanspruchnahme zeigt in erfreulicher Weise, wie sehr die Unternehmen zunehmend auch in den Umweltschutz investieren. Finanzierungshilfen halte ich für den Umweltschutz für genauso wichtig wie Gebote und Verbote. Das gilt Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 13319* vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die plötzlich mit behördlichen Umweltschutzauflagen konfrontiert werden und sehen müssen, wie sie die notwendigen Investitionen finanzieren. (Kommunale Umweltschutzinvestitionen, die bisher auch aus dem ERP-Sondervermögen gefördert wurden, kommen auch 1990 nicht zu kurz. Die Kommunen nehmen hierfür lieber das KfW-Gemeindeprogramm in Anspruch, das aus dem Bundeshaushalt im Zins verbilligt wird und zur Zeit für die Gemeinde sogar noch 0,5 Prozentpunkte zinsgünstiger ist als ERP.) Der Wirtschaftsplan 1990 führt ein neues ERP-Programm ein. Gefördert werden Investitionen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung, bzw. Nutzung erneuerbarer Energien. Mittelansatz: 200 Millionen DM. Dieses Programm fördert die Energieeinsparung. Es ist mittelbar auch ein Beitrag zum Umweltschutz. Ich nenne nur die Stichworte Klimakatastrophe und Kohlendioxydproblematik. Es soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, auch solche Investitionen vorzunehmen, die sich kurzfristig noch nicht rechnen, aber langfristig auch bei steigenden Energiepreisen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Wärmeschutzverordnung, die in Vorbereitung ist, wird auch bei kleinen Unternehmen Investitionen erforderlich machen. Sie werden durch dieses Programm erleichtert. Das dient der Energieeinsparung und dem Umweltschutz und auch der Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang eine Vedoppelung der Mittel für Energieeinsparung verlangt. Das ist aber ohne Abstriche bei anderen wichtigen Programmen, bzw. ohne die Neuverschuldung unvertretbar weiter zu erhöhen, leider nicht möglich. Hierauf hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung hingewiesen. Zusammenfassend ist zum ERP-Plan 1990 zu sagen: Die bewährte ERP-Förderung wird fortgeführt und in den wichtigsten Bereichen — Existenzgründung; Regionalprogramm — ausgeweitet. Als neues Förderprogramm kommt die Energieeinsparung hinzu. Der federführende Wirtschaftsausschuß hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum ERP-Wirtschaftsplan 1990 beraten und mit großer Mehrheit gebilligt. Der mitberatende innerdeutsche Ausschuß und der Haushaltsausschuß haben einstimmig zugestimmt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5641 Frage 9) : Liegen der Bundesregierung Hinweise über eine behauptete Krebshäufigkeit in den Wohnbezirken um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr vor, und wird sie veranlassen, daß entsprechende Erhebungen gemacht werden? Erhebungen, die eine Erhöhung der Krebserkrankungshäufigkeit in diesem Bereich verifizieren, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Solche Erhebungen durchzuführen ist Sache des zuständigen Landes. Die Bundesregierung drängt seit Jahren auf die Einrichtung von regionalen Krebsregistern in den Bundesländern mit dem Ziel einer möglichst flächendeckenden Erfassung aller Krebserkrankungsfälle. Nur so können Häufungen im Vergleich zu anderen Regionen sicher erkannt und ihren Ursachen nachgegangen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uelhoff (CDU/CSU) (Drucksache 11/5641 Fragen 10 und 11): Da die Deutsche Bundesbahn (DB) der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben keine Bedienungszusage für den im Gewerbegebiet geplanten Gleisanschluß erteilen und den dortigen Tarifpunkt sogar auflassen will, frage ich die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht, darauf hinzuwirken, daß die DB bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ihres Schienennetzes auch Aspekte der Strukturpolitik insbesondere auch der Anbindung ländlicher und strukturschwacher Räume an die Ballungszentren zu berücksichtigen hat? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Mittel für die Magnetbahn „Transrapid", deren wirtschaftlich vertretbarer Einsatz höchst fragwürdig geworden ist, zugunsten der Bahn und ihres ICE-Netzes umzuschichten? Zu Frage 10: Beim Wagenladungstarifpunkt Waldfischbach-Burgalben wurden 1987 im wöchentlichen Durchschnitt 0,9 Wagen und 1988 nur 0,5 Wagen umgeschlagen. Kosten und Erträge stehen daher für die Deutsche Bundesbahn in einem ausgesprochenen Mißverhältnis, so daß aus wirtschaftlichen Gründen geplant ist, den Tarifpunkt zum 29. Mai 1990 zu schließen. Die Deutsche Bundesbahn zieht sich jedoch auch hier nicht aus der Verkehrsbedienung der Fläche zurück. Die Deutsche Bundesbahn und ihre Tochtergesellschaft „Transfracht" erarbeiten vielmehr zur Zeit gemeinsam ein kundengerechtes Alternativangebot, das die Anbindung dieses Tarifpunktes durch eine Belieferung per Container vorsieht. Zu Frage 11: Die Bundesregierung wird in Kürze über eine Magnetbahn-Referenzstrecke entscheiden. Die Finanzierung muß noch geklärt werden. Die Frage einer Umschichtung stellt sich daher zur Zeit nicht. 13320* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/ 5641 Fragen 15 und 16) : Wie viele Hektar baureifes und für den Wohnungsbau nutzbares Land kann von den Sondervermögen des Bundes kurzfristig bereitgestellt werden? Wird die Bundesregierung dabei der Forderung des Landes Baden-Württemberg entsprechen und die Grundstücke um 50 % verbilligt abgeben? Zu Frage 15: Nach einer Ermittlung der Deutschen Bundesbahn sind gegenwärtig rund 13,3 ha baureifes Land für den eigentlichen Geschäftsbetrieb der Deutschen Bundesbahn entbehrlich, welches in Bebauungsplänen als Wohnbauflächen ausgewiesen ist oder für das eine Bauvoranfrage positiv beschieden ist. Diese Grundstücke stehen für eine Veräußerung zur Verfügung. Die Deutsche Bundespost darf aus haushaltsrechtlichen Gründen Grundstücke nur für den dienstlichen Bedarf vorhalten. Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich daher nicht um entbehrliche Flächen, sondern zum Beispiel um Betriebshöfe oder Erweiterungsflächen für fernmeldetechnische Gebäude. Die Dienstgrundstücke befinden sich in der Regel in Gebieten, die für den Wohnungsbau nicht geeignet sind, nämlich in innerstädtischen Geschäftslagen oder in Gewerbegebieten. Trotz dieser Einschränkungen beabsichtigt die Deutsche Bundespost unbebaute Grundstücke, deren dienstliche Verwendung in absehbarer Zeit nicht ansteht, soweit möglich für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß die Deutsche Bundespost bereits im Frühjahr 1989 Objekte mit rund 4 800 m2 Wohnfläche für die Unterbringung von Aussiedlern angeboten hat. Die Länder haben von dem Angebot bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Wohnungen stehen weiterhin zur Verfügung. Zu Frage 16: Bundesregierung und Koalitionsparteien haben mit einer Reihe von Beschlüssen vom Frühjahr, vom 3. Oktober 1989 und vom 7. November 1989 der wohnungspolitischen Situation umfassend Rechnung getragen. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochene verbilligte Abgabe von Grundstücken, die der Bundesrat in seiner Entschließung allerdings nur vom Bund, nicht jedoch von den Ländern selbst fordert. Insoweit sieht die Koalitionsvereinbarung vom 7. November 1989 vor, daß bei Vergabe im Erbbaurecht die Grundstücke mit einem abgesenkten Erbbauzins vergeben werden können, soweit es die Umstände und die Marktverhältnisse erfordern. Die von Ihnen erwähnte Verbilligung um 50 To hat der Bundesrat nicht generell gefordert, sondern für Grundstücke für den sozialen Mietwohnungsbau. Für