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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/153 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11557 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und den Richtlinien für Aktuelle Stunden in der Sitzungszeit vom 1. bis 8. September 1989 11557 B Tagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken im Handwerk — Handwerkstatistikgesetz — Drucksache 11/4801 — 11557 B Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 11/4610) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Pfuhl, Stiegler, Dr. Hauchler, Dr. Gautier, Jung (Düsseldorf), Dr. Martiny, Dr. Ehrenberg, Meyer, Dr. Mitzscherling, Müller (Pleisweiler), Reuschenbach, Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Sperling, Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Stärkung des Wettbewerbs und Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (Drucksache 11/2017) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft und Erhalt der Lebensgrundlagen: Zur 5. GWB Novelle (Drucksache 11/4069) d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1985/1986 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) (Drucksache 11/554) e) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechstes Hauptgutachten der Monopolkommission 1984/85 hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 11/555) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft und Erhalt der Lebensgrundlagen: Zur Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 11/4070) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine funktionsfähige europäische Wettbewerbsordnung (Drucksache 11/4378) h) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum 16. Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 11/1677) i) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Verordnung (EWG) über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Drucksache 11/3407) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1987/88 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) (Drucksache 11/4611) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebtes Hauptgutachten der Monopolkommission 1986/87 hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 11/4804) Wissmann CDU/CSU 11558 C Dr. Jens SPD 11560D Grünbeck FDP 11564 D Frau Vennegerts GRÜNE 11566C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 11568D Hinsken CDU/CSU 11570D Vahlberg SPD 11572 C Dr. Pinger CDU/CSU 11574 D Antrag der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Todesurteile in der Volksrepublik China (Drucksache 11/4873) 11575 C Tagesordnungspunkt 26: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 11/4230) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 11/4568) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Drucksache 11/4609) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/4355, 11/4683) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/4303, 11/4685) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gansel, Frau Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle (Drucksache 11/2920) g) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Veröffentlichungspraxis der Bundesregierung zu Rüstungsexporten (Drucksache 11/4499) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Frau Garbe, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Forschung an B-Waffen, Toxinwaffen und C-Waffen (Drucksache 11/3940) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rüstungsexporte deutscher Unternehmen in den Irak, Rumänien, Ägypten und Argentinien (Drucksache 11/4519) j) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren von Ausrüstungsteilen zur Produktion chemischer Kampfstoffe im Irak (Drucksache 11/3762) k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion entziehen (Drucksache 11/4498 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagsordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umsetzung der UNO-Resolution 591 in bundesdeutsches Recht (Drucksache 11/4825) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einhaltung des UNO-Rüstungsembargos gegenüber Südafrika (Drucksache 11/4826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verminderung der Rüstungsexporte und verbesserte Rüstungsexportkontrolle (Drucksache 11/4842) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 III Zusatztagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Keine Genehmigung für Waffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten (Drucksache 11/4843) Kittelmann CDU/CSU . . . . 11578A, 11592 D Müller (Pleisweiler) SPD 11580 C Beckmann FDP 11583 B Stratmann GRÜNE 11585 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 11587A Vosen SPD 11588D Niegel CDU/CSU 11590 B Gansel SPD 11591B, 11593 A Tagesordnungspunkt 27: a) Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Polizeihilfe für Guatemala (Drucksachen 11/1813, 11/3579) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Polizeihilfe für Guatemala (Drucksache 11/2898) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Konditionierung der Entwicklungshilfe für El Salvador (Drucksachen 11/2405, 11/ 4574) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz von Bundesbürgern/Bundesbürgerinnen in El Salvador (Drucksachen 11/2844, 11/ 4551) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Friedensprozeß in Mittelamerika b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Förderung des Friedensprozesses in Zentralamerika (Drucksachen 11/824, 11/1130, 11/4812) Volmer GRÜNE 11594A, 11601D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . . 11595B Wischnewski SPD 11596C, 11602A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 11598B Irmer FDP 11599B Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ . . . 11600A Duve SPD (Erklärung nach § 30 GO) . . 11602 B Volmer GRÜNE (zur GO) 11601D Vizepräsidentin Renger 11601 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze (Drucksachen 11/2807, 11/4865) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 11603 D von der Wiesche SPD 11605 A Kolb CDU/CSU 11606D Hoss GRÜNE 11608A Heinrich FDP 11609B Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz) (Drucksache 11/4528) Engelhard, Bundesminister BMJ 11610 C Dr. de With SPD 11611 C Dr. Langner CDU/CSU 11615A Frau Unruh GRÜNE 11616D Frau Dr. Berghofer-Weichner, Staatsminister des Freistaates Bayern 11617 D Funke FDP 11619D Nickels GRÜNE 11621B Nächste Sitzung 11622 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 11623* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 11623* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 11557 153. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Andres SPD 23.06.89 Antretter SPD 23. 06. 89* Dr. Apel SPD 23. 06. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 23. 06. 89 Bredehorn FDP 23.06.89 Dr. von Bülow SPD 23. 06. 89 Carstens (Emstek) CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Conrad SPD 23. 06. 89 Diller SPD 23.06.89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 23. 06. 89 Fellner CDU/CSU 23.06.89 Gattermann FDP 23.06.89 Dr. Glotz SPD 23. 06. 89 Graf SPD 23.06.89 Großmann SPD 23.06.89 Hasenfratz SPD 23.06.89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Hauchler SPD 23. 06. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 23. 06. 89 Heistermann SPD 23.06.89 Dr. Hennig CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Hensel GRÜNE 23. 06. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Holtz SPD 23. 06. 89 * Frau Hürland-Büning CDU/CSU 23. 06. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 23. 06. 89 Jung (Lörrach) CDU/CSU 23. 06. 89 Kalisch CDU/CSU 23.06.89 Klein (Dieburg) SPD 23. 06. 89 Dr. Knabe GRÜNE 23. 06. 89 Koschnick SPD 23.06.89 Dr. Kreile CDU/CSU 23. 06. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 23. 06. 89 Lamers CDU/CSU 23.06.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Lennartz SPD 23.06.89 Lenzer CDU/CSU 23. 06. 89 * Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 23. 06. 89 Dr. Müller CDU/CSU 23. 06. 89 * Poß SPD 23.06.89 Reddemann CDU/CSU 23. 06. 89 * Reuschenbach SPD 23.06.89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 23. 06. 89 Rixe SPD 23.06.89 Frau Rock GRÜNE 23. 06. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 23. 06. 89 (Quickborn) Ruf CDU/CSU 23.06.89 Dr. Scheer SPD 23. 06. 89 * Schmidbauer CDU/CSU 23.06.89 Schröer (Mülheim) SPD 23. 06. 89 Such GRÜNE 23.06.89 Tietjen SPD 23.06.89 Frau Trenz GRÜNE 23. 06. 89 Vogt (Duren) CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 23. 06. 89 Wiefelspütz SPD 23.06.89 Frau Wollny GRÜNE 23. 06. 89 Zander SPD 23.06.89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 23. 06. 89 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/883 Nr. 30 Drucksache 11/3882 Nr. 3.42 (Berichtigung 11/4019) Drucksache 11/4238 Nr. 2.1 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/2465 Nr. 2.24 Drucksache 11/4161 Nr. 2.22 Drucksache 11/4337 Nr. 24
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf des Betreuungsgesetzes ist zweifellos, Herr Minister, ein großer Wurf und kann für diesen Bereich des persönlichen Sorgerechts als Jahrhundertwerk bezeichnet werden. Dafür, Herr Minister, unser ganz besonderer Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Das Betreuungsgesetz soll die aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Regelungen des Vormundschaftsrechts ablösen. Das Gesetz schafft u. a. die Entmündigung ab, ein Verfahren, das mit diskriminie-



