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    Plenarprotokoll 11/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Inhalt: Nachruf auf den Bundesminister a. D. Dr. Bruno Heck 12163 A Nachruf auf die frühere Vorsitzende des Petitionsausschusses und Parlamentarische Staatssekretärin Frau Lieselotte Berger . 12163 D Begrüßung des Präsidenten des Reichstags des Königreichs Schweden und einer Delegation 12164 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rappe (Hildesheim) 12164 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 12164 C Umbenennung des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen in „Ausschuß für Post und Telekommunikation" 12164 D Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (Drucksache 11/4946) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (Drucksache 11/4482) 12164 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/5242) 12165 A Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Dr. Blüm, Bundesminister BMA 12165 B Heinemann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 12170 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 12173 C Dreßler SPD 12176 C Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12180 A Stratmann GRÜNE 12181 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12184 A Rappe (Hildesheim) SPD 12187 A Scharrenbroich CDU/CSU 12189 B Frau Frieß GRÜNE 12191 A Heinrich FDP 12192B Weiermann SPD 12193 A Linsmeier CDU/CSU 12195 A Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Martiny, Roth, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schutz des Lebensmittels Trinkwasser (Drucksachen 11/4293, 11/5179) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Lennartz SPD 12197 B Frau Garbe GRÜNE 12198D Frau Limbach CDU/CSU 12200 B Grünbeck FDP 12202 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12205 A Frau Blunck SPD 12207 B Kroll-Schlüter CDU/CSU 12209 A Kiehm SPD 12211 C Dr. Göhner CDU/CSU 12213 B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Zweiten Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Bauschäden zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Ruf, Dr. Vondran, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Bauwerkschäden (Drucksachen 11/343, 11/798, 11/4368) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht über Schäden an Gebäuden Zwischenzeitliche Veränderungen und Erfolge bei der Schadensvorbeugung und Schadensbeseitigung — Zusätzliche Maßnahmen — (Drucksachen 11/1830, 11/4368) Ruf CDU/CSU 12214 B Conradi SPD 12216B Dr. Hitschler FDP 12218B Frau Teubner GRÜNE 12219 C Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12220 C Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität (Drucksachen 11/4307, 11/5132) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 13 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4789) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihre Einfuhr aus dritten Ländern (Drucksachen 11/4238 Nr. 2.9, 11/5040) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die viehseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern sowie für ihre Einfuhr aus Drittländern (Drucksachen 11/4337 Nr. 10, 11/5041) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 126 zu Petitionen (Drucksache 11/5185) f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 127 zu Petitionen (Drucksache 11/5186) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 128 zu Petitionen (Drucksache 11/5187) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 129 zu Petitionen (Drucksache 11/5188) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/5200) . 12222 A Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" (Drucksache 11/4704) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Politische und rechtliche Initiativen der Bundesregierung gegenüber den Nutznießern der NS-Zwangsarbeit (Drucksache 11/4705) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Individualentschädigung für ehemalige polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter der NS-Herrschaft durch ein Globalabkommen (Drucksache 11/4706) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 III d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksache 11/4838) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Aufstockung des Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/4841) f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für Zwangsarbeit" (Drucksache 11/5176) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Verbesserung der in den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vorgesehenen Leistungen und Erleichterungen bei der Beweisführung (Drucksache 11/5164) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU und des Abgeordneten Lüder und der Fraktion der FDP: Bericht über private Initiativen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs (Drucksache 11/5254) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU und des Abgeordneten Lüder und der Fraktion der FDP: Bericht über den Härtefonds für Nationalgeschädigte beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (Drucksache 11/5255) Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 12223D, 12232A Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 12225 C Waltemathe SPD 12228 A Lüder FDP 12230A Lambinus SPD 12232 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12233 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12234 A Carstens, Parl. Staatssekretär BMF . . . 