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ID1116209800

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    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Es kommt darauf an, was wir unter dem Stichwort Reform im einzelnen verstehen und wie wir das Wort Reform interpretieren. Was wir hier machen, sind Schritte zu dem richtigen Ziel, der Prozeßflut Herr zu werden. Jedes Gesetz, das wir hier diskutiert haben, ist dazu ein Beitrag. Ich habe ja gesagt, daß ein durchgreifender Schritt bereits in Angriff genommen
    worden ist. Da geht es um die Frage, wie wir auch die Strukturen ändern, um die es hier geht.
    Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, daß diese Untersuchungen uns weiterführende Wege aufzeigen. Die Erwartungen und Hoffnungen, die wir hieran knüpfen, sollten unseren Blick aber nicht von den Möglichkeiten ablenken, Herr Kollege, die der vorliegende Gesetzentwurf bietet.
    Unseren Richterinnen und Richtern, die durch die Prozeßflut der letzten Jahre starken Belastungen ausgesetzt waren und sind, möchte ich bei dieser Gelegenheit meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Der Entwurf des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes zeigt, daß der Gesetzgeber — ich hoffe, gemeinsam — die Dritte Gewalt bei der Bewältigung der Prozeßflut nicht im Stich läßt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wiefelspütz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Wiefelspütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung ist wesentlicher Bestandteil des sozialen Rechtsstaates. Für alle Bürgerinnen und Bürger muß Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte in angemessener Nähe und vertretbarer Zeit erreichbar und verfügbar sein. Die staatlichen Gerichte sind derzeit hoch belastet, teils überlastet, obwohl die Bundesrepublik, gemessen an der Einwohnerzahl, die höchste Richterdichte aufweist.
    Nun hat die Bundesregierung ein Rechtspflegevereinfachungsgesetz vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, der seit Jahren gestiegenen Belastung der Zivilgerichte entgegenzuwirken. Allein der Gesetzentwurf, Herr Staatssekretär, beunruhigt niemanden; er wird aber auch niemanden zufriedenstellen. Über eine justizpolitische Großtat reden wir heute morgen nicht.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Nein, bestimmt nicht!)

    Denn der Entwurf meidet mit Akribie alle wichtigen Problemzonen. Der Entwurf enthält eine Reihe von Verfahrensänderungen, die, jeweils für sich genommen, durchaus diskussionswürdig sind und von Fall zu Fall auch unsere Zustimmung finden werden. Die Verfahrensänderungen leisten aber in ihrer Summe nicht das, was die Bundesregierung verspricht, nämlich die Entlastung der Zivilgerichte, geschweige denn eine Rechtspflegevereinfachung.
    Es ist bezeichnend, daß der Entwurf spürbar hinter dem in der vorigen Legislaturperiode gescheiterten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Zivilprozeßordnung zurückbleibt. Die Belastung der Zivilgerichte hat aber keineswegs abgenommen. Sie ist weiter gestiegen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Staatssekretär. Die Nachteile dieser Entwicklung werden auf dem Rücken der Rechtsuchenden, der Anwaltschaft und der überlasteten Richterinnen und Richter ausgetragen. Daran kann in diesem Hause niemand ein Interesse haben. Die Rechtsuchenden haben einen Anspruch darauf, daß ihre Verfahren zügig zu Ende geführt werden. Die Richterschaft hat einen Anspruch darauf, nicht mit



    Wiefelspütz
    Arbeit zugeschüttet zu werden. Aus elementaren rechtsstaatlichen Gründen darf es nicht dazu kommen, daß „kurzer Prozeß" gemacht wird, um der Verfahrensflut überhaupt noch Herr werden zu können.

    (Beifall der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Bei dieser wenig befriedigenden Sachlage verdient die Initiative des Bundesrates besondere Beachtung. Der Bundesrat schlägt eine spürbare Anhebung der amtsgerichtlichen Zuständigkeitswertgrenze vor. Dieser Vorschlag beansprucht zu Recht Aufmerksamkeit. In der heutigen ersten Beratung will ich für die SPD-Fraktion keine abschließende Wertung abgeben. Wir stehen diesem Vorschlag, der eine Stärkung der Amtsgerichte bedeutet, aufgeschlossen gegenüber. Allerdings machen solche Vorschläge nur Sinn, wenn Richterplanstellen von den Landgerichten zu den Amtsgerichten verlagert und bei den Amtsgerichten mehr Planstellen für Richterinnen und Richter im Beförderungsamt geschaffen werden. Es wird auch zu prüfen sein, ob die Verlagerung von bisher landgerichtlichen Zuständigkeiten auf die Amtsgerichte durch eine Mitverlagerung des Anwaltszwangs bei höheren Streitwerten zu flankieren ist. Wir sind bereit, diesen Problemkreis im Rechtsausschuß sorgfältig zu beraten, gegebenenfalls wird dazu eine Anhörung im Ausschuß erforderlich sein. Ich weise aber schon jetzt darauf hin, daß streitwertbezogene Maßnahmen nicht den Rechtsschutz sozial schwächerer Schichten verkürzen dürfen.

