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ID1115913900

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    Plenarprotokoll 11/159 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 159. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. September 1989 Inhalt: Ausscheiden der Abg. Frau Unruh aus der Fraktion DIE GRÜNEN 12067 A Erweiterung der Tagesordnung 12067 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes sowie eines Antrages an den Verteidigungsausschuß 12067 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Kabinettsbeschluß zur Entsendung von BundesgrenzschutzEinheiten nach Namibia Such GRÜNE 12067 C, 12072 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 12068 C Graf SPD 12069 C Irmer FDP 12070 C Schäfer, Staatsminister AA 12071 C Dr. Hornhues CDU/CSU 12073 B Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 12074 B Dr. Hirsch FDP 12075 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12076A Wüppesahl fraktionslos 12077 A Toetemeyer SPD 12077 D Zeitlmann CDU/CSU 12078 C Verheugen SPD 12079B Clemens CDU/CSU 12080 C Tagesordnungspunkt 8: Aussprache aus Anlaß des 100jährigen Bestehens der Interparlamentarischen Union Frau Geiger CDU/CSU 12081 C Dr. Holtz SPD 12083 C Irmer FDP 12085 A Volmer GRÜNE 12086 B Frau Fischer CDU/CSU 12087 C Dr. Klejdzinski SPD 12089 A Frau Dr. Timm SPD 12089 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Anpassungsprogramme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds in der Dritten Welt (Drucksachen 11/1793, 11/5122) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hauchler, Dr. Mitzscherling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank in Berlin vom 27. bis 29. September 1988 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Gemeinsame Jahresversammlung 1988 des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank (Drucksachen 11/2765, 11/2988, 11/5142) Dr. Grünewald CDU/CSU 12091 A Dr. Hauchler SPD 12092 B Dr. Solms FDP 12094 B Volmer GRÜNE 12095 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 12096 C Feilcke CDU/CSU 12097 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1989 Dr. Wieczorek SPD 12098 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 12100 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen 11/2020, 11/4381) Höffkes CDU/CSU 12102 A Schluckebier SPD 12103 B Frau Folz-Steinacker FDP 12105D Volmer GRÜNE 12108B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 12109B Dr. Pinger CDU/CSU 12111 B Frau Dr. Niehues SPD 12112 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Flächengebundene Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und der Umwelt (Drucksachen 11/1986, 11/5042) Kreuzeder GRÜNE 12113 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 12114 B Frau Adler SPD 12115 B Bredehorn FDP 12116 B Zusatztagesordnungspunkt: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Susset, Michels, Eigen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paintner, Heinrich, Bredehorn und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation (Drucksachen 11/5124, 11/5184) Michels CDU/CSU 12117D Frau Weyel SPD 12119 A Bredehorn FDP 12120 B Frau Flinner GRÜNE 12121 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 11/4909) Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12122 B Schütz SPD 12123 C Harries CDU/CSU 12125 C Brauer GRÜNE 12126C Baum FDP 12127 C Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksache 11/4942) Harries CDU/CSU 12129 A Kiehm SPD 12129 D Baum FDP 12130 D Frau Garbe GRÜNE 12131 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 12132 B Nächste Sitzung 12133 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 12134* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. September 1989 12067 159. Sitzung Bonn, den 15. September 1989 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 09. 89 * Bahr SPD 15. 09. 89 Frau Beer GRÜNE 15. 09. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 15. 09. 89 Biehle CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Conrad SPD 15. 09. 89 Daubertshäuser SPD 15. 09. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15. 09. 89 Dreßler SPD 15. 09. 89 Duve SPD 15. 09. 89 Frau Eid GRÜNE 15. 09. 89 Eigen CDU/CSU 15. 09. 89 Erler SPD 15. 09. 89 Eylmann CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Falthauser CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Feldmann FDP 15. 09. 89 Fellner CDU/CSU 15. 09. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Fuchs (Verl) SPD 15. 09. 89 Dr. Glotz SPD 15. 09. 89 Dr. Götz CDU/CSU 15. 09. 89 Gries FDP 15. 09. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 15. 09. 89 Hedrich CDU/CSU 15. 09. 89 Heinrich FDP 15. 09. 89 Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 15. 09. 89 Horn SPD 15. 09. 89 Graf Huyn CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Hürland-Büning CDU/CSU 15. 09. 89 Ibrügger SPD 15. 09. 89 Jaunich SPD 15. 09. 89 Kalisch CDU/CSU 15. 09. 89 Kießlinger SPD 15. 09. 89 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Klein (Dieburg) SPD 15. 09. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 15. 09. 89 Kolb CDU/CSU 15. 09. 89 Kolbow SPD 15. 09. 89 Koschnick SPD 15. 09. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 15. 09. 89 Leidinger SPD 15. 09. 89 Lowack CDU/CSU 15. 09. 89 Marschewski CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Mechtersheimer GRÜNE 15. 09. 89 Menzel SPD 15. 09. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 15. 09. 89 Meyer SPD 15. 09. 89 Frau Nickels GRÜNE 15. 09. 89 Niggemeier SPD 15. 09. 89 Paintner FDP 15. 09. 89 Reimann SPD 15. 09. 89 Reschke SPD 15. 09. 89 Reuschenbach SPD 15. 09. 89 Schmidt (München) SPD 15. 09. 89 Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 15. 09. 89 Schulhoff CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Schulte (Hameln) SPD 15. 09. 89 Schulze (Berlin) CDU/CSU 15. 09. 89 Spranger CDU/CSU 15. 09. 89 Tietjen SPD 15. 09. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 09. 89 Frau Trenz GRÜNE 15. 09. 89 Vahlberg SPD 15. 09. 89 Verheugen SPD 15. 09. 89 Voigt (Frankfurt) SPD 15. 09. 89 Frau Dr. Vollmer GRÜNE 15. 09. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 15. 09. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 15. 09. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 15. 09. 89 Westphal SPD 15. 09. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 15. 09. 89 Wissmann CDU/CSU 15. 09. 89 Würtz SPD 15. 09. 89 Zander SPD 15. 09. 89 Zierer CDU/CSU 15. 09. 89 *
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Charlotte Garbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Alle Welt redet von Ökosteuern als dem Stein der Weisen.