12235 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kittelmann, Wissmann, Frau Geiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Ost-West-Wirtschaftsbeziehungen (Drucksachen 11/1553, 11/2260) Kittelmann CDU/CSU 12240 D Dr. Gautier SPD 12243 C Funke FDP 12246B Stratmann GRÜNE 12247 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 12250B Vahlberg SPD 12251D Lattmann CDU/CSU 12254 B Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Drucksachen 11/4028, 11/4819) Seesing CDU/CSU 12256 C Singer SPD 12257 A Irmer FDP 12258 C Meneses Vogl GRÜNE 12259 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 12260 B Tagesordnungspunkt 11: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 124 zu Petitionen (Drucksache 11/5151) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 125 zu Petitionen (Drucksache 11/5152) Frau Garbe GRÜNE 12261 B Frau Dempwolf CDU/CSU 12261 D Frau Ganseforth SPD 12262D, 12264 B Funke FDP 12263D, 12267 C Frau Limbach CDU/CSU 12265 D Frau Nickels GRÜNE 12267 B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Alpentransitverkehr und seine Auswirkungen auf die Umwelt (Drucksachen 11/4099, 11/4949) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 Weiss (München) GRÜNE 12268 C Oswald CDU/CSU 12270B Bamberg SPD 12272 B Gries FDP 12274 B Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 12276D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutzrechtliche Anforderungen an das Schengener Informationssystem (S.I.S.) (Drucksache 11/5023) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Datenschutzrechtliche Probleme einer Europäischen Fahndungsunion (Drucksache 11/5245) Graf SPD 12277 C Dr. Blens CDU/CSU 12279B Such GRÜNE 12279 D Lüder FDP 12281 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 12281 D Wüppesahl (fraktionslos) 12282 C Nächste Sitzung 12283 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12285* A Anlage 2 Deutsch-sowjetische Erklärung über die Nichtigkeit des Hitler-Stalin-Pakts MdlAnfr 7 22.09.89 Drs 11/5225 Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 12285* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1989 12163 161. Sitzung Bonn, den 28. September 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89 Antretter SPD 29. 09. 89 * Bindig SPD 29. 09. 89 * Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89 * Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 * Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89 Engelhard FDP 29.09.89 Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89 * Fellner CDU/CSU 29.09.89 Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 * Gallus FDP 29.09.89 Gansel SPD 29.09.89 Dr. Geißler CDU/CSU 28. 09. 89 Genscher FDP 29.09.89 Gerstein CDU/CSU 29.09.89 Häfner GRÜNE 29.09.89 Hasenfratz SPD 29.09.89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 Höffkes CDU/CSU 29.09.89 * Ibrügger SPD 29.09.89 Irmer FDP 29. 09. 89 * Jaunich SPD 28.09.89 Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89 Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 * Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89 Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89 * Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 29. 09. 89 Lenzer CDU/CSU 28. 09. 89 * Frau Luuk SPD 29. 09. 89 * Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 * Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89 Pfeifer CDU/CSU 28.09.89 Pfuhl SPD 29. 09. 89 * Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89 * Repnik CDU/CSU 28.09.89 Reuschenbach SPD 29.09.89 Rixe SPD 29.09.89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 Roth SPD 29.09.89 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 29. 09. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89 Schäfer (Mainz) FDP 28. 09. 89 Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 * Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 * von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 * Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Soell SPD 29. 09. 89 * Steiner SPD 29. 09. 89 * Stobbe SPD 29.09.89 Dr. Struck SPD 29. 09. 89 Tietjen SPD 29.09.89 Frau Trenz GRÜNE 29. 09. 89 Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 * Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89 Vosen SPD 29.09.89 Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89 Westphal SPD 29.09.89 Frau Würfel FDP 29. 09. 89 Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 ' Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Frage 7): Gibt es Gespräche oder schon Verhandlungen der Bundesregierung mit der sowjetischen Regierung über eine gemeinschaftliche Erklärung der Ex-tunc-Nichtigkeit des verbrecherischen Hitler-Stalin-Pakts vom 23. August 1939 einschließlich seiner geheimen Zusatzprotokolle, und wie beurteilt die Bundesregierung ein solches Vorhaben, etwa im Hinblick auf den Prager Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei über das Münchner Abkommen vom 29./30. September 1938? Den ersten Teil der Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hat mit der sowjetischen Regierung keine Gespräche über eine Erklärung zu den Abmachungen vom 23. August 1939 und vom 28. September 1939 geführt. Zum zweiten Teil der Frage antworte ich wie folgt: Zu einer gemeinschaftlichen Erklärung besteht derzeit kein Anlaß. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zum Hitler-Stalin-Pakt wiederholt zum Ausdruck gebracht. Der Bundeskanzler hat am 1. September 1989 erklärt, daß die Vereinbarungen von 1939 für die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsgültig sind und daß wir aus dem Pakt selbst und aus seinen Zusatzvereinbarungen keinerlei Rechtfertigung für nachfolgende Völkerrechtsverstöße des Deutschen Reiches und der Sowjetunion herleiten. Zu verweisen ist auch auf die Antwort der Staatsministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (Drucksache 11/4725) am 2. Juni 1989. Die Haltung der Bundesregierung ist damit klar zum Ausdruck gekommen. Anders als etwa bei Artikel I des Prager Vertrags besteht kein vertraglicher Regelungsbedarf.
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    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In wenigen Tagen wird die bundesdeutsche Trinkwasser-Verordnung mit den Grenzwertfestsetzungen für chemische Stoffe zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung in Kraft treten. Zukünftig darf die Konzentration eines solchen Stoffes 0,1 Mikrogramm, d. h. 0,1 Millionstel g oder ein Zehntel Millionstel g, pro Liter Trinkwasser nicht übersteigen. Die Summe aller derartigen Stoffe darf den Gesamtwert von 0,5 Mikrogramm nicht überschreiten.
    Damit wird die EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch auch in diesem Punkt endgültig in innerstaatliches Recht umgesetzt sein.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Nach sieben Jahren!)

