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    557. wollen: 1
    558. Weltmarkt: 1
    559. herrscht;: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/146 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 146. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Inhalt: Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesminister a. D Hermann Höcherl 10793 A Begrüßung des amtierenden Präsidenten der Nationalversammlung der Vereinigten Republik Tansania 10793 D Verzicht der Abg. Dr. Mitzscherling und Frau Dr. Martiny-Glotz auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 10793D, 10794 A Eintritt der Abg. Dr. Diederich (Berlin) und Frau Kastner in den Deutschen Bundestag 10793 D, 10794 A Bestimmung des Abg. Dr. Bötsch als ordentliches Mitglied und des Abg. Kraus als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Ausscheiden des Abg. Dr. Waigel 10794 A Erweiterung der Tagesordnung 10794 A, 10853 D Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum NATO-Gipfel am 29./ 30. Mai 1989 in Brüssel Dr. Kohl, Bundeskanzler 10794 D Dr. Vogel SPD 10801 A Dr. Bötsch CDU/CSU 10805 D Schily GRÜNE 10809 A Ronneburger FDP 10811 B Frau Fuchs (Verl) SPD 10813 B Frau Beer GRÜNE 10816 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10817 D Genscher, Bundesminister AA 10820 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (Drucksache 11/4308) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes (Drucksachen 11/4310, 11/4311) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hüsch, Dr. Wittmann, Buschbom, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (Drucksache 11/4415) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 2. März 1989 zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 2. März 1989 zur Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens (Drucksache 11/4579) . . 10822 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: FCKW (FluorChlor-Kohlenwasserstoffe) in den ICE-Triebköpfen der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/4439) 10823 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksachen 11/2170, 11/4224) 10823 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Günther, Straßmeir, Fischer (Hamburg) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heinrich, Richter, Funke, Dr. Thomae und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der See-Unfallversicherung in der Reichsversicherungsordnung (Drucksachen 11/4082, 11/4646) 10823 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 12 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/4438) . . 10824 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgabe und Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 05 02 apl. Titel 686 18 — Wiederaufbauhilfe für Armenien (Drucksachen 11/4071, 11/4447) 10824 A Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 114 und 115 zu Petitionen (Drucksachen 11/4521, 11/4522) 10824 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/4549) . 10824 C Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 11/4445, 11/4581, 11/4584) Becker (Nienberge) SPD 10824 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Parlamentarische Kontrollkommission (Drucksache 11/4619) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksachen 11/4608, 11/4620) Hüser GRÜNE 10825 B Bohl CDU/CSU 10826 A Jahn (Marburg) SPD 10826B Wolfgramm (Göttingen) FDP 10826 C Ergebnis der Wahl 10830 D Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Sellin, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beteiligung von Daimler-Benz an Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) — I — hier: I. Industriepolitische Bedeutung II. Konzernmacht und demokratische Verfassung III. Die Airbus-Subvention (Drucksachen 11/3397, 11/4375) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Sellin, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN: Beteiligung von Daimler-Benz an Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB) — II — hier: I. Die rüstungswirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung II. Das Beschaffungsvorhaben Jäger 90 III. Die Forschungs- und Entwicklungsförderung IV. Kontrollmöglichkeiten des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 11/3398, 11/4376) Frau Vennegerts GRÜNE 10827 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 10829 B Roth SPD 10830 D Grünbeck FDP 10832 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10834 B Namentliche Abstimmungen . . . . 10835 C, D Ergebnisse 10836A, 10837 C Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde betr. zunehmende Gesundheitsgefährdung durch Photosmog (Ozon) und Konsequenzen für die Verkehrspolitik in der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 III Weiss (München) GRÜNE 10839 B Bauer CDU/CSU 10840B Frau Faße SPD 10841 C Baum FDP 10842 C Dr. Friedrich CDU/CSU 10843 B Frau Dr. Hartenstein SPD 10844 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10845 B Dr. Knabe GRÜNE 10847 B Gries FDP 10847 D Stahl (Kempen) SPD 10848 D Rauen CDU/CSU 10849 D Schmidbauer CDU/CSU 10850 D Müller (Düsseldorf) SPD 10851 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 10852 D Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Esslingen), Breuer, Kossendey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Dr. Hoyer, Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung der Verlängerung des Grundwehrdienstes (Drucksachen 11/4436, 11/4598) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Horn, Frau Fuchs (Verl), Gerster (Worms), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verlängerung von Grundwehrdienst und Zivildienst und zur Neuregelung der Dauer des Zivildienstes (Drucksachen 11/4379, 11/4598) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf zwölf Monate zu dem Antrag der Abgeordneten Horn, Erler, Frau Fuchs (Verl), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Dauer des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes (Drucksachen 11/3593, 11/3695, 11/4543 [neu]) Hauser (Esslingen) CDU/CSU 10854 B Gerster (Worms) SPD 10855 A Nolting FDP 10857 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 10859 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg . 10861 A Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 10863 B Breuer CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 10863 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und zur Änderung von Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (KOV-Anpassungsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4178, 11/4210, 11/4612, 11/4613) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Hoss, Frau Schoppe, Frau Unruh, Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Anrechnung nicht durchsetzbarer Unterhaltsansprüche auf die Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 11/4180, 11/4612) Louven CDU/CSU 10864 D Kirschner SPD 10865 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 10867 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 10868 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 18869 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Timm, Bahr, Brück, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Gansel, Dr. Glotz, Renger, Dr. Scheer, Dr. Soell, Stobbe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wieczorek-Zeul, Wischnewski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Aktivitäten der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen (Drucksachen 11/2427, 11/3963) Frau Dr. Timm SPD 10871 A Frau Fischer CDU/CSU 10872 C Frau Eid GRÜNE 10874 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10876B Wischnewski SPD 10878A Dr. Rose CDU/CSU 10879B Verheugen SPD 10881 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10883 A Frau Eid GRÜNE (zur GO) 10885 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 10885 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau und zur Änderung der IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 betrieblichen Mitbestimmung — Betriebsverfassungsgesetz 1988 (Drucksache 11/2995) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes 1989 (Drucksache 11/4525) Dreßler SPD 10885 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 10888 D Hoss GRÜNE 10891 A Heinrich FDP 10893 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 10894 D Andres SPD 10896 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 10899 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksachen 11/2724 Nr. 31, 11/4460) Seesing CDU/CSU 10901 A Frau Bulmahn SPD 10901 D Kohn FDP 10903 C Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE . . . 10904 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 10905 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Richter, Dr. Hirsch, Lüder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (Drucksache 11/4416) Gerster (Mainz) CDU/CSU 10906 D Dr. Nöbel SPD 10908 A Richter FDP 10910A Such GRÜNE 10910D Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schily, Frau Wollny, Frau Garbe, Frau Hensel, Frau Flinner, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Dr. Knabe, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: AntarktisWeltpark-Erklärung (Drucksache 11/4440) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Gefahren einer Zerstörung des Ökosystems in der Antarktis (Drucksache 11/4227) Schily GRÜNE 10911 C Kittelmann CDU/CSU 10912 C Frau Blunck SPD 10913 D Baum FDP 10914 C Bohl CDU/CSU 10915 B Hüser GRÜNE 10915 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) 10916A Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Die soziale Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/3831 Nr. 20, 11/4645) . . . . 10916A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Milchgesetzes (Drucksache 11/4467) 10916 C Nächste Sitzung 10916 C Berichtigungen 10916 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10917* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) nach § 31 GO 10917* B Anlage 3 Verzeichnis der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 10917* C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 V Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) (Gerster [Mainz] [CDU/CSU], Frau Hämmerle [SPD], Lüder [FDP], Meneses Vogl [GRÜNE]) 10919* A Anlage 5 Erprobung von Munition in der Meldorfer Bucht durch Bundeswehr und private Unternehmen MdlAnfr 64, 65 26.05.89 Drs 11/4593 Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10922* D Anlage 6 Verzicht auf Munitionserprobungen im Wattenmeer; Auswirkungen auf das Ökosystem in der Meldorfer Bucht MdlAnfr 66, 67 26.05.89 Drs 11/4593 Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10923* D Anlage 7 Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg zur Einhaltung der Mindestflughöhe durch Bundes- und NATO-Luftwaffen MdlAnfr 71, 72 26.05.89 Drs 11/4593 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10923* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10793 146. Sitzung Bonn, den 1. Juni 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 02. 06. 89 Bahr SPD 01.06.89 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 02. 06. 89 Biehle CDU/CSU 02. 06. 89 * * Buschbom CDU/CSU 02.06.89 Buschfort SPD 01.06.89 Büchner (Speyer) SPD 02. 06. 89 * Dr. von Bülow SPD 1. 06. 89 Frau Conrad SPD 2. 06. 89 Conradi SPD 02.06.89 Daweke CDU/CSU 02.06.89 Ehrbar CDU/CSU 02.06.89 Engelhard FDP 01.06.89 Eylmann CDU/CSU 01.06.89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 02. 06. 89 * * Frau Frieß GRÜNE 02. 06. 89 Dr. Glotz SPD 1. 06. 89 Dr. Hauff SPD 2. 06. 89 Frau Hensel GRÜNE 02. 06. 89 * * Dr. Hoyer FDP 02. 06. 89 Hörster CDU/CSU 01.06.89 Klein (Dieburg) SPD 02. 06. 89 Kolbow SPD 02. 06. 89 * * Dr. Kreile CDU/CSU 02. 06. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 02. 06. 89 Dr. Lammert CDU/CSU 02. 06. 89 Möllemann FDP 01.06.89 Dr. Müller CDU/CSU 02. 06. 89 * Frau Pack CDU/CSU 1. 06. 89 * Petersen CDU/CSU 2. 06. 89 * * Rappe (Hildesheim) SPD 02. 06. 89 Reschke SPD 02.06.89 Schäfer (Mainz) FDP 1. 06. 89 Schreiner SPD 02.06.89 Sielaff SPD 02.06.89 Spranger CDU/CSU 02.06.89 Würtz SPD 2. 06. 89** Zierer CDU/CSU 02. 06. 89 * * Zumkley SPD 02. 06. 89 * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung des Abg. Hauser (Esslingen) (CDU/CSU) nach § 31 GO Gemäß § 31 (2) der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erkäre ich, daß ich an der Abstim- Anlagen zum Stenographischen Bericht mung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 31. Mai 1989, Drs. 11/4639, nicht teilnehme. * ) *)Vgl. Seite 10835D Anlage 3 Verzeichnis der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben Dr. Abelein Frau Dr. Adam-Schwaetzer Frau Adler Amling Andres Antretter Austermann Bachmaier Bamberg Bauer Baum Bayha Frau Beck-Oberdorf Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Beckmann Frau Beer Bernrath Bindig Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Frau Blunck Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Bönstrup) Börnsen (Ritterhude) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Brandt Brauer Breuer Dr. Briefs Brück Büchler (Hof) Bühler (Bruchsal) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Catenhusen Clemens Cronenberg (Arnsberg) Dr. Czaja Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. Daniels (Regensburg) Daubertshäuser Frau Dempwolf Deres Diller Dörflinger Dr. Dollinger Doss Dr. Dregger Dreßler Echternach Egert Dr. Ehmke (Bonn) Eich Frau Eid Eigen Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Engelsberger Erler Esters Ewen Dr. Faltlhauser Frau Faße Feilcke Dr. Feldmann Dr. Fell Fellner Frau Fischer Fischer (Hamburg) Fischer (Homburg) Frau Flinner Frau Folz-Steinacker Dr. Friedmann Dr. Friedrich Frau Fuchs (Köln) Frau Fuchs (Verl) Fuchtel Funk (Gutenzell) Funke Gallus Frau Ganseforth Gansel Ganz (St. Wendel) Frau Garbe Gattermann Dr. Gautier Frau Geiger Geis Dr. Geißler Dr. von Geldern Genscher Gerstein Gerster (Mainz) Gerster (Worms) Glos Dr. Göhner Frau Dr. Götte Dr. Götz Graf Gries Großmann Grünbeck Grüner Dr. Grünewald Grunenberg 10918* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Günther Dr. Haack Haack (Extertal) Haar Dr. Häfele Häfner Frau Hämmerle Frau Dr. Hamm-Brücher Hames Hasenfratz Frau Hasselfeldt Dr. Hauchler Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Dr. Haussmann Hedrich Freiherr Heereman von Zuydtwyck Heimann Heinrich Heistermann Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hiller (Lübeck) Frau Hillerich Hinrichs Hinsken Dr. Hirsch Dr. Hitschler Höffkes Höpfinger Hörster Dr. Hoffacker Frau Hoffmann (Soltau) Dr. Holtz Hoppe Horn Hoss Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Hüser Huonker Graf Huyn Ibrügger Irmer Jäger Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jobst Jung (Düsseldorf) Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Jungmann (Wittmoldt) Kalb Dr. Kappes Frau Karwatzki Frau Kastner Kastning Kiechle Kiehm Kirschner Kißlinger Kittelmann Klein (München) Kleinert (Hannover) Kleinert (Marburg) Dr. Klejdzinski Dr. Knabe Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl Kolb Koltzsch Koschnick Kossendey Kraus Kretkowski Kreuzeder Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Kühbacher Kuhlwein Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lambinus Lamers Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Leidinger Lenzer Leonhart Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippelt (Hannover) Dr. Lippold (Offenbach) Lohmann (Witten) Louven Lowack Lüder Lutz Frau Luuk Maaß Frau Männle Magin Dr. Mahlo Marschewski Frau Matthäus-Maier Dr. Mechtersheimer Meneses Vogl Dr. Mertens (Bottrop) Meyer Dr. Meyer zu Bentrup Michels Mischnick Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Müntefering Nagel Nehm Nelle Neuhausen Dr. Neuling Neumann (Bremen) Frau Nickels Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Niggemeier Dr. Nöbel Nolting Frau Odendahl Oesinghaus Frau Oesterle-Schwerin Dr. Olderog Oostergetelo Opel Dr. Osswald Oswald Paintner Paterna Pauli Dr. Penner Pesch Peter (Kassel) Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Pfuhl Dr. Pick Dr. Pinger Dr. Pohlmeier Porzner Poß Dr. Probst Purps Rawe Reddemann Regenspurger Reimann Repnik Reschke Reuter Richter Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Frau Rock Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Ronneburger Dr. Rose Rossmanith Roth Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Frau Rust Frau Saibold Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Schäfer (Offenburg) Dr. Schäuble Schanz Scharrenbroich Schartz (Trier) Dr. Scheer Schemken Scherrer Scheu Frau Schilling Schily Schluckebier Schmidbauer Frau Schmidt (Hamburg) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Schmitz (Baesweiler) Dr. Schmude von Schmude Frau Schoppe Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schröer (Mülheim) Schütz Schulhoff Frau Schulte (Hameln) Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Frau Dr. Segall Seidenthal Frau Seiler-Albring Seiters Frau Seuster Sieler (Amberg) Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Solms Frau Dr. Sonntag-Wolgast Dr. Sperling Spilker Dr. Sprung Stahl (Kempen) Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Steiner Frau Steinhauer Dr. Stercken Stiegler Stobbe Dr. Stoltenberg Straßmeir Strube Dr. Struck Stücklen Such Frau Dr. Süssmuth Susset Frau Terborg Frau Teubner Dr. Thomae Tillmann Frau Dr. Timm Timm Dr. Todenhöfer Toetemeyer Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Frau Unruh Urbaniak Vahlberg Frau Vennegerts Verheugen Frau Verhülsdonk Dr. Vogel Vogel (Ennepetal) Vogt (Duren) Voigt (Frankfurt) Dr. Voigt (Northeim) Frau Dr. Vollmer Volmer Dr. Vondran Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Waltemathe Walther Frau Walz Dr. Warnke Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Wartenberg (Berlin) Frau Dr. Wegner Weiermann Frau Weiler Weirich Weiß (Kaiserslautern) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Weng (Gerlingen) Werner (Ulm) Dr. Wernitz Westphal Wetzel Frau Weyel Dr. Wieczorek Frau Wieczorek-Zeul Wiefelspütz von der Wiesche Frau Will-Feld Frau Wilms-Kegel Wilz Wimmer (Neuötting) Wimmer (Neuss) Windelen Wischnewski Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. de With Wittich Dr. Wittmann Wolfgramm (Göttingen) Frau Wollny Frau Würfel Würzbach Dr. Wulff Zander Zeitler Zeitlmann Zink Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10919* Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zum Zusatzpunkt 8: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler (Drucksache 11/4615) Gerster (Mainz) (CDU/CSU): Erstens. Die Aufnahme von deutschen Aussiedlern und von Deutschen aus der DDR und aus Berlin (Ost) hat seit 1987 in nicht vorhersehbarer Weise zugenommen. 1988 betrug die Zahl der über die Aufnahmeeinrichtungen Aufgenommenen beider Gruppen bereits über 240 000 Personen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden in den Aufnahmeeinrichtungen fast 125 000 Aussiedler und rund 30 000 Übersiedler verzeichnet. Die Zahlen nehmen in den Sommer- und Herbstmonaten erfahrungsgemäß erheblich zu. In unseren Planungen richten wir uns vorsorglich auf 400 000 Aussiedler und 60 000 Übersiedler ein. Angesichts dieser Entwicklung muß sich die Bundesrepublik Deutschland auf einen jährlichen Zugang von Deutschen aus den Aussiedlungsgebieten sowie aus dem anderen Teil Deutschlands in Größenordnungen einstellen, die die Aufnahme von Aussiedlern und Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR in den vierziger und fünfziger Jahren bis zum Bau der Mauer in Berlin im Jahre 1961 deutlich übertrifft. Zweitens. Die Länder und viele Städte und Gemeinden, vor allem in den Ballungsgebieten, haben bei der Aufnahme von Aussiedlern und Übersiedlern in den letzten zwei Jahren Beachtliches geleistet. Ein Teil der Kommunen ist jedoch bereits jetzt überlastet. Die Ursache hierfür ist u. a. darin zu suchen, daß die Aussiedler sich zunächst gern dort niederlassen, wo bereits Angehörige, Freunde oder Bekannte wohnen. Dies ist ein verständlicher Wunsch. Denn die Nähe eines vertrauten Menschen erleichtert es, sich in der zunächst fremden Umgebung zurechtzufinden und heimisch zu werden. Nur hat dies zur Folge, daß in derartigen Städten und Gemeinden die Unterbringung oft nur noch in Notunterkünften wie in Turnhallen, Sportstätten, Gemeindehäusern oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Je mehr Aussiedler oder Übersiedler in derartige Kommunen kommen, umso schwieriger wird es, diesen Menschen die gerade in der ersten Zeit so notwendige Beratung sowie eine menschenwürdige Erstunterbringung zu sichern. In anderen Regionen sind dagegen wenige Aussiedler oder Übersiedler gezogen; es gibt sogar noch Gemeinden, in denen Wohnungen leerstehen. Drittens. Hier soll der vorgelegte Gesetzentwurf den Ländern ein Mittel an die Hand geben, auf eine bessere Verteilung der Aussiedler und Übersiedler innerhalb der Länder hinzuwirken. Die Zuweisung eines Aussiedlers oder Übersiedlers an einen bestimmten Wohnort, an dem er seinen vorläufigen Wohnsitz begründen soll, kann zu einem Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit führen. Allerdings ist hier auf die besondere Situation des betroffenen Personenkreises hinzuweisen: Er ist häufig auf öffentliche Hilfe bei der Unterbringung angewiesen, und nur für diesen Fall soll das Gesetz greifen. Wenn ein Aussiedler oder Übersiedler mit Hilfe von Angehörigen oder Freunden eine Wohnung findet, soll er selbstverständlich dort seinen Wohnsitz frei begründen können und ebenso, wenn er einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden hat. Im Gesetzentwurf geht es nur um die Fälle, in denen der betroffene Personenkreis über keine Wohnung verfügt und die Wunschgemeinde erst eine Unterbringungsmöglichkeit schaffen muß. