Rede:
ID1116208500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 11162

  • date_rangeDatum: 29. September 1989

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  • short_textOriginal String: Hinzu kommt noch, daß die achte Novelle hinsichtlich der vom Bund an die Rentenversicherungsträger zu entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge für wehrübende Reservisten keine Regelung enthielt. Frau Parlamentarische Staatssekretärin, Sie haben darauf hingewiesen, die fällige Neuregelung solle angeblich jetzt im Rahmen des Rentenreformgesetzes erfolgen: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Ausschuß für Verkehr . 12287A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksachen 11/2354, 11/2866, 11/2904, 11/3836) Frau Schilling GRÜNE 12287 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 12289 B Heistermann SPD 12291 D Dr. Hoyer FDP 12294 A Müller (Pleisweiler) SPD 12296 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 12299 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 12303 C Wüppesahl fraktionslos 12307 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) 12308D Bohl CDU/CSU (zur GO) 12309 B Vizepräsident Stücklen 12288B, 12289 B Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache 11/5058) Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 12310A Steiner SPD 12310D Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 12312B Eich GRÜNE 12313 C Nolting FDP 12314 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes (Drucksache 11/3621) Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 12315 C Wiefelspütz SPD 12316B Buschbom CDU/CSU 12318 A Frau Nickels GRÜNE 12318 C Funke FDP 12319C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5120) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Frau Unruh: Novellierung des Heimgesetzes (Drucksache 11/5244) Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12320C, 12327 C Jaunich SPD 12322 A Frau Walz FDP 12323 D Frau Nickels GRÜNE 12324 D Link (Diepholz) CDU/CSU 12325 D Frau Unruh fraktionslos 12327 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Bahr, Fuchs (Verl), Horn, Gansel, Jungmann (Wittmoldt), Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Dr. Ehmke (Bonn), Büchner (Speyer), Dr. Hauchler, Kretkowski, Weiler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Einstellung aller Atomwaffenversuche (Drucksache 11/5032) Verheugen SPD 12327 D Lamers CDU/CSU 12330 B Eich GRÜNE 12331 B Irmer FDP 12332 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12333 B Nächste Sitzung 12334 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12335* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12335* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 12287 162. Sitzung Bonn, den 29. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89* Bachmaier SPD 29. 09. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 29. 09. 89 Beckmann FDP 29. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 29. 09. 89 Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89* Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 29. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29. 09. 89 Engelsberger CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89* Fellner CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29. 09. 89 Gansel SPD 29. 09. 89 Gattermann FDP 29. 09. 89 Genscher FDP 29. 09. 89 Gerstein CDU/CSU 29. 09. 89 Glos CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Göhner CDU/CSU 29. 09. 89 Gröbl CDU/CSU 29.09. 89 Grünbeck FDP 29.09. 89 Dr. Haack SPD 29. 09. 89 Haar SPD 29.09. 89 Hasenfratz SPD 29.09. 89 Haungs CDU/CSU 29.09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 29. 09. 89 Häfner GRÜNE 29.09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 * Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Hüsch CDU/CSU 29. 09. 89 Ibrügger SPD 29.09. 89 Irmer FDP 29. 09. 89* Jung (Düsseldorf) SPD 29. 09. 89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kirschner SPD 29.09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89* Klose SPD 29. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Koltzsch SPD 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Kuhlwein SPD 29. 09. 89 Kühbacher SPD 29. 09. 89 Leidinger SPD 29. 09. 89 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 29. 09. 89 Lowack CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Mahlo CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Neumann (Bremen) CDU/CSU 29. 09. 89 Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Niggemeier SPD 29. 09. 89 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Paterna SPD 29. 09. 89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Rappe (Hildesheim) SPD 29. 09. 89 Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Reimann SPD 29. 