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ID1116500600

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    Plenarprotokoll 11/165 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/5136) an Ausschüsse 12509 A Erweiterung der Tagesordnung 12509 B Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . 12553 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5303) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5304) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete — (Drucksache 11/3109) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages — (Drucksache 11/5338) Dr. Rüttgers CDU/CSU 12509 D Becker (Nienberge) SPD 12510D Frau Seiler-Albring FDP 12513 A Häfner GRÜNE 12514 B Frau Unruh fraktionslos 12515 D Wüppesahl fraktionslos 12516B Bohl CDU/CSU 12517 B Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 12520 B Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Kastning, Dr. Böhme (Unna), Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Duve, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Leseverhalten und Lesekultur — (Drucksache 11/3286) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über Maßnahmen im Bereich des Buches — (Drucksache 11/5005) Weisskirchen (Wiesloch) SPD 12521 D Daweke CDU/CSU 12523 A Frau Hillerich GRÜNE 12525 C Neuhausen FDP 12527 B Duve SPD 12528 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 12530A Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW . 12530 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Götte, Schmidt (Salzgitter), Dreßler, Jaunich, Adler, Becker-Inglau, Dr. Böhme (Unna), Gilges, Rixe, Seuster, Weiler, Dr. Martiny, Müller (Pleisweiler), Wittich, Kretkowski, Dr. Niehuis, Sielaff, Dr. Klejdzinski, Faße, Ibrügger, Duve, Büchner (Speyer), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Soziale Lage von Familien und Kindern — Drucksachen 11/4301, 11/5106 Frau Dr. Götte SPD 12532 A Frau Männle CDU/CSU 12534 A Frau Schoppe GRÜNE 12536A Eimer (Fürth) FDP 12538A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12541 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12543 A Werner (Ulm) CDU/CSU 12546 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Todesstrafe durch US-Militärgerichte in der Bundesrepublik Deutschland — (Drucksache 11/3939) Frau Nickels GRÜNE 12549A Dr.-Ing. Laermann FDP 12549 D Dr. de With SPD 12551A Seesing CDU/CSU 12551 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12552 C Nächste Sitzung 12553 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12555* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12556* A Anlage 3 Meinungsbildung über die Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der UN-Friedenstruppe innerhalb der Bundesregierung MdlAnfr 37 29.09.89 Drs 11/5281 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* A Anlage 4 Widerspruch zwischen den Äußerungen des Bundesaußenministers über deutsche Gebietsansprüche an Polen vor der UNO und dem Deutschlandvertrag, den Ostverträgen, den Entscheidungen des Bundestages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 45 29.09.89 Drs 11/5281 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 12509 165. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 * * Dr. Apel SPD 06. 10. 89 Austermann CDU/CSU 06. 10.89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 06. 10. 89 Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 * * * Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Blunck SPD 06. 10. 89 * * Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Breuer CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Bulmahn SPD 06. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89 * Dr. von Bülow SPD 06. 10. 89 Frau Conrad SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 06. 10. 89 Dreßler SPD 06. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Gattermann FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Götz CDU/CSU 06. 10. 89 Gröbl CDU/CSU 06. 10. 89 Grünbeck FDP 06. 10. 89 Haar SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 06. 10. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hauchler SPD 06. 10. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 06. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10.89 Hiller (Lübeck) SPD 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 06. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 * * * Irmer FDP 06. 10. 89 * * * Jaunich SPD 06. 10. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Kastning SPD 06. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Knabe GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 06. 10. 89 Kolb CDU/CSU 06. 10. 89 Koltzsch SPD 06. 10.89 Koschnick SPD 06. 10. 89 * * * Kretkowski SPD 06. 10. 89 Kuhlwein SPD 06. 10. 89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 06. 10. 89 Lamers CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Langner CDU/CSU 06. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Maaß CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 06. 10. 89 Meyer SPD 06. 10. 89 Möllemann FDP 06. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 06. 10. 