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Wir nicht!)

    Es gibt da ja aber noch das Instrument der Abgabe, z. B. die Abwasserabgabe, über die wir debattieren.

    (Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Das ist aber eine Abgabe und keine Steuer!)

    Die Zielsetzung der Abwasserabgabe damals vor 15 Jahren, also in der sozialliberalen Ära, war — ich zitiere — „eine wirksame Reinhaltung der Gewässer und eine gerechte Zuordnung der Kosten für die Vermeidung, die Beseitigung und für den Ausgleich der durch die Gewässerverschmutzung entstandenen Schäden". Erst 12 DM pro Schadeinheit, dann auf 40 DM ansteigend, wurde jedoch der Anreiz der Abwasserabgabe durch die Geldentwertung bis 1986 wesentlich reduziert.
    Der Abgabensatz hat sich dann gegebenenfalls noch nach den Bestimmungen des § 9 Abs. 5 des Abwasserabgabengesetzes halbiert, so daß mit Fug und Recht zu sagen ist: Das Abwasserabgabengesetz in seiner konkreten Ausgestaltung war nicht der Weisheit letzter Schluß, Herr Kollege Baum. Obwohl das Gesetz — das können wir heute auch sagen — damals im Umweltschutzbereich ohne Vorbild war — denn wegweisend wurden in ihm Ordnungsfunktion und ökonomische Anreize miteinander verzahnt — , ließ die politische Wirksamkeit hinsichtlich der Gewässergüte doch zu wünschen übrig.
    Wird nun die dritte Novelle des Abwasserabgabengesetzes der ihr zugedachten Aufgabe gerecht? Hat man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt? Wir GRÜNEN befürchten nein; denn nur scheibchenweise wird die Abgabe pro Schadeinheit auf 60 DM angehoben, und das auch erst ab 1. Januar 1993. 1974 hielt die damalige Bundesregierung in der Begründung des Abwasserabgabengesetzes einen Abgabensatz von 80 DM pro Schadeinheit für notwendig.

