Rede von
Dr.
Hans
de
With
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN spricht in der Tat aus, was wir Sozialdemokraten mit unserer Kleinen Anfrage vom 16. März 1988 bereits erfragt und was Sie mit Ihrer Kleinen Anfrage vom 7. März 1988 schon indirekt gefordert haben, nämlich daß die Bundesregierung in Verhandlungen mit den Alliierten treten möge, damit in Zukunft Militärgerichte nicht mehr die Todesstrafe auf deutschem Boden aussprechen.
Herr Laermann, das Thema ist zu ernst, als daß wir auf die früheren Fragen und Antworten verweisen oder durch vordergründige Argumentation den Versuch unternehmen könnten, die Sache einfach wegzudrücken. Das geht nicht.
Wir Sozialdemokraten jedenfalls unterstützen im Grundsatz diesen Antrag. Er entspricht auch unserer Forderung gemäß unserer Großen Anfrage vom 9. März 1989, wo Sie unter Ziffer 5f unter Hinweis auf die Sach- und Rechtslage eine detaillierte Darstellung finden.
Mit dieser Großen Anfrage wollen wir im übrigen geprüft wissen — und wollen später darüber debattieren — , welche Vorrechte die Alliierten insgesamt nach dem Deutschlandvertrag und nach den NATO-Verträgen haben, die nach dem heutigen Stand der Entwicklung mit unserer Position als der eines gleichberechtigten Partners nicht mehr vereinbar sind. Das muß in diesem Deutschen Bundestag einmal in Gänze debattiert werden.
Das alles hat nichts mit Antiamerikanismus zu tun.
Durch Art. 102 des Grundgesetzes wurde die Todesstrafe abgeschafft. Das wissen wir. Das ist eine Frucht von zwölf Jahren furchtbarer Hitler-Diktatur.
Auch das ist bekannt. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien stehen dazu. Das ist gut so.
Mit der Bundesregierung kämpfen wir, die Mitglieder des Bundestags, weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe. Dennoch: Wenn auf unserem Boden nach wie vor Militärgerichte die Todesstrafe verhängen können, dann macht das die Bundesrepublik in ihrem Bemühen nicht nur unglaubwürdig, sondern es konterkariert unsere Bemühungen um weltweite Abschaffung und Ächtung der Todesstrafe. Das ist der Punkt dieses Antrags.
Ich habe unsere Große Anfrage schon erwähnt. Lesen Sie sie bitte nach. Dort werden Sie finden, wie einfach durch Änderungen die erwünschte Regelung herbeigeführt werden könnte. Es genügt darüber hinaus eine Ergänzung des Zusatzabkommens, damit endlich sichergestellt wird, daß wirklich niemand mehr auf deutschem Boden die Todesstrafe verhängen kann.
Wir wissen auch, daß eine Todesstrafe bisher nicht vollstreckt wurde. Aber Sie müssen sich in die Lage derjenigen versetzen, die jahrelang im Ungewissen darüber schweben, ob schließlich ein Gnadenerweis ergeht oder ob sie auf den elektrischen Stuhl wandern. Schon das ist es wert, darüber zu sprechen.
Ich bin im übrigen davon überzeugt, daß heute, würde der NATO-Vertrag mit seinen Zusatzabkommen noch einmal geschlossen, die Verhängung der Todesstrafe durch alliierte Militärgerichte auf deutschem Boden ausgeschlossen werden könnte. Es sind ja seitdem fast 30 Jahre ins Land gegangen.
Um so mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren, können und, wie ich meine, müssen wir die Bundesregierung auffordern — das ist nur eine Unterstützung für die Bundesregierung —, in Verhandlungen mit den Alliierten mit dem Ziel einzutreten, daß auf unserem Boden niemand mehr zum Tode verurteilt wird. Ja — füge ich leise hinzu — , ich appelliere von hier aus an den Common sense der Vereinigten Staaten von Nordamerika, schon von sich aus ein Zeichen zu setzen. Das würde die Sache sehr erleichtern.
Vielen Dank.