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ID1116500200

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    Plenarprotokoll 11/165 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/5136) an Ausschüsse 12509 A Erweiterung der Tagesordnung 12509 B Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . 12553 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5303) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5304) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete — (Drucksache 11/3109) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages — (Drucksache 11/5338) Dr. Rüttgers CDU/CSU 12509 D Becker (Nienberge) SPD 12510D Frau Seiler-Albring FDP 12513 A Häfner GRÜNE 12514 B Frau Unruh fraktionslos 12515 D Wüppesahl fraktionslos 12516B Bohl CDU/CSU 12517 B Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 12520 B Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Kastning, Dr. Böhme (Unna), Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Duve, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Leseverhalten und Lesekultur — (Drucksache 11/3286) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über Maßnahmen im Bereich des Buches — (Drucksache 11/5005) Weisskirchen (Wiesloch) SPD 12521 D Daweke CDU/CSU 12523 A Frau Hillerich GRÜNE 12525 C Neuhausen FDP 12527 B Duve SPD 12528 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 12530A Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW . 12530 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Götte, Schmidt (Salzgitter), Dreßler, Jaunich, Adler, Becker-Inglau, Dr. Böhme (Unna), Gilges, Rixe, Seuster, Weiler, Dr. Martiny, Müller (Pleisweiler), Wittich, Kretkowski, Dr. Niehuis, Sielaff, Dr. Klejdzinski, Faße, Ibrügger, Duve, Büchner (Speyer), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Soziale Lage von Familien und Kindern — Drucksachen 11/4301, 11/5106 Frau Dr. Götte SPD 12532 A Frau Männle CDU/CSU 12534 A Frau Schoppe GRÜNE 12536A Eimer (Fürth) FDP 12538A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12541 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12543 A Werner (Ulm) CDU/CSU 12546 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Todesstrafe durch US-Militärgerichte in der Bundesrepublik Deutschland — (Drucksache 11/3939) Frau Nickels GRÜNE 12549A Dr.-Ing. Laermann FDP 12549 D Dr. de With SPD 12551A Seesing CDU/CSU 12551 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12552 C Nächste Sitzung 12553 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12555* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12556* A Anlage 3 Meinungsbildung über die Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der UN-Friedenstruppe innerhalb der Bundesregierung MdlAnfr 37 29.09.89 Drs 11/5281 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* A Anlage 4 Widerspruch zwischen den Äußerungen des Bundesaußenministers über deutsche Gebietsansprüche an Polen vor der UNO und dem Deutschlandvertrag, den Ostverträgen, den Entscheidungen des Bundestages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 45 29.09.89 Drs 11/5281 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 12509 165. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 * * Dr. Apel SPD 06. 10. 89 Austermann CDU/CSU 06. 10.89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 06. 10. 89 Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 * * * Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Blunck SPD 06. 10. 89 * * Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Breuer CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Bulmahn SPD 06. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89 * Dr. von Bülow SPD 06. 10. 89 Frau Conrad SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 06. 10. 89 Dreßler SPD 06. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Gattermann FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Götz CDU/CSU 06. 10. 89 Gröbl CDU/CSU 06. 10. 89 Grünbeck FDP 06. 10. 89 Haar SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 06. 10. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hauchler SPD 06. 10. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 06. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10.89 Hiller (Lübeck) SPD 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 06. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 * * * Irmer FDP 06. 10. 89 * * * Jaunich SPD 06. 10. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Kastning SPD 06. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Knabe GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 06. 10. 89 Kolb CDU/CSU 06. 10. 89 Koltzsch SPD 06. 10.89 Koschnick SPD 06. 10. 89 * * * Kretkowski SPD 06. 10. 89 Kuhlwein SPD 06. 10. 89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 06. 10. 89 Lamers CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Langner CDU/CSU 06. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Maaß CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 06. 10. 89 Meyer SPD 06. 10. 89 Möllemann FDP 06. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 06. 10. 89 * * Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Nolting FDP 06. 10. 