Plenarprotokoll 11/160
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
160. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts; Aktuelle Fragen)
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12135 B
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12135D
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12136A
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12136 B
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12136 C
Dr. Hoffacker CDU/CSU 12137 A
Frau Schoppe GRÜNE 12137 B
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12137 C
Gilges SPD 12137 D
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12137 D
Link (Diepholz) CDU/CSU 12138 C
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12138C
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 12138D
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12138D
Menzel SPD 12139A
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12139A
Jahn (Marburg) SPD 12139A
Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 12139B
Jahn (Marburg) SPD 12139B
Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12139B
Müntefering SPD 12139C
Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12139 C
Reschke SPD 12139D
Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 12139D
Menzel SPD 12140B
Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau . 12140B
Dr. Penner SPD 12140 C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 12140D
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12140D
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 12141A
Müntefering SPD 12141A
Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 12141 B
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12141 C
Dr. Stavenhagen, Staatsminister BK . . 12141 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Feststellungen des Bundesrechnungshofes über Einflußnahmen der Industrie auf Untersuchungen und Entscheidungen des Bundesgesundheitsamtes in Sachen Asbest
Frau Garbe GRÜNE 12146C, 12155 B
Werner (Ulm) CDU/CSU 12147B
Müller (Düsseldorf) SPD 12148 B
Frau Walz FDP 12149 B
Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12149D
Frau Dr. Götte SPD 12150 C
Schmidbauer CDU/CSU 12151B
Frau Blunck SPD 12152 C
Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 12153 A
Gilges SPD 12153 D
Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . 12154 C, 12155D
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
— Drucksachen 11/5225 vom 22. September 1989 und 11/5236 vom 26. September 1989 —
Förderung von Aufwindkraftwerken in Ländern der Dritten Welt angesichts des problemlosen Betriebs einer Demonstrationsanlage in Spanien
MdlAnfr 10, 11 22.09.89 Drs 11/5225 Frau Walz FDP
Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 12142A, 12142 C
ZusFr Frau Walz FDP . . . . 12142B, 12142 D
Intervention gegen den Start eines US-Satelliten mit Plutonium-Antrieb
MdlAnfr 12 22.09.89 Drs 11/5225 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE
Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 12143 A
ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 12143B
Kontrollen sowjetischer Inspektoren in amerikanischen C-Waffen-Lagern in der Pfalz angesichts der Geheimhaltungspraxis gegenüber bundesdeutschen Politikern
MdlAnfr 26, 27 22.09.89 Drs 11/5225 Gerster (Worms) SPD
Antw PStSekr Wimmer BMVg . 12144A, 12144 C
ZusFr Gerster (Worms) SPD . . 12144A, 12144 C
Ausrüstung des Jagdflugzeugs 90 mit der modularen Abstandswaffe Luft-Boden (MAW)
MdlAnfr 24 22.09.89 Drs 11/5225 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 12145 A
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . 12145B
Argumentation des Bundesverteidigungsministeriums zum Thema „Verteidigung" in der Informationsbroschüre „Fünf Antworten zum Thema Sicherheit"
MdlAnfr 25 22.09.89 Drs 11/5225 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 12145 C
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . . 12145 D
Nächste Sitzung 12156 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12157* A
Anlage 2
Verbot der Aufstellung von Parabolantennen in Heidelberg; Angebote der Bundespost zur Verlegung von Kabelfernsehanschlüssen
MdlAnfr 1, 2 22.09.89 Drs 11/5225 Dr. Hirsch FDP
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 12157* C
Anlage 3
Jährliche Ausgaben des Bundes für Baumaßnahmen von Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (einschließlich Kulturbauten) seit 1983
MdlAnfr 3, 4 22.09.89 Drs 11/5225 Scherrer SPD
SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . 12158* A
Anlage 4
Wahlkampfaktivitäten des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zugunsten der FDP für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
MdlAnfr 5, 6 22.09.89 Drs 11/5225 Jaunich SPD
SchrAntw BMin Möllemann BMBW . . 12158* C
Anlage 5
Lockerung des Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit angesichts des Arbeitskräftemangels trotz knapp zwei Millionen Arbeitsloser
MdlAnfr 8 22.09.89 Drs 11/5225 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 12159* A
Anlage 6
Berufsberatung für Aussiedler aus osteuropäischen Staaten vor Beginn von Sprachlehrgängen
