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    Plenarprotokoll 11/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Inhalt: Bestimmung des Abg. Schäfer (Offenburg) (SPD) als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausscheidenden ehemaligen Abg. Dr. Hauff 12383 A Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 12383 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 11/4711) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Drucksache 11/4345) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/5288) 12383 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksachen 11/4416, 11/5292, 11/5293) Regenspurger CDU/CSU 12384 B Lutz SPD 12385 B Richter FDP 12387 B Dr. Nöbel SPD 12389 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 11/3253, 11/5264) Eylmann CDU/CSU 12391B Dr. de With SPD 12392 B Gries FDP 12393 B Frau Nickels GRÜNE 12394 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12395 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen und anderen ozonschädigenden Substanzen (FCKW-Verbot) (Drucksache 11/4900) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Schäfer (Offenburg), Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/5268) Dr. Knabe GRÜNE 12396 D Schmidbauer CDU/CSU 12398D, 12412D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Frau Ganseforth SPD 12402 D Baum FDP 12404C, 12410B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 12406B, 12412A Müller (Düsseldorf) SPD 12408B, 12413 C Dr. Kübler SPD 12411 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten (Mietrechtänderungsgesetz 1989) (Drucksache 11/4554) Frau Trenz GRÜNE 12414B, 12423C Geis CDU/CSU 12415 C Menzel SPD 12417A Dr. Hitschler FDP 12419C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12421 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ergänzenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (Drucksachen 11/1526 Nr. 3.3, 11/4773) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/462/EWG zur Regelung gesundheitlicher und viehseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern im Hinblick auf die Einbeziehung von Schafen und Ziegen (Drucksachen 11/4081 Nr. 2.15, 11/5098) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über steuerliche Maßnahmen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu treffen hat Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein gemeinsames System einer Quellensteuer auf Zinsen Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen der direkten und der indirekten Steuern (Drucksachen 11/4337 Nr. 2, 11/5191) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 132 zu Petitionen (Drucksache 11/5260) 12424 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einfluß der NPD und anderer rechtsradikaler Parteien auf die Kommunalpolitik und deren Auswirkung auf den Bund Kleinert (Marburg) GRÜNE 12437C, 12442 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12438 C Wittich SPD 12439 C Gries FDP 12440 C Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12441 C Dr. Hirsch FDP 12443 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12443 D Frau Limbach CDU/CSU 12445 A Lutz SPD 12445 D Doss CDU/CSU 12446D Frau Wieczorek-Zeul SPD 12447 C Zeitlmann CDU/CSU 12449D Vizepräsident Cronenberg . . 12439C, 12445A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksachen 11/4154, 11/5283) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12450 D Schmidt (Salzgitter) SPD 12452 B Eimer (Fürth) FDP 12455 A Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 12456 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12458B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kolbow, Horn, Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/3722, 11/4586) Kolbow SPD 12460 B Breuer CDU/CSU 12463 B Brauer GRÜNE 12465 A Bredehorn FDP 12466A Frau Kastner SPD 12468 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 III Dr. Friedrich CDU/CSU 12469 D Frau Schilling GRÜNE 12472 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12473 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksachen 11/2273, 11/5169) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft — in bezug auf Chrom (Drucksachen 11/3831 Nr. 31, 11/5192) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 19. Dezember 1986 (Drucksache 11/4315) Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 12476A Dr. Wernitz SPD 12477 A Dörflinger CDU/CSU 12479 A Frau Garbe GRÜNE 12480 A Frau Dr. Segall FDP 12480 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1984 und 1985 (Drucksachen 11/2572, 11/5082) Duve SPD 12482 B Dr. Czaja CDU/CSU 12484 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12486D Lüder FDP 12488 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12489 D Dr. Nöbel SPD 12492 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Drucksache 11/5189) Reuter SPD 12493 B Jung (Limburg) CDU/CSU 12494 A Frau Garbe GRÜNE 12495 B Funke FDP 12495 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 131 zu Petitonen (Drucksache 11/5190) Weiss (München) GRÜNE 12496 C Haungs CDU/CSU 12497 B Peter (Kassel) SPD 12498 B Funke FDP 12498D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (Drucksache 11/4309) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksachen 11/4727, 11/5287) Kossendey CDU/CSU 12499 D Frau Becker-Inglau SPD 12500 D Eimer (Fürth) FDP 12502 A Frau Saibold GRÜNE 12502 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/5281 vom 29. September 1989 — Akzeptanz des Vollausbaus des Kernkraftwerks Cattenom trotz Rechtswidrigkeit der Errichtungsgenehmigung und Versäumnis der Erstellung einer Auswirkungsstudie MdlAnfr 23, 24 29.09.89 Drs 11/5281 Diller SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12425A, 12426D ZusFr Diller SPD 12425B, 12426D ZusFr Schreiner SPD 12425C, 12427 C ZusFr Frau Conrad SPD 12426A, 12427D ZusFr Duve SPD 12426 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12427B Nichtunterstützung der Errichtung einer Europäischen Umweltagentur im Saarland durch Bundesminister Dr. Töpfer; Art der vorgesehenen europäischen Institutionen in Metz, Luxemburg und Saarbrücken MdlAnfr 27, 28 29.09.89 Drs 11/5281 Schreiner SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12428A, 12429B ZusFr Schreiner SPD 12428C, 12430 C ZusFr Schreiber CDU/CSU 12429 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 ZusFr Frau Conrad SPD 12429D, 12431B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12430A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 12431 D Video-Aufnahmen von durch Folter erpreßten Geständnissen von SWAPO-Gefangenen; Hilfen für die Opfer der SWAPO MdlAnfr 40, 41 29.09.89 Drs 11/5281 Hedrich CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12432A, 12432 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12432 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12432 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12432 C ZusFr Frau Dr. Timm SPD 12432 D ZusFr Toetemeyer SPD 12432 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 A Regelmäßige Unterrichtung über die Situation der Namibier in den SWAPO-Lagern durch die SWAPO; Verlegung der Gefangenen nach Tansania und Kongo MdlAnfr 42, 43 29.09.89 Drs 11/5281 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12433B, 12434 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12434 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12433 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 