    Funke
    renden Feststellungen über die geistigen Fähigkeiten einer Person beginnt und mit der Festschreibung der Geschäftsunfähigkeit endet. Das ist, wie Herr M nisterialdirigent Alfred Wolf einmal gesagt hat, ein grausames Verfahren. Da bekommt ein Mensch, der in Würde und Anstand alt geworden ist, bescheinigt, daß er aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen ist.
    Mit diesem Verfahren soll jetzt Schluß sein. Die zu weitreichenden und zweifellos auch zu wenig differenzierten Folgen des Vormundschaftsrechts werden beseitigt. Sie werden nicht mehr auf das Aberkennen von Geschäftsfähigkeit begrenzt, sondern sie sind auf das Zuerkennen von Hilfsbedürftigkeit und Hilfe gerichtet. Die Vormundschaft als Folge der Entmündigung entfällt genauso wie die Gebrechlichkeitspflegschaft. Statt dessen gibt es den Begriff der Betreuung. Über diesen kann man sicherlich streiten; aber ich glaube, daran wird die Sache nicht scheitern.
    Dieses Rechtsinstitut hat keine automatischen Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit. Das finde ich gut. Soweit eine Teilnahme am Rechtsverkehr im Einzelfall eingeschränkt werden muß, ordnet das Gericht einen Einwilligungsvorbehalt an. Dann kann der Betreute für diesen Aufgabenbereich nur mit Einwilligung seines Betreuers rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Das ist zu seinem eigenen Schutz.
    Für die Eheschließung und für die Verfügung von Todes wegen gilt der Einwilligungsvorbehalt nicht.
    Frau Ministerin, wir werden Ihre Anregung hinsichtlich der Hinterlegung bei den Beratungen sicherlich mit aufnehmen. Ich halte das für eine wichtige Angelegenheit. Ob das über das bisher bestehende Recht der Hinterlegung hinaus notwendig ist, werden wir in den Beratungen miteinander diskutieren müssen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Die Anregung ist aber gut!)