MdlAnfr 9 22.09.89 Drs 11/5225 Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Seehofer BMA . . . 12159* C
Anlage 7
Vergabe von Forschungsmitteln an die Asea Brown Boveri Mannheim
MdlAnfr 15 22.09.89 Drs 11/5225 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 12159* D
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989 III
Anlage 8
Aufstockung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizeibeamte; Erhöhung der Attraktivität des Polizeidienstes
MdlAnfr 16, 17 22.09.89 Drs 11/5225 Oesinghaus SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 12160* A Anlage 9
Nachweis der Deutschstämmigkeit von Aussiedlern an Hand des Soldbuchs der SS
MdlAnfr 18 22.09.89 Drs 11/5225 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 12160* B Anlage 10
Abschluß der Überlegungen zum Thema Kultur und Steuern; Vorlage des seit 1986 eingeforderten Berichts über die indirekte Kunst- und Kulturförderung
MdlAnfr 19, 20 22.09.89 Drs 11/5225 Duve SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 12160* D Anlage 11
Verbesserung der Steuerbegünstigungen für private Erfinder
MdlAnfr 21, 22 22.09.89 Drs 11/5225 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 12161* A Anlage 12
Bau von Schallschutzanlagen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr
MdlAnfr 23 22.09.89 Drs 11/5225 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 12161* B
Anlage 13
Gerichtliches Tiefflugverbot im Bereich eines Krankenhauses im Kreis Darmstadt-Dieburg
MdlAnfr 28 22.09.89 Drs 11/5225 Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 12161*C
Anlage 14
Abschreibungen der Bundesbahn bei den Zuschüssen für den Nahverkehr und Investitionen für neue Fahrzeuge in den letzten fünf Jahren
MdlAnfr 29, 30 22.09.89 Drs 11/5225 Frau Ganseforth SPD
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . 12161* D
Anlage 15
Ausfall eines Teams der Düsseldorfer Flugsicherung am 15. September 1989; volkswirtschaftliche Verluste durch andauernde Verspätungen im deutschen Flugverkehr
MdlAnfr 31, 32 22.09.89 Drs 11/5225 Rossmanith CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . 12162* B
Anlage 16
Bereitstellung von Container- und Huckepack-Zügen bei Inkrafttreten des österreichischen Nachtfahrverbots zur Aufrechterhaltung des Gütertransitverkehrs
MdlAnfr 33 22.09.89 Drs 11/5225 Jäger CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . 12162* D
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989 12135
160. Sitzung
Bonn, den 27. September 1989
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens SPD 29. 09. 89
Antretter SPD 29. 09. 89*
Bahr SPD 27.09.89
Frau Beer GRÜNE 27. 09. 89 *
Bindig SPD 29. 09. 89 *
Böhm (Melsungen) CDU/CSU 29. 09. 89 *
Brandt SPD 27.09.89
Büchner (Speyer) SPD 29. 09. 89 *
Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 29. 09. 89 *
Dr. Emmerlich SPD 29. 09. 89
Dr. Faltlhauser CDU/CSU 27. 09. 89
Dr. Feldmann FDP 29. 09. 89 *
Fellner CDU/CSU 29.09.89
Frau Fischer CDU/CSU 29. 09. 89 *
Frau Folz-Steinacker FDP 27. 09. 89
Gansel SPD 29.09.89
Genscher FDP 29.09.89
Gerstein CDU/CSU 29.09.89
Dr. Grünewald CDU/CSU 27. 09. 89
Hasenfratz SPD 29.09.89
Dr. Hauchler SPD 27. 09. 89
Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 29. 09. 89 *
Dr. Holtz SPD 29. 09. 89 *
Höffkes CDU/CSU 29. 09. 89 *
Hüser GRÜNE 27.09.89
Irmer FDP 29. 09. 89 *
Jaunich SPD 28.09.89
Frau Kelly GRÜNE 29. 09. 89
Kittelmann CDU/CSU 29. 09. 89 *
Klein (Dieburg) SPD 29. 09. 89
Dr. Klejdzinski SPD 29. 09. 89*
Dr. Kohl CDU/CSU 29. 09. 89
Lenzer CDU/CSU 28. 09. 89 *
Frau Luuk SPD 29. 09. 89 *
Dr. Mertens (Bottrop) SPD 27. 09. 89
Dr. Müller CDU/CSU 29. 09. 89 *
Niegel CDU/CSU 29. 09. 89 *
Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 29. 09. 89
Dr. Osswald SPD 27.09.89
Pfuhl SPD 29. 09. 89 *
Dr. Pinger CDU/CSU 27. 09. 89
Reddemann CDU/CSU 29. 09. 89*
Reuschenbach SPD 29.09.89
Dr. Rose CDU/CSU 27. 09. 89
Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89
Roth SPD 29.09.89
Roth (Gießen) CDU/CSU 27. 09. 89
Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 29. 09. 89
Schäfer (Mainz) FDP 28. 09. 89
Dr. Scheer SPD 29. 09. 89 *
Schmidt (München) SPD 29. 09. 89 *
Dr. Schmude SPD 27. 09. 89
von Schmude CDU/CSU 29. 09. 89 *
Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 27. 09. 89
Gmünd)
Schulze (Berlin) CDU/CSU 29. 09. 89
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Frau Segall FDP 27. 09. 89
Sieler (Amberg) SPD 27. 09. 89
Dr. Soell SPD 29. 09. 89 *
Spilker CDU/CSU 27.09.89
Steiner SPD 29. 09. 89 *
Stobbe SPD 29.09.89
Dr. Struck SPD 29. 09. 89
Tietjen SPD 29.09.89
Dr. Unland CDU/CSU 29. 09. 89 *
Dr. Vondran CDU/CSU 29. 09. 89
Dr. Waigel CDU/CSU 29. 09. 89
Dr. Warnke CDU/CSU 27. 09. 89
Westphal SPD 29.09.89
Dr. Wieczorek SPD 27. 09. 89
Frau Würfel FDP 29. 09. 89
Zander SPD 27.09.89
Zierer CDU/CSU 29. 09. 89 *
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/5225 Fragen 1 und 2):
Hält die Bundesregierung ein generelles, für das gesamte Stadtgebiet beschlossenes Verbot der Aufstellung von Parabolantennen (sogenannte Fernsehschüsseln), wie es jetzt von der Stadt Heidelberg beschlossen wurde, mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 GG für vereinbar?
