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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Inhalt: Bestimmung des Abg. Schäfer (Offenburg) (SPD) als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausscheidenden ehemaligen Abg. Dr. Hauff 12383 A Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 12383 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 11/4711) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Drucksache 11/4345) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/5288) 12383 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksachen 11/4416, 11/5292, 11/5293) Regenspurger CDU/CSU 12384 B Lutz SPD 12385 B Richter FDP 12387 B Dr. Nöbel SPD 12389 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 11/3253, 11/5264) Eylmann CDU/CSU 12391B Dr. de With SPD 12392 B Gries FDP 12393 B Frau Nickels GRÜNE 12394 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12395 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen und anderen ozonschädigenden Substanzen (FCKW-Verbot) (Drucksache 11/4900) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Schäfer (Offenburg), Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/5268) Dr. Knabe GRÜNE 12396 D Schmidbauer CDU/CSU 12398D, 12412D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Frau Ganseforth SPD 12402 D Baum FDP 12404C, 12410B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 12406B, 12412A Müller (Düsseldorf) SPD 12408B, 12413 C Dr. Kübler SPD 12411 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten (Mietrechtänderungsgesetz 1989) (Drucksache 11/4554) Frau Trenz GRÜNE 12414B, 12423C Geis CDU/CSU 12415 C Menzel SPD 12417A Dr. Hitschler FDP 12419C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12421 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ergänzenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (Drucksachen 11/1526 Nr. 3.3, 11/4773) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/462/EWG zur Regelung gesundheitlicher und viehseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern im Hinblick auf die Einbeziehung von Schafen und Ziegen (Drucksachen 11/4081 Nr. 2.15, 11/5098) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über steuerliche Maßnahmen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu treffen hat Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein gemeinsames System einer Quellensteuer auf Zinsen Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen der direkten und der indirekten Steuern (Drucksachen 11/4337 Nr. 2, 11/5191) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 132 zu Petitionen (Drucksache 11/5260) 12424 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einfluß der NPD und anderer rechtsradikaler Parteien auf die Kommunalpolitik und deren Auswirkung auf den Bund Kleinert (Marburg) GRÜNE 12437C, 12442 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12438 C Wittich SPD 12439 C Gries FDP 12440 C Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12441 C Dr. Hirsch FDP 12443 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12443 D Frau Limbach CDU/CSU 12445 A Lutz SPD 12445 D Doss CDU/CSU 12446D Frau Wieczorek-Zeul SPD 12447 C Zeitlmann CDU/CSU 12449D Vizepräsident Cronenberg . . 12439C, 12445A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksachen 11/4154, 11/5283) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12450 D Schmidt (Salzgitter) SPD 12452 B Eimer (Fürth) FDP 12455 A Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 12456 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12458B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kolbow, Horn, Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/3722, 11/4586) Kolbow SPD 12460 B Breuer CDU/CSU 12463 B Brauer GRÜNE 12465 A Bredehorn FDP 12466A Frau Kastner SPD 12468 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 III Dr. Friedrich CDU/CSU 12469 D Frau Schilling GRÜNE 12472 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12473 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksachen 11/2273, 11/5169) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft — in bezug auf Chrom (Drucksachen 11/3831 Nr. 31, 11/5192) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 19. Dezember 1986 (Drucksache 11/4315) Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 12476A Dr. Wernitz SPD 12477 A Dörflinger CDU/CSU 12479 A Frau Garbe GRÜNE 12480 A Frau Dr. Segall FDP 12480 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1984 und 1985 (Drucksachen 11/2572, 11/5082) Duve SPD 12482 B Dr. Czaja CDU/CSU 12484 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12486D Lüder FDP 12488 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12489 D Dr. Nöbel SPD 12492 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Drucksache 11/5189) Reuter SPD 12493 B Jung (Limburg) CDU/CSU 12494 A Frau Garbe GRÜNE 12495 B Funke FDP 12495 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 131 zu Petitonen (Drucksache 11/5190) Weiss (München) GRÜNE 12496 C Haungs CDU/CSU 12497 B Peter (Kassel) SPD 12498 B Funke FDP 12498D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (Drucksache 11/4309) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksachen 11/4727, 11/5287) Kossendey CDU/CSU 12499 D Frau Becker-Inglau SPD 12500 D Eimer (Fürth) FDP 12502 A Frau Saibold GRÜNE 12502 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/5281 vom 29. September 1989 — Akzeptanz des Vollausbaus des Kernkraftwerks Cattenom trotz Rechtswidrigkeit der Errichtungsgenehmigung und Versäumnis der Erstellung einer Auswirkungsstudie MdlAnfr 23, 24 29.09.89 Drs 11/5281 Diller SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12425A, 12426D ZusFr Diller SPD 12425B, 12426D ZusFr Schreiner SPD 12425C, 12427 C ZusFr Frau Conrad SPD 12426A, 12427D ZusFr Duve SPD 12426 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12427B Nichtunterstützung der Errichtung einer Europäischen Umweltagentur im Saarland durch Bundesminister Dr. Töpfer; Art der vorgesehenen europäischen Institutionen in Metz, Luxemburg und Saarbrücken MdlAnfr 27, 28 29.09.89 Drs 11/5281 Schreiner SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12428A, 12429B ZusFr Schreiner SPD 12428C, 12430 C ZusFr Schreiber CDU/CSU 12429 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 ZusFr Frau Conrad SPD 12429D, 12431B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12430A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 12431 D Video-Aufnahmen von durch Folter erpreßten Geständnissen von SWAPO-Gefangenen; Hilfen für die Opfer der SWAPO MdlAnfr 40, 41 29.09.89 Drs 11/5281 Hedrich CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12432A, 12432 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12432 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12432 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12432 C ZusFr Frau Dr. Timm SPD 12432 D ZusFr Toetemeyer SPD 12432 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 A Regelmäßige Unterrichtung über die Situation der Namibier in den SWAPO-Lagern durch die SWAPO; Verlegung der Gefangenen nach Tansania und Kongo MdlAnfr 42, 43 29.09.89 Drs 11/5281 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12433B, 12434 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12434 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12433 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 