    Frau Garbe
    In den letzten 15 Jahren ist fast alles teurer geworden, nur die Umwelt wird immer noch unter Preis verschleudert. So müssen wir die Vorlage des Umweltministers interpretieren.
    Nehmen wir die Schadstoffparameter: Erst das Umkippen von Teilen der Ostsee und erst der Algenteppich auf der Norsee haben es vermocht, in die Liste der Gewässerschadstoffe auch Stickstoff und Phosphor aufzunehmen. Viel zu spät. Herr Kiehm, Sie haben völlig recht: Die Forderung war längst gestellt.
    Daß andere Parameter immer noch in der Liste sind, ist hingegen schlimm. Zum Beispiel Cadmium: Der Minister muß wissen, wie stark unsere Ökosysteme mit Cadmium belastet sind, so daß uns unsere Lebensmittel täglich eine Fracht an Cadmium zuführen, die bereits über 50 % des ADI-Wertes liegt. Sie wissen, daß die Vögel an der Nordsee schon in leichten Hungersituationen sterben, wenn die im Gewebe deponierten Schwermetalle und langlebigen organischen Gifte mobilisiert werden.
    Solange die Produktion und Anwendung gefährlicher Stoffe gängige Praxis bleibt, kann es keine Entlastung der toxischen Gesamtsituation geben. Umweltschutz in erster Linie über die Verringerung der Schadstoffeinleitungen durch der Produktion nachgeschaltete Reinigungstechniken erreichen zu wollen, muß scheitern. Es wird lediglich eine Verlagerung von Schadstoffen vom Abwasser in den Klärschlamm, in den Abfall usw. vollzogen.
    So geht es nicht weiter. Für all die persistenten, mutagenen, kanzerogenen, terratogenen Stoffe muß es sofort Produktions- und/oder Gebrauchsverbote geben, nicht erst einen langsam wirkenden ökonomischen Anreiz zur Minimierung.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Ausstieg aus der Chlorchemie muß erfolgen; daran geht kein Weg vorbei. Erst dann kann es unseren Flüssen, erst dann kann es den Meeren, mit allem was darin und darauf lebt, besser gehen; uns dann natürlich auch.
    Wir werden unsere Vorstellungen für einen wirksamen Gewässerschutz in einem Änderungsantrag zur Novelle des Abwasserabgabengesetzes darlegen. Aus Zeitgründen möchte ich auf eine Aufzählung unserer Forderungen hier und heute verzichten.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Gröbl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Gröbl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle zum Abwasserabgabengesetz baut die Bundesregierung das marktwirtschaftliche Instrument der Abwasserabgabe weiter aus. Diese Abgabe schafft zusätzliche Anreize für die Einleiter, in Gewässerschutzmaßnahmen zu investieren, und sie ist ein Eckpfeiler für die Durchsetzung des Vorsorgeprinzips im Gewässerschutz.
    Um es zu verdeutlichen: Die Abwasserabgabe ist eine Lenkungsabgabe. Sie führt zu privaten und kommunalen Investitionen für mehr Umweltschutz. Sie ist keine, meine Damen und Herren von der SPD — DIE GRÜNEN werden darauf eh nicht eingehen — , ökologisch getarnte Quelle des Fiskus.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Herr Gröbl, das haben wir nicht behauptet! Das will ich Ihnen aber sagen!)

    — Das ist doch das Problem Ihres Konzepts.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Das haben wir nicht behauptet!)

    — Das ist meine Behauptung von Ihrem Konzept.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Sie hören so schlecht! Das ist das Problem!)

    — Nein.
    Der Anreiz der Abwasserabgabe als ökonomisches Instrument wirkt in zweifacher Weise: Der Einleiter soll auch ohne ordnungsrechtlichen Zwang möglichst schnell die dritte Reinigungsstufe einführen, d. h. er soll in die Phosphatfällung investieren und den Stickstoff aus dem Abwasser entfernen, und er soll möglichst umgehend die gefährlichen Stoffe nach dem Stand der Technik verringern. Der Einleiter soll darüber hinaus — schon im wirtschaftlichen Eigeninteresse — die errichtete Anlage so betreiben, wie es die wasserrechtliche Erlaubnis vorschreibt. Wer diese ordnungsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, zahlt stark erhöhte Abgaben. Dies wirkt zusätzlich und schneller als die verwaltungs- oder strafrechtlichen Sanktionen.
    Der Gesetzentwurf enthält vier wesentliche Elemente. Erstens. Vom 1. Januar 1991 an muß auch für die Einleitung von Phosphor und Stickstoff Abwasserabgabe gezahlt werden. Über die Funktion von Phosphor und Stickstoff hat Kollege Harries bereits gesprochen.
    Zweitens. Der Abgabesatz wird für alle Schadstoffe von jetzt 40 DM in zwei Schritten um jeweils 10 DM am 1. Januar 1991 und am 1. Januar 1993 auf dann 60 DM angehoben. Hierdurch wird vor allem der Anreiz für höhere Investitionen verstärkt. Andererseits werden wenigstens vorübergehend mehr Mittel für den Gewässerschutz zur Verfügung stehen.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Die 10 DM jeweils mehr?)