Welche rechtliche und tatsächliche Bedeutung hat für ein solches Antennenverbot das angebotene Kabelprogramm bzw. ein Angebot der Deutschen Bundespost, dem an einer Parabolantenne Interessierten unverzüglich einen Kabelanschluß zu legen?
Zu Frage 1:
Der unmittelbare Empfang der Programme von Rundfunksatelliten (z. B. TV-SAT) mit kleinen Parabolantennen unterliegt grundsätzlich dem Schutz des Grundrechts auf Informationsfreiheit. Der Empfang der Programme von Fernmeldesatelliten aufgrund einer besonderen fernmelderechtlichen Genehmigung unterliegt nicht im gleichen Umfang wie Rundfunksatellitenprogramme dem Schutz des Art. 5 GG.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist in dem Beschluß des Stadtrates der Stadt Heidelberg ein Antennenverbot lediglich für das bauhistorisch wertvolle Altstadtgebiet ausgesprochen worden. Eingriffe in das Grundrecht bezüglich des Empfangs von Rundfunksatellitenprogrammen sind von der Rechtsprechung in der Vergangenheit allerdings als schwerwiegender angesehen worden als Eingriffe in historische Stadtbilder durch Antennen. In dem angesprochenen Stadtgebiet Heidelbergs besteht aber über ein schon länger vorhandenes Breitbandverteilnetz der Deutschen Bundespost TELEKOM die Möglichkeit, einen Kabelanschluß zu nutzen. Wie ein Gericht unter diesen Umständen ein Antennenverbot bewerten würde, ist schwer abzuschätzen.
12158* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989
Zu Frage 2:
Die Programme des Rundfunksatelliten TV-Sat und die meisten der über Fernmeldesatelliten übertragenen Programme werden jetzt oder künftig in die Breitbandverteildienste eingespeist. Soweit ein örtliches Breitbandverteilnetz existiert, ist dies bei der Frage eines etwaigen Verstoßes gegen Art. 5 GG zu berücksichtigen. Der Kabelanschluß bietet für den Endteilnehmer in den ausgebauten Gebieten im allgemeinen eine preisgünstigere Möglichkeit, die Vielzahl der Ton- und Fernsehprogramme, einschließlich der Satellitenprogramme, empfangen zu können, als dies entsprechend durch eigene Antennen- bzw. Satellitenempfangsanlagen erreichbar wäre. Aus dem durch eine Kommune erlassenen Antennenverbot kann keine Verpflichtung für die Deutsche Bundespost TELEKOM hergeleitet werden, in diesen Gebieten einen Kabelanschluß anbieten zu müssen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Scherrer (SPD) (Drucksache 11/5225 Fragen 3 und 4):
Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben des Bundes für Baumaßnahmen von Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (einschließlich der Kulturbauten) seit 1983 gewesen?
Welche Ausgaben sind in den kommenden vier Jahren vorgesehen?
Zu Frage 3:
Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß meine Ausführungen nur die Zuständigkeit meines Hauses betreffen — also die Baumaßnahmen oberster Bundesorgane, die die Bundesbaudirektion durchführt, und alle Bundesbaumaßnahmen, die aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern durch die Finanzbauverwaltung durchgeführt werden.
