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    Plenarprotokoll 11/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Inhalt: Bestimmung des Abg. Schäfer (Offenburg) (SPD) als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausscheidenden ehemaligen Abg. Dr. Hauff 12383 A Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 12383 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 11/4711) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Drucksache 11/4345) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/5288) 12383 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksachen 11/4416, 11/5292, 11/5293) Regenspurger CDU/CSU 12384 B Lutz SPD 12385 B Richter FDP 12387 B Dr. Nöbel SPD 12389 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 11/3253, 11/5264) Eylmann CDU/CSU 12391B Dr. de With SPD 12392 B Gries FDP 12393 B Frau Nickels GRÜNE 12394 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12395 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen und anderen ozonschädigenden Substanzen (FCKW-Verbot) (Drucksache 11/4900) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Schäfer (Offenburg), Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/5268) Dr. Knabe GRÜNE 12396 D Schmidbauer CDU/CSU 12398D, 12412D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Frau Ganseforth SPD 12402 D Baum FDP 12404C, 12410B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 12406B, 12412A Müller (Düsseldorf) SPD 12408B, 12413 C Dr. Kübler SPD 12411 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten (Mietrechtänderungsgesetz 1989) (Drucksache 11/4554) Frau Trenz GRÜNE 12414B, 12423C Geis CDU/CSU 12415 C Menzel SPD 12417A Dr. Hitschler FDP 12419C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12421 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ergänzenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (Drucksachen 11/1526 Nr. 3.3, 11/4773) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/462/EWG zur Regelung gesundheitlicher und viehseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern im Hinblick auf die Einbeziehung von Schafen und Ziegen (Drucksachen 11/4081 Nr. 2.15, 11/5098) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über steuerliche Maßnahmen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu treffen hat Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein gemeinsames System einer Quellensteuer auf Zinsen Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen der direkten und der indirekten Steuern (Drucksachen 11/4337 Nr. 2, 11/5191) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 132 zu Petitionen (Drucksache 11/5260) 12424 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einfluß der NPD und anderer rechtsradikaler Parteien auf die Kommunalpolitik und deren Auswirkung auf den Bund Kleinert (Marburg) GRÜNE 12437C, 12442 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12438 C Wittich SPD 12439 C Gries FDP 12440 C Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12441 C Dr. Hirsch FDP 12443 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12443 D Frau Limbach CDU/CSU 12445 A Lutz SPD 12445 D Doss CDU/CSU 12446D Frau Wieczorek-Zeul SPD 12447 C Zeitlmann CDU/CSU 12449D Vizepräsident Cronenberg . . 12439C, 12445A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksachen 11/4154, 11/5283) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12450 D Schmidt (Salzgitter) SPD 12452 B Eimer (Fürth) FDP 12455 A Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 12456 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12458B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kolbow, Horn, Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/3722, 11/4586) Kolbow SPD 12460 B Breuer CDU/CSU 12463 B Brauer GRÜNE 12465 A Bredehorn FDP 12466A Frau Kastner SPD 12468 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 III Dr. Friedrich CDU/CSU 12469 D Frau Schilling GRÜNE 12472 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12473 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksachen 11/2273, 11/5169) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft — in bezug auf Chrom (Drucksachen 11/3831 Nr. 31, 11/5192) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 19. Dezember 1986 (Drucksache 11/4315) Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 12476A Dr. Wernitz SPD 12477 A Dörflinger CDU/CSU 12479 A Frau Garbe GRÜNE 12480 A Frau Dr. Segall FDP 12480 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1984 und 1985 (Drucksachen 11/2572, 11/5082) Duve SPD 12482 B Dr. Czaja CDU/CSU 12484 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12486D