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    Plenarprotokoll 11/146 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 146. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Inhalt: Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D Hermann Höcherl 10793 A Begrüßung des amtierenden Präsidenten der Nationalversammlung der Vereinigten Republik Tansania 10793 D Verzicht der Abg. Dr. Mitzscherling und Frau Dr. Martiny-Glotz auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 10793D, 10794 A Eintritt der Abg. Dr. Diederich (Berlin) und Frau Kastner in den Deutschen Bundestag 10793 D, 10794 A Bestimmung des Abg. Dr. Bötsch als ordentliches Mitglied und des Abg. Kraus als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Ausscheiden des Abg. Dr. Waigel 10794 A Erweiterung der Tagesordnung 10794 A, 10853 D Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum NATO-Gipfel am 29./ 30. Mai 1989 in Brüssel Dr. Kohl, Bundeskanzler 10794 D Dr. Vogel SPD 10801 A Dr. Bötsch CDU/CSU 10805 D Schily GRÜNE 10809 A Ronneburger FDP 10811 B Frau Fuchs (Verl) SPD 10813 B Frau Beer GRÜNE 10816 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10817 D Genscher, Bundesminister AA 10820 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (Drucksache 11/4308) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes (Drucksachen 11/4310, 11/4311) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Wittmann, Buschbom, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Drucksache 11/4415) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/4579) . . 10822 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: FCKW (FluorChlor-Kohlenwasserstoffe) in den ICE-Triebköpfen der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/4439) 10823 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen 11/2170, 11/4224) 10823 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Günther, Straßmeir, Fischer (Hamburg) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heinrich, Richter, Funke, Dr. Thomae und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der See-Unfallversicherung in der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen 11/4082, 11/4646) 10823 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 12 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4438) . . 10824 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe und Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 05 02 apl. Titel 686 18 — Wiederaufbauhilfe für Armenien (Drucksachen 11/4071, 11/4447) 10824 A Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 114 und 115 zu Petitionen (Drucksachen 11/4521, 11/4522) 10824 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/4549) . 10824 C Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/4445, 11/4581, 11/4584) Becker (Nienberge) SPD 10824 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Parlamentarische Kontrollkommission (Drucksache 11/4619) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksachen 11/4608, 11/4620) Hüser GRÜNE 10825 B Bohl CDU/CSU 10826 A Jahn (Marburg) SPD 10826B Wolfgramm (Göttingen) FDP 10826 C Ergebnis der Wahl 10830 D Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Sellin, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beteiligung von Daimler-Benz an Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) — I — hier: I. Industriepolitische Bedeutung II. Konzernmacht und demokratische Verfassung III. Die Airbus-Subvention (Drucksachen 11/3397, 11/4375) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Sellin, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beteiligung von Daimler-Benz an Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) — II — hier: I. Die rüstungswirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung II. Das Beschaffungsvorhaben Jäger 90 III. Die Forschungs- und Entwicklungsförderung IV. Kontrollmöglichkeiten des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 11/3398, 11/4376) Frau Vennegerts GRÜNE 10827 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10829 B Roth SPD 10830 D Grünbeck FDP 10832 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10834 B Namentliche Abstimmungen . . . . 10835 C, D Ergebnisse 10836A, 10837 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. zunehmende Gesundheitsgefährdung durch Photosmog (Ozon) und Konsequenzen für die Verkehrspolitik in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 III Weiss (München) GRÜNE 10839 B Bauer CDU/CSU 10840B Frau Faße SPD 10841 C Baum FDP 10842 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10843 B Frau Dr. Hartenstein SPD 10844 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10845 B Dr. Knabe GRÜNE 10847 B Gries FDP 10847 D Stahl (Kempen) SPD 10848 D Rauen CDU/CSU 10849 D Schmidbauer CDU/CSU 10850 D Müller (Düsseldorf) SPD 10851 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 10852 D Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Esslingen), Breuer, Kossendey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Dr. Hoyer, Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung der Verlängerung des Grundwehrdienstes (Drucksachen 11/4436, 11/4598) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Horn, Frau Fuchs (Verl), Gerster (Worms), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verlängerung von Grundwehrdienst und Zivildienst und zur Neuregelung der Dauer des Zivildienstes (Drucksachen 11/4379, 11/4598) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf zwölf Monate zu dem Antrag der Abgeordneten Horn, Erler, Frau Fuchs (Verl), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksachen 11/3593, 11/3695, 11/4543 [neu]) Hauser (Esslingen) CDU/CSU 10854 B Gerster (Worms) SPD 10855 A Nolting FDP 10857 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 10859 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10861 A Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 10863 B Breuer CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 10863 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und zur Änderung von Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (KOV-Anpassungsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4178, 11/4210, 11/4612, 11/4613) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Hoss, Frau Schoppe, Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Anrechnung nicht durchsetzbarer Unterhaltsansprüche auf die Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 11/4180, 11/4612) Louven CDU/CSU 10864 D Kirschner SPD 10865 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 10867 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 10868 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 18869 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Timm, Bahr, Brück, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Gansel, Dr. Glotz, Renger, Dr. Scheer, Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wieczorek-Zeul, Wischnewski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Aktivitäten der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen (Drucksachen 11/2427, 11/3963) Frau Dr. Timm SPD 10871 A Frau Fischer CDU/CSU 10872 C Frau Eid GRÜNE 10874 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10876B Wischnewski SPD 10878A Dr. Rose CDU/CSU 10879B Verheugen SPD 10881 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10883 A Frau Eid GRÜNE (zur GO) 10885 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 10885 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau und zur Änderung der IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 betrieblichen Mitbestimmung — Betriebsverfassungsgesetz 1988 (Drucksache 11/2995) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 1989 (Drucksache 11/4525) Dreßler SPD 10885 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 10888 D Hoss GRÜNE 10891 A Heinrich FDP 10893 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 10894 D Andres SPD 10896 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 10899 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksachen 11/2724 Nr. 31, 11/4460) Seesing CDU/CSU 10901 A Frau Bulmahn SPD 10901 D Kohn FDP 10903 C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 10904 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 10905 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksache 11/4416) Gerster (Mainz) CDU/CSU 10906 D Dr. Nöbel SPD 10908 A Richter FDP 10910A Such GRÜNE 10910D Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Wollny, Frau Garbe, Frau Hensel, Frau Flinner, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Dr. Knabe, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: AntarktisWeltpark-Erklärung (Drucksache 11/4440) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Gefahren einer Zerstörung des Ökosystems in der Antarktis (Drucksache 11/4227) Schily GRÜNE 10911 C Kittelmann CDU/CSU 10912 C Frau Blunck SPD 10913 D Baum FDP 10914 C Bohl CDU/CSU 10915 B Hüser GRÜNE 10915 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) 10916A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Die soziale Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/3831 Nr. 20, 11/4645) . . . . 10916A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchgesetzes (Drucksache 11/4467) 10916 C Nächste Sitzung 10916 C Berichtigungen 10916 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10917* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) nach § 31 GO 10917* B Anlage 3 Verzeichnis der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 10917* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 V Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) (Gerster [Mainz] [CDU/CSU], Frau Hämmerle [SPD], Lüder [FDP], Meneses Vogl [GRÜNE]) 10919* A Anlage 5 Erprobung von Munition in der Meldorfer Bucht durch Bundeswehr und private Unternehmen MdlAnfr 64, 65 26.05.89 Drs 11/4593 Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10922* D Anlage 6 Verzicht auf Munitionserprobungen im Wattenmeer; Auswirkungen auf das Ökosystem in der Meldorfer Bucht MdlAnfr 66, 67 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10923* D Anlage 7 Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zur Einhaltung der Mindestflughöhe durch Bundes- und NATO-Luftwaffen MdlAnfr 71, 72 26.05.89 Drs 11/4593 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10923* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10793 146. Sitzung Bonn, den 1. Juni 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 02. 06. 89 Bahr SPD 01.06.89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 02. 06. 89 Biehle CDU/CSU 02. 06. 89 * * Buschbom CDU/CSU 02.06.89 Buschfort SPD 01.06.89 Büchner (Speyer) SPD 02. 06. 89 * Dr. von Bülow SPD 1. 06. 89 Frau Conrad SPD 2. 06. 89 Conradi SPD 02.06.89 Daweke CDU/CSU 02.06.89 Ehrbar CDU/CSU 02.06.89 Engelhard FDP 01.06.89 Eylmann CDU/CSU 01.06.89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 02. 06. 89 * * Frau Frieß GRÜNE 02. 06. 89 Dr. Glotz SPD 1. 06. 89 Dr. Hauff SPD 2. 06. 89 Frau Hensel GRÜNE 02. 06. 89 * * Dr. Hoyer FDP 02. 06. 89 Hörster CDU/CSU 01.06.89 Klein (Dieburg) SPD 02. 06. 89 Kolbow SPD 02. 06. 89 * * Dr. Kreile CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 02. 06. 89 Dr. Lammert CDU/CSU 02. 06. 89 Möllemann FDP 01.06.89 Dr. Müller CDU/CSU 02. 06. 89 * Frau Pack CDU/CSU 1. 06. 89 * Petersen CDU/CSU 2. 06. 89 * * Rappe (Hildesheim) SPD 02. 06. 89 Reschke SPD 02.06.89 Schäfer (Mainz) FDP 1. 06. 89 Schreiner SPD 02.06.89 Sielaff SPD 02.06.89 Spranger CDU/CSU 02.06.89 Würtz SPD 2. 06. 89** Zierer CDU/CSU 02. 06. 89 * * Zumkley SPD 02. 06. 89 * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abg. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) nach § 31 GO Gemäß § 31 (2) der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erkäre ich, daß ich an der Abstim- Anlagen zum Stenographischen Bericht mung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 31. Mai 1989, Drs. 11/4639, nicht teilnehme. * ) *)Vgl. Seite 10835D Anlage 3 Verzeichnis der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben Dr. Abelein Frau Dr. Adam-Schwaetzer Frau Adler Amling Andres Antretter Austermann Bachmaier Bamberg Bauer Baum Bayha Frau Beck-Oberdorf Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Beckmann Frau Beer Bernrath Bindig Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Frau Blunck Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Bönstrup) Börnsen (Ritterhude) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Brandt Brauer Breuer Dr. Briefs Brück Büchler (Hof) Bühler (Bruchsal) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Catenhusen Clemens Cronenberg (Arnsberg) Dr. Czaja Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. Daniels (Regensburg) Daubertshäuser Frau Dempwolf Deres Diller Dörflinger Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Dreßler Echternach Egert Dr. Ehmke (Bonn) Eich Frau Eid Eigen Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Engelsberger Erler Esters Ewen Dr. Faltlhauser Frau Faße Feilcke Dr. Feldmann Dr. Fell Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Fischer (Homburg) Frau Flinner Frau Folz-Steinacker Dr. Friedmann Dr. Friedrich Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Fuchtel Funk (Gutenzell) Funke Gallus Frau Ganseforth Gansel Ganz (St. Wendel) Frau Garbe Gattermann Dr. Gautier Frau Geiger Geis Dr. Geißler Dr. von Geldern Genscher Gerstein Gerster (Mainz) Gerster (Worms) Glos Dr. Göhner Frau Dr. Götte Dr. Götz Graf Gries Großmann Grünbeck Grüner Dr. Grünewald Grunenberg 10918* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Günther Dr. Haack Haack (Extertal) Haar Dr. Häfele Häfner Frau Hämmerle Frau Dr. Hamm-Brücher Hames Hasenfratz Frau Hasselfeldt Dr. Hauchler Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Dr. Haussmann Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Heimann Heinrich Heistermann Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hiller (Lübeck) Frau Hillerich Hinrichs Hinsken Dr. Hirsch Dr. Hitschler Höffkes Höpfinger Hörster Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Holtz Hoppe Horn Hoss Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Hüser Huonker Graf Huyn Ibrügger Irmer Jäger Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jobst Jung (Düsseldorf) Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Jungmann (Wittmoldt) Kalb Dr. Kappes Frau Karwatzki Frau Kastner Kastning Kiechle Kiehm Kirschner Kißlinger Kittelmann Klein (München) Kleinert (Hannover) Kleinert (Marburg) Dr. Klejdzinski Dr. Knabe Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl Kolb Koltzsch Koschnick Kossendey Kraus Kretkowski Kreuzeder Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Kühbacher Kuhlwein Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lambinus Lamers Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Leidinger Lenzer Leonhart Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippelt (Hannover) Dr. Lippold (Offenbach) Lohmann (Witten) Louven Lowack Lüder Lutz Frau Luuk Maaß Frau Männle Magin Dr. Mahlo Marschewski Frau Matthäus-Maier Dr. Mechtersheimer Meneses Vogl Dr. Mertens (Bottrop) Meyer Dr. Meyer zu Bentrup Michels Mischnick Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Müntefering Nagel Nehm Nelle Neuhausen Dr. Neuling Neumann (Bremen) Frau Nickels Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Niggemeier Dr. Nöbel Nolting Frau Odendahl Oesinghaus Frau Oesterle-Schwerin Dr. Olderog Oostergetelo Opel Dr. Osswald Oswald Paintner Paterna Pauli Dr. Penner Pesch Peter (Kassel) Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Pfuhl Dr. Pick Dr. Pinger Dr. Pohlmeier Porzner Poß Dr. Probst Purps Rawe Reddemann Regenspurger Reimann Repnik Reschke Reuter Richter Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Frau Rock Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Ronneburger Dr. Rose Rossmanith Roth Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Frau Rust Frau Saibold Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Schäfer (Offenburg) Dr. Schäuble Schanz Scharrenbroich Schartz (Trier) Dr. Scheer Schemken Scherrer Scheu Frau Schilling Schily Schluckebier Schmidbauer Frau Schmidt (Hamburg) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Schmitz (Baesweiler) Dr. Schmude von Schmude Frau Schoppe Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schröer (Mülheim) Schütz Schulhoff Frau Schulte (Hameln) Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Frau Dr. Segall Seidenthal Frau Seiler-Albring Seiters Frau Seuster Sieler (Amberg) Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Solms Frau Dr. Sonntag-Wolgast Dr. Sperling Spilker Dr. Sprung Stahl (Kempen) Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Steiner Frau Steinhauer Dr. Stercken Stiegler Stobbe Dr. Stoltenberg Straßmeir Strube Dr. Struck Stücklen Such Frau Dr. Süssmuth Susset Frau Terborg Frau Teubner Dr. Thomae Tillmann Frau Dr. Timm Timm Dr. Todenhöfer Toetemeyer Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Frau Unruh Urbaniak Vahlberg Frau Vennegerts Verheugen Frau Verhülsdonk Dr. Vogel Vogel (Ennepetal) Vogt (Duren) Voigt (Frankfurt) Dr. Voigt (Northeim) Frau Dr. Vollmer Volmer Dr. Vondran Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Waltemathe Walther Frau Walz Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Wartenberg (Berlin) Frau Dr. Wegner Weiermann Frau Weiler Weirich Weiß (Kaiserslautern) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Weng (Gerlingen) Werner (Ulm) Dr. Wernitz Westphal Wetzel Frau Weyel Dr. Wieczorek Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz von der Wiesche Frau Will-Feld Frau Wilms-Kegel Wilz Wimmer (Neuötting) Wimmer (Neuss) Windelen Wischnewski Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. de With Wittich Dr. Wittmann Wolfgramm (Göttingen) Frau Wollny Frau Würfel Würzbach Dr. Wulff Zander Zeitler Zeitlmann Zink Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10919* Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) Gerster (Mainz) (CDU/CSU): Erstens. Die Aufnahme von deutschen Aussiedlern und von Deutschen aus der DDR und aus Berlin (Ost) hat seit 1987 in nicht vorhersehbarer Weise zugenommen. 