89 * * Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Nolting FDP 06. 10. 89 * * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 * * * Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Pfuhl SPD 06. 10. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 06. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Reimann SPD 06. 10. 89 Reschke SPD 06. 10. 89 Reuschenbach SPD 06. 10. 89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 06. 10. 89 Rixe SPD 06. 10. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Ronneburger FDP 06. 10. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Roth SPD 06. 10. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 * * Schemken CDU/CSU 06. 10.89 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 06. 10. 89 von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 * * Frau Schulte (Hameln) SPD 06. 10. 89 * * * Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Soell SPD 06. 10. 89 * * Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Tillmann CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Trenz GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 * * * Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 06. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Westphal SPD 06. 10. 89 Wissmann CDU/CSU 06. 10. 89 Wittich SPD 06. 10. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 06. 10. 89 * * * Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89* * * Zeitler SPD 06. 10. 89 Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 * * Dr. Zimmermann CDU/CSU 06. 10. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 12556* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/4500 Drucksache 11/4569 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.4 Drucksache 11/5051 Nr. 3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5051 Nr. 4-21 Drucksache 11/5145 Nr. 3.3-3.24 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 37): Ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von UN-Friedensoperationen jetzt abgeschlossen, da einerseits der Bundesminister des Auswärtigen, Genscher, bei einem Journalistengespräch am Rande der UNO-Vollversammlung am Sonntag (24. September 1989) in New York sich für eine Beteiligung von Bundeswehrsoldaten unter der Voraussetzung einer Grundgesetzänderung ausgesprochen hat, dies aber andererseits in der Beantwortung meiner schriftlichen Fragen an die Bundesregierung vom 1. und 10. August 1989 (Drucksache 11/5068, Frage 19; Drucksache 11/5102, Frage 6) vom Bundesministerium der Justiz verneint wurde, und wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung über das konkrete Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses zu unterrichten? Die Bundesregierung hat durch Beschlüsse des Bundessicherheitsrats, zuletzt vom 3. November 1982, festgestellt, daß militärische Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs vom Grundgesetz grundsätzlich nicht gedeckt sind. Inzwischen ist die Diskussion dieser Frage erneut aufgenommen worden. In einem Beschluß der Bundesregierung vom 30. August 1989 hat die Bundesregierung festgestellt, daß für Aufgaben im Rahmen von VN-Friedensmissionen, die über eine polizeiliche oder sonstige zivile Aufgabenstellung hinausgehen, nur der Einsatz der Bundeswehr in Betracht kommt, falls eine dahingehende Entscheidung getroffen wird. Bundesminister Genscher hat sich auf Fragen von Journalisten in New York am 24. September 1989 zur politischen Zweckmäßigkeit sowie zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen geäußert. Die politische Zweckmäßigkeit hat er bejaht und dabei ausgeführt, daß die innere Haltung der Bundeswehr und ihr Ausbildungsstand sie in besonderer Weise geeignet erscheinen lassen. Unter Hinweis auf die erwähnten Beschlüsse des Bundessicherheitsrates hat er festgestellt, daß dafür eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. Er hat dabei zugleich die Meinung vertreten, daß eine Verfassungsänderung mit dem Ziel eines Einsatzes der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs zu anderen Zwecken als zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen nicht in Betracht kommen kann. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 45): Sieht die Bundesregierung in den Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen vor der UNO, daß „von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft Gebietsansprüche an Polen gestellt würden", keinen Widerspruch zum Deutschlandvertrag, zu den Ostverträgen, den Entscheidungen und Resolutionen des Deutschen Bundestages sowie zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Die Antwort lautet: Nein, sie sieht keinen Widerspruch.
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    Rede von Ursula Seiler-Albring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine beiden Kollegen Dr. Rüttgers und Helmuth Becker haben hier in sehr sachlicher Weise dargestellt, wie wir zukünftig unsere Altersversorgung regeln wollen, wie wir die Berechnung der Diäten für das kommende Jahr vorschlagen.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Zahlen Sie selbst etwas dafür ein!)