Lüder FDP 12488 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12489 D Dr. Nöbel SPD 12492 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Drucksache 11/5189) Reuter SPD 12493 B Jung (Limburg) CDU/CSU 12494 A Frau Garbe GRÜNE 12495 B Funke FDP 12495 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 131 zu Petitonen (Drucksache 11/5190) Weiss (München) GRÜNE 12496 C Haungs CDU/CSU 12497 B Peter (Kassel) SPD 12498 B Funke FDP 12498D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (Drucksache 11/4309) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksachen 11/4727, 11/5287) Kossendey CDU/CSU 12499 D Frau Becker-Inglau SPD 12500 D Eimer (Fürth) FDP 12502 A Frau Saibold GRÜNE 12502 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/5281 vom 29. September 1989 — Akzeptanz des Vollausbaus des Kernkraftwerks Cattenom trotz Rechtswidrigkeit der Errichtungsgenehmigung und Versäumnis der Erstellung einer Auswirkungsstudie MdlAnfr 23, 24 29.09.89 Drs 11/5281 Diller SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12425A, 12426D ZusFr Diller SPD 12425B, 12426D ZusFr Schreiner SPD 12425C, 12427 C ZusFr Frau Conrad SPD 12426A, 12427D ZusFr Duve SPD 12426 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12427B Nichtunterstützung der Errichtung einer Europäischen Umweltagentur im Saarland durch Bundesminister Dr. Töpfer; Art der vorgesehenen europäischen Institutionen in Metz, Luxemburg und Saarbrücken MdlAnfr 27, 28 29.09.89 Drs 11/5281 Schreiner SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12428A, 12429B ZusFr Schreiner SPD 12428C, 12430 C ZusFr Schreiber CDU/CSU 12429 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 ZusFr Frau Conrad SPD 12429D, 12431B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12430A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 12431 D Video-Aufnahmen von durch Folter erpreßten Geständnissen von SWAPO-Gefangenen; Hilfen für die Opfer der SWAPO MdlAnfr 40, 41 29.09.89 Drs 11/5281 Hedrich CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12432A, 12432 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12432 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12432 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12432 C ZusFr Frau Dr. Timm SPD 12432 D ZusFr Toetemeyer SPD 12432 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 A Regelmäßige Unterrichtung über die Situation der Namibier in den SWAPO-Lagern durch die SWAPO; Verlegung der Gefangenen nach Tansania und Kongo MdlAnfr 42, 43 29.09.89 Drs 11/5281 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12433B, 12434 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12434 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12433 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 C, 12434 C ZusFr Toetemeyer SPD 12433 D ZusFr Lowack CDU/CSU 12433D, 12434 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12434 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 12434 C Intervention gegen die Folterungen von SWAPO-Gefangenen MdlAnfr 44 29.09.89 Drs 11/5281 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12435 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12435 A ZusFr Toetemeyer SPD 12435 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12435 D ZusFr Verheugen SPD 12435 D Behauptung der kommunistischen Unterwanderung internationaler Hilfsorganisationen, z. B. „amnesty international", in Dokumenten, die auf der „Konferenz der amerikanischen Streitkräfte" im November 1987 in Argentinien diskutiert wurden; Schutz der in diesen Organisationen arbeitenden Bundesbürger in Lateinamerika MdlAnfr 49, 50 29.09.89 Drs 11/5281 Duve SPD Antw StMin Schäfer AA 12436A, 12436 D ZusFr Duve SPD 12436B, 12436 D Nächste Sitzung 12503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12505* A Anlage 2 Beurteilung der Initiativen der Alpenländer für eine Konferenz zum Schutz der Alpen; Gründe für die Nichteinladung der betroffenen Länder zur „Alpenkonferenz" in Berchtesgaden MdlAnfr 25, 26 29.09.89 Drs 11/5281 Vahlberg SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 12505* C Anlage 3 Aufklärung des Schicksals namentlich benannter SWAPO-Gefangener; Verwehrung des Zutritts zu SWAPO-Lagern in Angola für Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes MdlAnfr 38, 39 29.09.89 Drs 11/5281 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* A Anlage 4 Reduzierung der Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" zur Verhinderung des Transports von C- und B-Waffen mit Trägerraketen MdlAnfr 46 29.09.89 Drs 11/5281 Vosen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* C Anlage 5 Durchsetzung der deutschen Sprache in der EG, insbesondere als Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen bei Ausschreibungen MdlAnfr 47 29.09.89 Drs 11/5281 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* D Anlage 6 Pläne der NATO, im Falle von Abrüstungsvereinbarungen moderne Waffen an weniger gut gerüstete Länder weiterzugeben, so daß nur älteste Waffen verschrottet zu werden brauchen MdlAnfr 48 29.09.89 Drs 11/5281 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 12507* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12383 164. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 ** Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 *** Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Blunck SPD 06. 10. 89 ** Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Buschbom CDU/CSU 05. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89* Engelhard FDP 05. 10. 89 Feilcke CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Haack SPD 5. 10. 89 Haar SPD 6. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 5. 10. 89 ** Dr. Hüsch CDU/CSU 6. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 *** Jaunich SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 *** Kittelmann CDU/CSU 05. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 5. 10. 89 ** Dr. Knabe GRÜNE 6. 10. 89 Kretkowski SPD 5. 10.89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 6. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Männle CDU/CSU 05. 10. 89 Möllemann FDP 5. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 6. 10. 89 ** Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 *** Nolting FDP 06. 10. 89 ** Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 *** Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 *** Poß SPD 5. 10.89 Rappe (Hildesheim) SPD 6. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 ** Reimann SPD 06. 10.89 Rixe SPD 06. 10.89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 ** von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Seuster SPD 5. 10. 89 Dr. Soell SPD 6. 10. 89 ** Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Straßmeir CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 *** Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Westphal SPD 06. 10. 89 Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89 *** Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/5281 Fragen 25 und 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher von den nationalen Parlamenten Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland eingebrachten Initiativen für eine Konferenz zum Schutz der Alpen? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, Vertreter der Parlamente der betroffenen Länder nicht zur „Alpenkonferenz" vom 10. bis 12. Oktober 1989 nach Berchtesgaden einzuladen? Zu Frage 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bisher - im österreichischen Bundestag keine Initiative für eine Konferenz zum Schutz der Alpen, - im schweizerischen Nationalrat nur eine Anfrage, wie der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung für eine Internationale Alpenkonferenz der Umweltminister beurteilt. Die Bundesregierung begrüßt jede Unterstützung, die der Initiative in bezug auf die Einberufung der Internationalen Alpenkonferenz der Umweltminister am 9.-11. Oktober 1989 und die damit verbundene Zielsetzung zuteil wird. Zu Frage 26: Bei der Internationalen Alpenkonferenz handelt es sich um eine Konferenz der Umweltminister, also um eine Konferenz auf Regierungsebene. Eine Beteiligung von Parlamentariern aus den 7 Alpenstaaten würde dem Charakter dieser Konferenz 12506* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 nicht entsprechen. Es versteht sich von selbst, daß die Bundesregierung bereit ist, dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Konferenz zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 5281 Fragen 38 und 39) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Schicksal der von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit konkreten Namen benannten SWAPO-Gefangenen und SWAPO-Verschwundenen aufzuklären und für ihre Freilassung gemäß Resolution 435 zu sorgen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes nach wie vor der Zugang zu den von SWAPO betriebenen Lagern in Angola verwehrt wird? Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist allen Vorwürfen gegen die SWAPO nachgegangen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Jäger in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Januar 1989 (Plenarprotokoll 11/122, Seite 8955), auf meine Antwort vom 28. Februar 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (BT-Drucksache 11/4120 vom 3. März 1989, Seite 1) und auf meine Antwort vom 2. August 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Hedrich (BT-Drucksache 11/5068, Seite 3). Nach der Entlassung von SWAPO-Gefangenen im Sommer dieses Jahres aus ihrer Gefangenschaft hat die Bundesregierung gegenüber der SWAPO deutlich gemacht, daß die ungehinderte Rückkehr aller im Ausland lebenden Namibier ein wesentliches Element des Lösungsplans der Vereinten Nationen für Namibia ist. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die Delegation des Auswärtigen Ausschusses bei ihrer Reise im August 1989 nach Namibia und der Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im gleichen Monat diese Frage unmißverständlich gegenüber der SWAPO angesprochen haben. Die Bundesregierung hat gegenüber allen Beteiligten ihre Unterstützung für die Mission der Vereinten Nationen — unter Beteiligung von Vertretern der UNTAG und des UNHCR — erklärt, die sich im September in Angola aufgehalten hat, um zu klären, ob es noch weitere Gefangene der SWAPO gibt. Ein Bericht dieser Mission ist in Vorbereitung. Zu Frage 39: Auf Anfrage unserer Ständigen Vertretung in Genf hat das Internationale Komitée vom Roten Kreuz erklärt, es habe zur Zeit der Existenz der Lager wiederholt SWAPO um Bewilligung von Lagerbesuchen gebeten; diese Bitten seien jedoch unbeantwortet geblieben. An der VN-Mission nehme das IKRK nicht teil. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den anderen Signatarstaaten des Träger-Technologie-Regimes vorstellig zu werden mit dem Ziel, die Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" wegen der Möglichkeit, chemische oder biologische Waffen mit Trägern zu transportieren, zu reduzieren? Bei ihren gegen chemische und bilogische Waffen gerichteten intensiven Bemühungen konzentriert sich die Bundesregierung auf den möglichst baldigen Abschluß der in der Genfer Abrüstungskonferenz verhandelten weltweiten CW-Verbotskonvention sowie auf vertrauensbildende und vertragsergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Überprüfbarkeit der Einhaltung des B-Waffen-Verbotsabkommens von 1972. Das in fast 5jährigen Bemühungen zwischen sieben Regierungen (Bundesrepublik Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan, Italien) ausgehandelte Trägertechnologie-Regime ist durch technische Parameter maßgeschneidert, um das internationale nukleare Nichtverbreitungs-Regime zu ergänzen. Die Parameter markieren gleichzeitig realistische Grenzwerte, die eine wirksame Kontrolle ermöglichen. Eine Reduzierung der Parameter würde nicht nur die ursprüngliche Zielrichtung des Regimes auf nukleare Nichtverbreitung in Frage stellen, sondern vor allem auch seine Praktikabilität. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das TTR daher als Kontrollsystem zur Verhinderung der Verbreitung von Trägern und Trägersystemen für chemische und biologische Waffen wenig geeignet. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 47): Was unternimmt die Bundesregierung, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Gleichberechtigung der deutschen Sprache mit der englischen und französischen durchzusetzen, und was unternimmt sie insbesondere, um durchzusetzen, daß nicht allein durch die Verwendung der Sprache Meine und mittlere deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen benachteiligt werden? Deutsch ist neben den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten Amtssprache der Europäischen Gemeinschaften. Alle Schriftstücke der Europäischen Gemeinschaften von allgemeiner Geltung müssen auch in Deutsch abgefaßt sein. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist verpflichtet, ihre Mitteilungen an die deutsche Wirtschaft, zum Beispiel Ausschreibungen, in deutscher Sprache abzufassen. Die deutsche Wirtschaft ist berechtigt, ihren Schriftwechsel mit der Kommission in deutsch zu führen, ohne Übersetzungen ins Englische oder Französische beifügen zu müssen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12507* Die Bundesregierung besteht auf der gleichberechtigten Verwendung der deutschen Sprache neben dem Englischen und Französischen, und zwar auf allen Ebenen der Europäischen Gemeinschaft. Nur so kann bei Ausschreibungen ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Klein- und Mittelindustrie ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat bei vielen Gelegenheiten gegenüber der EG-Kommission die Forderung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache mit Nachdruck vertreten und wird dies auch