1988 betrug die Zahl der über die Aufnahmeeinrichtungen Aufgenommenen beider Gruppen bereits über 240 000 Personen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden in den Aufnahmeeinrichtungen fast 125 000 Aussiedler und rund 30 000 Übersiedler verzeichnet. Die Zahlen nehmen in den Sommer- und Herbstmonaten erfahrungsgemäß erheblich zu. In unseren Planungen richten wir uns vorsorglich auf 400 000 Aussiedler und 60 000 Übersiedler ein. Angesichts dieser Entwicklung muß sich die Bundesrepublik Deutschland auf einen jährlichen Zugang von Deutschen aus den Aussiedlungsgebieten sowie aus dem anderen Teil Deutschlands in Größenordnungen einstellen, die die Aufnahme von Aussiedlern und Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR in den vierziger und fünfziger Jahren bis zum Bau der Mauer in Berlin im Jahre 1961 deutlich übertrifft. Zweitens. Die Länder und viele Städte und Gemeinden, vor allem in den Ballungsgebieten, haben bei der Aufnahme von Aussiedlern und Übersiedlern in den letzten zwei Jahren Beachtliches geleistet. Ein Teil der Kommunen ist jedoch bereits jetzt überlastet. Die Ursache hierfür ist u. a. darin zu suchen, daß die Aussiedler sich zunächst gern dort niederlassen, wo bereits Angehörige, Freunde oder Bekannte wohnen. Dies ist ein verständlicher Wunsch. Denn die Nähe eines vertrauten Menschen erleichtert es, sich in der zunächst fremden Umgebung zurechtzufinden und heimisch zu werden. Nur hat dies zur Folge, daß in derartigen Städten und Gemeinden die Unterbringung oft nur noch in Notunterkünften wie in Turnhallen, Sportstätten, Gemeindehäusern oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Je mehr Aussiedler oder Übersiedler in derartige Kommunen kommen, umso schwieriger wird es, diesen Menschen die gerade in der ersten Zeit so notwendige Beratung sowie eine menschenwürdige Erstunterbringung zu sichern. In anderen Regionen sind dagegen wenige Aussiedler oder Übersiedler gezogen; es gibt sogar noch Gemeinden, in denen Wohnungen leerstehen. Drittens. Hier soll der vorgelegte Gesetzentwurf den Ländern ein Mittel an die Hand geben, auf eine bessere Verteilung der Aussiedler und Übersiedler innerhalb der Länder hinzuwirken. Die Zuweisung eines Aussiedlers oder Übersiedlers an einen bestimmten Wohnort, an dem er seinen vorläufigen Wohnsitz begründen soll, kann zu einem Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit führen. Allerdings ist hier auf die besondere Situation des betroffenen Personenkreises hinzuweisen: Er ist häufig auf öffentliche Hilfe bei der Unterbringung angewiesen, und nur für diesen Fall soll das Gesetz greifen. Wenn ein Aussiedler oder Übersiedler mit Hilfe von Angehörigen oder Freunden eine Wohnung findet, soll er selbstverständlich dort seinen Wohnsitz frei begründen können und ebenso, wenn er einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hat. Im Gesetzentwurf geht es nur um die Fälle, in denen der betroffene Personenkreis über keine Wohnung verfügt und die Wunschgemeinde erst eine Unterbringungsmöglichkeit schaffen muß. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, daß z. B. auch Ortschaften und Regionen in Reichweite der Ballungsgebiete und überlasteter Gemeinden sich an der Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern und Zuwanderern beteiligen können. Dabei soll möglichst weitgehend auf Wünsche der Betroffenen, ihre engen Familienbindungen und auf die beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten Rücksicht genommen werden. Viertens. Selbstverständlich sind die Aussiedler und Übersiedler, abgesehen von der vorübergehenden Zuweisung, an einen bestimmten Aufenthaltsort nicht gebunden. Sie können frei im Bundesgebiet reisen, wohin sie wollen, sich eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz anderswo suchen und sich überhaupt frei bewegen. Dies muß einfach deshalb noch einmal gesagt werden, weil es hier und da Mißverständnisse gab. Die Aussiedler gehören zu den Deutschen, die durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen besonders viel und besonders lang gelitten haben. Ihnen wie auch unseren Landsleuten aus dem anderen Teil Deutschlands eine menschenwürdige Aufnahme zu bereiten, ist uns in Bund, Ländern und Gemeinden Verpflichtung. Wir wollen weiterhin alles tun, damit sie schnell bei uns heimisch werden. Wir müssen uns aber auch darüber klar sein, daß nicht alles auf einmal geschehen kann. Der Bau neuer Wohnungen bedarf einer gewissen Zeit, die soziale und administrative Betreuung kann nicht beliebig schnell an jedem Brennpunkt ausgeweitet werden. In Anbetracht der nachhaltigen Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden um die Aussiedler und Übersiedler insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungsbaues nehmen wir an, daß die Möglichkeiten des Gesetzes nur für eine begrenzte Zeit gebraucht werden. Wir schlagen daher vor, die Geltungsdauer des Gesetzes auf drei Jahre zu begrenzen. Die Koalitionsfraktionen legen den Gesetzentwurf den Gesetzgebungskörperschaften des Bundes vor, weil der Bund auf dem Gebiet der Freizügigkeit die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis hat. Es steht jedem Lande frei, von der Möglichkeit der Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes an Aussiedler und Übersiedler Gebrauch zu machen oder nicht. Fünftens. In den bisherigen Erörterungen ist bereits eine ganze Reihe dankenswerter Hinweise gegeben worden. In den Ausschüssen des Bundesrates wurde eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt. Wir wer- 10920* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 den alle Anregungen sorgfältig und zügig prüfen und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens dazu Stellung nehmen. Dieses Gesetz soll ein brauchbares Instrument sein. Jeder Verbesserungsvorschlag ist willkommen. Sechstens. Die Bundesrepublik Deutschland hat es in ihren Gründungsjahren trotz der noch blutenden Wunden aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges fertiggebracht, acht Millionen Vertriebene und drei Millionen Deutsche aus dem anderen Teil Deutschlands aufzunehmen und in die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensverhältnisse des neubegründeten Staatswesens einzugliedern. Unter den heute ungleich günstigeren materiellen Voraussetzungen wird es ebenfalls gelingen, auch die jetzt noch zu uns kommenden Deutschen würdig aufzunehmen und ihnen die nötige Starthilfe zu geben, damit sie ihr Leben wieder in eigene Hände nehmen können. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf will zu diesem Ziel beitragen. Ich bitte Sie, ihm Ihre Zustimmung zu geben. Frau Hämmerle (SPD): Als Bundeskanzler Kohl im Sommer letzten Jahres die Frage der Integration der Aussiedler und Übersiedler zur Chefsache erklärte, machte er auf einer Pressekonferenz einen Verfahrensvorschlag, wie dem Aussiedlerzuzug zu begegnen sei. Sein Rezept von damals: Man müsse nur in die Akten der frühen 50er Jahre schauen, um ein Konzept für den massenhaften Zuzug zu finden. Man kann jetzt feststellen, daß die Experten des Bundesinnenministeriums nach langer Zeit wohl fündig geworden sind; denn sie haben den Vorläufer dieses Gesetzes, nämlich das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 gefunden, und die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen präsentieren nun das damalige Rezept als Antwort auf die Problematik von heute. Dies wirft ein Licht auf die Untätigkeit dieser Bundesregierung bei der Lösung der Aussiedlerprobleme. Der Gesetzentwurf ist das schlichte Eingeständnis des Scheiterns der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung. Es ist eindeutig klar, daß die Bundesregierung auf dem entscheidenden Feld, der Wohnungsfürsorge, versagt hat. Sie war nicht in der Lage, die entsprechenden Rahmenvoraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Menschen mit einem der wichtigsten Güter der Existenzgrundlage, nämlich einer Wohnung, die angemessen und bezahlbar ist, versorgt werden können. Dies gilt nicht nur für die Aussiedler, sondern dies gilt für mehr als eine Million Haushalte. Wir Sozialdemokraten haben auf diesen Umstand seit langer Zeit hingewiesen. Seit ebenso langer Zeit sperrt sich die Bundesregierung dagegen, auf diesem Feld eine vernünftige Politik zu betreiben und die entsprechenden Mittel dafür vorzusehen. Es hilft hier keineswegs, darauf hinzuweisen, daß es vor vielen Jahren auch auf Betreiben der Länder zu einer Beendigung der Bundesunterstützung für den sozialen Wohnungsbau gekommen ist. Die Bundesregierung hätte seit langem die Initiative ergreifen müssen, um auf diesem wichtigen Gebiet dafür zu sorgen, daß die Wohnraumversorgung wieder auf eine vernünftige Grundlage gestellt wird. Mit diesem Gesetzentwurf wird nun sehr spät der Versuch gemacht, durch eine Zwangsmaßnahme ein bevorzugendes Recht der Aussiedler aufzuheben. Wir haben seit langem darauf hingewiesen, daß Bevorzugungen der Aussiedler und Übersiedler gegenüber der einheimischen Bevölkerung beseitigt werden müssen, weil sie eine Ungerechtigkeit sind. Es ist doch so, daß die übergroße Zahl von Aussiedlern, die untergebracht werden müssen, die betroffenen Gemeinden in die Lage versetzt, eine faktische Bevorzugung durchzuführen. Wir hoffen, daß dies, was ich einen faktischen Bevorzugungsdruck nenne, im Rahmen dieses Gesetzes aufgehoben werden kann. Ein zweiter wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfes: Es fehlt völlig, was die Bundesländer alle gemeinsam fordern, nämlich eine bindende Regelung für die Verteilung und die Zuweisung auf die Länder. Auch dies ist ein Beispiel dafür, daß die Bundesregierung ein seit langem bekanntes Problem und eine seit langem bekannte Forderung der besonders betroffenen Länder ignoriert hat. Dieser wichtige Punkt ist auch jetzt nicht aufgenommen. Ich möchte deutlich machen, daß für uns eine Zustimmung zu diesem Gesetz dann nicht in Frage kommt, wenn hier keine effektive Regelung gefunden wird. Es kann und darf in der Zukunft nicht so weitergehen, daß ein Land wie Nordrhein-Westfalen, welches nach den Soll-Vorschriften nur 31,7 % der Aus- und Übersiedler aufnehmen mußte, 44,2 % aufnimmt und Länder wie Baden-Württemberg und Bayern sehr viel weniger Aussiedler aufnehmen, als für sie eigentlich vorgesehen sind. Und noch ein wichtiger Punkt: Seit Oktober letzten Jahres verspricht die Bundesregierung den Ländern, daß sie die Gesamtverantwortung bezüglich der Integration der Aussiedler übernehmen will. Die Länder verlangen mit Recht, daß der Bund einen Anteil an den Kosten für die Finanzierung der ÜbergangsWohnheimplätze tragen muß (vgl. Beschluß des Bundesrates vom 10. 3. 1989, Drucksache 477/88). Seit Oktober 1988 also ist dieses Problem auf der Tagesordnung, und seither hat der Bund sich in dieser Frage überhaupt nicht bewegt. Das einzige, was zu vermelden ist, ist das Signal von Minister Schäuble, bei der Finanzierung der Grenzdurchgangslager werde eine gewisse Kostenübernahme stattfinden. Ich sage Ihnen, daß wir nicht zustimmen werden, wenn der Bund hier nur Papiergesetze, die ihn nichts kosten, auf den Tisch legt und sich ansonsten seiner Verantwortung entzieht. Ein letzter Punkt: Wir werden einer Weiterbehandlung im Bundestag nur dann zustimmen, wenn eine ordentliche Prüfung der Frage der Verfassungskonformität und der Effektivität stattgefunden hat. Wir werden natürlich nicht zustimmen, wenn Verfassungsgrundsätze verletzt werden oder wenn sehr deutlich wird, daß keinerlei Effektivität zu erwarten ist. Wenn andererseits jedoch die von mir genannten Vorbedingungen erfüllt sind, werden wir uns einer Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10921* Zustimmung vor allem deshalb nicht verschließen, weil die Bundesländer auf ein solches Gesetz warten — zwar nicht im Sinne eines Wartens auf eine vernünftige Regelung, sondern weil ihnen hier möglicherweise ein Strohhalm geboten wird, der sie in ihrer Problemlage in den Stand versetzt, wenigstens zu retten, was zu retten ist. Eine allgemeine Bemerkung zum Schluß: Die Bundesregierung hat erneut ihre Schätzungen über den Aussiedlerzuzug im Jahre 1989 nach oben korrigiert. Jetzt geht sie davon aus, daß 460 000 Aus- und Übersiedler kommen. Ich halte das für eine realistische Schätzung. Wenn man sich aber die Frage stellt, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dieser korrigierten Schätzung zieht, dann muß man zu der bestürzenden Feststellung kommen, daß für den finanziellen Bereich weiterhin bedauerliche Untätigkeit angesagt ist. Dieses Gesetz mag ja nach der ersten Beurteilung richtig sein, aber finanzielle Hilfen für die Länder und Gemeinden bringt es nicht. Legen Sie bitte endlich ein Wohnungsbauprogramm zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für alle Berechtigten auf. Wir haben nicht deshalb Wohnungsnot, weil Aussiedler kommen, sondern sie stoßen in eine bereits bestehende Notlage hinein. Geben Sie endlich den Vorstellungen der SPD zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit eine Chance der Verwirklichung. Wir haben nicht deshalb Arbeitslosigkeit, weil Aussiedler kommen, sondern sie verschärfen durch ihr Kommen die bereits bestehende Arbeitslosigkeit. Es entsteht eine „Konkurrenz der Nöte", wie die katholische Bischofskonferenz diese Lage deutlich charakterisiert hat. Helfen Sie mit, diese Nöte aller Beteiligten zu beseitigen. Und gehen wir miteinander daran, die aufgetretenen Bevorzugungen im sozialen Bereich abzubauen. Den vorgesehenen Überweisungen stimmen wir zu. Lüder (FDP): Aussiedler und Übersiedler, die zu uns kommen, genießen die Freizügigkeit im Bundesgebiet wie alle Deutschen. Solange sie weder Beruf noch Wohnung haben, sind sie auf die Unterstützung durch die Allgemeinheit, insbesondere durch unsere Kommunen angewiesen. Die Erfahrungen des letzten Jahres zeigen, daß wir ein auch nur einigermaßen vertretbares Maß an gleicher Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Kommunen nur dann hinbekommen, wenn wir ein — vom Grundgesetz ja auch als Ausnahme vorgesehenes — gesetzliches Instrument zur Zuteilung eines Wohnsitzes für diejenigen Mitbürger bekommen, für die die Gemeinden besondere Leistungen aufbringen müssen. Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen und heute im Deutschen Bundestag eingebracht, weil wir aus allen Gesprächen in den Ländern und Gemeinden, von wem auch immer sie regiert werden, die Bestätigung bekommen haben, daß ein solches gesetzliches Instrument, wie es hier geschaffen wird, dringend notwendig ist. Dabei wissen wir, daß das Gesetzgebungsverfahren, das wir hier heute gewählt haben, nicht zur Regel des Parlamentarismus werden darf. Regelmäßig sollte es dabei bleiben, daß Gesetzentwürfe der Bundesregierung erst im Bundesrat beraten werden, bevor wir uns damit befassen. Die Koalitionsfraktionen sollten nicht zur gesetzgeberischen Hebamme für Spätgeburten der Bundesregierung werden. Gerade im 40. Jahr der Bundesrepublik sollten wir uns bewußt bleiben, daß die Gesetzgebungsverfahren, wie sie im Grundgesetz als regelmäßige Vorgänge vorgesehen sind, auch beibehalten bleiben müssen. Ich sage dies auch aus meiner mehrjährigen Erfahrung als Mitglied des Bundesrates. Über die Notwendigkeit, für diejenigen Aussiedler gesetzliche Wohnsitzzuweisungsregelungen vorzunehmen, die noch nicht über eigene Arbeit oder eigenen Wohnraum verfügen, besteht, wie ich aus den Vorgesprächen weiß, jedenfalls zwischen den drei Staatsgründungsparteien dieser Republik Einigkeit. Ich bin auch davon überzeugt, daß die rechtlichen Bedenken, die gegen die ersten Überlegungen bestanden hatten, in der jetzigen Ausgestaltung des Gesetzentwurfes weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Aber eines fehlt hier noch. Und hierzu müssen wir in den Ausschußberatungen Klarheit schaffen: Das hier vorgesehene Gesetz regelt nur Verteilungen innerhalb eines Landes, nicht Zuteilungen in ein Land. Wir haben uns im Innenausschuß schon einmal anläßlich der Aussiedlerentschließung mit der Angelegenheit der Länderquoten befaßt. Da waren wir übereinstimmend der Meinung, daß es eine Regelung über die Zuweisung der Aussiedler an die Bundesländer geben sollte. Mit dem sogenannten Königsteiner Schlüssel bietet sich da ein Verfahren an, das jedenfalls dem Berliner Abgeordneten sehr sympathisch ist, weil es sich — wie im Asylverfahrensgesetz niedergelegt — um eine an der Bevölkerung orientierte Quotierung handelt. Aber ich sage auch, daß wir offen sind, die Regelungen festzuschreiben, die in früheren Verordnungen oder Vereinbarungen der Länder aufgestellt wurden. Nur eines geht nicht: Wir können nicht so weiterwurschteln wie bisher. Wir können auch nicht einfach zusehen, wie etwa NordhreinWestfalen weit über 40 % aller Aussiedler aufnehmen muß. Für uns steht jedenfalls fest: Es sollte um eine allgemein verbindliche und anerkannte Zuweisungsregelung an die Bundesländer ergänzt werden. Wir bitten die Bundesregierung, dazu schnell Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, um zu einem Einvernehmen zu kommen. Wenn dieses bis zur Ausschußsitzung nicht erfolgt ist -- und ich weiß um die kurze Zeitspanne, die ich hier anspreche — dann müssen wir von uns aus einen der beiden von mir genannten Maßstäbe vorgeben. Meneses Vogl (GRÜNE): Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Ergänzung der Verteilungsverordnung von 1952 vor, mit dem die Bundesländer ermächtigt werden sollen, die Verteilung der Aus- und Übersiedler auf die kreisfreien Städte und Gemeinden per Rechtsverordnung zu regeln. 10922* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Das auf drei Jahre befristete Gesetz schränkt die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit für diese Menschen insofern ein, als ihnen für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Wohnsitz zugewiesen werden kann, bis sie an einem anderen Ort der freien Wahl einen ausreichenden Wohnraum oder einen Arbeits- und Ausbildungsplatz vorfinden. Noch deutlicher als mit diesem Gesetzentwurf kann diese Bundesregierung kaum noch ihre ganze politische Flickschusterei dokumentieren. Anlaß dieses Gesetzentwurfs ist die überaus starke Zuwanderungsbewegung aus einigen osteuropäischen Staaten, der Sowjetunion und der DDR, die ihre Ausreisebestimmungen lockerten. Seit ca. anderthalb Jahren zeichnete sich bereits diese hohe Einwanderungswelle ab. 300 000 Menschen kamen im letzten Jahr zu uns, 350 000 sollen es in diesem Jahr sein, und ein Ende zeichnet sich nicht ab. Die Bundesregierung antwortete darauf mit schönen, vor allem sehr patriotischen Worten — und mit völlig unzureichenden Taten. Ihre Worte klingen mir noch heute im Ort: die Aussiedler seien „unsere Landsleute", „Deutsche unter Deutschen" — und selbstverständlich auf das herzlichste willkommen. Die soziale und berufliche Eingliederung wurde zur erstrangigen nationalen Aufgabe erklärt. Erst am 31. August 1988 verabschiedete sie ein „Sonderprogramm zur Eingliederung der Aussiedler" mit bescheidenen Zuschüssen für den Wohnungsbau, und ebenso bescheidenen Maßnahmen in der Sprachförderung und der beruflichen Eingliederung. Dann kürzte die Bundesregierung im Rahmen ihrer „Leistungsanpassung" die Leistungen für Aussiedler um 400 Millionen D-Mark, Geschäftigkeit wird vorgetäuscht, aber tatsächlich sind die Ausgaben des Bundes für Aus- und Übersiedler von 1,7 Milliarden DM im Jahre 1983 auf weniger als 1,3 Milliarden DM im letzten Jahr gekürzt worden, obwohl sich die Zahl der Aus- und Übersiedler im gleichen Zeitraum verfünffacht hat! Nun möchten die Regierungsfraktionen angesichts der Aufnahmeprobleme von Aus- und Übersiedlern in vielen Städten und Gemeinden die Freizügigkeit einschränken, die es übrigens für Asylbewerber schon lange gibt. Ich habe Verständnis für diese Städte und Gemeinden, die mit gravierenden Problemen bei der Unterbringung, bei der Versorgung mit Wohnungen und bei der beruflichen Eingliederung haben. Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, wie diese Probleme gelöst werden sollen. Die geplante vorübergehende Einschränkung der Freizügigkeit ist ein völlig untaugliches Provisorium, die Probleme regional umzuverteilen und für zwei Jahre auszusitzen. Die anfängliche Größzügigkeit wird jetzt um einen Punkt eingeschränkt, um bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen; aber die Aussiedler werden trotzdem weiter kommen, und die Probleme werden sich weiter zuspitzen. Daher ist zu erwarten, daß dieses Grundrecht noch mehr eingeschränkt wird. Irgendwann kommen die gesetzlichen Zuzugsbegrenzungen und die Kontingentierung, was de facto eine Ausbürgerung bedeutet. Es werden also alle politisch und moralisch verankerten Grundsätze dieser Bundesregierung in bezug auf ihre Verantwortung gegenüber ihrer Geschichte langsam, aber sicher verlassen, und zwar aus rein wirtschaftlichen Erwägungen! Ich habe das Gefühl, daß die Bundesregierung einerseits die Aussiedlerfrage in demagogischer Weise verbal als nationale Frage und nationale Verantwortung deklariert, andererseits aber froh wäre, wenn Polen, Rumänien und die Sowjetunion eine zweite Mauer für die Aussiedler bauen würden. Und das ist verlogen! Denn entweder sind sie Deutsche und dürfen ohne Auflagen kommen, oder sie sind Ausländer und fallen unter andere Gesetze. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf soll nur die völlige Konzeptionslosigkeit dieser Bundesregierung verbergen. Sie hat die betroffenen Städte und Gemeinden im Stich gelassen. Sie sind nach wie vor nicht bereit und nicht in der Lage, ein schlüssiges Integrations- und Eingliederungskonzept vorzulegen. Spätestens im letzten Jahr hätte auch den letzten Abgeordneten der Regierungsfraktionen klar sein müssen, daß die von ihnen selbst so bezeichnete nationale Aufgabe ersten Ranges ein Konzept erfordert hätte, um der hohen Einwanderungswelle Rechnung zu tragen. Statt dessen haben Sie gespart und die Probleme auf die Städte und Gemeinden abgewälzt. Hunderttausende von Aus- und Übersiedlern, die bei uns leben, wohnen und arbeiten möchten, erfordern ein Milliardenprogramm zur beruflichen und sozialen Integration und entsprechende Bundesmittel für diese Städte und Gemeinden. So fordern DIE GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf in den nächsten fünf Jahren die Schaffung von zusätzlichen 500 000 Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für alle Wohnungssuchenden; denn die Wohnungsnot ist beileibe nicht auf die Aus- und Übersiedler beschränkt. Wir können daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil die Bundesregierung hinter ihrem Vorhaben nur ihre bekannte Flickschusterei fortsetzen will. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, dem Deutschen Bundestag nicht nur schöne Worte, sondern endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept zur beruflichen und sozialen Eingliederung der Aus- und Übersiedler vorzulegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 64 und 65): In welchem Umfang nutzt die Bundeswehr den Erprobungsplatz Meldorfer Bucht für die Erprobung der für die Bundeswehr zu beschaffenden Munition, und welche Erprobungen sind in diesem Jahr geplant? Trifft es zu, daß der Erprobungsplatz Meldorfer Bucht auch zur Erprobung von Munition durch private Unternehmen genutzt wird, ohne daß für die erprobte Munition ein Bedarf bei der Bundeswehr vorhanden ist? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10923* Zu Frage 64: Auf dem Erprobungsplatz in der Medorfer Bucht werden nur in den Ausnahmefällen Erprobungen von Waffen, Munition und Flugkörpern vorgenommen, in denen die eigentlich zuständige Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen nicht die notwendigen technischen und geländemäßigen Voraussetzungen bietet. Das ist der Fall bei Erprobungen — mit großem Sicherheitsbereich, — bei denen verschossene Projektile wieder unversehrt geborgen werden müssen, — die die besonderen Eigenschaften des Wattenbodens nutzen. In diesem Jahr sind noch folgende Erprobungen geplant: — Schießen mit kleinen Kalibern ca. 30 Tage — Sensor- und Komponentenerprobung mit Flugunterstützung ca. 20 Tage — Erprobung von Düppelraketen ca. 3 Tage — Erprobung von Unterwasserraketen ca. 5 Tage — Erprobung von Sidewinder ca. 1 Tag — Erprobung 120 mm Mörser ca. 10 Tage — Munitionserprobung 155 mm ca. 10 Tage — Raketenerprobung ca. 5 Tage Erfahrungsgemäß gelangen nur 50 % der Planungen zur Durchführung. Zu Frage 65: Nein, das trifft nicht zu. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 66 und 67): Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob auf die derzeit laufenden bzw. noch beabsichtigten Erprobungen im Nationalpark Wattenmeer verzichtet werden kann? Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Untersuchung über die Auswirkungen des Erprobungsbetriebes auf das ökologische System in der Meldorfer Bucht, und ist sie bereit, die Öffentlichkeit umfassend über das Ergebnis zu informieren? Zu Frage 66: Auf dem Erprobungsplatz in der Meldorfer Bucht werden nur in den Ausnahmefällen Erprobungen von Waffen, Munition und Flugkörpern vorgenommen, in denen die eigentlich zuständige Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen nicht die notwendigen technischen und geländemäßigen Voraussetzungen bietet. Die wenigen dort stattfindenden Erprobungen müssen durchgeführt werden. Es werden ohnehin im Schnitt nur 40 Aufträge pro Jahr mit etwa 80 Sperrtagen bearbeitet. In den letzten beiden Jahren sind noch nicht einmal diese Zahlen erreicht worden. Ein Ausweichen auf Truppenübungsplätze und ausländische Erprobungsplätze ist nicht möglich. Trotz der geringen Auslastung kann auf den Erprobungsplatz in der Meldorfer Bucht nicht verzichtet werden. Zu Frage 67: Ziel dieser Studie ist es, die Beeinträchtigung von Vögeln und Seehunden durch den Erprobungsbetrieb während eines kompletten Jahreszyklus zu ermitteln. Das endgültige Ergebnis war für Herbst 1989 geplant. Bedingt durch die geringe Erprobungstätigkeit und die Passivität des Nationalparkamtes in Tönning bei der versprochenen Mitarbeit ist mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr zu rechnen. Es spricht derzeit nichts gegen eine Veröffentlichung des Ergebnisses. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 71 und 72): Was hat der Bundesminister der Verteidigung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22. März 1989 veranlaßt, mit dem ihm verboten wurde, über dem Gebiet der klagenden kommunalen Gebietskörperschaften militärische Übungsflüge unterhalb der in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhe durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen, und hat der Bundesminister der Verteidigung gegen das oben zitierte Urteil Rechtsmittel eingelegt? Wie ist der Bundesminister der Verteidigung seiner im gleichen Urteil ausgesprochenen Verpflichtung nachgekommen, mit den Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, militärische Übungsflüge über dem Gebiet der klagenden kommunalen Gebietskörperschaften unter den in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen nicht mehr durchzuführen, und wie lauten gegebenenfalls die Ergebnisse dieser Verhandlungen? Zu Frage 71: Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Fernschreiben vom 23. März 1989 den nachgeordneten Bereich angewiesen, daß für die Städte Löningen, Friesoythe und den Landkreis Cloppenburg folgende Sicherheitsmindesthöhen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO nicht zu unterschreiten sind: Über Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen 300 m (1 000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m, in allen übrigen Fällen 150 m (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Gegen das Urteil hat der Bundesminister der Verteidigung Berufung eingelegt und darüber hinaus beantragt: über die vorläufige Vollstreckbarkeit des mit der Berufung angefochtenen Urteils des VG Oldenburg vom 22. März 1989 vorab zu verhandeln und dahin gehend zu entscheiden, daß der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, soweit er die Hauptsache betrifft, aufgehoben wird; 10924* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 die Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil des VG Oldenburg einstweilen — ggf. in Sicherheitsleistung — einzustellen. Zu Frage 72: Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Fernschreiben vom 23. März 1989 die deutschen Vertreter bei den Alliierten Luftwaffenhauptquartieren über den Urteilstenor und darüber unterrichtet, daß mit den Verbündeten dem Urteil entsprechend Verhandlungen aufgenommen werden. Diese Verhandlungen fließen ein in die bereits laufenden Gespräche mit den in der Bundesrepublik Deutschland übenden Luftstreitkräften über das von Bundesminister Dr. Stoltenberg vorgesehene Konzept zur Tiefflugreduzierung. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zum Ausbau und zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung. Schon 1972 haben wir dafür gesorgt, daß eine umfassende Reform der betrieblichen Mitbestimmung geschaffen werden konnte. Das war und das ist ein wesentlicher Aktivposten der sozialliberalen Koalition. Mit der damaligen FDP war dieser Schritt möglich.
    Wenn wir uns erinnern und die Frage stellen „Wie kam es eigentlich 1972 zu dieser Reform?" : Bereits 1967 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund Vorschläge zur Weiterentwicklung des alten Gesetzes von 1952 vorgelegt. Alle Fraktionen haben damals mit eigenen Entwürfen reagiert, allerdings von sehr unterschiedlicher Qualität. Die CDU/CSU-Vorlage setzte sich für eine Übersteigerung der Grundsätze des Verhältniswahlrechts ein. Schon damals war das Ziel erkennbar, Splittergruppen den Weg in die Betriebsräte künstlich zu ebnen. Der SPD-Gesetzentwurf deckte sich weitgehend mit den Vorstellungen der Gewerkschaften. Das Ergebnis der SPD/FDP-Koalition konnte sich sehen lassen. Das Betriebsverfassungsgesetz 1972 war ein erheblicher Fortschritt. Die Verbesserungen gegenüber der Betriebsverfassung des Jahres 1952 betrafen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats insbesondere in sozialen Angelegenheiten, teilweise auch personellen Einzelmaßnahmen. Wesentliche Fortschritte gab es bei den Arbeitsgrundlagen des Betriebsrats, beim Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, den Möglichkeiten der Frei-



