Plenarprotokoll 11/146
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
146. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989
Inhalt:
Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D
Hermann Höcherl 10793 A
Begrüßung des amtierenden Präsidenten der Nationalversammlung der Vereinigten Republik Tansania 10793 D
Verzicht der Abg. Dr. Mitzscherling und Frau Dr. Martiny-Glotz auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 10793D, 10794 A
Eintritt der Abg. Dr. Diederich (Berlin) und
Frau Kastner in den Deutschen Bundestag 10793 D,
10794 A
Bestimmung des Abg. Dr. Bötsch als ordentliches Mitglied und des Abg. Kraus als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Ausscheiden des Abg. Dr. Waigel 10794 A
Erweiterung der Tagesordnung 10794 A, 10853 D
Tagesordnungspunkt 2:
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum NATO-Gipfel am 29./ 30. Mai 1989 in Brüssel
Dr. Kohl, Bundeskanzler 10794 D
Dr. Vogel SPD 10801 A
Dr. Bötsch CDU/CSU 10805 D
Schily GRÜNE 10809 A
Ronneburger FDP 10811 B
Frau Fuchs (Verl) SPD 10813 B
Frau Beer GRÜNE 10816 C
Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10817 D
Genscher, Bundesminister AA 10820 B
Tagesordnungspunkt 3:
Überweisungen im vereinfachten Verfahren
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (Drucksache 11/4308)
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes (Drucksachen 11/4310, 11/4311)
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Wittmann, Buschbom, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Drucksache 11/4415)
d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/4579) . . 10822 D
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: FCKW (FluorChlor-Kohlenwasserstoffe) in den ICE-Triebköpfen der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/4439) 10823 B
Tagesordnungspunkt 4:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen 11/2170, 11/4224) 10823 C
Zusatztagesordnungspunkt 3:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Günther, Straßmeir, Fischer (Hamburg) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heinrich, Richter, Funke, Dr. Thomae und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der See-Unfallversicherung in der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen
11/4082, 11/4646) 10823 D
Tagesordnungspunkt 5:
Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 12 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4438) . . 10824 A
Tagesordnungspunkt 6:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe und Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 05 02 apl. Titel 686 18 — Wiederaufbauhilfe für Armenien (Drucksachen 11/4071, 11/4447) 10824 A
Tagesordnungspunkt 7:
Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 114 und 115 zu Petitionen (Drucksachen 11/4521, 11/4522) 10824 B
Tagesordnungspunkt 8:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/4549) . 10824 C
Tagesordnungspunkt 9:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/4445, 11/4581, 11/4584)
Becker (Nienberge) SPD 10824 D
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Parlamentarische Kontrollkommission (Drucksache 11/4619)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5:
Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksachen 11/4608, 11/4620)
Hüser GRÜNE 10825 B
Bohl CDU/CSU 10826 A
Jahn (Marburg) SPD 10826B
Wolfgramm (Göttingen) FDP 10826 C
Ergebnis der Wahl 10830 D
Tagesordnungspunkt 10:
a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Sellin, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beteiligung von Daimler-Benz an Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) — I —
hier: I. Industriepolitische Bedeutung
II. Konzernmacht und demokratische Verfassung
III. Die Airbus-Subvention
(Drucksachen 11/3397, 11/4375)
b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Sellin, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beteiligung von Daimler-Benz an Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) — II —
hier: I. Die rüstungswirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung
II. Das Beschaffungsvorhaben Jäger 90
III. Die Forschungs- und Entwicklungsförderung
IV. Kontrollmöglichkeiten des
Bundesrechnungshofes
(Drucksachen 11/3398, 11/4376)
Frau Vennegerts GRÜNE 10827 D
Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10829 B
Roth SPD 10830 D
Grünbeck FDP 10832 C
Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10834 B
Namentliche Abstimmungen . . . . 10835 C, D Ergebnisse 10836A, 10837 C Zusatztagesordnungspunkt 6:
Aktuelle Stunde betr. zunehmende Gesundheitsgefährdung durch Photosmog (Ozon) und Konsequenzen für die Verkehrspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 III
Weiss (München) GRÜNE 10839 B
Bauer CDU/CSU 10840B
Frau Faße SPD 10841 C
Baum FDP 10842 C
Dr. Friedrich CDU/CSU 10843 B
Frau Dr. Hartenstein SPD 10844 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10845 B
Dr. Knabe GRÜNE 10847 B
Gries FDP 10847 D
Stahl (Kempen) SPD 10848 D
Rauen CDU/CSU 10849 D
Schmidbauer CDU/CSU 10850 D
Müller (Düsseldorf) SPD 10851 C
Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 10852 D
Tagesordnungspunkt 11:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Esslingen), Breuer, Kossendey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Dr. Hoyer, Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung der Verlängerung des Grundwehrdienstes (Drucksachen 11/4436, 11/4598)
b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Horn, Frau Fuchs (Verl), Gerster (Worms), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verlängerung von Grundwehrdienst und Zivildienst und zur Neuregelung der Dauer des Zivildienstes (Drucksachen 11/4379, 11/4598)
c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf zwölf Monate
zu dem Antrag der Abgeordneten Horn, Erler, Frau Fuchs (Verl), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksachen 11/3593, 11/3695, 11/4543 [neu])