künftig tun. Sie greift auch Einzelfälle auf, in denen zum Nachteil des Deutschen gegen die Sprachenregelung verstoßen wurde. Die EG-Kommission hat ihren Willen bekundet, für eine korrekte Einhaltung der Sprachenregelung Sorge zu tragen, entschuldigt Verstöße aber immer wieder mit technischen und personellen Engpässen. Nach Auffassung der Bundesregierung können diese Gesichtspunkte nicht eine Benachteiligung des Deutschen begründen. Sie wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, daß aus der Anwendung des Sprachenregimes der Europäischen Gemeinschaften keine Nachteile für die deutsche Wirtschaft entstehen. Anlage 6 Antwort des Staatsminsters Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/5281 Frage 48): Treffen Pressemitteilungen zu, daß auch bei der Bundesregierung die Pläne des Oberbefehlshabers der NATO und der US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland, John R. Galvin, „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden haben, wonach im Falle von Abrüstungsvereinbarungen ein Land mit modernen Waffensystemen diese an ein nicht so gut gerüstetes weitergeben soll, damit am Schluß dieses „qualitativen Transfers" lediglich die ältesten Waffen verschrottet zu werden brauchen? Pressemeldungen, die besagen, die genannten Überlegungen des Oberbefehlshabers der NATO hätten bei der Bundesregierung „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden, treffen nicht zu. Die Frage bezieht sich offenbar auf Überlegungen, wie Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle miteinander harmonisiert werden können. Das Erfordernis konzeptioneller Übereinstimmung von Strategie, Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle wurde von den Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im NATO-Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und Abrüstung bekräftigt. Dabei gilt es sicherzustellen, daß die Wechselbeziehungen zwischen den Fragen der Rüstungskontrolle und den Verteidigungserfordernissen wie auch zwischen den verschiedenen Bereichen der Rüstungskontrolle im vollem Umfang berücksichtigt werden. Fortschritte in der Rüstungskontrolle sind für die militärische Planung relevant, die in genauer Kenntnis der bei Rüstungskontrollverhandlungen verfolgten Ziele zu erarbeiten ist und gegebenenfalls die dabei erzielten Ergebnisse widerspiegeln muß. Entsprechend diesem Konzept hat General Galvin erste Überlegungen erarbeiten lassen, wie die Sicherheitserfordernisse des Bündnisses in Europa nach Erreichen der angestrebten Ergebnisse in der konventionellen Rüstungskontrolle militärisch stabilitätsfordernd und entsprechend den legitimen Sicherheitsinteressen aller Bündnispartner erfüllt werden können. Diese militärischen Überlegungen werden in den Beratungen des Bündnisses zur Harmonisierung von Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle eingehend zu prüfen sein. Dabei müssen allgemeine sicherheitspolitische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden wie rüstungskontrollpolitische, finanzielle und andere Aspekte. Das gilt auch für die Frage, wie vereinbarte Reduzierungen innerhalb des Bündnisses vorgenommen werden sollen. Im übrigen wird es darauf ankommen, welche Regelungen in einem KSE-Abkommen getroffen werden.
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    Rede von Thomas Kossendey


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegen, die uns jetzt verlassen, gehen wahrscheinlich zum wohlverdienten Abendessen. Wir alle essen und trinken gern und gut und manchmal etwas zuviel. Das Zuviel liegt in unserer eigenen Verantwortung. Die Güte des Essens hingegen wird vom Staat überwacht.

    (Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Aber mäßig!)

    Für die Gesetze, die dafür maßgeblich sind, sind wir hier verantwortlich.
    Zunehmend wird in der Öffentlichkeit darauf geachtet, daß all das, was auf den Tisch kommt, mehr als bisher überprüft wird, daß es nach all den möglichen Verfahren, die wir haben, so sauber und gesund ist, daß niemand von uns ein Risiko läuft. Die Praxis der



    Kossendey
    Vergangenheit hat allerdings gezeigt, daß bei diesen Bestimmungen Verbesserungen notwendig sind, daß wir mehr als bisher tun müssen, um den vorbeugenden Schutz bei der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
    Wir begrüßen daher die Initiative des Bundesrates, weil z. B. durch eine Änderung der Strafvorschriften sichergestellt wird, daß Verstöße gegen die geltenden Vorschriften in diesem Bereich schärfer als bisher geahndet werden können. Damit wird auch den Interessen der Verbraucher nachhaltig Rechnung getragen.
