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    Plenarprotokoll 11/171 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 12822 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (Drucksache 11/5314) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz, Sorge-RÜbkAG) (Drucksache 11/5315) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (Drucksache 11/5317) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache 11/5318) e) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Mitarbeiter/ -innen von Presse und Rundfunk sowie des entsprechenden Beschlagnahmeverbotes auf selbsterarbeitetes Material (Drucksache 11/5377) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Vorschriften über gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Investment-Richtlinie-Gesetz) (Drucksache 11/5411) g) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Empfehlung 169 betreffend die Beschäftigungspolitik (Drucksache 11/3631) 12799 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zum Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie" (Drucksachen 10/6775, 11/5320) Seesing CDU/CSU 12800 B Catenhusen SPD 12803 A Kohn FDP 12806 B Frau Rust GRÜNE 12809 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 12812 C Schreiner SPD 12814 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12815 D Frau Blunck SPD 12819D Fellner CDU/CSU 12821 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiven Strahlen (Drucksachen 11/2837, 11/4151) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 1986 (Drucksache 11/5049) Frau Wollny GRÜNE 12823 B Harries CDU/CSU 12824 A Schütz SPD 12825 A Baum FDP 12826 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12827 B Nachträgliche Erteilung eines Ordnungsrufes 12828 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Kittelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage im Mittelmeer-Raum (Drucksachen 11/2162, 11/4870) Kittelmann CDU/CSU 12828 C Dr. Osswald SPD 12830 B Dr. Feldmann FDP 12833 C Frau Beer GRÜNE 12834 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12836 C Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12838 C Antretter SPD 12840 C Lummer CDU/CSU 12842 A Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige (Rohstoffstatistikgesetz — RohstoffStatG) (Drucksachen 11/4614, 11/5346) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Drucksachen 11/2465 Nr. 2.20, 11/4760) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung des Bundesanteils am „Oberen Mundatwald" gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/5002, 11/5334) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in DortmundEying, Hessische Straße, Schwäbische Straße, Preußische Straße, Pfälzische Straße und Osterfeldstraße (Drucksachen 11/5056, 11/5335) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/4912, 11/5343) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/5045, 11/5344) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/5093, 11/5345) h) Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die allgemeine Produktsicherheit (Drucksachen 11/5145 Nr. 3.2, 11/5376) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 III brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/5288, 11/5471, 11/5472) 12843 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Friedensauftrag der Bundeswehr Dr. Dregger CDU/CSU 12853 B Horn SPD 12854 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 12855 A Dr. Knabe GRÜNE 12856 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 12857 B, 12863 A Duve SPD 12858 B Biehle CDU/CSU 12859 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12860 C Dr. Hoyer FDP 12861 A Zumkley SPD 12862 A Breuer CDU/CSU 12863 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 12864 B Engelhard, Bundesminister BMJ 12865 C Lowack CDU/CSU 12866 C Wüppesahl fraktionslos 12867 D Wilz CDU/CSU 12868 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Sportbericht der Bundesregierung (Drucksachen 10/6241, 11/20 Nr. 27, 11/3948) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 12869 B Lambinus SPD 12870 C Baum FDP 12873 B Brauer GRÜNE 12874 C, 12877 B Tillmann CDU/CSU 12875 C Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 12877 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Chancengleichheit zwischen Jungen und Mädchen im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung (Drucksachen 11/2739, 