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ID1115310100

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
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    22. Berghofer-Weichner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/153 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 153. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11557 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und den Richtlinien für Aktuelle Stunden in der Sitzungszeit vom 1. bis 8. September 1989 11557 B Tagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistiken im Handwerk — Handwerkstatistikgesetz — Drucksache 11/4801 — 11557 B Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Drucksache 11/4610) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Pfuhl, Stiegler, Dr. Hauchler, Dr. Gautier, Jung (Düsseldorf), Dr. Martiny, Dr. Ehrenberg, Meyer, Dr. Mitzscherling, Müller (Pleisweiler), Reuschenbach, Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Sperling, Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Stärkung des Wettbewerbs und Verhinderung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (Drucksache 11/2017) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft und Erhalt der Lebensgrundlagen: Zur 5. GWB Novelle (Drucksache 11/4069) d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1985/1986 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) (Drucksache 11/554) e) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechstes Hauptgutachten der Monopolkommission 1984/85 hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 11/555) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Demokratisierung der Wirtschaft und Erhalt der Lebensgrundlagen: Zur Wettbewerbspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 11/4070) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Dr. Jens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine funktionsfähige europäische Wettbewerbsordnung (Drucksache 11/4378) h) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum 16. Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 11/1677) i) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem geänderten Vorschlag der Kommission an den Rat für eine Verordnung (EWG) über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Drucksache 11/3407) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1987/88 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) (Drucksache 11/4611) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 14: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebtes Hauptgutachten der Monopolkommission 1986/87 hier: Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 11/4804) Wissmann CDU/CSU 11558 C Dr. Jens SPD 11560D Grünbeck FDP 11564 D Frau Vennegerts GRÜNE 11566C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 11568D Hinsken CDU/CSU 11570D Vahlberg SPD 11572 C Dr. Pinger CDU/CSU 11574 D Antrag der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Todesurteile in der Volksrepublik China (Drucksache 11/4873) 11575 C Tagesordnungspunkt 26: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 11/4230) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 11/4568) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und zum Verbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Drucksache 11/4609) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/4355, 11/4683) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/4303, 11/4685) f) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gansel, Frau Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle (Drucksache 11/2920) g) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Veröffentlichungspraxis der Bundesregierung zu Rüstungsexporten (Drucksache 11/4499) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Frau Garbe, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Forschung an B-Waffen, Toxinwaffen und C-Waffen (Drucksache 11/3940) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rüstungsexporte deutscher Unternehmen in den Irak, Rumänien, Ägypten und Argentinien (Drucksache 11/4519) j) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren von Ausrüstungsteilen zur Produktion chemischer Kampfstoffe im Irak (Drucksache 11/3762) k) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: MBB die Erlaubnis zur Kriegswaffenproduktion entziehen (Drucksache 11/4498 [neu]) in Verbindung mit Zusatztagsordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umsetzung der UNO-Resolution 591 in bundesdeutsches Recht (Drucksache 11/4825) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einhaltung des UNO-Rüstungsembargos gegenüber Südafrika (Drucksache 11/4826) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verminderung der Rüstungsexporte und verbesserte Rüstungsexportkontrolle (Drucksache 11/4842) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 III Zusatztagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Pleisweiler), Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Keine Genehmigung für Waffenexporte in den Nahen und Mittleren Osten (Drucksache 11/4843) Kittelmann CDU/CSU . . . . 