89 * * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 * * * Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Pfuhl SPD 06. 10. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 06. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Reimann SPD 06. 10. 89 Reschke SPD 06. 10. 89 Reuschenbach SPD 06. 10. 89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 06. 10. 89 Rixe SPD 06. 10. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Ronneburger FDP 06. 10. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Roth SPD 06. 10. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 * * Schemken CDU/CSU 06. 10.89 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 06. 10. 89 von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 * * Frau Schulte (Hameln) SPD 06. 10. 89 * * * Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Soell SPD 06. 10. 89 * * Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Tillmann CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Trenz GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 * * * Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 06. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Westphal SPD 06. 10. 89 Wissmann CDU/CSU 06. 10. 89 Wittich SPD 06. 10. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 06. 10. 89 * * * Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89* * * Zeitler SPD 06. 10. 89 Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 * * Dr. Zimmermann CDU/CSU 06. 10. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 12556* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/4500 Drucksache 11/4569 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.4 Drucksache 11/5051 Nr. 3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5051 Nr. 4-21 Drucksache 11/5145 Nr. 3.3-3.24 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 37): Ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von UN-Friedensoperationen jetzt abgeschlossen, da einerseits der Bundesminister des Auswärtigen, Genscher, bei einem Journalistengespräch am Rande der UNO-Vollversammlung am Sonntag (24. September 1989) in New York sich für eine Beteiligung von Bundeswehrsoldaten unter der Voraussetzung einer Grundgesetzänderung ausgesprochen hat, dies aber andererseits in der Beantwortung meiner schriftlichen Fragen an die Bundesregierung vom 1. und 10. August 1989 (Drucksache 11/5068, Frage 19; Drucksache 11/5102, Frage 6) vom Bundesministerium der Justiz verneint wurde, und wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung über das konkrete Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses zu unterrichten? Die Bundesregierung hat durch Beschlüsse des Bundessicherheitsrats, zuletzt vom 3. November 1982, festgestellt, daß militärische Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs vom Grundgesetz grundsätzlich nicht gedeckt sind. Inzwischen ist die Diskussion dieser Frage erneut aufgenommen worden. In einem Beschluß der Bundesregierung vom 30. August 1989 hat die Bundesregierung festgestellt, daß für Aufgaben im Rahmen von VN-Friedensmissionen, die über eine polizeiliche oder sonstige zivile Aufgabenstellung hinausgehen, nur der Einsatz der Bundeswehr in Betracht kommt, falls eine dahingehende Entscheidung getroffen wird. Bundesminister Genscher hat sich auf Fragen von Journalisten in New York am 24. September 1989 zur politischen Zweckmäßigkeit sowie zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen geäußert. Die politische Zweckmäßigkeit hat er bejaht und dabei ausgeführt, daß die innere Haltung der Bundeswehr und ihr Ausbildungsstand sie in besonderer Weise geeignet erscheinen lassen. Unter Hinweis auf die erwähnten Beschlüsse des Bundessicherheitsrates hat er festgestellt, daß dafür eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. Er hat dabei zugleich die Meinung vertreten, daß eine Verfassungsänderung mit dem Ziel eines Einsatzes der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs zu anderen Zwecken als zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen nicht in Betracht kommen kann. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 45): Sieht die Bundesregierung in den Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen vor der UNO, daß „von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft Gebietsansprüche an Polen gestellt würden", keinen Widerspruch zum Deutschlandvertrag, zu den Ostverträgen, den Entscheidungen und Resolutionen des Deutschen Bundestages sowie zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Die Antwort lautet: Nein, sie sieht keinen Widerspruch.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Rüttgers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, daß uns die Öffentlichkeit in dieser Debatte kritisch begleitet; das ist selbstverständlich und richtig, auch angesichts der Regelung des Grundgesetzes, wonach wir hier aufgerufen sind, Entscheidungen auch in eigener Sache zu treffen.
    Richtschnur war der Beschluß des Bundestages, Änderungen in der Beamtenversorgung auf die Versorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages sinngemäß zu übertragen. Einschnitte durch die Gesundheits- und Rentenreform erfordern auch von uns Solidarität. Darüber waren wir uns von Beginn an alle einig. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, wenn