    — Sicher, wie auch viele Anregungen von Herrn Dr. de With in dieser ersten Lesung gut gewesen sind. Die werden wir berücksichtigen, genauso die Anregung von Frau Unruh. Hier wird keine Partei ausgegrenzt, vor allem nicht im Rechtsausschuß. Es ist nicht die Sache von Juristen, andere Parteien auszugrenzen.

    (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Unter den Sachverständigen und in den politischen Diskussionen war lange umstritten, wie die Sterilisation von Minderjährigen und von einwilligungsunfähigen Volljährigen zu behandeln sei. Wir begrüßen die Regelung im Entwurf des § 1905 BGB,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Wir nicht!)

    weil auf diese Weise die Sterilisation eines einwilligungsunfähigen Volljährigen nur in ganz seltenen Ausnahmefällen zur Abwendung schwerster Notlagen angewendet wird. Sie sehen an meiner Formulierung, Frau Nickels, daß ich das auch nochmals stark einschränke. Damit wird die zur Zeit bestehende Grauzone aufgehoben

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das könnte man auch anders machen, Herr Funke!)

    und eine klare gesetzliche Regelung vorgenommen. — Darüber werden wir zu diskutieren haben, Frau Nickels.
    Die Sterilisation Minderjähriger wird ausdrücklich verboten.
    Der Schwangerschaftsabbruch bei einwilligungsunfähigen behinderten Frauen wird im Regierungsentwurf nicht ausdrücklich geregelt. Nach der Begründung sind solche Schwangerschaftsabbrüche durch den Entwurf des § 1904 BGB mit umfaßt. Ob diese insbesondere im Hinblick auf die speziellen Bestimmungen des § 218a StGB ausreichend sind und auf die besondere Situation von psychisch kranken oder geistig oder seelisch behinderten Frauen genügend Rücksicht nimmt, muß in den Ausschußberatungen noch intensiv untersucht werden, gegebenenfalls mit Hilfe von entsprechenden Sachverständigenanhörungen. In dieser Frage ist meine Fraktion noch nicht endgültig festgelegt. Wir wollen uns da noch beraten lassen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das finde ich gut!)

    Wir begrüßen weiterhin, daß durch Altersvorsorgemaßnahmen und Betreuungsverfügungen sozusagen schon in den „gesunden Tagen" vorsorglich Anordnungen für den Betreuungsfall getroffen werden können.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr gut!)

    Sie sollten da die Juristen und die Rechtsanwälte nicht in die Ecke stellen, Frau Unruh. Auch Rechtsanwälte sollten nicht beseitigt werden, wie Sie das formuliert haben, sondern Sie brauchen sie gerade auch für solche Fälle. Ich stehe da gern zur Verfügung.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: In München gibt es Rechtsanwaltspraxen mit tausend Entmündigten! Das schaffen Sie als erstes mal ab!)