Hauser (Esslingen) CDU/CSU 10854 B
Gerster (Worms) SPD 10855 A
Nolting FDP 10857 D
Dr. Mechtersheimer GRÜNE 10859 D
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10861 A
Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31
GO) 10863 B
Breuer CDU/CSU (Erklärung nach § 30
GO) 10863 D
Tagesordnungspunkt 12:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und zur Änderung von Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (KOV-Anpassungsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4178, 11/4210, 11/4612, 11/4613)
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Hoss, Frau Schoppe, Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Anrechnung nicht durchsetzbarer Unterhaltsansprüche auf die Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 11/4180, 11/4612)
Louven CDU/CSU 10864 D
Kirschner SPD 10865 D
Cronenberg (Arnsberg) FDP 10867 B
Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 10868 C
Dr. Blüm, Bundesminister BMA 18869 C
Tagesordnungspunkt 13:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Timm, Bahr, Brück, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Gansel, Dr. Glotz, Renger, Dr. Scheer, Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wieczorek-Zeul, Wischnewski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Aktivitäten der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen (Drucksachen 11/2427, 11/3963)
Frau Dr. Timm SPD 10871 A
Frau Fischer CDU/CSU 10872 C
Frau Eid GRÜNE 10874 D
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10876B
Wischnewski SPD 10878A
Dr. Rose CDU/CSU 10879B
Verheugen SPD 10881 B
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 10883 A
Frau Eid GRÜNE (zur GO) 10885 A
Bohl CDU/CSU (zur GO) 10885 B
Tagesordnungspunkt 14:
Erste Beratung des von der Fraktion der
SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau und zur Änderung der
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989
betrieblichen Mitbestimmung — Betriebsverfassungsgesetz 1988 (Drucksache 11/2995)
in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7:
Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 1989 (Drucksache 11/4525)
Dreßler SPD 10885 D
Dr. Warrikoff CDU/CSU 10888 D
Hoss GRÜNE 10891 A
Heinrich FDP 10893 A
Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 10894 D
Andres SPD 10896 D
Müller (Wesseling) CDU/CSU 10899 A
Tagesordnungspunkt 15:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksachen 11/2724 Nr. 31, 11/4460)
Seesing CDU/CSU 10901 A
Frau Bulmahn SPD 10901 D
Kohn FDP 10903 C
Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 10904 B
Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 10905 C
Tagesordnungspunkt 16:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksache 11/4416)
Gerster (Mainz) CDU/CSU 10906 D
Dr. Nöbel SPD 10908 A
Richter FDP 10910A
Such GRÜNE 10910D
Tagesordnungspunkt 17:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Wollny, Frau Garbe, Frau Hensel, Frau Flinner, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Dr. Knabe, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: AntarktisWeltpark-Erklärung (Drucksache 11/4440)
b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zu den Gefahren einer Zerstörung des Ökosystems in der Antarktis (Drucksache 11/4227)
Schily GRÜNE 10911 C
Kittelmann CDU/CSU 10912 C
Frau Blunck SPD 10913 D
Baum FDP 10914 C
Bohl CDU/CSU 10915 B
Hüser GRÜNE 10915 C
Zusatztagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) 10916A
Zusatztagesordnungspunkt 9:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Die soziale Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/3831 Nr. 20, 11/4645) . . . . 10916A
Zusatztagesordnungspunkt:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchgesetzes (Drucksache 11/4467) 10916 C
Nächste Sitzung 10916 C
Berichtigungen 10916 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10917* A Anlage 2
Erklärung des Abg. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) nach § 31 GO 10917* B
Anlage 3
Verzeichnis der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 10917* C
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 V
Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) (Gerster [Mainz] [CDU/CSU], Frau Hämmerle [SPD], Lüder [FDP], Meneses Vogl [GRÜNE]) 10919* A
Anlage 5
Erprobung von Munition in der Meldorfer Bucht durch Bundeswehr und private Unternehmen
MdlAnfr 64, 65 26.05.89 Drs 11/4593 Jungmann (Wittmoldt) SPD
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10922* D
Anlage 6
Verzicht auf Munitionserprobungen im Wattenmeer; Auswirkungen auf das Ökosystem in der Meldorfer Bucht
MdlAnfr 66, 67 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10923* D Anlage 7
Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zur Einhaltung der Mindestflughöhe durch Bundes- und NATO-Luftwaffen
MdlAnfr 71, 72 26.05.89 Drs 11/4593 Gerster (Worms) SPD
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10923* C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10793
146. Sitzung
Bonn, den 1. Juni 1989
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens SPD 02. 06. 89
Bahr SPD 01.06.89
Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 02. 06. 89
Dr. Biedenkopf CDU/CSU 02. 06. 89
Biehle CDU/CSU 02. 06. 89 * *
Buschbom CDU/CSU 02.06.89
Buschfort SPD 01.06.89
Büchner (Speyer) SPD 02. 06. 89 *
Dr. von Bülow SPD 1. 06. 89
Frau Conrad SPD 2. 06. 89
Conradi SPD 02.06.89
Daweke CDU/CSU 02.06.89
Ehrbar CDU/CSU 02.06.89
Engelhard FDP 01.06.89
Eylmann CDU/CSU 01.06.89
Francke (Hamburg) CDU/CSU 02. 06. 89 * *
Frau Frieß GRÜNE 02. 06. 89
Dr. Glotz SPD 1. 06. 89
Dr. Hauff SPD 2. 06. 89
Frau Hensel GRÜNE 02. 06. 89 * *
Dr. Hoyer FDP 02. 06. 89
Hörster CDU/CSU 01.06.89
Klein (Dieburg) SPD 02. 06. 89
Kolbow SPD 02. 06. 89 * *
Dr. Kreile CDU/CSU 02. 06. 89
Dr. Graf Lambsdorff FDP 02. 06. 89
Dr. Lammert CDU/CSU 02. 06. 89
