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    Plenarprotokoll 11/164 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 164. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Inhalt: Bestimmung des Abg. Schäfer (Offenburg) (SPD) als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß an Stelle des ausscheidenden ehemaligen Abg. Dr. Hauff 12383 A Abwicklung und Erweiterung der Tagesordnung 12383 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 11/4711) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Drucksache 11/4345) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/5288) 12383 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksachen 11/4416, 11/5292, 11/5293) Regenspurger CDU/CSU 12384 B Lutz SPD 12385 B Richter FDP 12387 B Dr. Nöbel SPD 12389 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksachen 11/3253, 11/5264) Eylmann CDU/CSU 12391B Dr. de With SPD 12392 B Gries FDP 12393 B Frau Nickels GRÜNE 12394 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12395 C Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Frau Flinner, Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot von Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffen und anderen ozonschädigenden Substanzen (FCKW-Verbot) (Drucksache 11/4900) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Schäfer (Offenburg), Ganseforth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/5268) Dr. Knabe GRÜNE 12396 D Schmidbauer CDU/CSU 12398D, 12412D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 Frau Ganseforth SPD 12402 D Baum FDP 12404C, 12410B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 12406B, 12412A Müller (Düsseldorf) SPD 12408B, 12413 C Dr. Kübler SPD 12411 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung des Mietpreisanstieges und zum Schutz vor überhöhten Mieten (Mietrechtänderungsgesetz 1989) (Drucksache 11/4554) Frau Trenz GRÜNE 12414B, 12423C Geis CDU/CSU 12415 C Menzel SPD 12417A Dr. Hitschler FDP 12419C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12421 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur ergänzenden Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den gesetzlichen und betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (Drucksachen 11/1526 Nr. 3.3, 11/4773) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/462/EWG zur Regelung gesundheitlicher und viehseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern im Hinblick auf die Einbeziehung von Schafen und Ziegen (Drucksachen 11/4081 Nr. 2.15, 11/5098) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Mitteilung der Kommission an den Rat über steuerliche Maßnahmen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs zu treffen hat Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein gemeinsames System einer Quellensteuer auf Zinsen Entwurf eines Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen der direkten und der indirekten Steuern (Drucksachen 11/4337 Nr. 2, 11/5191) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 132 zu Petitionen (Drucksache 11/5260) 12424 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einfluß der NPD und anderer rechtsradikaler Parteien auf die Kommunalpolitik und deren Auswirkung auf den Bund Kleinert (Marburg) GRÜNE 12437C, 12442 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12438 C Wittich SPD 12439 C Gries FDP 12440 C Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12441 C Dr. Hirsch FDP 12443 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12443 D Frau Limbach CDU/CSU 12445 A Lutz SPD 12445 D Doss CDU/CSU 12446D Frau Wieczorek-Zeul SPD 12447 C Zeitlmann CDU/CSU 12449D Vizepräsident Cronenberg . . 12439C, 12445A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (Drucksachen 11/4154, 11/5283) Frau Verhülsdonk CDU/CSU 12450 D Schmidt (Salzgitter) SPD 12452 B Eimer (Fürth) FDP 12455 A Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE 12456 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12458B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kolbow, Horn, Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Landschaftsverbrauch und Naturzerstörung durch militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/3722, 11/4586) Kolbow SPD 12460 B Breuer CDU/CSU 12463 B Brauer GRÜNE 12465 A Bredehorn FDP 12466A Frau Kastner SPD 12468 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 III Dr. Friedrich CDU/CSU 12469 D Frau Schilling GRÜNE 12472 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12473 B Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 11. Dezember 1986 zu dem Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Drucksachen 11/2273, 