    (Beifall bei der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

    Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch zu beachten haben, daß die Verlagerung von Zuständigkeiten auf Amtsgerichte in einem Flächenland wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen hilfreich sein kann, in einem Stadtstaat wie Hamburg aber zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen kann.
    Der Bundesrat schlägt auch vor, Berufungssumme und Beschwerdesumme anzuheben. Diesen Vorschlag werden wir unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verkürzung des Rechtsschutzes besonders kritisch zu prüfen haben.
    Die Bundesregierung entschuldigt die auch für sie erkennbaren Mängel ihres Gesetzentwurfs mit der noch nicht abgeschlossenen Strukturanalyse der Rechtspflege. Die Frage ist aber — liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Frage wird von Rechtsuchenden, Rechtsanwälten und der Richterschaft immer häufiger gestellt — : Können wir es uns leisten, mit entlastenden Maßnahmen noch länger zu warten? Ich meine: nein.
    Die SPD-Fraktion vermißt vor allem durchgreifende Vorschläge zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Dazu gehört auch die Stärkung der Schiedspersonen; häufig wird das vergessen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die verdienstvolle Initiative meines Fraktionskollegen Professor Pick. Vor allem die Anwaltschaft, die hier bereits Erhebliches leistet, müßte weitere Anreize erhalten, um Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich sachgerecht zum Abschluß zu bringen.
    Ähnliches gilt für die nichtstreitige Erledigung im gerichtlichen Verfahren. Jeder Jurist weiß oder kann zumindest wissen, daß in zahlreichen gerichtlichen Verfahren nicht die streitige Entscheidung durch Urteil oder Beschluß, sondern die nichtstreitige, mit den Beteiligten einvernehmlich herbeigeführte Erledigung die interessengerechte und wirklich Rechtsfrieden herstellende Beendigung eines gerichtlichen Streites darstellt. Die Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens, aber auch Richter und Anwälte müssen motiviert und tatsächlich in die Lage versetzt werden, von diesen Möglichkeiten stärker als bisher Gebrauch zu machen.

    (Beifall bei der SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, so verschieden Justiz und Bundestag sind, in einem sind sie sehr vergleichbar: In der Anwendung zeitgemäßer Bürotechniken und der verantwortbaren Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung hinken wir der Entwicklung um Jahre hinterher. Zu diesem Themenkreis enthält der Regierungsentwurf magerste Vorschläge, nämlich die Möglichkeit, das Mahnverfahren auf automatische Datenverarbeitung umzustellen, und die Möglichkeit, das Protokoll auf Datenträger aufzunehmen. Das ist, so meine ich, entschieden zu wenig. Die moderne Daten- und Kommunikationstechnologie muß in ihren Chancen — auch die Risiken dürfen sicherlich nicht verdrängt werden — für den richterlichen und gerichtlichen Arbeitseinsatz endlich aktiv gestaltet und nutzbar gemacht werden.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen. Mit Änderungen des Verfahrensrechts wollen wir der steigenden Belastung der Zivilgerichte Einhalt gebieten. Als probates Rezept wird auch immer wieder die Aufstokkung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals genannt. Bei allem Respekt, diskutieren wir nicht zu sehr an der Oberfläche, konzentrieren wir uns nicht ausschließlich auf Symptome, statt die Ursachen zu bekämpfen. Wer Rechtspflegevereinfachung und nicht lediglich eine gesetzliche Überschrift gleichen Wortlauts wirklich will, wird sich zu weiterreichenden Überlegungen und Entscheidungen durchringen müssen.
    Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Herr Kollege Helmrich, hat im vergangenen Monat der „Deutschen Richterzeitung" ein lesenswertes Interview gegeben und zum Ausdruck gebracht, Reformen größerer Reichweite halte er heute wegen des Widerstandes der Verbände nicht mehr für machbar. Wäre das richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, versagte Politik vor ihrem eigentlichen Auftrag, nämlich gesellschaftliche Wirklichkeit zu gestalten.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Meine Fraktion ist bereit, mit Augenmaß und Leidenschaft für den Rechtstaat die Reform unserer Rechtspflege voranzutreiben.
    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)