    Dreßler
    Stellung von der beruflichen Tätigkeit und der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen.
    Ein Gesetz bedeutet auch nach seinem Inkrafttreten, meine Damen und Herren, keine Periode der Ruhe, kein Verschwinden der unterschiedlichen Interessen. Ein neues Gesetz bildet lediglich einen neuen Rahmen für die Austragung von Konflikten. Was aus ihm wird, entscheiden maßgeblich diejenigen, die es handhaben, und demnach entscheiden diejenigen auch, wie groß und wie häufig Konflikte sind oder Konflikte vorkommen. Es kommt gerade hier auf die Grundeinstellung zum anderen Organ der Betriebsverfassung an.
    Wie sehr bei der Beurteilung des Gesetzentwurfs von 1972 die Meinungen auseinandergingen, läßt sich an Bemerkungen nicht unmaßgeblicher Juristen in Erinnerung rufen: Es handele sich um eine systemüberwindende Reform mit letztlich sozialistischer Zielsetzung, oder: die Aufforderung an die Unternehmer, das Gesetz zu sabotieren. Andere sprachen davon, daß durch dieses Gesetz eine Vergewerkschaftung der Wirtschaft, eine Veränderung bzw. Umfunktionierung der gesamten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung im Sinne des Sozialismus erfolgen würde. Im Grunde hatte mit dieser Auseinandersetzung nur eine alte Kontroverse eine Neuauflage bzw. eine neue Nuance erhalten. Wie immer, so haben auch die vergangenen Jahre bewiesen, daß dies alles Gerede war.
    Als Tatsache ist geblieben: Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 hat von Unternehmern und von Betriebsräten neue Standorte verlangt. Grundsätzlich hat sich das Betriebsverfassungsgesetz bewährt.

