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    Plenarprotokoll 11/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Inhalt: Bestimmung des Abg. Schäfer (Offenburg) (SPD) als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausscheidenden ehemaligen Abg. Dr. Hauff 12383 A Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 12383 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 11/4711) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Drucksache 11/4345) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/5288) 12383 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksachen 11/4416, 11/5292, 11/5293) Regenspurger CDU/CSU 12384 B Lutz SPD 12385 B Richter FDP 12387 B Dr. Nöbel SPD 12389 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 11/3253, 11/5264) Eylmann CDU/CSU 12391B Dr. de With SPD 12392 B Gries FDP 12393 B Frau Nickels GRÜNE 12394 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12395 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen und anderen ozonschädigenden Substanzen (FCKW-Verbot) (Drucksache 11/4900) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Schäfer (Offenburg), Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/5268) Dr. Knabe GRÜNE 12396 D Schmidbauer CDU/CSU 12398D, 12412D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Frau Ganseforth SPD 12402 D Baum FDP 12404C, 12410B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 12406B, 12412A Müller (Düsseldorf) SPD 12408B, 12413 C Dr. Kübler SPD 12411 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten (Mietrechtänderungsgesetz 1989) (Drucksache 11/4554) Frau Trenz GRÜNE 12414B, 12423C Geis CDU/CSU 12415 C Menzel SPD 12417A Dr. Hitschler FDP 12419C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12421 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ergänzenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (Drucksachen 11/1526 Nr. 3.3, 11/4773) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/462/EWG zur Regelung gesundheitlicher und viehseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern im Hinblick auf die Einbeziehung von Schafen und Ziegen (Drucksachen 11/4081 Nr. 2.15, 11/5098) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über steuerliche Maßnahmen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu treffen hat Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein gemeinsames System einer Quellensteuer auf Zinsen Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen der direkten und der indirekten Steuern (Drucksachen 11/4337 Nr. 2, 11/5191) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 132 zu Petitionen (Drucksache 11/5260) 12424 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einfluß der NPD und anderer rechtsradikaler Parteien auf die Kommunalpolitik und deren Auswirkung auf den Bund Kleinert (Marburg) GRÜNE 12437C, 12442 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12438 C Wittich SPD 12439 C Gries FDP 12440 C Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12441 C Dr. Hirsch FDP 12443 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12443 D Frau Limbach CDU/CSU 12445 A Lutz SPD 12445 D Doss CDU/CSU 12446D Frau Wieczorek-Zeul SPD 12447 C Zeitlmann CDU/CSU 12449D Vizepräsident Cronenberg . . 12439C, 12445A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksachen 11/4154, 11/5283) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12450 D Schmidt (Salzgitter) SPD 12452 B Eimer (Fürth) FDP 12455 A Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 12456 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12458B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kolbow, Horn, Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/3722, 11/4586) Kolbow SPD 12460 B Breuer CDU/CSU 12463 B Brauer GRÜNE 12465 A Bredehorn FDP 12466A Frau Kastner SPD 12468 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 III Dr. Friedrich CDU/CSU 12469 D Frau Schilling GRÜNE 12472 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12473 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksachen 11/2273, 11/5169) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft — in bezug auf Chrom (Drucksachen 11/3831 Nr. 31, 11/5192) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 19. Dezember 1986 (Drucksache 11/4315) Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 12476A Dr. Wernitz SPD 12477 A Dörflinger CDU/CSU 12479 A Frau Garbe GRÜNE 12480 A Frau Dr. Segall FDP 12480 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1984 und 1985 (Drucksachen 11/2572, 11/5082) Duve SPD 12482 B Dr. Czaja CDU/CSU 12484 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12486D Lüder FDP 12488 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12489 D Dr. Nöbel SPD 12492 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Drucksache 11/5189) Reuter SPD 12493 B Jung (Limburg) CDU/CSU 12494 A Frau Garbe GRÜNE 12495 B Funke FDP 12495 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 131 zu Petitonen (Drucksache 11/5190) Weiss (München) GRÜNE 12496 C Haungs CDU/CSU 12497 B Peter (Kassel) SPD 12498 B Funke FDP 12498D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (Drucksache 11/4309) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksachen 11/4727, 11/5287) Kossendey CDU/CSU 12499 D Frau Becker-Inglau SPD 12500 D Eimer (Fürth) FDP 12502 A Frau Saibold GRÜNE 12502 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/5281 vom 29. September 1989 — Akzeptanz des Vollausbaus des Kernkraftwerks Cattenom trotz Rechtswidrigkeit der Errichtungsgenehmigung und Versäumnis der Erstellung einer Auswirkungsstudie MdlAnfr 23, 24 29.09.89 Drs 11/5281 Diller SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12425A, 12426D ZusFr Diller SPD 12425B, 12426D ZusFr Schreiner SPD 12425C, 12427 C ZusFr Frau Conrad SPD 12426A, 12427D ZusFr Duve SPD 12426 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12427B Nichtunterstützung der Errichtung einer Europäischen Umweltagentur im Saarland durch Bundesminister Dr. Töpfer; Art der vorgesehenen europäischen Institutionen in Metz, Luxemburg und Saarbrücken MdlAnfr 27, 28 29.09.89 Drs 11/5281 Schreiner SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12428A, 12429B ZusFr Schreiner SPD 12428C, 12430 C ZusFr Schreiber CDU/CSU 12429 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 ZusFr Frau Conrad SPD 12429D, 12431B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12430A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 12431 D Video-Aufnahmen von durch Folter erpreßten Geständnissen von SWAPO-Gefangenen; Hilfen für die Opfer der SWAPO MdlAnfr 40, 41 29.09.89 Drs 11/5281 Hedrich CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12432A, 12432 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12432 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12432 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12432 C ZusFr Frau Dr. Timm SPD 12432 D ZusFr Toetemeyer SPD 12432 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 A Regelmäßige Unterrichtung über die Situation der Namibier in den SWAPO-Lagern durch die SWAPO; Verlegung der Gefangenen nach Tansania und Kongo MdlAnfr 42, 43 29.09.89 Drs 11/5281 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12433B, 12434 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12434 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12433 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 C, 12434 C ZusFr Toetemeyer SPD 12433 D ZusFr Lowack CDU/CSU 12433D, 12434 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12434 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 12434 C Intervention gegen die Folterungen von SWAPO-Gefangenen MdlAnfr 44 29.09.89 Drs 11/5281 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12435 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12435 A ZusFr Toetemeyer SPD 12435 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12435 D ZusFr Verheugen SPD 12435 D Behauptung der kommunistischen Unterwanderung internationaler Hilfsorganisationen, z. B. „amnesty international", in Dokumenten, die auf der „Konferenz der amerikanischen Streitkräfte" im November 1987 in Argentinien diskutiert wurden; Schutz der in diesen Organisationen arbeitenden Bundesbürger in Lateinamerika MdlAnfr 49, 50 29.09.89 Drs 11/5281 Duve SPD Antw StMin Schäfer AA 12436A, 12436 D ZusFr Duve SPD 12436B, 12436 D Nächste Sitzung 