11/5169) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft — in bezug auf Chrom (Drucksachen 11/3831 Nr. 31, 11/5192) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Wirkungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes vom 19. Dezember 1986 (Drucksache 11/4315) Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 12476A Dr. Wernitz SPD 12477 A Dörflinger CDU/CSU 12479 A Frau Garbe GRÜNE 12480 A Frau Dr. Segall FDP 12480 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über ihre Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1984 und 1985 (Drucksachen 11/2572, 11/5082) Duve SPD 12482 B Dr. Czaja CDU/CSU 12484 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12486D Lüder FDP 12488 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12489 D Dr. Nöbel SPD 12492 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 130 zu Petitionen (Drucksache 11/5189) Reuter SPD 12493 B Jung (Limburg) CDU/CSU 12494 A Frau Garbe GRÜNE 12495 B Funke FDP 12495 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 131 zu Petitonen (Drucksache 11/5190) Weiss (München) GRÜNE 12496 C Haungs CDU/CSU 12497 B Peter (Kassel) SPD 12498 B Funke FDP 12498D Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Lebensmittelstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Fleischhygienerechts (Drucksache 11/4309) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksachen 11/4727, 11/5287) Kossendey CDU/CSU 12499 D Frau Becker-Inglau SPD 12500 D Eimer (Fürth) FDP 12502 A Frau Saibold GRÜNE 12502 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/5281 vom 29. September 1989 — Akzeptanz des Vollausbaus des Kernkraftwerks Cattenom trotz Rechtswidrigkeit der Errichtungsgenehmigung und Versäumnis der Erstellung einer Auswirkungsstudie MdlAnfr 23, 24 29.09.89 Drs 11/5281 Diller SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12425A, 12426D ZusFr Diller SPD 12425B, 12426D ZusFr Schreiner SPD 12425C, 12427 C ZusFr Frau Conrad SPD 12426A, 12427D ZusFr Duve SPD 12426 B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12427B Nichtunterstützung der Errichtung einer Europäischen Umweltagentur im Saarland durch Bundesminister Dr. Töpfer; Art der vorgesehenen europäischen Institutionen in Metz, Luxemburg und Saarbrücken MdlAnfr 27, 28 29.09.89 Drs 11/5281 Schreiner SPD Antw BMin Dr. Töpfer BMU 12428A, 12429B ZusFr Schreiner SPD 12428C, 12430 C ZusFr Schreiber CDU/CSU 12429 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 ZusFr Frau Conrad SPD 12429D, 12431B ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU 12430A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 12431 D Video-Aufnahmen von durch Folter erpreßten Geständnissen von SWAPO-Gefangenen; Hilfen für die Opfer der SWAPO MdlAnfr 40, 41 29.09.89 Drs 11/5281 Hedrich CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12432A, 12432 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12432 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12432 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12432 C ZusFr Frau Dr. Timm SPD 12432 D ZusFr Toetemeyer SPD 12432 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 A Regelmäßige Unterrichtung über die Situation der Namibier in den SWAPO-Lagern durch die SWAPO; Verlegung der Gefangenen nach Tansania und Kongo MdlAnfr 42, 43 29.09.89 Drs 11/5281 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12433B, 12434 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12434 B ZusFr Hedrich CDU/CSU 12433 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12433 C, 12434 C ZusFr Toetemeyer SPD 12433 D ZusFr Lowack CDU/CSU 12433D, 12434 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 12434 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 12434 C Intervention gegen die Folterungen von SWAPO-Gefangenen MdlAnfr 44 29.09.89 Drs 11/5281 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 12435 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12435 A ZusFr Toetemeyer SPD 12435 C ZusFr Lowack CDU/CSU 12435 D ZusFr Verheugen SPD 12435 D Behauptung der kommunistischen Unterwanderung internationaler Hilfsorganisationen, z. B. „amnesty international", in Dokumenten, die auf der „Konferenz der amerikanischen Streitkräfte" im November 1987 in Argentinien diskutiert wurden; Schutz der in diesen Organisationen arbeitenden Bundesbürger in Lateinamerika MdlAnfr 49, 50 29.09.89 Drs 11/5281 Duve SPD Antw StMin Schäfer AA 12436A, 12436 D ZusFr Duve SPD 12436B, 12436 D Nächste Sitzung 12503 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12505* A Anlage 2 Beurteilung der Initiativen der Alpenländer für eine Konferenz zum Schutz der Alpen; Gründe für die Nichteinladung der betroffenen Länder zur „Alpenkonferenz" in Berchtesgaden MdlAnfr 25, 26 29.09.89 Drs 11/5281 Vahlberg SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 12505* C Anlage 3 Aufklärung des Schicksals namentlich benannter SWAPO-Gefangener; Verwehrung des Zutritts zu SWAPO-Lagern in Angola für Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes MdlAnfr 38, 39 29.09.89 Drs 11/5281 Herkenrath CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* A Anlage 4 Reduzierung der Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" zur Verhinderung des Transports von C- und B-Waffen mit Trägerraketen MdlAnfr 46 29.09.89 Drs 11/5281 Vosen SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* C Anlage 5 Durchsetzung der deutschen Sprache in der EG, insbesondere als Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen bei Ausschreibungen MdlAnfr 47 29.09.89 Drs 11/5281 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 12506* D Anlage 6 Pläne der NATO, im Falle von Abrüstungsvereinbarungen moderne Waffen an weniger gut gerüstete Länder weiterzugeben, so daß nur älteste Waffen verschrottet zu werden brauchen MdlAnfr 48 29.09.89 Drs 11/5281 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 12507* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12383 164. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 ** Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 *** Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Blunck SPD 06. 10. 89 ** Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Buschbom CDU/CSU 05. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89* Engelhard FDP 05. 10. 89 Feilcke CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Haack SPD 5. 10. 89 Haar SPD 6. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Höffkes CDU/CSU 5. 10. 89 ** Dr. Hüsch CDU/CSU 6. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 *** Jaunich SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 *** Kittelmann CDU/CSU 05. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Klejdzinski SPD 5. 10. 89 ** Dr. Knabe GRÜNE 6. 10. 89 Kretkowski SPD 5. 10.89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 6. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 *** Frau Männle CDU/CSU 05. 10. 89 Möllemann FDP 5. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 6. 10. 89 ** Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 *** Nolting FDP 06. 10. 89 ** Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 *** Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 *** Poß SPD 5. 10.89 Rappe (Hildesheim) SPD 6. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 ** Reimann SPD 06. 10.89 Rixe SPD 06. 10.89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 ** von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 ** Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Seuster SPD 5. 10. 89 Dr. Soell SPD 6. 10. 89 ** Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Straßmeir CDU/CSU 05. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 *** Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Westphal SPD 06. 10. 89 Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89 *** Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/5281 Fragen 25 und 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher von den nationalen Parlamenten Österreichs, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland eingebrachten Initiativen für eine Konferenz zum Schutz der Alpen? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, Vertreter der Parlamente der betroffenen Länder nicht zur „Alpenkonferenz" vom 10. bis 12. Oktober 1989 nach Berchtesgaden einzuladen? Zu Frage 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bisher - im österreichischen Bundestag keine Initiative für eine Konferenz zum Schutz der Alpen, - im schweizerischen Nationalrat nur eine Anfrage, wie der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung für eine Internationale Alpenkonferenz der Umweltminister beurteilt. Die Bundesregierung begrüßt jede Unterstützung, die der Initiative in bezug auf die Einberufung der Internationalen Alpenkonferenz der Umweltminister am 9.