    Dr. Rüttgers
    die Abgeordneten die notwendigen Konsequenzen auch für ihre eigene Altersversorgung ziehen.
    Die offene Diskussion der letzten Tage hat, glaube ich, eines ganz deutlich ausgewiesen: Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages spielt es bei dieser Debatte eine große Rolle, daß in den letzten Jahren das Bild der Parlamentarier in der Öffentlichkeit Einbußen erlitten hat. Ich bin mir darüber im klaren, daß ein solcher Vorgang sich natürlich nicht durch eine einzige Gesetzesinitiative umkehren läßt.
    Aber ihre Beratung legt eine politische Kernfrage offen. Wer seine Aufgabe als freigewählter Vertreter des ganzen Volkes ernst nimmt, muß natürlich immer wieder fragen: Welchen Wert und welchen Stellenwert hat die Leistung des Abgeordneten für die Öffentlichkeit?
    Nach unserem Grundgesetz sind die Abgeordneten Repräsentanten des ganzen Volkes, sie sind Repräsentanten unserer Gesellschaft, aber ihre Leistung bleibt vielfach anonym. Die 60- oder 70-Stunden-Woche ist für den Wähler nicht faßbar, wenn dies weit entfernt in Bonn geschieht. Die Arbeit in den Ausschüssen, die Terminjagd, der persönliche Einsatz für den einzelnen Bürger, die Gesetzgebungsarbeit — das alles bleibt dann für den Bürger abstrakt, wenn abends über das Fernsehen 30 Sekunden das Bild eines schwachbesetzten Plenarsaals geht,

    (Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Und auch morgens!)

    obwohl jeder in Bonn weiß, daß die Abgeordneten gleichzeitig in vielen Sitzungen gefordert werden.
    Transparenz, ist ein wesentliches Strukturelement unserer Demokratie. Der Satz „Der Bundestag hat beschlossen ... " mag zwar für den Rechtstheoretiker ausreichend sein, für den Bürger und seinen Abgeordneten genügt er nicht. Dies gilt auch — vielleicht sogar insbesondere — für das Recht der Abgeordneten.
    Wir haben uns die Frage, wie die materielle Stellung des Abgeordneten künftig gestaltet werden soll, nicht leichtgemacht. Wir beraten hier nicht nur über eine maßvolle Erhöhung der Diäten, sondern auch über Kürzungen, Streichungen und Absenkungen im Bereich der Altersversorgung, der Rentenanrechnung, des Sterbegeldes.
    Die tariflichen Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind von 1977 bis 1988 um mehr als 50 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Abgeordnetenentschädigung um 20,17 % erhöht. Die Löhne und Gehälter für die wichtigen Tarifbereiche in Industrie und Handel werden in diesem Jahr voraussichtlich zwischen 2 % und 3,5 % steigen. Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden ab Juli 1989 um effektiv 2,4 % angehoben. Deshalb erscheint mir der Vorschlag der Präsidentin des Deutschen Bundestags sachgerecht, für Abgeordnete eine Erhöhung von 2,3 % vorzunehmen.
    Die Fraktionen von SPD, FDP und CDU/CSU, die den hier vorliegenden Antrag gestellt haben, werden gleichzeitig die Reform der Abgeordnetenversorgung in Angriff nehmen. In der Öffentlichkeit ist in besonderem Maß über die Sterbegeldregelung für Abgeordnete diskutiert worden. Wir werden dafür sorgen, daß sich das Sterbegeld für Abgeordnete nach der entsprechenden Regelung der Gesundheitsreform richtet. Vom Sterbegeld zu unterscheiden ist ein Überbrückungsgeld für Hinterbliebene. Solche Überbrükkungsgeldregelungen gibt es in 90 % aller tarifvertraglich geregelten Beschäftigungsverhältnisse. Dieses Überbrückungsgeld dient der materiellen Sicherung von Hinterbliebenen. Hinterbliebene eines Abgeordneten werden in Zukunft ein Überbrückungsgeld von einer bzw. einer anderthalbfachen Monatsentschädigung erhalten.
    Kernstück der hier vorgelegten Reformanträge ist die Neuregelung der Altersentschädigung. Es muß ja das strukturelle Problem berücksichtigt werden, daß es einen Abgeordneten auf Lebenszeit nicht gibt, nicht geben kann und nicht geben darf.
    Daraus haben wir folgende Konsequenzen gezogen: Der Anspruch auf Altersversorgung entsteht zwei Jahre später als bisher. Der Steigerungssatz wird um 1 % auf 4 % abgesenkt. Die bisherige Höchstversorgung kann erst nach einer Mitgliedschaft von 18 Jahren erreicht werden. Zugleich wird die Altersversorgung für Mitglieder, die dem Bundestag weniger als acht Jahre angehört haben, abgeschafft.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Warum geben Sie nicht mal Zahlen?!)