12503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12505* A Anlage 2 Beurteilung der Initiativen der Alpenländer für eine Konferenz zum Schutz der Alpen; Gründe für die Nichteinladung der betroffenen Länder zur „Alpenkonferenz" in Berchtesgaden MdlAnfr 25, 26 29.09.89 Drs 11/5281 Vahlberg SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 12505* C Anlage 3 Aufklärung des Schicksals namentlich benannter SWAPO-Gefangener; Verwehrung des Zutritts zu SWAPO-Lagern in Angola für Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes MdlAnfr 38, 39 29.09.89 Drs 11/5281 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* A Anlage 4 Reduzierung der Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" zur Verhinderung des Transports von C- und B-Waffen mit Trägerraketen MdlAnfr 46 29.09.89 Drs 11/5281 Vosen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* C Anlage 5 Durchsetzung der deutschen Sprache in der EG, insbesondere als Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen bei Ausschreibungen MdlAnfr 47 29.09.89 Drs 11/5281 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* D Anlage 6 Pläne der NATO, im Falle von Abrüstungsvereinbarungen moderne Waffen an weniger gut gerüstete Länder weiterzugeben, so daß nur älteste Waffen verschrottet zu werden brauchen MdlAnfr 48 29.09.89 Drs 11/5281 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 12507* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12383 164. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 ** Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 *** Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Blunck SPD 06. 10. 89 ** Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Buschbom CDU/CSU 05. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89* Engelhard FDP 05. 10. 89 Feilcke CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Haack SPD 5. 10. 89 Haar SPD 6. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 5. 10. 89 ** Dr. Hüsch CDU/CSU 6. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 *** Jaunich SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 *** Kittelmann CDU/CSU 05. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 5. 10. 89 ** Dr. Knabe GRÜNE 6. 10. 89 Kretkowski SPD 5. 10.89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 6. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Männle CDU/CSU 05. 10. 89 Möllemann FDP 5. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 6. 10. 89 ** Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 *** Nolting FDP 06. 10. 89 ** Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 *** Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 *** Poß SPD 5. 10.89 Rappe (Hildesheim) SPD 6. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 ** Reimann SPD 06. 10.89 Rixe SPD 06. 10.89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 ** von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Seuster SPD 5. 10. 89 Dr. Soell SPD 6. 10. 89 ** Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Straßmeir CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 *** Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Westphal SPD 06. 10. 89 Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89 *** Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/5281 Fragen 25 und 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher von den nationalen Parlamenten Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland eingebrachten Initiativen für eine Konferenz zum Schutz der Alpen? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, Vertreter der Parlamente der betroffenen Länder nicht zur „Alpenkonferenz" vom 10. bis 12. Oktober 1989 nach Berchtesgaden einzuladen? Zu Frage 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bisher - im österreichischen Bundestag keine Initiative für eine Konferenz zum Schutz der Alpen, - im schweizerischen Nationalrat nur eine Anfrage, wie der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung für eine Internationale Alpenkonferenz der Umweltminister beurteilt. Die Bundesregierung begrüßt jede Unterstützung, die der Initiative in bezug auf die Einberufung der Internationalen Alpenkonferenz der Umweltminister am 9.-11. Oktober 1989 und die damit verbundene Zielsetzung zuteil wird. Zu Frage 26: Bei der Internationalen Alpenkonferenz handelt es sich um eine Konferenz der Umweltminister, also um eine Konferenz auf Regierungsebene. Eine Beteiligung von Parlamentariern aus den 7 Alpenstaaten würde dem Charakter dieser Konferenz 12506* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 nicht entsprechen. Es versteht sich von selbst, daß die Bundesregierung bereit ist, dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Konferenz zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 5281 Fragen 38 und 39) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Schicksal der von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit konkreten Namen benannten SWAPO-Gefangenen und SWAPO-Verschwundenen aufzuklären und für ihre Freilassung gemäß Resolution 435 zu sorgen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes nach wie vor der Zugang zu den von SWAPO betriebenen Lagern in Angola verwehrt wird? Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist allen Vorwürfen gegen die SWAPO nachgegangen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Jäger in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Januar 1989 (Plenarprotokoll 11/122, Seite 8955), auf meine Antwort vom 28. Februar 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (BT-Drucksache 11/4120 vom 3. März 1989, Seite 1) und auf meine Antwort vom 2. August 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Hedrich (BT-Drucksache 11/5068, Seite 3). Nach der Entlassung von SWAPO-Gefangenen im Sommer dieses Jahres aus ihrer Gefangenschaft hat die Bundesregierung gegenüber der SWAPO deutlich gemacht, daß die ungehinderte Rückkehr aller im Ausland lebenden Namibier ein wesentliches Element des Lösungsplans der Vereinten Nationen für Namibia ist. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die Delegation des Auswärtigen Ausschusses bei ihrer Reise im August 1989 nach Namibia und der Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im gleichen Monat diese Frage unmißverständlich gegenüber der SWAPO angesprochen haben. Die Bundesregierung hat gegenüber allen Beteiligten ihre Unterstützung für die Mission der Vereinten Nationen — unter Beteiligung von Vertretern der UNTAG und des UNHCR — erklärt, die sich im September in Angola aufgehalten hat, um zu klären, ob es noch weitere Gefangene der SWAPO gibt. Ein Bericht dieser Mission ist in Vorbereitung. Zu Frage 39: Auf Anfrage unserer Ständigen Vertretung in Genf hat das Internationale Komitée vom Roten Kreuz erklärt, es habe zur Zeit der Existenz der Lager wiederholt SWAPO um Bewilligung von Lagerbesuchen gebeten; diese Bitten seien jedoch unbeantwortet geblieben. An der VN-Mission nehme das IKRK nicht teil. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den anderen Signatarstaaten des Träger-Technologie-Regimes vorstellig zu werden mit dem Ziel, die Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" wegen der Möglichkeit, chemische oder biologische Waffen mit Trägern zu transportieren, zu reduzieren? Bei ihren gegen chemische und bilogische Waffen gerichteten intensiven Bemühungen konzentriert sich die Bundesregierung auf den möglichst baldigen Abschluß der in der Genfer Abrüstungskonferenz verhandelten weltweiten CW-Verbotskonvention sowie auf vertrauensbildende und vertragsergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Überprüfbarkeit der Einhaltung des B-Waffen-Verbotsabkommens von 1972. Das in fast 5jährigen Bemühungen zwischen sieben Regierungen (Bundesrepublik Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan, Italien) ausgehandelte Trägertechnologie-Regime ist durch technische Parameter maßgeschneidert, um das internationale nukleare Nichtverbreitungs-Regime zu ergänzen. Die Parameter markieren gleichzeitig realistische Grenzwerte, die eine wirksame Kontrolle ermöglichen. Eine Reduzierung der Parameter würde nicht nur die ursprüngliche Zielrichtung des Regimes auf nukleare Nichtverbreitung in Frage stellen, sondern vor allem auch seine Praktikabilität. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das TTR daher als Kontrollsystem zur Verhinderung der Verbreitung von Trägern und Trägersystemen für chemische und biologische Waffen wenig geeignet. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 47): Was unternimmt die Bundesregierung, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Gleichberechtigung der deutschen Sprache mit der englischen und französischen durchzusetzen, und was unternimmt sie insbesondere, um durchzusetzen, daß nicht allein durch die Verwendung der Sprache Meine und mittlere deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen benachteiligt werden? Deutsch ist neben den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten Amtssprache der Europäischen Gemeinschaften. Alle Schriftstücke der Europäischen Gemeinschaften von allgemeiner Geltung müssen auch in Deutsch abgefaßt sein. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist verpflichtet, ihre Mitteilungen an die deutsche Wirtschaft, zum Beispiel Ausschreibungen, in deutscher Sprache abzufassen. Die deutsche Wirtschaft ist berechtigt, ihren Schriftwechsel mit der Kommission in deutsch zu führen, ohne Übersetzungen ins Englische oder Französische beifügen zu müssen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12507* Die Bundesregierung besteht auf der gleichberechtigten Verwendung der deutschen Sprache neben dem Englischen und Französischen, und zwar auf allen Ebenen der Europäischen Gemeinschaft. Nur so kann bei Ausschreibungen ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Klein- und Mittelindustrie ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat bei vielen Gelegenheiten gegenüber der EG-Kommission die Forderung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache mit Nachdruck vertreten und wird dies auch künftig tun. Sie greift auch Einzelfälle auf, in denen zum Nachteil des Deutschen gegen die Sprachenregelung verstoßen wurde. Die EG-Kommission hat ihren Willen bekundet, für eine korrekte Einhaltung der Sprachenregelung Sorge zu tragen, entschuldigt Verstöße aber immer wieder mit technischen und personellen Engpässen. Nach Auffassung der Bundesregierung können diese Gesichtspunkte nicht eine Benachteiligung des Deutschen begründen. Sie wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, daß aus der Anwendung des Sprachenregimes der Europäischen Gemeinschaften keine Nachteile für die deutsche Wirtschaft entstehen. Anlage 6 Antwort des Staatsminsters Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/5281 Frage 48): Treffen Pressemitteilungen zu, daß auch bei der Bundesregierung die Pläne des Oberbefehlshabers der NATO und der US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland, John R. Galvin, „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden haben, wonach im Falle von Abrüstungsvereinbarungen ein Land mit modernen Waffensystemen diese an ein nicht so gut gerüstetes weitergeben soll, damit am Schluß dieses „qualitativen Transfers" lediglich die ältesten Waffen verschrottet zu werden brauchen? Pressemeldungen, die besagen, die genannten Überlegungen des Oberbefehlshabers der NATO hätten bei der Bundesregierung „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden, treffen nicht zu. Die Frage bezieht sich offenbar auf Überlegungen, wie Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle miteinander harmonisiert werden können. Das Erfordernis konzeptioneller Übereinstimmung von Strategie, Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle wurde von den Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im NATO-Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und Abrüstung bekräftigt. Dabei gilt es sicherzustellen, daß die Wechselbeziehungen zwischen den Fragen der Rüstungskontrolle und den Verteidigungserfordernissen wie auch zwischen den verschiedenen Bereichen der Rüstungskontrolle im vollem Umfang berücksichtigt werden. Fortschritte in der Rüstungskontrolle sind für die militärische Planung relevant, die in genauer Kenntnis der bei Rüstungskontrollverhandlungen verfolgten Ziele zu erarbeiten ist und gegebenenfalls die dabei erzielten Ergebnisse widerspiegeln muß. Entsprechend diesem Konzept hat General Galvin erste Überlegungen erarbeiten lassen, wie die Sicherheitserfordernisse des Bündnisses in Europa nach Erreichen der angestrebten Ergebnisse in der konventionellen Rüstungskontrolle militärisch stabilitätsfordernd und entsprechend den legitimen Sicherheitsinteressen aller Bündnispartner erfüllt werden können. Diese militärischen Überlegungen werden in den Beratungen des Bündnisses zur Harmonisierung von Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle eingehend zu prüfen sein. Dabei müssen allgemeine sicherheitspolitische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden wie rüstungskontrollpolitische, finanzielle und andere Aspekte. Das gilt auch für die Frage, wie vereinbarte Reduzierungen innerhalb des Bündnisses vorgenommen werden sollen. Im übrigen wird es darauf ankommen, welche Regelungen in einem KSE-Abkommen getroffen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die heutige zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes zunächst zum Anlaß nehmen, dem Hohen Haus für den intensiven Einsatz bei der Beratung dieser Initiative gegen die Ersatzmutterschaft zu danken; ebenso für das bereitwillige Aufgreifen der ergänzenden Vorschläge gegen den Kinderhandel; ebenso für die sachliche und ruhige Diskussion dieser so überaus wichtigen Thematik.
    Es wurde bereits gesagt: Schwerpunktmäßig stellt der Entwurf jede Form der Vermittlung von Ersatzmüttern unter Strafe. Besonders geahndet werden jedoch gewerbliche Vermittlungsformen. Ein weiteres Element des Regierungsentwurfs vom März 1989, das bußgeldbewehrte Verbot der Kindervermittlung über die wahrheitswidrige Übernahme von Vaterschaften, wurde im Zuge der Ausschußberatungen zu einem aufeinander abgestimmten System von Strafvorschriften gegen den Kinderhandel ausgebaut. Danach wird nunmehr der entgeltliche Kinderhandel strafbar, mag er sich nun als unbefugte Adoptionsvermittlung oder als sonstige Vermittlung in eine Familie darstellen. Strafverschärfend soll sich die auf Dauer angelegte — also die gewerbs- oder geschäftsmäßige — Betätigung auswirken. Alle genannten Strafdrohungen treffen jedoch nur den Vermittler, nicht die unmittelbar Betroffenen, also nicht die Eltern und die sogenannten Bestelleltern.
    Um aber den legalen und fachlich verantworteten Vermittlungen von Kindern, auch aus dem Ausland, positive Impulse zu geben, werde ich mich bemühen, die Arbeit der hiermit befaßten Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken. Unnötige Schwierigkeiten gehören abgebaut. Bedenken wir, daß 12 bis 15 % der Ehepaare ungewollt kinderlos sind, daß sich beispielsweise im Jahr 1987 20 800 Ehepaare um die Adoption eines Kindes bemühten, daß jedoch nur 7 694 Kinder zur Verfügung standen — 3 770 davon wurden von Verwandten adoptiert — , dann wird deutlich, daß hier ein sehr großer Bedarf und auch eine Bereitschaft vorhanden sind.
    Die erfreuliche Bilanz, mit der der Gesetzentwurf innerhalb kurzer Beratungszeit in gutem Zusammenwirken im federführenden Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und im mitberatenden Rechtsausschuß jeweils einstimmig verabschiedet werden konnte, ist über den Anlaß hinaus eine große Ermutigung. Sie zeigt, daß es möglich ist, rechtsethisch und rechtspolitisch nicht haltbaren Mißbräuchen schnell mit klaren strafrechtlichen Verboten entgegenzutreten.
    Dabei sollen durch die Vorschriften gegen die Ersatzmuttervermittlung vor allem die hiervon betroffenen Mütter gegen dadurch bedingte gesundheitliche und psychische Gefährdungen geschützt werden. Gesundheitliche Gefahren, die eine Schwangerschaft mit sich bringen kann, lassen sich bei Frauen nicht ausschließen. Es geht aber vor allem um menschenunwürdige Konflikte aus einer Übernahme von Schwangerschaften als Dienstleistung und nicht zuletzt darum, mögliche Streitigkeiten um die Herausgabe des Kindes auszuschließen. Frau Abgeordnete Verhülsdonk hat an den drei Fallbeispielen die Problematik sehr anschaulich geschildert.
    Beim Kinderhandel steht die rechtspolitische Erwägung im Vordergrund, daß weder die materielle Not der abgebenden Mütter aus der Dritten Welt noch die ideelle Not unfreiwillig kinderloser Paare für Zwecke gewissenloser Geschäftemacher ausgenutzt werden dürfen. Außerdem verstößt die Herabwürdigung der betroffenen Kinder zu Gegenständen des Handelsver-