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, daß z. B. auch Ortschaften und Regionen in Reichweite der Ballungsgebiete und überlasteter Gemeinden sich an der Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern und Zuwanderern beteiligen können. Dabei soll möglichst weitgehend auf Wünsche der Betroffenen, ihre engen Familienbindungen und auf die beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten Rücksicht genommen werden. Viertens. Selbstverständlich sind die Aussiedler und Übersiedler, abgesehen von der vorübergehenden Zuweisung, an einen bestimmten Aufenthaltsort nicht gebunden. Sie können frei im Bundesgebiet reisen, wohin sie wollen, sich eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz anderswo suchen und sich überhaupt frei bewegen. Dies muß einfach deshalb noch einmal gesagt werden, weil es hier und da Mißverständnisse gab. Die Aussiedler gehören zu den Deutschen, die durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen besonders viel und besonders lang gelitten haben. Ihnen wie auch unseren Landsleuten aus dem anderen Teil Deutschlands eine menschenwürdige Aufnahme zu bereiten, ist uns in Bund, Ländern und Gemeinden Verpflichtung. Wir wollen weiterhin alles tun, damit sie schnell bei uns heimisch werden. Wir müssen uns aber auch darüber klar sein, daß nicht alles auf einmal geschehen kann. Der Bau neuer Wohnungen bedarf einer gewissen Zeit, die soziale und administrative Betreuung kann nicht beliebig schnell an jedem Brennpunkt ausgeweitet werden. In Anbetracht der nachhaltigen Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden um die Aussiedler und Übersiedler insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungsbaues nehmen wir an, daß die Möglichkeiten des Gesetzes nur für eine begrenzte Zeit gebraucht werden. Wir schlagen daher vor, die Geltungsdauer des Gesetzes auf drei Jahre zu begrenzen. Die Koalitionsfraktionen legen den Gesetzentwurf den Gesetzgebungskörperschaften des Bundes vor, weil der Bund auf dem Gebiet der Freizügigkeit die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis hat. Es steht jedem Lande frei, von der Möglichkeit der Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes an Aussiedler und Übersiedler Gebrauch zu machen oder nicht. Fünftens. In den bisherigen Erörterungen ist bereits eine ganze Reihe dankenswerter Hinweise gegeben worden. In den Ausschüssen des Bundesrates wurde eine Reihe von Änderungsanträgen gestellt. Wir wer- 10920* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 den alle Anregungen sorgfältig und zügig prüfen und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens dazu Stellung nehmen. Dieses Gesetz soll ein brauchbares Instrument sein. Jeder Verbesserungsvorschlag ist willkommen. Sechstens. Die Bundesrepublik Deutschland hat es in ihren Gründungsjahren trotz der noch blutenden Wunden aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges fertiggebracht, acht Millionen Vertriebene und drei Millionen Deutsche aus dem anderen Teil Deutschlands aufzunehmen und in die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebensverhältnisse des neubegründeten Staatswesens einzugliedern. Unter den heute ungleich günstigeren materiellen Voraussetzungen wird es ebenfalls gelingen, auch die jetzt noch zu uns kommenden Deutschen würdig aufzunehmen und ihnen die nötige Starthilfe zu geben, damit sie ihr Leben wieder in eigene Hände nehmen können. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf will zu diesem Ziel beitragen. Ich bitte Sie, ihm Ihre Zustimmung zu geben. Frau Hämmerle (SPD): Als Bundeskanzler Kohl im Sommer letzten Jahres die Frage der Integration der Aussiedler und Übersiedler zur Chefsache erklärte, machte er auf einer Pressekonferenz einen Verfahrensvorschlag, wie dem Aussiedlerzuzug zu begegnen sei. Sein Rezept von damals: Man müsse nur in die Akten der frühen 50er Jahre schauen, um ein Konzept für den massenhaften Zuzug zu finden. Man kann jetzt feststellen, daß die Experten des Bundesinnenministeriums nach langer Zeit wohl fündig geworden sind; denn sie haben den Vorläufer dieses Gesetzes, nämlich das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 gefunden, und die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen präsentieren nun das damalige Rezept als Antwort auf die Problematik von heute. Dies wirft ein Licht auf die Untätigkeit dieser Bundesregierung bei der Lösung der Aussiedlerprobleme. Der Gesetzentwurf ist das schlichte Eingeständnis des Scheiterns der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung. Es ist eindeutig klar, daß die Bundesregierung auf dem entscheidenden Feld, der Wohnungsfürsorge, versagt hat. Sie war nicht in der Lage, die entsprechenden Rahmenvoraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Menschen mit einem der wichtigsten Güter der Existenzgrundlage, nämlich einer Wohnung, die angemessen und bezahlbar ist, versorgt werden können. Dies gilt nicht nur für die Aussiedler, sondern dies gilt für mehr als eine Million Haushalte. Wir Sozialdemokraten haben auf diesen Umstand seit langer Zeit hingewiesen. Seit ebenso langer Zeit sperrt sich die Bundesregierung dagegen, auf diesem Feld eine vernünftige Politik zu betreiben und die entsprechenden Mittel dafür vorzusehen. Es hilft hier keineswegs, darauf hinzuweisen, daß es vor vielen Jahren auch auf Betreiben der Länder zu einer Beendigung der Bundesunterstützung für den sozialen Wohnungsbau gekommen ist. Die Bundesregierung hätte seit langem die Initiative ergreifen müssen, um auf diesem wichtigen Gebiet dafür zu sorgen, daß die Wohnraumversorgung wieder auf eine vernünftige Grundlage gestellt wird. Mit diesem Gesetzentwurf wird nun sehr spät der Versuch gemacht, durch eine Zwangsmaßnahme ein bevorzugendes Recht der Aussiedler aufzuheben. Wir haben seit langem darauf hingewiesen, daß Bevorzugungen der Aussiedler und Übersiedler gegenüber der einheimischen Bevölkerung beseitigt werden müssen, weil sie eine Ungerechtigkeit sind. Es ist doch so, daß die übergroße Zahl von Aussiedlern, die untergebracht werden müssen, die betroffenen Gemeinden in die Lage versetzt, eine faktische Bevorzugung durchzuführen. Wir hoffen, daß dies, was ich einen faktischen Bevorzugungsdruck nenne, im Rahmen dieses Gesetzes aufgehoben werden kann. Ein zweiter wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfes: Es fehlt völlig, was die Bundesländer alle gemeinsam fordern, nämlich eine bindende Regelung für die Verteilung und die Zuweisung auf die Länder. Auch dies ist ein Beispiel dafür, daß die Bundesregierung ein seit langem bekanntes Problem und eine seit langem bekannte Forderung der besonders betroffenen Länder ignoriert hat. Dieser wichtige Punkt ist auch jetzt nicht aufgenommen. Ich möchte deutlich machen, daß für uns eine Zustimmung zu diesem Gesetz dann nicht in Frage kommt, wenn hier keine effektive Regelung gefunden wird. Es kann und darf in der Zukunft nicht so weitergehen, daß ein Land wie Nordrhein-Westfalen, welches nach den Soll-Vorschriften nur 31,7 % der Aus- und Übersiedler aufnehmen mußte, 44,2 % aufnimmt und Länder wie Baden-Württemberg und Bayern sehr viel weniger Aussiedler aufnehmen, als für sie eigentlich vorgesehen sind. Und noch ein wichtiger Punkt: Seit Oktober letzten Jahres verspricht die Bundesregierung den Ländern, daß sie die Gesamtverantwortung bezüglich der Integration der Aussiedler übernehmen will. Die Länder verlangen mit Recht, daß der Bund einen Anteil an den Kosten für die Finanzierung der ÜbergangsWohnheimplätze tragen muß (vgl. Beschluß des Bundesrates vom 10. 