    — Bitte zuhören, Frau Unruh! Das waren Zahlen. —

    (Frau Unruh [fraktionslos) : Bringen Sie doch

    einmal ein paar Zahlen ans Volk!)
    In Zukunft werden auch Renten auf die Abgeordnetenversorgung angerechnet.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: In welcher Höhe bitte?)

    Dies sind alles wichtige Schritte, mit denen wir die Konsequenzen aus der Gesundheitsreform, der Rentenreform und der Reform der Beamtenversorgung ziehen. Wir werden diese Vorschläge im Rahmen der Ausschußberatungen noch einmal intensiv diskutieren und prüfen. Wir regen bei der Präsidentin des Deutschen Bundestages gleichzeitig an, zu einer Überprüfung der materiellen Regelungen den Rat von unabhängigen Fachleuten aus allen gesellschaftlichen Gruppierungen einzuholen. Natürlich enthebt uns das nicht der Notwendigkeit, selber Konsequenzen zu ziehen, selber Beschlüsse zu fassen.
    Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen uns künftigen Diskussionen in eigener Sache genauso selbstbewußt und offen stellen, wie wir heute diese Anträge der drei Fraktionen einbringen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Becker (Nienberge).

(Frau Unruh [fraktionslos]: Jetzt hören wir sicher ein paar Zahlen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im allgemeinen



    Becker (Nienberge)