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    kehrs durch die Tatsache ihrer Vermittlung gegen Entgelt an zahlende Bewerber in eklatanter Weise gegen ihre Menschenwürde.
    Ebensowenig darf hingenommen werden, daß dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland dadurch geschadet wird, daß Vermittler straflos Möglichkeiten finden, entgegen den Rechtsordnungen von Ländern der Dritten Welt Kinder zu Adoptionszwecken hierher zu verbringen.
    Schließlich müssen die notwendigen Konsequenzen aus der Erfahrung gezogen werden, daß die kommerzielle Vermittlung den vorrangigen Gesichtspunkt, nämlich das Kindeswohl auch unter den besonders schwierigen Bedingungen der Verbringung in einen anderen Kulturkreis zu wahren, typischerweise vernachlässigt.
    Meine Damen und Herren, zu dem Antrag der GRÜNEN, der in den Ausschußberatungen abgelehnt worden ist und nunmehr erneut gestellt und begründet wurde, möchte ich nur ganz kurz folgendes bemerken:
    Zunächst bedaure ich es, hier im Plenum aus Zeitgründen nur kurz darauf eingehen zu können, weil ich das Engagement der Antragsteller sehr wohl zu schätzen weiß.
    In der Sache allerdings muß ich auf folgendes hinweisen: Wie bereits gesagt, ist der Antrag unausgewogen. Die Koalitionsfraktionen haben im Ausschuß gegen diesen Antrag gestimmt, weil die Regelungen neben dem geltenden Recht und den beschlossenen Vorschriften gegen den Kinderhandel nicht notwendig sind, zum Teil bereits Geregeltes wiederholen, zum Teil in der Praxis nicht umsetzbar sind, weil sie im Ausland keine Wirkungen entfalten können, und insgesamt die Lösungsmöglichkeiten für Probleme mit Auslandsadoptionen nicht effektiv zu lösen geeignet sind.
    Eine Regelung, daß die Vermittlung eines Kindes nur durch anerkannte Vermittlungsstellen erlaubt sein darf, ist, was die inländischen Vermittlungsstellen betrifft, bereits jetzt geltendes Recht. Dem Ausland können wir jedoch aus Achtung vor der Souveränität fremder Staaten keine Vorschriften machen, wenn sie die Vermittlung von Adoptionen gestatten.
    Dasselbe gilt für die Bescheinigung der generellen Eignung der Adoptiveltern. Diese ist bei uns bereits gängige Praxis, soweit anerkannte Vermittlungsstellen eingeschaltet sind. Unbefugten ist die Adoptionsvermittlung, wie ich bereits gesagt habe, jedoch verboten.
    Hinsichtlich der Forderung, das Kind müsse der bundesdeutschen Vermittlungsstelle bekannt sein, sehen die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der überörtlichen Erziehungsbehörden zur Adoptionsvermittlung vor, daß vor der Ausreise des Kindes alle bekannten Daten, wie Herkunft, Abstammung oder gesundheitliche Entwicklung, übermittelt werden sollen.
    Soweit nach dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN eine Bescheinigung der ausländischen Stellen verlangt wird, daß das Kind dort nicht vermittelt werden kann, so verkennt das die Strukturen im Ausland, so
    daß der Vorschlag nicht vollzogen werden könnte. Die Prüfung der Einwilligung bei Auslandsadoptionen ist im deutschen Recht im übrigen ausreichend geregelt. Die Herausgabe des Eignungsberichts ist bereits in den genannten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung befriedigend gelöst.
    Schließlich weise ich noch darauf hin, daß bereits das geltende Adoptionsvermittlungsrecht keine Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen macht, so daß sich eine Gleichstellungsklausel erübrigt.
    Meine Damen und Herren, die von mir zuvor vorgetragenen Erwägungen sozialethischer und rechtsethischer Art begründen neben den spektakulären Vorgängen der Übergabe von ausländischen Kindern am Frankfurter Flughafen, von denen die Medien berichtet haben, auch die Dringlichkeit, die Vorschriften gegen den Kinderhandel nunmehr schnell zu verabschieden.
    Nichts anderes gilt für die Regelungen zur Leihmuttervermittlung. Diese Normen stellen über ihren eigenen Inhalt und ihren rechtsethischen und rechtspolitischen Hintergrund hinaus den Einstieg in einen größeren, durch den wissenschaftlichen Fortschritt relevant gewordenen Bereich dar. Wir tun hiermit nämlich den ersten Schritt zur Erledigung des notwendigen Regelungsbedarfs der modernen Fortpflanzungsmedizin.
    Ich möchte an dieser Stelle die Hoffnung ausdrükken, daß wir kooperativ fortfahren und mit dem von der Bundesregierung im Sommer dieses Jahres vorgelegten Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes dann auch gemeinsam zügig vorankommen.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der Ausschußfassung, Drucksachen 11/4154 und 11/5283.
Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/5325 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltung der SPD ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Art. 1 in der Ausschußfassung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Dieser Artikel ist also einstimmig angenommen.
Ich rufe die Art. 2 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Damit sind die Art. 2 bis 4 einstimmig angenommen.