Meine Angaben umfassen nicht die Baumaßnahmen des Bundesministers für Post und Telekommunikation, die Straßen- und wasserbaulichen Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr sowie die Baumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn und der Bundesanstalt für Arbeit.
Die Gesamtbauausgaben einschließlich Bauunterhaltung im zivilen und militärischen Bereich (ohne Nato und Stationierungsstreitkräfte) betrugen:
Für das Haushaltsjahr 1983 = 3 119 140 000 DM 1984 = 3 338 390 000 DM 1985 = 3 547 566 000 DM 1986 = 3 802 326 000 DM 1987 = 3 955 515 000 DM
Für das Haushaltsjahr 1988 werden zur Zeit die Erhebungsbögen von den Finanzbauverwaltungen der Länder aufgestellt. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein geringer Anstieg der Baukosten (auf ca. 4 Mrd. DM) zu verzeichnen ist.
In diesen Beträgen sind die Verwaltungsausgaben allerdings nicht enthalten. Sie müssen noch einmal mit ca. 14 v. H. der Gesamtbaukosten veranschlagt werden.
Darüber hinaus sind für Neubaumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin folgende Ausgaben entstanden:
Für das Haushaltsjahr 1983 = 20 400 000 DM
1984 = 19 700 000 DM 1985 = 24 030 000 DM 1986 = 22 020 000 DM 1987 = 18 270 000 DM 1988 = 23 820 000 DM
Zu Frage 4:
Genauere Angaben können kurzfristig nicht gemacht werden. Nach dem bisherigen Kenntnisstand werden die Ausgaben auf etwas über 4 Mrd. DM ansteigen.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 11/5225 Fragen 5 und 6) :
Hält es die Bundesregierung für mit Artikel 28 Abs. 2 GG vereinbar, wenn sich der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in dieser Eigenschaft in einem Schreiben vom 19. September 1989 an den Stadtdirektor der Stadt Ahlen wendet und von diesem eine bessere Berücksichtigung der FDP bei der Bereitstellung von Plakatständern zur Kommunalwahl fordert?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß weitere Wahlkampfaktivitäten für die FDP in bezug auf den nordrhein-westfälischen Wahlkampf vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft unter Ausnutzung seiner Amtsstellung und seines Apparates ausgehen?
Zu Frage 5:
Artikel 28 Abs. 2 GG lautet: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht zur Selbstverwaltung. "
Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft war sowohl in seiner Eigenschaft als Abgeordneter des Wahlkreises 100 (Warendorf/Ahlen) als auch auf Einhaltung der Gesetze achtender Bundesminister bekannt geworden, daß der Stadtdirektor von Ahlen nicht entsprechend geltendem Recht gehandelt hat. (Vergleiche hierzu § 5 Abs. 1 Satz 4 Parteiengesetz). Jeder, auch der Bundesminister Möllemann kann die zuständige Stelle auffordern, geltendes Recht zu beachten. Darin kann ein Verstoß gegen Artikel 28 Abs. 2 GG nicht gesehen werden.
Zu Frage 6:
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist bemüht, die Leistungen der Bundesregierung gegenüber den Bürgern unseres Landes zu vertreten. Eine Eingrenzung auf Nordrhein-Westfalen findet nicht statt.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989 12159*
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Frage 8):
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei knapp 2 Millionen gemeldeten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland der Arbeitskräftemangel in verschiedenen Wirtschaftszweigen, insbesondere in der Baubranche und in der Gastronomie bzw. Hotellerie, außerordentlich hoch ist, und muß aus der Tatsache, daß viele Übersiedler aus der DDR ohne Einschaltung der Arbeitsämter sofort einen Arbeitsplatz erhalten, nicht der Schluß gezogen werden, daß das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr zeitgemäß ist und zumindest merklich gelockert werden sollte?
Sowohl in der Baubranche als auch im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es Anzeichen dafür, daß es zunehmend schwerer wird, offene Stellen zu besetzen. Es gibt jedoch keine Belege für den in Ihrer Frage unterstellten hohen Arbeitskräftemangel.