3. 1989, Drucksache 477/88). Seit Oktober 1988 also ist dieses Problem auf der Tagesordnung, und seither hat der Bund sich in dieser Frage überhaupt nicht bewegt. Das einzige, was zu vermelden ist, ist das Signal von Minister Schäuble, bei der Finanzierung der Grenzdurchgangslager werde eine gewisse Kostenübernahme stattfinden. Ich sage Ihnen, daß wir nicht zustimmen werden, wenn der Bund hier nur Papiergesetze, die ihn nichts kosten, auf den Tisch legt und sich ansonsten seiner Verantwortung entzieht. Ein letzter Punkt: Wir werden einer Weiterbehandlung im Bundestag nur dann zustimmen, wenn eine ordentliche Prüfung der Frage der Verfassungskonformität und der Effektivität stattgefunden hat. Wir werden natürlich nicht zustimmen, wenn Verfassungsgrundsätze verletzt werden oder wenn sehr deutlich wird, daß keinerlei Effektivität zu erwarten ist. Wenn andererseits jedoch die von mir genannten Vorbedingungen erfüllt sind, werden wir uns einer Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10921* Zustimmung vor allem deshalb nicht verschließen, weil die Bundesländer auf ein solches Gesetz warten — zwar nicht im Sinne eines Wartens auf eine vernünftige Regelung, sondern weil ihnen hier möglicherweise ein Strohhalm geboten wird, der sie in ihrer Problemlage in den Stand versetzt, wenigstens zu retten, was zu retten ist. Eine allgemeine Bemerkung zum Schluß: Die Bundesregierung hat erneut ihre Schätzungen über den Aussiedlerzuzug im Jahre 1989 nach oben korrigiert. Jetzt geht sie davon aus, daß 460 000 Aus- und Übersiedler kommen. Ich halte das für eine realistische Schätzung. Wenn man sich aber die Frage stellt, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dieser korrigierten Schätzung zieht, dann muß man zu der bestürzenden Feststellung kommen, daß für den finanziellen Bereich weiterhin bedauerliche Untätigkeit angesagt ist. Dieses Gesetz mag ja nach der ersten Beurteilung richtig sein, aber finanzielle Hilfen für die Länder und Gemeinden bringt es nicht. Legen Sie bitte endlich ein Wohnungsbauprogramm zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für alle Berechtigten auf. Wir haben nicht deshalb Wohnungsnot, weil Aussiedler kommen, sondern sie stoßen in eine bereits bestehende Notlage hinein. Geben Sie endlich den Vorstellungen der SPD zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit eine Chance der Verwirklichung. Wir haben nicht deshalb Arbeitslosigkeit, weil Aussiedler kommen, sondern sie verschärfen durch ihr Kommen die bereits bestehende Arbeitslosigkeit. Es entsteht eine „Konkurrenz der Nöte", wie die katholische Bischofskonferenz diese Lage deutlich charakterisiert hat. Helfen Sie mit, diese Nöte aller Beteiligten zu beseitigen. Und gehen wir miteinander daran, die aufgetretenen Bevorzugungen im sozialen Bereich abzubauen. Den vorgesehenen Überweisungen stimmen wir zu. Lüder (FDP): Aussiedler und Übersiedler, die zu uns kommen, genießen die Freizügigkeit im Bundesgebiet wie alle Deutschen. Solange sie weder Beruf noch Wohnung haben, sind sie auf die Unterstützung durch die Allgemeinheit, insbesondere durch unsere Kommunen angewiesen. Die Erfahrungen des letzten Jahres zeigen, daß wir ein auch nur einigermaßen vertretbares Maß an gleicher Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Kommunen nur dann hinbekommen, wenn wir ein — vom Grundgesetz ja auch als Ausnahme vorgesehenes — gesetzliches Instrument zur Zuteilung eines Wohnsitzes für diejenigen Mitbürger bekommen, für die die Gemeinden besondere Leistungen aufbringen müssen. Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen und heute im Deutschen Bundestag eingebracht, weil wir aus allen Gesprächen in den Ländern und Gemeinden, von wem auch immer sie regiert werden, die Bestätigung bekommen haben, daß ein solches gesetzliches Instrument, wie es hier geschaffen wird, dringend notwendig ist. Dabei wissen wir, daß das Gesetzgebungsverfahren, das wir hier heute gewählt haben, nicht zur Regel des Parlamentarismus werden darf. Regelmäßig sollte es dabei bleiben, daß Gesetzentwürfe der Bundesregierung erst im Bundesrat beraten werden, bevor wir uns damit befassen. Die Koalitionsfraktionen sollten nicht zur gesetzgeberischen Hebamme für Spätgeburten der Bundesregierung werden. Gerade im 40. Jahr der Bundesrepublik sollten wir uns bewußt bleiben, daß die Gesetzgebungsverfahren, wie sie im Grundgesetz als regelmäßige Vorgänge vorgesehen sind, auch beibehalten bleiben müssen. Ich sage dies auch aus meiner mehrjährigen Erfahrung als Mitglied des Bundesrates. Über die Notwendigkeit, für diejenigen Aussiedler gesetzliche Wohnsitzzuweisungsregelungen vorzunehmen, die noch nicht über eigene Arbeit oder eigenen Wohnraum verfügen, besteht, wie ich aus den Vorgesprächen weiß, jedenfalls zwischen den drei Staatsgründungsparteien dieser Republik Einigkeit. Ich bin auch davon überzeugt, daß die rechtlichen Bedenken, die gegen die ersten Überlegungen bestanden hatten, in der jetzigen Ausgestaltung des Gesetzentwurfes weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Aber eines fehlt hier noch. Und hierzu müssen wir in den Ausschußberatungen Klarheit schaffen: Das hier vorgesehene Gesetz regelt nur Verteilungen innerhalb eines Landes, nicht Zuteilungen in ein Land. Wir haben uns im Innenausschuß schon einmal anläßlich der Aussiedlerentschließung mit der Angelegenheit der Länderquoten befaßt. Da waren wir übereinstimmend der Meinung, daß es eine Regelung über die Zuweisung der Aussiedler an die Bundesländer geben sollte. Mit dem sogenannten Königsteiner Schlüssel bietet sich da ein Verfahren an, das jedenfalls dem Berliner Abgeordneten sehr sympathisch ist, weil es sich — wie im Asylverfahrensgesetz niedergelegt — um eine an der Bevölkerung orientierte Quotierung handelt. Aber ich sage auch, daß wir offen sind, die Regelungen festzuschreiben, die in früheren Verordnungen oder Vereinbarungen der Länder aufgestellt wurden. Nur eines geht nicht: Wir können nicht so weiterwurschteln wie bisher. Wir können auch nicht einfach zusehen, wie etwa NordhreinWestfalen weit über 40 % aller Aussiedler aufnehmen muß. Für uns steht jedenfalls fest: Es sollte um eine allgemein verbindliche und anerkannte Zuweisungsregelung an die Bundesländer ergänzt werden. Wir bitten die Bundesregierung, dazu schnell Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, um zu einem Einvernehmen zu kommen. Wenn dieses bis zur Ausschußsitzung nicht erfolgt ist -- und ich weiß um die kurze Zeitspanne, die ich hier anspreche — dann müssen wir von uns aus einen der beiden von mir genannten Maßstäbe vorgeben. Meneses Vogl (GRÜNE): Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Ergänzung der Verteilungsverordnung von 1952 vor, mit dem die Bundesländer ermächtigt werden sollen, die Verteilung der Aus- und Übersiedler auf die kreisfreien Städte und Gemeinden per Rechtsverordnung zu regeln. 