Vizepräsident Stücklen
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe den Tagespunkt 11 auf:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kolbow, Horn, Erler, Fuchs (Verl), Gerster (Worms), Heistermann, Dr. Klejdzinski, Koschnick, Leonhart, Steiner, Zumkley, Dr. von Bülow, Gansel, Dr. Götte, Kühbacher, Leidinger, Nagel, Opel, Traupe, Voigt (Frankfurt), Walther, Dr. Sonntag-Wolgast, Dr. Hauchler, Dr. Pick, Wieczorek-Zeul, Dr. Timm, Bamberg, Büchler (Hof), Dr. Glotz, Dr. Haack, Kißlinger, Lutz, Dr. Martiny, Porzner, Schmidt (München), Schmidt (Nürnberg), Dr. Schöfberger, Sieler (Amberg), Stiegler, Vahlberg, Verheugen, Wimmer (Neuötting), Dr. de With, Stahl (Kempen), Catenhusen, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland
— Drucksachen 11/3722, 11/4586 —
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 90 Minuten vorgesehen. Das Haus ist damit einverstanden; wir werden so verfahren.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Kastner.

(Jahn [Marburg] [SPD]: Herr Kolbow!)

— Ich habe Frau Kastner gemeldet bekommen.

(Jahn [Marburg] [SPD]: Es ist geändert worden, Herr Präsident!)

— Somit spricht Herr Kolbow als erster. Sie lassen also einem Herrn den Vortritt vor einer Dame.