09. 89 Reuschenbach SPD 29. 09. 89 Rixe SPD 29. 09. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29. 09. 89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 29. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Dr. Sperling SPD 29. 09. 89 Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29. 09. 89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29. 09. 89 Timm FDP 29. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Vogt (Duren) CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 29. 09. 89 Westphal SPD 29. 09. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 29. 09. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 29. 09. 89 Wischnewski SPD 29. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 29. 09. 89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 * Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. September 1989 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter 12336* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. September 1989 Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: 1. Nach Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes u. a. ein neuer § 12 b Atomgesetz eingefügt, welcher die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe regelt. Nach Auffassung des Bundesrates schafft diese Regelung lediglich eine den rechtsstaatlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechtsgrundlage für die bisher nur in Form einer Richtlinie festgelegte Überprüfungspraxis (Richtlinie vom 25. 5. 1987, GMBl. S. 337) und keine Grundlage für eine Ausweitung der bisherigen Praxis. Routinemäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch Abfragen bei den Sicherheits- und Registerbehörden berühren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie sind deshalb nur mit Einverständnis des Betroffenen bzw. im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Deshalb wäre eine extensive Auslegung des § 12b Atomgesetz nicht zulässig. Eine Ausdehnung der Überprüfung auf Personen, bei denen sie im Allgemeininteresse nicht erforderlich ist — etwa auf alle Personen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei Errichtung und Betrieb der in § 12b Atomgesetz genannten Anlagen tätig sind —, widerspräche einer verfassungskonformen Auslegung des § 12 b Atomgesetz. Im übrigen haben sich Bund und Länder bereits bei der Verabschiedung der o. a. Richtlinie über den Umfang der Überprüfung geeinigt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 12 b Abs. 2 Atomgesetz alsbald vorzulegen und den Anwendungsbereich des § 12 b Atomgesetz dementsprechend zu präzisieren. 2. Nach der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. 12. 1981 (BGBl. I S. 1457) haben die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bislang keine Möglichkeit, Kosten für Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu erheben. Angesichts der in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl der Überprüfungen und des damit verbundenen beträchtlichen Personal- und Sachkostenaufwands hält der Bundesrat eine Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz bezüglich der Erstattung von Kosten für Sicherheitsüberprüfungen für dringend geboten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem Erlaß der Verordnung nach § 12b Abs. 2 Atomgesetz auch eine solche Ergänzung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vorzusehen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Innenausschuß Drucksache 11/1675 Finanzausschuß Drucksache 11/4200 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.1 Drucksache 11/5051 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 11/3882 Nr. 3.3 Drucksache 11/4680 Nr. 2.3 Drucksache 11/4758 Nr. 2.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.3 Drucksache 11/2724 Nr. 8 Drucksache 11/4081 Nr. 2.5 Drucksache 11/4680 Nr. 2.5-2.9 Drucksache 11/4758 Nr. 2.5-2.12 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/4758 Nr. 2.32
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    Rede von Heinz-Alfred Steiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, diese zügige Beratung sagen wir Ihnen schon jetzt zu, es sei denn, daß neue Hemmnisse in den Weg gelegt werden, die nicht wir zu verantworten haben.
    Ich glaube, mit der achten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz, über die wir heute in erster Lesung beraten, kommt die Bundesregierung — Sie haben das zu Recht gesagt — endlich einer seit langem geforderten Gleichstellung von Wehrübenden aus der freien Wirtschaft mit denen des öffentlichen Dienstes nicht etwa nach, sondern erst einmal ein Stückchen näher. Damit versucht sie nach dreieinhalb Jahren endlich, den ihr durch den Deutschen Bundestag 1986 erteilten Auftrag zu erfüllen — nach dreieinhalb Jahren.