    wird uns vorgeworfen, daß wir, wenn wir über unsere eigenen Probleme reden, das bei Nacht und Nebel tun. Das ist heute ganz gewiß nicht der Fall; wir tun es am frühen Morgen. Für den Nebel sind wir leider nicht zuständig.
    Meine Damen und Herren, im Ernst: Herr Kollege Rüttgers hat vorgetragen, was wir hier heute morgen beraten wollen, daß wir in drei wesentlichen Dingen, nämlich beim Sterbegeld, bei der Versorgung der Abgeordneten und schließlich bei der Rentenanrechnung Änderungen vornehmen müssen, die wir sinngemäß an die Bestimmungen und Regelungen in Gesetzen und Verordnungen anpassen, die in der Gesundheitsreform, in der beabsichtigten Rentenreform und der Beamtenversorgung ihren Niederschlag finden.
    Jeder von uns kennt die großen Schwierigkeiten, die wir bei der Regelung dieser Probleme haben, weil für uns ganz naturgemäß weder das Tarifrecht noch das Beamtenrecht gelten kann. Wir können auch nicht Regeln für Parlamentarische Staatssekretäre und Minister einfach auf uns übertragen. Wir können auch nicht die Regeln, die sich bei Handwerk und Gewerbe vor allen Dingen bei Betriebsinhabern und im Management durchgesetzt haben, ohne weiteres auf uns übertragen. Wir können auch nicht das übertragen, was unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen in der Republik für ihre Arbeitsweise und für ihre Verhältnisse beschlossen haben.
    Es bleibt uns also gar nichts anderes übrig, als daß wir für die jeweils in den Wahlperioden hier anwesenden Abgeordneten Regeln finden, die auch in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz finden und die vor allen Dingen eines gewährleisten: daß aus den unterschiedlichen Gruppen des Volkes Vertreter hierherkommen können, ohne daß sie die berufliche Existenz aufs Spiel setzen, oder daß andere, die meinen, sie könnten als Abgeordnete hier ihre Lebensverhältnisse verbessern, eines Besseren belehrt werden. Dazwischen liegt ein großes Problemfeld. Deswegen ist das nicht so einfach. Trotzdem hat uns das Bundesverfassungsgericht aufgetragen, daß wir unsere Verhältnisse selber regeln; das versuchen wir nun.
    Wir haben dazu — das ist ganz selbstverständlich — unterschiedliche Vorstellungen. Wir haben auch ganz unterschiedliche Interessenlagen. Das kann für Fraktionen gelten, das kann aber auch für den jeweils einzelnen gelten. Nun haben wir uns die Mühe gemacht, all das, was in den soeben angedeuteten Regelungen und Bestimmungen beabsichtigt ist, auf unsere Verhältnisse zu übertragen.
    Ich will zum Sterbegeld — die Kollegin Unruh hat schon einen entsprechenden Zwischenruf gemacht — Daten, Fakten

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Zahlen!) und Zahlen auf den Tisch bringen.


    (Frau Unruh [fraktionslos]: Genau!)

    Das möchte ich gerne tun. Deswegen will ich das aufgreifen, was Herr Kollege Rüttgers allgemein gesagt hat: Es gibt das anderthalbfache Überbrückungsgeld für diejenigen, die länger als acht Jahre hier sind. Lassen Sie mich einmal so beginnen.
    Ich glaube, von Anfang an war die Diskussion falsch und von Anfang an ist der Begriff „Sterbegeld" sehr zweifelhaft gewesen, der nicht nur bei uns, in unserem Gesetz vorkommt, sondern auch bei der Beamtenversorgung. Ich will schon an dieser Stelle sagen: Bei den weiteren Beratungen sollte man auch einmal darüber nachdenken, ob das der richtige Begriff ist; denn er deckt sich überhaupt nicht mit dem, was wir darunter verstehen. Es sind zwei ganz verschiedene Paar Stiefel.
    Beim Sterbegeld müssen diejenigen in diesem Hause, die unter die Beihilferegelung oder die Krankenkassenregelung fallen, davon ausgehen, daß in Todesfällen bei einer Beihilfe Aufwendungen bis zur Höhe von 1 300 DM gewährt werden. Aber wenn jemand 2 000 DM aus anderen öffentlichen Kassen bekommt, reduziert sich die Beihilfe sofort auf 650 DM. Wenn jemand mehr als 4 000 DM aus anderen öffentlichen Kassen bekommt, gibt es überhaupt keine Beihilfe. Dies war immer so. Nur, das ist nie so klar ausgesprochen worden. Wir müssen uns das einmal vor Augen führen. Ein Abgeordneter hat Sterbegeld noch nie über Beihilfe bekommen.
    Jetzt geht es um den Punkt Überbrückungsgeld. Da will ich wieder das aufgreifen, was Herr Rüttgers gesagt hat. Wir haben Tarifverträge für 80 bis 90 % der hier im Land beschäftigten Arbeitnehmer, und wir haben Bestimmungen für Beamte. Um der Kollegin Unruh wieder entgegenzukommen, ein paar Zahlen dazu:
    Es ist so, daß nach den Tarifverträgen beispielsweise ein Chemiker, betraut mit schwierigen Entwicklungsaufgaben, einen Sterbegeldanspruch — da heißt es noch immer „Sterbegeld" — von zwei Monatsgehältern hat, Das sind 10 278 DM. Und es ist so, daß beispielsweise der Leiter einer kleinen Betriebs- und Antragsabteilung ab 14. Berufsjahr einen Sterbegeldanspruch von drei Monatsbezügen hat. Das sind 15 456 DM. Wir wollen uns nun mit dem beschäftigten, was im Beamtenverhältnis gewährt wird. Wir haben im mittleren Dienst einen Sterbegeldanspruch von rund 6 000 DM. Das sind zwei Monatsbezüge. Wir haben im gehobenen Dienst einen Durchschnitt von 10 000 DM. Auch das sind zwei Monatsbezüge.
    Was ziehen wir jetzt für Konsequenzen? Wir sagen: Wenn Abgeordnete bis zu acht Jahren hier gewesen sind, dann gibt es ein Überbrückungsgeld von einem Monatsbezug. Das sind 9 000 DM. Und ich glaube nicht, daß wir hier gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen irgendeine Bevorzugung oder ein Privileg erzielt haben.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Nur muß man mal klar aussprechen, worum es sich eigentlich handelt.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Das sagen Sie mal den Rentnern!)