diesen Bereich hat sich die Koalition allerdings für einen anderen Weg zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus entschieden: Der Verpflichtungsrahmen für soziale Wohnungsbaumaßnahmen und für die dauerhafte Unterbringung von Personen mit besonderem Wohnbedarf wird im Zeitraum von 1990 bis 1993 um 3,5 Milliarden DM von bisher 4,5 Milliarden DM auf 8 Milliarden DM erhöht; daneben wird eine besonders günstige steuerliche Sonderabschreibung mit Sozialbindung eingeführt; die weiteren Elemente der Koalitionsbeschlüsse (wie Bauspar-Zwischenfinanzierungsprogramm von 300 Millionen DM für den Bau von 20 000 StudentenWohnheimplätzen, Zinsverbilligung für den Bau von Übergangswohnheimen usw.) sind bereits in der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Mit diesen Beschlüssen werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Wohnungssuchenden möglichst rasch, unkompliziert und mit erheblichem Engagement des Bundes auch finanziell wirksam zu helfen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/5641 Fragen 17 und 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz der staatlichen Kontrolle durch das Deutsche Hydrographische Institut (DHI) nahezu 1 500 Tonnen Giftmüll ohne Genehmigung auf der Nordsee verbrannt worden sind, und welche Folgerungen will sie daraus ziehen? Stimmt sie der Ansicht des DHI zu, daß die Verbrennung des Giftmülls keine Umweltgefährdung bedeutet hat? Zu Frage 17: Das Deutsche Hydrographische Institut hat nicht trotz, sondern wegen und im Rahmen seiner Kontrollen festgestellt, daß Abfälle einzelner Firmen ohne Erlaubnis des Deutschen Hydrographischen Instituts im Tanklager Mannheim gesammelt und anschließend auf Hoher See verbrannt worden sind. Die insgesamt zugelassene Gesamtmenge wurde dabei jedoch nicht überschritten. Das Deutsche Hydrographische Institut hat daraufhin kurzfristig die Einstellung der Seeverbrennung verfügt. Diese Einstellung wurde wieder aufgehoben, nachdem der Erlaubnisinhaber die Anlieferung von Abfällen der betroffenen Firmen an das Tanklager untersagt hat. Nach Auswertung der Kontroll-Listen für den Erlaubniszeitraum 1. Oktober 1988 bis 30. September 1989 wird das Deutsche Hydrographische Institut über die straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Relevanz entscheiden. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob im Falle einer Erlaubniserteilung die Kontrollauflagen noch weiter verschärft werden können. Zu Frage 18: Die Mengen stammen zum weitaus überwiegenden Teil von Firmen, die die erlaubte Menge bereits ausgeschöpft hatten. Es ist davon auszugehen, daß diese Mengen nach Art und Zusammensetzung den zugelassenen Mengen entsprachen und von daher keine Umweltgefährdung zu befürchten ist. Über eine mögliche Umweltgefährdung durch die Verbrennung von Mengen, die von Firmen stammen, die generell über keine Verbrennungserlaubnis des Deutschen Hydrographischen Instituts verfügen, kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 13321* Prüfungen des Deutschen Hydrographischen Instituts sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5641 Frage 21): Wie ist der Stand der Verhandlungen über eine Verordnung der EG zum Verbot der Verwendung von PCP, und wird die Bundesregierung eine nationale Entscheidung treffen, wenn sich vor dem Hintergrund der Beratungen im Europäischen Parlament Mehrheiten für eine EG-Entscheidung nicht abzeichnen? Die Beratungen über die 9. Änderung der EG-Richtlinie zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (76/769/EWG) auf Ratsebene der Europäischen Gemeinschaften sind weit gediehen, ein gemeinsamer Standpunkt des Rates liegt jedoch noch nicht vor. Das Europäische Parlament hat den Entwurf der EG-Kommission beraten und eine erhebliche Verschärfung gefordert. Unabhängig davon hat die Bundesregierung am 3. August 1989 die Verordnung zum Verbot von PCP erneut beschlossen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 22. September 1989 mit der Maßgabe zweier Änderungen zugestimmt. Eine erneute Beschlußfassung durch das Kabinett ist daher notwendig geworden; sie ist inzwischen eingeleitet. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs von Loewenich auf die Frage des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 5641 Frage 22) : Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für nötig, um beim zu erwartenden Boom im Wohnungsbau schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, z. B. in Form von Landschaftszersiedlung, extensivem Flächenverbrauch, mangelnder Begrünung etc. zu vermeiden? Die Vorschriften des Baugesetzbuchs gewährleisten, daß Bauleitpläne, auch wenn sie zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs aufgestellt sind, den Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung entsprechen und dabei die Belange des Umweltschutzes berücksichtigen. Bei der gebotenen Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist nicht zu befürchten, daß der gegenwärtige Nachfragedruck nach Wohnungen zu einer Vernachlässigung der Umweltschutzbelange führen wird. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs von Loewenich auf die Fragen des Abgeordneten Großmann (SPD) (Drucksache 11/5641 Fragen 23 und 24): In welchem Jahr ist die Zahl der neu fertiggestellten Wohnungen zuletzt um mehr als 20% gegenüber dem Vorjahr gestiegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fachwelt, daß auf Grund der begrenzten Steigerungsfähigkeit der bauwirtschaftlichen Produktion bei 230 000 neuen Wohnungen in diesem Jahr, 1990 mit 270 000 bis 275 000 neuen Wohnungen gerechnet werden kann? Zu Frage 23: Die höchste Steigerungsrate der Fertigstellung betrug 19 % und zwar im Jahre 1972. Dies entsprach einer absoluten Zunahme um über 100 000 Wohneinheiten. Zu Frage 24: Die Fachwelt vertritt zu dieser Frage keine einhellige Einschätzung. Während z. B. die Prognose des Ifo-Instituts für 1990 bei 280 000 fertiggestellten Wohneinheiten liegt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes 1990 „höchstens" 330 000 Wohneinheiten für möglich. Wenn die Bundesregierung daher nach rd. 240 000 Wohnungsfertigstellungen für 1989 im nächsten Jahr mit etwa 300 000 Wohnungseinheiten rechnet, so liegt sie keineswegs an der Obergrenze der Einschätzungen von Experten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5641 Fragen 25 und 26): Verfolgt die Bundesregierung eine Konzeption, z. B. in Form einer ständigen Ausstellung unter Einbeziehung einer Demonstrationswohnung, um die Entstehung und Bedeutung der Weissenhofsiedlung in Stuttgart darzustellen? Bestehen Pläne, das bundeseigene Grundstück am Weissenhof zu bebauen, und ist daran gedacht, dieses Grundstück gegebenenfalls für ein Architekturforum zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 25: Einen früher gewerblich genutzten Raum hat der Bund seit 1986 den Freunden der Weißenhofsiedlung e. V. mietweise zur Verfügung gestellt, die dort auf privater Basis eine Informations- und Dokumentationsstelle betreiben. Auf Art und Umfang der Informationen und Dokumentationen nimmt der Bund keinen Einfluß. Der Bund benötigt die Wohnungen der Weißenhofsiedlung im Rahmen der Wohnungsfürsorge für seine Bediensteten. Bei der Instandsetzung und Restaurierung der Siedlung wurden einige Wohnungen auch im Inneren in den Originalzustand zurückversetzt. Auch diese zurückgebauten Wohnungen sind auf Dauer vermietet; sie werden von den Mietern gerne angenommen. Eine Zweckentfremdung einer der Wohnungen in guter Wohnlage für Zwecke einer Ausstellung bzw. als Demonstrationsobjekt ist wegen der bekannten Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht ver- 13322* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 tretbar, zumal durch den Besucherverkehr Mitbewohner sicher erheblich gestört würden. Zu Frage 26: Das Grundstück neben dem Wohngebäude Am Weißenhof 19/21 ist die einzige größere unbebaute Fläche in reinem Wohngebiet, die angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage für die Wohnbebauung erhalten bleiben sollte, zumal die Errichtung einer Tagungsstätte erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastungen für die Anwohner der Weißenhofsiedlung und des benachbarten Wohngebiets mit sich bringen würden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 11/ 5641 Fragen 31 und 32): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung vom 17. Oktober 1989, daß sie mit einer Finanzhilfe für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 1,6 Mrd. DM an die Grenze des finanziell Vertretbaren gegangen ist? Hat die Bundesregierung mit der Erhöhung dieser Finanzhilfe am 7. November 1989 die Grenze des nach ihrer Auffassung finanziell Vertretbaren überschritten? Zu Frage 31: Die Bundesregierung hat in einer Reihe von Beschlüssen seit Frühjahr dieses Jahres auf die sich rasch verändernde Situation auf dem Wohnungsmarkt reagiert, die insbesondere durch den unerwartet starken Zustrom von Aus- und Übersiedlern bestimmt ist. Die finanzielle Ausstattung der Einzelmaßnahmen orientiert sich sowohl an den im Beschlußzeitpunkt gesehenen Möglichkeiten als auch Notwendigkeiten. Zu Frage 32: Die Koalitionsfraktionen tragen mit ihren Beschlüssen vom 7. November 1989 der kurzfristigen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt angemessen Rechnung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die für den Wohnungsbau zuständigen Länder verstärkt bereit sind, eigene Zusatzleistungen in gleicher Höhe zu erbringen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatsekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Leidinger (SPD) (Drucksache 11/5641 Fragen 43 und 44): Treffen Informationen der „Augsburger Allgemeinen", Ausgabe Landsberg, vom 7. August 1989, zu, daß der Bundesminister der Verteidigung die Stationierung einer zusätzlichen Staffel MRCA Tornado im Fliegerhorst Lechfeld plant, und wenn diese Informationen zutreffen, in welchem Umfang ist die Stationierung vorgesehen? Welche aktuellen Stationierungsüberlegungen hat der Bundesminister der Verteidigung, auch im Lichte der unterschiedlichen Überprüfungsmaßnahmen für mögliche Stationierungsstandorte, wie z. B. Erding, Manching, Lechfeld usw., für die zukünftige Dislozierung der Tornado-Staffeln in der Bundesrepublik Deutschland und in welcher Weise wird der Freistaat Bayern von diesen Stationierungsplänen zukünftig betroffen? Zu Frage 43: Auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgenden Sachverhalt mitteilen: Die Beschaffung von TORNADOS in der Aufklärerversion (ECR) wurde im Sommer 1986 vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gebilligt. Mit den zu beschaffenden Luftfahrzeugen wird u. a. eine ECR-TORNADO-Staffel in Lechfeld aufgestellt. Um Platz für die Aufnahme dieser Einheit in Lechfeld zu schaffen, war geplant, eine der beiden z. Z. dort stationierten TORNADO-Jagdbomberstaffeln (IDS) nach Erding zu verlegen. Die Planung, den Friedensflugbetrieb mit dieser Staffel in Erding durchzuführen, war jedoch regionalpolitisch nicht durchsetzbar. Die IDS-Staffel wird nunmehr auf alle TORNADO-Flugplätze der Luftwaffe verteilt. Sie wird nur im Falle einer Mobilmachung sowie für Übungen in Erding zusammengezogen. Aus dem im Haushalts- und Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages bekannten Beschaffungsumfang ECR-Tornado läßt sich ableiten, daß die für Lechfeld vorgesehene ECR-Staffel über weniger Flugzeuge verfügen wird als die derzeit dort stationierte IDS-Staffel. Nach dieser Entscheidungslage wird es zu keiner größeren Fluglärmbelästigung im Bereich Lechfeld kommen. Zu Frage 44: Wie bereits in der Beantwortung der ersten Frage und in der Drucksache 11/5430 vom 20. 