Möllemann FDP 01.06.89
Dr. Müller CDU/CSU 02. 06. 89 *
Frau Pack CDU/CSU 1. 06. 89 *
Petersen CDU/CSU 2. 06. 89 * *
Rappe (Hildesheim) SPD 02. 06. 89
Reschke SPD 02.06.89
Schäfer (Mainz) FDP 1. 06. 89
Schreiner SPD 02.06.89
Sielaff SPD 02.06.89
Spranger CDU/CSU 02.06.89
Würtz SPD 2. 06. 89**
Zierer CDU/CSU 02. 06. 89 * *
Zumkley SPD 02. 06. 89 * *
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
* * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Erklärung des Abg. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU)
nach § 31 GO
Gemäß § 31 (2) der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erkäre ich, daß ich an der Abstim-
Anlagen zum Stenographischen Bericht
mung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 31. Mai 1989, Drs. 11/4639, nicht teilnehme. * )
*)Vgl. Seite 10835D
Anlage 3
Verzeichnis der Abgeordneten,
die an der Nachwahl eines Mitglieds
der Parlamentarischen Kontrollkommission
teilgenommen haben
Dr. Abelein
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Frau Adler
Amling
Andres
Antretter Austermann
Bachmaier Bamberg Bauer
Baum
Bayha
Frau Beck-Oberdorf
Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge)
Frau Becker-Inglau Beckmann
Frau Beer Bernrath Bindig
Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Frau Blunck
Böhm (Melsungen)
Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Bönstrup) Börnsen (Ritterhude)
Dr. Bötsch Bohl
Bohlsen Borchert Brandt
Brauer
Breuer
Dr. Briefs Brück
Büchler (Hof)
Bühler (Bruchsal)
Dr. von Bülow
Frau Bulmahn
Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Catenhusen
Clemens
Cronenberg (Arnsberg)
Dr. Czaja
Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. Daniels (Regensburg) Daubertshäuser
Frau Dempwolf
Deres
Diller
Dörflinger
Dr. Dollinger
Doss
Dr. Dregger
Dreßler
Echternach Egert
Dr. Ehmke (Bonn)
Eich
Frau Eid
Eigen
Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Engelsberger Erler
Esters
Ewen
Dr. Faltlhauser Frau Faße
Feilcke
Dr. Feldmann Dr. Fell
Fellner
Frau Fischer Fischer (Hamburg)
Fischer (Homburg)
Frau Flinner
Frau Folz-Steinacker
Dr. Friedmann Dr. Friedrich Frau Fuchs (Köln)
Frau Fuchs (Verl)
Fuchtel
Funk (Gutenzell)
Funke
Gallus
Frau Ganseforth
Gansel
Ganz (St. Wendel)
Frau Garbe Gattermann Dr. Gautier Frau Geiger Geis
Dr. Geißler
Dr. von Geldern
Genscher
Gerstein
Gerster (Mainz)
Gerster (Worms)
Glos
Dr. Göhner Frau Dr. Götte Dr. Götz
Graf
Gries
Großmann Grünbeck
Grüner
Dr. Grünewald Grunenberg
10918* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989
Günther Dr. Haack Haack (Extertal)
Haar
Dr. Häfele Häfner
Frau Hämmerle
Frau Dr. Hamm-Brücher Hames
Hasenfratz
Frau Hasselfeldt
Dr. Hauchler
Haungs
Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld)
Dr. Haussmann
Hedrich
Freiherr Heereman
von Zuydtwyck Heimann
Heinrich Heistermann Frau Dr. Hellwig Helmrich
Dr. Hennig Herkenrath Hiller (Lübeck)
Frau Hillerich
Hinrichs
Hinsken
Dr. Hirsch Dr. Hitschler Höffkes
Höpfinger Hörster
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Holtz
Hoppe
Horn
Hoss
Frau Hürland-Büning
Dr. Hüsch Hüser
Huonker Graf Huyn Ibrügger Irmer
Jäger
Jahn (Marburg)
Dr. Jahn (Münster)
Dr. Jenninger
Dr. Jens
Dr. Jobst
Jung (Düsseldorf)
Jung (Limburg)
Jung (Lörrach) Jungmann (Wittmoldt) Kalb
Dr. Kappes Frau Karwatzki
Frau Kastner
Kastning Kiechle
Kiehm
Kirschner Kißlinger Kittelmann Klein (München)
Kleinert (Hannover) Kleinert (Marburg)
Dr. Klejdzinski
Dr. Knabe
Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl
Kolb
Koltzsch Koschnick Kossendey Kraus
Kretkowski Kreuzeder
Krey
Kroll-Schlüter
Dr. Kronenberg Kühbacher Kuhlwein
Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lambinus
Lamers
Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Leidinger Lenzer
Leonhart
Frau Limbach
Link (Diepholz)
Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner
Dr. Lippelt (Hannover) Dr. Lippold (Offenbach) Lohmann (Witten) Louven
Lowack
Lüder
Lutz
Frau Luuk Maaß
Frau Männle
Magin
Dr. Mahlo Marschewski
Frau Matthäus-Maier
Dr. Mechtersheimer Meneses Vogl
Dr. Mertens (Bottrop) Meyer
Dr. Meyer zu Bentrup Michels
Mischnick
Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern)
Müller (Wesseling) Müntefering
Nagel
Nehm
Nelle
Neuhausen Dr. Neuling Neumann (Bremen)
Frau Nickels
Frau Dr. Niehuis
Dr. Niese Niggemeier Dr. Nöbel Nolting
Frau Odendahl Oesinghaus
Frau Oesterle-Schwerin Dr. Olderog
Oostergetelo Opel
Dr. Osswald Oswald
Paintner Paterna
Pauli
Dr. Penner Pesch
Peter (Kassel) Pfeffermann Pfeifer
Dr. Pfennig Pfuhl
Dr. Pick
Dr. Pinger Dr. Pohlmeier
Porzner
Poß
Dr. Probst Purps
Rawe
Reddemann Regenspurger Reimann
Repnik
Reschke
Reuter
Richter
Dr. Riedl (München)
Dr. Riesenhuber
Frau Rock
Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Ronneburger
Dr. Rose
Rossmanith Roth
Roth (Gießen) Rühe
Dr. Rüttgers Ruf
Frau Rust
Frau Saibold Sauer (Salzgitter)
Sauer (Stuttgart)
Sauter (Epfendorf) Schäfer (Offenburg)
Dr. Schäuble Schanz
Scharrenbroich Schartz (Trier) Dr. Scheer
Schemken
Scherrer
Scheu
Frau Schilling Schily
Schluckebier Schmidbauer
Frau Schmidt (Hamburg) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Schmitz (Baesweiler)
Dr. Schmude von Schmude Frau Schoppe
Freiherr von Schorlemer Schreiber
Dr. Schroeder (Freiburg) Schröer (Mülheim)
Schütz
Schulhoff
Frau Schulte (Hameln)
Dr. Schulte
(Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer Seehofer
Seesing
Frau Dr. Segall Seidenthal
Frau Seiler-Albring Seiters
Frau Seuster Sieler (Amberg) Singer
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell
Dr. Solms
Frau Dr. Sonntag-Wolgast Dr. Sperling
Spilker
Dr. Sprung
Stahl (Kempen)
Dr. Stark (Nürtingen)
Dr. Stavenhagen
Steiner
Frau Steinhauer Dr. Stercken Stiegler
Stobbe
Dr. Stoltenberg Straßmeir
Strube
Dr. Struck Stücklen
Such
Frau Dr. Süssmuth Susset
Frau Terborg Frau Teubner Dr. Thomae Tillmann
Frau Dr. Timm Timm
Dr. Todenhöfer Toetemeyer
Dr. Uelhoff Uldall