    Wasser ist ein ganz besonderes Lebensmittel,

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Das wichtigste! Noch wichtiger als Brot!)

    an das hohe Ansprüche zu stellen sind. Daher begrüße ich es, daß nunmehr in der Trinkwasser-Verordnung alle Maßnahmen enthalten sind, die qualitativ einwandfreies Trinkwasser sichern.
    Die Gesamtsituation der Trinkwasserversorgung der Bundesrepublik Deutschland ist günstig: Zu jeder Zeit und an jedem Ort steht Trinkwasser in ausreichender Menge und in gesundheitlich unbedenklicher Qualität zur Verfügung.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Oh Gott, Sie trauen sich, das zu sagen?)

    Das trifft keinesfalls auf alle EG-Länder zu.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Richtig!)

    Der Bundesregierung bekanntgewordene Befunde an Kontamination aus diffusen Quellen, insbesondere über Konzentrationen an Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte, wie sie bisher im Rohwasser oder im abgegebenen Trinkwasser erhoben wurden, sind nach dem derzeitigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis weder für Mensch noch für Tier als gesundheitsgefährdend anzusehen.
    Damit auch zukünftig gesundheitlich einwandfreies Wasser zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Pflanzenschutzmittel- und Düngemittelrecht sowie Wasser- und Naturschutzrecht mit der Zielsetzung eines vorbeugenden Gesundheits- und Trinkwasserschutzes ergriffen.

    (Frau Schulte [Hameln] [SPD]: So ein Quatsch!)