11578A, 11592 D Müller (Pleisweiler) SPD 11580 C Beckmann FDP 11583 B Stratmann GRÜNE 11585 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 11587A Vosen SPD 11588D Niegel CDU/CSU 11590 B Gansel SPD 11591B, 11593 A Tagesordnungspunkt 27: a) Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Polizeihilfe für Guatemala (Drucksachen 11/1813, 11/3579) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Polizeihilfe für Guatemala (Drucksache 11/2898) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Konditionierung der Entwicklungshilfe für El Salvador (Drucksachen 11/2405, 11/ 4574) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz von Bundesbürgern/Bundesbürgerinnen in El Salvador (Drucksachen 11/2844, 11/ 4551) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Friedensprozeß in Mittelamerika b) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Förderung des Friedensprozesses in Zentralamerika (Drucksachen 11/824, 11/1130, 11/4812) Volmer GRÜNE 11594A, 11601D Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . . 11595B Wischnewski SPD 11596C, 11602A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 11598B Irmer FDP 11599B Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ . . . 11600A Duve SPD (Erklärung nach § 30 GO) . . 11602 B Volmer GRÜNE (zur GO) 11601D Vizepräsidentin Renger 11601 C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze (Drucksachen 11/2807, 11/4865) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA . . 11603 D von der Wiesche SPD 11605 A Kolb CDU/CSU 11606D Hoss GRÜNE 11608A Heinrich FDP 11609B Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz) (Drucksache 11/4528) Engelhard, Bundesminister BMJ 11610 C Dr. de With SPD 11611 C Dr. Langner CDU/CSU 11615A Frau Unruh GRÜNE 11616D Frau Dr. Berghofer-Weichner, Staatsminister des Freistaates Bayern 11617 D Funke FDP 11619D Nickels GRÜNE 11621B Nächste Sitzung 11622 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 11623* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 11623* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 153. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1989 11557 153. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Andres SPD 23.06.89 Antretter SPD 23. 06. 89* Dr. Apel SPD 23. 06. 89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 23. 06. 89 Bredehorn FDP 23.06.89 Dr. von Bülow SPD 23. 06. 89 Carstens (Emstek) CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Conrad SPD 23. 06. 89 Diller SPD 23.06.89 Dr. Faltlhauser CDU/CSU 23. 06. 89 Fellner CDU/CSU 23.06.89 Gattermann FDP 23.06.89 Dr. Glotz SPD 23. 06. 89 Graf SPD 23.06.89 Großmann SPD 23.06.89 Hasenfratz SPD 23.06.89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Hauchler SPD 23. 06. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 23. 06. 89 Heistermann SPD 23.06.89 Dr. Hennig CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Hensel GRÜNE 23. 06. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Holtz SPD 23. 06. 89 * Frau Hürland-Büning CDU/CSU 23. 06. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 23. 06. 89 Jung (Lörrach) CDU/CSU 23. 06. 89 Kalisch CDU/CSU 23.06.89 Klein (Dieburg) SPD 23. 06. 89 Dr. Knabe GRÜNE 23. 06. 89 Koschnick SPD 23.06.89 Dr. Kreile CDU/CSU 23. 06. 89 Dr.-Ing. Laermann FDP 23. 06. 89 Lamers CDU/CSU 23.06.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Lennartz SPD 23.06.89 Lenzer CDU/CSU 23. 06. 89 * Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 23. 06. 89 Dr. Müller CDU/CSU 23. 06. 89 * Poß SPD 23.06.89 Reddemann CDU/CSU 23. 06. 89 * Reuschenbach SPD 23.06.89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 23. 06. 89 Rixe SPD 23.06.89 Frau Rock GRÜNE 23. 06. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 23. 06. 89 (Quickborn) Ruf CDU/CSU 23.06.89 Dr. Scheer SPD 23. 06. 89 * Schmidbauer CDU/CSU 23.06.89 Schröer (Mülheim) SPD 23. 06. 89 Such GRÜNE 23.06.89 Tietjen SPD 23.06.89 Frau Trenz GRÜNE 23. 06. 89 Vogt (Duren) CDU/CSU 23. 06. 89 Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 23. 06. 89 Frau Wieczorek-Zeul SPD 23. 06. 89 Wiefelspütz SPD 23.06.89 Frau Wollny GRÜNE 23. 06. 89 Zander SPD 23.06.89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 23. 06. 89 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 11/883 Nr. 30 Drucksache 11/3882 Nr. 3.42 (Berichtigung 11/4019) Drucksache 11/4238 Nr. 2.1 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/2465 Nr. 2.24 Drucksache 11/4161 Nr. 2.22 Drucksache 11/4337 Nr. 24
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    Rede von Gertrud Unruh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Liebe Volksvertreter und Volksvertreterinnen! 40 Jahre Bundesrepublik Deutschland: Überlegen Sie sich einmal, was wir auf dem technologischen Sektor alles geschafft haben. Überlegen Sie sich einmal, daß in diesem Haus Milliardenbeträge bewilligt worden sind, nicht um die Würde des Menschen zu stärken, sondern um die Würde des Menschen an und für sich technologisch noch mehr zu unterdrücken.
    Jetzt kommt doch der Punkt: Da hat es tatsächlich ein Justizminister geschafft — nach 40 Jahren Bundesrepublik Deutschland! — , in diesem Hause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das schlimme Vormundschaftsgesetz ablösen soll, und schon kommen von der Länderbank Einwände wegen 200 Millionen DM. Es ist für die Menschen draußen unerträglich, so etwas hören zu müssen.