C, 12434 C ZusFr Toetemeyer SPD 12433 D ZusFr Lowack CDU/CSU 12433D, 12434 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12434 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 12434 C Intervention gegen die Folterungen von SWAPO-Gefangenen MdlAnfr 44 29.09.89 Drs 11/5281 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12435 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12435 A ZusFr Toetemeyer SPD 12435 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12435 D ZusFr Verheugen SPD 12435 D Behauptung der kommunistischen Unterwanderung internationaler Hilfsorganisationen, z. B. „amnesty international", in Dokumenten, die auf der „Konferenz der amerikanischen Streitkräfte" im November 1987 in Argentinien diskutiert wurden; Schutz der in diesen Organisationen arbeitenden Bundesbürger in Lateinamerika MdlAnfr 49, 50 29.09.89 Drs 11/5281 Duve SPD Antw StMin Schäfer AA 12436A, 12436 D ZusFr Duve SPD 12436B, 12436 D Nächste Sitzung 12503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12505* A Anlage 2 Beurteilung der Initiativen der Alpenländer für eine Konferenz zum Schutz der Alpen; Gründe für die Nichteinladung der betroffenen Länder zur „Alpenkonferenz" in Berchtesgaden MdlAnfr 25, 26 29.09.89 Drs 11/5281 Vahlberg SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 12505* C Anlage 3 Aufklärung des Schicksals namentlich benannter SWAPO-Gefangener; Verwehrung des Zutritts zu SWAPO-Lagern in Angola für Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes MdlAnfr 38, 39 29.09.89 Drs 11/5281 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* A Anlage 4 Reduzierung der Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" zur Verhinderung des Transports von C- und B-Waffen mit Trägerraketen MdlAnfr 46 29.09.89 Drs 11/5281 Vosen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* C Anlage 5 Durchsetzung der deutschen Sprache in der EG, insbesondere als Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen bei Ausschreibungen MdlAnfr 47 29.09.89 Drs 11/5281 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* D Anlage 6 Pläne der NATO, im Falle von Abrüstungsvereinbarungen moderne Waffen an weniger gut gerüstete Länder weiterzugeben, so daß nur älteste Waffen verschrottet zu werden brauchen MdlAnfr 48 29.09.89 Drs 11/5281 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 12507* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12383 164. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 ** Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 *** Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Blunck SPD 06. 10. 89 ** Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Buschbom CDU/CSU 05. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89* Engelhard FDP 05. 10. 89 Feilcke CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Haack SPD 5. 10. 89 Haar SPD 6. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 5. 10. 89 ** Dr. Hüsch CDU/CSU 6. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 *** Jaunich SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 *** Kittelmann CDU/CSU 05. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 5. 10. 89 ** Dr. Knabe GRÜNE 6. 10. 89 Kretkowski SPD 5. 10.89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 6. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Männle CDU/CSU 05. 10. 89 Möllemann FDP 5. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 6. 10. 89 ** Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 *** Nolting FDP 06. 10. 89 ** Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 *** Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 *** Poß SPD 5. 10.89 Rappe (Hildesheim) SPD 6. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 ** Reimann SPD 06. 10.89 Rixe SPD 06. 10.89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 ** von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Seuster SPD 5. 10. 89 Dr. Soell SPD 6. 10. 89 ** Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Straßmeir CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 *** Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Westphal SPD 06. 10. 89 Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89 *** Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/5281 Fragen 25 und 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher von den nationalen Parlamenten Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland eingebrachten Initiativen für eine Konferenz zum Schutz der Alpen? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, Vertreter der Parlamente der betroffenen Länder nicht zur „Alpenkonferenz" vom 10. bis 12. Oktober 1989 nach Berchtesgaden einzuladen? Zu Frage 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bisher - im österreichischen Bundestag keine Initiative für eine Konferenz zum Schutz der Alpen, - im schweizerischen Nationalrat nur eine Anfrage, wie der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung für eine Internationale Alpenkonferenz der Umweltminister beurteilt. Die Bundesregierung begrüßt jede Unterstützung, die der Initiative in bezug auf die Einberufung der Internationalen Alpenkonferenz der Umweltminister am 9.-11. Oktober 1989 und die damit verbundene Zielsetzung zuteil wird. Zu Frage 26: Bei der Internationalen Alpenkonferenz handelt es sich um eine Konferenz der Umweltminister, also um eine Konferenz auf Regierungsebene. Eine Beteiligung von Parlamentariern aus den 7 Alpenstaaten würde dem Charakter dieser Konferenz 12506* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 nicht entsprechen. Es versteht sich von selbst, daß die Bundesregierung bereit ist, dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Konferenz zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 5281 Fragen 38 und 39) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Schicksal der von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit konkreten Namen benannten SWAPO-Gefangenen und SWAPO-Verschwundenen aufzuklären und für ihre Freilassung gemäß Resolution 435 zu sorgen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes nach wie vor der Zugang zu den von SWAPO betriebenen Lagern in Angola verwehrt wird? Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist allen Vorwürfen gegen die SWAPO nachgegangen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Jäger in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Januar 1989 (Plenarprotokoll 11/122, Seite 8955), auf meine Antwort vom 28. Februar 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (BT-Drucksache 11/4120 vom 3. März 1989, Seite 1) und auf meine Antwort vom 2. August 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Hedrich (BT-Drucksache 11/5068, Seite 3). Nach der Entlassung von SWAPO-Gefangenen im Sommer dieses Jahres aus ihrer Gefangenschaft hat die Bundesregierung gegenüber der SWAPO deutlich gemacht, daß die ungehinderte Rückkehr aller im Ausland lebenden Namibier ein wesentliches Element des Lösungsplans der Vereinten Nationen für Namibia ist. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die Delegation des Auswärtigen Ausschusses bei ihrer Reise im August 1989 nach Namibia und der Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im gleichen Monat diese Frage unmißverständlich gegenüber der SWAPO angesprochen haben. Die Bundesregierung hat gegenüber allen Beteiligten ihre Unterstützung für die Mission der Vereinten Nationen — unter Beteiligung von Vertretern der UNTAG und des UNHCR — erklärt, die sich im September in Angola aufgehalten hat, um zu klären, ob es noch weitere Gefangene der SWAPO gibt. Ein Bericht dieser Mission ist in Vorbereitung. Zu Frage 39: Auf Anfrage unserer Ständigen Vertretung in Genf hat das Internationale Komitée vom Roten Kreuz erklärt, es habe zur Zeit der Existenz der Lager wiederholt SWAPO um Bewilligung von Lagerbesuchen gebeten; diese Bitten seien jedoch unbeantwortet geblieben. An der VN-Mission nehme das IKRK nicht teil. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den anderen Signatarstaaten des Träger-Technologie-Regimes vorstellig zu werden mit dem Ziel, die Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" wegen der Möglichkeit, chemische oder biologische Waffen mit Trägern zu transportieren, zu reduzieren? Bei ihren gegen chemische und bilogische Waffen gerichteten intensiven Bemühungen konzentriert sich die Bundesregierung auf den möglichst baldigen Abschluß der in der Genfer Abrüstungskonferenz verhandelten weltweiten CW-Verbotskonvention sowie auf vertrauensbildende und vertragsergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Überprüfbarkeit der Einhaltung des B-Waffen-Verbotsabkommens von 1972. Das in fast 5jährigen Bemühungen zwischen sieben Regierungen (Bundesrepublik Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan, Italien) ausgehandelte Trägertechnologie-Regime ist durch technische Parameter maßgeschneidert, um das internationale nukleare Nichtverbreitungs-Regime zu ergänzen. Die Parameter markieren gleichzeitig realistische Grenzwerte, die eine wirksame Kontrolle ermöglichen. Eine Reduzierung der Parameter würde nicht nur die ursprüngliche Zielrichtung des Regimes auf nukleare Nichtverbreitung in Frage stellen, sondern vor allem auch seine Praktikabilität. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das TTR daher als Kontrollsystem zur Verhinderung der Verbreitung von Trägern und Trägersystemen für chemische und biologische Waffen wenig geeignet. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 47): Was unternimmt die Bundesregierung, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Gleichberechtigung der deutschen Sprache mit der englischen und französischen durchzusetzen, und was unternimmt sie insbesondere, um durchzusetzen, daß nicht allein durch die Verwendung der Sprache Meine und mittlere deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen benachteiligt werden? Deutsch ist neben den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten Amtssprache der Europäischen Gemeinschaften. Alle Schriftstücke der Europäischen Gemeinschaften von allgemeiner Geltung müssen auch in Deutsch abgefaßt sein. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist verpflichtet, ihre Mitteilungen an die deutsche Wirtschaft, zum Beispiel Ausschreibungen, in deutscher Sprache abzufassen. Die deutsche Wirtschaft ist berechtigt, ihren Schriftwechsel mit der Kommission in deutsch zu führen, ohne Übersetzungen ins Englische oder Französische beifügen zu müssen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12507* Die Bundesregierung besteht auf der gleichberechtigten Verwendung der deutschen Sprache neben dem Englischen und Französischen, und zwar auf allen Ebenen der Europäischen Gemeinschaft. Nur so kann bei Ausschreibungen ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Klein- und Mittelindustrie ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat bei vielen Gelegenheiten gegenüber der EG-Kommission die Forderung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache mit Nachdruck vertreten und wird dies auch künftig tun. Sie greift auch Einzelfälle auf, in denen zum Nachteil des Deutschen gegen die Sprachenregelung verstoßen wurde. Die EG-Kommission hat ihren Willen bekundet, für eine korrekte Einhaltung der Sprachenregelung Sorge zu tragen, entschuldigt Verstöße aber immer wieder mit technischen und personellen Engpässen. Nach Auffassung der Bundesregierung können diese Gesichtspunkte nicht eine Benachteiligung des Deutschen begründen. Sie wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, daß aus der Anwendung des Sprachenregimes der Europäischen Gemeinschaften keine Nachteile für die deutsche Wirtschaft entstehen. Anlage 6 Antwort des Staatsminsters Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/5281 Frage 48): Treffen Pressemitteilungen zu, daß auch bei der Bundesregierung die Pläne des Oberbefehlshabers der NATO und der US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland, John R. Galvin, „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden haben, wonach im Falle von Abrüstungsvereinbarungen ein Land mit modernen Waffensystemen diese an ein nicht so gut gerüstetes weitergeben soll, damit am Schluß dieses „qualitativen Transfers" lediglich die ältesten Waffen verschrottet zu werden brauchen? Pressemeldungen, die besagen, die genannten Überlegungen des Oberbefehlshabers der NATO hätten bei der Bundesregierung „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden, treffen nicht zu. Die Frage bezieht sich offenbar auf Überlegungen, wie Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle miteinander harmonisiert werden können. Das Erfordernis konzeptioneller Übereinstimmung von Strategie, Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle wurde von den Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im NATO-Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und Abrüstung bekräftigt. Dabei gilt es sicherzustellen, daß die Wechselbeziehungen zwischen den Fragen der Rüstungskontrolle und den Verteidigungserfordernissen wie auch zwischen den verschiedenen Bereichen der Rüstungskontrolle im vollem Umfang berücksichtigt werden. Fortschritte in der Rüstungskontrolle sind für die militärische Planung relevant, die in genauer Kenntnis der bei Rüstungskontrollverhandlungen verfolgten Ziele zu erarbeiten ist und gegebenenfalls die dabei erzielten Ergebnisse widerspiegeln muß. Entsprechend diesem Konzept hat General Galvin erste Überlegungen erarbeiten lassen, wie die Sicherheitserfordernisse des Bündnisses in Europa nach Erreichen der angestrebten Ergebnisse in der konventionellen Rüstungskontrolle militärisch stabilitätsfordernd und entsprechend den legitimen Sicherheitsinteressen aller Bündnispartner erfüllt werden können. Diese militärischen Überlegungen werden in den Beratungen des Bündnisses zur Harmonisierung von Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle eingehend zu prüfen sein. Dabei müssen allgemeine sicherheitspolitische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden wie rüstungskontrollpolitische, finanzielle und andere Aspekte. Das gilt auch für die Frage, wie vereinbarte Reduzierungen innerhalb des Bündnisses vorgenommen werden sollen. Im übrigen wird es darauf ankommen, welche Regelungen in einem KSE-Abkommen getroffen werden.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde im wesentlichen nicht zu dem vorliegenden Gesetzentwurf reden. Dazu haben meine Vorredner und meine Vorrednerinnen schon einiges gesagt. Was zur Fortpflanzungsmedizin und zur Leihmutterschaft zu sagen ist, werden wir im wesentlichen dann sagen, wenn das Embryonenschutzgesetz vorliegt.
    Ich muß aber sagen: Ich verstehe nach dieser Debatte die Welt nicht mehr.