    (Andres [SPD]: Jawohl!)

    Damit wurde aber kein Schlußpunkt für die betriebliche Mitbestimmung gesetzt. Wir haben Erfahrungen gesammelt. Vor allem wegen der technischen Entwicklung ist eine Überarbeitung notwendig.
    Wir haben bereits in der vorigen Wahlperiode zwei Gesetzentwürfe eingebracht: einen zum Ausbau und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung, den zweiten zum Ausbau der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Beide Initiativen fanden keine Mehrheit. Die Regierungskoalition hat vielmehr in dieser Wahlperiode gegen unsere Stimmen, gegen den massiven Widerstand der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, gegen die Kritik der Arbeitgeber Änderungen durchgesetzt, die das Betriebsverfassungsgesetz massiv verschlechtern. Die Rollenverteilung wurde wieder offensichtlich: Christliche Demokraten plädieren für den Rückschritt; Sozialdemokraten wollen den Fortschritt.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wir sind für den Ausbau und die Sicherung der Mitbestimmung, die Koalitionsfraktionen für das Gegenteil. Das markiert die Trennlinie zwischen uns und den Koalitionsfraktionen. Ihr Bild des gewerblichen Arbeitnehmers, des kaufmännischen oder des technischen Angestellten, der Bedingungen, unter denen die Menschen leben und arbeiten sollen, ist das Bild von gestern, wenn nicht von vorgestern. Sie sind ständig erfüllt von der Furcht vor zu viel Demokratie. Für
    uns ist der Auftrag des Grundgesetzes erst dann erfüllt, wenn die Menschen ihr Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit auch im Arbeitsleben verwirklichen können.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, setzen wir unsere moderne Gesellschaftspolitik fort, unterstreichen wir die notwendige Kontinuität eines der wichtigsten politischen Felder, dokumentieren wir unser Engagement zum Ausbau der Arbeitnehmerrechte. Es ist genau wie 1972. Wieder haben die Gewerkschaften — der DGB und die DAG — wichtige Vorarbeiten geleistet. Vollständige Überarbeitungen des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 wurden geleistet.

