Rede von
Dr.
Horst
Waffenschmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier geht es um einen Beitrag zur friedlichen Entwicklung. Ich möchte gleich am Beginn meines Beitrags heute morgen sagen: Es ist wichtig, daß wir die UNO bei ihrer friedenstiftenden Aktivität nicht im Stich lassen, sondern sie unterstützen, so wie sie es bei uns erbeten hat. Ich habe an uns alle die Bitte, daß wir diesen Beitrag für eine friedliche Entwicklung doch nicht zerreden. Wir haben die Chance, ihn gemeinsam zu unterstützen.
Zu den Anmerkungen, die hier bisher vorgetragen wurden, möchte ich zunächst gern zweierlei feststellen. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit entschieden. Die Diskussion, die heute morgen im Parlament stattfindet, hätte früher stattfinden können; denn die Diskussion über den Tatbestand gibt es seit langem. Wenn dies so dringend war, konnte die Terminfestlegung in der Kompetenz des Parlaments früher erfolgen.
Meine Damen und Herren, die Beamten, über die wir sprechen, werden — das möchte ich für das zuständige Ministerium noch einmal sagen — im Rahmen des zivilen Auftrags der Friedensmission der Vereinten Nationen in Namibia das bereits im Lande tätige Polizeikontingent aus Beamten zahlreicher anderer Staaten verstärken. Ich sage sehr deutlich, auch nach den letzten Redebeiträgen: Die Beamten haben keine eigenen Exekutiv- und Weisungsbefugnisse. Sie führen entsprechend den Ausrüstungsrichtlinien der Vereinten Nationen bei Ausübung ihres Dienstes eine Pistole zum eigenen Schutz mit sich. Insgesamt setzen die Vereinten Nationen auf Polizeistationen im ganzen Land zur Zeit mindestens 1 000 Polizeibeobachter ein; wahrscheinlich muß das Kontingent noch vergrößert werden. Der Auftrag der Polizeibeobachter ist rein ziviler Art, das muß immer wieder gesagt werden. Eine irgendwie geartete militärische Komponente enthält der Auftrag nicht. Die Vereinten Nationen haben deshalb die Mitgliedstaaten für diesen Auftrag ausdrücklich auch um die Entsendung von Polizeibeamten gebeten.
Ich sage auch noch einmal: Die Entsendung der Beamten nach Namibia hat keine Präzedenzwirkung für eine etwaige Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an künftigen Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung hat bei ihrer Entscheidung ausdrücklich festgestellt: Angehörige der Polizei — also auch des Bundesgrenzschutzes — stehen für Aufgaben im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen, die über eine polizeiliche oder sonstige zivile Aufgabenstellung hinausgehen, nicht zur Verfügung.
Der Einsatz von Polizeibeamten des Bundesgrenzschutzes auf freiwilliger Basis ist aber — das muß nun noch einmal deutlich erklärt werden — nach dem Grundgesetz und auch nach dem Bundesgrenzschutzgesetz zulässig. Verfassungsrechtliche Gesetzesvorbehalte bestehen insoweit nicht.
Die innerstaatlichen Aufgabenzuweisungen für den Bundesgrenzschutz nach dem Grundgesetz dienen der Kompetenzabgrenzung gegenüber den Ländern. Das Grundgesetz untersagt dem Bund nicht, den Bundesgrenzschutz auch in anderen, nicht ausdrücklich angesprochenen Bereichen einzusetzen, wenn dem Bund dafür eine Verwaltungskompetenz zusteht. Dies ist der Fall. Der Bund betätigt sich hier im Rahmen der auswärtigen Gewalt. Auch das Bundesgrenzschutzgesetz verbietet diesen Einsatz nicht.
Ich möchte hinzufügen: Dieses Gesetz regelt — weil es soeben angesprochen wurde, sei es noch einmal gesagt — nur die Kompetenzabgrenzung zu den Aufgaben der Länderpolizeien bei uns und die der Eingriffsverwaltung gegenüber den Bürgern. Dienstrechtlich ist die Entsendung der Polizeivollzugsbeamten nach Namibia möglich. An ihrem Beamtenverhältnis ändert sich nichts.