(Frau Becker-Inglau [SPD]: So sind wir!) Bitte schön, Herr Kolbow.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unterfränkisch ist das kein Problem, wie Sie wissen. Frau Kollegin Kastner kommt ja aus der Nachbarschaft und noch aus derselben Fraktion. Insoweit ist für eine kollegiale Reihenfolge bei einem wichtigen Thema Sorge getragen.
    Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns schon sehr früh dafür eingesetzt, daß in unserem Land endlich ein Konzept für Streitkräfte im Frieden entwickelt wird. Ein solches Konzept muß im Rahmen hinlänglicher Verteidigungsfähigkeit das Vermeiden und Verringern von Beeinträchtigungen, Schäden und Gefahren für die Zivilbevölkerung beinhalten. Obwohl sich die Einsicht immer mehr durchsetzt, daß unter den Bedingungen der modernen Technostruktur in hochindustrialisierten Ländern weder konventionelle noch nukleare Kriege führbar oder gar gewinnbar sind, müssen die Folgerungen für eine zivilisationsverträgliche und konsensfähige Landesverteidigung in Friedenszeiten erst noch gezogen werden.
    Bevor ich zu Betrachtungen über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland" komme, liegt mir daran, im Gesamtzusammenhang mit dem überlebenswichtigen Thema Umweltschutz festzustellen: Auch ohne die Einwirkungen militärischer Übungen und militärischer Infrastruktur ist die strukturelle Störanfälligkeit des modernen industriellen Systems gewachsen, wächst weiter und ist bis an die Grenzen der Funktionsfähigkeit getrieben. Bei der Belastung von lebenswichtigen Elementen wie Luft, Wasser und Boden sind diese Grenzen teilweise bereits überschritten. Technische und industrielle Betriebsunfälle sowie militärische Großkatastrophen können unter diesen Umständen auch im Frieden zur Existenzgefährdung ganzer Regionen führen. Verteidigungsmaßnahmen müssen deshalb in ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Durchführung anders und entschiedener als bisher auf diese Gesamtsituation Rücksicht nehmen.
    Es wäre gut, wenn an dieser Stelle der Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung, der verantwortliche Minister oder zumindest ein Staatssekretär, hier säße. Daß das nicht so ist, liegt sicherlich auch im schnellen Ablauf der vorhergehenden Tagesordnungspunkte begründet.

    (Kraus [CDU/CSU]: So ist es! Wie bei euch auch!)

    Insoweit äußere ich Verständnis. Aber die schnelle Einsatzfähigkeit insbesondere der Vertreter des Verteidigungsministeriums wäre natürlich wünschenswert.
    Wir fordern, meine sehr verehrten Damen und Herren, von der Bundesregierung einen umfassenden Bericht zur Zivilisationsverträglichkeit, so wie wir dies auf unserem letzten Parteitag in Münster einmütig beschlossen haben. Wir fordern einen Bericht zur Zivilisationsverträglichkeit der heute gültigen Verteidigungskonzeption unter Einschluß aller Übungen und Infrastrukturmaßnahmen, die zu deren Aufrechterhaltung für nötig gehalten werden. Wir verlangen vom Bundesminister der Verteidigung die unverzügliche Vorlage eines umweltpolitischen Gesamtkonzeptes für die Streitkräfte. Ein solches Konzept muß personell und inhaltlich geeignet sein, die Probleme der Bundeswehr im Bereich des Umweltschutzes zivilisationsverträglich zu lösen.
    In diesem Konzept müssen auf der Grundlage einer anspruchsvollen Systemprüfung und gründlichen Bestandsaufnahme gleichermaßen Lösungen für den Arbeits- und Betriebsschutz, für den technischen und „grünen" Umweltschutz sowie für den Umgang mit gefährlichen Stoffen enthalten sein.
    Bei einem umfassenden Bericht zur Zivilisationsverträglichkeit einer Verteidigungskonzeption für die Streitkräfte im Frieden müssen folgende Punkte untersucht und beurteilt werden: erstens die Gefähr-



    Kolbow
    dung durch und von Atomkraftwerken, Anlagen der chemischen Großindustrie und anderen sensiblen Einrichtungen unserer modernen Technostruktur z. B. durch den militärischen Flugbetrieb, zweitens die Nutzung und der Verbrauch von unersetzlichen Ressourcen und qualifizierter menschlicher Arbeitskraft für militärische Zwecke, drittens die Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit, der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität eines Teils der Bevölkerung durch militärischen Tiefflug und andere militärische Übungen, viertens die finanziellen Belastungen und Risiken der gegenwärtigen Verteidigungskonzeption einschließlich fiskalischer Auswirkungen auf andere zur Erhaltung von Zivilisation und Umwelt relevante Bereiche und schließlich fünftens der Verbrauch von Grund und Boden und die Umweltbelastung durch militärische Einrichtungen und Übungen.
    Dieser letzte Punkt umfaßt damit den Landschaftsverbrauch und die Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik, um die es heute geht. Bei der Betrachtung des Naturschutzes zeigen sich ebenso gravierende Mängel wie in allen anderen Umweltbereichen. Das ist im übrigen nicht nur die Auffassung meiner Fraktion, sondern auch Inhalt der herben Kritik der von der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft, kurz IABG genannt, für das Verteidigungsministerium erarbeiteten Studie „Verbesserung der Umweltschutzarbeit in der Bundeswehr".
    Meine Kollegin Kastner wird später darauf eingehen, welche Defizite in der Abfallwirtschaft, im Bodenschutz, im Umgang mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen, beim Gewässerschutz und beim Lärmschutz in den Streitkräften vorhanden sind. Wir wollen so die Debatte nutzen, den Fragenkomplex nicht verengt, sondern so umfassend zu behandeln, wie er behandelt werden muß. Denn die Umweltsünden der Bundeswehr und auch der Stationierungsstreitkräfte im Bereich Luftreinhaltung, Wasser, Abwasser, Müll, Sondermüll und, meine Damen und Herren, die Sonderrechte, die sie in allen Umweltgesetzen in Anspruch nehmen, sind genauso zu diskutieren wie die Natur- und Landschaftszerstörung durch Bodenversiegelungen, Übungen oder Manöver.

    (Brauer [GRÜNE]: Warum haben Sie das nicht gefragt?)