Die wichtigste Ursache für die nach wie vor hohe Arbeitslosigkeit ist ein Weiterbestehen des — regional unterschiedlich ausgeprägten — globalen Arbeitsplatzdefizits. Zunehmende Bedeutung gewinnt allerdings die Diskrepanz zwischen den von den Unternehmen nachgefragten Qualifikationen und den Qualifikationen der Arbeitsuchenden. In vielen Fällen können die Arbeitslosen nicht die von den Arbeitgebern gewünschten Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen. Alter und gesundheitliche Einschränkungen werden allerdings nicht selten auch dann zu Vermittlungshemmnissen, wenn die Leistungsfähigkeit dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Hinzu kommt, daß vielfach in anderen Branchen Arbeitsbedingungen und Löhne günstiger sind, so daß viele geeignete Arbeitskräfte dorthin abwandern. Insbesondere im Hotel- und Gaststättenbereich ist die Fluktuation in andere Gewerbe hoch.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich folgendes: Die Tatsache, daß viele Übersiedler ohne Einschaltung der Arbeitsämter Arbeitsplätze finden, sagt nichts über die Qualität der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Es belegt nur, daß auch hier der direkte Weg funktioniert, die unmittelbare Kontaktaufnahme zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden. Außerdem haben die jüngsten Ereignisse bei den Arbeitgebern eine besondere Bereitschaft ausgelöst, Übersiedler einzustellen. Allgemein gilt, daß in der überwiegenden Zahl der Fälle das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen nicht vermittlerischer Unterstützung bedarf. Ich halte dies für normal und begrüße es, wenn auch die Übersiedler auf ebenso unkomplizierte Weise bei uns beruflich Fuß fassen können. Daraus ergeben sich meiner Auffassung nach keine Folgerungen für das Recht der Arbeitsvermittlung. Ohnehin kann man nur mit großer Einschränkung das Alleinvermittlungsrecht der Bundesanstalt für Arbeit als Monopol bezeichnen. Das Arbeitsförderungsgesetz läßt vielfältige private Initiativen zu.
Mit der achten Novelle zum AFG haben wir eine weitere Lockerung eingeführt. Danach darf nunmehr jede natürliche Person vermitteln, wenn dies unentgeltlich und uneigennützig geschieht. Lediglich die gewerbsmäßige Vermittlung ist nach wie vor nur sehr eingeschränkt zulässig.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Seehofer auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/5225 Frage 9):
Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß Aussiedler aus osteuropäischen Staaten, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen, vor Beginn von Sprachlehrgängen durch die Arbeitsverwaltung eine berufsorientierende Beratung erhalten können?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, daß Aussiedler schon während des Aufnahmeverfahrens in den ersten zentralen Aufnahmestellen (z. B. Grenzdurchgangslager) in Gruppenberatungen (Regelangebot), auf Wunsch auch in Einzelberatungen, über den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland, über berufliche Perspektiven und das Dienstleistungsangebot der Arbeitsämter informiert werden. Wegen des notwendigen schnellen Durchlaufverfahrens durch die Grenzdurchgangslager verdichtet sich das Informations- und Beratungsangebot von den ersten zentralen Aufnahmestellen über die Landesaufnahme-stellen zu den Wohnort-Arbeitsämtern. Einzelheiten hierzu sind in den Runderlassen der Bundesanstalt für Arbeit 155/88 und 169/88 festgelegt. Darüber hinaus erhalten die Aussiedler eine Broschüre mit einer Arbeitsmarktinformation sowie eine weitere Informationsbroschüre mit dem Titel „Starthilfen des Arbeitsamtes für Aussiedler". Letztere weist umfassend auf das Dienstleistungsangebot der Arbeitsämter hin, und zwar neben der deutschen Sprache in polnischer, rumänischer und russischer Sprache. Ein Informationsheft „Perspektive" für jugendliche Aussiedler informiert zusätzlich über die Vorteile einer Berufsausbildung. Sofern Aussiedler wegen bestehender Sprachdefizite eines Dolmetschers bedürfen, übernehmen die Arbeitsämter hierfür entstehende Kosten, bzw. stellen einen Dolmetscher zur Verfügung.
Es ist somit durch das dargestellte Beratungsangebot sichergestellt, daß die Aussiedler auch vor Beginn eines Sprachkurses über den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik informiert werden. Eine Vermittlung in Arbeit ist jedoch nur dann möglich, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vorhanden sind.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 11/5225 Frage 15):
Welche Forschungsmittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sind insgesamt in den Teilbereich „Spulen/Magnete" von ABB Mannheim geflossen, und ging die Bundesregierung bei der Vergabe dieser Forschungsmittel an ABB davon aus, daß diese Fertigungsbereiche auch in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben?
Der Bundesregierung liegt bisher nur eine allgemein gehaltene Absichtserklärung des Unternehmens vom 20. September 1989 vor, „das Geschäft mit normal- und supraleitenden Magneten und Spulen in Mannheim einzustellen". Im Rahmen des Vorhabens
12160* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989
„Trainingsarme supraleitende Racetrack-Spulen für höhere Feldstärken" wurden entsprechende Entwicklungen bei ABB vom Bundesministerium für Forschung und Technologie von 1984 —1989 mit 1,6 Millionen DM gefördert.