10. 1989 Nr. 34 und 35 dargelegt, war geplant, eine ECRTORNADO-Staffel in Lechfeld aufzustellen und eine der beiden z. Z. dort stationierten TORNADO-Jagdbomberstaffeln (IDS) nach ERDING zu verlegen. Diese Planung war jedoch regionalpolitisch nicht durchsetzbar. Im Vorfeld wurde auch untersucht, ob andere Flugplätze in Bayern eine TORNADO-Staffel aufnehmen könnten. Diese Untersuchungen führten jedoch zu keinem positiven Ergebnis. Nach derzeitiger Entscheidungsgrundlage wird eine IDS-Staffel aus Lechfeld auf alle TORNADO-Flugplätze der Luftwaffe verteilt und nur im Falle einer Mobilmachung sowie für Übungen in ERDING zusammengezogen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatsekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 11/5641 Fragen 46 und 47): Trifft die Meldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" zu, daß der frühere Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Timmermann, in einem Schreiben an Herrn Rolf Murmann dessen Wunsch nach Wiederfreigabe der Erprobung eines Zünders für Panzerbodenminen unter Hinweis auf die gerichtlich festgestellte Beziehung des an der Erfindung beteiligten Herrn Knüfelmann zu den Nachrichtendiensten der CSSR und der UdSSR abschlägig beschieden hat? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 13323* Wann und an wen im Bundesministerium der Verteidigung ist der Wunsch nach Freigabe der Erprobung des KnüfelmannZünders erstmals herangetragen worden? Zu Frage 46: Diese Meldung trifft zu. Die entsprechende schriftliche Benachrichtigung des Herrn Dr. Murmann erfolgte am 6. Oktober 1988. Zu Frage 47: Firma NAVSAT, deren Mitgesellschafter Herr Knüfelmann bis 1988 war, ist mit Schreiben vom 13. November 1986 an das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung herangetreten, um durch eine Broschüre über das „NAVSAT-Sensorsystem für elektronische Panzerabwehrminen" zu informieren. Das Fachreferat im BMVg wurde Mitte Dezember 1986 telefonisch über die NAVSAT-Initiative informiert. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/5641 Fragen 48 und 49) : Ist infolge der erteilten Freigabe des Knüfelmann-Zünders schon mit der Realisierung der Erprobung begonnen worden, und wenn ja, unter persönlicher Beteiligung des Erfinders Knüfelmann? Werden infolge der Freigabe Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, bzw. bestand die Gefahr der Beeinträchtigung von Sicherheitsinteressen? Zu Frage 48: Am 8. Mai 1987 entschied Staatssekretär Prof. Dr. Timmermann, daß der NAVSAT-Sensor erprobt werden soll. Mit der Realisierung der Erprobung ist nicht begonnen worden. Es gab lediglich ein Abstimmungsgespräch am 26. Mai 1988 über Termine und organisatorische Durchführung der Erprobung. In diesem Gespräch wurde klargestellt, daß Mitarbeiter der Firma NAVSAT nicht an der Erprobung beteiligt werden. Am 28. Juni 1988 erfolgte die Staatssekretärweisung an das Fachreferat, daß die Erprobung wegen Sicherheitsbedenken und fehlender technischer Innovation des Zünders nicht stattfinden darf. Zu Frage 49: Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland sind nicht beeinträchtigt, da keine technischen Einzelheiten über den Erprobungsablauf mit der Firma diskutiert wurden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatsekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/5641 Fragen 41 und 42): Wie groß ist die Zahl der Rentenbeitragszahler heute im Vergleich zu der Zahl von 1982? Wie viele Beschäftigte fallen in diesem Jahr aus der Rentenversicherungspflicht heraus, weil sie entweder selbständig