-11. Oktober 1989 und die damit verbundene Zielsetzung zuteil wird. Zu Frage 26: Bei der Internationalen Alpenkonferenz handelt es sich um eine Konferenz der Umweltminister, also um eine Konferenz auf Regierungsebene. Eine Beteiligung von Parlamentariern aus den 7 Alpenstaaten würde dem Charakter dieser Konferenz 12506* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 nicht entsprechen. Es versteht sich von selbst, daß die Bundesregierung bereit ist, dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Konferenz zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Herkenrath (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 5281 Fragen 38 und 39) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um das Schicksal der von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mit konkreten Namen benannten SWAPO-Gefangenen und SWAPO-Verschwundenen aufzuklären und für ihre Freilassung gemäß Resolution 435 zu sorgen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes nach wie vor der Zugang zu den von SWAPO betriebenen Lagern in Angola verwehrt wird? Zu Frage 38: Die Bundesregierung ist allen Vorwürfen gegen die SWAPO nachgegangen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort auf die mündliche Frage des Abgeordneten Jäger in der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Januar 1989 (Plenarprotokoll 11/122, Seite 8955), auf meine Antwort vom 28. Februar 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (BT-Drucksache 11/4120 vom 3. März 1989, Seite 1) und auf meine Antwort vom 2. August 1989 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Hedrich (BT-Drucksache 11/5068, Seite 3). Nach der Entlassung von SWAPO-Gefangenen im Sommer dieses Jahres aus ihrer Gefangenschaft hat die Bundesregierung gegenüber der SWAPO deutlich gemacht, daß die ungehinderte Rückkehr aller im Ausland lebenden Namibier ein wesentliches Element des Lösungsplans der Vereinten Nationen für Namibia ist. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die Delegation des Auswärtigen Ausschusses bei ihrer Reise im August 1989 nach Namibia und der Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im gleichen Monat diese Frage unmißverständlich gegenüber der SWAPO angesprochen haben. Die Bundesregierung hat gegenüber allen Beteiligten ihre Unterstützung für die Mission der Vereinten Nationen — unter Beteiligung von Vertretern der UNTAG und des UNHCR — erklärt, die sich im September in Angola aufgehalten hat, um zu klären, ob es noch weitere Gefangene der SWAPO gibt. Ein Bericht dieser Mission ist in Vorbereitung. Zu Frage 39: Auf Anfrage unserer Ständigen Vertretung in Genf hat das Internationale Komitée vom Roten Kreuz erklärt, es habe zur Zeit der Existenz der Lager wiederholt SWAPO um Bewilligung von Lagerbesuchen gebeten; diese Bitten seien jedoch unbeantwortet geblieben. An der VN-Mission nehme das IKRK nicht teil. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei den anderen Signatarstaaten des Träger-Technologie-Regimes vorstellig zu werden mit dem Ziel, die Parameter „300 km Reichweite" und „500 kg Nutzlast" wegen der Möglichkeit, chemische oder biologische Waffen mit Trägern zu transportieren, zu reduzieren? Bei ihren gegen chemische und bilogische Waffen gerichteten intensiven Bemühungen konzentriert sich die Bundesregierung auf den möglichst baldigen Abschluß der in der Genfer Abrüstungskonferenz verhandelten weltweiten CW-Verbotskonvention sowie auf vertrauensbildende und vertragsergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Überprüfbarkeit der Einhaltung des B-Waffen-Verbotsabkommens von 1972. Das in fast 5jährigen Bemühungen zwischen sieben Regierungen (Bundesrepublik Deutschland, USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan, Italien) ausgehandelte Trägertechnologie-Regime ist durch technische Parameter maßgeschneidert, um das internationale nukleare Nichtverbreitungs-Regime zu ergänzen. Die Parameter markieren gleichzeitig realistische Grenzwerte, die eine wirksame Kontrolle ermöglichen. Eine Reduzierung der Parameter würde nicht nur die ursprüngliche Zielrichtung des Regimes auf nukleare Nichtverbreitung in Frage stellen, sondern vor allem auch seine Praktikabilität. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das TTR daher als Kontrollsystem zur Verhinderung der Verbreitung von Trägern und Trägersystemen für chemische und biologische Waffen wenig geeignet. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5281 Frage 47): Was unternimmt die Bundesregierung, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Gleichberechtigung der deutschen Sprache mit der englischen und französischen durchzusetzen, und was unternimmt sie insbesondere, um durchzusetzen, daß nicht allein durch die Verwendung der Sprache Meine und mittlere deutsche Unternehmen bei Ausschreibungen benachteiligt werden? Deutsch ist neben den Sprachen der anderen Mitgliedstaaten Amtssprache der Europäischen Gemeinschaften. Alle Schriftstücke der Europäischen Gemeinschaften von allgemeiner Geltung müssen auch in Deutsch abgefaßt sein. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist verpflichtet, ihre Mitteilungen an die deutsche Wirtschaft, zum Beispiel Ausschreibungen, in deutscher Sprache abzufassen. Die deutsche Wirtschaft ist berechtigt, ihren Schriftwechsel mit der Kommission in deutsch zu führen, ohne Übersetzungen ins Englische oder Französische beifügen zu müssen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1989 12507* Die Bundesregierung besteht auf der gleichberechtigten Verwendung der deutschen Sprache neben dem Englischen und Französischen, und zwar auf allen Ebenen der Europäischen Gemeinschaft. Nur so kann bei Ausschreibungen ein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Klein- und Mittelindustrie ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat bei vielen Gelegenheiten gegenüber der EG-Kommission die Forderung nach gleichberechtigter Verwendung der deutschen Sprache mit Nachdruck vertreten und wird dies auch künftig tun. Sie greift auch Einzelfälle auf, in denen zum Nachteil des Deutschen gegen die Sprachenregelung verstoßen wurde. Die EG-Kommission hat ihren Willen bekundet, für eine korrekte Einhaltung der Sprachenregelung Sorge zu tragen, entschuldigt Verstöße aber immer wieder mit technischen und personellen Engpässen. Nach Auffassung der Bundesregierung können diese Gesichtspunkte nicht eine Benachteiligung des Deutschen begründen. Sie wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, daß aus der Anwendung des Sprachenregimes der Europäischen Gemeinschaften keine Nachteile für die deutsche Wirtschaft entstehen. Anlage 6 Antwort des Staatsminsters Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/5281 Frage 48): Treffen Pressemitteilungen zu, daß auch bei der Bundesregierung die Pläne des Oberbefehlshabers der NATO und der US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland, John R. Galvin, „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden haben, wonach im Falle von Abrüstungsvereinbarungen ein Land mit modernen Waffensystemen diese an ein nicht so gut gerüstetes weitergeben soll, damit am Schluß dieses „qualitativen Transfers" lediglich die ältesten Waffen verschrottet zu werden brauchen? Pressemeldungen, die besagen, die genannten Überlegungen des Oberbefehlshabers der NATO hätten bei der Bundesregierung „eine ausgezeichnete Aufnahme" gefunden, treffen nicht zu. Die Frage bezieht sich offenbar auf Überlegungen, wie Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle miteinander harmonisiert werden können. Das Erfordernis konzeptioneller Übereinstimmung von Strategie, Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle wurde von den Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im NATO-Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und Abrüstung bekräftigt. Dabei gilt es sicherzustellen, daß die Wechselbeziehungen zwischen den Fragen der Rüstungskontrolle und den Verteidigungserfordernissen wie auch zwischen den verschiedenen Bereichen der Rüstungskontrolle im vollem Umfang berücksichtigt werden. Fortschritte in der Rüstungskontrolle sind für die militärische Planung relevant, die in genauer Kenntnis der bei Rüstungskontrollverhandlungen verfolgten Ziele zu erarbeiten ist und gegebenenfalls die dabei erzielten Ergebnisse widerspiegeln muß. Entsprechend diesem Konzept hat General Galvin erste Überlegungen erarbeiten lassen, wie die Sicherheitserfordernisse des Bündnisses in Europa nach Erreichen der angestrebten Ergebnisse in der konventionellen Rüstungskontrolle militärisch stabilitätsfordernd und entsprechend den legitimen Sicherheitsinteressen aller Bündnispartner erfüllt werden können. Diese militärischen Überlegungen werden in den Beratungen des Bündnisses zur Harmonisierung von Streitkräfteplanung und Rüstungskontrolle eingehend zu prüfen sein. Dabei müssen allgemeine sicherheitspolitische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt werden wie rüstungskontrollpolitische, finanzielle und andere Aspekte. Das gilt auch für die Frage, wie vereinbarte Reduzierungen innerhalb des Bündnisses vorgenommen werden sollen. Im übrigen wird es darauf ankommen, welche Regelungen in einem KSE-Abkommen getroffen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von 1977 bis 1988 stieg die Zahl der in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälte von gut 31 000 auf gut 54 000. Angesichts eines starken Zustroms zum Jurastudium einerseits — wir hatten Anfang vorigen Jahres über 84 000 Jurastudenten — und einer vergleichsweise geringen Aufnahmekapazität von Staat und Wirtschaft für Juristen andererseits ist auch in Zukunft mit steigenden Anwaltszahlen zu rechnen. Das ist allerdings keine singuläre Situation bei der Anwaltschaft; in anderen Fächergruppen, z. B. bei den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, sind die Studentenzahlen in den letzten Jahren noch stärker gestiegen.