    Zu Recht geht die Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr zum Thema „Bundeswehr und Umweltschutz" von der Auffassung aus, daß Umweltschutz, Umweltbewahrung und Umweltpflege eine der bedeutendsten Aufgaben des Staates geworden sind, der sich auch die Bundeswehr selbst bei oberster Prioritätenzuweisung für die Erfüllung des Verteidigungsauftrags nicht entziehen kann. Sie muß nicht nur den Staatsbürger in Uniform über die militärischen Erfordernisse hinaus dazu befähigen, seinem den Frieden bewahrenden Dienst in Kaserne und im Gelände, auf Schießplätzen und im Manöver nachzugehen, ohne gravierend in die Umwelt einzugreifen und ohne sie fahrlässig, mutwillig oder aus Unkenntnis heraus irreparabel zu schädigen, sondern sie muß auch den Infrastrukturplanern beim Militär und in den Verwaltungen deutlich machen, daß wir
    Sonderrechte für den Friedensbetrieb der Streitkräfte ablehnen müssen.
    Dabei ist von Interesse, daß auch im Meinungsbild der Soldaten der Umweltschutz Vorrang vor den Belangen der Verteidigung hat. Das ist richtig, weil dem Umweltschutz zu Recht Verfassungsrang gebührt, was in Bayern bereits verwirklicht ist. Die Kolleginnen und Kollegen von der CSU sollten sich hier einmal mehr die Frage stellen, ob sie nicht auch in Bonn das tun wollen, was sie im Bayerischen Landtag schon längst und richtigerweise getan haben. Vielleicht wollen Sie, Herr Kollege Kraus, diese Botschaft bitte weitergeben.

    (Kraus [CDU/CSU]: Sie können auch selber schreiben! )

    Doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie steht es dabei mit der personellen Ausstattung zur Sicherung des Umweltschutzes für die gerade geschilderten mannigfachen Aufgaben im Bundesministerium der Verteidigung? Zwar nimmt militärisches Gelände fast 2 % der gesamten Fläche der Bundesrepublik Deutschland ein, zumindest doppelt soviel wie alle Naturschutzgebiete zusammen, doch für den Umweltschutz sind im Bundesministerium der Verteidigung gerade sechs hauptamtliche Mitarbeiter tätig, von denen keiner eine entsprechende Fachausbildung hat, die aber trotzdem ihre Arbeit ehrenwert tun.
    Noch schlimmer ist freilich die Wehrverwaltung dran, in deren Auftragsbereich der Umweltschutz konkret fällt. Dort gibt es bisher überhaupt keine hauptamtlichen ausgebildeten Umweltschützer. Wir begrüßen die Einbringung von 30 Stellen für Umweltschutzingenieure im Entwurf des Haushalts 1990 sehr. Aber ich nutze schon heute die Gelegenheit, um Sie davor zu warnen, Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, aber insbesondere im Verteidigungsministerium, diese Stellen in den 30 von 184 Standortverwaltungen so zu nutzen, daß sie nur zur Lösung von Beförderungsproblemen herangezogen werden. Wir werden mit Sicherheit nachfragen, ob diese Stellen wirklich dazu verwendet wurden, fachlich qualifizierte Umweltingenieure neu einzustellen, die mit ihrem Fach- und Sachverstand dann darauf einwirken sollen und können, daß die Belange des Landschafts- und Naturschutzes besser beachtet werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Denn nur so kann ein Beitrag dazu geleistet werden, daß Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik verringert bzw. vermieden werden.
    Bevor ich nun beispielhaft die Lage bei dem Landschaftsverbrauch und der Naturzerstörung aufzeige, möchte ich das Problem von Sonderrechten für den Friedensbetrieb der Streitkräfte ansprechen. Ich meine, daß die in der Antwort zur Großen Anfrage zum Ausdruck gebrachte Selbstbindung der Bundeswehr durch eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung anstelle einer gesetzlich geregelten Umweltverträglichkeitsprüfung nicht genügen kann.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Insoweit ist der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 15. März 1988 unzureichend. Er beinhal-



    Kolbow
    tet, daß ab dem 1. September 1988 bei allen umwelterheblichen Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen ist. Was soll aber selbst diese Umweltverträglichkeitsuntersuchung, wenn sich die Bundeswehrverwaltung nicht daran hält und wenn z. B. für den geplanten Bau der Depots in Güntersleben und Aub im Landkreis Würzburg solche Untersuchungen überhaupt nicht existieren und auch intensive Umweltverträglichkeitsstudien, in denen soziale, landschaftsökologische sowie tier- und pflanzenökologische Gesichtspunkte als Gegenstand der Bauvorhaben intensiv untersucht werden, nicht gemacht worden sind und nicht gemacht werden?
    Die SPD-Bundestagsfraktion erklärt hiermit eindeutig, daß sie gesetzlich verankerte Umweltverträglichkeitsprüfungen für umweltrelevante Maßnahmen jeglicher Art bei der Bundeswehr und den Stationierungsstreitkräften verlangt und deren gesetzliche Fixierung so gestaltet wissen will, daß Sonderrechte für den Umweltschutzbereich der Streitkräfte im Frieden ausgeschlossen sind.