    Wir müßten uns ja eigentlich wünschen, daß diese Mittel in geringem Umfang aufkommen, weil es dann ein Zeichen dafür wäre, daß die Gewässer sauber und gesund sind.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Dann müßten Sie eine höhere Summe ansetzen, damit das schneller geht!)

    — Ich weiß schon: Sie wollen Geld sehen und das Geld dann wieder weiterverteilen.
    Drittens. Der Abgabesatz wird auf ein Viertel reduziert, wenn die Anforderungen der Abwasserverwaltungsvorschriften eingehalten werden.
    Viertens. Diesem Ziel dient auch das Element: Die Investitionen für die notwendigen Gewässerschutz-



    Parl. Staatssekretär Gröbl
    maßnahmen können nicht mehr nur zur Hälfte, sondern voll mit der drei Jahre vor Inbetriebnahme der neuen oder erweiterten Abwasserbehandlungsanlage fällig gewordenen Abgabe verrechnet werden. Niemand wird sich in Zukunft darauf berufen können, wegen der Abgabenzahlung fehlten die Mittel für Gewässerschutzinvestitionen. Außerdem soll die Regelung so ausgestaltet werden, daß sich der Verwaltungsaufwand bei der Ermittlung der Verrechnungsgrundlagen vermindert.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Das Durcheinander ist bei euch im Moment ganz schön groß! — Gegenruf Dr. Rüttgers [CDU/CSU]: Überhaupt nicht!)

    — Sie müssen nur aufpassen. Wenn Sie nämlich zuhören, dann werden Sie auch den roten Faden entdekken. Das wäre für Sie schon ganz gut.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Vielleicht ziehen Sie auch noch einen grünen Faden ein!)

    — Den kriegen Sie auch noch.
    Der Gesetzentwurf verstärkt das marktwirtschaftliche Instrumentarium, er bringt neue wirtschaftliche Anreize für Investitionen in den Umweltschutz. Er erfaßt alle heute im Gewässerschutz problematischen Stoffe: sauerstoffverbrauchende Stoffe, Schwermetalle, organische Halogenverbindungen, Nährstoffe und Fischgifte.
    Frau Garbe, nun ein Wort zu Ihnen. Sie haben ja noch nicht einmal das alte Gesetz richtig gelesen, geschweige denn unseren Gesetzentwurf. Wie kommen Sie denn darauf, daß Cadmium ausgespart ist? Cadmium ist in der Tabelle aufgeführt. Ich will es Ihnen schriftlich geben.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Das muß wie in Schweden verboten werden!)

    — Sie haben moniert, es sei in den Parametern nicht aufgeführt. Richtig ist: Es ist in den Parametern enthalten.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Es muß verboten werden! Das habe ich gesagt!)

    Dann erzählen Sie doch hier bitte nicht das Gegenteil.
    Dieser Gesetzentwurf reizt unmittelbar zur Vermeidung bzw. Verminderung der Schadstoffe an der Quelle und zum Ausbau der Kläranlagen an.
    Er bringt aber auch ein Stück Verwaltungsvereinfachung und ein Stück Transparenz für Wirtschaft und Kommunen, die unser politisches Ziel, unsere Gewässer rasch und konsequent weiter zu verbessern, verstehen und nachvollziehen können.
    Mit diesem Gesetzentwurf ist auch nicht nur ein wichtiger, sondern der letzte noch offene Punkt des Zehnpunkteprogramms erfüllt, das Minister Töpfer Mitte letzten Jahres verkündet hat. Innerhalb Jahresfrist sind die zehn Punkte erfüllt und von der Bundesregierung abgearbeitet worden.
    Der Bundesrat hat im ersten Durchgang gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Dies spricht dafür, daß der in breitem Konsens mit den Ländern erarbeitete Gesetzentwurf ausgewogen ist.
    Ich bitte den Deutschen Bundestag und seine Ausschüsse um eine zügige Beratung und Verabschiedung, damit das Gesetz so schnell wie möglich voll greifen und ein wichtiger Teil dieses Zehnpunkteprogramms zum Schutz der Nord- und Ostsee in die Praxis umgesetzt werden kann.
    Vielen Dank. Auf weitere gute Zusammenarbeit!

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)