Dr. Unland Frau Unruh Urbaniak
Vahlberg
Frau Vennegerts Verheugen
Frau Verhülsdonk
Dr. Vogel
Vogel (Ennepetal)
Vogt (Duren) Voigt (Frankfurt)
Dr. Voigt (Northeim) Frau Dr. Vollmer
Volmer
Dr. Vondran Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Graf von Waldburg-Zeil Waltemathe
Walther
Frau Walz Dr. Warnke Dr. Warrikoff
Dr. von Wartenberg Wartenberg (Berlin)
Frau Dr. Wegner Weiermann
Frau Weiler Weirich
Weiß (Kaiserslautern) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Weng (Gerlingen) Werner (Ulm)
Dr. Wernitz Westphal
Wetzel
Frau Weyel Dr. Wieczorek
Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz
von der Wiesche
Frau Will-Feld Frau Wilms-Kegel
Wilz
Wimmer (Neuötting) Wimmer (Neuss) Windelen
Wischnewski
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. de With Wittich
Dr. Wittmann Wolfgramm (Göttingen) Frau Wollny
Frau Würfel Würzbach
Dr. Wulff
Zander
Zeitler
Zeitlmann Zink
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10919*
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zum Zusatzpunkt 8:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für
Aussiedler und Übersiedler
(Drucksache 11/4615)
Gerster (Mainz) (CDU/CSU): Erstens. Die Aufnahme von deutschen Aussiedlern und von Deutschen aus der DDR und aus Berlin (Ost) hat seit 1987 in nicht vorhersehbarer Weise zugenommen. 1988 betrug die Zahl der über die Aufnahmeeinrichtungen Aufgenommenen beider Gruppen bereits über 240 000 Personen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden in den Aufnahmeeinrichtungen fast 125 000 Aussiedler und rund 30 000 Übersiedler verzeichnet. Die Zahlen nehmen in den Sommer- und Herbstmonaten erfahrungsgemäß erheblich zu. In unseren Planungen richten wir uns vorsorglich auf 400 000 Aussiedler und 60 000 Übersiedler ein.
Angesichts dieser Entwicklung muß sich die Bundesrepublik Deutschland auf einen jährlichen Zugang von Deutschen aus den Aussiedlungsgebieten sowie aus dem anderen Teil Deutschlands in Größenordnungen einstellen, die die Aufnahme von Aussiedlern und Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR in den vierziger und fünfziger Jahren bis zum Bau der Mauer in Berlin im Jahre 1961 deutlich übertrifft.
Zweitens. Die Länder und viele Städte und Gemeinden, vor allem in den Ballungsgebieten, haben bei der Aufnahme von Aussiedlern und Übersiedlern in den letzten zwei Jahren Beachtliches geleistet. Ein Teil der Kommunen ist jedoch bereits jetzt überlastet. Die Ursache hierfür ist u. a. darin zu suchen, daß die Aussiedler sich zunächst gern dort niederlassen, wo bereits Angehörige, Freunde oder Bekannte wohnen. Dies ist ein verständlicher Wunsch. Denn die Nähe eines vertrauten Menschen erleichtert es, sich in der zunächst fremden Umgebung zurechtzufinden und heimisch zu werden. Nur hat dies zur Folge, daß in derartigen Städten und Gemeinden die Unterbringung oft nur noch in Notunterkünften wie in Turnhallen, Sportstätten, Gemeindehäusern oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Je mehr Aussiedler oder Übersiedler in derartige Kommunen kommen, umso schwieriger wird es, diesen Menschen die gerade in der ersten Zeit so notwendige Beratung sowie eine menschenwürdige Erstunterbringung zu sichern.
In anderen Regionen sind dagegen wenige Aussiedler oder Übersiedler gezogen; es gibt sogar noch Gemeinden, in denen Wohnungen leerstehen.
Drittens. Hier soll der vorgelegte Gesetzentwurf den Ländern ein Mittel an die Hand geben, auf eine bessere Verteilung der Aussiedler und Übersiedler innerhalb der Länder hinzuwirken. Die Zuweisung eines Aussiedlers oder Übersiedlers an einen bestimmten Wohnort, an dem er seinen vorläufigen Wohnsitz begründen soll, kann zu einem Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit führen. Allerdings ist hier auf die besondere Situation des betroffenen Personenkreises hinzuweisen: Er ist häufig auf öffentliche Hilfe bei der Unterbringung angewiesen, und nur für diesen Fall soll das Gesetz greifen. Wenn ein Aussiedler oder Übersiedler mit Hilfe von Angehörigen oder Freunden eine Wohnung findet, soll er selbstverständlich dort seinen Wohnsitz frei begründen können und ebenso, wenn er einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hat.
Im Gesetzentwurf geht es nur um die Fälle, in denen der betroffene Personenkreis über keine Wohnung verfügt und die Wunschgemeinde erst eine Unterbringungsmöglichkeit schaffen muß.
Mit dem Gesetz soll erreicht werden, daß z. B. auch Ortschaften und Regionen in Reichweite der Ballungsgebiete und überlasteter Gemeinden sich an der Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern und Zuwanderern beteiligen können. Dabei soll möglichst weitgehend auf Wünsche der Betroffenen, ihre engen Familienbindungen und auf die beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten Rücksicht genommen werden.
Viertens. Selbstverständlich sind die Aussiedler und Übersiedler, abgesehen von der vorübergehenden Zuweisung, an einen bestimmten Aufenthaltsort nicht gebunden. Sie können frei im Bundesgebiet reisen, wohin sie wollen, sich eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz anderswo suchen und sich überhaupt frei bewegen. Dies muß einfach deshalb noch einmal gesagt werden, weil es hier und da Mißverständnisse gab.
Die Aussiedler gehören zu den Deutschen, die durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen besonders viel und besonders lang gelitten haben. Ihnen wie auch unseren Landsleuten aus dem anderen Teil Deutschlands eine menschenwürdige Aufnahme zu bereiten, ist uns in Bund, Ländern und Gemeinden Verpflichtung.
Wir wollen weiterhin alles tun, damit sie schnell bei uns heimisch werden. Wir müssen uns aber auch darüber klar sein, daß nicht alles auf einmal geschehen kann. Der Bau neuer Wohnungen bedarf einer gewissen Zeit, die soziale und administrative Betreuung kann nicht beliebig schnell an jedem Brennpunkt ausgeweitet werden.