11/4143) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft aa) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Konzeption für die Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten bb) zu dem Antrag des Abgeordneten Odendahl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten cc) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Hillerich, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kooperation der Lernorte in der über- und außerbetrieblichen Berufsbildung beim Lernen mit neuen Technologien (Drucksachen 11/2824, 11/2728, 11/3075, 11/5050) Schemken CDU/CSU 12879 D Rixe SPD 12881 D Neuhausen FDP 12883 B Frau Hillerich GRÜNE 12884 C Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW 12886 A Dr. Böhme (Unna) SPD 12887 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung des Weihnachts-Freibetrags (Drucksache 11/5370) Poß SPD 12889 C Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 12891 B Hüser GRÜNE 12893 B Dr. Solms FDP 12894 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 12895 A Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Esters, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/5009) Esters SPD 12896 C Dr. Friedmann CDU/CSU 12898 C Frau Vennegerts GRÜNE 12900 A Zywietz FDP 12901D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 12903 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen gemäß j 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1987 bis 1990 (Zwölfter Subventionsbericht) (Drucksache 11/5116) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 12904 B Wieczorek (Duisburg) SPD 12905 B Frau Will-Feld CDU/CSU 12908 C Frau Vennegerts GRÜNE 12909 D Dr. Weng (Gerlingen) FDP 12910 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags des Abgeordneten Wieczorek (Duisburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verwendung der von der Stahlindustrie zurückzuzahlenden Strukturhilfe zum Abbau von Standortnachteilen der Stahlstandorte (Drucksache 11/5156) Wieczorek (Duisburg) SPD 12912 C Dr. Unland CDU/CSU 12914 B Stratmann GRÜNE 12915 D Funke FDP 12917 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 12918 C Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Die sexuelle Denunziation von tatsächlichen oder vermeintlichen „Urningen" als Mittel der politischen Auseinandersetzung (Drucksachen 11/3901, 11/5107) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Zulassung umgangs- und hochsprachlicher Begriffe in Überschriften von Vorlagen des Deutschen Bundestages (Drucksache 11/5421) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 12920 D Eylmann CDU/CSU 12922 D Wiefelspütz SPD 12925 B Funke FDP 12926 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12927 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Krankengymnastengesetz — MKG) (Drucksache 11/5418) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12929 B Wittich SPD 12930 B Frau Würfel FDP 12931 C Frau Schoppe GRÜNE 12932 C Kossendey CDU/CSU 12933 A Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des vom Abgeordneten Stratmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs über Umweltbeauftragte und Umweltberichterstattung in Unternehmen (Umweltbeauftragtengesetz) (Drucksache 11/5362) Stratmann GRÜNE 12934 B Lattmann CDU/CSU 12936 A Weiermann SPD 12937 B Frau Dr. Segall FDP 12938 D Wüppesahl fraktionslos 12939 D Tagesordnungspunkt 2 Fragestunde — Drucksache 11/5429 vom 20. 10. 1989 — Hinweise der amerikanischen Administration über die Beteiligung deutscher Firmen und Staatsangehöriger an Rüstungsexporten nach Libyen, Irak, Iran, Syrien, Ägypten, Argentinien und Brasilien in den letzten fünf Jahren; Bildung eines Kontrollgremiums mit verbündeten und befreundeten Staaten MdlAnfr 15, 16 Stobbe SPD Ant StMin Schäfer AA 12845 C, 12846 B ZusFr Stobbe SPD 12845 D, 12846 C ZusFr Gansel SPD 12846 A, 12847 C ZusFr Toetemeyer SPD 12847 B Proteste gegen die Beteiligung Deutscher an der Giftgasproduktion in Libyen MdlAnfr 17 Gansel SPD Antw StMin Schäfer AA 12847 D ZusFr Gansel SPD 12847 D ZusFr Stobbe SPD 12848 C ZusFr Dr. Penner SPD 12848 C Nichtteilnahme des deutschen Botschafters am Oktoberfest der deutschen Schule in Pretoria; Spende an den Witwen- und Waisenfonds der Polizei in Südafrika MdlAnfr 19, 20 Toetemeyer SPD Antw StMin Schäfer AA 12848 D, 12849 D ZusFr Toetemeyer SPD . 