    (Bohl [CDU/CSU]: Worüber wollen Sie denn reden wenn nicht über den Gesetzentwurf?)

    — Ich rede zu unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf.
    Herr Schmidt, Sie haben eine Rede gehalten, die ich auch hätte halten können, erklären aber dann, daß Sie sich bei unserem Antrag enthalten werden.
    Frau Verhülsdonk, Sie haben in Ihrer Rede auch gesagt, Sie wollen dem Kinderhandel mit der Dritten Welt einen Riegel vorschieben, es gibt keinen Anspruch, ein Kind kaufen zu können. Es waren viele Worte in diese Richtung. Im Ausschuß, wo dieser Antrag auch schon in leicht abgeänderter Form vorlag, haben Sie aber gegen diesen Antrag gestimmt.
    Das ist mir irgendwie überhaupt nicht mehr zu vermitteln. Der Antrag, den wir hier vorlegen, basiert auf Forderungen, die vom Kinderhilfswerk Terre des Hommes aufgestellt wurden, um dem privaten und kommerziellen Kinderhandel einen Riegel vorzuschieben. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es nur um den kommerziellen Kinderhandel und nicht um den privaten Kinderhandel, der 60 % ausmacht und der sich in der Grauzone der Legalität bewegt.
    Ich denke — das ist heute auch schon zum Ausdruck gekommen —, daß Terre des Hommes eine Organisation ist, die von Ihnen allen beachtet und geschätzt wird.