In Anbetracht der nachhaltigen Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden um die Aussiedler und Übersiedler insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungsbaues nehmen wir an, daß die Möglichkeiten des Gesetzes nur für eine begrenzte Zeit gebraucht werden. Wir schlagen daher vor, die Geltungsdauer des Gesetzes auf drei Jahre zu begrenzen.
Die Koalitionsfraktionen legen den Gesetzentwurf den Gesetzgebungskörperschaften des Bundes vor, weil der Bund auf dem Gebiet der Freizügigkeit die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis hat. Es steht jedem Lande frei, von der Möglichkeit der Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes an Aussiedler und Übersiedler Gebrauch zu machen oder nicht.
Fünftens. In den bisherigen Erörterungen ist bereits eine ganze Reihe dankenswerter Hinweise gegeben worden. In den Ausschüssen des Bundesrates wurde eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt. Wir wer-
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den alle Anregungen sorgfältig und zügig prüfen und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens dazu Stellung nehmen. Dieses Gesetz soll ein brauchbares Instrument sein. Jeder Verbesserungsvorschlag ist willkommen.
Sechstens. Die Bundesrepublik Deutschland hat es in ihren Gründungsjahren trotz der noch blutenden Wunden aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges fertiggebracht, acht Millionen Vertriebene und drei Millionen Deutsche aus dem anderen Teil Deutschlands aufzunehmen und in die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensverhältnisse des neubegründeten Staatswesens einzugliedern. Unter den heute ungleich günstigeren materiellen Voraussetzungen wird es ebenfalls gelingen, auch die jetzt noch zu uns kommenden Deutschen würdig aufzunehmen und ihnen die nötige Starthilfe zu geben, damit sie ihr Leben wieder in eigene Hände nehmen können.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf will zu diesem Ziel beitragen. Ich bitte Sie, ihm Ihre Zustimmung zu geben.
Frau Hämmerle (SPD): Als Bundeskanzler Kohl im Sommer letzten Jahres die Frage der Integration der Aussiedler und Übersiedler zur Chefsache erklärte, machte er auf einer Pressekonferenz einen Verfahrensvorschlag, wie dem Aussiedlerzuzug zu begegnen sei. Sein Rezept von damals: Man müsse nur in die Akten der frühen 50er Jahre schauen, um ein Konzept für den massenhaften Zuzug zu finden. Man kann jetzt feststellen, daß die Experten des Bundesinnenministeriums nach langer Zeit wohl fündig geworden sind; denn sie haben den Vorläufer dieses Gesetzes, nämlich das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 gefunden, und die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen präsentieren nun das damalige Rezept als Antwort auf die Problematik von heute. Dies wirft ein Licht auf die Untätigkeit dieser Bundesregierung bei der Lösung der Aussiedlerprobleme.
Der Gesetzentwurf ist das schlichte Eingeständnis des Scheiterns der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung. Es ist eindeutig klar, daß die Bundesregierung auf dem entscheidenden Feld, der Wohnungsfürsorge, versagt hat. Sie war nicht in der Lage, die entsprechenden Rahmenvoraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Menschen mit einem der wichtigsten Güter der Existenzgrundlage, nämlich einer Wohnung, die angemessen und bezahlbar ist, versorgt werden können. Dies gilt nicht nur für die Aussiedler, sondern dies gilt für mehr als eine Million Haushalte. Wir Sozialdemokraten haben auf diesen Umstand seit langer Zeit hingewiesen. Seit ebenso langer Zeit sperrt sich die Bundesregierung dagegen, auf diesem Feld eine vernünftige Politik zu betreiben und die entsprechenden Mittel dafür vorzusehen.
Es hilft hier keineswegs, darauf hinzuweisen, daß es vor vielen Jahren auch auf Betreiben der Länder zu einer Beendigung der Bundesunterstützung für den sozialen Wohnungsbau gekommen ist. Die Bundesregierung hätte seit langem die Initiative ergreifen müssen, um auf diesem wichtigen Gebiet dafür zu sorgen,
daß die Wohnraumversorgung wieder auf eine vernünftige Grundlage gestellt wird.
Mit diesem Gesetzentwurf wird nun sehr spät der Versuch gemacht, durch eine Zwangsmaßnahme ein bevorzugendes Recht der Aussiedler aufzuheben. Wir haben seit langem darauf hingewiesen, daß Bevorzugungen der Aussiedler und Übersiedler gegenüber der einheimischen Bevölkerung beseitigt werden müssen, weil sie eine Ungerechtigkeit sind. Es ist doch so, daß die übergroße Zahl von Aussiedlern, die untergebracht werden müssen, die betroffenen Gemeinden in die Lage versetzt, eine faktische Bevorzugung durchzuführen. Wir hoffen, daß dies, was ich einen faktischen Bevorzugungsdruck nenne, im Rahmen dieses Gesetzes aufgehoben werden kann.
Ein zweiter wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfes: Es fehlt völlig, was die Bundesländer alle gemeinsam fordern, nämlich eine bindende Regelung für die Verteilung und die Zuweisung auf die Länder. Auch dies ist ein Beispiel dafür, daß die Bundesregierung ein seit langem bekanntes Problem und eine seit langem bekannte Forderung der besonders betroffenen Länder ignoriert hat. Dieser wichtige Punkt ist auch jetzt nicht aufgenommen.
Ich möchte deutlich machen, daß für uns eine Zustimmung zu diesem Gesetz dann nicht in Frage kommt, wenn hier keine effektive Regelung gefunden wird. Es kann und darf in der Zukunft nicht so weitergehen, daß ein Land wie Nordrhein-Westfalen, welches nach den Soll-Vorschriften nur 31,7 % der Aus- und Übersiedler aufnehmen mußte, 44,2 % aufnimmt und Länder wie Baden-Württemberg und Bayern sehr viel weniger Aussiedler aufnehmen, als für sie eigentlich vorgesehen sind.
Und noch ein wichtiger Punkt: Seit Oktober letzten Jahres verspricht die Bundesregierung den Ländern, daß sie die Gesamtverantwortung bezüglich der Integration der Aussiedler übernehmen will. Die Länder verlangen mit Recht, daß der Bund einen Anteil an den Kosten für die Finanzierung der ÜbergangsWohnheimplätze tragen muß (vgl. Beschluß des Bundesrates vom 10. 3. 1989, Drucksache 477/88).