    Insbesondere kann bestimmt werden, wer Betreuer sein soll und wie die zukünftige Lebensgestaltung des Betreuten aussehen soll. Die Sorge für die persönlichen Angelegenheiten des Betreuten wird auf diese Weise gestärkt. Für die Übernahme der Betreuung werden ja auch finanzielle Anreize geschaffen. Die Betroffenen sollen von den Kosten des Verfahrens entlastet werden. Das sind noch einmal zusätzliche Kosten für die Landesjustizverwaltungen, Frau Ministerin.
    Für die Bestellung eines Betreuers wird ein einheitliches Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingerichtet. In diesem Verfahren ist der Betroffene selbst verfahrensfähig, wodurch seine Rechtsstellung wesentlich gestärkt wird. Er muß vom Richter vor der Betreuerbestellung angehört werden. Kann er seine Rechte nicht selbständig wahrnehmen, ist ihm von Amts wegen ein Verfahrenspfleger beizuordnen.
    Vor der Betreuerbestellung soll außerdem grundsätzlich ein umfassendes Gutachten eingeholt werden. Die Betreuerbestellung kann nur befristet erfolgen, auf längstens fünf Jahre, was ich auch für eine sehr gute Sache halte.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Zu lang!)

    — Es ist höchstens für die Dauer von fünf Jahren, Frau Unruh. So steht es im Gesetzentwurf.



    Funke
    Vor einer Verlängerung der Betreuung findet eine erneute gerichtliche Überprüfung statt. Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, daß das neue Recht auch allen heute schon unter Vormundschaft und Pflegschaft Stehenden zugute kommt.
    Diese neuen Regelungen, meine Damen und Herren, die dem betroffenen Bürger seine Menschenwürde belassen und ihm mehr persönliche Hilfe und Zuwendung zuteil werden lassen, sind nun einmal nicht zum Nulltarif zu haben, Frau Ministerin. Wir sind uns bewußt, daß dies insbesondere bei den Bundesländern ganz erhebliche Kosten verursacht. Ich werde mich als Mitglied eines Koalitionsausschusses eines sozialliberalen Senats bemühen, die entsprechenden Gelder zur Verfügung zu stellen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Gut!)

    Die Notwendigkeit, dieses Betreuungsgesetz zu verabschieden, ergibt sich auch dadurch, daß sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit Ende des letzten Jahrhunderts verändert haben. War es damals noch üblich, daß gebrechliche, behinderte und im Alter geschäftsunfähig gewordene Familienmitglieder durch die Familie geschützt und beschützt wurden, haben sich diese Verhältnisse durch die kleinteiligen Familien gewandelt. Die Gesellschaft ist daher in ihrer Gesamtheit aufgerufen, diese veränderte Einstellung zur Familie zu berücksichtigen. Der Staat muß den betroffenen Mitgliedern der Gesellschaft mehr Betreuung und mehr Zuwendung zuteil werden lassen. Er muß die dadurch entstehenden Kosten mittragen.
    Wir sagen der Bundesregierung zu, daß das Gesetz zügig und intensiv beraten wird. Die Anregungen, die hier aus dem Hause gekommen sind, werden mit Sicherheit berücksichtigt.
    Der vorliegende Entwurf basiert auf zahlreichen Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Verbänden. Die Psychiatrie-Enquete und die Diskussionen beim Deutschen Juristentag möchte ich besonders hervorheben. Für diese Beiträge danken wir. Wir hoffen, daß wir diese wissenschaftliche Begleitung auch bei unseren Beratungen in den Ausschüssen erfahren dürfen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Nickels, letzte Rede vor der Sommerpause.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Hallo, Martin! Lieber Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen!

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Martin ist der Sohn!)