    — Frau Kollegin Unruh, natürlich sagen wir das auch den Rentnern. Wir arbeiten hier 70 Stunden. Wir sind noch keine Rentner. Deswegen sage ich auch den Rentnern, daß das für uns so geregelt ist. — Wir sind



    Becker (Nienberge)

    keine Rentner! Ich glaube, wir können das auch den Rentnern klarmachen.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Sie sind doch dann gestorben, wenn es das gibt! Jetzt wird es immer schöner!)

    Nun lassen Sie mich noch eine bemerkenswerte Feststellung treffen: In diesem Hause sind zur Zeit 200 Abgeordnete, die überhaupt noch keine acht Jahre da sind. Für die trifft das also alles zu. Erst für diejenigen, die länger als acht Jahre hier sind, gibt es den anderthalbfachen Bezug. Auch da klare Zahlen: Das sind im Augenblick rund 13 000 DM. Wir liegen da im Durchschnitt des gehobenen Dienstes.

    (Frau Unruh [fraktionslos]: Es gibt trotzdem zusätzlich die Witwenrente!)

    Nun lassen Sie mich zu einem zweiten wichtigen Thema kommen. Das ist die Anrechnung von Renten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können nicht nur Versorgungsbezüge für ehemalige Beamte angerechnet werden, sondern es müssen auch Renten bei solchen Doppelversorgungen angerechnet werden. Diesen Versuch machen wir jetzt. Alle freiwillig eingezahlten Rentenbeiträge bleiben außer Betracht — das bleiben sie übrigens woanders auch. In der gesetzlichen Rente machen wir jetzt den Versuch einer Angleichung. Nun kann man darüber streiten, was man da zugrunde legen muß — ich habe vorhin darauf hingewiesen — : das Tarifrecht, das Beamtenrecht, eigene Entwicklungen in der Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung? Wir haben lange hin und her überlegt, darüber nachgedacht, ob wir alle Interessen aus allen diesen Richtungen berücksichtigen können. Wir können das nicht. Wir haben den Weg gewählt, den wir im Abgeordnetengesetz — das ist ja ein eigenes Gesetz — auch für andere Fälle gegangen sind. Wir machen die Anrechnung nach diesen Regeln. Das ist die Anrechnung, von hundert Prozent ausgehend — das ist richtig — , während wir in dem berühmten immer wieder völlig fälschlicherweise herangezogenen § 55 von 75 % ausgehen. Aber dieser § 55 hat etwas ganz anderes als Hintergrund als das, was wir hier machen. Wir werden trotzdem — und meine Fraktion hat mich beauftragt, dies noch einmal sehr genau zu prüfen — eine Überprüfung vornehmen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, noch eine bessere Konstruktion zu finden. Ich muß Ihnen sagen: Wir haben in den letzten Tagen mehrere Versuche gemacht, bisher keinen erfolgreichen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Da hast du recht!)