    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    Diesen Forderungskatalog hat Terre des Hommes sehr breit verschickt. Das ist schon Monate her. Terre des Hommes hat auf die Verschickung dieser Kataloge sehr aufschlußreiche Reaktionen erhalten.
    So hat z. B. der Abgeordnete der CDU Herbert Werner den Forderungen im wesentlichen zugestimmt.

    (Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

    Die Kollegin Däubler-Gmelin von der SPD hat den Forderungen im wesentlichen zugestimmt.

    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    Die Kollegin Renate Schmidt von der SPD hat im Namen ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen zugesagt, den Forderungskatalog bei der Beratung des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen.
    Da frage ich mich: Wann ist denn zwischen April 1989 und Oktober 1989 der so nett bekundete Einsatzwille auf der Strecke geblieben? Und vor allen Dingen: Warum bloß? Warum ist es möglich, ganz blitzartig — zumindest für den parlamentarischen Ablauf blitzartig — auf die Einrichtung einer Leihmutteragentur in Frankfurt zu reagieren, bei der zunehmenden Zahl privater und kommerzieller Adoptionen aber buchstäblich zehn Jahre lang nur Verlautbarungen „abzusondern" und dann, wenn wirklich etwas getan werden könnte, die eigenen Verlautbarungen als das zu entlarven, was sie offenbar immer waren, nämlich Makulatur?

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Warum lassen Sie die Gelegenheit verstreichen, ohne Not, wie ich meine, einmal fraktionsübergrei-



    Frau Schmidt (Hamburg)

    fend sinnvolle Arbeit zu machen? Daß die Annahme unseres Änderungsantrages sinnvoll wäre, das kann von Ihnen ja wohl niemand ernsthaft bestreiten.
    Im übrigen, Herr Schmidt, selbst wenn er etwas unausgegoren sein sollte, wie Sie sagen, hat dieser Forderungskatalog seit April vorgelegen. Die Fraktionen hätten selber Möglichkeiten gehabt, ihn in einen Gesetzesantrag zu gießen. Im übrigen hatten wir den Antrag auch im Ausschuß gestellt. Er hätte noch einmal in den Rechtsausschuß überwiesen werden und sorgfältig geprüft werden können.
    Ich möchte Ihnen unseren Antrag näher erläutern. Inlandsadoptionen sind durch das geltende Adoptionsrecht hinreichend reglementiert. Dies gilt allerdings nicht für Auslandsadoptionen. Durch die steigende Zahl ungewollt kinderloser Paare und die abnehmende Zahl der zur Adoption freigegebenen Säuglinge — es geht im wesentlichen um Säuglinge; es gibt in Heimen auch ältere Kinder, aber die sind für die Adoptionsinteressierten nicht so interessant — wird für die meisten Adoptionswilligen eine Inlandsadoption unmöglich. Das Verhältnis liegt inzwischen bei 20 : 1. Um sich nun den dringenden Kinderwunsch doch noch zu erfüllen, suchen diese ungewollt kinderlosen Paare nach anderen Wegen, um einen Säugling zu bekommen. Dabei stoßen sie natürlich auf die Mär von den Millionen verlassenen Kindern in der Dritten Welt, die ohne ihre Hilfe den Hungertod sterben müßten. Sie fahren also, oft genug mit dem Eignungsbericht des Jugendamtes in der Tasche, in das jeweilige Land, holen sich dort mit Hilfe von Anwälten, Vermittlern und anderen Personen ein Kind und bringen es in die Bundesrepublik. Nur am Rande möchte ich bemerken, daß diese Kinder nicht wirklich aus den ärmsten Ländern der Welt geholt werden, sondern aus den sogenannten Schwellenländern. Aber da sind die Kinder auch nicht so schwarz und nicht so schrecklich mager.
    Dies alles ist nicht illegal, wirft aber, wie sattsam bekannt, viele Probleme auf. Zunächst einmal fallen Kinder nicht vom Himmel und wachsen dann auf der Straße auf, auch nicht in der Dritten Welt, sondern sie werden geboren und von ihren Müttern geliebt. Nur die extreme Armut zwingt diese Mütter, ihr Kind wegzugeben, nur die extrem schwierige Lage alleinerziehender Mütter bringt sie dazu, sich von ihrem Kind zu trennen. Wäre es da nicht viel sinnvoller, diesen Müttern und ihren Kindern im eigenen Land zu helfen?