    Hierzu gehören u. a. — das wissen Sie sehr genau — die Trinkwasser-Verordnung aus dem Jahre 1986, das Pflanzenschutzgesetz aus dem Jahre 1986 in Verbindung mit der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Pflanzenschutz- Sachkundeverordnung, die beide aus dem Jahre 1987 stammen, und die Pflanzenschutz -Anwendungsverordnung aus dem Jahre 1988. Ferner gehören hierzu die fünfte Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes aus dem Jahre 1986, das novellierte Naturschutzgesetz aus dem Jahre 1987 und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, ebenfalls aus dem Jahre 1987.
    Das Ziel der EG-Richtlinie, Pflanzenschutzmittel generell vom Trinkwasser fernzuhalten, ist auch Ziel der Bundesregierung. Diese Stoffe gehören nicht in unser Trinkwasser.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Für dieses Anliegen ist der 1. Oktober 1989 ein wichtiger Termin.

    (Lennartz [SPD]: Welch eine Erkenntnis!)

    Wir können und wollen die Augen jedoch nicht vor der Tatsache verschließen, daß eine Reihe von Wasserversorgungsunternehmen bei einzelnen Stoffen die neuen Grenzwerte noch nicht einhalten können. Es war also zu überlegen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, ob und wann Ausnahmen gesundheitlich vertretbar sind und welche Bedingungen dafür maßgeblich sein sollen. Denn die Antwort kann doch nicht sein, blindlings Wasserwerke zu schließen. Eine Sanierung der Wasservorkommen ist — auch in Übereinstimmung mit den Ländern — erforderlich. Da man Pestizide aus dem Wasser kaum wieder herausbekommt, muß bei der Verhinderung der Kontamination angesetzt werden.

    (Zustimmung der Abg. Frau Blunck [SPD])

    Die Länder, zuständig für die Durchführung der Trinkwasser-Verordnung, richteten deshalb den Wunsch an das Bundesgesundheitsamt, für den Fall von Überschreitungen der Grenzwerte eine Empfehlung zum Vollzug der Trinkwasser-Verordnung auszuarbeiten. Diesem Petitum kam das Bundesgesundheitsamt nach und veröffentlichte im Bundesgesundheitsblatt vom Juli 1989 die Empfehlung über Maßnahmen bei Verunreinigungen von Roh- und Trinkwasser mit chemischen Stoffen zur Pflanzenbehand-



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    lung. Diese Empfehlung legt nun im einzelnen fest, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine unerwünschte Kontamination des Wassers mit Pflanzenschutzmitteln nach Möglichkeit zu verhindern, denn Vorsorge hat nach meiner Auffassung stets Vorrang vor später aufwendigerer und nur begrenzt wirksamer Aufbereitung des Trinkwassers.
    Diese Empfehlung schafft die Voraussetzung, auf wissenschaftlicher Grundlage zu sachgerechten und möglichst bundeseinheitlichen Entscheidungen bei der Zulassung von Abweichungen von Grenzwerten durch die zuständige Landesbehörde zu kommen. Danach dürfen Überschreitungen der strengen Grenzwerte von den örtlichen Behörden nur dann zugelassen werden, wenn ein konkreter, erfolgversprechender Sanierungsplan vorgelegt wird

    (Frau Blunck [SPD]: Sogenannter Sanierungsplan! Es gibt keinen wirklichen Sanierungsplan!)

    sowie scharfe Auflagen strikt kontrolliert und eingehalten werden. Konkret: Eine Abweichung darf nur zugelassen werden, wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch die Verunreinigungen des Trinkwassers ausgeschlossen ist, wenn sie auf grundsätzlich zwei Jahre befristet wird, eine sofortige Sanierung des betroffenen Wasservorkommens einsetzt und wenn die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ohne eine solche Maßnahme der zuständigen Landesbehörden nicht sichergestellt werden kann.
    Für eine Reihe von Stoffen, die in der Empfehlung im einzelnen aufgeführt sind, darf nach Ansicht des Bundesgesundheitsamtes eine Grenzwertüberschreitung nicht zugelassen werden. Dies trifft insbesondere bei jenen Stoffen zu, die möglicherweise krebserzeugend sind. Für die anderen Stoffe gibt das Bundesgesundheitsamt den zuständigen Landesbehörden in der Empfehlung an, welche Höchstkonzentrationen bei vorübergehenden Abweichungen vom Grenzwert gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Gesundheitsgefährdung ist bei diesen Werten — übrigens auch nach Ansicht der WHO und amerikanischer Gesundheitsbehörden — ausgeschlossen.
    Entsprechend der Empfehlung sind bei einer Verunreinigung von Roh- und Trinkwasser mit Pflanzenschutzmitteln Maßnahmen zur Feststellung der Ursache und Maßnahmen zur Sanierung des verunreinigten Wasservorkommens einzuleiten.

