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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/167 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 167. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Kalifornien 12595 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Vizepräsidentin Frau Renger, der Bundesministerin Frau Dr. Wilms und des Abg. Dr. Dollinger 12595 B Eintritt der Abg. Frau Rost (Berlin) in den Deutschen Bundestag 12595 B Erweiterung der Tagesordnung 12595 B Absetzung des Punktes 9 — Sammelübersicht 123 zu Petitionen (Drucksache 11/5150) — von der Tagesordnung . . . 12595 D Begrüßung einer Delegation des Sejm der Volksrepublik Polen 12596 A Begrüßung des Speakers der Nationalversammlung der Republik Simbabwe und einer Delegation 12596 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) (Drucksache 11/5372) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Errichtung von Widerspruchsausschüssen bei der Bundesanstalt für Arbeit (Drucksache 11/485) c) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Ingolstadt, Bruckner-, Hindemith- und Schubertstraße (Drucksache 11/5162) 12596B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenkraftwagen (Drucksache 11/5289) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Dr. Hartenstein, Frau Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Pflicht zur Einhaltung der US-Grenzwerte) (Drucksache 11/5326) Schulhoff CDU/CSU 12596 D Opel SPD 12598 C Rind FDP 12600 C Frau Rock GRÜNE 12602 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 12603 D Frau Dr. Hartenstein SPD 12604 B Schmidbauer CDU/CSU 12606 A Frau Kastner SPD 12607 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 12609 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 12610 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jens, Roth, Frau Matthäus-Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gegen wachsende Bankenmacht und für mehr Wettbewerb im Kreditgewerbe (Drucksache 11/4553) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Dr. Ehrenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gegen eine Mammutfusion Daimler-Benz/ Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) (Drucksachen 11/4518, 11/5232) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Frieß, Stratmann, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft: Beschränkung der Bankenmacht (Drucksache 11/5401) Dr. Jens SPD 12612D Spilker CDU/CSU 12615 B Stratmann GRÜNE 12617 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 12619 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 12622 A Roth SPD 12623 A Dr. Sprung CDU/CSU 12625 D Dr. Pinger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 12628 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: 10 Jahre Strafvollzugsgesetz — Kriminalpolitische Bestandsaufnahme und Perspektiven (Drucksachen 11/1202, 11/4302) Frau Nickels GRÜNE 12629 A Geis CDU/CSU 12631 A Dr. de With SPD 12632 C Funke FDP 12635 A Engelhard, Bundesminister BMJ 12636 B Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksachen 11/1822, 11/5380) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksachen 11/4182, 11/5271) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen (Drucksachen 11/3882 Nr. 3.2, 11/5291) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 133 zu Petitionen (Drucksache 11/5323) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 134 zu Petitionen (Drucksache 11/5324) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/5350) . 12637D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der ehemaligen Vauban-Kaserne in Radolfzell, Steißlinger Straße 1 (Drucksachen 11/5065, 11/5336) 12638B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundeskanzlers zur Wohnungsnot und die Konsequenzen für Wohnungspolitik und Bundeshaushalt 1990 Müntefering SPD 12645 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 12646 B Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 12647B, 12651D Gattermann FDP 12648B Reschke SPD 12649 C Geis CDU/CSU 12650 C Dr. Hitschler FDP 12652 A Frau Hasselfeldt, Bundesminister BMBau 12653 B Conradi SPD 12655 A Dörflinger CDU/CSU 12656 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . . 12657 A Frau Matthäus-Maier SPD 12657 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 12658 D Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Novellierung der Baunutzungsverordnung (Drucksachen 11/2648, 11/5134) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 III in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Streichung des Baugebietstyps „Reines Wohngebiet" aus der Baunutzungsverordnung (Drucksachen 11/5052, 11/5397) Frau Teubner GRÜNE 12660 B Dörflinger CDU/CSU 12661 B Conradi SPD 12662 A Zywietz FDP 12662 D Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12663 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beschäftigungswirksamer Solidarbeitrag (Drucksachen 11/3010, 11/3913) Lutz SPD 12665 A Dr. Kappes CDU/CSU 12667 D Richter FDP 12669A Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1989 bis 1992 (Drucksache 11/4330) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1990 bis 1993 und Sonderrahmenplan 1988 bis 1993 (Drucksache 11/5211) Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 12670B Müller (Schweinfurt) SPD 12672 A Paintner FDP 12674 D Frau Flinner GRÜNE 12676A Gallus, Parl. Staatssekretär BML 12677 A Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bachmaier, Catenhusen, Dr. Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kündigung des deutsch-brasilianischen Abkommens über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Drucksache 11/5266) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Stratmann, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Garbe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kündigung des Deutsch-Brasilianischen Atomvertrags von 1975 (Drucksache 11/5358) Bachmaier SPD 12679 A Jäger CDU/CSU 12680B Stratmann GRÜNE 12682 A Irmer FDP 12683 B Catenhusen SPD 12685 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsministerin AA 12686 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Übernahme der Kosten der Volkszählung am 25. Mai 1987 durch den Bund (Drucksachen 11/3584, 11/4312) Dr. Nöbel SPD 12688 A Dr. Blens CDU/CSU 12689 C Such GRÜNE 12691 C Lüder FDP 12692 C Tagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Orthoptistin und des Orthoptisten (Orthoptistengesetz — OrthoptG) (Drucksachen 11/4571, 11/5384, 11/5410) Frau Männle CDU/CSU 12693 D Wittich SPD 12694 A Frau Würfel FDP 12695 B Frau Wilms-Kegel GRÜNE 12696A Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 12696 C Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Abfallexport in Nicht-EG-Mitgliedstaaten (Drucksache 11/4265) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Export giftiger Abfälle in die Dritte Welt (Drucksache 11/2486) Frau Hensel GRÜNE 12697 D Harries CDU/CSU 12698 C Dr. Kübler SPD 12699 C Baum FDP 12700B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12700D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/5381 vom 13. Oktober 1989 12639A Unterstützung Birmas bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Mai 1990 MdlAnfr 9, 10 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12639A, 12639 D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . . 12639B, 12639 D Geltung des Hitler-Stalin-Pakts MdlAnfr 11 13.10.89 Drs 11/5381 Jäger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12640 B ZusFr Jäger CDU/CSU 12640 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12641 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 12641 A Nichtauslieferung der illegal nach Polen eingereisten DDR-Flüchtlinge entsprechend der Zusage des polnischen Außenministers MdlAnfr 16 13.10.89 Drs 11/5381 Jäger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12641 B ZusFr Jäger CDU/CSU 12641 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12641 D Einholung von Rechtsgutachten und Wertung der Tagungsergebnisse des MaxPlanck-Instituts für Völkerrecht bei der Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der UN-Friedenstruppe Bundeswehr MdlAnfr 12, 13 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Geiger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12642A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 12642A ZusFr Irmer FDP 12642 D ZusFr Dr. Rüttgers CDU/CSU 12643 A ZusFr Lüder FDP 12643B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . . 12643 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12643 D Lagerung chemischer Waffen der US-Streitkräfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 14 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Kübler SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12643D ZusFr Dr. Kübler SPD 12644 A Souveränitätsrechte der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Tiefflüge der US-Streitkräfte MdlAnfr 15 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Kübler SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12644 C ZusFr Dr. Kübler SPD 12644 C Nächste Sitzung 12702 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12703* A Anlage 2 Haltung der Bundesregierung zu den Vorwürfen bezüglich der UNHCR-Hilfsprojekte, insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Abwicklung und den Erfolg der Projekte MdlAnfr 17, 18 13.10.89 Drs 11/5381 Frau Walz FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12703* C Anlage 3 Lieferung von Chemikalien zur Kokainherstellung durch deutsche Unternehmen nach Kolumbien MdlAnfr 37, 38 13.10.89 Drs 11/5381 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 12704* A Anlage 4 Berücksichtigung EG-rechtlicher Vorschriften bei der 4. Novelle des Arzneimittelgesetzes MdlAnfr 39, 40 13.10.89 Drs 11/5381 Haack (Extertal) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 12704* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 12595 167. Sitzung Bonn, den 19. Oktober 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 20. 