Bei der Förderung wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß die Forschungsergebnisse im Inland genutzt werden, für den Fall, daß dies ausnahmsweise nicht realisiert werden kann, sehen die Bewilligungsbedingungen Maßnahmen vor, die bis zur Rückforderung der gesamten Fördersumme gehen können.
Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß ABB eine Verlagerung dieser Fertigung in das Ausland beabsichtigt. Sie wird das Unternehmen um eine Stellungnahme bitten.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Oesinghaus (SPD) (Drucksache 11/5225 Fragen 16 und 17):
Wann wird die Bundesregierung der Forderung nachkommen, die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten für Polizeibeamte zu erhöhen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bewerbungen für den Polizeidienst kaum noch den Anforderungen genügen, und gibt es Vorstellungen, die Attraktivität des Polizeidienstes zu erhöhen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zahl der Bewerbungen um Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst seit etwa 2 Jahren rückläufig ist. Dies ist eine nahezu zwangsläufige Folge der demographischen Entwicklung. Die eingehenden Bewerbungen reichen aber zur Deckung des personalwirtschaftlichen Bedarfs derzeit noch aus.
Um den erheblich gestiegenen Anforderungen und Belastungen der Polizeivollzugsbeamten auch finanziell Rechnung zu tragen und den Polizeidienst attraktiver zu machen, beabsichtigt die Bundesregierung, neben der Erhöhung der Polizeizulage von 120 DM auf 200 DM und Regelungen zur Ruhegehaltsfähigkeit, auch eine deutliche Anhebung der Zulage für den Nachtdienst und den Dienst an Sonn- und Feiertagen, sowie an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten und am 24. und 31. Dezember. Die entsprechende Verordnung soll am 1. Januar 1990 in Kraft treten.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5225 Frage 18):
Trifft es zu, daß Aus- und Übersiedler ihre Deutschstämmigkeit mit dem Soldbuch der SS nachweisen können, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhindern, daß ausgerechnet die SS-Zugehörigkeit die Deutschstämmigkeit belegt?
Übersiedler aus der DDR sind Deutsche. Dies bedarf keiner besonderen Feststellung in einem Verwaltungsverfahren.
Die Anerkennung als Aussiedler richtet sich nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes. Dieses Gesetz wird von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Sie bestimmen das Verwaltungsverfahren und Art und Umfang der Beweismittel.
Die bloße Deutschstämmigkeit reicht noch nicht zur Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit im Sinne des § 6 des Bundesvertriebenengesetzes aus. Danach ist vielmehr deutscher Volkszugehöriger, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat. Dieses Bekenntnis muß durch bestimmte objektive Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt werden. Zur Feststellung solcher Tatsachen bedient sich die Verwaltung der erreichbaren Beweismittel; dazu gehören auch Wehrpässe und Soldbücher der deutschen Wehrmacht und der Waffen-SS.
Vergleichbare Grundsätze gelten für das Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die in § 10 des Ersten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit ausdrücklich festgelegt sind.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/5225 Fragen 19 und 20) :
Kann die Bundesregierung einen Zeitpunkt benennen, zu dem ihre in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 11/4945) erwähnten „eingehenden Überlegungen" zum Thema Kultur und Steuern abgeschlossen sein werden?
Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen, daß der Deutsche Bundestag bereits seit 1986 auf den eingeforderten Bericht zur Prüfung steuerpolitischer Maßnahmen für die indirekte Kunst- und Kulturförderung warten muß?
Zu Frage 19:
Die Überlegungen der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Wann dies der Fall sein wird, kann heute noch nicht mit der gebotenen Zuverlässigkeit gesagt werden.
Zu Frage 20:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 4. Dezember 1986 an die Bundesregierung appelliert, die Bedeutung steuerpolitischer Instrumente für die individuelle Kunst- und Kulturförderung umfassend zu würdigen. Eine derart umfassende Bestandsaufnahme und Wertung aller bekanntgewordenen Vorschläge aus der Kulturpolitik, von denen alle wichtigen Steuerarten betroffen sind, bedürfen im Interesse aller Beteiligten einer sehr sorgfältigen Abstimmung sowohl mit den obersten Finanzbehörden der Länder als auch innerhalb der Bundesregierung. Deshalb sind die notwendigen Abstimmungsprozesse sehr zeitraubend und konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989 12161*
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Fragen 21 und 22):
Wie haben sich seit der Steuerreform und den damit verbundenen Veränderungen (z. B. Wegfall von Vergünstigungen) die Steuerbegünstigungen für private Erfinder entwickelt, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls Verbesserungen für erforderlich?
Trägt die Erfinder-Verordnung incl. ihrer steuerlichen Aussagen der Bedeutung der für eine hoch technologisierte Gesellschaft eigenen herausragenden Bedeutung von Erfindungen in ausreichendem Umfang Rechnung?