C, 12434 C ZusFr Toetemeyer SPD 12433 D ZusFr Lowack CDU/CSU 12433D, 12434 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12434 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 12434 C Intervention gegen die Folterungen von SWAPO-Gefangenen MdlAnfr 44 29.09.89 Drs 11/5281 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12435 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12435 A ZusFr Toetemeyer SPD 12435 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12435 D ZusFr Verheugen SPD 12435 D Behauptung der kommunistischen Unterwanderung internationaler Hilfsorganisationen, z. B. „amnesty international", in Dokumenten, die auf der „Konferenz der amerikanischen Streitkräfte" im November 1987 in Argentinien diskutiert wurden; Schutz der in diesen Organisationen arbeitenden Bundesbürger in Lateinamerika MdlAnfr 49, 50 29.09.89 Drs 11/5281 Duve SPD Antw StMin Schäfer AA 12436A, 12436 D ZusFr Duve SPD 12436B, 12436 D Nächste Sitzung 12503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12505* A Anlage 2 Beurteilung der Initiativen der Alpenländer für eine Konferenz zum Schutz der Alpen; Gründe für die Nichteinladung der betroffenen Länder zur „Alpenkonferenz" in Berchtesgaden MdlAnfr 25, 26 29.09.89 Drs 11/5281 Vahlberg SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 12505* C Anlage 3 Aufklärung des Schicksals namentlich benannter SWAPO-Gefangener; Verwehrung des Zutritts zu SWAPO-Lagern in Angola für Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes MdlAnfr 38, 39 29.09.89 Drs 11/5281 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* A Anlage 4 Reduzierung der Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" zur Verhinderung des Transports von C- und B-Waffen mit Trägerraketen MdlAnfr 46 29.09.89 Drs 11/5281 Vosen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* C Anlage 5 Durchsetzung der deutschen Sprache in der EG, insbesondere als Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen bei Ausschreibungen MdlAnfr 47 29.09.89 Drs 11/5281 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* D Anlage 6 Pläne der NATO, im Falle von Abrüstungsvereinbarungen moderne Waffen an weniger gut gerüstete Länder weiterzugeben, so daß nur älteste Waffen verschrottet zu werden brauchen MdlAnfr 48 29.09.89 Drs 11/5281 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 12507* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12383 164. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 ** Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 *** Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Blunck SPD 06. 10. 89 ** Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Buschbom CDU/CSU 05. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89* Engelhard FDP 05. 10. 89 Feilcke CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Haack SPD 5. 10. 89 Haar SPD 6. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 5. 10. 89 ** Dr. Hüsch CDU/CSU 6. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 *** Jaunich SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 *** Kittelmann CDU/CSU 05. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 5. 10. 89 ** Dr. Knabe GRÜNE 6. 10. 89 Kretkowski SPD 5. 10.89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 6. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Männle CDU/CSU 05. 10. 89 Möllemann FDP 5. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 6. 10. 89 ** Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 *** Nolting FDP 06. 10. 89 ** Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 *** Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 *** Poß SPD 5. 10.89 Rappe (Hildesheim) SPD 6. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 ** Reimann SPD 06. 10.89 Rixe SPD 06. 10.89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 ** von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Seuster SPD 5. 10. 89 Dr. Soell SPD 6. 10. 89 ** Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Straßmeir CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 *** Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Westphal SPD 06. 10. 89 Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89 *** Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/5281 Fragen 25 und 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher von den nationalen Parlamenten Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland eingebrachten Initiativen für eine Konferenz zum Schutz der Alpen? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, Vertreter der Parlamente der betroffenen Länder nicht zur „Alpenkonferenz" vom 10. bis 12. Oktober 1989 nach Berchtesgaden einzuladen? Zu Frage 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bisher - im österreichischen Bundestag keine Initiative für eine Konferenz zum Schutz der Alpen, - im schweizerischen Nationalrat nur eine Anfrage, wie der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung für eine Internationale Alpenkonferenz der Umweltminister beurteilt. Die Bundesregierung begrüßt jede Unterstützung, die der Initiative in bezug auf die Einberufung der Internationalen Alpenkonferenz der Umweltminister am 9.-11. Oktober 1989 und die damit verbundene Zielsetzung zuteil wird. Zu Frage 26: Bei der Internationalen Alpenkonferenz handelt es sich um eine Konferenz der Umweltminister, also um eine Konferenz auf Regierungsebene. Eine Beteiligung von Parlamentariern aus den 7 Alpenstaaten würde dem Charakter dieser Konferenz 12506* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 nicht entsprechen. Es versteht sich von selbst, daß die Bundesregierung bereit ist, dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Konferenz zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 5281 Fragen 38 und 39) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Schicksal der von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit konkreten Namen benannten SWAPO-Gefangenen und SWAPO-Verschwundenen aufzuklären und für ihre Freilassung gemäß Resolution 435 zu sorgen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes nach wie vor der Zugang zu den von SWAPO betriebenen Lagern in Angola verwehrt wird? Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist allen Vorwürfen gegen die SWAPO nachgegangen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Jäger in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Januar 1989 (Plenarprotokoll 11/122, Seite 8955), auf meine Antwort vom 28. Februar 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (BT-Drucksache 11/4120 vom 3. März 1989, Seite 1) und auf meine Antwort vom 2. August 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Hedrich (BT-Drucksache 11/5068, Seite 3). Nach der Entlassung von SWAPO-Gefangenen im Sommer dieses Jahres aus ihrer Gefangenschaft hat die Bundesregierung gegenüber der SWAPO deutlich gemacht, daß die ungehinderte Rückkehr aller im Ausland lebenden Namibier ein wesentliches Element des Lösungsplans der Vereinten Nationen für Namibia ist. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die Delegation des Auswärtigen Ausschusses bei ihrer Reise im August 1989 nach Namibia und der Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im gleichen Monat diese Frage unmißverständlich gegenüber der SWAPO angesprochen haben. Die Bundesregierung hat gegenüber allen Beteiligten ihre Unterstützung für die Mission der Vereinten Nationen — unter Beteiligung von Vertretern der UNTAG und des UNHCR — erklärt, die sich im September in Angola aufgehalten hat, um zu klären, ob es noch weitere Gefangene der SWAPO gibt. Ein Bericht dieser Mission ist in Vorbereitung. Zu Frage 39: Auf Anfrage unserer Ständigen Vertretung in Genf hat das Internationale Komitée vom Roten Kreuz erklärt, es habe zur Zeit der Existenz der Lager wiederholt SWAPO um Bewilligung von Lagerbesuchen gebeten; diese Bitten seien jedoch unbeantwortet geblieben. An der VN-Mission nehme das IKRK nicht teil. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den anderen Signatarstaaten des Träger-Technologie-Regimes vorstellig zu werden mit dem Ziel, die Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" wegen der Möglichkeit, chemische oder biologische Waffen mit Trägern zu transportieren, zu reduzieren? Bei ihren gegen chemische und bilogische Waffen gerichteten intensiven Bemühungen konzentriert sich die Bundesregierung auf den möglichst baldigen Abschluß der in der Genfer Abrüstungskonferenz verhandelten weltweiten CW-Verbotskonvention sowie auf vertrauensbildende und vertragsergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Überprüfbarkeit der Einhaltung des B-Waffen-Verbotsabkommens von 1972. Das in fast 5jährigen Bemühungen zwischen sieben Regierungen (Bundesrepublik Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan, Italien) ausgehandelte Trägertechnologie-Regime ist durch technische Parameter maßgeschneidert, um das internationale nukleare Nichtverbreitungs-Regime zu ergänzen. Die Parameter markieren gleichzeitig realistische Grenzwerte, die eine wirksame Kontrolle ermöglichen. Eine Reduzierung der Parameter würde nicht nur die ursprüngliche Zielrichtung des Regimes auf nukleare Nichtverbreitung in Frage stellen, sondern vor allem auch seine Praktikabilität. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das TTR daher als Kontrollsystem zur Verhinderung der Verbreitung von Trägern und Trägersystemen für chemische und biologische Waffen wenig geeignet. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 47): Was unternimmt die Bundesregierung, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Gleichberechtigung der deutschen Sprache mit der englischen und französischen durchzusetzen, und was unternimmt sie insbesondere, um durchzusetzen, daß nicht allein durch die Verwendung der Sprache Meine und mittlere deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen benachteiligt werden? Deutsch ist neben den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten Amtssprache der Europäischen Gemeinschaften. Alle Schriftstücke der Europäischen Gemeinschaften von allgemeiner Geltung müssen auch in Deutsch abgefaßt sein. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist verpflichtet, ihre Mitteilungen an die deutsche Wirtschaft, zum Beispiel Ausschreibungen, in deutscher Sprache abzufassen. Die deutsche Wirtschaft ist berechtigt, ihren Schriftwechsel mit der Kommission in deutsch zu führen, ohne Übersetzungen ins Englische oder Französische beifügen zu müssen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12507* Die Bundesregierung besteht auf der gleichberechtigten Verwendung der deutschen Sprache neben dem Englischen und Französischen, und zwar auf allen Ebenen der Europäischen Gemeinschaft. Nur so kann bei Ausschreibungen ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Klein- und Mittelindustrie ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat bei vielen Gelegenheiten gegenüber der EG-Kommission die Forderung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache mit Nachdruck vertreten und wird dies auch künftig tun. Sie greift auch Einzelfälle auf, in denen zum Nachteil des Deutschen gegen die Sprachenregelung verstoßen wurde. Die EG-Kommission hat ihren Willen bekundet, für eine korrekte Einhaltung der Sprachenregelung Sorge zu tragen, entschuldigt Verstöße aber immer wieder mit technischen und personellen Engpässen. Nach Auffassung der Bundesregierung können diese Gesichtspunkte nicht eine Benachteiligung des Deutschen begründen. Sie wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, daß aus der Anwendung des Sprachenregimes der Europäischen Gemeinschaften keine Nachteile für die deutsche Wirtschaft entstehen. Anlage 6 Antwort des Staatsminsters Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/5281 Frage 48): Treffen Pressemitteilungen zu, daß auch bei der Bundesregierung die Pläne des Oberbefehlshabers der NATO und der US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland, John R. Galvin, „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden haben, wonach im Falle von Abrüstungsvereinbarungen ein Land mit modernen Waffensystemen diese an ein nicht so gut gerüstetes weitergeben soll, damit am Schluß dieses „qualitativen Transfers" lediglich die ältesten Waffen verschrottet zu werden brauchen? Pressemeldungen, die besagen, die genannten Überlegungen des Oberbefehlshabers der NATO hätten bei der Bundesregierung „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden, treffen nicht zu. Die Frage bezieht sich offenbar auf Überlegungen, wie Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle miteinander harmonisiert werden können. Das Erfordernis konzeptioneller Übereinstimmung von Strategie, Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle wurde von den Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im NATO-Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und Abrüstung bekräftigt. Dabei gilt es sicherzustellen, daß die Wechselbeziehungen zwischen den Fragen der Rüstungskontrolle und den Verteidigungserfordernissen wie auch zwischen den verschiedenen Bereichen der Rüstungskontrolle im vollem Umfang berücksichtigt werden. Fortschritte in der Rüstungskontrolle sind für die militärische Planung relevant, die in genauer Kenntnis der bei Rüstungskontrollverhandlungen verfolgten Ziele zu erarbeiten ist und gegebenenfalls die dabei erzielten Ergebnisse widerspiegeln muß. Entsprechend diesem Konzept hat General Galvin erste Überlegungen erarbeiten lassen, wie die Sicherheitserfordernisse des Bündnisses in Europa nach Erreichen der angestrebten Ergebnisse in der konventionellen Rüstungskontrolle militärisch stabilitätsfordernd und entsprechend den legitimen Sicherheitsinteressen aller Bündnispartner erfüllt werden können. Diese militärischen Überlegungen werden in den Beratungen des Bündnisses zur Harmonisierung von Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle eingehend zu prüfen sein. Dabei müssen allgemeine sicherheitspolitische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden wie rüstungskontrollpolitische, finanzielle und andere Aspekte. Das gilt auch für die Frage, wie vereinbarte Reduzierungen innerhalb des Bündnisses vorgenommen werden sollen. Im übrigen wird es darauf ankommen, welche Regelungen in einem KSE-Abkommen getroffen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Roswitha Verhülsdonk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Frau in Südafrika trägt Drillinge für ihre Tochter aus. Nach unserer Rechtsvorstellung sind die drei Kinder Geschwister der Tochter. Genetisch gesehen ist, da die befruchteten Eizellen von der Tochter stammen, die Tochter aber die Mutter der Drillinge. Die gebärende Frau ist zugleich Mutter und Großmutter der Kinder. Die Fachsprache spricht hier von einer Ersatzmutter.