    Leben wir Menschen eigentlich in diesem Staat Bundesrepublik Deutschland, um ständig unsere Würde — im wesentlichen im Alter — verletzen zu lassen? Sind Sie nicht vielmehr alle aufgerufen, die Würde des Menschen mit — mein Gott! — 200 Millionen DM zu stärken? Jeder Abgeordnete — es ist ja alles leer —, jeder Abgeordnete, der es nachliest, müßte sich in Grund und Boden schämen, überhaupt Abgeordneter dieses Hauses zu sein, wenn er nicht zustimmen würde. Jeder Abgeordnete irgendeines



    Frau Unruh
    Landtages müßte sich schämen, wenn er nicht zustimmte. Jeder Abgeordnete irgendeines Kreises oder irgendeiner Kommune müßte sich schämen, wenn er als Volksvertreter oder Volksvertreterin nicht zustimmte.
    Also heißt es doch: Wir — im besonderen wir Alten — müssen rangehen. Wir müssen euch noch weiter Feuer irgendwo drunter machen, und wir dürfen euch unsere Wählerstimmen nicht mehr geben, was ja wunderbar geklappt hat bei den letzten Wahlen.
    Wenn man auf Bayern stolz ist, dann bin auch ich auf Bayern stolz, weil da eine andere Denkrichtung angefangen hat. Aber darauf, daß die Reps kommen, bin ich überhaupt nicht stolz. — Aber jetzt überlegen Sie sich einmal, woher das eine kommt, weil das andere fehlt.
    40 Jahre Bundesrepublik Deutschland bedeutet für alle Fraktionen in diesem Haus oder für die, die jemals an der Regierung waren, doch an und für sich ein Versagen der Menschlichkeit, eine Verletztheit der Würde des Menschen, die Sie ja 40 Jahre lang mit Füßen getreten haben.
    Dann kommen da so komische Graue Panther und machen dies 1986 zu einem Wahlkampfthema. Keine Altpartei will diese komischen Grauen Panther in ein Bündnis aufnehmen; die GRÜNEN tun es. Und siehe da, alles, was uns dann gesagt worden ist, Herr Bundesjustizminister, war: Dieses Gesetz kann man überhaupt nicht ändern; das ist so kompliziert; das greift in alle Tücken anderer Gesetze ein.
    Dann haben wir — GRÜNE und Graue zusammen — veranlaßt, daß ein Gesetzentwurf aus München — aber nicht von der CSU, sondern von einem parteilosen Rechtsanwalt — auf den Tisch kam. Damit hatten wir das politische Pfund in der Tasche, den Spitzenpolitikern letztlich zu zeigen: Guckt mal, das geht. Dann ist der Herr Bundesjustizminister Gott sei Dank an diese Aufgabe herangegangen. Er hat sich auch Vormundschaftsrichter in sein Beratungsgremium geholt, weil man ja immer sagte: die bösen Vormundschaftsrichter. Nur, was sollen die bösen Vormundschaftsrichter machen, wenn auch die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände diese Denkrichtung haben, die sogar noch mit diesen entmündigten Menschen Geld verdienen, und gar nicht wenig, wenn sich diese Heime immer weiter ausbreiten, wenn diese Psychiatrien sich immer weiter ausbreiten, wenn sich diese Altersdesorientiertheit durch Psychopharmaka immer weiter ausbreitet?
    Wer den letzten „Spiegel" gelesen hat, weiß, daß die Alzheimer Krankheit eine typische Gehirnkrankheit ist, bei der überhaupt keine Forschungsprojekte laufen. An Alzheimer sterben viel, viel mehr alte Menschen als an AIDS usw. Wenn wir alle ruhig sind, die wir politische Verantwortung tragen, weil wir meinen, ach, das sind alte Köpfe, was sollen wir da noch groß investieren und groß machen, dann halte ich das für bedauerlich.