Zu Frage 21:
Die Begünstigungsvorschriften der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der freien Erfinder und der Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfinder waren letztmalig für den Veranlagungszeitraum 1988 anzuwenden. Auch nach dem Auslaufen dieser von vornherein befristeten Vergünstigungen ist auch weiterhin eine erfinderfreundliche Besteuerung gewährleistet.
Bei freien Erfindern, die also keine Arbeitnehmer sind, wird dies insbesondere deutlich bei der Abgrenzung zur Liebhaberei. Wegen der Eigenheiten der Erfindertätigkeit legt die Rechtsprechung, der die Finanzverwaltung folgt, einen großzügigen Maßstab an. In dem Urteil vom 14. März 1985 (Bundessteuerblatt 1985 Teil II Seite 424) bejahte der Bundesfinanzhof trotz einer zwölfjährigen ununterbrochenen Verlustphase das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, daß nicht aktivierungspflichtige Ausgaben sofort abgesetzt und mit positiven Einkünften verrechnet werden können. Dies hat für die oftmals sehr hohen Anlaufverluste bei Erfindungen erhebliche Bedeutung.
Den freien Erfindern kommt auch die Vergünstigung der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe gemäß § 7 g des Einkommensteuergesetzes zugute. Zudem kommt der Verlustabzug nach § 10d des Einkommensteuergesetzes in Betracht. Der Verlustabzug wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 dadurch weiter verbessert, daß die zeitliche Begrenzung für den Verlustvortrag (bis dahin 5 Jahre) entfiel. Das bedeutet, daß vorweggenommene Betriebsausgaben zeitlich unbeschränkt steuerlich berücksichtigt werden können.
Zu Frage 22:
Eine Antwort erübrigt sich, weil die Erfinder-Verordnung zum 31. Dezember 1988 ausgelaufen und eine Verlängerung ihrer Laufzeit nicht beabsichtigt ist.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/5225 Frage 23) :
Was wird die Bundesregierung vorschlagen, um auf der Grundlage des kürzlich vorgelegten Gutachtens passive Schallschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr zu veranlassen, und werden die Vorlagen rechtzeitig für das Haushaltsjahr 1990 und die dazugehörigen Haushaltsberatungen in den nächsten Wochen vorliegen?
Das Gutachten zum Pilotprojekt für passive Schallschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr liegt zusammen mit einer Bewertung der Bundesregierung zur Zeit dem Verteidigungsausschuß und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vor. Die kommende Erörterung im Haushaltsausschuß wird ergeben, ob Förderungsmittel für passive Schallschutzmaßnahmen, also für den Einbau geeigneter Fenster, zur Minderung des Schießlärmproblems im Bundeshaushalt zu veranschlagen sind.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 11/5225 Frage 28) :
Wird die Bundesregierung die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Az.: Z S 576/89), daß ein gerichtliches Tiefflugverbot für die Bundesluftwaffe unter 300 Metern im Bereich eines Krankenhauses im Landkreis Darmstadt-Dieburg für vorläufig vollstreckbar erklärt hat, als für sie verbindlich betrachten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Schutz der Patienten in Krankenhäusern Vorrang vor Tiefflugübungen unter 300 Metern Flughöhe in der heutigen Phase allgemeiner Entspannung haben muß?
Die Bundesregierung wird die Entscheidung des VGH Kassel beachten und bis zur ausstehenden Entscheidung in der Hauptsache, diejenigen Grundstücke in Seeheim-Jugenheim, auf denen der Landkreis Darmstadt-Dieburg ein Krankenhaus betreibt, nicht unter 300 Metern mit strahlgetriebenen Flugzeugen überfliegen.
Luftraumstruktur, Besiedelungsdichte und der Verteidigungsauftrag erlauben es der Bundesregierung nicht, über Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten und vergleichbaren Sozialeinrichtungen ein Überflugverbot unterhalb 300 Meter Höhe auszusprechen.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/5225 Fragen 29 und 30):
Wie hoch waren die Abschreibungen in den Zuschüssen, die die Deutsche Bundesbahn für den Nahverkehr erhielt, getrennt für Fahrzeuge und Bahnanlagen in den vergangenen fünf Jahren pro Jahr?
Wie hoch waren die Investitionen in neue Fahrzeuge des Nahverkehrs in den vergangenen fünf Jahren pro Jahr?