12849 A, 12849 D ZusFr Duve SPD 12849 B ZusFr Lowack CDU/CSU 12849 C Vereinbarkeit der Äußerungen von Bundesaußenminister Genscher vor der UNO zum Verzicht auf die Stellung von Gebietsansprüchen an Polen mit dem Deutschlandvertrag, den Ostverträgen, den Entscheidungen des Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 V Deutschen Bundestages und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 21 Marschewski CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12850 B ZusFr Marschewski CDU/CSU 12850 B ZusFr Lowack CDU/CSU 12851 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12851 B Voraussetzungen und Kriterien für die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei militärischen Baumaßnahmen MdlAnfr 33, 34 Dr. Kübler SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 12851 D, 12852 C ZusFr Dr. Kübler SPD 12852 B Forschungsmittel für die Firma Continental für die Entwicklung eines Sicherheitsreifens MdlAnfr 42, 43 Reuter SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 12852 D, 12853 A ZusFr Reuter SPD 12852 D, 12853 A Nächste Sitzung 12942 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12943* A Anlage 2 Trennung von ca. 200 Kindern von ihren in angolanischen SWAPO-Lagern festgehaltenen namibischen Müttern und Entsendung dieser Kinder zu „Erziehungszwecken" in die DDR MdlAnfr 14 — Drs 11/5429 — Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12943* C Anlage 3 Arbeitsweise und Kapazität der C-WaffenZerstörungsanlage auf Johnston Atoll MdlAnfr 18 — Drs 11/5429 — Opel SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12943* D Anlage 4 Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs Wimmer zur Unterstützung weiterer Reduzierungen von Tiefflügen angesichts der Aussage von Bundesminister Dr. Stoltenberg über das im neuen Tiefflugkonzept enthaltene Maximum an Tiefflug-Einschränkungen MdlAnfr 31, 32 — Drs 11/5429 — Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 12943* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 12799 171. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 27. 10. 89 Dr. Apel SPD 27. 10. 89 Bachmaier SPD 26. 10. 89 Bamberg SPD 26. 10.89 Dr. Blüm CDU/CSU 27. 10. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 27. 10. 89 ** Brandt SPD 27. 10. 89 Büchner (Speyer) SPD 26. 10. 89 * Dr. von Bülow SPD 27. 10. 89 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 27. 10. 89 Eich GRÜNE 27. 10. 89 Frau Frieß GRÜNE 26. 10. 89 Gallus FDP 27. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 27. 10. 89 Glos CDU/CSU 27. 10. 89 Dr. Götz CDU/CSU 27. 10. 89 Graf SPD 27. 10. 89 Großmann SPD 27. 10. 89 Dr. Hauchler SPD 27. 10. 89 Dr. Hirsch FDP 27. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 27. 10. 89 * Dr. Kappes CDU/CSU 27. 10. 89 Kittelmann CDU/CSU 26. 10. 89 * Klein (Dieburg) SPD 27. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 27. 10. 89 * Klose SPD 27. 10. 89 Kolbow SPD 27. 10. 89 Lenzer CDU/CSU 27. 10. 89 * Frau Luuk SPD 27. 10. 89 Meyer SPD 27. 10. 89 Möllemann FDP 27. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 27. 10. 89 ** Nagel SPD 27. 10. 89 Paterna SPD 27. 10. 89 Frau Renger SPD 27. 10. 89 Reuschenbach SPD 27. 10. 89 Frau Rock GRÜNE 27. 10. 89 Schanz SPD 27. 10. 89 Scharrenbroich CDU/CSU 26. 10 .89 Schäfer (Offenburg) SPD 26. 10. 89 Dr. Scheer SPD 27. 10. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 27. 10. 89 Dr. Soell SPD 27. 10. 89 ** Dr. Stavenhagen CDU/CSU 26. 10. 89 Dr. Struck SPD 27. 10. 89 Dr. Uelhoff CDU/CSU 27. 10. 89 Verheugen SPD 27. 10. 89 Vogt (Düren) CDU/CSU 27. 10. 89 Weisskirchen (Wienloch) SPD 27. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 27. 10. 89 Westphal SPD 27. 10.89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 27. 10. 89 Wissmann CDU/CSU 27. 10.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/5429 Frage 14): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ca. 200 Kinder ihren in angolanischen Lagern der SWAPO festgehaltenen namibischen Müttern weggenommen und in die DDR zu „Erziehungszwekken" verbracht worden sind, und was wird die Bundesregierung gegen diese grausame und menschenunwürdige Handlungsweise unternehmen? Der Bundesregierung sind Presseberichte bekannt, daß sich namibische Flüchtlingskinder in der DDR befinden. Für die in der Frage enthaltenen weiteren Behauptungen hat die Bundesregierung keine Belege. Das DDR-Außenministerium hat derartige Vorwürfe als „Verleumdung" zurückgewiesen und hervorgehoben, daß es sich bei den in Heimen und Schulen der DDR betreuten Kindern in der Mehrzahl um Waisen handele. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Botschaft in Luanda und die diplomatische Beobachtermission in Windhuk sind angewiesen worden, dieser Frage nachzugehen. DDR-Beobachter in Windhuk, Botschafter Schleicher, hat hierzu in einem Interview in den NamibiaNachrichten (22.-23. Oktober 89) erklärt, daß sich derzeit 400 Kinder und Jugendliche aus Namibia freiwillig in der DDR aufhielten. 200 davon seien im Juli dieses Jahres nach der Auflösung der SWAPO-Flüchtlingslager in Angola eingetroffen. Die Kinder seien in einem Kinderheim in einem ehemaligen Schloß bei Güstrow untergebracht. Die DDR sei zur Mitarbeit bei weiterer Aufklärung bereit. Zu diesem Zweck könne man auch seriöse Journalisten einladen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Opel (SPD) (Drucksache 11/5429 Frage 18): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsweise und Kapazität der neuen C-Waffen-Zerstörungsanlage auf Johnston Atoll? Zur Arbeitsweise der Anlage liegt eine offizielle Veröffentlichung der USA vom Januar 1988 vor, die ich Ihnen gerne zusende. Über die Kapazität der Anlage hat die Bundesregierung keine Informationen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/5429 Fragen 31 und 32): 12944* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1989 Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Wimmer gegenüber der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz seine Bereitschaft erklärt hat, weitergehende Forderungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Reduzierung des Tiefflugs in die BundLänder-Beratungen einzubringen? Wenn ja, ist damit die Aussage von Bundesminister Dr. Stoltenberg hinfällig, der „Tiefflugbericht" der Bundesregierung enthalte das derzeit mögliche Maximum an Tiefflug-Einschränkungen der Luftwaffe und der alliierten Luftstreitkräfte? Zu Frage 31: Dies trifft nicht zu. Der Parlamentarische Staatssekretär hat erklärt, daß es Ziel des Bundesministers der Verteidigung ist, bei Erarbeitung eines Modells zur gerechteren Verteilung des Tiefflugaufkommens 75 m auch andere aus dem Flugbetrieb der Streitkräfte resultierende Belastungen zu berücksichtigen. Umfang und Gewichtung dieser Einflußfaktoren werden u. a. Gesprächsthemen in der Bund-Länder-Kommission sein. Zu Frage 32: Die Feststellung zur vorherigen Frage beinhaltet die Antwort zu dieser Frage.
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    Rede von Herbert Lattmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, dem geplanten Störfallbeauftragten, dem Betriebsbeauftragten für Abfall und dem Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz einen zusätzlichen Umweltbeauftragten einzuführen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zur BlmschG-Novelle einen zumindest verbal ähnlichen Vorschlag gemacht, und zwar unter der Bezeichnung Umweltbevollmächtigter. Mit dieser Konstruktion sollte und soll wohl auch hier dem bereits vorhandenen bzw. geplanten Beauftragten so etwas wie ein Oberbeauftragter aufgepfropft werden.
    Nun ist es gar keine Frage: Unsere Unternehmen sind in ihrer Gesamtheit eine beachtliche Quelle von Umwelteinflüssen der unterschiedlichsten Art. Deshalb ist es logisch und richtig, ökologische Überlegungen hier zu konzentrieren. Dies wird im übrigen inzwischen auch von der Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland so gesehen. Neben unverändert bestehenden und nicht zu bestreitenden Mängeln kann die Wirtschaft dabei allerdings auf eine zunehmende Zahl von Erfolgen im Umweltbereich hinweisen, die oft nicht oder zumindest nicht nur auf staatliche Initiativen und Vorschriften, sondern zunehmend auch auf freiwillige Leistungen zurückzuführen sind.
    Dies ist eine Entwicklung, die verstärkt werden muß. Sie wurde auch deshalb möglich, weil die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ausgesprochen positiv verläuft und dadurch der Spielraum für strukturelle Veränderungen in Richtung einer besseren Umweltverträglichkeit geschaffen wurde.
    Diese Entwicklung gilt es auszubauen. Mit anderen Worten: Neben in manchen Bereichen notwendigen staatlichen Vorgaben, die sich unserer Ansicht nach allerdings auf ein unverzichtbares Mindestmaß beschränken sollten, muß das Eigeninteresse der Wirtschaft zu umweltgerechtem Verhalten weiter verstärkt bzw., wo nötig, geweckt werden.