    — Liebe Frau Unruh, wir hatten eigentlich das Gefühl, daß die Entfernung aus Ihrer Fraktion bei Ihnen das Zeitalter einer neuen Nachdenklichkeit eingeleitet hat. Sie waren in der letzten Zeit so erfreulich ruhig. Bleiben Sie doch dabei, und hören Sie erst einmal zu, was ich zu sagen habe.

    (Beifall des Abg. Dr. Weng [Gerlingen] [FDP] — Frau Unruh [fraktionslos]: Das hätten Sie wohl gern, was?)

    CDU/CSU, SPD und FDP legen heute Vorschläge zur Altersversorgung in der klaren Erkenntnis vor, daß auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihren Anteil an den Belastungen aus der Gesundheits- und Rentenreform tragen müssen. Wir kommen hiermit einer Verpflichtung aus dem März dieses Jahres nach. Mit der Streckung der Zeiten für die Erlangung der Voraussetzungen für eine Altersentschädigung in Höhe von dann 75 % der Grundentschädigung ziehen wir einen Schritt nach, den wir in der Beamtenversorgung vorgegeben haben. Künftig werden nicht nach 16, sondern erst nach 18 Jahren die Höchstsätze erreicht werden können. Das heißt, daß der Höchstsatz erst nach einer fünften Wiederwahl erreicht werden kann. Das, meine Damen und Herren, stimmt uns nicht besonders freudig, weil der angestrebten Fluktuation hier im Deutschen Bundestag damit nicht gedient ist. Aber ob viele Kollegen eine fünfte Wiederwahl an ihrer Basis durchsetzen und diese von der Notwendigkeit einer fünften Periode hier in Bonn überzeugen können, wollen wir dahingestellt sein lassen. Wir werden es sehen.
    Bemerkenswert ist weiterhin, daß mit der Heraufsetzung der Mindestzeit von bislang sechs auf nunmehr acht Jahre, um überhaupt eine Altersentschädigung als Abgeordneter zu bekommen, die Voraussetzungen erschwert worden sind.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Das stimmt auch nicht!)

    Das sogenannte Sterbegeld für Abgeordnete hat die Gemüter so in Wallung gebracht, daß darüber der klare Blick für das, was Tatbestand war, verstellt wurde. Ich bin Helmut Becker ausgesprochen verbunden dafür, daß er dies hier auch mit Zahlen dargestellt hat.
    Es ist richtig und war bislang schon so, daß ein Sterbegeld für Abgeordnete — vergleichbar mit dem Sterbegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung — faktisch nicht existent war. Daß für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind, die Regelung der Gesundheitsreform gilt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das gilt natürlich auch für die Regelung der Altfälle. Dieses Sterbegeld wurde immer in der Diskussion — und oft hat man den Eindruck gehabt, absichtlich, möglicherweise auch böswillig — vermischt und vermengt mit dem Überbrückungsgeld für Hinterbliebene im Fall des Versterbens eines Abgeordneten oder eines ehemaligen Abgeordneten.
    Mit der von uns nun vorgeschlagenen Neuregelung bleiben wir weit hinter dem zurück, was in der Systematik anderer Versorgungssysteme gewährt wird. Beispiele: Im Bereich der Beamtenversorgung erhalten die Hinterbliebenen zwei Monatsgehälter der aktiven Dienst- oder der Versorgungsbezüge. In der Rentenversicherung wird das berühmte Sterbequartal dem überlebenden Ehegatten eines Rentenberechtigten zugestanden.
    Bei der Neuregelung, die nur eine Monatsentschädigung, bei längerer Mitgliedschaft die anderthalbfache Monatsentschädigung als Überbrückungsgeld vorsieht, sollte uns wirklich nicht mehr der Vorwurf der Eigenbegünstigung gemacht werden können.
    Die weiterhin vorgesehene Einführung der Rentenanrechnungen im Bereich der Altersentschädigung für Abgeordnete bleibt in der Anrechnungssystematik des Abgeordnetengesetzes. Wir vollziehen insofern einen Auftrag, den uns das Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben hat.
    Abschließend noch ein Wort zur Diätenerhöhung: Wir alle, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen in der Außendarstellung dieser Regelung Wert darauf legen, daß die Diätenerhöhung wegen ihrer Zusammenfassung mit der Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten draußen nicht als Ausgleich für die Beschränkungen in der Abgeordnetenversorgung mißverstanden wird.
    Sonst hätten wir uns mit unserer Entscheidung, beide Fragenkreise zusammen zu verhandeln, einen außerordentlich schlechten Dienst erwiesen. Sicher ist nur: Der von der Präsidentin vorgeschlagene Erhöhungssatz von 2,3 % ist angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Entwicklung der Entschädigungen in den Landesparlamenten, außerordentlich maßvoll; er liegt am unteren Ende der Skala.
    Diese Diätenrede gehört in jedem Jahr zu den weniger beliebten Pflichten der Geschäftsführer. Wer redet schon gern über seine eigenen Bezüge? Jedoch einerseits verpflichtet uns das Gesetz dazu, und andererseits ist die nun gefundene Berechnungsformel unter den unbefriedigenden Regelungen noch die beste, die wir offen und mit guten Gründen vertreten können. Ich denke, die vorgeschlagene Kommission wird die Präsidentin zusätzlich beraten und auch in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, daß diese Dinge klar in der Öffentlichkeit diskutiert werden und daß das bezahlt wird, was angemessen ist. Allerdings sollten wir noch mehr darum bemüht sein, die Öffentlichkeit mehr und besser über die tatsächlichen Verhältnisse der Parlamentarier hier im Deutschen Bundestag aufzuklären und manches, was an dem Bild der Abgeordneten in der Öffentlichkeit schief ist, zurechtzurücken.