    Dieser Fall ging ebenso durch die internationale Presse wie der Fall des sogenannten Baby M. Hier hatte sich die Frau eines Müllfahrers in den Vereinigten Staaten mit dem Samen eines Wissenschaftlers befruchten lassen, verweigerte aber die Herausgabe des Kindes und damit die Einhaltung des Leihmuttervertrags nach der Niederkunft.
    Noch ein dritter Fall ist bekannt geworden. Eine Frau trägt die befruchtete Eizelle einer fremden Frau aus. Das Kind ist nach der Geburt behindert. Keiner will das Kind haben. Das Kind lebt jetzt in einem Kinderheim.
    Diese drei Fälle, meine Damen und Herren, beleuchten in unterschiedlicher, aus meiner Sicht bedrückender und im letzten Fall erschreckender Art und Weise konkrete Folgen des technischen Fortschritts auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin. In den beiden zuletzt geschilderten Fällen war der Kontakt zwischen der Leihmutter und den Paaren über eine Vermittlungsagentur zustande gekommen, die gewerbsmäßig Leihmütter vermittelt.



    Frau Verhülsdonk
    Was in den Vereinigten Staaten möglich ist, sollte nach dem Willen amerikanischer Geschäftemacher auch in der Bundesrepublik Deutschland Fuß fassen. Dies konnte auf Grund der bei uns herrschenden Rechtslage mühsam verhindert werden.
    Dennoch wird an den geschilderten Fällen deutlich, daß unser Wertekodex und unser Rechtssystem keine Antwort auf die Folgen des rasanten Fortschritts auf dem Gebiet der Fertilisations- und Fortpflanzungsmedizin haben; denn die mit der Fortpflanzungsmedizin geschaffenen Möglichkeiten verändern das Grundmuster aller Lebensprozesse. Müssen wir die überlieferten Begriffe Vater, Mutter, Eltern neu definieren? Die psychologischen, sozialen und juristischen Folgeprobleme, die neue Fortpflanzungstechnologien mit sich bringen, sind so vielfältig und uferlos, daß sie sozial unbeherrschbar werden können.
    Dabei lehrt uns doch die neuere Soziologie, daß Elternschaft und Familie keine archaischen und überholten Strukturen sind, die man ohne Schaden für die Menschheit einfach abschaffen kann. Ohne Zweifel: Menschen, deren Kinderwunsch unerfüllbar bleibt, machen bisweilen die Erfahrung sehr schmerzlicher Entbehrung. Das kann der Medizin von ihrem Grundanliegen her, den Menschen zu helfen, nicht gleichgültig sein.
    Dennoch stellt sich uns immer dringlicher die Frage: Ist es vernünftig, alles zu verwirklichen, was technisch möglich ist? Dies ist die Grundfrage nach den Grenzen des menschlichen Fortschritts schlechthin.
    Meine Damen und Herren, der heute hier zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt nur einen winzigen, wenngleich sehr bedeutsamen Folgefall der Möglichkeiten, die die künstliche Befruchtung schon jetzt bietet.
    Der Gesetzentwurf verbietet jede Form der Vermittlung von Ersatzmüttern, auch die unentgeltlichen gewerbsmäßigen Vermittlungstätigkeiten werden künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.
    Beim Kinderhandel, wenn Kinder aus dem Ausland in die Bundesrepublik oder von hier ins Ausland gebracht werden, droht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Schon die Veröffentlichung von Anzeigen zur Anbahnung solcher Vermittlungen wird mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 DM belegt. Davon werden auch unmittelbar Betroffene, z. B. Personen, die ein Kind oder eine Leihmutter suchen, erfaßt.
    Die Verschärfung der Strafvorschriften gegen den Kinderhandel geht auf eine Initiative des zuständigen Bundestagsausschusses zurück, der den Regierungsentwurf in diesem Bereich richtigerweise ergänzt hat. Indem die Vermittlung von Ersatzmutterschaft unter Strafe gestellt wird, indem auch die gewerbliche Vermittlung von Babys aus Ländern der Dritten Welt gegen die Zahlung bisweilen horrender Summen künftig schärfer bestraft wird, wird zumindest der skrupellosen Geschäftsmacherei mit der Not vieler Frauen und dem Wunsch nach Kindern von ungewollt kinderlos gebliebenen Eltern ein Riegel vorgeschoben. Das ist sehr wichtig und wird von der CDU rückhaltlos unterstützt.