10922* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 Das auf drei Jahre befristete Gesetz schränkt die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit für diese Menschen insofern ein, als ihnen für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Wohnsitz zugewiesen werden kann, bis sie an einem anderen Ort der freien Wahl einen ausreichenden Wohnraum oder einen Arbeits- und Ausbildungsplatz vorfinden. Noch deutlicher als mit diesem Gesetzentwurf kann diese Bundesregierung kaum noch ihre ganze politische Flickschusterei dokumentieren. Anlaß dieses Gesetzentwurfs ist die überaus starke Zuwanderungsbewegung aus einigen osteuropäischen Staaten, der Sowjetunion und der DDR, die ihre Ausreisebestimmungen lockerten. Seit ca. anderthalb Jahren zeichnete sich bereits diese hohe Einwanderungswelle ab. 300 000 Menschen kamen im letzten Jahr zu uns, 350 000 sollen es in diesem Jahr sein, und ein Ende zeichnet sich nicht ab. Die Bundesregierung antwortete darauf mit schönen, vor allem sehr patriotischen Worten — und mit völlig unzureichenden Taten. Ihre Worte klingen mir noch heute im Ort: die Aussiedler seien „unsere Landsleute", „Deutsche unter Deutschen" — und selbstverständlich auf das herzlichste willkommen. Die soziale und berufliche Eingliederung wurde zur erstrangigen nationalen Aufgabe erklärt. Erst am 31. August 1988 verabschiedete sie ein „Sonderprogramm zur Eingliederung der Aussiedler" mit bescheidenen Zuschüssen für den Wohnungsbau, und ebenso bescheidenen Maßnahmen in der Sprachförderung und der beruflichen Eingliederung. Dann kürzte die Bundesregierung im Rahmen ihrer „Leistungsanpassung" die Leistungen für Aussiedler um 400 Millionen D-Mark, Geschäftigkeit wird vorgetäuscht, aber tatsächlich sind die Ausgaben des Bundes für Aus- und Übersiedler von 1,7 Milliarden DM im Jahre 1983 auf weniger als 1,3 Milliarden DM im letzten Jahr gekürzt worden, obwohl sich die Zahl der Aus- und Übersiedler im gleichen Zeitraum verfünffacht hat! Nun möchten die Regierungsfraktionen angesichts der Aufnahmeprobleme von Aus- und Übersiedlern in vielen Städten und Gemeinden die Freizügigkeit einschränken, die es übrigens für Asylbewerber schon lange gibt. Ich habe Verständnis für diese Städte und Gemeinden, die mit gravierenden Problemen bei der Unterbringung, bei der Versorgung mit Wohnungen und bei der beruflichen Eingliederung haben. Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, wie diese Probleme gelöst werden sollen. Die geplante vorübergehende Einschränkung der Freizügigkeit ist ein völlig untaugliches Provisorium, die Probleme regional umzuverteilen und für zwei Jahre auszusitzen. Die anfängliche Größzügigkeit wird jetzt um einen Punkt eingeschränkt, um bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen; aber die Aussiedler werden trotzdem weiter kommen, und die Probleme werden sich weiter zuspitzen. Daher ist zu erwarten, daß dieses Grundrecht noch mehr eingeschränkt wird. Irgendwann kommen die gesetzlichen Zuzugsbegrenzungen und die Kontingentierung, was de facto eine Ausbürgerung bedeutet. Es werden also alle politisch und moralisch verankerten Grundsätze dieser Bundesregierung in bezug auf ihre Verantwortung gegenüber ihrer Geschichte langsam, aber sicher verlassen, und zwar aus rein wirtschaftlichen Erwägungen! Ich habe das Gefühl, daß die Bundesregierung einerseits die Aussiedlerfrage in demagogischer Weise verbal als nationale Frage und nationale Verantwortung deklariert, andererseits aber froh wäre, wenn Polen, Rumänien und die Sowjetunion eine zweite Mauer für die Aussiedler bauen würden. Und das ist verlogen! Denn entweder sind sie Deutsche und dürfen ohne Auflagen kommen, oder sie sind Ausländer und fallen unter andere Gesetze. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf soll nur die völlige Konzeptionslosigkeit dieser Bundesregierung verbergen. Sie hat die betroffenen Städte und Gemeinden im Stich gelassen. Sie sind nach wie vor nicht bereit und nicht in der Lage, ein schlüssiges Integrations- und Eingliederungskonzept vorzulegen. Spätestens im letzten Jahr hätte auch den letzten Abgeordneten der Regierungsfraktionen klar sein müssen, daß die von ihnen selbst so bezeichnete nationale Aufgabe ersten Ranges ein Konzept erfordert hätte, um der hohen Einwanderungswelle Rechnung zu tragen. Statt dessen haben Sie gespart und die Probleme auf die Städte und Gemeinden abgewälzt. Hunderttausende von Aus- und Übersiedlern, die bei uns leben, wohnen und arbeiten möchten, erfordern ein Milliardenprogramm zur beruflichen und sozialen Integration und entsprechende Bundesmittel für diese Städte und Gemeinden. So fordern DIE GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf in den nächsten fünf Jahren die Schaffung von zusätzlichen 500 000 Wohnungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus für alle Wohnungssuchenden; denn die Wohnungsnot ist beileibe nicht auf die Aus- und Übersiedler beschränkt. Wir können daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil die Bundesregierung hinter ihrem Vorhaben nur ihre bekannte Flickschusterei fortsetzen will. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, dem Deutschen Bundestag nicht nur schöne Worte, sondern endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept zur beruflichen und sozialen Eingliederung der Aus- und Übersiedler vorzulegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 64 und 65): In welchem Umfang nutzt die Bundeswehr den Erprobungsplatz Meldorfer Bucht für die Erprobung der für die Bundeswehr zu beschaffenden Munition, und welche Erprobungen sind in diesem Jahr geplant? Trifft es zu, daß der Erprobungsplatz Meldorfer Bucht auch zur Erprobung von Munition durch private Unternehmen genutzt wird, ohne daß für die erprobte Munition ein Bedarf bei der Bundeswehr vorhanden ist? Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 10923* Zu Frage 64: Auf dem Erprobungsplatz in der Medorfer Bucht werden nur in den Ausnahmefällen Erprobungen von Waffen, Munition und Flugkörpern vorgenommen, in denen die eigentlich zuständige Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen nicht die notwendigen technischen und geländemäßigen Voraussetzungen bietet. Das ist der Fall bei Erprobungen — mit großem Sicherheitsbereich, — bei denen verschossene Projektile wieder unversehrt geborgen werden müssen, — die die besonderen Eigenschaften des Wattenbodens nutzen. In diesem Jahr sind noch folgende Erprobungen geplant: — Schießen mit kleinen Kalibern ca. 30 Tage — Sensor- und Komponentenerprobung mit Flugunterstützung ca. 20 Tage — Erprobung von Düppelraketen ca. 3 Tage — Erprobung von Unterwasserraketen ca. 5 Tage — Erprobung von Sidewinder ca. 1 Tag — Erprobung 120 mm Mörser ca. 10 Tage — Munitionserprobung 155 mm ca. 10 Tage — Raketenerprobung ca. 5 Tage Erfahrungsgemäß gelangen nur 50 % der Planungen zur Durchführung. Zu Frage 65: Nein, das trifft nicht zu. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 66 und 67): Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob auf die derzeit laufenden bzw. noch beabsichtigten Erprobungen im Nationalpark Wattenmeer verzichtet werden kann? Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Untersuchung über die Auswirkungen des Erprobungsbetriebes auf das ökologische System in der Meldorfer Bucht, und ist sie bereit, die Öffentlichkeit umfassend über das Ergebnis zu informieren? Zu Frage 66: Auf dem Erprobungsplatz in der Meldorfer Bucht werden nur in den Ausnahmefällen Erprobungen von Waffen, Munition und Flugkörpern vorgenommen, in denen die eigentlich zuständige Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen nicht die notwendigen technischen und geländemäßigen Voraussetzungen bietet. Die wenigen dort stattfindenden Erprobungen müssen durchgeführt werden. Es werden ohnehin im Schnitt nur 40 Aufträge pro Jahr mit etwa 80 Sperrtagen bearbeitet. In den letzten beiden Jahren sind noch nicht einmal diese Zahlen erreicht worden. Ein Ausweichen auf Truppenübungsplätze und ausländische Erprobungsplätze ist nicht möglich. Trotz der geringen Auslastung kann auf den Erprobungsplatz in der Meldorfer Bucht nicht verzichtet werden. Zu Frage 67: Ziel dieser Studie ist es, die Beeinträchtigung von Vögeln und Seehunden durch den Erprobungsbetrieb während eines kompletten Jahreszyklus zu ermitteln. Das endgültige Ergebnis war für Herbst 1989 geplant. Bedingt durch die geringe Erprobungstätigkeit und die Passivität des Nationalparkamtes in Tönning bei der versprochenen Mitarbeit ist mit einer Verzögerung von etwa einem Jahr zu rechnen. Es spricht derzeit nichts gegen eine Veröffentlichung des Ergebnisses. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/4593 Fragen 71 und 72): Was hat der Bundesminister der Verteidigung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 22. März 1989 veranlaßt, mit dem ihm verboten wurde, über dem Gebiet der klagenden kommunalen Gebietskörperschaften militärische Übungsflüge unterhalb der in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhe durchzuführen, um die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen, und hat der Bundesminister der Verteidigung gegen das oben zitierte Urteil Rechtsmittel eingelegt? Wie ist der Bundesminister der Verteidigung seiner im gleichen Urteil ausgesprochenen Verpflichtung nachgekommen, mit den Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, militärische Übungsflüge über dem Gebiet der klagenden kommunalen Gebietskörperschaften unter den in § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen nicht mehr durchzuführen, und wie lauten gegebenenfalls die Ergebnisse dieser Verhandlungen? Zu Frage 71: Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Fernschreiben vom 23. März 1989 den nachgeordneten Bereich angewiesen, daß für die Städte Löningen, Friesoythe und den Landkreis Cloppenburg folgende Sicherheitsmindesthöhen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LuftVO nicht zu unterschreiten sind: Über Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen 300 m (1 000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m, in allen übrigen Fällen 150 m (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Gegen das Urteil hat der Bundesminister der Verteidigung Berufung eingelegt und darüber hinaus beantragt: über die vorläufige Vollstreckbarkeit des mit der Berufung angefochtenen Urteils des VG Oldenburg vom 22. März 1989 vorab zu verhandeln und dahin gehend zu entscheiden, daß der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, soweit er die Hauptsache betrifft, aufgehoben wird; 10924* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1989 die Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil des VG Oldenburg einstweilen — ggf. in Sicherheitsleistung — einzustellen. Zu Frage 72: Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Fernschreiben vom 23. März 1989 die deutschen Vertreter bei den Alliierten Luftwaffenhauptquartieren über den Urteilstenor und darüber unterrichtet, daß mit den Verbündeten dem Urteil entsprechend Verhandlungen aufgenommen werden. Diese Verhandlungen fließen ein in die bereits laufenden Gespräche mit den in der Bundesrepublik Deutschland übenden Luftstreitkräften über das von Bundesminister Dr. Stoltenberg vorgesehene Konzept zur Tiefflugreduzierung. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Börnsen (Bönstrup).


Rede von Wolfgang Börnsen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Große Anfrage enthält eine Reihe bohrender Fragen, die sehr wohl die Schwachstellen der beabsichtigten Fusion von Daimler-Benz und MBB aufdecken. Das hat mir gefallen. Das ist parlamentarische Kontrolle.
Mißfallen erregt die Einleitung, die unnötig voller Polemik, Vorurteile und vokabularer Verzerrung ist. Dies stellt Ehrlichkeit und Ernsthaftigkeit dieser Kontrollabsicht in Frage.
Die Antworten der Bundesregierung sind nur teilweise zufriedenstellend. Sie sind oft allgemein, ausweichend und manchmal sogar anmaßend. Zum Beispiel: Wenn es schon keinen Wettbewerb bei den Großanbietern gibt, soll wenigstens bei dem mittelständischen Zuliefergewerbe dafür gesorgt werden. Das kann doch nicht ernstgemeint sein.
Doch eines macht die Antwort der Bundesregierung ganz deutlich: Dort, wo Wettbewerb abnimmt, will
und wird sie ihre politische Kontrollmöglichkeit verstärken. Das erwarten wir auch. Wo ein Großbetrieb im Bereich der Wehrtechnik marktbeherrschend wird, reichen die Preisüberwachungsstellen der Länder nicht aus, auch nicht die Preisprüfungsmöglichkeiten des Bundesamtes. Eine zusätzliche Kontrolle durch den Rechnungshof, wie sie im Rahmen der Kabinettsdiskussion am 4. Mai 1988 als möglich und machbar erörtert wurde, sollte bei den privaten Auftraggebern erfolgen, wo ein Monopolcharakter vorliegt.
Der Staat hat sich als Konzernschmied betätigt. Jetzt muß er zu den Folgen stehen. Er will seine Bürgerinnen und Bürger vom drängenden Airbus-Risiko entlasten und Arbeit vor Ort sicherstellen.
Das Bundeskartellamt hat sich der Fusionsabsicht aus dem Wettbewerbsrecht heraus versagt. Jetzt hat Minister Haussmann zu handeln.
Dabei nimmt die anstehende Ministererlaubnis keinen Einmaligkeitscharakter an. Seit Einführung der Fusionskontrolle durch Karl Schiller (SPD) im Jahre 1972 hat es über 11 Ministererlaubnisverfahren gegeben. Vier Großfusionen, die das Kartellamt ablehnte, wurden dabei vom Wirtschaftsminister genehmigt. Alle Entscheidungen fielen vor 1982, in der alten Koalition. Bei den weiteren sechs Verfahren gab es zwei Ablehnungen und vier Antragsrücknahmen. Die neue Koalition hat, wenn man so will, in dieser Sache eine weiße Weste.
Doch eine solche Formulierung verzerrt die rechtlichen Fakten. Nach § 24 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann der Wirtschaftsminister auf Antrag der betroffenen Firmen eine Fusion erlauben. Er hat zu entscheiden, ob die Firmenverschmelzung gesamtwirtschaftliche Vorteile hat oder ob ein überragendes Interesse dafür besteht, so zu entscheiden, ob ein Weniger an Wettbewerb und ein Mehr an Monopol akzeptiert werden kann. Das Primat hat die Politik, nicht das Bundeskartellamt. So hat es der Gesetzgeber gewollt.