    (Zuruf des Abg. Scharrenbroich [CDU/ CSU])

    Wieder decken sich weitgehend die Vorstellungen der Gewerkschaften mit denen der SPD. Wieder wollen CDU, CSU und nun auch die FDP, die ja für häufige Meinungsänderungen durchaus bekannt ist, keine Weiterentwicklung, sondern eher eine Zerstörung gewachsener Strukturen.
    Wir Sozialdemokraten stellen zusammen mit den Praktikern in den Betrieben und in den Gewerkschaften fest: Die betriebliche Mitbestimmung muß den heutigen Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden. Der SPD-Entwurf enthält folgende unverzichtbare Punkte:
    Erstens. Die Betriebsräte erhalten ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung neuer technischer Einrichtungen und Verfahren.
    Zweitens. Die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte bei der Personaldatenverarbeitung einschließlich der Erhebung, Veränderung und Übermittlung von Personaldaten werden ausgebaut.
    Drittens. Die Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung werden präzisiert.
    Viertens. Die Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen und Sozialplanregelungen werden ausgebaut. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden bei Betriebsstillegungen und - einschränkungen verstärkt geschützt. Dabei werden auch überbetriebliche Aspekte berücksichtigt.
    Fünftens. Die Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen, Kündigungen und anderen personellen Einzelmaßnahmen werden erweitert.
    Sechstens. Der Betriebsrat erhält bei der Bestellung und Abberufung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der Betriebsärzte, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Ausbilder sowie von betrieblichen Beauftragten für den Umweltschutz und für die Gleichstellung von Frau und Mann ein Mitbestimmungsrecht.
    Siebtens. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden auf Maßnahmen, die dem betrieblichen Umweltschutz dienen, erweitert.
    Achtens. Es wird sichergestellt, daß mitbestimmungspflichtige Maßnahmen nur mit Zustimmung



    Dreßler
    der betrieblichen Vertretung vorgenommen werden dürfen.
    Neuntens. Durch eine Änderung der Wahlvorschriften wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen. Außerdem wird der Betriebsrat in gemeinsamer Wahl gewählt, wenn nicht die Angehörigen einer Arbeitnehmergruppe vor der Wahl getrennte Wahlgänge beschließen. Für Kleinbetriebe wird ein vereinfachtes Wahlverfahren geschaffen.
    Zehntes. Der Begriff der leitenden Angestellten wird eindeutig definiert. Die Errichtung der Sprecherausschüsse wird rückgängig gemacht.
    Elftens. Der Begriff des Tendenzträgers bzw. der Tendenzträgerin wird definiert. Der Kreis der Betriebe, die unter Tendenzschutzregelungen fallen, wird enger gefaßt.
    Warum diese Änderungen?
    Ich komme zu dem ersten wesentlichen Komplex: den Auswirkungen der neuen Technologien. Der Gesetzgeber konnte bei der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 die Auswirkungen dieser Technologien nicht übersehen. Ihre Einführung und Anwendung haben sich in den Betrieben jedoch zu einer zentralen Problematik der betrieblichen Mitbestimmung entwickelt. Die Anwendungsbreite neuer Technologien ist groß. Sie reicht von Textverarbeitungssystemen in den Großbetrieben bis zu computergestützten Werkzeugmaschinen und zum computergestützten Konstruieren. Das bedeutet, daß die Bestimmungen über Arbeitsplatzgestaltung, über Arbeitsinhalte und Personalplanung den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Den Betriebsräten fehlt darüber hinaus die ausreichende Schulungsmöglichkeit für die neuen Aufgaben.
    Unser Anspruch an die Technik und ihre Entwicklung ist ein anderer als der konservativ oder wirtschaftsliberal formulierte. Für uns ist technische Entwicklung erst dann fortschrittlich, wenn sie auch zum sozialen Fortschritt führt. Sozialer Fortschritt, das ist mehr als das, was am Ende des Monats auf der Gehaltsabrechnung steht. Erwerbsarbeit, die Produktion von Gütern, die Entwicklung der Technik: Für Sie — Herr Scharrenbroich, Sie gucken so, auch für Sie —

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Ich habe nichts gemacht!)

    hat sich das bisher auf den Merksatz Ihres Kanzlers reduziert:

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Faszinierend!)

    Entscheidend ist, was hinten rauskommt; und das möglichst in klingender Münze. Die Lage unserer Umwelt, die zunehmende Zahl von Menschen, die nicht mehr ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen das Arbeitsleben überstehen, sprechen eine deutliche Sprache. Es kommt eben nicht nur darauf an, was hinten rauskommt. Zu solcher Geringschätzung eines großen Teils der Existenz von Millionen von Arbeitnehmern werden wir jedenfalls nicht fähig sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Es kommt genauso darauf an unter welchen Bedingungen gerabeitet wird, mit welchen Zielen sich die Technik entwickelt und vor allem, wie sie in dem Unternehmen angewendet wird.
    Es geht uns darum, die Interessen der Beschäftigten für die Entwicklung und Anwendung neuer Technik wirksam zu machen. Das ist nicht nur ihr Recht; Sie können das auch. Noch nie gab es so viele qualifizierte Arbeitnehmer — noch nie waren die Möglichkeiten so gut, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter zu qualifizieren. Ein Technikansatz aber, der sie an die elektronische Kette legen will, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Es führt kein Weg daran vorbei: Nur der auch im Betrieb zur Mitsprache und Mitentscheidung berechtigte Mensch macht eine wirklich humane und fortschrittliche Industriegesellschaft möglich. Das ist mehr als Mitsprache über die Farbe des Teppichbodens, auf dem dieser Computer steht.
    Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und die Betriebsräte müssen an den Planungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden, damit die Technik zum Menschen paßt und nicht wie bisher die Menschen passend für die Technik gemacht werden. Es ist nämlich ein entscheidender Unterschied, ob die produzierenden Arbeitnehmer zum Teileeinleger am zentralgesteuerten Roboter gemacht oder an werkstattprogrammierten vor Ort gesteuerten Maschinen eingesetzt werden. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob die elektronische Vernetzung im Unternehmen dazu genutzt wird, daß wenige alles über viele wissen, oder ob möglichst viele mehr wissen, um mitgestalten zu können.
    Um das zu erreichen ist die Mitbestimmung und Mitgestaltung der Arbeitnehmer nur ein Element. Aber sie ist ein entscheidendes Element für das zukünftige Gesicht unserer Arbeitswelt.
    Wir haben klargestellt, daß es der gleichberechtigten Mitbestimmung entspricht, daß die ihr unterliegenden Maßnahmen nicht durchgeführt werden dürfen, bevor der Betriebsrat zugestimmt hat oder gegebenenfalls seine fehlende Zustimmung durch die Einigungsstelle ersetzt worden ist. Dieser Grundsatz muß auch gelten, wenn der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestreitet. Ebenfalls von wesentlicher Bedeutung ist ein erzwingbares Initiativrecht. Denn ohne dieses Initiativrecht hätten Arbeitgeber und Betriebsräte im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung nicht die gleichen Rechte.
    Jeder, der dies ablehnt, muß bereit sein, in eine Grundsatzdebatte über die Verfassung dieses Staates einerseits und die Besitzverhältnisse und damit auch die Machtverhältnisse andererseits einzutreten. Denn Konflikte, entstanden aus dem Gefühl, Entscheidungsspielräume nicht preisgeben zu wollen, müssen jene Freiräume vernachlässigen, jene Initiativen lähmen, die das Miteinander braucht. Die Chance, daß Unternehmer mit Betriebsräten die notwendigen neuen Standorte finden und nicht gegen sie, wird verspielt. Die Zusammenarbeit wird zur bloßen Auseinandersetzung. Es entwickeln sich Positionskämpfe um alles mögliche, nur nicht um Positionen, denn die sind ja bereits verteilt.