    Frau Seiler-Albring
    Ich fürchte allerdings, daß es in der vor uns liegenden Zeit so sein wird wie immer: Die meisten von uns werden heute in ihre Wahlkreise zurückfahren, der Familie einen freundlichen Gruß entbieten, dem Hund — so vorhanden — im Vorübergehen den Kopf tätscheln und sich dann der Vorbereitung der diversen Veranstaltungen des Wochenendes zuwenden, Veranstaltungen, in denen das Thema Diätenerhöhung natürlich eine Rolle spielen wird, Veranstaltungen, in denen man einmal wieder erklären wird, was man eigentlich tut, um dieses zu rechtfertigen, und in denen man immer wieder einen verblüffenden Erfolg dann erzielt, wenn man darauf hinweist, daß die möglicherweise ebenfalls anwesenden höheren Beamten der Verwaltung, der Landrat oder der Bürgermeister, längst an den Abgeordnetenbezügen vorbeigezogen sind. Am Montag packt man dann den Koffer und fährt einer neuen Sitzungswoche in Bonn entgegen in der klaren Erkenntnis, daß es niemanden gibt, der einen dazu zwingt, daß man andererseits eine Tätigkeit ausübt, die man gern tut, die wichtig ist, die Verantwortung für die Bürger auferlegt, der man gern gerecht werden möchte, auch wenn es manchmal ärgerlich ist, daß dieses Bemühren nicht so recht vermittelbar ist.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Häfner.

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    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jedes Jahr erhöht der Bundestag seine Diäten, jedes Jahr entfernt er sich damit noch weiter von der Realität der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und der Arbeitslosen, der Millionen wirklich Armen in dieser Gesellschaft.

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Das ist Demagogie! — Frau Seiler-Albring [FDP]: Reiner Populismus!)

    — Herr Becker, das ist die schlichte Wahrheit. Vergleichen Sie doch einfach einmal die Größenordnungen, und versuchen Sie bitte, einmal zuzuhören.
    Wir lehnen diese Diätenerhöhung wie übrigens auch schon die vorangegangenen Diätenerhöhungen ab.

    (Dr. Penner [SPD]: Aber kassieren doch!)

    Wir sind der Meinung, daß die Einkünfte der deutschen Bundestagsabgeordneten — übrigens auch der Europaabgeordneten, über die wir hier meines Erachtens unrichtigerweise mit verhandeln —

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Das ist wahr!)

