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Es kommt darauf an, was wir unter dem Stichwort Reform im einzelnen verstehen und wie wir das Wort Reform interpretieren. Was wir hier machen, sind Schritte zu dem richtigen Ziel, der Prozeßflut Herr zu werden. Jedes Gesetz, das wir hier diskutiert haben, ist dazu ein Beitrag. Ich habe ja gesagt, daß ein durchgreifender Schritt bereits in Angriff genommen
worden ist. Da geht es um die Frage, wie wir auch die Strukturen ändern, um die es hier geht.
Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, daß diese Untersuchungen uns weiterführende Wege aufzeigen. Die Erwartungen und Hoffnungen, die wir hieran knüpfen, sollten unseren Blick aber nicht von den Möglichkeiten ablenken, Herr Kollege, die der vorliegende Gesetzentwurf bietet.
Unseren Richterinnen und Richtern, die durch die Prozeßflut der letzten Jahre starken Belastungen ausgesetzt waren und sind, möchte ich bei dieser Gelegenheit meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Der Entwurf des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes zeigt, daß der Gesetzgeber — ich hoffe, gemeinsam — die Dritte Gewalt bei der Bewältigung der Prozeßflut nicht im Stich läßt.