10. 89 Andres SPD 20. 10. 89 Austermann CDU/CSU 20. 10. 89 Bahr SPD 19. 10.89 Büchner (Speyer) SPD 20. 10. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 20. 10. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 20. 10. 89 Frau Dempwolf CDU/CSU 20. 10. 89 Eich GRÜNE 20. 10. 89 * Francke (Hamburg) CDU/CSU 20. 10. 89 Fuchtel CDU/CSU 20. 10. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 20. 10. 89 Genscher FDP 19. 10.89 Frau Dr. Götte SPD 20. 10. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 20. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 20. 10. 89 Zuydtwyck Heimann SPD 20. 10. 89 Hiller (Lübeck) SPD 19. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 20. 10. 89 Huonker SPD 20. 10. 89 Irmer FDP 20. 10. 89 ** Jaunich SPD 19. 10. 89 Frau Karwatzki CDU/CSU 19. 10. 89 Kittelmann CDU/CSU 20. 10. 89 ** Klein (Dieburg) SPD 20. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 19. 10. 89 * Kolb CDU/CSU 20. 10. 89 Koltzsch SPD 20. 10. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 20. 10. 89 Leidinger SPD 20. 10.89 Frau Luuk SPD 20. 10. 89 Möllemann FDP 20. 10. 89 Oostergetelo SPD 20. 10. 89 Paterna SPD 20. 10. 89 Reuschenbach SPD 20. 10. 89 Schanz SPD 20. 10. 89 Schäfer (Mainz) FDP 20. 10. 89 Dr. Scheer SPD 20. 10. 89 ** Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 20. 10. 89 Schreiner SPD 20. 10. 89 Schröer (Mülheim) SPD 19. 10. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 20. 10. 89 Sielaff SPD 19. 10. 89 Dr. Steiner SPD 19. 10. 89 ** Dr. Struck SPD 20. 10. 89 Stücklen CDU/CSU 20. 10. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 20. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 20. 10. 89 Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 20. 10. 89 Westphal SPD 20. 10. 89 Dr. Wieczorek SPD 20. 10. 89 Würtz SPD 19. 10.89 Zierer CDU/CSU 20. 10. 89 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage der Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/5381 Fragen 17 und 18): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die gegen das UN-Hochkommissariat für Flüchtlingswesen (UNHCR) erhobenen Vorwürfe, insbesondere über die lückenhafte Überprüfung der HCR-Hilfsprojekte auf ihre konkrete finanzielle Abwicklung und ihren Erfolg? Sollten diese Vorwürfe zutreffen, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung insbesondere in der Bereitstellung ihrer freiwilligen finanziellen Zuwendungen an das UNHCR ziehen? Zu Frage 17: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einer Sendung des Schweizer Fernsehens am 26. September 1989 gegen Flüchtlingshochkommissar Hocké Vorwürfe erhoben wurden. Über diese Vorwürfe wurde auch in deutschen Medien berichtet. Zu den gegenüber dem Hochkommissar persönlich erhobenen Anschuldigungen kann die Bundesregierung noch nicht Stellung nehmen, da Ergebnisse interner Untersuchungen der unmittelbar Betroffenen hierzu noch nicht vorliegen. Hinsichtlich der davon getrennt zu haltenden Frage nach eventuellen Unkorrektheiten bei der Abwicklung von UNHCR-Programmen sieht die Bundesregierung keine Berechtigung derartiger Anschuldigungen. Weder die Prüfung der Tätigkeit des UNHCR durch unabhängige VN-Rechnungsprüfungsorgane noch die Diskussion über den Haushalt der Organisation während der gerade zu Ende gegangenen (5. bis 13. Oktober 1989) 40. Jahrestagung des UNHCR-Exekutivrates, des aus Staatenvertretern bestehenden Aufsichtsgremiums der Organisation, lassen Zweifel an der satzungs- und mandatsgemäßen Durchführung der UNHCR-Programme zu. Zu Frage 18: Da die Arbeitsweise der Organisation als solcher, wie zu Frage 1 dargestellt, keinen Anlaß zu grund- 12704* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 sätzlicher Kritik gibt, besteht für die Bundesregierung derzeit kein Grund, ihre Haltung zum deutschen Finanzbeitrag an den UNHCR zu verändern. Als Mitgliedsland im UNHCR-Exekutivrat wird die Bundesregierung wie bisher darauf hinweisen, daß die gerade derzeit besonders knappen Mittel des UNHCR so sparsam und effektiv wie möglich verwandt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/5381 Fragen 37 und 38): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von dem kolumbianischen Staatspräsidenten Virgilio Barco — im Rahmen seiner am 14. April 1989 in Washington gehaltenen Rede — u. a. gestellten Forderung, daß die Methoden zum Abfangen der meist aus Europa stammenden Chemikalien zur Kokainherstellung verbessert werden sollten? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang aus der Bundesrepublik Deutschland chemische Mittel (z. B. Azeton), die zur Kokainherstellung geeignet sind, an Kolumbien geliefert werden? Zu Frage 37: Die Ausfuhr von Chemikalien, die auch zur Herstellung illegaler Drogen Verwendung finden können, wird von den Behörden der Polizei und der Zollverwaltung in enger Zusammenarbeit mit anderen in-und ausländischen Behörden auf Verdachtsfälle hin überprüft. Ein Entwurf des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung sieht vor, daß die Ausfuhr bestimmter Chemikalien künftig vorher bei den zuständigen Behörden anzumelden ist. Es handelt sich um die sechs häufig für die illegale Drogenherstellung verwendeten Stoffe Ephedrin, Ergometrin, Ergotamin, Lysergsäure, 1-Phenyl-2-Propanon sowie Pseudoephedrin. Darüber hinaus sieht dieser Entwurf auch einen neuen Straftatbestand für denjenigen vor, der die genannten sechs Stoffe sowie weitere sechs Lösungsmittel — darunter Äther und Aceton — besitzt, herstellt, befördert oder verteilt, obwohl er weiß, daß diese Stoffe zur illegalen Betäubungsmittelherstellung verwendet werden sollen. Dieser neue Straftatbestand wird der Polizei und den Zollbehörden wichtige Ermittlungsansätze für die Kontrolle verdächtiger Chemikalienlieferungen an die Hand geben. Mit diesen Regelungen setzt die Bundesregierung die neuen internationalen Verpflichtungen zur Chemikalienkontrolle innerstaatlich um, die das im Dezember 1988 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen enthält. Zu Frage 38: Die amtliche Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 7, Reihe 2, Heft 12/1988) weist für 1988 aus, daß Aceton, einschließlich Butanon und Campher, in einer Menge von 1 154 t im Wert von 3,2 Mio. DM nach Kolumbien geliefert worden ist; hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN — Bundestags-Drucksache 11/5201 — Bezug genommen. Über Lieferungen anderer Chemikalien nach Kolumbien liegen keine Erkenntnisse vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Haack (Extertal) (SPD) (Drucksache 11/5381 Fragen 39 und 40): Hat die Bundesregierung die EG-Kommission über die Entwürfe der 4. Novelle Arzneimittelgesetz (AMG) unterrichtet? Ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, daß die in der Beratung befindliche 4. Novelle AMG EG-rechtlichen Vorschriften entspricht, was die Beweislast hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit im Verfahren nach § 30 AMG (Widerruf) beziehungsweise § 31 AMG (Verlängerung, Nachzulassung) betrifft? Zu Frage 39: Die Bundesregierung hat den am 21. Juni 1989 durch das Kabinett beschlossenen Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes gegenüber der EG-Kommission nach den Regelungen der Richtlinie des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (83/189/EWG) notifiziert. Eine Stellungnahme der Kommission oder eines EG-Mitgliedstaates liegt bisher nicht vor. Zu Frage 40: Der Entwurf der Bundesregierung für ein 4. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes sieht keine Änderung bei dem Rücknahme- bzw. Widerrufsgrund des § 30 Abs. 1 und dem Versagungsgrund für die Verlängerung der Zulassung nach § 31 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes vor, soweit sie sich auf die therapeutische Wirksamkeit beziehen. Das bedeutet, daß auch in Zukunft die Zulassung eines Arzneimittels zurückzunehmen oder zu widerrufen ist, wenn sich herausstellt, daß dem Arzneimittel die therapeutische Wirksamkeit fehlt und daß ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung eines Arzneimittels abschlägig zu bescheiden ist, wenn aus dem gleichen genannten Grunde die Zulassung zurückzunehmen oder zu widerrufen wäre. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 167. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1989 12705 * Diese bereits gültige gesetzliche Vorschrift steht im Einklang mit Artikel 11 der Ersten Pharmazeutischen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Januar 1965 (65/65/EWG), wonach die Zulassung eines Arzneimittels auszusetzen oder zu widerrufen ist, „wenn sich herausstellt, entweder daß die Arzneispezialität schädlich ist oder ihre therapeutische Wirksamkeit fehlt, oder daß die Arzneispezialität nicht die angegebene Zusammensetzung nach Art und Menge aufweist". Artikel 11 Satz 2 sagt ferner, daß „die therapeutische Wirksamkeit fehlt, wenn feststeht, daß sich mit der Arzneimittelspezialität keine therapeutischen Ergebnisse erzielen lassen". Dem entsprechen die angeführten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes.
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    Rede von Dr. Rudolf Sprung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jens, Sie haben heute zu einem alten Thema eine neue Variante ge-