    Die Vermittlung von Adoptivkindern unter Anwendung illegaler Praktiken ist ebenso wie die Vermittlung von Leihmüttern Ausdruck eines Denkens, das Kinder zur Handelsware degradiert. Das Kind wird zum Objekt der Befriedigung emotionaler Bedürfnisse der Eltern, ohne daß die Frage nach den Konsequenzen für dieses kleine Lebewesen überhaupt in Betracht gezogen wird.
    Die Leihmutter wird zur Gebärmaschine degradiert. Die im Lauf einer Schwangerschaft emotional gewachsenen Bindungen werden einfach nicht zur Kenntnis genommen.
    Es ist schon erstaunlich, wie vordergründig oft diese schwierige Problematik öffentlich diskutiert wird. In seriösen Zeitungen wie in der Wochenzeitung „Die Zeit" wurde z. B. die Frage aufgeworfen, was denn eigentlich dagegen spräche, ungewollt kinderlos gebliebenen Eltern Kindern aus der Dritten Welt zuzuführen; diese Kinder erhielten doch zumindest in materieller Hinsicht eine günstigere Lebenserwartung, als sie sie bei ihrer leiblichen Mutter gehabt hätten. Eine solche Betrachtungsweise ignoriert tiefgehende psychologische Folgeprobleme für das Kind. Sie fragt nicht nach den Belastungen, denen ein Kind ausgesetzt ist, wenn es in einem fremden Kulturkreis aufwächst. Auch liebevolle und pädagogisch erfahrene Eltern können diese bestenfalls mildern. Wie soll ein Kind damit fertig werden, daß es möglicherweise käuflich erworben wurde?
    Das Wohl des Kindes darf nicht dem Wunsch eines kinderlosen Paares, durch ein Kind Glück und Erfüllung zu finden, untergeordnet werden. Es kann keinen Anspruch darauf geben, sein persönliches Glück kaufen zu dürfen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz wird zunächst nur dem kommerziellen Gewinnstreben privater Vermittler Einhalt geboten. Entscheidend ist für uns jedoch, daß es erst gar nicht so weit kommt, daß eine Aufspaltung der Mutterschaft bzw. Elternschaft in eine genetische und eine soziale Elternschaft Realität wird.
    Deshalb streben wir mit dem in Kürze dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegenden Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes ein Verbot der Leih- und Ersatzmutterschaft grundsätzlich an. Die Erzeugung menschlicher Embryonen mit dem Ziel, sie auf eine andere Frau als die genetische Mutter zu übertragen, wird ebenso unter Strafe gestellt wie die Durchführung einer künstlichen Befruchtung bei einer Frau, die das von ihr ausgetragene Kind auf Dauer Dritten zu überlassen beabsichtigt.
    Es ist kritisch angemerkt worden, daß der Standort für das Verbot der Vermittlung von Leihmüttern im Adoptionsvermittlungsgesetz nicht glücklich gewählt sei.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Es hätte sicherlich viel dafür gesprochen, wenn auch das Vermittlungsverbot in einem Gesamtgesetz zur Regelung der Anwendung und der Folgen moderner Fortpflanzungsmedizin Eingang gefunden hätte. Dies gilt um so mehr, als wir guten Grund haben, den Vor-



    Frau Verhülsdonk
    gang der Adoption nicht mit solch unerfreulichen Praktiken in Zusammenhang zu bringen.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Für den jetzt beschrittenen Weg spricht allerdings, daß angesichts der rasanten Entwicklung in anderen Ländern eine klare gesetzliche Regelung keinen Aufschub mehr duldete. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir uns ja nicht die Möglichkeit, diesen Regelungsbereich später noch in ein Gesamtgesetz aufzunehmen.
    Meine Damen und Herren, menschliches Leben ist einzigartig und unverfügbar. Das gilt für jede Form menschlichen Lebens. Die Vermittlung von Leihmüttern ist nur eine Facette einer weitreichenden ethischen Herausforderung an unsere Gesellschaft. Die biologische Revolution marschiert schneller denn je. Was not tut, sind ethische Richtungskriterien. Durch die laufende Anwendung der Fortpflanzungsmedizin sind weltweit und auch in unserem Land bereits Tatsachen geschaffen worden, denen gegenüber die Ethik nur noch eine entweder legitimierende oder eine kritisierende Funktion hat. In jedem Fall kommt sie bereits zu spät. Dennoch, ethische Normen sind unverzichtbar, jetzt mehr denn je. Eine solche Ethik muß im Gegensatz zu einer Ethik des Machens eine Ethik des Verzichts und im Sinne Albert Schweitzers eine Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Salzgitter).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind drei Quellen, aus denen die Vorgänge gespeist werden, die mit der Novelle des Adoptionsvermittlungsgesetzes beeinflußt und bekämpft werden sollen: erstens die seelische Not deutscher Paare, die ungewollt kinderlos bleiben und oft verzweifelt nach Auswegen aus dieser Lage suchen; zweitens die Armut von Familien, speziell von Frauen im Inland wie im Ausland, die dazu geführt hat, Kinder gegen Geld zur Adoption freizugeben oder sich als Frau zu biologischen Manipulationen bereit zu finden, und drittens schließlich eine steigende Kriminalität, die sich nunmehr auch auf Feldern breitmacht, die früher tabu waren, weil sie zum sozialen Umfeld der Familie gehörten.
    Wenn man den Hintergrund ausleuchtet, stellt man fest, daß in den 70er Jahren die Zahl der Ehepaare, die unfreiwillig kinderlos blieben, sprunghaft zugenommen hat. Zugleich ergab sich wegen des allgemeinen Geburtenrückgangs auch eine Abnahme der Zahl der Kinder, die für Adoptionen zur Verfügung standen. Die Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes von 1976 mit seinen Erleichterungen führte außerdem dazu, die vorhandenen Adoptionsmöglichkeiten schnell auszuschöpfen. Auf diese Weise sind seit Jahren die Wartezeiten und der ungeheure Druck auf die adoptionswilligen Paare enorm gestiegen. Dies erhöhte naturgemäß den Unmut und die Enttäuschung unter den Betroffenen, was jeder, der sich einmal mit Paaren in dieser Verfassung unterhalten hat, gut nachvollziehen kann.