    (Lennartz [SPD]: Sehr schön!)

    Die Sanierung eines Wasservorkommens ist eine Gemeinschaftsaufgabe, welche die Zusammenarbeit aller Betroffenen, d. h. von Gesundheitsbehörden, Wasserbehörden, Wasserversorgungsunternehmen, Pflanzenschutzdienst und Landwirten, erfordert.
    Ein Sanierungskonzept umfaßt u. a. folgende Punkte: erstens die beschleunigte Festsetzung von Wasserschutzgebieten gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes , zweitens die behördliche Eingrenzung von Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen zum Schutz des Grundwassers gemäß § 3 Abs. 3 der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung, drittens die Bekanntgabe der Grenzen von Wasserschutz- und Einzugsgebieten und der entsprechenden einschränkenden Nutzungs-, Duldungs- und Anwendungsbestimmungen, viertens eine Übersicht der im Einzugsgebiet verwendeten Pflanzenschutzmittel und schließlich eine umweltgerechte Beratung und Minimierung der Anwendung.
    Das Ziel von Sanierungsmaßnahmen ist, die Schließung von Wasserwerken zu vermeiden. Die Schließung von Wasserwerken geht mit dem hygienischen Risiko der dann erforderlichen Notversorgung einher. Das Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist, den Verlust der zugehörigen Wasserschutzgebiete zu verhindern. Nur so können die örtliche Wasserversorgung erhalten und die Wasservorkommen auf Dauer saniert werden.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Die ganze Fläche muß Wasserschutzgebiet werden, nicht nur einzelne!)

    Für die Bürger ist es schwer verständlich, daß eine Überschreitung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Die Grenze für eine gesundheitliche Gefährdung befindet sich aber für die meisten dieser Stoffe weit oberhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Deshalb hält es das Bundesgesundheitsamt für vertretbar, eine Überschreitung der Grenzwerte unter den genannten Bedingungen befristet zuzulassen.

    (Lennartz [SPD]: Wie lange?)

    Bereits jetzt sind zur Unterstützung der Bemühungen um ein einwandfreies Trinkwasser von den für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden Überprüfungen bei den Pflanzenschutzmittelwirkstoff en durchgeführt worden. Dies führte dazu, daß zum Teil bereits strengere Anwendungsbeschränkungen oder sogar Verbote ausgesprochen worden sind oder daß die Verlängerung der Zulassung der Mittel versagt worden ist. Ich erwarte von den Anwendern solcher Präparate, sich in jedem Fall streng an die jeweils geltenden Anwendungsbeschränkungen und Verbote zu halten.
    Die Bundesregierung weist noch einmal darauf hin, daß nach § 6 des Pflanzenschutzgesetzes von 1986 Pflanzenschutzmittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden dürfen.

    (Frau Blunck [SPD]: Was ist das?)