    (Stratmann [GRÜNE]: Wie?)

    — Seien Sie nicht ungeduldig, Herr Stratmann; ich komme gleich darauf.
    Je besser es uns gelingt, Umweltbelange zu einem kostenrelevanten Produktionsfaktor zu machen, desto
    stärker wird die in den Unternehmen vorhandene Kreativität in diese Richtung mobilisiert. Dies ist ein erheblich erfolgversprechenderer Vorschlag als reglementierende Eingriffe des Staates, die selten zu den gewünschten Ergebnissen, dafür fast immer aber zu überflüssiger Bürokratie führen.
    Der vorliegende Antrag — Herr Stratmann hat dies ja deutlich gemacht — zielt in eine andere Richtung. Er geht davon aus, daß die Umweltbeauftragten von einer unternehmensfremden Institution ernannt werden. Dies ist neben allen anderen kritischen Punkten, die dazu anzumerken sind, keine besonders gute Grundlage für eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Eine zusätzliche Motivation der Unternehmensleitung und der Mitarbeiter, mehr für den Umweltschutz zu tun, ist dadurch kaum zu erreichen, im Gegenteil: Es ist eher zu befürchten, daß eine derartige Institution zu einer Aufsplitterung der Aktivitäten und zu einem Gegeneinander führt. Die entscheidende Zielsetzung, Umweltschutz zu einem integrierten Bestandteil der gesamten Unternehmensstrategie zu machen, wird dadurch zumindest gefährdet.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Mit einer zu innigen Zusammenarbeit wird nichts erreicht!)