    (Nolting [FDP]: Gut Ding will Weile haben!)




    Steiner
    Seit diesem Zeitpunkt ist eine Verbesserung der Rechtslage zugunsten der Wehrübenden aus der privaten Wirtschaft von uns immer wieder nachdrücklich angemahnt worden. Die Wirkung war die einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die man formlos, fristlos, aber meistens auch erfolglos einlegt.
    Als am 5. November 1987 des Bundestag die Siebte Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD beschloß, wurde in die Beschlußempfehlung zu diesem Änderungsgesetz die Erklärung der Bundesregierung aufgenommen, daß der Bundesminister der Verteidigung zur Zeit einen Gesetzentwurf vorbereite, der eine Verbesserung der Rechtsfolge zugunsten der Wehrübenden der privaten Wirtschaft vorsieht. Auf eine Nachfrage wurde sogar versichert, man sei bereits in der Phase der Schlußzeichnung. Das war der angebliche Sachstand vor zwei Jahren. Nur auf Grund dieser Ankündigung, dieser Zusage hat die SPD-Fraktion der siebten Novelle seinerzeit zugestimmt, weil der Nachholbedarf mit der siebten Novelle keinesfalls abgedeckt war.
    Heute wissen wir, daß die Bundesregierung uns seinerzeit unrichtig informiert hat. Es tat sich nämlich nach dieser Vorankündigung — wie so oft — auch hier nichts.

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)

    — Ich werde jetzt darauf eingehen, Herr Kollege Ganz. — Auf eine schriftliche Anfrage im September 1988 erklärte nämlich der damalige Parlamentarische Staatssekretär Würzbach: Der angekündigte Gesetzentwurf wird innerhalb der Bundesregierung noch beraten. — Also, ein Jahr später. —

    (Ganz [St. Wendel] [CDU/CSU]: Ja, und!)

    Sie wird aber auf Grund einer — und jetzt kommt es — Koalitionsvereinbarung zur Finanz- und Haushaltspolitik über die Vorlage dieses Gesetzentwurfs ebenso wie über andere Gesetzentwürfe, die neue Leistungen vorsehen, nicht vor Mitte der Legislaturperiode entscheiden. — Das war der wahre Grund.

    (Heistermann [SPD]: Ja!)

    Das heißt: Das, was man uns da 1987 gesagt hat, Sie seien bereits in der Phase der Schlußzeichnung, war schon seinerzeit nicht wahr, weil Sie genau wußten, es gibt eine Koalitionsvereinbarung, die es verhindern würde, weitere Leistungsgesetze bis zur Mitte der Legislaturperiode im Bundeskabinett überhaupt zur Abstimmung zu bringen.

    (Heistermann [SPD]: Das konnten die nicht klar sagen!)

    — Deshalb gehe ich noch einmal so genau darauf ein. — Sie haben also nicht nur uns hier im Bundestag, sondern damit, auch die Wehrübenden, denen Sie angeblich schnell helfen wollten, hinters Licht geführt.

    (Nolting [FDP]: Was heißt „angeblich"? Wir helfen! — Gegenruf des Abg. Heistermann [SPD]: Das könnte man auch schwindeln nennen!)

    Auf der einen Seite wurde den Reservisten, nicht zuletzt durch das neue Reservistenkonzept des Bundesministers der Verteidigung, eine zunehmende Bedeutung für die Bundeswehr in den 90er Jahren attestiert, auf der anderen Seite aber haben Sie ihren sozialen Belangen bis heute wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

    (Lebhafter Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)

    Denn selbst — das wissen Sie ja, Sie haben es ja mit uns immer angemahnt — die längst überfällige Gleichstellung der Wehrübenden untereinander wurde bis heute nicht vorgenommen.

    (Dr. Uelhoff [CDU/CSU]: Sie haben geredet, wir handeln! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU — Frau Seiler-Albring [FDP]: Das ist sehr unfreundlich!)

    Wir wollen es jetzt zügig beraten, natürlich.
    Nachdem der Unmut draußen schon recht groß geworden war, haben Sie dann gesagt: Nun gut, den Unmut können wir ja abfangen. Wir werden im Haushalt 1989 dafür einen Ansatz vorsehen; der betrug 25 Millionen DM.

    (Nolting [FDP]: Das ist richtig!)

    Das haben Sie getan. Damit haben Sie den Unmut erst einmal abgefangen und neue Hoffnungen dahin geweckt, nun werde sich was tun. Getan hat sich nichts! Das Haushaltsjahr 1989 wird zu Ende gehen, ohne daß man auf diese 25 Millionen DM, die dafür vorgesehen waren, zurückgreifen muß.