    Dr. Sprung
    bracht: Zahlungsbilanz und Bankenmacht. Davon hatten wir bisher noch nichts gehört.
    Meine Damen und Herren, die Diskussion um Bankenmacht lebt mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder einmal auf. Das letztemal hatten wir sie Anfang der 70er Jahre. Damals wurde — heute schon mehrfach erwähnt — eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die über fünf Jahre hinweg das Thema Bankenmacht sehr gründlich unter die Lupe genommen hat. Was ist dabei herausgekommen? Haben wir das Ergebnis im Parlament oder in den Ausschüssen des Parlaments erörtert? Im Kabinett. Aber wo sonst? Haben wir den Sachverstand, der sich in einem umfangreichen Bericht der Kommission wiederfindet, in Anspruch genommen?
    Meine Damen und Herren, die SPD stellt in ihrem Antrag fest, daß die Privilegierung der Banken in unserer Wettbewerbsordnung, die ihnen als Sonderbereich im § 102 GWB eingeräumt wird, nicht mehr zu rechtfertigen sei. Herr Jens, Sie sind ein bißchen spät aufgestanden. Als Sie Ihren Antrag einbrachten, war die Neufassung des § 102 bereits auf dem Weg.

    (Dr. Jens [SPD]: Die reicht nicht aus! Das ist zu wenig!)