    Wir setzen uns aber dafür ein, dies noch einmal durchzudeklinieren.
    Nun noch zur Frage der Diäten: Es sind übrigens seit 1976 gar keine Diäten mehr, das ist alles falsch, es sind Bezüge für Bundestagsabgeordnete, es ist eine Kostenpauschale, die zur Ausübung des Mandats vorgesehen ist. Das ist die Konstruktion. Die ist ja damals extra so gewählt worden. Und wir haben in den letzten sieben Jahren jährlich eine Anpassung vorgenommen. Wir haben dafür Regeln aufgestellt, uns selbst gegeben, gesagt: Wir wollen möglichst nahe an dem bleiben, wie sich das Volkseinkommen entwickelt. In die Berechnung der Erhöhung der Abgeordnetenbezüge, diese berühmten 2,3 %, geht die Veränderung bei der Unterstützung für Arbeitslose ebenso ein wie die Veränderungen im Tarifrecht. Die Präsidentin hat sich über das Statistische Bundesamt jährlich diese Angaben geben lassen. Aus diesen Angaben ist der Erhöhungsprozentsatz für die Anpassung der Bezüge entwickelt worden.
    Wir haben bei der Kostenpauschale — jeder von uns muß für seinen Wahlkreis Briefe schreiben, jeder von uns muß in seinem Wahlkreis Nachrichten übermitteln, er muß etwas drucken lassen — überall dort, wo sich etwas verteuert hat, die Durchschnittsbeträge bei der Erhöhung — ich habe nur ein paar Beispiele genannt — berücksichtigt. Ich meine, daß dieses Verfahren annehmbar ist und daß wir mit diesem Verfahren auch bestehen können.

    (Bohl [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Aber nun sind wir, auch angeregt durch Initiativen aus dem Parlament, dazu gekommen, daß wir gesagt haben: Vielleicht sind wir alle gar nicht so schlau. Vielleicht gibt es Leute, die uns das alles noch viel besser sagen können. Deswegen beschließen wir heute, daß wir der Präsidentin empfehlen, einen Rat von Sachverständigen aus Industrie, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft einzuholen.

    (Beifall der Abg. Frau Matthäus-Maier [SPD])

    Das soll nicht ein besonderer Rat werden, der hier konstituiert wird. Dann müßte man nämlich schon fragen, ob das mit dem, was uns das Verfassungsgericht auferlegt, überhaupt noch übereinstimmt. Dann hätten wir nämlich eine Kommission, die möglicherweise doch etwas beschließt und uns das auf den Tisch legt. Sicher könnten wir am Ende immer noch etwas anderes beschließen. — Wir wollen, daß die Präsidentin die Wahl hat, im Einvernehmen mit den Fraktionen Fachleute aus den von mir genannten Bereichen heranzuziehen.
    Wenn wir das alles tun, dann, meine ich, leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu dem, was wir hier alle wollen, nämlich eine lebendige Demokratie. Wir wollen keine Extremisten. Wir wollen, daß die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten als die Vertreter ihrer Interessen

    (Frau Unruh [fraktionslos]: O Gott, o Gott!)

    und als Sachwalter ihrer Interessen ansehen. Dann müssen wir neben der politischen Arbeit auch unsere Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Offentlichkeit erörtern und in der Öffentlichkeit diskutieren. Das tun wir heute morgen wieder, und das werden wir auch weiter tun.
    Wir werden uns bemühen, bei diesen Beratungen den notwendigen Konsens herbeizuführen, den ich eben beschrieben habe. Wir sind für neue und bessere Vorschläge offen. Unser Ziel ist, unter optimalen Arbeitsbedingungen für uns hier auch optimale Leistungen — darauf hat der Bürger einen Anspruch — nach außen zu erbringen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)