    Dazu gehört, daß die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht angewandt werden, wenn der Anwender damit rechnen muß, daß ihre Anwendung schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf Grundwasser hat, oder wenn sonstige erhebliche schädliche Auswirkungen insbesondere auf den Naturhaushalt zu erwarten sind. Eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist darüber hinaus in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern verboten.
    Die Verbraucher müssen von den zuständigen Behörden und Unternehmen umfassend über die Befunde der Wasseruntersuchungen und ihre gesundheitliche Relevanz aufgeklärt werden. Die Verbraucher sind über die Notwendigkeit und das Ausmaß der jeweils zugelassenen Abweichungen von Grenzwerten der Trinkwasserverordnung zu unterrichten. Zu-



    Bundesminister Frau Dr. Lehr
    gelassene Abweichungen von den Grenzwerten werden vom Verbraucher dann akzeptiert, wenn er erkennt, daß nur dadurch Sanierungskonzepte durchgesetzt werden können,

    (Frau Blunck [SPD]: Es gibt keine Sanierung!)

    welche eine vorschriftsmäßige Trinkwasserqualität langfristig sichern, und wenn er erkennt, daß eine Gefährdung der Gesundheit sicher ausgeschlossen ist.
    In ihrer Antwort auf die Große Anfrage belegt die Bundesregierung, daß sie die notwendigen Schritte eingeleitet hat.

    (Lachen bei der SPD — Frau Blunck [SPD]: Durch eine Empfehlung!)

    Sie wird auch zukünftig ihren Beitrag leisten, um die Versorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland mit einwandfreiem Trinkwasser zu sichern.

    (Grünbeck [FDP]: Sehr gut!)

    In der Antwort wird deutlich — das betone ich hier nachdrücklich — , daß ich die Sorgen der Bevölkerung um gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser sehr ernst nehme, daß jedoch unbegründeten Ängsten und verfehlter Panikmache entgegenzutreten ist. Unser Wasser kann sich sehen und trinken lassen.

    (Frau Blunck [SPD]: Das ist gar nicht wahr!)

    Dafür werde ich weiter eintreten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Blunck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lieselott Blunck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe in der Mitte meines Lebens und habe bisher rund 10 000 kg an Nahrung und rund 22 0001 an Flüssigkeit zu mir genommen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das erstere sieht man Ihnen nicht an!)

    Allein diese Relation macht deutlich, daß Wasser das für den Menschen bei weitem wichtigste Lebensmittel ist.

    (Beifall der Abg. Frau Flinner [GRÜNE])

    Diese Erkenntnis teilt auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage. Das ist aber fast das einzige, was wir bei der Beurteilung der Trinkwasserproblematik gemeinsam haben. Denn spätestens bei der Frage, in welcher gesundheitlich unbedenklichen Qualität Wasser zur Verfügung steht, Frau Lehr, scheiden sich die Geister.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Hier verfährt die Bundesregierung wieder einmal nach der sattsam bekannten Methode des Herunterspielens und der Verharmlosung der Gefahren der seit Jahren geduldeten Vergiftung des Grundwassers mit chemischen Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.
    Es ist im übrigen nicht das erste Mal, daß wir uns an dieser Stelle über die Verseuchung unseres Trinkwassers und die damit verbundenen Gefahren und die Gefährdung der Gesundheit auseinandersetzen. Bereits vor zweieinhalb Jahren haben wir angesichts der erschreckenden Untersuchungsergebnisse der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft über die hochgradige Vergiftung des Trinkwassers mit Pflanzenschutzmitteln Alarm geschlagen. Damals hat diese Bundesregierung das noch als Panikmache abgetan. Inzwischen betrachtet sie diese Belastung des Grundwassers immerhin mit großer Sorge. Aber diese späte Erkenntnis hilft wenig weiter, wenn ihr nicht endlich ganz entscheidende Maßnahmen zur Abhilfe folgen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Dabei kommen die eigentlichen Probleme mit der Trinkwasserversorgung erst noch auf uns zu. Denn die jetzt im Grundwasser festgestellten Schadstoffe stammen zum größten Teil noch aus den 50er und 60er Jahren. Wenn man die damalige landwirtschaftliche Bodennutzung und den damaligen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln mit den heutigen radikalen, umweltschädlichen Produktionsmethoden vergleicht, dann wird einem erst so recht klar, daß uns das dicke Ende erst noch bevorsteht. Hier ist es schon längst nicht mehr allein mit dem Jonglieren von Grenzwerten getan. Die Schadstoffbelastungen des Grundwassers können nur noch durch Nichtzulassung, durch Zulassungsrücknahme und durch eindeutige Anwendungsverbote von grundwassergefährdenden Pflanzenschutzmitteln aufgehalten werden.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das ist doch falsch!)