    (Nolting [FDP]: Da hat er recht!)

    Mich interessiert, was Sie mit diesem Geld anders gemacht haben.
    Nun, die achte Novelle liegt jetzt vor. Die Anhebung der Unterhaltssicherungsleistungen entspricht im wesentlichen den auch von uns erhobenen Forderungen. Ungereimtheiten gibt es aber nach wie vor. Vor allem die Situation der Wehrübenden ohne eigenes Einkommen — ich nenne hier z. B. die Studenten oder die „Hausmänner" — ist nicht nur den Betroffenen, sondern auch mir und der SPD-Fraktion insgesamt weiterhin unklar.
    Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt zwar die unterschiedliche Abfindung für Wehrübungen bis zu drei Tagen. Danach steht jetzt auch kurzzeitig Wehrübenden ohne eigenes Einkommen der Mindestsatz nach der neuen Anlage zum Unterhaltssicherungsgesetz zu. In der Begründung werden die Wehrpflichtigen jedoch nur in Arbeitnehmer — mit und ohne Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz —, Selbständige und Bezieher sonstiger Einkünfte eingeteilt. An Wehrübende, die für sich selbst — Studenten — oder für ihre Familien — „Hausmänner" — arbeiten, wird offenbar überhaupt nicht gedacht. Diese Personengruppen müssen aber in den Beratungen, meine ich, berücksichtigt werden,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Die sollen, anstatt Hausmänner zu werden, Soldaten bleiben! Das ist doch klar!)