Zu Frage 29:
Die Abschreibungen für Fahrzeuge und Bahnanlagen des Schienenpersonennahverkehrs in den letzten
12162* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1989
fünf Jahren hat die Deutsche Bundesbahn in ihrer Kostenrechnung, die Grundlage für die Ermittlung der Abgeltungsleistungen des Bundes ist, mit folgenden Beträgen ausgewiesen:
1984 1985 1986 1987 1988
Bahnanlagen
Mio. DM 579 613 636 646 668
% 9,7 10,3 10,7 10,7 10,7
Fahrzeuge
Mio. DM 181 192 190 187 193
% 3,0 3,2 3,2 3,1 3,1
Durch die eigenen Erträge und die Zuschüsse des Bundes für den Straßenpersonenverkehr werden die genannten Abschreibungsbeträge mit rund 90 % abgegolten. In diesem Umfang stehen der Deutschen Bundesbahn jährlich Mittel für Investitionen zur Verfügung.
Zu Frage 30:
Die Deutsche Bundesbahn hat in den Jahren 1984 bis 1988 bei der Industrie neue Fahrzeuge für den Schienenpersonennahverkehr mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 403,4 Millionen DM beschafft, und zwar
1984 1985 1986 1987 1988
Mio. DM
138,9 — — 113,8 150,7.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Fragen 31 und 32):
Trifft es zu, daß am vergangenen Freitag, 15. September 1989, eine ganze Schicht der Düsseldorfer Flugsicherung nicht zum Dienst erschienen ist, und was hat gegebenenfalls die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unternommen?
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die seit Monaten andauernden Verspätungen im deutschen Flugverkehr zu millionenfachen volkswirtschaftlichen Verlusten führen und damit insbesondere die Attraktivität des Industriestandortes Bundesrepublik Deutschland schädigen?
Zu Frage 31:
Es trifft nicht zu, daß am 15. September 1989 eine ganze Schicht der Flugsicherungs-Regionalstelle Düsseldorf nicht zum Dienst erschienen wäre.
Der Mangel an Flugdatenpersonal bei dieser Dienststelle führte insbesondere während der Spätschicht zu Verzögerungen, die in den Abendstunden nicht abgebaut werden konnten. Bedingt durch das Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf konnten 12 Luftfahrzeuge nach 23.00 Uhr nicht mehr starten.
Eine Lockerung des Nachtflugverbots fällt in die Zuständigkeit des Landes.
Inwieweit Beschränkungen benachbarter oder ausländischer Dienststellen mit zu den Verzögerungen beigetragen haben, wird zur Zeit noch untersucht.
Zu Frage 32:
Die flüssige Abwicklung des Flugverkehrs ist gegenwärtig nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in anderen westlichen Industrienationen durch Engpässe in der Flugsicherung und an den Flughäfen behindert. Dies ist einerseits das Ergebnis der überaus guten Wirtschaftslage und des damit verbundenen erhöhten Bedarfs an Mobilität und andererseits darauf zurückzuführen, daß die Infrastruktur in ihrer Leistungsfähigkeit nicht sofort auf das unvorhersehbare starke Anwachsen des Flugverkehrs reagieren kann.
Die Bundesregierung hat dem Haushalts- und dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages zweimal — im September 1988 und im Mai 1989 — ausführlich dazu berichtet und die von ihr veranlaßten und noch vorgesehenen Maßnahmen dargelegt.
Im Zuge dieser Maßnahmen wurden das Investitionsvolumen der Flugsicherung und die Einstellungsraten für den Fluglotsennachwuchs verdoppelt. Von zentraler Bedeutung ist jedoch die beabsichtigte Neugestaltung der Flugsicherungsorganisation, über die das Bundeskabinett noch im Herbst dieses Jahres entscheiden wird.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5225 Frage 33):
Kann die Bundesregierung zusichern, daß ihre Verhandlungen mit der österreichischen Bundesregierung dazu führen werden, daß die Deutsche Bundesbahn und die Österreichische Bundesbahn bis zum Inkrafttreten des Nachtfahrverbots in Österreich, das gerade süddeutsche Transportunternehmen erheblich benachteiligen wird, ein ausreichendes Angebot an Container- und Huckepack-Zügen zur Verfügung stellen können, um den Gütertransitverkehr nach Italien und nach Südosteuropa ohne nennenswerte Einschränkungen aufrechterhalten zu können?
Die Deutsche Bundesbahn, die Österreichischen Bundesbahnen und die Italienische Staatsbahn haben vereinbart, daß.kurzfristig 31 zusätzliche Züge in der Relation München—Verona verkehren können. Damit und mit einer besseren Ausnutzung der noch vorhandenen Reserven im bestehenden Zugangebot kann eine Entlastung des Straßentransportes in der Größenordnung von rd. 900 Lkw-Einheiten pro Tag erreicht werden. Das entspricht etwa einem Viertel des gegenwärtigen Straßengüterverkehrsaufkommens in dieser Verbindung.