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Statt dessen wird die Dritte Welt für die reiche Industrienation Bundesrepublik Deutschland nun auch noch zur Quelle für die Ware Kind. Die Dritte Welt als Kreißsaal für die Erste Welt? Eine scheußliche Idee, finden Sie nicht? Nur daß eben dies schon keine bloße Idee mehr ist, sondern bereits Fakt.
    Bei näherem Hinsehen müßte Ihnen auch auffallen, daß diese Tatsache schon sehr nahe an die von Ihnen — von uns allerdings auch — bekämpfte Leihmutterschaft heranreicht. Eine Frau in der Dritten Welt trägt für eine Frau aus der Ersten Welt ein Kind aus; sie bekommt oft genug auch noch Geld für das Kind, wenn auch nur einen Bruchteil dessen, was eine weiße Leihmutter kassieren kann.
    Warum setzen Sie sich für diese Mütter und ihre Kinder nicht mit derselben Verve ein, mit der Sie Leihmutterschaft hierzulande ablehnen? Ich darf kurz den Bundesjustizminister zitieren:
    Sie
    — die Ersatzmutterschaften —
    gefährden das Wohl des Kindes, weil sie die durch Schwangerschaft entstehende Bindung zwischen Mutter und Kind mißachten und zu psychischen und sozialen Konflikten für alle Beteiligen führen können... Der Mensch darf nicht zur Handelsware reduziert werden. Gilt diese Feststellung vielleicht nicht für Kinder und Mütter aus der Dritten Welt? Gibt es da vielleicht gar nicht die Bindung zwischen Mutter und Kind? Gibt es diese Bindung vielleicht nur in den reichen Industrienationen? Sind Kinder aus der Dritten Welt es nicht wert, daß auch wir uns für sie einsetzen? Haben wir die steigende Zahl ungewollt kinderloser Paare hier nicht selbst verschuldet, nämlich durch die Produktion von Umweltgiften, durch die Verpestung der Luft, durch verpestete Arbeitsplätze, durch Konsum von Gift aller Arten?

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Es ist wirklich an der Zeit, allen interessierten Personen die Einfuhr von Kindern aus der Dritten Welt unmöglich zu machen oder sie zumindest erheblich zu erschweren.
    Die Bestimmungen in unserem Änderungsantrag sind dafür geeignet.

    (Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das stimmt nicht!)

    Sie müssen nur gleich bei der Abstimmung Ihre Hand heben, und dann sind wir einen Schritt weiter. — Dann können wir später noch zusätzliche Sachen machen.

    (Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Das Gesetz soll ja weg!)

    Aber dieser Entwurf liegt jetzt vor, und Sie hätten die Möglichkeit, ihm zuzustimmen.
    Ich will noch einige Punkte des Antrags erläutern. Wir halten die Zusammenarbeit der anerkannten Vermittlungsstellen hier und im Herkunftsland für notwendig, weil nur so gewährleistet werden kann, daß es für ein Kind keine andere Lösung mehr geben kann als eine Vermittlung in ein fremdes Land. Erst dann, wenn die Vermittlungsstelle im Herkunftsland bestätigt, daß es keine Möglichkeit mehr gibt, das Kind im eigenen Land zu versorgen, soll eine Auslandsadoption in Betracht kommen können. Das Urteil hierüber muß aber wirklich den Fachleuten überlassen werden; es darf nicht von Privatpersonen gefällt werden, die ihre subjektiven Interessen verfolgen.
    Mit dem Verbot der Herausgabe des Eignungsberichts soll verhindert werden, daß Paare sozusagen offiziell legitimiert im Ausland ein Kind holen können, ohne daß sie ausreichend informiert und beraten werden. Gerade die Adoption eines ausländischen und meist andersfarbigen Kindes kann Probleme verschärfen, die oft genug auch bei Inlandsadoptionen auftauchen. Besonders häufig tauchen Akzeptanz-



    Frau Schmidt (Hamburg)