    Die Folgen der sogenannten Anwaltsschwemme werden gern dramatisiert. Von „anwaltlichen Kümmerexistenzen" ist die Rede; man klagt darüber, daß sich junge Anwälte als Aushilfstaxifahrer über Wasser halten müßten.
    Zu diesem Bild paßt nicht, daß nach einer Untersuchung, die gemeinsam vom Bundesministerium der Justiz und vom Deutschen Anwaltverein in Auftrag
    gegeben worden ist und deren Ergebnisse Anfang 1988 veröffentlicht wurden, lediglich 4 % der jungen Anwälte ihre Tätigkeit als enttäuschend bezeichnet haben. Dieser hohe Grad von Berufszufriedenheit ist angesichts des zweifellos vorhandenen Expansionsdrucks erstaunlich. 56 % der jungen Anwälte empfinden ihre derzeitige Berufsposition als Wunschposition, 82 % würden wiederum ein Jurastudium wählen.
    Meine Damen und Herren, daß die deutsche Anwaltschaft mit ihrem raschen Anwachsen in den letzten Jahren relativ gut gut fertiggeworden ist, hängt damit zusammen, daß ihre Expansion nicht auf einen stagnierenden, sondern auf einen wachsenden Markt anwaltlicher Dienste trifft. Die Bundesrepublik verwandelt sich wie die anderen Industriestaaten immer schneller in eine moderne Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft, deren Bedürfnisse immer differenzierter werden. Für die deutschen Anwälte kommt es entscheidend darauf an, daß sie der gestiegenen Nachfrage nach Rechtsberatung und Rechtsvertretung in allen Bereichen des Rechts in bestmöglicher Qualität gerecht werden können.
    Das anwaltliche Berufsrecht, ob nun in der Bundesrechtsanwaltsordnung kodifiziert oder in den berufsständischen Standesrichtlinien niedergelegt, hat sich bei dieser dynamischen Entwicklung zunehmend als ein zu starres Korsett erwiesen. Unter diesem Gesichtspunkt könnte es sich geradezu als ein Glücksfall erweisen, daß das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen vom 14. Juli 1987 das gesamte in den Standesrichtlinien niedergelegte anwaltliche Standesrecht kassiert hat, weil es nicht auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Eine grundlegende Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts ist damit unumgänglich geworden.
    Sie erfolgt allerdings noch nicht mit der vorliegenden Novelle. Diese beschränkt sich auf ein Teilgebiet, auf dem sich die Notwendigkeit einer Änderung als besonders dringlich erwiesen hat. Sie will die internationale Tätigkeit deutscher Rechtsanwälte und deren Zusammenarbeit mit Anwälten aus anderen Staaten fördern und erleichtern. Zu diesem Zweck sieht sie vor, daß deutsche Anwälte künftig auch im Ausland tätig werden können. Sie werden von ihrer Residenzpflicht im Inland befreit. Sie haben das Recht, Zweigstellen im Ausland einzurichten, können aber auch unter Beibehaltung ihrer heimischen Berufszulassung ihre Berufstätigkeit vollständig ins Ausland verlegen.
