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Ich hoffe, daß dies dann auch geschieht, und zwar in dem Maße, wie wir Parlamentarier aller Fraktionen es bisher für angemessen gehalten haben. Ich glaube, da wird noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten sein. Das gilt auch im Hinblick auf den Kollegen, den Sie vorhin hier namentlich genannt haben.
In der vom Deutschen Bundestag am 17. April 1986 angenommenen Beschlußempfehlung wurde mit den Stimmen der SPD gefordert, die vom Bund an die Rentenversicherungsträger zu entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge für Wehrübende sollen so angehoben werden, daß persönliche Nachteile für die Betroffenen vermieden werden. Ich meine, damit ist das ausgesagt, was ich in den Vorbemerkungen dazu ausgedrückt habe.
Rundum zufrieden kann man also mit der vorliegenden achten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz nicht sein. Dies vor allem deshalb, weil sie eine erneute Einschränkung bzw. den Abbau einer finanziellen Leistung — diesmal für die Grundwehrdienstleistungen — enthält. Nach der vorliegenden Novelle werden nur noch Beiträge zur Lebensversicherung erstattet, wenn die Beitragsleistung vorher aus eigenem Einkommen erfolgt ist. Damit werden zukünftig eindeutig diejenigen Grundwehrdienstleistenden benachteiligt, die vor ihrem Wehrdienst Schüler, Studenten oder Auszubildende ohne eigenes Einkommen waren. Sie werden keine Beiträge mehr erstattet bekommen. Ich meine, daß wir in den vor uns liegenden Beratungen auch noch einmal darauf eingehen sollten. Vielleicht wird es uns gemeinsam gelingen — ich glaube, wir würden damit den Wehrpflichtigen helfen — , auch bei diesem Punkt die Ungereimtheiten auszuräumen.