    Daraus entstand zunehmend eine Akzeptanz der Auslandsadoptionen. Sie wurden gleichzeitig von dem Wunsch genährt, den in den Entwicklungsländern lebenden Kindern zu helfen und Überlebenschancen zu bieten. Dennoch bauten sich auch vor diesem Hintergrund der Adoptionsdruck und die lange Wartezeit nicht wesentlich ab. Wie immer, wenn derartiger öffentlicher Druck entsteht, entwickeln sich bekanntermaßen leider auch kriminelle Machenschaften. Im Falle der Adoptionen und ihres Umfeldes sind diese besonders verwerflich, weil sie letztlich eine besondere Form von Menschenrechtsverletzungen und von Menschenhandel darstellen.
    Insoweit ist der Grundgedanke, den die Novelle des Adoptionsvermittlungsgesetzes, die wir heute hier behandeln, in sich birgt, von uns voll und ganz zu begrüßen.
    Allerdings hatte die Bundesregierung bei der Vorlage des Entwurfs im März 1989 zunächst nur das Ziel im Blick, das Problemfeld der Ersatzmutterschaften zu regeln. Allen Beteiligten wurde jedoch schnell klar, daß es sich hierbei lediglich um einen Teilbereich neuer Methoden zur Manipulation der Entstehung menschlichen Lebens handelt, die mit dem Gesamtbegriff „Fortpflanzungsmedizin" mittlerweile gemeinhin umschrieben werden.
    Insofern kam auch von vielen Organisationen bereits kurz nach der Vorlage des Gesetzentwurfs eine berechtigte Kritik darüber auf, daß mit der Novelle zum Adoptionsvermittlungsgesetz zwar ein wichtiger, allerdings, wie Frau Verhülsdonk soeben auch mit Recht betont hat, eben nur ein kleiner Teil der Gesamtproblematik angefaßt werde. In dieser Bewertung waren sich alle Wohlfahrtsverbände, eine Reihe von Familien- und Frauenverbänden, Terre des hommes und schließlich auch der Bundesrat einig. In der Debatte um den Gesetzentwurf verfestigte sich in den vergangenen Monaten immer deutlicher die fachliche Meinung, daß der Gesamtproblematik mit einem Gesetz zur Regelung der Fortpflanzungsmedizin sinnvoll und zeitgerecht Rechnung getragen worden wäre.
    Die zweifelhafte Unterbringung des Verbots der Vermittlung von Ersatzmüttern unterstreicht die an-tragstellende Bundesregierung selbst durch den von ihr ergänzend in § 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes angefügten Satz 3. Dort heißt es:
    Die Ersatzmuttervermittlung gilt nicht als Adoptionsvermittlung.
    An dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit will ich im übrigen kurz darauf verweisen, daß in Fachkreisen auch schon der Begriff Ersatzmutter umstritten ist. Wenn man sich darüber einig ist, daß es sich in diesem Falle darum handelt, daß Frauen ihre biologische Funktion als Gebärerinnen leih- bzw. mietweise zur Verfügung stellen, hätte man — statt des im Rahmen der Jugendhilfe bereits anderweitig belegten Begriffes Ersatzmutter — durchaus auch unproblematisch den Begriff der Leihmutterschaft verwenden sollen.
    Aber nun zurück zur Rechtssystematik: Die Weiterentwicklung der Fortpflanzungsmedizin hat inzwischen eine Reihe anderer, dringend regelungsbedürftiger Faktoren hervorgebracht. Dabei spielen sowohl



    Schmidt (Salzgitter)

    die Regeln des Embryonenschutzes als auch die Rolle der Ärzte in diesem Bereich eine bedeutende Rolle. Dies alles bleibt nun weiterhin im Dunkeln, jedenfalls zunächst, Herr Kollege Marschewski.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Das ist in ein paar Monaten längst geregelt!)

    — In ein paar Monaten kann manches auf diesem Felde zu spät sein; auch darauf will ich gern eingehen. Im übrigen bleibt es dadurch bei einer Zersplitterung des Rechts, bei einer nicht unbeträchtlichen Rechtsunsicherheit und für die Zeit bis zur Inangriffnahme dieser gesetzlichen Regelung bei einem rechtsfreien Raum.
    Es bleibt zu hoffen, daß dieser „Flickenteppich" bald — jedenfalls so bald wie möglich — aufgearbeitet und systematisch komplettiert wird. Ihre Ankündigung nehmen wir hier heute insofern zufrieden zur Kenntnis,

    (Frau Verhülsdonk [CDU/CSU]: Das Gesetz ist durch das Kabinett!)

    aber wir sollten alle gemeinsam dafür sorgen, daß diese Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden.
    Dabei dürfte übrigens gerade die am 22. September vom Bundesrat gegebene Ermächtigung und prinzipielle Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung mit dem Ziel der endgültigen und klaren Kompetenzverlagerung in diesem Rechtsgebiet auf den Bund eine hilfreiche Funktion erfüllen. Die hierdurch erreichte neue Ausgangsposition entspricht den von der SPD-Bundestagsfraktion seit längerem diskutierten und in entsprechende Gesetzentwürfe gebrachten Rechtsauffassungen zum Gesamtkomplex der Fortpflanzungsmedizin.
    Für meine Fraktion fordere ich daher die Bundesregierung auf, nunmehr beschleunigt alle übrigen regelungsbedürftigen Bereiche durch entsprechende Gesetzentwürfe in die parlamentarische Arbeit einzubringen. Dabei gilt übrigens auch der Hinweis, bei den Straf- und Bußgeldvorschriften möglichst synchron zu der heute hier besprochenen Novelle zum Adoptionsvermittlungsgesetz zu verfahren.