    Steiner
    damit sichergestellt ist, daß die Gewährung des Mindestzusatzes bei kurzzeitigen Wehrübungen für diese von mir genannten Wehrübenden nicht aus Versehen unter den Tisch fällt. Der Hinweis, wie das bei einem Reservisten geschehen ist, der sich danach erkundigt hat, seine berufstätige Ehefrau könne sich ja Urlaub nehmen und die Kinderbetreuung übernehmen, ist da wenig hilfreich und auch wenig praxisorientiert. Diese Ungereimtheiten müssen wir in der parlamentarischen Beratung klarstellen und ausräumen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich hoffe, daß dies dann auch geschieht, und zwar in dem Maße, wie wir Parlamentarier aller Fraktionen es bisher für angemessen gehalten haben. Ich glaube, da wird noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten sein. Das gilt auch im Hinblick auf den Kollegen, den Sie vorhin hier namentlich genannt haben.
In der vom Deutschen Bundestag am 17. April 1986 angenommenen Beschlußempfehlung wurde mit den Stimmen der SPD gefordert, die vom Bund an die Rentenversicherungsträger zu entrichtenden Rentenversicherungsbeiträge für Wehrübende sollen so angehoben werden, daß persönliche Nachteile für die Betroffenen vermieden werden. Ich meine, damit ist das ausgesagt, was ich in den Vorbemerkungen dazu ausgedrückt habe.
Rundum zufrieden kann man also mit der vorliegenden achten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz nicht sein. Dies vor allem deshalb, weil sie eine erneute Einschränkung bzw. den Abbau einer finanziellen Leistung — diesmal für die Grundwehrdienstleistungen — enthält. Nach der vorliegenden Novelle werden nur noch Beiträge zur Lebensversicherung erstattet, wenn die Beitragsleistung vorher aus eigenem Einkommen erfolgt ist. Damit werden zukünftig eindeutig diejenigen Grundwehrdienstleistenden benachteiligt, die vor ihrem Wehrdienst Schüler, Studenten oder Auszubildende ohne eigenes Einkommen waren. Sie werden keine Beiträge mehr erstattet bekommen. Ich meine, daß wir in den vor uns liegenden Beratungen auch noch einmal darauf eingehen sollten. Vielleicht wird es uns gemeinsam gelingen — ich glaube, wir würden damit den Wehrpflichtigen helfen — , auch bei diesem Punkt die Ungereimtheiten auszuräumen.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ganz.
    Ganz (St. Wendel) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion komme nicht umhin, Herr Kollege Steiner, mich zweier Daten zu erinnern, bei denen uns der heute in Erster Lesung zur achten Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz — kurz USG genannt — anstehende Sachverhalt schon beschäftigt hat.
    Erstens. Im Frühjahr 1986 ist der Bundestag einer Entschließung des Verteidigungsausschusses beigetreten, in der die Gleichbehandlung von Wehrübenden aus der freien Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen Dienst sowohl materiell als auch versicherungsrechtlich gefordert wurde, wozu die Administration die dazu notwendigen gesetzlichen Vorbereitungen treffen sollte.
    Zweitens muß ich mich an die Beratung der siebten Novelle zum USG im Herbst 1987 erinnern, die in der Hauptsache eine bedeutende Verbesserung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Wehrpflichtigen und Wehrübenden zum Inhalt hatte. Ich hatte damals von dieser Stelle aus zum Ausdruck gebracht, daß wir das, was heute Inhalt der achten Novelle ist, schon gerne in der siebten Novelle mit erledigen wollten. Um die Weitergabe der in der siebten Novelle vorgenommenen Verbesserungen an die Soldaten nicht zu verzögern, aber auch wegen der Zusicherung des Ministeriums, daß die vorbereitenden Maßnahmen für eine achte Novelle bereits in die Wege geleitet worden seien, haben wir damals davon Abstand genommen. Vor diesem Hintergrund kann ich meine Enttäuschung über die zeitliche Abfolge des Vorhabens nicht verbergen. Drei Jahre zwischen dem Beschluß des Parlaments und der Gesetzesvorlage sind ein zu langer Zeitraum.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich verkenne nicht, daß die hier anstehende Materie im Detail sehr kompliziert ist und daß es zu deren Aufbereitung schwieriger und damit auch wohl langwieriger Ressortsabstimungen zwischen BMVg, BMA und BMF bedurfte. Dennoch wäre zu wünschen, daß in Zukunft die Umsetzung des Willens des Parlaments seitens der Administration zügiger vorbereitet würde. Diese Bemerkungen wollte ich im Interesse des Selbstschutzes und der Selbstachtung des Parlaments vorangestellt haben.
    Was den Gesetzentwurf betrifft, darf ich — ohne den Ausschußberatungen vorgreifen zu wollen — sagen, daß er unsere Zustimmung findet, weil er das behinhaltet und nach meiner Meinung auch zufriedenstellend regelt, was wir seit langem als änderungsbedürftig erkannt haben und daher ändern wollen.
    Das Kernstück des Entwurfs ist, wie die Frau Staatssekretärin bereits gesagt hat, die Gleichstellung der Wehrpflichtigen aus der privaten Wirtschaft mit denen aus dem öffentlichen Dienst für die Dauer einer Wehrübung. Nach unserer Auffassung war dies bisher deshalb nicht zufriedenstellend geregelt, weil Wehrübende aus dem öffentlichen Dienst, ob Richter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter, während der Dauer einer Wehrübung einen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge haben. Arbeitnehmer aus der privaten Wirtschaft dagegen haben diesen Anspruch nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz nur in dem besonderen Fall einer Wehrübung von nicht länger als drei Tagen. Bei Wehrübungen von längerer Dauer — und dies ist der Regelfall — entfällt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, weil das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes ruht. Dafür erhält der wehrübende Abeitnehmer eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Sie beträgt bisher für Verheiratete



    Ganz (St. Wendel)