    Ich glaube, ein Anstoß ist gekommen. Und nehmen Sie mit: Wir Grauen Panther geben keine Ruhe in der Bundesrepublik Deutschland, im Verbund mit dem Vormundschaftsgerichtstag, der sich Gott sei Dank gebildet hat. Das sind Vormundschaftsrichter und
    -richterinnen, die sogar mit einem Theaterstück durch die Bundesrepublik ziehen, die wir hier in Bonn auf Ihre Einladung, Herr Justizminister, hin haben sehen dürfen, die bildhaft darstellen: Man kann es menschlich regeln, und man kann es so wie gehabt regeln.
    Ich kann Ihnen nur Mut machen. Folgen Sie dem Ringmodell der Grauen Panther: Einer, der kann, hilft zwei anderen. Es ist ein Ring von 26 Menschen; dazu zwei Profis, die damit Geld verdienen und die entlasten, die gegen Aufwandsentschädigung in der sogenannten ehrenamtlichen Arbeit den Menschen, die gehandicapt sind, helfen. Das Modell könnte jede Kirche, jeder Wohlfahrtsverband und jeder, der willig ist, schon lange in die Tat umgesetzt haben.
    In diesem Sinne, Herr de With — Sie haben so gut geredet, das brauchte ich nicht mehr darlegen; und ich höre auch auf, Herr Präsident, seien Sie nicht so hart mit mir; es ist ja nur ein Minütchen — , wünsche ich Ihnen allen im Haus auch einen guten Urlaub, gute Ferien und vor allen Dingen für den nächsten Wahlkampf: Graue Panther dabei.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin, mein Versuch, Sie zur Ruhe zu kriegen, hat über eine Minute gedauert.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Ein Minütchen!)

Das Wort hat die bayerische Staatsministerin der Justiz, Frau Berghofer-Weichner.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige mit dem Ziel zu reformieren, die Rechtsstellung psychisch kranker und körperlich, geistig oder seelisch behinderter Menschen zu verbessern. Als Mitglied des Bundesrats sehe ich als meine erste Aufgabe, heute Ihnen, Herr Bundesjustizminister, die Anerkennung zu dem von Ihnen erarbeiteten Entwurf auszudrücken und hervorzuheben, daß die Länder mit den Grundzügen und Zielen der Reform übereinstimmen.
    Für mich persönlich will ich betonen, daß mir sehr daran liegt, die Reform zu unterstützen und voranzubringen. Ich lege aber nach den vorhergehenden Ausführungen ganz besonders Wert darauf, all denen herzlich zu danken, die seit fast 90 Jahren als Vormünder und Pfleger treu und mit Hingabe für die ihnen anvertrauten Menschen gewirkt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie verdienen diese heutige Schelte wirklich nicht.
    Über die Notwendigkeit der Reform besteht in den Fachkreisen, in den Behindertenverbänden, der gerichtlichen Praxis, auf dem Deutschen Juristentag oder beim Anwaltstag Übereinstimmung. Die Überlegungen zum Inhalt der Reform sind so weit vorangeschritten, daß das Gesetz auch nach Meinung der Länder noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
    Die Gründe für eine Reform sehe ich vor allem in folgendem: Die Entmündigung und das Entmündi-




    (Bayern gungsverfahren entsprechen nicht mehr den heutigen Rechtsvorstellungen, nach denen staatliche Eingriffe am Maßstab des geringstmöglichen Eingriffs und der Verhältnismäßigkeit gemessen werden müssen. Um den schweren, die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen erfassenden Eingriff der Entmündigung zu vermeiden, sind die Gerichte im süddeutschen Raum zunehmend dazu übergegangen, statt einer Entmündigung mit der Folge der Vormundschaft eine Gebrechlichkeitspflegschaft anzuordnen. Dagegen haben die Gerichte im norddeutschen Raum diese Rechtsprechung nicht übernommen. Herr Dr. de With hat bereits darauf hingewiesen, daß sich dadurch in der Bundesrepublik Deutschland eine unterschiedliche Rechtspraxis entwickelt hat, die nur durch eine Neuregelung beseitigt werden kann. Die Zahl der Entmündigungen in Schleswig-Holstein und Hamburg war z. B. im Jahre 1987 etwa fünfmal so hoch wie in Baden-Württemberg und Bayern. Ich bin sicher, meine Damen und Herren — wenn ich etwas humorvoll werden darf — , niemand wird die Ursache dafür in einem etwaigen Nord-Süd-Gefälle bei den Betroffenen suchen wollen. Aus Ländersicht ist ferner wichtig, die bisher nach geltendem Recht bestehende Zweigleisigkeit der Verfahren abzuschaffen. Die