    Herr Stratmann, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß sich hier einiges ändern wird.

    (Stratmann [GRÜNE]: Aber nicht hinreichend!)

    Es ist eine Neufassung, die darauf hinauslaufen wird, daß an die Stelle der derzeitigen Mißbrauchsregelung das Verbotsprinzip tritt. Damit wird die Konsequenz aus der Erkenntnis gezogen, daß die Gründe für die derzeitige Regelung im § 102 überholt sind. Zugleich wird damit eine Angleichung an das EG-Recht vollzogen. Der Bankenbereich wird damit voll in das allgemeine Wettbewerbsrecht integriert, Herr Jens.

    (Dr. Jens [SPD]: Stimmt ja nicht!)

    Meine Damen und Herren, es ist völlig richtig: Zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung gehört die Eingrenzung bzw. Begrenzung wirtschaftlicher Macht. Das gilt selbstverständlich auch für die Banken. So wie wir das Wettbewerbsrecht von Zeit zu Zeit an veränderte Marktverhältnisse anpassen, sind Anpassungen auch im Bankenbereich vorzunehmen, soweit für ihn spezielle Regelungen gelten. Dabei muß es vor allem darum gehen, Transparenz zu schaffen. Eine solche Transparenz erlaubt es dann auch, festzustellen, ob Beteiligungsbesitz, Aufsichtsratsmandate, Depotstimmrecht, Stimmrechtsbeschränkungen usw. allein oder in ihrer Kumulation zu Einflußmöglichkeiten führen, die wettbewerblich bedenklich bzw. nicht mehr zu tolerieren sind. Aber so etwas kann man nicht einfach behaupten, sondern man muß es nachweisen können, bzw. es muß sich in der Tendenz eine solche Entwicklung deutlich abzeichnen und deshalb vorbeugende Maßnahmen erfordern.
    Noch etwas ist hier anzumerken. Die mögliche Ausübung wirtschaftlicher Macht in der Kumulation der in Frage stehenden Faktoren ist nicht auf die Banken beschränkt. Auch in angrenzenden Bereichen — heute ebenfalls schon mehrfach angesprochen —, etwa der Versicherungswirtschaft, aber auch in den übrigen Bereichen der Wirtschaft zeigen sich ähnliche Wettbewerbsbeschränkungen, die ausgeschlossen werden sollten.

    (Dr. Jens [SPD]: Haben wir doch gesagt!)

    Was kann zu den Faktoren gesagt werden, die Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben?
    Erstens: Aufsichtsratsmandate. Für diese Aufsichtsratsmandate ist der Transparenzgesichtspunkt, meine ich, von besonderer Bedeutung. Das Gesetz enthält bereits eine Beschränkung ihrer Zahl auf zehn. Ich meine, dabei sollte es bleiben. Aber natürlich kann und sollte über entsprechende Offenlegungen in den Geschäftsberichten der Unternehmen öffentlich werden, in welchen Unternehmen Aufsichtsratsmandate wahrgenommen werden. Der Kreis der Unternehmen und der Personen, die in eine solche Berichtspflicht einbezogen werden, sollte sehr weit gezogen sein

    (Wissmann [CDU/CSU]: So ist es!)