Seit Oktober 1988 also ist dieses Problem auf der Tagesordnung, und seither hat der Bund sich in dieser Frage überhaupt nicht bewegt. Das einzige, was zu vermelden ist, ist das Signal von Minister Schäuble, bei der Finanzierung der Grenzdurchgangslager werde eine gewisse Kostenübernahme stattfinden.
Ich sage Ihnen, daß wir nicht zustimmen werden, wenn der Bund hier nur Papiergesetze, die ihn nichts kosten, auf den Tisch legt und sich ansonsten seiner Verantwortung entzieht.
Ein letzter Punkt: Wir werden einer Weiterbehandlung im Bundestag nur dann zustimmen, wenn eine ordentliche Prüfung der Frage der Verfassungskonformität und der Effektivität stattgefunden hat. Wir werden natürlich nicht zustimmen, wenn Verfassungsgrundsätze verletzt werden oder wenn sehr deutlich wird, daß keinerlei Effektivität zu erwarten ist.
Wenn andererseits jedoch die von mir genannten Vorbedingungen erfüllt sind, werden wir uns einer
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Zustimmung vor allem deshalb nicht verschließen, weil die Bundesländer auf ein solches Gesetz warten — zwar nicht im Sinne eines Wartens auf eine vernünftige Regelung, sondern weil ihnen hier möglicherweise ein Strohhalm geboten wird, der sie in ihrer Problemlage in den Stand versetzt, wenigstens zu retten, was zu retten ist.
Eine allgemeine Bemerkung zum Schluß: Die Bundesregierung hat erneut ihre Schätzungen über den Aussiedlerzuzug im Jahre 1989 nach oben korrigiert. Jetzt geht sie davon aus, daß 460 000 Aus- und Übersiedler kommen. Ich halte das für eine realistische Schätzung.
Wenn man sich aber die Frage stellt, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dieser korrigierten Schätzung zieht, dann muß man zu der bestürzenden Feststellung kommen, daß für den finanziellen Bereich weiterhin bedauerliche Untätigkeit angesagt ist.
Dieses Gesetz mag ja nach der ersten Beurteilung richtig sein, aber finanzielle Hilfen für die Länder und Gemeinden bringt es nicht. Legen Sie bitte endlich ein Wohnungsbauprogramm zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für alle Berechtigten auf. Wir haben nicht deshalb Wohnungsnot, weil Aussiedler kommen, sondern sie stoßen in eine bereits bestehende Notlage hinein.
Geben Sie endlich den Vorstellungen der SPD zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit eine Chance der Verwirklichung. Wir haben nicht deshalb Arbeitslosigkeit, weil Aussiedler kommen, sondern sie verschärfen durch ihr Kommen die bereits bestehende Arbeitslosigkeit. Es entsteht eine „Konkurrenz der Nöte", wie die katholische Bischofskonferenz diese Lage deutlich charakterisiert hat. Helfen Sie mit, diese Nöte aller Beteiligten zu beseitigen. Und gehen wir miteinander daran, die aufgetretenen Bevorzugungen im sozialen Bereich abzubauen.
Den vorgesehenen Überweisungen stimmen wir zu.
Lüder (FDP): Aussiedler und Übersiedler, die zu uns kommen, genießen die Freizügigkeit im Bundesgebiet wie alle Deutschen. Solange sie weder Beruf noch Wohnung haben, sind sie auf die Unterstützung durch die Allgemeinheit, insbesondere durch unsere Kommunen angewiesen. Die Erfahrungen des letzten Jahres zeigen, daß wir ein auch nur einigermaßen vertretbares Maß an gleicher Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Kommunen nur dann hinbekommen, wenn wir ein — vom Grundgesetz ja auch als Ausnahme vorgesehenes — gesetzliches Instrument zur Zuteilung eines Wohnsitzes für diejenigen Mitbürger bekommen, für die die Gemeinden besondere Leistungen aufbringen müssen.
Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen und heute im Deutschen Bundestag eingebracht, weil wir aus allen Gesprächen in den Ländern und Gemeinden, von wem auch immer sie regiert werden, die Bestätigung bekommen haben, daß ein solches gesetzliches Instrument, wie es hier geschaffen wird, dringend notwendig ist. Dabei wissen wir, daß
das Gesetzgebungsverfahren, das wir hier heute gewählt haben, nicht zur Regel des Parlamentarismus werden darf. Regelmäßig sollte es dabei bleiben, daß Gesetzentwürfe der Bundesregierung erst im Bundesrat beraten werden, bevor wir uns damit befassen. Die Koalitionsfraktionen sollten nicht zur gesetzgeberischen Hebamme für Spätgeburten der Bundesregierung werden. Gerade im 40. Jahr der Bundesrepublik sollten wir uns bewußt bleiben, daß die Gesetzgebungsverfahren, wie sie im Grundgesetz als regelmäßige Vorgänge vorgesehen sind, auch beibehalten bleiben müssen. Ich sage dies auch aus meiner mehrjährigen Erfahrung als Mitglied des Bundesrates.
Über die Notwendigkeit, für diejenigen Aussiedler gesetzliche Wohnsitzzuweisungsregelungen vorzunehmen, die noch nicht über eigene Arbeit oder eigenen Wohnraum verfügen, besteht, wie ich aus den Vorgesprächen weiß, jedenfalls zwischen den drei Staatsgründungsparteien dieser Republik Einigkeit. Ich bin auch davon überzeugt, daß die rechtlichen Bedenken, die gegen die ersten Überlegungen bestanden hatten, in der jetzigen Ausgestaltung des Gesetzentwurfes weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Aber eines fehlt hier noch. Und hierzu müssen wir in den Ausschußberatungen Klarheit schaffen: Das hier vorgesehene Gesetz regelt nur Verteilungen innerhalb eines Landes, nicht Zuteilungen in ein Land.