    Dreßler
    Der heutige Arbeitnehmer hat im übrigen Verständnis dafür, daß unbeschränkte Freiheit und Selbständigkeit am Arbeitsplatz, im Betrieb und im Unternehmen nicht möglich sind. Er sieht jedoch in der Mitbestimmung die Chance, in der Arbeitswelt den persönlichen Freiheitsspielraum soweit wie möglich auszudehnen, die Unselbständigkeit möglichst wenig drückend sein zu lassen und sich nur solchen Entscheidungen zu unterwerfen, an deren Zustandekommen er selbst oder seine Vertreter beteiligt sind.
    Zu seinen Vertretern gehören auch die Gewerkschaften. Diese werden von allen toleriert, wenn sie Jahr für Jahr durch Tarifverhandlungen die Lebensbedingungen verbessern helfen, ja, es wird von ihnen erwartet. Bei unserem Preis-Lohn-Gefüge erkennen auch oder gerade Unternehmer die deutschen Gewerkschaften an. Da jedoch Wirtschaft und Gesellschaft hierzulande eher als statische Ordnungen denn als dynamische Prozesse verstanden werden, erscheint die Seite, die Forderungen erhebt, als Störer eines imaginären Gleichgewichts. Dieser Vorwurf ist besonders da sehr stark, wo Betriebsräte und Gewerkschaften so etwas wie Synonymität zeigen. Einerseits als Ordnungsfaktor begrüßt, werden Gewerkschaften und ihre Betriebsräte immer dann als Störer bewertet, wenn durch sie deutlich gemacht wird, daß auch der Betrieb einem dynamischen Prozeß unterliegt. Dabei wird geflissentlich übersehen, daß Unternehmer keine Forderungen zu stellen brauchen. Sie besitzen die Information. Sie entwerfen oder lassen entwerfen, entwickeln, greifen auf. Der Betriebsrat als darauf Reagierender erscheint als Störer, weil der Prozeß ohne ihn konzipiert wurde, ohne seine Hinzuziehung reifte. Die Informationen, denen wir ausgesetzt sind, fügen sich in unseren Köpfen zu Urteilen und Überzeugungen. Sie sind Teil des Mechanismus, der unsere Handlungen steuert. Je mehr Informationen beispielsweise Betriebsräte erhalten, desto umfangreicher kann ihr Wirken gestaltet werden, wird ihre Verantwortung bewußter.
    Der Betriebsrat ist zwangsläufig auf Informationen des Unternehmers angewiesen. Deshalb muß die Frage gestattet sein, inwieweit sich viele Unternehmer der Tatsache bewußt sind, daß man für verantwortungsvolle Betriebsräte andere Informationen verwenden muß als für Betriebsräte, die man als lästiges Organ empfindet, ohne daß letzteres für den Unternehmer deshalb problemlos wäre. Anders ausgedrückt: Das Bemühen vieler Unternehmer um eine restriktive Auslegung des geltenden Gesetzes und die Abwehr gegen eine fortschrittliche Weiterentwicklung, als Gegengewicht zu Betriebsrat und Arbeitnehmern verstanden, ist bei totaler Durchleuchtung ein Hindernis, das man sich selbst aufstellt. Es kann einen modernen Unternehmer nicht befriedigen, daß ein Organ der Betriebsverfassung möglicherweise bereits bei mittelmäßigen Anforderungen unter Komplexen leidet, daß Betriebsräte entworfene, entwickelte, aufgegriffene Konzepte nicht verstehen, aber dann zustimmend vertreten sollen. Hierbei scheinen mir die Risiken auf lange Sicht größer zu sein als die Augenblicksbestätigung eines Oben-und-unten-Denkens, und zwar für den Betrieb.
    Solche Handhabung muß den Willen zur Gegenmacht präjudizieren. Denn Betriebsräte wollen den Kausalzusammenhang begreifen können. Sie müssen informiert und überzeugt und nicht unterwiesen und überredet werden. Gegenmacht, meine Damen und Herren, soll nicht geleugnet werden. Sie erscheint mir sogar notwendig, nicht nur unausweichlich, wenn Unternehmer sich dazu verstehen, so wenig wie möglich Betriebsverfassung verwirklichen zu helfen, also der Politik restriktiver Auslegung und Anwendung positive Seiten abzugewinnen.
    Ich warte geradezu auf den Unternehmer, der mir endlich plausibel erklären kann, welche Vorteile der Betrieb — darum geht es ja wohl — davon hat respektive welche Nachteile sich ergeben, wenn die betriebsverfassungsrechtlichen Normen gemeinsam voll zur Geltung gebracht werden. Wir werden gleich in der Debatte, so scheint es wohl den Vorankündigungen gemäß, wieder das alte Lied von der Gängelei hören, von dem Mißtrauen und all dem hören, was an Einfallslosigkeit den jetzigen Koalitionsfraktionen schon gekommen ist, als sie die geltende 72er Betriebsverfassung zweimal nach rückwärts novelliert haben.
    Deshalb sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Die Diskrepanz zwischen der geschriebenen Verfassung und der Verfassungswirklichkeit zu überwinden ist für uns eine wichtige Aufgabe.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein fortschrittliches, modernes Betriebsverfassungsgesetz, wie wir es heute in der ersten Lesung vorgelegt haben, ist ein Ausfluß dieser Betriebsverfassung.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Warrikoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alexander Warrikoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dreßler, Sie haben in erstaunlicher Weise zu ahnen versucht, was jetzt kommt. Aber Sie haben falsch geahnt. Es kommt überhaupt nichts von Mißtrauen — —

    (Lachen bei der SPD — Dreßler [SPD]: Dann können Sie doch gleich wieder gehen!)

    — Wenn ich immer das sagen wollte, was Sie ahnen, würde ich in der Tat hier nicht gerne herkommen. Das kann ich Ihnen sagen.
    Sie haben davon gesprochen, daß jetzt die Rede von Gängelei und Mißtrauen sein würde. Ich kann Ihnen sagen: Sie irren sich. Wenn Sie Format hätten, würden Sie sagen, daß Sie sich darüber freuen.

    (Heyenn [SPD]: Nun wird er frech!)

    — Wissen Sie, was wir auf diesem Gebiet von Ihnen geboten bekommen, können wir niemals auch nur annähernd erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Jetzt beginnt wenigstens die Debatte!)

    — Jawohl.



    Dr. Warrikoff
    Meine Damen und Herren, unsere Betriebsverfassung ist ein geglückter Ausgleich zwischen dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen einerseits und der Funktionsfähigkeit der Betriebe andererseits. Der Erfolg dieser Ordnung beruht nicht nur auf dem Gesetz, sondern vor allem auf dem guten Willen und der Vernunft der Sozialpartner im Betrieb. Guter Wille und Vernunft können Schwächen eines Gesetzes ausgleichen. Es gibt aber Grenzen. Sind die Schwächen eines Gesetzes zu gravierend, nützt auch guter Wille nichts.
    Der SPD-Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes 1988 enthält so schwerwiegende Fehler, daß eine Kompensation durch die Sozialpartner im Betrieb versagen muß. Der SPD-Entwurf ist keine Fortentwicklung, sondern eine fundamentale Veränderung. Man könnte den Entwurf unter das traurige Motto stellen: Was sich besonders gut bewährt, muß besonders nachdrücklich verändert werden — übrigens ein Motto, das Sie in vielen Politikbereichen haben.

    (Dreßler [SPD]: Er hat wieder nichts verstanden! Das haben sie ihm vorgestern aufs Blatt geschrieben, das muß er jetzt ablesen!)

    Der Gesetzentwurf bezieht sich vor allem auf den Ausbau und die Änderung der betrieblichen Mitbestimmung. Nun ist dies in der Tat ein zentraler Punkt unserer Betriebsverfassung. Die Betriebsräte haben nach geltendem Recht bei allen für die Arbeitnehmer wesentlichen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Entlohnungsgrundsätze, Arbeitssicherheit ein volles Mitbestimmungsrecht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte. Da jedes Mitbestimmungsrecht und Mitwirkungsrecht — das ist ja sein Sinn — in den Gang der Ereignisse eingreift, ist es nur vertretbar, wenn Arbeitnehmerinteressen zu wahren sind. Die SPD will mit ihrem Entwurf weit darüber hinausgehen, will, daß praktisch gar nichts mehr passiert, ohne daß vorher der Betriebsrat zugestimmt oder die Einigungsstelle diese Zustimmung ersetzt hat.
    Nach § 87 a des Entwurfs soll die Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsabläufe der Mitbestimmung ganz grundsätzlich unterliegen, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Arbeitnehmer davon betroffen ist und die Änderung für den Arbeitnehmer belanglos ist. Der Gesichtspunkt, daß er seine Bedeutung haben muß, kommt in Ihren Überlegungen nicht vor.

    (Andres [SPD]: Alles viel zu weitgehend!)

    Jede Änderung soll mitbestimmungspflichtig sein — jede. Wenn also etwa der Meister sagt: Bitte, legen Sie das Werkstück von jetzt ab nicht nach links, sondern nach rechts, so geht das nicht. Es bedarf eines Beschlusses des Betriebsrates. So Ihr Text.

    (Zuruf von der SPD: Sie haben wirklich nichts begriffen! — Dreßler [SPD]: Bei euch darf wohl jeder reden, auch der Ahnungsloseste?)

    Da neue Maschinen in aller Regel auf die Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsabläufe Auswirkungen haben, folgt faktisch eine 100%ige Investitionskontrolle durch den Betriebsrat. Ganz ausdrücklich verlangt der Entwurf eine zusätzliche Mitbestimmung, wenn technische Einrichtungen und Verfahren eingeführt, angewandt oder geändert werden, die geeignet sind, Daten oder Signale aufzunehmen. Herr Dreßler, Sie haben Ihren eigenen Entwurf falsch zitiert. Sie haben nämlich gesagt: „wenn neue Verfahren" . Das ist nicht wahr. Wenn Sie Ihren Entwurf nicht mithaben, zeige ich es Ihnen gerne. In § 87 Nr. 2 ist ausdrücklich von Änderungen von Verfahren und Abläufen die Rede, völlig unabhängig davon, ob das neu ist.