    Gerade im Hinblick auf die uns noch gut vor Augen stehenden Hormonskandale ist es unumgänglich, Ängsten in der Bevölkerung vor nicht einwandfreien Fleischprodukten Rechnung zu tragen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang auch die Entschließung des Bundesrates, durch Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften die Möglichkeit einer späteren mißbräuchlichen Umwidmung von Lebensmitteln und deren Export zu verhindern. Die hier bestehende gesetzliche Lücke ist in der Tat zu schließen. Wir haben die Bundesregierung aufzufordern, bei den weiteren Beratungen hier entsprechende Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
    Im übrigen hebe ich hervor, daß hier durch die Anhebung des Bußgeldrahmens auf 50 000 DM nach dem Fleischhygienegesetz ebenfalls ein Beitrag geleistet wird, der Anwendung dieser Vorschriften mehr Nachdruck zu verleihen.
    Ich frage mich allerdings, ob die pauschale Anknüpfung des Lebensmittelstrafrechts an den Begriff des In-Verkehr-Bringers richtig ist. Unabhängig von einem konkreten Tatbeitrag wird jeder in der Nahrungsmittelkette, der nicht mit verkehrsfähigen Produkten in Berührung kommt, zumindest unter dem Begriff der Fahrlässigkeit mit einer Straf- oder Bußgeldandrohung überzogen. Mit anderen Worten: Wenn im Tante-Emma-Laden eine Dose mit Erbsen entdeckt wird, deren Inhalt nicht verkehrsfähig nach dem Lebensmittelrecht ist, dann steht Tante Emma genauso wie der Produzent unter Straf- oder Bußgeldandrohung.
    Hier sollten wir, gerade um einer ausufernden Bürokratie vorzubeugen, uns auf das Wesentliche, nämlich den Produzenten, konzentrieren. Es kann meines Erachtens nicht so sein, daß der Handel auch für nicht sichtbare Mängel des Lebensmittels, die im Verantwortungsbereich des Erzeugers allein entstanden sind, strafrechtlich verantwortlich gemacht wird. Wir sollten uns sehr wohl die Stufen der Verantwortung deutlicher als bisher vor Augen führen und dann auch im rechtlichen Sinn trennen. Die Effizienz von Straf- und Bußgeldvorschriften setzt nämlich deren Akzeptanz voraus. Akzeptanz kann man aber nur dann erreichen, wenn die inkriminierten Tatbestände jedem potentiellen Täter klar erkennbar sind. Hieran scheint es mir im vorliegenden Fall noch etwas zu fehlen.
    Wer den Gedanken dieses Gesetzentwurfs ernst nimmt, muß die tatsächlichen Täter härter bestrafen. Mit pauschalen Strafandrohungen, die häufig ins Leere gehen, ist uns nicht geholfen. Wir sollten die Strafandrohung so kanalisieren, daß der, der sich tatsächlich gegen die Gesetze vergeht, wirklich gegriffen wird und daß der, den wir vielleicht nur vorsorglich mit Strafandrohung überziehen, dies gar nicht erst ertragen muß.
    Ich rege daher an, den Gesetzentwurf zum Anlaß zu nehmen, der hier skizzierten Frage noch einmal näherzutreten, damit wir im Rahmen der Behandlung vielleicht noch etwas ändern können.
    Generell sollten wir uns darüber einig sein, diesen Gesetzentwurf zügig über die Bühne zu bringen, damit wir bei widerrechtlichem Verhalten mit größerer Wirksamkeit als bisher agieren können. Wir alle haben einen Anspruch darauf, beim Verzehr von Lebensmitteln nicht ständig in der Angst zu leben, daß uns im Rahmen eines Skandals wieder etwas auf den Tisch kommt, was uns Sorge macht, daß wir etwas verpaßt haben könnten.