    probleme seitens der Adoptiveltern und Identitätsprobleme seitens der Kinder in der Pubertät auf, einer Lebensphase der Kinder also, die für beide, Eltern und Kinder, schwierig ist. Schwierig ist dies natürlich auch zwischen leiblichen Eltern und ihren Kindern, aber im ersten Fall kommen erschwerende Bedingungen hinzu. Es sind genügend Fälle bekannt, in denen dann aus der Dritten Welt adoptierte Kinder ,,zurückgegeben" werden, allerdings nicht in ihr Herkunftsland, sondern in ein deutsches Heim.
    Die Bestimmungen im Änderungsantrag schützen also beide: Kinder und Adoptiveltern. Die anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen können nämlich fachlich beraten und Hilfestellung leisten, auch wenn das Angebot dringend ausgeweitet werden müßte, was die Vermittlungsstellen betrifft. Das gilt übrigens auch für Beratungs- und Hilfsangebote für ungewollt kinderlose Paare, deren Probleme ich hier keinesfalls leugnen will. In solchen Beratungsgesprächen könnte dann auch einmal problematisiert werden, wie es dazu kommen kann, daß in unserer Gesellschaft der Wunsch nach einem Kind so stark werden kann, daß er auch mit kriminellen und illegalen Praktiken und unter Verstoß gegen die Menschenwürde erfüllt werden muß.
    Im übrigen gibt es auch noch andere Dinge, die zu regeln wären. So wird in § 7 des Adoptionsvermittlungsgesetzes seit 1976 verlangt, etwas in Sachen Adoptionsvermittlungsordnung zu tun. Angeblich sollen seit Ende der 70er Jahre in den Schubladen des Ministeriums entsprechende Entwürfe liegen. Wir warten darauf, daß die jetzt endlich einmal in bearbeitungsfähige Vorlagen gebracht werden; denn auch damit könnte ein weiterer Schritt getan werden.
    Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf trotz aller Mängel zustimmen. Er tut nämlich einige Schritte in die richtige Richtung: durch das Verbot der Leihmutterschaft, aber auch durch sein ausdrückliches Verbot und die Strafbewehrung falscher Vaterschaftsanerkenntnisse, durch die Ausweitung der Bußgeldvorschriften und einiges andere mehr. Aber es ist halt so, daß dieses Gesetz auch wieder nur Stückwerk ist. Deswegen möchte ich Sie alle ernsthaft bitten, sich Ihr Abstimmungsverhalten noch einmal zu überlegen und unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.
    Danke.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort der Frau Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die heutige zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes zunächst zum Anlaß nehmen, dem Hohen Haus für den intensiven Einsatz bei der Beratung dieser Initiative gegen die Ersatzmutterschaft zu danken; ebenso für das bereitwillige Aufgreifen der ergänzenden Vorschläge gegen den Kinderhandel; ebenso für die sachliche und ruhige Diskussion dieser so überaus wichtigen Thematik.
    Es wurde bereits gesagt: Schwerpunktmäßig stellt der Entwurf jede Form der Vermittlung von Ersatzmüttern unter Strafe. Besonders geahndet werden jedoch gewerbliche Vermittlungsformen. Ein weiteres Element des Regierungsentwurfs vom März 1989, das bußgeldbewehrte Verbot der Kindervermittlung über die wahrheitswidrige Übernahme von Vaterschaften, wurde im Zuge der Ausschußberatungen zu einem aufeinander abgestimmten System von Strafvorschriften gegen den Kinderhandel ausgebaut. Danach wird nunmehr der entgeltliche Kinderhandel strafbar, mag er sich nun als unbefugte Adoptionsvermittlung oder als sonstige Vermittlung in eine Familie darstellen. Strafverschärfend soll sich die auf Dauer angelegte — also die gewerbs- oder geschäftsmäßige — Betätigung auswirken. Alle genannten Strafdrohungen treffen jedoch nur den Vermittler, nicht die unmittelbar Betroffenen, also nicht die Eltern und die sogenannten Bestelleltern.
    Um aber den legalen und fachlich verantworteten Vermittlungen von Kindern, auch aus dem Ausland, positive Impulse zu geben, werde ich mich bemühen, die Arbeit der hiermit befaßten Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken. Unnötige Schwierigkeiten gehören abgebaut. Bedenken wir, daß 12 bis 15 % der Ehepaare ungewollt kinderlos sind, daß sich beispielsweise im Jahr 1987 20 800 Ehepaare um die Adoption eines Kindes bemühten, daß jedoch nur 7 694 Kinder zur Verfügung standen — 3 770 davon wurden von Verwandten adoptiert — , dann wird deutlich, daß hier ein sehr großer Bedarf und auch eine Bereitschaft vorhanden sind.
    Die erfreuliche Bilanz, mit der der Gesetzentwurf innerhalb kurzer Beratungszeit in gutem Zusammenwirken im federführenden Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und im mitberatenden Rechtsausschuß jeweils einstimmig verabschiedet werden konnte, ist über den Anlaß hinaus eine große Ermutigung. Sie zeigt, daß es möglich ist, rechtsethisch und rechtspolitisch nicht haltbaren Mißbräuchen schnell mit klaren strafrechtlichen Verboten entgegenzutreten.
    Dabei sollen durch die Vorschriften gegen die Ersatzmuttervermittlung vor allem die hiervon betroffenen Mütter gegen dadurch bedingte gesundheitliche und psychische Gefährdungen geschützt werden. Gesundheitliche Gefahren, die eine Schwangerschaft mit sich bringen kann, lassen sich bei Frauen nicht ausschließen. Es geht aber vor allem um menschenunwürdige Konflikte aus einer Übernahme von Schwangerschaften als Dienstleistung und nicht zuletzt darum, mögliche Streitigkeiten um die Herausgabe des Kindes auszuschließen. Frau Abgeordnete Verhülsdonk hat an den drei Fallbeispielen die Problematik sehr anschaulich geschildert.
    Beim Kinderhandel steht die rechtspolitische Erwägung im Vordergrund, daß weder die materielle Not der abgebenden Mütter aus der Dritten Welt noch die ideelle Not unfreiwillig kinderloser Paare für Zwecke gewissenloser Geschäftemacher ausgenutzt werden dürfen. Außerdem verstößt die Herabwürdigung der betroffenen Kinder zu Gegenständen des Handelsver-