    (Lachen bei der SPD)

    — Ich verstehe Ihre Heiterkeit. Auch ich würde mir nicht anders zu helfen wissen. Wenn ich ein solches Zeug vorgelegt hätte wie Sie, würde auch ich lachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Heyenn [SPD]: Warrikoff hat recht: da kommt nichts! Da kommt gar nichts!)

    Im Klartext: Die Anwendung der Schreibmaschine und des Telefons bedürften der Zustimmung des Betriebsrates.
    Ein weiteres Beispiel. Nach Wünschen der SPD soll in Zukunft dem Arbeitgeber untersagt sein, selbständig eine Personalplanung vorzubereiten — vorzubereiten! — , wohlgemerkt, eine Planung, eine unverbindliche Vorausschau, vorzubereiten. Der Betriebsrat soll schon bei allen Maßnahmen zur Vorbereitung einer solchen Planung mitbestimmen.

    (Andres [SPD]: Eine unverbindliche Vorausschau ist das, was Sie erzählen!)

    Dieses führt dazu, daß der Personalchef schon den Auftrag des Betriebsleiters, Erkundungen über einen möglichen Personalbedarf eines bestimmten Betriebsteils einzuziehen, ablehnen und einen Betriebsratsbeschluß für diese Erkundung verlangen müßte, ebenso bei allen Folgemaßnahmen.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU] [zur SPD]: Das ist fern jeder Wirklichkeit, was ihr da erdacht habt! — Gegenruf Dreßler [SPD]: Du wärst froh, wenn du so was mal beschließen könntest!)

    Dieses und vieles andere geht so weit, daß man sich die Frage stellen muß, wer denn die Verantwortung im Betrieb trägt. Dieser Frage werden sich insbesondere der Parlamentarische Staatssekretär Vogt und Kollege Alfons Müller in ihren Beiträgen zuwenden.
    Wir sind der Auffassung — ich bin gespannt, ob Sie dem widersprechen — , daß letztlich die Verantwortung für den Betrieb unter wirtschaftlichen, technischen und übrigens auch strafrechtlichen Gesichtspunkten bei der Geschäftsleitung liegt. Bisher hat die SPD mit Recht nicht gezögert, die Verantwortung bei der Firmenleitung zu suchen. Sie müßten sich aber nach ihrem eigenen Gesetzentwurf die Frage stellen, ob es dann noch geht. Kann man eine Betriebsleitung, die noch nicht einmal ohne Zustimmung des Betriebsrats eine Planung vorbereiten oder ein Telefon beschaffen und anwenden kann, wirklich mit voller und alleiniger Verantwortung belasten? Kommt hier nicht schließlich der Betriebsrat in eine Rolle, die dieser wichtigen Institution mehr schadet als nutzt?



    Dr. Warrikoff
    Ist es wirklich richtig — das haben Sie ja ganz besonders in den Mittelpunkt dieser Überlegungen gestellt — , dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte beim Umweltschutz zu geben, soweit er mit Arbeitsschutz nichts zu tun hat? Wenn der Arbeitsschutz betroffen ist, ist das ohnehin klar. Entsteht hier nicht eine Verantwortung, die man dem Betriebsrat gar nicht zumuten kann? Umweltschutzrelevante Maßnahmen werden von zahlreichen Behörden und Gutachtern überprüft und der Öffentlichkeit in Anhörungen vorgestellt. Soll sich der Betriebsrat zu einer weiteren Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde aufschwingen, was im übrigen einen ganz detaillierten Sachverstand voraussetzt,

    (Dreßler [SPD]: Da sind Sie ja Experte, Herr Kollege!)

    und als zusätzliche Gewerbepolizei, als Aufsichts-
    und Genehmigungsbehörde, fungieren?

    (Dreßler [SPD]: Das wäre in Hanau gut gewesen!)

    — Übrigens, Sie irren sich.
    Ich frage mich, ob die Betriebsräte das wirklich wollen.
    Ich möchte die Verantwortungsproblematik nur mit diesen wenigen Stichworten ansprechen und mich der Funktionsfähigkeit der Betriebe zuwenden. Mitbestimmung bedeutet, daß die davon erfaßten betrieblichen Vorgänge im allgemeinen länger dauern. Der Betriebsrat muß sorgfältig unterrichtet werden, er muß über den Sachverhalt nachdenken, Rückfragen stellen und sich schließlich eine eigene Meinung bilden. Dieser Zeitverlust ist vertretbar und angemessen, wenn es um wirkliche Interessen der Mitarbeiter geht. Bei solchen Fragen wie z. B. Arbeitszeit und Arbeitssicherheit vertritt der Betriebsrat nicht nur die Belange der Mitarbeiter, sondern er bringt eigenen Sachverstand auch im Interesse des Betriebes in die Überlegung mit ein. Durch die Mitwirkung des Betriebsrats wird häufig eine Lösung gefunden, die besser ist als das ursprüngliche Konzept.
    Es tut mir übrigens leid, wenn ich Ihnen an der Stelle Ihr Feindbild zerstöre.

    (Zurufe von der SPD)

    Dies alles gilt nicht, wenn sich die Mitbestimmung auf technische, wirtschaftliche und umweltrelevante Fragen bezieht, die den Arbeitsplatz und die Arbeitssicherheit nicht berühren. In diesen Fällen ist der Zeitverlust nicht vertretbar.
    Es bleibt aber nicht nur beim Zeitverlust. Können sich Betriebsrat und Betriebsleitung nicht über einen bestimmten Arbeitsverlauf, der wohlgemerkt keine Auswirkungen auf Arbeitssicherheit oder sonstige Interessen der Arbeitnehmer hat, einigen oder will der Betriebsrat andere Umweltmaßnahmen als der Betrieb, dann kommt es zum Einigungsverfahren. Nach der Ausgestaltung dieses Entwurfs können praktisch alle wirtschaftlichen, technischen Investitions- und Umweltentscheidungen vor die Einigungsstelle kommen. Die Einigungsstelle wird damit zur Entscheidungsinstanz in den sogenannten unternehmerischen Fragen.

    (Dreßler [SPD]: Jetzt kommt aber Moskau!)

    Die SPD will also eine Betriebsverfassung, bei der unternehmerische Fragen im Konfliktfall von Betriebsfremden, nämlich der Einigungsstelle, entschieden werden. Meine Damen und Herren, das geht nicht.

    (Lachen und Zurufe von der SPD)

    Im übrigen: Sie haben in Ihrem Zuruf den Sozialismus zitiert. Ich weiß nichts von Einigungsstellen im Sozialismus. Vielmehr wird da stramm kommandiert. Wenn Sie sich daran orientieren — —

    (Zuruf des Abg. Dreßler [SPD])

    — Also schön. Ich möchte ein Mindestniveau erhalten. Wenn Sie dem nicht gewachsen sind, kann ich es nicht ändern.
    Es bedeutet nämlich weiteren Zeitverlust. Je unternehmerischer die Fragen sind, um so schwerer wird sich die Einigungsstelle tun, weil es zur Lösung unternehmerischer Fragestellungen keine Verordnungen, Anweisungen oder Richtlinien gibt. Das ist geradezu ihr Charakter.
    In der Zwischenzeit, während die Einigungsstelle nachdenkt, kann der Betrieb nichts tun, weil er nicht weiß, wie letzten Endes der Vorsitzende der Einigungsstelle als Pseudounternehmer entscheiden wird.
    Noch einen anderen Gesichtspunkt. Der Gesetzentwurf enthält eine neue Definition der leitenden Angestellten. Es gehörten nur noch die erste Leitungsebene unter dem Vorstand oder der Geschäftsführung dazu. Der Leiter eines Werkes mit 2 000 Mitarbeitern, der, wie bei großen Unternehmen üblich, nicht dem Vorstand direkt zugeordnet ist, wäre kein leitender Angestellter. Da diese Führungskräfte nach Ihrem Entwurf keine leitenden Angestellten sein sollen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen, die diese Personen betreffen — § 99 dieses Entwurfs.
    Die SPD will also die Führungskräfte zwingen, mit einem Betriebsrat zu verhandeln, von dem sie persönlich abhängig sind.

    (Lachen des Abg. Andres und des Abg. Jahn [SPD])

    — Wenn Sie das bezweifeln, Herr Jahn, dann würde ich Ihnen dringend empfehlen, was ich für Herrn Dreßler auch noch einmal sagen darf, daß Sie Ihren eigenen Entwurf lesen.
    Dieser Sachverhalt ist so unvertretbar, daß dies keiner weiteren Begründung bedarf.
    Meine Damen und Herren, das SPD-Konzept liegt nicht im Interesse der Arbeitnehmer. Es beschert uns Betriebsräte, die sich nicht in erster Linie um die Mitarbeiter kümmern können, sondern die durch umfassende unternehmerische Verantwortung Mitunternehmer sind. Es beschert uns ein Verfahren der betrieblichen Entscheidungsfindung in praktisch allen Fragen mit solchen Zeitverlusten, daß die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft in Frage gestellt würde. Es verlagert unternehmerische Entscheidungen auf die Einigungsstelle und damit im Konfliktfall auf einen Betriebsfremden.



    Dr. Warrikoff
    Die Betriebsverfassung sollte den Arbeitnehmern dienen, wie sie dies jetzt tut. Sie sollte aber die Betriebe nicht zu unbeweglichen Dinosauriern machen. Wir sollten nie vergessen, daß nur leistungs- und entscheidungsfähige Betriebe sichere Arbeitsplätze bieten können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)