    Einen Satz noch zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes. Hierdurch wird die bisherige, nicht gerade sehr gute Markttransparenz bei der Preisfeststellung für Schlachtvieh insbesondere durch die jetzt vorgenommenen Vereinfachungen wesentlich verbessert.
    Zu dieser Vorlage bitte ich um Ihre Zustimmung. Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Becker-Inglau.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Becker-Inglau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „Sage mir, welche Krankheit du hast, und ich sage dir, welches Fleisch du essen mußt." So spaßig dieser Satz klingt, so ernst müssen wir ihn leider nehmen. Denn immer wieder, so auch in jüngster Zeit, erhalten wir als Verbraucher Schreckensmeldungen über die Verseuchung von Lebensmitteln.
    Ein besonders trauriges Kapitel ist hierbei der Einsatz von Pharmaka in der Tiermast. In diesem Zusammenhang erinnere ich an den Hormonskandal des Jahres 1988, wo in großem Umfang in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern die Anwendung eines Hormoncocktails nachgewiesen werden konnte.
    Selbst die durch mehrere Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster als zulässig anerkannten damaligen Kälbertötungsaktionen und die hiermit verbundenen schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die Besitzer der Tiere waren offensichtlich nicht geeignet, einige Tiermäster von der Anwendung verbotener Mittel generell abzuhalten.

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Tierverachtend!)

    — So ist es.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Was ist dann wohl geeignet?)

    Als traurige Beweise hierfür gelten die Nachweise des ausschließlich als Humanarzneimittel zugelassenen Salbutamol bei Mastkälbern in diesem Jahr. Ebenso wurde das in der Human- und Tiermedizin vor allem



    Frau Becker-Inglau
    bei Erkrankung der oberen Luftwege eingesetzte Mittel Clenbuterol nachgewiesen.
    Die neuerlichen Fälle der Anwendung von illegalen Masthilfsmitteln sind erschreckend, weil es offensichtlich immer noch Unbelehrbare mit offenkundig fehlendem Unrechtsbewußtsein gibt. Deshalb ist es notwendig, das Instrument des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts verstärkt einzusetzen, um diesen Machenschaften besser begegnen zu können.
    Dazu müssen die Vorschriften des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts verschärft werden. Hierzu leistet die vorliegende Gesetzesinitiative einen wesentlichen Beitrag. Ich gehe davon aus, daß damit nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den ordnungsgemäß wirtschaftenden Landwirten und damit der deutschen Landwirtschaft insgesamt gedient wird.
    Von besonderer Bedeutung ist es, möglichst bald eine Vorschrift zu erlassen, um einen Export von hormonbehandelten Kälbern zu verhindern. Dies ist auf Grund der jetzigen Rechtslage nicht möglich.
    Bislang konnte der Export von 259 nachweislich mit Hormonen behandelten Tieren aus Nordrhein-Westfalen nur verhindert werden, weil die Empfangsländer darüber informiert wurden, daß es sich um illegal hormonbehandelte Kälber handelte. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß es den Besitzern dieser Tiere gelingt, ein Exportland ausfindig zu machen, das diese Tiere zur Einfuhr zuläßt.
    Durch ein solches Verfahren könnte zum einen ein striktes Hormonverbot unterlaufen werden. Zum anderen ist es meines Erachtens aber auch als höchst unmoralisch anzusehen, Fleisch hormonbehandelter Tiere, die man dem eigenen Verbraucher nicht zumutet, anderen Ländern anzubieten.