    Hier ist heute öfter darauf hingewiesen worden, daß wir uns an 40 Jahre Grundgesetz zu erinnern und dies zu feiern haben. Darauf möchte ich mich beziehen. Ich beziehe mich nur — Herr Minister, das wissen Sie vielleicht — auf § 1905 dieses Gesetzes, wo wir sehr viel zugearbeitet haben. Das konnten wir, weil Sie dankenswerterweise Ihre Entwürfe und Vorstellungen der Öffentlichkeit früh vorgestellt haben. Wir haben darum auch schon im Mai letzten Jahres von der grünen Fraktion aus eine Anhörung gemacht. Herr Kiermeier war ebenfalls da. Das hat sehr dazu beigetragen, daß wir gründlich darüber diskutieren konnten. Ich kann jetzt nur ganz wenig davon sagen.
    Ich denke, wir dürfen über die Frage der Sterilisation nicht einwilligungsfähiger Menschen nicht diskutieren, ohne uns an unsere eigene Geschichte zu erinnern. Wir haben ja in dieser Woche noch ein sehr schlimmes Beispiel hier im Bundestag gehabt. Wir haben 40 Jahre gebraucht, bis die Erbgesundheitsgesetze geächtet worden sind. Das bißchen Wiedergutmachung im finanziellen Bereich ist so gering und durch Härtefallrichtlinien, die ja im Ermessen des Finanzministeriums stehen, so schlimm, daß wir immer wieder darüber debattieren müssen. Ich finde das beschämend. Daran müssen wir uns erinnern.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Vor diesem Hintergrund muß diskutiert werden.
    Hier ist oft gesagt worden, wir hätten eine Grauzone. Das stimmt. Etwa 1 000 Menschen werden im Jahr ohne Einwilligung sterilisiert. Diese Praxis ist aber nicht rechtmäßig, sondern widerspricht eindeutig geltendem Recht. Es ist so, daß die Rechtslage das verbietet. Ich glaube, Herr Minister, wenn es jetzt eine solche Grauzone gibt, dann kann man oder darf man, wenn man Humanität für alle wichtig nimmt, den Problemen nicht beikommen, indem man versucht, wenn auch mit strengen Regularien, das einzuengen. Man muß vielmehr dieses Verbot bekräftigen.
    Sie tun das ja für die Minderjährigen; das finde ich sehr gut. Aber man hätte es bis auf die ganz geringe Ausnahme der absolut lebensbedrohlichen Situation, von der Herr de With sprach, auch für volljährige, nicht einwilligungsfähige Personen machen müssen. Das ist unsere Auffassung.
    Der heftige Streit der Betroffenen, der ja entstehen konnte, weil Sie so früh damit an die Öffentlichkeit gegangen sind, hat ganz klar gezeigt, daß man mehrere Gesichtspunkte berücksichtigen muß.
    Wir haben drei Essentials, also drei Anforderungen, für diese Frage der Sterilisation nicht einwilligungsfähiger Menschen.
    Erstens. Für uns sind Grundrechte für alle Menschen unteilbar, d. h. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auch auf die Unverletzlichkeit und Unversehrbarkeit der Person. Wenn es in einigen Bereichen schwierig wird, weil man diese geistig behinderten Menschen nicht mehr trennen will, sondern sie in betreuten Wohneinrichtungen menschenwürdiger leben lassen will, dann darf man in ihre körperliche Unversehrtheit nicht ohne ihre Zustimmung eingreifen, sondern man muß vielmehr Betreuungsmöglichkeiten stellen. Das ist der richtige Weg. Denn auch das hat unsere Geschichte gezeigt: Wenn man Probleme lösen will, indem man Menschenrechte, wenn auch unter sehr strengen Gesichtspunkten ein Stück weit einschränkt, dann schlägt das auf die ganze Gesellschaft durch. Wir dürfen das nicht zulassen. Es ist ein Dienst für uns alle. — Das ist die erste Anforderung.
    Die zweite ist: Eine solche Regelung muß Mißbrauchsmöglichkeiten ausschließen. Es ist hier schon



    Frau Nickels
    gesagt worden, daß jetzt von der Bundesratsbank bereits finanzielle Erwägungen kommen. Es ist klar, daß man rechnet. Aber diese finanziellen Erwägungen sind dazu geeignet, einen guten Ansatz vielleicht wirklich zu zerstören. Da muß man sehr aufpassen.
    Vor allen Dingen erscheinen uns auch Erwägungen der Bundesärztekammer zusammen mit den fiskalischen Gesichtspunkten sehr, sehr gefährlich, weil hier auch schon die Stellungnahmen zeigen, daß eine Ausweitung dieser Sterilisationspraxis von einigen Seiten, jedenfalls auch in der Ärzteschaft, gewollt ist.
    Drittens. Wir leben in einer Zeit, in der die Gentechnik eine sehr wichtige Rolle spielt und in der man Einsparungen im sozialen Bereich macht. Es wird uns noch viel mehr kosten, Frau Berghofer-Weichner, wie auch Sie sagen, weil wir mehr alte Menschen bekommen. Wir haben zudem die Möglichkeiten der Gentechnik. Auch das müssen wir berücksichtigen, damit nicht die Humanität aus Kostenerwägungen wie von einer Schere abgeschnitten wird, weil man die Gentechnik hier benutzen will und die Menschenrechte teilbar macht. Das halten wir für sehr gefährlich.
    Aus diesen Gründen stimmen wir mit Ihren Vorstellungen nicht überein. Wir haben sehr viel mehr Vorschläge dazu vorgelegt. Diese werden wir in die Beratung einbringen.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)