    Nach dem Text des Gesetzentwurfes und auch nach dem, was Sie hier eben ausgeführt haben, Herr Stratmann, ist mein Eindruck im übrigen, daß es bei diesem Gesetz weniger oder nicht nur um die Durchsetzung von Umweltbelangen geht, sondern vielmehr um den erneuten Versuch, den Einfluß staatlicher Bereiche auf den privaten Sektor zu verstärken. Daß Sie dabei die Unterstützung von IG Metall und anderen finden,

    (Stratmann [GRÜNE]: Unternehmer!)

    ist völlig klar. Unsere Absicht ist dies allerdings nicht. Wir wollen genau das Gegenteil.
    Natürlich müssen die Unternehmen — daran kann es keinen Zweifel geben — die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten. Dies muß auch überwacht werden. Aber dazu gibt es andere außerbetriebliche Institutionen. Innerbetrieblich sollten wir die Einrichtung des bereits genannten Betriebsbeauftragten nutzen und, soweit erforderlich, fortentwickeln. Dadurch wird die volle Verantwortung der Unternehmensleitung auch für den Umweltbereich aufrechterhalten. Das Unternehmen kann sich dann nicht mehr hinter einem ferngesteuerten Umweltbeauftragten verstekken, sondern ist selbst unmittelbar verantwortlich. Dies dient gleichermaßen dem Umweltschutz wie der Erhaltung anpassungsfähiger und leistungsfähiger Unternehmen.
    Abzulehnen ist aus den gleichen Gründen auch die Übertragung einer Garantenstellung für die Einhaltung der Genehmigungsbedingungen auf die Beauftragten. Dies entspricht auch einem Vorschlag des Bundesrates. Die Betreiberpflichten sollten weiterhin der Unternehmensleitung obliegen.
    Nach dem vorliegenden Entwurf sollen dem Umweltbeauftragten — Sie haben das ausgeführt — öffentlich-rechtliche Pflichten übertragen werden. Einem ähnlichen Vorschlag des Bundesrates hat die



