Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Sie meinen vielleicht die Frage der Vermögensstrafe.
Nein. Hier ist sehr genau herausgearbeitet, daß es, wie Sie wissen, einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren bedarf, einer Strafe also, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, und daß man innerhalb der Einhaltung dieser Grenze mit der Länge der Freiheitsstrafe etwas wird zurückgehen müssen, um auch zum Mittel der Vermögensstrafe greifen zu können. Dies ist in unserem Entwurf ganz sauber herausgearbeitet und völlig unbestritten.
Ich meine im übrigen, wenn ich das anfügen darf, Herr Kollege de With: Die Dimension dessen, was uns hier zusammenführt, ist derart, daß in der Öffentlichkeit wenig Interesse bestehen wird, in einen Streit über einzelne Konzepte einzutreten. Wir werden uns bemühen — ich hoffe und bin sicher, auch mit Ihrer Hilfe — , zu einem Ergebnis zu kommen, das greift.