    (Beifall der Abg. Frau Dr. Sonntag-Wolgast [SPD])

    Denn in Friedenszeiten muß nicht so geübt und auch nicht so durch militärische und verwaltungsmäßige Entscheidungen gehandelt werden, als stünden wir am Vorabend eines Krieges.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort selbst sagt, Planungen, insbesondere Depotplanungen, auf der gültigen Bundeswehrstruktur beruhen und eine Reduzierung des Landbedarfs vom Ergebnis der derzeitigen Abrüstungsbemühungen abhängig ist, dann darf eben, wenn Veränderungen erkennbar bevorstehen, nicht so weiter geplant und so weiter gebaut werden, wie man es vor etwa 15 oder 20 Jahren beabsichtigt bzw. beschlossen hat. Wenn in den kommenden fünf Jahren 11 Depots um 91,6 ha erweitert und 31 Depots mit 329,6 ha neu gebaut werden sollen, dann ist deren Planung und deren Bau zu überprüfen und auf alle Fälle zunächst ein Planungs- und Baustopp anzuordnen, da sonst unwiederbringbar Land und Natur verbraucht bzw. zerstört werden. Leider haben die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion im Verteidigungsausschuß bei den Haushaltsberatungen abgelehnt.
    Wie sieht es denn aus mit den Depotvorhaben in Haberskirch bei Augsburg oder Güntersleben im Landkreis Würzburg? Bürgerinitiativen haben sich gebildet, denen alle kommunalpolitischen Kräfte vor Ort angehören. Die Menschen können nicht begreifen, daß über hunderttausend Quadratmeter Wald abgeholzt werden

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Nicht nur da, auch in Niedersachsen!)

    und wichtige Erholungsgebiete für die Bevölkerung zerstört werden. Die Menschen können nicht begreifen, daß dies auf Grund von Planungen geschieht, die — man höre und staune — bis in das Jahr 1967 zurückreichen, auch wenn in diesem Fall glücklicherweise die langsamen Verwaltungsmühlen erst 1989
    die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung dieser beiden Depots erlauben, so daß wir diese jetzt noch stoppen können.
    In seltener Einmütigkeit fordern Abgeordnete der Parlamente von Stadt, Land und Bund quer durch alle Parteien eine Aussetzung des Baubeginns in Güntersleben, in Haberskirch und anderswo und eine nochmalige Überprüfung. Unser Tenor der Argumentation ist: Angesichts der laufenden Abrüstungsgespräche, die den Abbau von Truppen und Waffen zum Ziel haben, ist die Schaffung weiterer militärischer Kapazitäten unangebracht und unverantwortlich.
    Wenn Sie von den Regierungsparteien sich hier dieser Argumentation nicht anschließen können, dann nehmen Sie wenigstens die Auffassung der CSU vor Ort zur Kenntnis, die zu Recht sagt, daß die Projekte wegen mangelnder Umweltverträglichkeit nicht verwirklicht werden dürfen. Zu dieser Einsicht ist auch schon der bayerische Ministerpräsident, Herr Streibl, gelangt. Nehmen Sie sich an ihm in dieser Sache ebenso wie in der Deutschlandpolitik ein Beispiel, meine Damen und Herren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wählen Sie den Streibl eigentlich, weil Sie ihn so loben?)

    — Partielle Übereinstimmung, verehrter Herr Kollege, muß auch hier zum Ausdruck gebracht werden. Wenn der Mann recht hat, hat der Mann recht.
    Was wir also für die Depotplanung in der Bundesrepublik brauchen, ist eine „Denkpause" der Bundesregierung, eine Pause nicht vom Denken — dies ist ja gelegentlich auch der Fall — , sondern zum Denken, also ergänzende Anhörungsverfahren zum Landbeschaffungsgesetz und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Vermeidung ökologischer Schäden. Es darf nicht geschehen, daß man lediglich über das Wahljahr 1990 kommen will und dann nach dem bereits widerlegten Motto des Bundesministeriums der Verteidigung handelt: Am Bedarf für das Depot — so wörtlich in einigen Schreiben an die Menschen vor Ort — ändert sich nichts.
    Ich möchte ein zweites kurzes Beispiel anführen. Ebenfalls im fränkischen Raum, nämlich in der Mainschleife zu Volkach und Nordheim, vollzieht sich das Trauerspiel mit den Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Kaserne in Volkach. Statt zu den notwendigen Aufforstungen von etwa 50 Hektar sind die Behörden lediglich bereit, 3,5 bis 4,5 Hektar als Wald wieder aufzuforsten. Bis heute ist noch kein einziger Baum wieder gepflanzt worden.
    Dies ist ein eklatanter Widerspruch zu den heute geltenden Grundsätzen, wonach ein Eingriff in die Natur erst dann ausgeglichen ist, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Anspruch und Wirklichkeit klaffen auch hier auseinander. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage kann diesen Widerspruch nicht ausräumen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen heute alle, daß die Bedeutung der Umweltpolitik weiter anwachsen wird und muß. Die Streitkräfte dür-



    Kolbow
    fen sich hier nicht ausschließen. Wir wissen, daß in der Bundeswehr viel guter Wille und gute Ansätze vorhanden sind. Die Reduzierung von Großmanövern ist dafür ein Beispiel. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang insbesondere beim Inspekteur des Heeres, General Ondarza, nicht nur für sein Verständnis, das er für das Problem hat, bedanken, sondern auch für seine Fähigkeit zum Handeln.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit unserer Großen Anfrage ist erst der Einstieg in die weitere Behandlung des Themas unternommen. Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage und in amtlichen Veröffentlichungen zum Umweltschutz in der Bundeswehr grundsätzlich offenbarte Haltung wird zunehmend auf Widerspruch in der Bevölkerung stoßen und ähnlich wie in der Frage des militärischen Fluglärms die Streitkräfte vor zusätzliche Akzeptanzprobleme stellen.
    Ich möchte abschließend sagen: Bundeswehr und Bündnis sind — heute und für absehbare Zeit — ein Teil der Lösung des Problems der Friedenserhaltung, wovon unser Leben und Überleben abhängt. Aber sie sind auch ein Teil des Problems der Umweltzerstörung, die unser und mehr noch unserer Kinder Leben gefährdet. Verteidigung und Verteidigungsvorbereitung im Frieden dürfen aber nicht zerstören, was für alles Leben die wichtigste Bedingung ist: unsere Umwelt, d. h. unsere Welt.
    Nun wünsche ich von dieser Stelle aus, weil auch das zu dieser Welt gehört, meiner Kollegin Kastner Ihre Aufmerksamkeit für — wenn sie nachher drankommt — ihre erste Rede im Deutschen Bundestag.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Ein charmanter Bursche!)