    Zum Gesetzentwurf an sich stelle ich für die SPD-Fraktion fest, daß er in den begrenzten Sektoren des Gesamtproblems durchaus sinnvolle Regelungen trifft. Wir werden insofern dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht versagen. Es geht darum, das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern durchzusetzen; dies ist mehr als überfällig.
    Schließlich müssen der immer mehr um sich greifenden Manipulation und Kommerzialisierung menschlichen Lebens entsprechende Barrieren entgegengesetzt werden. Daß der Gesetzentwurf auch die Vermittlungstätigkeit erfaßt, die eine fälschliche Vaterschaftsanerkennung für ein nichteheliches Kind zum Inhalt hat, entspricht einer neueren Erkenntnis über Praktiken, deren Vielfalt und Phantasie offensichtlich von uns auch nicht im entferntesten ausreichend eingeschätzt worden sind.
    Ausgangspunkt ist dabei immer wieder die besondere persönliche Notlage von Paaren, die nicht das Glück haben, Eltern leiblicher Kinder sein zu können.
    Diese menschliche Notlage auf der einen Seite und der Drang nach kommerzieller Ausnutzung und Geschäftemacherei auf der anderen Seite führen offensichtlich zu immer neuen Methoden.
    Insofern erhebt sich bereits jetzt die Frage, wann der Gesetzgeber denn erneut gefragt sein wird, um dieser Praxis zu folgen und weitere Abwehrtatbestände einzuführen.
    Unser gesamtes Rechtssystem ist auf diese Veränderungen kaum vorbereitet. Schon der Einfluß auf familienrechtliche, auf erbrechtliche oder auf Tatbestände ähnlicher Art ist im Falle der Ersatzmutterschaft und der fälschlichen Vaterschaftsanerkennung kaum meßbar. Neben den prinzipiell ethischen, vor allem menschenrechtsorientierten Abwehrüberlegungen ist es also auch ein Rechtssicherheitsgebot, das auf diese Weise realisiert werden muß.
    Ein weiterer bedeutender Aspekt ist leider durch die Bundesregierung gewissermaßen erst in letzter Minute durch die Aufnahme weiterer Strafbestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt worden, nämlich die Verhinderung des illegalen Kinderhandels. Erinnern wir uns an die Zeit vor nur wenigen Monaten, als Menschen mit skrupelloser kommerzieller Einstellung die persönliche Not anderer Menschen ausnutzten, die keine eigenen Kinder bekommen können. Ausgangspunkt der Notsituation war hier wie im Falle der Ersatzmuttervermittlung die Tatsache, daß die Zahl der unfreiwillig kinderlos bleibenden Paare in den letzten 15 Jahren sprunghaft zugenommen hat, während zugleich wegen des starken Geburtenrückgangs viel weniger Kinder für eine Adoption zur Verfügung standen. Die letzte Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes hat auch in dieser Hinsicht ein übriges getan, diese Dinge zu beschleunigen.
    Wenn man die Erfahrungsberichte von Terre des hommes, vom Internationalen Sozialdienst und von Einzelpersonen wie Heinz G. Schmidt ernst nimmt, müßte eigentlich auch auf dem Gebiet des illegalen Kinderhandels konsequenter gehandelt werden, als es der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht. Ich möchte Ihnen ein Beispiel dessen geben, was Schmidt in seinem Buch „Kindermarkt — Reportagen vom schmutzigsten Geschäft der Welt", erschienen im Lenos-Verlag 1988, geschrieben hat. Ich zitiere:
    Da hatte nämlich das Ehepaar Alcoser eine famose Idee: In einem der Elendsbarrios am Rand der Hauptstadt Lima richtete es ein Waisenhaus für Findelkinder und Kinder alleinstehender Mütter ein. Von einer französischen Hilfsorganisation ließ es sich den Bau und den Unterhalt der ersten Jahre finanzieren, dann kam es auf die Idee, die Finanzierung selbst in die Hand zu nehmen.
    Gemeinsam mit dem Jugendrichter Joaquin Barriga fanden Teodosio Alcoser und seine Frau Luz Sanchez heraus, daß es in Europa eine große Nachfrage nach Kindern gibt, die leicht über die relativ freien Adoptionsgesetze des Landes zu befriedigen wäre. Und da die Zahl der bisher von Bewohnern des Viertels abgegebenen Findelkinder und Kinder alleinstehender Mütter nicht aus-



    Schmidt (Salzgitter)

    zureichen schien, begann man damit, auch in anderen Elendsvierteln Limas nach werdenden Müttern zu fahnden, die bereit wären, ihr Kind nach der Geburt gegen ein geringes Honorar an das Waisenhaus abzuliefern. Das Geschäft muß floriert haben: Als 21 peruanische Mütter gemeinsam vor Gericht gingen, um die Machenschaften der Familie Alcoser anzuklagen, kamen die Fälle von mehr als 300 nach Frankreich, in die Niederlande und nach Deutschland vermittelter Kinder zutage.
    Jugendrichter Barriga hatte jeweils die Adoptionsunterlagen erstellt, sobald das Ehepaar Alcoser mit Hilfe seiner beiden Töchter wieder einmal eine Gruppe von Kindern zusammengestellt hatte. Über verschiedene Organisationen in den drei europäischen Ländern, die übrigens nie bekanntgeworden sind, wurden die Kinder zum Preis von 8 000 D-Mark ausgeführt.
    Nachdem das Geschäft gut zu funktionieren schien, setzte das Trio noch eins drauf: Nun verschwanden auch Kinder, die lediglich in Pflege gegeben worden waren, unter dem Vorwand, sie seien schwer erkrankt und müßten zur Behandlung ins Ausland. In anderen Fällen wurde den Eltern der Kinder weisgemacht, man habe einen Pflegeplatz im Ausland gefunden; wieder andere verstarben angeblich plötzlich.