    Indem also die Vorlage die nationalen Grenzen für anwaltliche Dienstleistungen durchlässig macht, eröffnet sie den deutschen Anwälten gleichsam die Welt als neuen, unbeschränkten Tätigkeitsbereich. Ich bin sicher, viele junge Anwälte werden dies nutzen und auch auf diese Weise dazu beitragen, die Anwaltschaft von gewissen provinziellen Einengungen zu befreien.
    Öffnen wir die Grenzen für unsere deutschen Anwälte, bedeutet das gleichzeitig, daß wir uns gegen ausländische Anwälte nicht abschotten dürfen. Anwälte aus Mitgliedstaaten der EG dürfen sich nach der heute zur Verabschiedung anstehenden Vorlage künftig unter ihrer heimischen Berufsbezeichnung in



    Eylmann
    der Bundesrepublik als Mitglied einer deutschen Rechtsanwaltskammer niederlassen, um hier Rechtsbesorgung auf dem Gebiet ausländischen und internationalen Rechts zu betreiben. Wollen sie allerdings auch im deutschen Recht tätig sein, müssen sie sich auf der Grundlage der EG-Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 einer Eignungsprüfung unterziehen. Diese EG-Richtlinie wird in Kürze in nationales Recht umgesetzt.
    Im Zuge der Beratungen der Berufsrechtsnovelle im Rechtsausschuß sind wir einstimmig zu der Auffassung gelangt, den Kreis der Anwälte aus den EG-Mitgliedstaaten, die sich in der Bundesrepublik niederlassen können, um die Rechtsanwälte aus anderen Staaten zu erweitern, sofern die Gegenseitigkeit mit dem Herkunftsstaat verbürgt ist, in diesem Staat also auch ein deutscher Anwalt tätig sein darf. Es erschien uns z. B. nicht gerechtfertigt, daß sich zwar ein Anwalt aus Straßburg in Mainz niederlassen darf, nicht aber ein Anwalt aus Basel in Freiburg. Hier möchten wir gern eine Gleichbehandlung.
    Meine Damen und Herren, wir eröffnen der deutschen Anwaltschaft nicht nur neue Marktchancen im Ausland, wir setzen sie auch im Inland der ausländischen Konkurrenz aus, deren Quantität allerdings nicht überschätzt werden sollte. Sorgen brauchen sich nach meiner Auffassung die deutschen Anwälte nicht zu machen. Zwar wird. es manchen Zwang geben, die Berufsausübung zu modernisieren. Wer dies tut, wird aber aus diesem Wandlungsprozeß gestärkt hervorgehen.
    Ich erwähnte schon, daß eine grundlegende Neuordnung des Berufsrechts notwendig ist, von dem wir hier nur einen Teilausschnitt regeln. Diese Neuordnung wird der nächsten Legislaturperiode vorbehalten bleiben. Es erscheint zweckmäßig, den Meinungsbildungsprozeß innerhalb der Anwaltschaft abzuwarten. Die Auffassung, daß das anwaltliche Berufsrecht modernisiert werden muß, scheint sich durchzusetzen.
    Es wird darauf ankommen, zwischen dem, was seinen Sinn verloren hat und der Anwaltschaft den notwendigen Anpassungsprozeß erschwert, und dem zu unterscheiden, was zu den Grundvoraussetzungen einer freien und leistungsfähigen Advokatur gehört und deshalb auch in dem künftigen neuen Berufsrecht seinen Niederschlag finden muß.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Bundestag heute das Gesetz zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, muß dem eigentlichen Thema, eben diesem Gesetzentwurf, kein allzu großer Raum gewidmet werden. Er ist unstreitig. Er ermöglicht unseren Anwälten, Zweit- und Drittkanzleien im Ausland zu errichten, und gestattet ausländischen Advokaten die Niederlassung bei uns. Schließlich folgt er der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und paßt einige Bestimmungen dementsprechend an. Bei dieser Gelegenheit kommt es des weiteren zu technischen Anpassungen.