    zu weit über dem Durchschnitt der Einkünfte derer liegen, die wir hier vertreten und deren Schicksal wir in unseren politischen Entscheidungen ernst nehmen sollten.
    Wer, wie dies die Mehrheit des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode getan hat, ziemlich kaltschnäuzig und rücksichtslos von den Bürgerinnen und Bürgern draußen verlangt, sie sollten den Gürtel enger schnallen, kann nicht für sich selbst diesen immer weiter machen, sondern muß mit der Verwirklichung dieser Appelle bei sich selbst anfangen. Wir jedenfalls machen das nicht mit. Es geht aber in der heutigen Debatte aus meiner Sicht noch um Wichtigeres als um die alljährliche Diätenerhöhung.
    Mit dem vorgelegten interfraktionellen Antrag soll die Altersversorgung der Abgeordneten des Bundestags völlig neu geregelt werden, wenn auch nur ungern und gezwungenermaßen. Doch die alte Regelung müßte schließlich weg, weil nicht nur die Bevölkerung, sondern auch das Bundesverfassungsgericht die darin enthaltene Ungleichheit und Privilegierung gegenüber der übrigen Bevölkerung nicht längst hinzunehmen bereit waren. Also gelobte der Bundestag Besserung und nahm sich in einer gemeinsam gefaßten Entschließung vor, die Regelungen der Rentenreform in vergleichbarer Weise auch auf die Versorgung der Abgeordneten zu übertragen.
    Was geschah — es tut mir leid, daß ich das so sagen muß — , ist das Gegenteil. Die Reform ist keine; sie hat den Namen nicht verdient. Ich meine sogar, es ist noch schlimmer: Sie ist ein Schritt in die verkehrte Richtung. Sie führt zu einer erneuten massiven Selbstbegünstigung, und sie ist eine offene Brüskierung von Beamten, Angestellten und Arbeitern, denen zur gleichen Zeit ja erhebliche Einschränkungen abverlangt werden.
    Nachdem das Sterbegeld im Rahmen der völlig zu Unrecht so genannten Gesundheitsreform für die Normalsterblichen gestrichen worden war, ließ es sich nach den entsprechenden Proteststürmen und unserem Antrag auch für die Abgeordneten nicht mehr halten. Das Sterbegeld wurde also gestrichen. Wir halten diese Gleichbehandlung für richtig, obwohl wir lieber gehabt hätten, daß es für alle, auch für die allgemeine Bevölkerung erhalten bleibt.
    Statt dessen aber gibt es ein neues, Überbrückungsgeld für Hinterbliebene genanntes Sterbegeld, das sich auf ca. 9 000 bis 14 000 DM beläuft. Millionen Menschen, die nach der Blümschen Gesundheitsreform auf das Sterbegeld ganz verzichten müssen und auch keine betriebliche Zusatzversorgung haben, werden dies nur schwer verstehen.
    Auch der Auftrag, die Rentenbezüge auf die Altersentschädigung anzurechnen, wie er hier im Bundestag beschlossen und durch die Entscheidung des BVG unterstrichen wurde, ist meines Erachtens nur formal verwirklicht, aber nicht real. Ich bin nicht sicher, ob dieser Effekt tatsächlich gewollt war. Ich unterstelle es aber, weil ich ein Versehen hier schlecht annehmen kann. Denn es heißt in dem uns vorgelegten Antrag, daß die Anrechnung erst auf Beträge erfolgt, die die Entschädigung nach § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes übersteigen. Logisch und richtig wäre hier der Verweis auf Entschädigungen nach § 20 des Abgeordnetengesetzes gewesen, also auf die Altersentschädigung, nicht auf die Diäten, die die aktiv tätigen Abgeordneten beziehen. Durch eine Anrechnung von Renten erst oberhalb der Höhe der Diäten aus § 11 des Abgeordnetengesetzes läuft diese Regelung praktisch leer.
    Wir können uns sofort darüber verständigen — das kann jeder nachvollziehen, der rechnen kann — , daß



    Häfner
    diese Regelung nicht ein einziges Mal greifen wird; denn selbst wenn Sie durch die Mitgliedschaft im Bundestag die Höchstbezüge von 75 % bekommen, erreichen Sie erst nach etwa 30jähriger zusätzlicher Einzahlung des Höchstbetrags in die Rentenversicherung überhaupt diese Grenze. Sie können aber natürlich, weil die Regelung ja erst zukünftig gilt, jederzeit in private Sicherungssysteme und nicht in die Rentenversicherung einzahlen, um so der Anrechnung aus dem Weg zu gehen. Das ist also Augenwischerei.

    (Bohl [CDU/CSU]: Sie dürfen nicht die Unwahrheit sagen!)