    Ausnahmsweise teile ich hier einmal die Auffassung der Bayerischen Staatsregierung, wenn sie einen Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmittel zum Wohle der Allgemeinheit für dringend notwendig hält. Das, Frau Lehr und Herr Töpfer, hätte eben längst geschehen müssen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Frau Flinner [GRÜNE]: So ist es!)

    Im übrigen muß ich auch davor warnen, zu glauben, man könne Milliardenbeträge in die Hand nehmen und damit das Grundwasser sanieren. Dies geht nicht.
    Die Bundesregierung bemüht zur Begründung für ihr Nichtstun immer wieder gesamtwirtschaftliche Zwänge und Wettbewerbsgesichtspunkte; eine schöne Umschreibung für den Kotau vor der chemischen Industrie und der Landwirtschaft. Hat die Bundesregierung schon einmal den Schaden berechnet, der durch die fortschreitende und ungehemmte Brunnenvergiftung der Volkswirtschaft und der Gesamtgesellschaft erwächst? Die Wasserwerke können doch bereits heute schon nicht mehr die immer komplizierter werdenden Aufbereitungsmethoden bezahlen. Die Kosten hierfür werden auf die Verbraucher abgewälzt, die in doppelter Hinsicht die Betrogenen sind.



    Frau Blunck
    Sie müssen nämlich angesichts der schlechten Wasserqualität noch um ihre Gesundheit fürchten. Haben Sie eigentlich schon einmal die finanziellen Belastungen der Kranken- und Rentenversicherung durch die mit der Verunreinigung des Trinkwassers verbundenen Gesundheitsgefährdung berechnet?
    Natürlich: Sie glauben, das brauchen Sie nicht. Für Sie steht ja fest, daß eine Gesundheitsgefährdung durch Pflanzenschutzmittelkontamination im Trinkwasser nicht gegeben ist. Das ist für Sie gewissermaßen ein Dogma. Dogmen haben halt den Vorteil, daß für sie kein Beweis angetreten zu werden braucht.

    (Grünbeck [FDP]: Schlichtweg falsch!)

    Ihre These steht aber auf tönernen Füßen. Denn Sie können hierfür allein den derzeit wissenschaftlichen Erkenntnisstand anführen, und der ist nun leider einmal sehr unzureichend. Sie müssen ja selbst einräumen, daß eine Abschätzung der Entwicklung der Pflanzenschutzmittelkonzentration im Grundwasser derzeit ohne das Vorliegen von flächendeckenden Grundwasseruntersuchungen und Zeitreihenanalysen über einen längeren Zeitraum nicht sicher möglich ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Das steht auch in der Antwort auf die Große Anfrage.
    Da stellt sich doch automatisch die Frage, wie Sie angesichts dieser Unsicherheiten zu der Erkenntnis kommen, daß damit keine Gesundheitsbelastungen verbunden sind. Sie wissen nichts, aber Sie geben dennoch scheinbar gesicherte Beurteilungen ab. Das nennt man üblicherweise Hochstapelei.

    (Beifall der Abg. Frau Dr. Timm [SPD])

    Es stellt sich natürlich auch die Frage, welche Vorsorgemaßnahmen denn die Bundesregierung angesichts dieser in ihren Auswirkungen ungeklärten Belastungen ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das Wasser ist zumindest sauberer als Ihre Rede!)

    Ich glaube, ich kann die Antwort vorwegnehmen: keine. Sicherlich, es gibt Untersuchungen über die Wirkung einzelner Schadstoffe. Über die gleichzeitige Einwirkung einer Vielzahl von Schadstoffen auf die menschliche Gesundheit liegen aber praktisch überhaupt keine Untersuchungen und damit auch keine gesicherten Erkenntnisse vor.