Wenn wir als Parlament der Regierung diesen Gestaltungsspielraum geben, so ist das natürlich kein Freibrief für Willkürakte. Was wir erwarten, ist — wie bei den vorangegangenen 11 Verfahren — Umsicht, Transparenz, Sorgfalt und Gründlichkeit in einer Vier-Monats-Prüfung. Wir, die wir für das Verfahren verantwortlich sind, sollten uns in Vorverurteilungen, Handlungsdruck und mancher Besserwisserei gegenüber dem Wirtschaftsminister zurückhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Diese Zurückhaltung gilt besonders für die betroffenen Unternehmen. Es dient der Sache überhaupt nicht, wenn jetzt aus Stuttgart oder Friedrichshafen gedroht und mächtig Dampf gemacht wird. Der Wirtschaftsminister steht vor einer der schwierigsten wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die in der 40jährigen Geschichte der Bundesrepublik je zu treffen waren. Sagt er aus ordnungspolitischen Gründen nein, dann wäre das ein Gewinn der reinen Marktwirtschaftslehre, gibt es keine Konzentration der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, bleibt es bei der Dauersubvention von 65 000 DM pro Arbeitsplatz pro Jahr, ist die Airbus-Produktion gefährdet und stehen



Börnsen (Bönstrup)

20 000 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Sagt er aus überragendem Gemeinwohlinteresse ja, so wird ein Industrieriese mit Monopolcharakter geschaffen. Gleichzeitig werden jedoch der Airbus und eine europäische Raumfahrtindustrie gesichert, wird Privatisierung verwirklicht, und das Wechselkursrisiko wird wirklich Zug um Zug abgebaut.
Auch der Steuerzahler wird von Milliarden an Subventionen deutlich entlastet. Es bringt doch das Handwerk, den Handel und das mittelständische Gewerbe in Rage, wenn pro Arbeitsplatz 65 000 DM an Subventionen gezahlt werden. Damit muß Schluß sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

Seit dem Aufbau einer deutschen Luftfahrtindustrie durch die Große Koalition 1969 hat es immer wieder Überlegungen gegeben, zu einem professionellen Management zu kommen. So hat Helmut Schmidt 1982 in der Industrie versucht, für MBB zu werben; Siemens war der Wunschpartner. Die vehementen Warner von heute haben vor sieben Jahren geschwiegen. 5,1 Milliarden DM an Steuergeldern waren bis zu diesem Zeitpunkt in diesen Industriezweig geflossen.
Hätte Helmut Schmidt damals den wünschenswerten Erfolg gehabt, hätten wir diese Problematik in dieser Schärfe heute nicht, und wir hätten weitere Milliarden DM einsparen können. Deshalb sollten wir dem Wirtschaftsminister von heute und seinen Regierungsteilnehmern Erfolg wünschen. 20 Jahre Ballast mit 11 Milliarden DM Subventionen sind genug.
Einen verläßlichen Befürworter der Fusion hat ja die Regierung aus den Reihen der Opposition: Das ist der Bremer SPD-Senat. Er hat am 31. Oktober 1988 beschlossen — ich zitiere — :
Die Wettbewerbsstruktur der Luft- und Raumfahrt hat eine europäische bzw. weltweite Dimension und erfordert Unternehmensgröße mit einem hinreichenden Potential an Kapital und Knowhow.
Jetzt kommt es:
Unter den Rahmenbedingungen des kommenden europäischen Binnenmarktes nimmt auch ein bei MBB beteiligter Daimler-Benz-Konzern keine marktbeherrschende Stellung ein.
Das Bundeskartellamt sieht es zwar anders. Aber 5 600 Beschäftigte bei MBB in Bremen schaffen bei den Verantwortlichen eine ganz pragmatische Einstellung. Doch darf die Arbeitsplatzfrage nicht den Blick für die wirkliche Problematik dieser Superfusion verstellen. Hier wird ein marktbeherrschender Konzern mit Systemführerschaft in der Wehrtechnik, in der Luftfahrt und bei Lkw geschaffen. Im Bereich der Wehr- und Rüstungstechnik würden knapp 40 % aller Beschaffungsaufträge an diesen Industrieriesen gehen. Mit marktwirtschaftlicher Ordnung hat diese Situation nichts mehr zu tun. Dabei sollten wir nicht vergessen, daß es schon andere heimliche Riesen gibt.
Besorgte Bürger fragen sich: Beherrscht die Politik noch eine solche Marktmacht? Diese Frage ist berechtigt. Doch eine rein nationale Beurteilung der Fusionsfrage verschließt den Blick vor veränderten Marktbedingungen. Der Wettbewerb ist längst international geworden. Das Leitbild der vollständigen Konkurrenz gibt es nur noch im Lehrbuch.
Es gibt in der Luftfahrtindustrie in den Vereinigten Staaten nur noch zwei Hersteller, und sie beherrschen 80 % des Weltmarktes. Allein Boeings Umsatz ist fünfmal größer als der von MBB und Daimler-Benz gemeinsam. Noch leisten wir uns eine Doppelung und verlieren an Einfluß in der Schlüsseltechnologie von Luft- und Raumfahrt.
Wollen wir die Konkurrenz auf dem Weltflugzeugmarkt in der Zukunft sicherstellen, brauchen wir einen großen, einen einheitlichen Partner. Dabei bleibt parlamentarische Kontrolle gewährleistet; denn Hamburg, Bremen und Bayern sind mit 37 % weiterhin beteiligt. Einflußnahme, Kontrolle und Mitwirkung sind möglich.
Wir wollen nicht, daß ein Monopol auf dem Weltmarkt herrscht; das wäre auch zum Schaden unserer eigenen Luftfahrtindustrie. Wir erwarten, daß wir eine Lösung finden, die Kontrolle verspricht und die auch ein europäisches Kartellamt ins Auge faßt.
Sollte es zur Fusion kommen, geht es nicht nur um kontrollierbare Auflagen, um Marktmacht zu begrenzen. Vielmehr ist das Gesamtkonzept einer neuen Industriekultur erforderlich. Weitere Großfusionen sind denkbar. Es geht darum, mit den Großen zu leben, ohne ihnen zu erliegen.
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bevor ich dem Abgeordneten Roth das Wort gebe, möchte ich das Ergebnis über die Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission bekanntgegeben: Von den 519 Mitgliedern des Hauses haben 441 ihre Stimme abgegeben. Gültig waren 440 Stimmen. Enthalten haben sich 23 Mitglieder des Hauses, und 1 Stimme war ungültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Abgeordneten Dr. Bötsch 325 Stimmen und auf den Abgeordneten Schily 92 Stimmen.
    Der Abgeordnete Dr. Bötsch hat damit die nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes erforderliche Mehrheit von 260 Stimmen erreicht. Er ist damit als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt *).
    Nunmehr können wir die Debatte fortsetzen. Das Wort hat der Abgeordnete Roth.