    und auch ausländische Unternehmen umfassen. Das ist unsere Meinung. Außer Frage stehen sollte auch, daß eine solche Verbesserung der Transparenz, wenn es das Ziel der Offenlegung von Aufsichtsratsmandaten ist, potentielle Pflichtenkollisionen zu vermeiden, nicht auf Banken beschränkt werden dürfte. Mögliche Interessenkollisionen bei der Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten sind auch in anderen Wirtschaftsbereichen, aber auch bei freiberuflich tätigen Wirtschaftsprüfern und — dieser Name ist heute noch nicht gefallen; ich will ihn deshalb auch nicht bringen — auch bei Gewerkschaftsfunktionären nicht auszuschließen. Es stellt sich die Frage, ob ein kartellrechtliches Untersagungsverfahren bei Aufsichtsratsmandaten in konkurrierenden Unternehmen möglich sein sollte, und die Unterfrage, ob dafür eine Art Spürbarkeitsschwelle zur Begrenzung auf wettbewerblich relevante Fälle eingezogen werden müßte.
    Zweitens. Stimmrechtsbeschränkungen: Es ist richtig, auch solche Stimmrechtsbeschränkungen können Bankenmacht beeinflussen, schaffen, steigern oder aber auch reduzieren. Darüber, welche Wirkungen von Stimmrechtsbeschränkungen ausgehen, gibt es jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen, nicht nur innerhalb des Bankenbereiches, sondern auch außerhalb.
    Verbot oder Nichtverbot? Hier stehen sich sehr unterschiedliche Zielsetzungen gegenüber: Schutz der Kleinaktionäre vor den Großaktionären, Schutz vor unerwünschten Fremdeinflüssen und Übernahmen auf der einen Seite, Auflösung des Zusammenhanges von Kapitalrisiko und Einflußmacht, Abschreckung internationaler Anleger, Beeinträchtigung des internationalen Kapitalverkehrs, kursdämpfende Wirkungen, Herr Jens, was erst Anreize für feindliche Übernahmen schafft, auf der anderen Seite. Eines sollte klar sein: Bekannte Beispiele zeigen, daß ein Höchststimmrecht feindliche Übernahmen keineswegs verhindert.
    Zum Depotstimmrecht nur zwei Sätze: Eventuelle Mängel liegen weniger im Depotstimmrecht als solchem, sondern vielmehr in der Tatsache, daß die Kleinaktionäre von den ihnen zustehenden Rechten nicht genügend Gebrauch machen. Praktikable Alter-



    Dr. Sprung
    nativen zum geltenden Depotstimmrecht sind noch nicht gefunden worden, auch nicht von Ihnen. Herr Jens, Ihr Vorschlag von heute ist ganz gewiß kein Vorschlag, der umsetzbar und daher akzeptabel wäre.

    (Dr. Jens [SPD]: Alternative schaffen!)

    Drittens. Beteiligungsbesitz der Banken: Auch in dieser Frage, meine Damen und Herren, ist mehr Transparenz wünschenswert. Es läge — das möchte ich hier deutlich sagen — im wohlverstandenen Eigeninteresse der Banken, solche Transparenz freiwillig zu schaffen. Gesetzlich ist Anteilsbesitz über 20 % bereits jetzt im Jahresabschluß offenzulegen. Eine Herabsetzung dieser Grenze würde die Transparenz vergrößern. Eine quantitative Begrenzung des Beteiligungsbesitzes wirft die Frage nach ihrem Sinn auf. 5 %? 10 %? 15 % ? Was, meine Damen und Herren, wird damit erreicht? Anders sieht es mit der Sperrminorität von 25 % plus ... aus. Aber letztlich ist eine solche Festlegung, ob 5 oder 10 oder 15 %, alles Vorschläge, die ja vorliegen, eine politische Entscheidung. Sachlich gibt es zu jedem Satz Gründe und Gegengründe.
    Relevant erscheinen mir im Hinblick auf diesen Punkt die Vorschriften des KWG. Insbesondere die zweite Bankenrichtlinie der EG wird die Kreditinstitute zwingen, ihren Beteiligungsbesitz abzubauen. In dieser Frage sollten in der Tat europäische Lösungen gefunden werden.

    (Abg. Stahl [Kempen] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Gleich, Herr Stahl.
    Im übrigen, meine Damen und Herren: Vielleicht kommen die Banken schon bald zu dem Schluß, daß es zweckmäßiger ist, Beteiligungen, die sie halten, abzugeben, um sich für den europäischen Binnenmarkt zu stärken und ihre Präsenz in anderen EG-Staaten zu erhöhen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Wir setzen auf Freiwilligkeit, auf Vernunft und nicht auf gesetzliche Regelungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Dr. Sprung, nun sind Sie bereit, eine Frage zuzulassen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Sprung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Einen Satz noch. Vizepräsident Cronenberg: Bitte sehr.