    90 % und für Ledige 70 % des bisherigen Nettoeinkommens und ist bestimmten Höchstgrenzen unterworfen.
    Das war seit 1961 deshalb so geregelt, weil der Gesetzgeber davon ausging, daß der Teil des entfallenden Nettoeinkommens, der durch die Verdienstausfallentschädigung nicht gedeckt ist, dem Arbeitnehmer nach der Wehrübung über die Einkommensteuerrückerstattung bzw. den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zufließen würde. Daß dieser Ausgleich erst geraume Zeit nach der Wehrübung und für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar vorgenommen werden kann, hat man dabei in Kauf genommen.
    Gerade durch diese kaum nachvollziehbare Erstattung auf Umwegen und die in zunehmendem Maß zu niedrigen Höchstgrenzen ist der Eindruck entstanden, daß die Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft im Gegensatz zu denen des öffentlichen Dienstes Einkommenseinbußen durch die Wehrübung hinnehmen müßten, was in einigen Fällen sicher zutrifft.
    Der vorliegende Gesetzentwurf beendet diese unbefriedigende Regelung und sieht im wesentlichen folgende Neuregelung vor.
    Einem Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft wird das durch die Einberufung zu einer Wehrübung entfallende Arbeitsentgelt durch eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ersetzt. Diese Entschädigung wird jedoch künftig nicht mehr nach dem durchschnittlichen Einkommen im Jahr vor der Einberufung bemessen, sondern — wie im öffentlichen Dienst — nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer für die Zeit der Wehrübung im Fall eines Erholungsurlaubs beanspruchen könnte. Das heißt, ihm wird der volle Nettolohn ersetzt. Die dabei zu berücksichtigenden Höchstgrenzen werden deutlich angehoben, und zwar für Verheiratete von zur Zeit 5 200 auf 10 800 DM monatlich oder 360 DM täglich, für Ledige von zur Zeit 4 100 DM auf 9 000 DM monatlich oder 300 DM täglich.
    Ich kann mir kaum einen Fall vorstellen, Herr Kollege Steiner, bei dem diese Höchstgrenzen die Erstattung des vollen Nettolohns nicht gewährleisten würden. Insofern betrachten wir diese Höchstgrenzen als ausreichend.
    Zweitens sieht der Gesetzentwurf vor, daß einem Selbständigen, z. B. dem Inhaber eines Gewerbebetriebs oder einem frei praktizierenden Arzt, nicht nur wie bisher die Kosten ersetzt werden, die ihm dadurch entstehen, daß er für die Zeit seiner wehrdienstbedingten Abwesenheit einen Vertreter für sich einstellt, sondern auch die Aufwendungen, die ihm entstehen, wenn er seine Aufgaben für die Zeit der Wehrübung Betriebsangehörigen überträgt.
    Wie bisher gibt es aber für all diejenigen, die über kein eigenes Einkommen verfügen bzw. deren Einkommen einen gewissen Höchstbetrag nicht übersteigt, eine Mindestleistung, die je nach Dienstgrad und Familienverhältnissen gestaffelt ist. Daß auch diese Mindestleistungen deutlich erhöht worden sind, findet ebenfalls unsere Zustimmung.
    Ich sprach eingangs von der Kompliziertheit des Vorhabens im Detail. Die Tatsache, daß künftig der
    Nettolohnausfall voll erstattet wird, hat natürlich auch Konsequenzen für andere Bereiche. Eine wehrdienstbedingte Steuerrückerstattung kommt deshalb künftig nicht mehr in Betracht.
    Mir fehlt die Zeit, mich an dieser Stelle mit den Änderungsbestimmungen des Artikel 2 der Gesetzesvorlage auseinanderzusetzen. Aber auch hier steckt, wie Sie bereits gesagt haben, der Teufel im Detail. Die bisherige Praxis bei der Erstattung von Leistungen für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung hat zu einer gewissen Rechtsunsicherheit geführt, die es zu beseitigen gilt. Wir werden uns dieser Materie bei der Beratung im Ausschuß mit besonderer Gründlichkeit annehmen und eine für alle Beteiligten gerechte und einsichtige Lösung anstreben.
    Ich bitte um Zustimmung zu diesem notwendigen und wichtigen Gesetzesvorhaben und garantiere für meine Fraktion eine zügige Beratung im Ausschuß, so daß das Gesetz, wie vorgesehen, am 1. Januar 1990 in Kraft treten kann.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Wiefelspütz [SPD])