    Lattmann
    Bundesregierung begründet widersprochen. Ich muß deshalb nicht näher darauf eingehen.
    Im § 11 wird, wie Sie hier auch beschrieben haben, ein Umweltbericht gefordert. Bereits nach geltendem Recht haben die Beauftragten Berichte über ihre Tätigkeit zu liefern. Über die emittierten Stoffe wird in den Emissionserklärungen eine umfassende Darstellung gegeben. Dies ist sicherlich noch auszubauen, aber nicht durch neue Instrumente zu ersetzen.
    Die geforderte Ökobilanz bedeutet in dieser Form nach unserer Auffassung lediglich zusätzlichen bürokratischen Aufwand, denn den Behörden liegen alle diese Daten ja bereits vor. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt im übrigen von den meisten Unternehmen auch heute bereits auf freiwilliger Basis. Hier sind keine perfektionistischen zusätzlichen Berichte erforderlich.

    (Stratmann [GRÜNE]: Wo leben Sie überhaupt?)

    — In der Realität der Bundesrepublik, so wie sie ist, und nicht so, wie Sie sie gerne hätten. Sie müssen ja immer ein Szenarium aufbauen, damit die Rezepte, die Sie präsentieren, dann auch passen.

    (Stratmann [GRÜNE]: Haben Sie den Umweltschutzbericht von RWE gelesen?)

    Wenn Sie sich gelegentlich etwas genauer in den Betrieben umsehen, Herr Stratmann, dann werden Sie feststellen, daß vieles von dem, was Sie hier fordern, mit der Realität in der Bundesrepublik nicht sehr viel zu tun hat.
    Besonders interessant an Ihrem Gesetzentwurf ist im übrigen, daß in Art. 2 die gültigen und bewährten Vorschriften beibehalten und lediglich durch die Einführung eines Kontrollbuches erweitert werden sollen. Dies bestätigt eindrucksvoll, daß der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf überflüssig ist.
    Ich kann also zusammenfassend sagen, daß wir
    — die CDU/CSU — nicht der Meinung sind, daß dieser von Ihnen vorgelegte Entwurf Umweltbelange weiterbringt. Im Gegenteil, er ist geeignet, sie zu behindern. Er ist geeignet, freiwillige Initiativen, auf die es entscheidend ankommt, einzuschränken oder gar nicht erst möglich zu machen und deshalb das Gegenteil dessen zu erreichen, was Sie unter umweltpolitischen Gesichtspunkten vorgeben. Was Sie möglicherweise damit erreichen könnten — und das ist ja der Punkt, den Sie hier nicht so deutlich ansprechen wollten — , ist das, was in vielfältiger anderer Form schon häufiger in der Diskussion war — ich denke etwa an Strukturräte und was es sonst noch alles an Marterwerkzeugen gegeben hat — , nämlich den Einfluß und die Steuerungsmöglichkeiten staatlicher Institutionen auf private Prozesse zu vergrößern. Das ist exakt das, was wir verhindern möchten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Weiermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Weiermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es gibt auch Überlegungen seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Herr Stratmann, in der gleichen Sache. Auch die IG Chemie hat neben der IG Metall hierzu Gedanken entwickelt. Es gibt also eine Vielfalt an Gedankenabläufen. Wir wissen aber auch, daß es seit Mitte der 70er Jahre den gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten für Umweltschutz gibt. Seine Aufgaben werden vom Bundes-Immissionsschutz-, Wasserhaushalts- und Abfallbeseitigungsgesetz definiert. Das heißt, der Betriebsbeauftragte ist innerhalb seines Betriebes für die Bereiche Immissionsschutz, Gewässerschutz und Abfallbeseitigung zuständig. Häufig gehört dazu auch noch, wie Sie wissen, die Überwachung der Arbeitsplatzsicherheit. Darüber hinaus soll er — so will es der Gesetzgeber — sowohl auf die Verfahrens- als auch auf die Produktionsentwicklung Einfluß nehmen, wobei sein Augenmerk der Verträglichkeit von Verfahren und Produkt mit den Zielen des Umweltschutzes gelten soll.
    Die Schaffung der Institution des Betriebsbeauftragten ist eine Konsequenz der Umweltgesetze der 70er Jahre und war zu der Zeit sicherlich ein entsprechender Fortschritt in der Realisierung des Umweltschutzgedankens.
    Nun sind 15 Jahre vergangen und es gab viele Industrieunfälle seither. Dadurch wissen wir, daß es mit der Einflußmöglichkeit des Betriebsbeauftragten, mit seinen Rechten und Pflichten, mit der Potenz des Amtes nicht allzuweit her ist, weil Unternehmen — auch das muß an dieser Stelle kritisch festgestellt werden — am Beauftragten häufig bewußt vorbeigearbeitet haben. Anspruch und Wirklichkeit decken sich aus diesem Grunde nicht. Der Grund dafür — das dürfen wir feststellen; das ist Hauptproblem der bestehenden Institution „Betriebsbeauftragter für Umweltschutz" — liegt in der unklaren juristischen Konstruktion des Amtes, in der rechtlichen Zwitterstellung sei' nes Inhabers und seiner Einflußlosigkeit. Es läuft vieles an ihm vorbei, weil das Gesetz seine Aufgaben nicht genau beschreibt und weil er dem Unternehmen nach der jetzigen Konstruktion loyal gegenüberstehen muß. Sein Einfluß beschränkt sich also darauf, die Unternehmensleitung beraten zu dürfen.
    In der Rolle des Beraters besitzt er aber tatsächlich keine Möglichkeiten, entscheidend auf Investitionen, Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen Einfluß zu nehmen. Der Betriebsbeauftragte muß so notgedrungen das Ziel seines Amtes verfehlen.
    Nachdem der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits Mitte des vorigen Jahres eine Gesetzesnovelle angekündigt hatte, hat nun die Fraktion DIE GRÜNEN einen Entwurf
    — wie wir soeben gehört haben — hier auf den Tisch gelegt. Der Kern des vorliegenden Gesetzentwurfes ist, daß in allen umweltrelevanten Unternehmen
    — das ist eine recht unklare Definition, meine ich — auf der Ebene der Unternehmensleitung die Stelle eines Umweltbeauftragten geschaffen werden soll, dessen Aufgabe u. a. die Überwachung der Einhaltung der Umweltschutzvorschriften sein soll.
    Darüber hinaus soll er Vorschlags-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte hinsichtlich aller unternehmerischen Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Umwelt haben.