oder geringfügig beschäftigt sind oder über der Einkommensgrenze für die Rentenversicherungspflicht liegen, und wie waren die Vergleichszahlen 1982? Nach den letzten vorliegenden Ergebnissen des Mikrozensus vom April 1988 gab es am Stichtag des Mikrozensus 21 574 Millionen Pflichtversicherte in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. Die Zahl der Pflichtversicherten in der knappschaftlichen Rentenversicherung betrug im Januar 1988 nach den Geschäftsstatistiken der Bundesknappschaft 238 000. Hinzu kommen in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten 740 000 Personen, die in den voraufgegangenen 12 Monaten freiwillige Beiträge entrichteten. Demgegenüber betrug die Zahl der Pflichtversicherten am Stichtag des Mikrozensus im April 1982 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 21 811 Millionen Personen. 606 100 Personen hatten in den voraufgegangenen 12 Monaten freiwillige Beiträge entrichtet. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gab es im Januar 1982 293 000 Pflichtversicherte. Bei der Entwicklung von 1982 bis 1988 sind zwischenzeitliche Rechtsänderungen von Bedeutung. Im Jahre 1982 sind in der Zahl der Pflichtversicherten am Stichtag auch 0,9 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld enthalten, da vom 1. Juli 1978 bis zum 31. Dezember 1982 diese Personen pflichtversichert waren. Um die Daten von 1982 mit denen des Jahres 1988 vergleichbar zu machen, ist deshalb die Zahl der Pflichtversicherten am Stichtag im Jahre 1982 um 0,9 Millionen Personen zu vermindern. Die Anzahl der Selbständigen betrug 1982 2,3 Millionen und 1987 2,4 Millionen. Eine selbständige Tätigkeit bedeutet jedoch keinen Ausschluß von der Versicherungspflicht. Selbständige können einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen, Handwerker und einige weitere Gruppen von Selbständigen sind sogar kraft Gesetzes versicherungspflichtig. 1982 waren 68 000 Handwerker u. a. und 62 000 Selbständige pflichtversichert, 1987 betrugen die entsprechenden Anzahlen 56 000 bzw. 49 000. Über geringfügig Beschäftigte werden keine laufenden Statistiken geführt. Nach dem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung „Sozialversicherungsfreie Beschäftigung" gab es rund 2,3 Millionen sozialversicherungsfreie Beschäftigte (z. B. Hausfrauen, Rentner, Schüler und Studenten) am Stichtag der Untersuchung im Jahre 1987. 13324* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1989 Bis 1968 konnten sich Angestellte, deren Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag, von der Versicherungspflicht befreien lassen. Seitdem ist ein Herausfallen aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur wegen Überschreitens einer Einkommensgrenze nicht mehr möglich. Die Anzahl dieser „befreiten Angestellten" nimmt deshalb ständig ab. Ihre Anzahl dürfte nach einer Untersuchung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gegenwärtig unter 25 000 liegen, wenn man auf Nichtrentenbezieher unter 65 Jahre abstellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Funke ist der nächste Redner.


Rede von Rainer Funke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Produkthaftungsgesetz, das die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Juli 1985 in nationales Recht umsetzt, ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Rechtsstellung aller Verbraucher. In unseren Augen stellt das vorliegende Gesetz einen guten Kompromiß zwischen den Interessen der Verbraucher auf der einen und denen der Produzenten auf der anderen Seite dar.

(Beifall bei der FDP)

Das Produkthaftungsrecht ermöglicht die Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch Fehlerhaftigkeit eines Produkts entstanden sind, und dadurch auch den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen Marktes.

