Guten Morgen, meine Damen und Herren, Frau Präsdientin! Herr Waffenschmidt, es gibt keine zivile Polizei, die eingesetzt werden kann. Es gibt auch keinen zivilen Polizeieinsatz. Es gibt höchstens eine Polizei in Zivil. Das aber ist etwas ganz anderes.
Zu dem zweiten Ansatz Ihrer Ausführungen. Ihr Beitrag zum Frieden, den Sie mit rechtlich fragwürdigen Konstruktionen darlegen, erinnert an den Satz, daß der Zweck die Mittel heiligt. Ich finde es ungeheuerlich: Was Sie hier vortragen, ist in der rechtlichen Darlegung eben nicht so sicher, wie Sie tun. Das BGS-Gesetz zählt enumerativ auf, welche Zuständigkeiten der BGS hat, plus Zuständigkeitsregelungen in anderen Gesetzen. Sie aber können uns nicht ein Gesetz nennen, wonach der BGS diese Tätigkeit im Ausland ausüben kann.
Wenn dann Abgeordnete gleichzeitig sagen, die Freiheit der Gesetze sei die Freiheit der Bürger, dann verstehe ich nicht, wie man am Schluß zu dem Ergebnis kommen kann: Jawohl, wir schicken sie dahin. Vom Politisch-Pragmatischen her kann ich das gedanklich nachvollziehen, aber nicht, wenn man eine rechts- und innenpolitische Bewertung abgeben muß.
Ich darf etwas in Anlehnung an die Ausführungen von Herrn Hirsch sagen. Es soll kein Strickmuster für zukünftige Anforderungen sein; das haben wir gestern von ihm gehört. Herr Neusel betonte gestern die Singularität des Vorgangs. Und von Herrn Gerster haben wir sogar gehört: Wir würden uns als Fraktion — CDU/CSU — dagegen verwahren, daß es irgendwelche Nachfolgesituationen präjudiziert.
In dem Moment, wo der Einsatz erfolgt — er erfolgte heute nacht mit der Abreise und dem augenblicklich stattfindenden Flug — , ist der Präzedenzfall geschaffen.
Heute morgen beim Frühstück, das ich wegen der Uhrzeit der Aktuellen Stunde viel zu früh einnehmen mußte,
las ich im Bonner „General-Anzeiger", daß Herr Schäuble bei der Verabschiedung der 50 BGS-Beamten gesagt hat — er wird dort zitiert — , daß bei zukünftigen Einsätzen gegebenenfalls auch Beamte der Länderpolizeien zur Verwendung kämen.
Ich möchte dringend um Klarstellung bitten, ob diese
Äußerung tatsächlich gefallen ist; denn das macht alles obsolet, was Gerster, Neusel und auch Herr Hirsch gestern als Erwartungshaltung formuliert hatten.
Herr Neusel, Sie gingen gestern noch einen Schritt weiter, indem Sie sagten: Der Einsatz ist rechtlich zu halten, wenn er rechtlich vertretbar ist. — Das ist völlig irre. Das heißt, man hat eine strittige Situation, und wenn man das irgendwie rechtlich vertreten, also entsprechend hindrehen kann, dann ziehen wir das durch. Was ist das für ein Rechts- und Verfassungsverständnis! Das ist von dieser Bundesregierung so formuliert und wird bedauerlicherweise — die beiden anderen Fraktionen lasse ich hier aus — sogar von der SPD mitgetragen.
Was geschieht eigentlich, wenn jemandem in Namibia etwas passiert, wenn er oder seine Angehörigen dann klagen und wenn festgestellt wird, durch diesen Beschluß des Bundeskabinetts habe es Beihilfe zu irgend etwas gegeben? Das alles macht die Fragwürdigkeit des gesamten Vorganges deutlich.
Letzter Gedanke, Frau Präsidentin: Vor kurzem wurde in einem Strategiepapier des Zentrums für innere Führung der Bundeswehr veröffentlicht, daß diese genauso wie der BGS nach dem Papier aus dem Hause des Bundesinnenministeriums — „BGS 2000" genannt — vom September 1988 vermehrte fachfremde Verwendungen von Bundeswehr und BGS z. B. im Umwelt- und Katastrophenschutz, aber auch Einsätze im Ausland vorsehen. In diesem Papier wird gefordert, durch attraktive Einsatzfelder die Akzeptanz und die Nachwuchsgewinnung angesichts zunehmender Motivationsschwierigkeiten zu stärken. Das ist doch das entscheidende Moment im innenpolitischen Feld, der Kern der Begründung bei der Bundesregierung, bei Herrn Schäuble und Herrn Waffenschmidt, und nicht das, was uns hier immer mit Seifen- und Luftblasen erzählt wird.
Von daher ist diese Darlegung, daß alle anderen, die diesen Einsatz im Ausland zur Entwicklung oder Sicherung des Friedens in Namibia kritisieren, als geistige Unterflieger einzuordnen seien — wie Herr Schäuble es darstellt — , mehr als verfehlt.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.