    In Kolumbien nutzen allein rund 100 ausländische Adoptionsorganisationen diese Notlage aus; in Indien sind es 300.
    Die Verwerflichkeit des Kindeshandels ergibt sich vor allem aus der Ausnutzung der materiellen Not von Kindeseltern in den Entwicklungsländern, die ihre Kleinkinder nicht selten für ein Taschengeld weggeben. Es sind auch Fälle bekanntgeworden — ansatzweise eben aus dem Buch von Schmidt zitiert — , in denen Kinder entführt worden waren. Die Vermittler sorgen dann auf der anderen Seite, nämlich bei den hiesigen Adoptionsbewerbern, für eine zum Teil völlig überzogene Geldzahlung, meist in Höhe von mehreren 10 000 DM.
    Natürlich gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, der wachsenden Armut und Verelendung vieler Menschen in den unterentwickelten Ländern wirksam zu begegnen. Organisationen wie Terre des hommes beweisen mit ihrem Einsatz diese These. Denn zuallererst gilt es, den Menschen in ihrer Heimat die Not lindern zu helfen und ihnen damit den Gedanken an den Verkauf ihrer Kinder zu nehmen. Es gibt aber trotz dieser weit verbreiteten Notlage und trotz einer viel zu geringen Entwicklungshilfe der Industrieländer wie der Bundesrepublik nicht annähernd die Zahl von verlassenen Kindern in der Dritten Welt, wie sich das einige Menschen bei uns vorstellen.
    So läßt sich nach verläßlichen Quellen sagen, daß heutzutage höchstens 40 % aller Auslandsadoptionen auf den offiziell anerkannten Wegen zustande gekommen sind. Allerdings sind genaue Angaben nicht zu machen, weil die beteiligten Adoptionseltern meistens alle Auskünfte verweigern.
    Besonders pikant erscheint es, daß nach Aussage der gemeinsamen zentralen Adoptionsstelle der vier
    norddeutschen Länder nicht nur Rechtsanwälte, Ärzte und Geschäftsleute, sondern auch Priester und Ordensschwestern in diese Geschäfte verwickelt sind.
    Halten wir noch einmal fest: Es ist unheimlich belastend, wenn junge Paare in unserem Land ihren Wunsch nach eigenen Kindern nicht erfüllt bekommen können und dann auch noch wegen der zu großen Nachfrage zum Teil über mehrere Jahre mit Hilfe der offiziellen Adoptionsvermittlung nicht ein anderes Kind erhalten. Es ist aber mindestens ebenso bedrükkend, wenn Menschen in den unterentwickelten Ländern um das nackte Überleben kämpfen und in dieser Notlage ohne Hilfe von außen ihre leiblichen Kinder gegen Geld verkaufen.
    Trotz mancher Skepsis bleibt zu hoffen, daß die neuen Vorschriften die erhoffte Wirkung erzielen. Ich will deshalb heute bereits eine permanente und kritische Kontrolle hinsichtlich dieser Wirksamkeit anmelden.
    Ich will im übrigen darauf hinweisen, daß die SPD-Fraktion nicht ausschließt, daß sie in einem weiteren Verfahrenszug dann auch Verbesserungen auf dem gesetzlichen Wege zu erreichen versucht.
    Der heute hier von den GRÜNEN vorgelegte Antrag wird von uns nicht mitgetragen, weil er in den Ansätzen noch nicht vollends ausgegoren zu sein scheint. Wir werden uns der Stimme enthalten. Wir sind allerdings der Meinung, daß er tendenziell durchaus richtige Wege aufzeigt. Wir glauben jedoch, daß zunächst einmal die Chance mit diesem Gesetzentwurf erfüllt werden kann und muß, nun auch auf diesem Wege der Geschäftemacherei auf diesem Sektor beizukommen.
    Es ist der Wunsch meiner Fraktion, daß die mit dieser Gesetzesnovelle beabsichtigten Wirkungen im Bereich der Auslandsadoptionen und der Ersatzmutterschaft schnell eintreten. Wegen der beschriebenen Unzulänglichkeiten unterstreiche ich noch einmal den Hinweis auf Nachbesserungsbedarf in einem Gesamtwerk der Fortpflanzungsmedizinregelung.
    Zugleich möchte ich aber auch der Hoffnung Ausdruck geben, daß mit einer Reihe weiterer nicht normativer Maßnahmen eine Entkrampfung in diesem Problemkreis begleitet wird. Hierzu rechne ich eine Verbesserung der Entwicklungshilfeprojekte und eine verstärkte Unterstützung der Organisationen, die sich um die Verbesserung der sozialen Lage der Familien in den unterentwickelten Ländern bemühen.
    Mit Blick auf die nächsten Monate, meine Damen und Herren, und die zu erwartende UNO-Kinderrechtskonvention wird die Bundesregierung aber auch ihre Haltung überprüfen und revidieren müssen, die eine Visumspflicht und damit eine Abwehr der Einreise von unbegleiteten Flüchtlingskindern vorsieht. Es geht einfach nicht an, daß man ohne wirksame Hilfsangebote die Augen vor den großen sozialen Problemen und vielen Menschenrechtsverletzungen in den Ländern der sogenannten Dritten Welt verschließt. Überhaupt wird die UNO-Konvention weltweit, speziell auch in Teilbereichen unserer Gesellschaft einen Umdenkungsprozeß zugunsten der Kinder einleiten, hoffentlich jedenfalls.



    Schmidt (Salzgitter)

    Im Interesse der Gestaltung der Zukunftschancen aller Menschen ist es gut, wenn bei allen politischen Entscheidungen zunehmend an die Kinder gedacht und für die Kinder gehandelt wird. Dieses Gesetz leistet dazu einen bescheidenen Beitrag; aber immerhin leistet es einen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP und der GRÜNEN)