(Vorsitz : Vizepräsidentin Renger)

Das vorliegende Gesetz führt eine verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte ein. Das heißt, wird durch den Fehler eines Produkts Scha-



Funke
den an Leib und Leben eines Menschen verursacht oder wird eine Sache beschädigt, so trifft den Hersteller die Verpflichtung, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, ohne daß es dabei auf ein Verschulden des Herstelles hinsichtlich des Fehlers am Produkt ankäme. Diese verschuldensunabhängige Haftung des Produzenten erlischt in jedem Fall nach zehn Jahren. Damit ist auch in unseren Augen ein hinreichender Schutz des Verbrauchers gegeben. Auf der anderen Seite weiß der Produzent um seine Haftung und kann diese dann quantifizieren und auch entsprechend versichern. Dasselbe gilt natürlich auch für die Personenschäden, bei denen eine Haftungshöchstgrenze von 160 Millionen vorgesehen ist.
Zu Recht haben wir uns in der Koalition auch dafür entschieden, die landwirtschaftlichen Urprodukte und die Jagderzeugnisse auszunehmen, da dieser Bereich besonders den Gefahren der Einflußnahme Dritter durch Fremdemissionen ausgesetzt ist. Hinzu kommt, daß sich dieses Haftungsprivileg nur auf landwirtschaftliche Produkte erstreckt, die unbearbeitet in Verkehr gebracht werden.
Ausgenommen sind weiterhin Arzneimittel. Dazu ist hier schon vorgetragen worden, so daß ich mir dies aus Zeitgründen ersparen kann.
Es ist auch davon abgesehen worden, daß auf der Grundlage der Produkthaftung ein Schmerzensgeld beansprucht werden kann. Hier gelten jedoch die allgemeinen Grundsätze des Verschuldens z. B. auf Grund deliktischer Handlungen, so daß nach den allgemeinen Grundsätzen auf Schmerzensgeld gehaftet wird. Das wird gelegentlich vergessen, wenn laut darüber geweint wird, daß das nicht mit im Produkthaftungsrecht enthalten ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Insgesamt bringt das vorliegende Gesetz für den Verbraucher eine wesentliche Verbesserung in bezug auf die Durchsetzbarkeit seiner Schadenersatzansprüche, wenn er infolge eines fehlerhaften Produktes einen Schaden erleidet.

(Beifall bei der FDP)

Auf der anderen Seite sind die Interessen der Wirtschaft hinreichend berücksichtigt. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist nicht betroffen. Die Wirtschaft weiß nunmehr genau, woran sie ist. Sie weiß, welche Ansprüche auf sie zukommen können; sie weiß, was sie zu versichern hat, und sie ist nicht mehr den Gefahren ausgesetzt, die in der Vergangenheit durch die Rechtsfortentwicklung auf Grund der Rechtsprechung, für die Wirtschaft häufig unkalkulierbar, entstanden sind. Es ist richtig, daß wir die Rechtsfortentwicklung gehabt haben,

(Stiegler [SPD]: Und die bleibt auch!)

aber das waren natürlich zusätzliche Risiken für die Wirtschaft.

(Stiegler [SPD]: Der § 823 bleibt!)

— Die §§ 823 und folgende bleiben, das ist völlig richtig. Das soll ja auch nicht eingeschränkt werden. Aber
hinsichtlich der Produkthaftung haben wir jetzt eine
klare Rechtsgrundlage und damit auch weniger Risiken für die Wirtschaft.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Mit diesem Gesetz setzen wir unsere Bemühungen auch um die Harmonisierung der europäischen Rechtsvorschriften fort und beweisen erneut, wie wichtig dem Deutschen Bundestag die Harmonisierung der Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Gemeinschaften ist.

(Frau Saibold [GRÜNE]: Aber nicht die Verbraucher! Da haben Sie recht!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Saibold.