    (Grünbeck [FDP]: Untersuchungen schon, aber keine Ergebnisse!)

    Demzufolge ist Ihre These von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit auch aus diesem Grund — ich meine, das ist ein sehr gravierender Grund — schlicht falsch und eine Täuschung der Verbraucher und Verbraucherinnen.
    Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Notwendigkeit, aus gesundheitlichen Gründen den Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser auf einen Wert unter 50 Milligramm pro Liter festzusetzen. Die Begründung hierfür, Herr Grünbeck, ist nun wirklich abenteuerlich, aber sie ist kennzeichnend. Nach Ansicht der Bundesregierung wäre dies nämlich nur dann sinnvoll, wenn es gleichzeitig gelänge, die für Lebensmittel relevante Nitratbelastung wesentlich weiter einzuschränken. Was hindert uns eigentlich daran, wenn nicht allein ganz handfeste wirtschaftliche Interessen, angesichts der bekannten Auswirkungen überhöhter Nitratbelastung auf unsere Gesundheit diese auch bei Lebensmitteln tatsächlich zu senken? Aber dagegen sperren Sie sich natürlich, und Sie schaffen sich zugleich eine fadenscheinige Rechtfertigung, bei den viel zu hohen Nitratgrenzwerten für Trinkwasser verbleiben zu können, offensichtlich nach dem Motto: Wenn schon Belastung, dann umfassend und total.

    (Lachen des Abg. Grünbeck [FDP])

    Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung selbst eingeräumten Belastung des Grundwassers durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel würde ich mir weniger eine Verharmlosung des Problems und statt dessen mehr Vorsorge wünschen. Zur Vorsorge gehört auch eine offensive Information und Aufklärung der Verbraucher und Verbraucherinnen über die Wasserqualität. Hier scheint die Bundesregierung das Risiko allein auf die nachgeordneten Behörden abwälzen zu wollen, die dann vor dem Problem beispielsweise immer komplizierter werdender Analyseverfahren kapitulieren müssen.
    Warum eigentlich soll der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln nicht verpflichtet werden können, standardisierte Nachweismethoden anzugeben,

    (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abg. Schäfer [Offenburg] [SPD])

    damit etwa die Wasserwerke ohne größeren finanziellen Aufwand zu entsprechenden Analysen in der Lage sind? Ich empfehle Ihnen sehr dringend, die Antwort der Bundesregierung zu lesen, in der dies für unmöglich gehalten wird.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Die Chemie ist zu teuer, deshalb wird es nicht gemacht!)

    Es kann doch wohl nicht angehen, daß ein Hersteller munter an der Umweltzerstörung verdienen kann, aber für die Reparatur dieser Umweltzerstörung allein der Verbraucher in die Pflicht genommen wird. Das Verursacherprinzip muß auch hier zum Zug kommen.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Richtig!)

    Es hat sich nun leider bewahrheitet, daß vom 1. Oktober an mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung viele Wasserwerke die Trinkwasserversorgung nur noch mit Ausnahmegenehmigungen der Gesundheitsämter aufrechterhalten können — ich verweise auf die Ausführungen meines Kollegen Lennartz, der gesagt hat, unter welchen Bedingungen wir dem zustimmen wollen — , weil die Grenzwerte für Pestizide überschritten werden. Ich meine, der Vorschlag, die Wasserwerke zu schließen, ist keine Lösung. Das wäre schlicht und ergreifend nur eine Kapitulation vor der Verschmutzung und eine Verlagerung der Probleme auf die Schultern der Verbraucher



    Frau Blunck
    und Verbraucherinnen — Menschen, die auf das Lebensmittel Trinkwasser unbedingt angewiesen sind.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Eine erfreuliche Rede im Vergleich zu den vorherigen!)