Befassung zweier Gerichte, des Prozeßgerichts für die Entscheidung über die Entmündigung und des Vormundschaftsgerichts für die Bestellung eines Vormunds oder die Anordnung einer Pflegschaft, ist unzweckmäßig. Der Entwurf schafft dieses Nebeneinander ab und führt ein einheitliches Rechtsinstitut der Betreuung ein. Der Betreuer wird zukünftig vom Vormundschaftsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestellt werden. Über das Wort „Betreuung" kann man sicher streiten. Aber wenn man dann den Betroffenen als den „Bebeistandeten" bezeichnen würde, fände ich das auch nicht sehr optimal. Und im Wort „Betreuung" ist ja immerhin das Wort „Treue" enthalten, nämlich die Treue, mit der man für den sorgen muß, der einem anvertraut ist. Also, ich glaube, wir werden uns am Wort nicht auseinanderstreiten. Die Reform verbessert grundlegend die Rechtsstellung des psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen. Der Entwurf sieht vor, daß ihm ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gewährleistet sein soll, soweit dies nach den Umständen möglich ist. Daß der Bundesrat eine Reihe von Änderungsvorschlägen beschlossen hat, erklärt sich also nicht aus einer insgesamt ablehnenden Haltung, sondern liegt daran, daß die Reform ein wichtiges und umfangreiches Gesetzesvorhaben ist, bei dem eine kritiklose Billigung sämtlicher Vorschriften des Entwurfs durch den Bundesrat, dessen Mitglieder ja für den praktischen Vollzug verantwortlich sein werden, nicht zu erwarten war. In einigen Punkten, vor allem in Verfahrensfragen und bei den Kosten, haben die Länder deshalb Änderungswünsche. Aber Sie, Herr Bundesminister, haben schon zu Recht festgestellt, daß die Vorschläge des Bundesrats keinen Eingriff in die Substanz des Entwurfs darstellen. Der Bundesrat mußte auch auf die Finanzierungsfrage eingehen. Er hat hierzu in seiner Stellungnahme ausgeführt, daß sich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen nicht kostenneutral verwirklichen lassen. Die Kostenbelastung darf aber angesichts der kritischen Haushaltslage der Länder nicht außer acht gelassen werden. (Frau Unruh [GRÜNE]: Ist ja Quatsch! — Kraus [CDU/CSU]: Keine unqualifizierten Zurufe, Frau Unruh! — Frau Unruh [GRÜNE]: Die mache ich, wie es mir paßt, Herr Kollege! — Kraus [CDU/CSU]: Man glaubt es Ihnen!)


    (Frau Unruh [GRÜNE]: Tausend Rechtsanwälte!)

    Der Bundesrat mußte daher nach Wegen für eine Kostenminderung suchen.
    Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen greifen die Substanz des Entwurfs nicht an. Und er darf, meine Damen und Herren, nicht an der Kostenfrage scheitern. Kosten pflegen sich im übrigen, wenn die Grundentscheidung gefallen ist, in der Höhe sowieso weiterzuentwickeln.
    Ein wichtiges Anliegen ist mir auch, die Mehrbelastung der Gerichte durch die Neuregelung in Grenzen zu halten. Unter diesem Aspekt hat der Bundesrat einige Änderungsvorschläge gemacht, die dem Richter eine flexible, dem Einzelfall angepaßte Verfahrensgestaltung ermöglichen.
    Zu Recht regelt der Entwurf nun die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen und erkennt ihm für das vormundschaftsgerichtliche Verfahren die Verfahrensfähigkeit zu. Wann und in welcher Umgebung der Richter diese Anhörung vornimmt, sollte ihm aber nicht bis ins einzelne vorgeschrieben werden. Ein zu großer Perfektionismus in den Verfahrensregeln führt nur zu starren Formalitäten und nimmt dem Richter die Möglichkeit, dem Einzelfall in der gebotenen Weise gerecht zu werden.
    Der Kreis derer, meine Damen und Herren, für die bisher Vormundschaft und Pflegschaft — in Zukunft die Betreuung — angeordnet werden müssen, ist sehr unterschiedlich. Er reicht, um nur einige Bereiche zu nennen, von denen, die mit schweren geistigen Behinderungen geboren werden und nie selbständig werden können, bis zu den schwer Drogen- und Alkoholgeschädigten, vom psychisch Kranken bis zu den Menschen, die im Alter einen Schwund ihrer geistigen Kräfte erfahren und eines Tages betreuungsbedürftig werden. Erfreulicherweise werden — das ist schon mehrfach angeklungen — heute immer mehr Menschen immer älter, viele davon in einer bewundernswert guten körperlichen und geistigen Verfassung.