    Meine Damen und Herren, auch wenn die Erhöhung des Strafmaßes schon einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Machenschaften darstellt, so reichen diese Bestimmungen offensichtlich allein nicht aus, diese Mißstände zu beseitigen. Ganz entscheidend ist deshalb eine Änderung der bestehenden Rahmenbedingungen insgesamt. Hierzu gehört beispielsweise eine möglichst schnelle Verabschiedung der Kälberhaltungsverordnung.
    Es ist zwar zutreffend, daß der Entwurf der nationalen Haltungsverordnung nach der Richtlinie 83/189/ EWG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften erst in Brüssel notifiziert werden muß. Diese Vorschrift sieht jedoch auch vor, daß ein Mitgliedstaat aus dringenden Gründen des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren nationale Regelungen erlassen und durchführen kann.
    Deshalb bitte ich an dieser Stelle die Bundesregierung, möglichst bald eine nationale Verordnung zum Schutz von Kälbern bei der Stallhaltung zu erlassen, wie Herr Weng es vorhin schon erwähnt hat.
    Insbesondere bitte ich Sie, Frau Ministerin: Setzen Sie sich dafür ein, daß die in der EG-Vorlage vorgesehenen Übergangsfristen erheblich verkürzt werden.

    (Zuruf von der SPD)

    — Sie ist noch nicht da. (Pfeifer [CDU/CSU]: Aber ich bin hier!)

    — Entschuldigung. Ich habe Sie nicht auf einem Abgeordnetenplatz, sondern auf der Regierungsbank vermutet.
    Spätestens nach der Vollendung des EG-Binnenmarkts, ab 1. Januar 1993, müssen die geltenden Bestimmungen der Kälberhaltungsverordnung in die Rechtsetzungsvorhaben der EG Eingang gefunden haben.
    Wegen der internationalen Verflechtungen der Organisationen, die sich an den illegalen Praktiken beteiligen, sollte möglichst kurzfristig eine EG-weite Arbeitsgruppe zur Bekämpfung illegaler Mastmethoden und des illegalen Arzneimittelmarkts eingesetzt werden. Dies ist schon deshalb notwendig, weil der gesicherte Nachweis bei importierten Tierkörpern bisher nicht erbracht werden kann.
    Von besonders großer Bedeutung ist eine EG-einheitliche Durchführung der Rückstandskontrollrichtlinie. Es darf und kann nicht hingenommen werden, daß beispielsweise für den gesamten Bereich der Niederlande 300 Untersuchungen auf Hormone und 300 Untersuchungen auf Clenbuterol als ausreichend angesehen werden sollen, wenn für den Bereich der Bundesrepublik beispielsweise im Jahre 1988 etwa 15 000 Untersuchungen durchgeführt wurden.
    Ich bitte die Bundesregierung deshalb eindringlich, in Brüssel mit Nachdruck für einen EG-einheitlichen Untersuchungslevel einzutreten.
    Besonders wichtig ist es, eine Lücke im Chemikalienhandel zu schließen: Stoffe, die eine pharmakologische Wirkung haben, aber für andere Verwendungszwecke vorgesehen sind, können von Chemikalienherstellern und -händlern unkontrolliert in den Verkehr gebracht und so zur Herstellung illegaler Masthilfsmittel verwendet werden. Hier ist eine Nachweis- und Überwachungsregelung notwendig, um auch diesen Bereich wirksam kontrollieren zu können.
    Ich bitte deshalb die Bundesregierung, möglichst bald für eine zufriedenstellende Lösung zu sorgen.
    Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß die SPD-Fraktion den vom Bundesrat am 10. Februar 1989 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts, der maßgeblich auf eine Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgeht, begrüßt. Wir halten diese für einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des Verbrauchers. Deshalb bitten wir um eine möglichst rasche Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs.
    Weiterhin bitte ich, auch eine größere Markttransparenz bei der Preisfestsetzung für Schlachtvieh zu gewährleisten und den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes deshalb zuzustimmen.
    Herzlichen Dank.



    Frau Becker-Inglau
    Ich möchte noch sagen: Ich habe zwei Minuten eingespart.

    (Beifall)