    Weiermann
    Das Vorschlagsrecht — lassen Sie mich dies einmal aufgreifen — soll u. a. bei Umweltverbänden liegen. Als Kriterien für die Bestellung gelten Fachkunde und ökologische Zuverlässigkeit. Herr Stratmann, hier, scheint mir, wird der Entwurf zumindest gegenwärtig unrealistisch. Der Sinn für die Realität ist nach meiner Meinung hier nicht feststellbar.
    Glauben Sie wirklich, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, daß es durchsetzbar sein wird, einem Unternehmen Kontrolleure von außen, also Betriebsfremde, aufzuzwingen, die Zugang zu den wichtigsten Betriebsinterna haben?

    (Stratmann [GRÜNE]: Wieso denn nicht?)

    Glauben Sie, daß das machbar ist? Das ist die Frage, die wir anschließend in den Ausschüssen in den weiteren Beratungen noch einmal diskutieren können.

    (Stratmann [GRÜNE]: Glauben Sie das nicht?)

    Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits in der 10. Legislaturperiode mit dem Antrag „Konzept für eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Chemiepolitik" vom März 1986 und dann erneut im August 1987 mit dem Antrag „Vorsorge gegen Schadensfälle in der chemischen Industrie" sehr detaillierte Forderungen zur Rolle eines Umweltbeauftragten erhoben. Wir werden dies in den Ausschußberatungen weiter konkretisieren.
    Ich mache nun einige Vorschläge, nur grob skizziert, die wir in die Beratungen einbringen werden. Es gilt nun, die Rechte und Pflichten dieser Instanz eindeutiger zu fassen, als dies bisher für den Betriebsbeauftragten geschehen ist, und ihr zugleich auch die Möglichkeit zur Durchsetzung ihres Auftrages zu verschaffen.
    Verstöße gegen den Umweltschutz sind zumeist auch innerbetriebliche Verstöße gegen den Arbeitsschutz; Herr Stratmann, da werden Sie mir zustimmen. Deswegen ist Umweltschutz sicherlich nicht mehr allein eine Sache der Betriebsleitungen, sondern elementares Interesse der Arbeitnehmer und ihrer gewählten Vertretungen.
    Deswegen bedarf es dringender und notwendiger denn je Regelungen im Betriebsverfassungsrecht — was Sie, glaube ich, nicht vorgesehen haben —, indem dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte und Zuständigkeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes zuerkannt werden. Es bedarf Regelungen, die die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Umweltbeauftragten verankern, z. B. des Mitbestimmungsrechts bei Bestellung und Abberufung des Beauftragten.
    Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Entwurf der SPD zum Betriebsverfassungsrecht. Rechte und Pflichten des Umweltbeauftragten müssen in einem eigenständigen Gesetz niedergelegt werden. Eine Möglichkeit wäre — darüber müssen wir in unserer Fraktion allerdings noch beraten — , die ehemalige Funktion der Betriebsbeauftragten als Umweltbeauftragte in einer eigenständigen Einrichtung innerhalb der Organisationsstruktur des Unternehmens zusammenzufassen und neben dieser eigenständigen Einrichtung ein für Umweltpolitik zuständiges Mitglied der Geschäftsführung oder des Vorstandes benennen zu lassen. Das müßte erörtert werden.

    (Stratmann [GRÜNE]: Das ist gut!) — Insofern besteht Übereinstimmung.

    Wir begrüßen eine jährliche Umweltberichterstattung des Beauftragten mit der entsprechenden Bilanz. Des weiteren ist im Umweltbeauftragtengesetz festzuhalten, daß Vorschläge, die der Beauftragte im Rahmen seiner Aufgaben dem für Umweltpolitik zu benennenden Mitglied der Geschäftsleitung oder des Vorstandes unterbreitet, nur begründet abgelehnt werden können und eine solche Ablehnung gleichzeitig der zuständigen Behörde und dem Betriebsrat mitzuteilen ist. Wir werden daher für bestimmte Betriebsgrößen Ausnahmeregelungen, etwa Kleinbetriebsregelungen, treffen müssen. Aber dies ist ein Punkt, den wir noch sehr sorgfältig bedenken müssen.
    Der Umweltbeauftragte im Betrieb sollte so umfassende Informationsrechte und -pflichten wahrnehmen, daß er auch effektiv werden kann. Verhandlungspartner für die Betriebsleitung sollte aber nach wie vor die legitimierte Institution des Betriebsrates sein, bei der auch die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei allen die Umwelt berührenden Fragen im Betrieb liegen sollen.
    Der Umweltbeauftragte ist nach unserem Verständnis eine Kontroll-, Informations- und Beratungsinstanz mit besonderer Absicherung — ich spreche hier die Frage des Kündigungsschutzes an — , die ihn in einem bestimmten Maß unabhängig sowohl von Betriebsleitung als auch von Betriebsrat macht, ihn jedoch zugleich zu einer guten Zusammenarbeit mit den eben genannten Gremien verpflichtet.
    Ich habe hier nur sehr allgemein andeuten können, in welche Richtung unsere Überlegungen gehen. Bei den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen werden wir weiter ins Detail gehen können, und ich sage hier, daß meine Fraktion, die SPD-Fraktion, auch entsprechende Anträge stellen bzw. Vorschläge unterbreiten wird.
    Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN ist in unseren Augen insgesamt — obwohl wir einige Ansätze sehen, die auch wir vertreten — nicht ganz befriedigend. In den weiteren Beratungen wird es um die weitere Ausgestaltung gehen, und wir werden dabei unsere Vorstellungen einbringen und entsprechende Anträge stellen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Wüppesahl [fraktionslos])