Wir haben uns im Innenausschuß schon einmal anläßlich der Aussiedlerentschließung mit der Angelegenheit der Länderquoten befaßt. Da waren wir übereinstimmend der Meinung, daß es eine Regelung über die Zuweisung der Aussiedler an die Bundesländer geben sollte. Mit dem sogenannten Königsteiner Schlüssel bietet sich da ein Verfahren an, das jedenfalls dem Berliner Abgeordneten sehr sympathisch ist, weil es sich — wie im Asylverfahrensgesetz niedergelegt — um eine an der Bevölkerung orientierte Quotierung handelt. Aber ich sage auch, daß wir offen sind, die Regelungen festzuschreiben, die in früheren Verordnungen oder Vereinbarungen der Länder aufgestellt wurden. Nur eines geht nicht: Wir können nicht so weiterwurschteln wie bisher. Wir können auch nicht einfach zusehen, wie etwa NordhreinWestfalen weit über 40 % aller Aussiedler aufnehmen muß. Für uns steht jedenfalls fest: Es sollte um eine allgemein verbindliche und anerkannte Zuweisungsregelung an die Bundesländer ergänzt werden.
Wir bitten die Bundesregierung, dazu schnell Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, um zu einem Einvernehmen zu kommen. Wenn dieses bis zur Ausschußsitzung nicht erfolgt ist -- und ich weiß um die kurze Zeitspanne, die ich hier anspreche — dann müssen wir von uns aus einen der beiden von mir genannten Maßstäbe vorgeben.
Meneses Vogl (GRÜNE): Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Ergänzung der Verteilungsverordnung von 1952 vor, mit dem die Bundesländer ermächtigt werden sollen, die Verteilung der Aus- und Übersiedler auf die kreisfreien Städte und Gemeinden per Rechtsverordnung zu regeln.
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Das auf drei Jahre befristete Gesetz schränkt die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit für diese Menschen insofern ein, als ihnen für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Wohnsitz zugewiesen werden kann, bis sie an einem anderen Ort der freien Wahl einen ausreichenden Wohnraum oder einen Arbeits- und Ausbildungsplatz vorfinden.
Noch deutlicher als mit diesem Gesetzentwurf kann diese Bundesregierung kaum noch ihre ganze politische Flickschusterei dokumentieren.
Anlaß dieses Gesetzentwurfs ist die überaus starke Zuwanderungsbewegung aus einigen osteuropäischen Staaten, der Sowjetunion und der DDR, die ihre Ausreisebestimmungen lockerten. Seit ca. anderthalb Jahren zeichnete sich bereits diese hohe Einwanderungswelle ab. 300 000 Menschen kamen im letzten Jahr zu uns, 350 000 sollen es in diesem Jahr sein, und ein Ende zeichnet sich nicht ab.
Die Bundesregierung antwortete darauf mit schönen, vor allem sehr patriotischen Worten — und mit völlig unzureichenden Taten. Ihre Worte klingen mir noch heute im Ort: die Aussiedler seien „unsere Landsleute", „Deutsche unter Deutschen" — und selbstverständlich auf das herzlichste willkommen. Die soziale und berufliche Eingliederung wurde zur erstrangigen nationalen Aufgabe erklärt.
Erst am 31. August 1988 verabschiedete sie ein „Sonderprogramm zur Eingliederung der Aussiedler" mit bescheidenen Zuschüssen für den Wohnungsbau, und ebenso bescheidenen Maßnahmen in der Sprachförderung und der beruflichen Eingliederung. Dann kürzte die Bundesregierung im Rahmen ihrer „Leistungsanpassung" die Leistungen für Aussiedler um 400 Millionen D-Mark,
Geschäftigkeit wird vorgetäuscht, aber tatsächlich sind die Ausgaben des Bundes für Aus- und Übersiedler von 1,7 Milliarden DM im Jahre 1983 auf weniger als 1,3 Milliarden DM im letzten Jahr gekürzt worden, obwohl sich die Zahl der Aus- und Übersiedler im gleichen Zeitraum verfünffacht hat!
Nun möchten die Regierungsfraktionen angesichts der Aufnahmeprobleme von Aus- und Übersiedlern in vielen Städten und Gemeinden die Freizügigkeit einschränken, die es übrigens für Asylbewerber schon lange gibt.
Ich habe Verständnis für diese Städte und Gemeinden, die mit gravierenden Problemen bei der Unterbringung, bei der Versorgung mit Wohnungen und bei der beruflichen Eingliederung haben. Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, wie diese Probleme gelöst werden sollen. Die geplante vorübergehende Einschränkung der Freizügigkeit ist ein völlig untaugliches Provisorium, die Probleme regional umzuverteilen und für zwei Jahre auszusitzen. Die anfängliche Größzügigkeit wird jetzt um einen Punkt eingeschränkt, um bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen; aber die Aussiedler werden trotzdem weiter kommen, und die Probleme werden sich weiter zuspitzen. Daher ist zu erwarten, daß dieses Grundrecht noch mehr eingeschränkt wird. Irgendwann kommen die gesetzlichen Zuzugsbegrenzungen und die Kontingentierung, was de facto eine Ausbürgerung bedeutet. Es werden also alle politisch und moralisch verankerten Grundsätze dieser Bundesregierung in bezug auf ihre Verantwortung gegenüber ihrer Geschichte langsam, aber sicher verlassen, und zwar aus rein wirtschaftlichen Erwägungen!
Ich habe das Gefühl, daß die Bundesregierung einerseits die Aussiedlerfrage in demagogischer Weise verbal als nationale Frage und nationale Verantwortung deklariert, andererseits aber froh wäre, wenn Polen, Rumänien und die Sowjetunion eine zweite Mauer für die Aussiedler bauen würden. Und das ist verlogen! Denn entweder sind sie Deutsche und dürfen ohne Auflagen kommen, oder sie sind Ausländer und fallen unter andere Gesetze.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf soll nur die völlige Konzeptionslosigkeit dieser Bundesregierung verbergen. Sie hat die betroffenen Städte und Gemeinden im Stich gelassen. Sie sind nach wie vor nicht bereit und nicht in der Lage, ein schlüssiges Integrations- und Eingliederungskonzept vorzulegen. Spätestens im letzten Jahr hätte auch den letzten Abgeordneten der Regierungsfraktionen klar sein müssen, daß die von ihnen selbst so bezeichnete nationale Aufgabe ersten Ranges ein Konzept erfordert hätte, um der hohen Einwanderungswelle Rechnung zu tragen. Statt dessen haben Sie gespart und die Probleme auf die Städte und Gemeinden abgewälzt.
Hunderttausende von Aus- und Übersiedlern, die bei uns leben, wohnen und arbeiten möchten, erfordern ein Milliardenprogramm zur beruflichen und sozialen Integration und entsprechende Bundesmittel für diese Städte und Gemeinden. So fordern DIE GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf in den nächsten fünf Jahren die Schaffung von zusätzlichen 500 000 Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für alle Wohnungssuchenden; denn die Wohnungsnot ist beileibe nicht auf die Aus- und Übersiedler beschränkt.