    Aber eines — Herr Bohl, ich habe nicht mehr viel Zeit; sonst würde ich Ihnen antworten — ist mir sehr viel wichtiger. Die fast vollständige Anlehnung der Abgeordnetenentschädigung an die Beamtenversorgung ist nicht nur sozialpolitisch und finanziell ein falscher Weg, sondern es ist auch unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten ein Weg in die völlig verkehrte Richtung. Das, was als Verbesserung ausgegeben wird, nämlich einen Anspruch auf Altersentschädigung erst mit acht Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag zu begründen und diese dann progressiv zu steigern, halte ich vor allem dann für einen Schuß nach hinten, wenn man — wie ich — eine lebendige Demokratie und ein lebendiges Parlament wünscht.

    (Zustimmung des Abg. Wüppesahl [fraktionslos])

    Denn Abgeordnete sind keine Beamten!

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Wir sind aber auch keine Arbeitslosen vom Einkommen her!)

    — Richtig. Auch das nicht. Aber, Frau Matthäus-Maier, Regelungen, die eigentlich für Lebenszeitbeamte geschaffen sind und die vor allem mit der besonderen Treuepflicht zum Staat und dem lebenslangen Dienstverhältnis begründet werden, können nicht die angemessenen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein — jedenfalls nicht,

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Völlig richtig! Deshalb machen wir auch etwas anderes!)

    wenn wir uns darauf verständigen, daß Abgeordneter kein Lebenszeitberuf ist, sondern — wie auch das Bundesverfassungsgericht gesagt hat — ein atypischer Lebensabschnitt außerhalb der eigentlichen beruflichen Laufbahn.

    (Daweke [CDU/CSU]: Wann gehen Sie denn zurück?)

    Was nicht mehr möglich ist oder nur in Einzelfällen möglich zu sein scheint, nämlich die horizontale Verbindung von Mandat und Beruf, also die gleichzeitige Ausübung von beidem, muß dann eben vertikal möglich bzw. verwirklicht werden. Das wird aber dadurch erschwert, daß wir Regelungen schaffen, die festlegen, daß man überhaupt erst nach zwei Legislaturperioden in die Altersversorgung hineinkommt.

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Sie wollen also, daß die Altersversicherung früher beginnt?)

    — Früher und niedriger. Wir wollen eine Regelung, die sich an den Rentenregelungen orientiert, wie sie für die allgemeine Bevölkerung gelten. Wir haben
    Ihnen deshalb einen Antrag vorgelegt, der genau das in knapper, aber klarer Form enthält.

    (Becker [Nienberge] [SPD]: Knapp ja, klar nicht!)

    Ich nenne Ihnen die Kernpunkte. Erstens. Die Abgeordneten bleiben in ihren aus der Berufstätigkeit mitgebrachten Altersversorgungssystemen. Zweitens. Es wird nicht unterschiedlich eingezahlt, wodurch es — je nach hergebrachtem Beruf — Abgeordnete erster und zweiter Klasse gäbe, sondern es wird in je gleicher Höhe eingezahlt, wobei die jeweils politisch zu bestimmende Höhe der Diäten die gemeinsame Berechnungsgrundlage darstellt. Wo dies
    — etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Erreichen des Höchstbetrages nicht zur Gänze möglich ist, kann ähnlich einer auch jetzt schon vorgesehenen Regelung der überschießende Betrag in ein anderes Sicherungssystem eingezahlt werden.

    (Bohl [CDU/CSU]: In welches?)

    — In eine private Altersversicherung. Das ist doch kein Problem, Herr Bohl.
    So bleiben die Abgeordneten weiterhin als Ausübende ihres Berufs versichert. Sie können nach der Mandatszeit in ihren Beruf zurückkehren und haben für die Zeit hier eine wirklich angemessene Absicherung auch für das Alter. Und diese Regelung vermeidet zugleich, was ich als Wirkung Ihres Antrags sehe, nämlich die noch stärkere Tendenz zu sesselklebenden Lebenszeitparlamentariern, die, meine ich, nichts im Sinne einer lebendigen Demokratie verbessern können.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Frau Unruh [fraktionslos] und Wüppesahl [fraktionslos] — Becker [Nienberge] [SPD]: Keiner muß so lange hierbleiben!)