    Dennoch lohnt es sich zu debattieren. Dieser Gesetzentwurf ist der erste wirkliche Schritt heraus aus dem traditionellen deutschen Berufsrecht der Anwälte, dem weitere, das Bild des Berufsstandes ändernde gewichtige Schritte folgen werden.
    Das bisher allein auf die Betätigung im nationalen Bereich ausgerichtete deutsche Berufsrecht der Anwälte mit dem Zweigstellenverbot und der Residenzpflicht wird geändert. Damit wird der deutschen Advokatur der Anschluß an das Berufsrecht der Anwälte in den großen Industriestaaten, vornehmlich des angloamerikanischen Rechts, ermöglicht. Etwas provokant gesagt: Dem bisher vom Gesetzgeber verordneten Spitzweg-Dasein wird die grenzüberschreitende, ja weltumspannende internationale Kanzlei mit der Möglichkeit mehrerer Zweigstellen im Ausland beigesellt.
    Denn nunmehr — um es noch einmal aufzuzählen — kann ein Anwalt mit einer Kanzlei in der Bundesrepublik weitere — nicht nur eine — Kanzleien in anderen Staaten errichten, muß ein Anwalt, der seine Kanzlei ausschließlich in einem anderen Staat errichtet, grundsätzlich von der Residenzpflicht befreit werden, ist ein Anwalt aus der EG berechtigt, sich in der Bundesrepublik zur Besorgung auf dem Gebiet ausländischen und internationalen Rechts niederzulassen, und kann ein Anwalt aus einem Staat außerhalb der EG bei uns eine Kanzlei errichten, wenn die Gegenseitigkeit verbürgt ist und sich die Rechtsberatung auf das Recht des Herkunftslandes beschränkt.
    Der deutsche Anwalt kann damit zum ersten Male mit seinen Dienstleistungen Handel, Gewerbe und Industrie im Export, wenn ich das so ausdrücken darf, folgen. Er wird zum ersten Male internationalem Wettbewerb ausgesetzt, und er wird sich ohne Zweifel Terrain zurückerobern müssen, das ausländische Großkanzleien bereits besetzt haben.
    Das bedeutet sicher nicht, daß die herkömmliche, überwiegend auf den — ich darf das so formulieren — eigenen Landgerichtsbezirk ausgerichtete Kanzlei einfach passé wäre. In vielen Fällen wird hierfür ein Bedürfnis — auch von den Rechtsuchenden her — weiterbestehen. Dies alles wird jedoch Auswirkungen auch auf die Aus- und Weiterbildung haben. Anders ausgedrückt: Absolvierten bisher 11 % aller Referendare eine Wahlstation im Ausland — immerhin nicht so ganz wenige — , so wird dieser Prozentsatz mit einiger Sicherheit steigen, und ich sage: steigen müssen. Gibt es bisher nicht überall an den Universitäten ein ausreichendes Angebot zur Einführung in das EG-Recht oder in das Rechtsgebiet wichtiger Industriestaaten, so wird sich dies zwangsläufig ändern müssen.
    Aber ich sagte, der zweite Schritt und weitere Schritte werden folgen müssen. Nach den zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 zum Werbeverbot und Sachlichkeitsgebot im Berufsrecht der Anwaltschaft wird das nunmehr 110 Jahre alte Standesrecht nicht nur auf gesetzliche Füße gestellt werden, sondern auch vom In-



    Dr. de With
    halt her gewichtige Änderungen erfahren müssen wie wohl nie zuvor in seiner Geschichte.