Wir können daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil die Bundesregierung hinter ihrem Vorhaben nur ihre bekannte Flickschusterei fortsetzen will. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, dem Deutschen Bundestag nicht nur schöne Worte, sondern endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept zur beruflichen und sozialen Eingliederung der Aus- und Übersiedler vorzulegen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 64 und 65):
In welchem Umfang nutzt die Bundeswehr den Erprobungsplatz Meldorfer Bucht für die Erprobung der für die Bundeswehr zu beschaffenden Munition, und welche Erprobungen sind in diesem Jahr geplant?
Trifft es zu, daß der Erprobungsplatz Meldorfer Bucht auch zur Erprobung von Munition durch private Unternehmen genutzt wird, ohne daß für die erprobte Munition ein Bedarf bei der Bundeswehr vorhanden ist?
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Zu Frage 64:
Auf dem Erprobungsplatz in der Medorfer Bucht werden nur in den Ausnahmefällen Erprobungen von Waffen, Munition und Flugkörpern vorgenommen, in denen die eigentlich zuständige Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen nicht die notwendigen technischen und geländemäßigen Voraussetzungen bietet.
Das ist der Fall bei Erprobungen
— mit großem Sicherheitsbereich,
— bei denen verschossene Projektile wieder unversehrt geborgen werden müssen,
— die die besonderen Eigenschaften des Wattenbodens nutzen.
In diesem Jahr sind noch folgende Erprobungen geplant:
— Schießen mit kleinen Kalibern ca. 30 Tage
— Sensor- und Komponentenerprobung
mit Flugunterstützung ca. 20 Tage
— Erprobung von Düppelraketen ca. 3 Tage
— Erprobung von Unterwasserraketen ca. 5 Tage
— Erprobung von Sidewinder ca. 1 Tag
— Erprobung 120 mm Mörser ca. 10 Tage
— Munitionserprobung 155 mm ca. 10 Tage
— Raketenerprobung ca. 5 Tage
Erfahrungsgemäß gelangen nur 50 % der Planungen zur Durchführung.
Zu Frage 65:
Nein, das trifft nicht zu.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 66 und 67):
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob auf die derzeit laufenden bzw. noch beabsichtigten Erprobungen im Nationalpark Wattenmeer verzichtet werden kann?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Untersuchung über die Auswirkungen des Erprobungsbetriebes auf das ökologische System in der Meldorfer Bucht, und ist sie bereit, die Öffentlichkeit umfassend über das Ergebnis zu informieren?
Zu Frage 66:
Auf dem Erprobungsplatz in der Meldorfer Bucht werden nur in den Ausnahmefällen Erprobungen von Waffen, Munition und Flugkörpern vorgenommen, in denen die eigentlich zuständige Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen nicht die notwendigen technischen und geländemäßigen Voraussetzungen bietet.
Die wenigen dort stattfindenden Erprobungen müssen durchgeführt werden.
Es werden ohnehin im Schnitt nur 40 Aufträge pro Jahr mit etwa 80 Sperrtagen bearbeitet. In den letzten beiden Jahren sind noch nicht einmal diese Zahlen erreicht worden.
Ein Ausweichen auf Truppenübungsplätze und ausländische Erprobungsplätze ist nicht möglich.
Trotz der geringen Auslastung kann auf den Erprobungsplatz in der Meldorfer Bucht nicht verzichtet werden.
Zu Frage 67:
Ziel dieser Studie ist es, die Beeinträchtigung von Vögeln und Seehunden durch den Erprobungsbetrieb während eines kompletten Jahreszyklus zu ermitteln.
Das endgültige Ergebnis war für Herbst 1989 geplant.
Bedingt durch die geringe Erprobungstätigkeit und die Passivität des Nationalparkamtes in Tönning bei der versprochenen Mitarbeit ist mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr zu rechnen.
Es spricht derzeit nichts gegen eine Veröffentlichung des Ergebnisses.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 71 und 72):
Was hat der Bundesminister der Verteidigung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22. März 1989 veranlaßt, mit dem ihm verboten wurde, über dem Gebiet der klagenden kommunalen Gebietskörperschaften militärische Übungsflüge unterhalb der in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhe durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen, und hat der Bundesminister der Verteidigung gegen das oben zitierte Urteil Rechtsmittel eingelegt?
Wie ist der Bundesminister der Verteidigung seiner im gleichen Urteil ausgesprochenen Verpflichtung nachgekommen, mit den Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, militärische Übungsflüge über dem Gebiet der klagenden kommunalen Gebietskörperschaften unter den in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen nicht mehr durchzuführen, und wie lauten gegebenenfalls die Ergebnisse dieser Verhandlungen?
Zu Frage 71:
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Fernschreiben vom 23. März 1989 den nachgeordneten Bereich angewiesen, daß für die Städte Löningen, Friesoythe und den Landkreis Cloppenburg folgende Sicherheitsmindesthöhen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO nicht zu unterschreiten sind:
Über Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen 300 m (1 000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m, in allen übrigen Fällen 150 m (500 Fuß) über Grund oder Wasser.
Gegen das Urteil hat der Bundesminister der Verteidigung Berufung eingelegt und darüber hinaus beantragt:
über die vorläufige Vollstreckbarkeit des mit der Berufung angefochtenen Urteils des VG Oldenburg vom 22. März 1989 vorab zu verhandeln und dahin gehend zu entscheiden, daß der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, soweit er die Hauptsache betrifft, aufgehoben wird;
10924* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989
die Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil des VG Oldenburg einstweilen — ggf. in Sicherheitsleistung — einzustellen.
Zu Frage 72:
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Fernschreiben vom 23. März 1989 die deutschen Vertreter bei den Alliierten Luftwaffenhauptquartieren über den Urteilstenor und darüber unterrichtet, daß mit den Verbündeten dem Urteil entsprechend Verhandlungen aufgenommen werden. Diese Verhandlungen fließen ein in die bereits laufenden Gespräche mit den in der Bundesrepublik Deutschland übenden Luftstreitkräften über das von Bundesminister Dr. Stoltenberg vorgesehene Konzept zur Tiefflugreduzierung. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.