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Zum ersten Teil Ihrer Frage bezüglich Methadon: Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die Diskussion um das Pro und Kontra von Ersatzstoffen. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen wir sagen: Methadon ist nur in begründeten Einzelfällen bei bestimmten Rahmenbedingungen möglich, d. h. unter ärztlicher Kontrolle in ganz bestimmten Fällen. Zu den Rahmenbedingungen gehört eine psychosoziale Betreuung. Methadon in groß angelegten Modellversuchen ist unserer Ansicht nach zur Zeit nicht zu verantworten. Wir haben allerdings die Bundesärztekammer gebeten, nach weiteren Indikationen zu suchen, die eventuell die Möglichkeit bieten, den Kreis der Einzelfälle zu vergrößern. Die bisherigen Auskünfte seitens der Bundesärztekammer lassen eher eine zurückhaltende Einstellung erkennen; offenbar sind auch die Gefahren von Methadon nicht ganz von der Hand zu weisen.