    Wir können aber nicht die Augen davor verschließen, daß ein gewisser Teil früher oder später geistig abbaut und eines Tages seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Diese Zahl wird angesichts des zunehmenden Anteils der älteren Genera-



    Staatsminister Frau Dr. Berghofer-Weichner (Bayern)

    tion an der Gesamtbevölkerung in den nächsten Jahrzehnten erheblich anwachsen.
    Während heute in der Bundesrepublik Deutschland 15 % der Bevölkerung älter als 65 Jahre sind, werden es im Jahr 2030 30 % der Bevölkerung sein. Seit dem Jahr 1955 hat sich die Zahl der 90jährigen um 600 % erhöht, bei ihnen aber sind etwa 30 % im Sinne unseres Gesetzentwurfs betreuungsbedürftig.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Das kennen wir doch alles schon!)

    Ich kenne aus meiner politischen und meiner vielfältigen Tätigkeit im sozialen Bereich die Ängste vor dieser Situation, die sich angesichts mancher Fälle schon bei Menschen mittleren Alters einstellen.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Schaffen Sie doch die Rechtsanwälte ab!)

    Wir müssen ja auch vermerken, daß heute immer mehr Menschen völlig alleinstehend sind oder nach dem Tod des Ehegatten sein werden. Sie stellen mit Entsetzen fest, daß es keine Möglichkeit gibt, selbst rechtswirksam für diese Lage vorzusorgen.
    Mein besonderes Anliegen war es also, die in dem Entwurf angestrebten Möglichkeiten der Selbstbestimmung gerade im Hinblick auf diesen Personenkreis noch zu erweitern: mehr Selbstbestimmung auch durch rechtzeitige Vorsorge.
    Nicht nur Wünsche und Vorstellungen, die im Zeitpunkt des Eintritts der Betreuungsbedürftigkeit geäußert werden, sollen grundsätzlich berücksichtigt werden, sondern auch solche Wünsche und Vorschläge, die der Betroffene noch im Besitz seiner geistigen Kräfte für den Betreuungsfall erklärt hat.
    Der Entwurf enthält diese von mir vorgeschlagenen Regelungen, und auch ich möchte an dieser Stelle Herrn Kiermeier meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Es ist nicht selbstverständlich, daß jemand den Ärger, nicht selbst auf diese Ideen gekommen zu sein, überwindet und sie akzeptiert. Aber er stammt ja ebenso wie sein Minister aus Bayern, und da ist das möglich. Ich bedanke mich dafür.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jeder Bürger wird also in Zukunft für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit einen anderen bevollmächtigen können, für ihn Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Durch eine solche, rechtzeitig erteilte Vollmacht können sich vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen erübrigen. Denn eine Betreuung ist vom Gericht nur anzuordnen, soweit sie erforderlich ist. Erledigt der Bevollmächtigte die nötigen Angelegenheiten, bedarf es in vielen Fällen keiner Bestellung eines Betreuers. Diese sogenannte Altersvorsorgevollmacht ist im Entwurf in § 1896 BGB verankert. Sie wird dazu beitragen, daß mehr noch als bisher von der Möglichkeit der Vollmacht zur Vermeidung vormundschaftsgerichtlicher Maßnahmen Gebrauch gemacht wird.
    Aber nicht für jeden Bürger ist dieser Weg möglich. Viele ältere Menschen stehen allein und haben keine Vertrauensperson. Auch in solchen Fällen soll künftig jede Bürgerin und jeder Bürger Vorsorge treffen können. Denn nicht nur Vorschläge und Wünsche, die der Betroffene bei Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit erklärt hat, sollen nach dem Entwurf vom Gericht zu beachten sein, sondern auch früher geäußerte Wünsche und Vorschläge, die sich auf alle Bereiche der Lebensgestaltung beziehen können, also etwa auf die Verwendung des Einkommens oder des Vermögens, auf Aussagen zur Wohnungsauflösung, zur Wahl des Heimes oder zur Person des Betreuers.
    Kann ich noch eine Minute haben, Herr Präsident?