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    kehrs durch die Tatsache ihrer Vermittlung gegen Entgelt an zahlende Bewerber in eklatanter Weise gegen ihre Menschenwürde.
    Ebensowenig darf hingenommen werden, daß dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland dadurch geschadet wird, daß Vermittler straflos Möglichkeiten finden, entgegen den Rechtsordnungen von Ländern der Dritten Welt Kinder zu Adoptionszwecken hierher zu verbringen.
    Schließlich müssen die notwendigen Konsequenzen aus der Erfahrung gezogen werden, daß die kommerzielle Vermittlung den vorrangigen Gesichtspunkt, nämlich das Kindeswohl auch unter den besonders schwierigen Bedingungen der Verbringung in einen anderen Kulturkreis zu wahren, typischerweise vernachlässigt.
    Meine Damen und Herren, zu dem Antrag der GRÜNEN, der in den Ausschußberatungen abgelehnt worden ist und nunmehr erneut gestellt und begründet wurde, möchte ich nur ganz kurz folgendes bemerken:
    Zunächst bedaure ich es, hier im Plenum aus Zeitgründen nur kurz darauf eingehen zu können, weil ich das Engagement der Antragsteller sehr wohl zu schätzen weiß.
    In der Sache allerdings muß ich auf folgendes hinweisen: Wie bereits gesagt, ist der Antrag unausgewogen. Die Koalitionsfraktionen haben im Ausschuß gegen diesen Antrag gestimmt, weil die Regelungen neben dem geltenden Recht und den beschlossenen Vorschriften gegen den Kinderhandel nicht notwendig sind, zum Teil bereits Geregeltes wiederholen, zum Teil in der Praxis nicht umsetzbar sind, weil sie im Ausland keine Wirkungen entfalten können, und insgesamt die Lösungsmöglichkeiten für Probleme mit Auslandsadoptionen nicht effektiv zu lösen geeignet sind.
    Eine Regelung, daß die Vermittlung eines Kindes nur durch anerkannte Vermittlungsstellen erlaubt sein darf, ist, was die inländischen Vermittlungsstellen betrifft, bereits jetzt geltendes Recht. Dem Ausland können wir jedoch aus Achtung vor der Souveränität fremder Staaten keine Vorschriften machen, wenn sie die Vermittlung von Adoptionen gestatten.
    Dasselbe gilt für die Bescheinigung der generellen Eignung der Adoptiveltern. Diese ist bei uns bereits gängige Praxis, soweit anerkannte Vermittlungsstellen eingeschaltet sind. Unbefugten ist die Adoptionsvermittlung, wie ich bereits gesagt habe, jedoch verboten.
    Hinsichtlich der Forderung, das Kind müsse der bundesdeutschen Vermittlungsstelle bekannt sein, sehen die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der überörtlichen Erziehungsbehörden zur Adoptionsvermittlung vor, daß vor der Ausreise des Kindes alle bekannten Daten, wie Herkunft, Abstammung oder gesundheitliche Entwicklung, übermittelt werden sollen.
    Soweit nach dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN eine Bescheinigung der ausländischen Stellen verlangt wird, daß das Kind dort nicht vermittelt werden kann, so verkennt das die Strukturen im Ausland, so
    daß der Vorschlag nicht vollzogen werden könnte. Die Prüfung der Einwilligung bei Auslandsadoptionen ist im deutschen Recht im übrigen ausreichend geregelt. Die Herausgabe des Eignungsberichts ist bereits in den genannten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung befriedigend gelöst.
    Schließlich weise ich noch darauf hin, daß bereits das geltende Adoptionsvermittlungsrecht keine Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen macht, so daß sich eine Gleichstellungsklausel erübrigt.
    Meine Damen und Herren, die von mir zuvor vorgetragenen Erwägungen sozialethischer und rechtsethischer Art begründen neben den spektakulären Vorgängen der Übergabe von ausländischen Kindern am Frankfurter Flughafen, von denen die Medien berichtet haben, auch die Dringlichkeit, die Vorschriften gegen den Kinderhandel nunmehr schnell zu verabschieden.
    Nichts anderes gilt für die Regelungen zur Leihmuttervermittlung. Diese Normen stellen über ihren eigenen Inhalt und ihren rechtsethischen und rechtspolitischen Hintergrund hinaus den Einstieg in einen größeren, durch den wissenschaftlichen Fortschritt relevant gewordenen Bereich dar. Wir tun hiermit nämlich den ersten Schritt zur Erledigung des notwendigen Regelungsbedarfs der modernen Fortpflanzungsmedizin.
    Ich möchte an dieser Stelle die Hoffnung ausdrükken, daß wir kooperativ fortfahren und mit dem von der Bundesregierung im Sommer dieses Jahres vorgelegten Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes dann auch gemeinsam zügig vorankommen.
    Danke.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)