Rede von
Werner
Dörflinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Conradi, wir können nahtlos die Diskussion fortsetzen, die wir vor einigen Jahren zum Baugesetzbuch geführt haben. Planungsrecht ist heute zum Beispiel mein Thema.
Ich will Ihnen aber sagen: Wer mit Milliarden Hunderttausende von Wohnungen fördern will, der muß die Frage beantworten, wo er diese Wohnungen baut. Da hilft Ihr Hinweis auf vorhandene Baulücken nichts. Derjenige muß zu der Erkenntnis kommen, daß wir zusätzliches Bauland brauchen. Wenn Rot-Grün in den Gemeinden die Anträge der CDU/CSU-Ratsfraktionen blockiert, dann werden wir eine derartige Blokkadepolitik hier in diesem Bundestag zur Sprache bringen, um Ihnen nachzuweisen, daß es Ihnen um Polemik und vordergründigen Aktionismus geht, aber nicht um eine rationale Auseinandersetzung mit unseren Fragen.
Meine Damen und Herren, natürlich: Wenn wir Ihren Ratschlägen bei der Formulierung des Baugesetzbuches gefolgt wären, dann bräuchten wir uns heute über bestimmte Lockerungen nicht zu unterhalten. Dann würde nämlich wahrscheinlich überhaupt nicht mehr gebaut. Dann würde vielleicht noch geplant, aber gebaut würde nicht.
Wir haben Sie damals davor gewarnt, sich extrem auf das Leitbild der Innenentwicklung zu konzentrieren, weil die Fragen mit diesem Leitbild nicht zu lösen seien. Ich erinnere Sie: Sie haben sich gegen alles gewandt.
— Nein, Sie haben sich gegen die Anzeige als Ersatz für die Genehmigung bei Bebauungsplänen gewandt. Sie haben sich gegen Erleichterungen in den §§ 31, 33 und 34 Baugesetzbuch gewandt. Sie haben unsere behutsamen Versuche, die Probleme im Außenbereich zu lösen, damit verteufelt, wir wollten Bauernhäuser in Freudenhäuser umwandeln. Das war das Argument des Herrn Conradi in dem sattsam bekannten Hamburger Magazin.
Meine Damen und Herren, da Sie unfähig waren,
die Probleme zu erkennen, dürfen wir jetzt, die wir einen anderen Weg gegangen sind — zu Recht, wie Frau Hasselfeldt gesagt hat — , die Frage stellen: Sollten wir nicht, zeitlich befristet und gezielt, die eine oder andere baurechtliche Bestimmung lockern, um schneller an Genehmigungen, schneller an Wohnungen zu kommen?
Das erste: Wir müssen erkennen, daß der Wohnbedarf in der Abwägung, auch in der Abwägung öffentlicher Belange, heute einen anderen Stellenwert hat als ehedem.
Deswegen wird er in der Abwägung auch Gesichtspunkte von Landesplanung und Raumordnung, zumindest zeitlich befristet, überlagern, ja, überlagern müssen, wenn wir die Probleme lösen wollen.
Das zweite: Wir müssen die Bebauungspläne auch von ihren rechtlichen Rahmenbedingungen her untersuchen. Wir müssen sehen, ob wir die Verfahren beschleunigen: durch konzentriertere Bürgerbeteiligung, durch die Verkürzung von Fristen
— nein, nein — bei der Auslegung, bei der Anzeige gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde.
Und, meine Damen und Herren: Wir brauchen auch mehr Flexibilität und Tempo bei Einzelvorhaben: bei der Genehmigung nach § 30 Baugesetzbuch, bei der Vorweggenehmigung nach § 33 Baugesetzbuch, bei der Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch, wo der Wohnbedarf im Mittelpunkt stehen muß, bei der Ausdehnung des § 34 Baugesetzbuch auf andere Tatbestände, nicht nur auf Gewerbe. Und wir brauchen auch eine vertiefte Diskussion über eine nochmalige Lockerung im Außenbereich. Wir können den Strukturwandel im ländlichen Raum nicht negieren.
Ich baue in ein freistehendes Ökonomiegebäude lieber drei Wohnungen ein, als dieses Gebäude vergammeln zu lassen.
Was dieses vergammelte Gebäude mit Umweltschutz zu tun hat, das müssen Sie mir zunächst einmal erklären.
Gehen wir unideologisch im Interesse derer, die Wohnungen suchen, an die Lösung der Probleme heran! Dann haben wir eine Chance, die Probleme zu lösen, aber weder mit Milliardenforderungen noch mit irgendwelchen ideologischen Verklemmungen.