Plenarprotokoll 11/142
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
142. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Abwasserabgabengesetz; Bundeserziehungsgeldgesetz; Bundeskindergeldgesetz; Arbeitsgerichtsgesetz und andere arbeitsrechtliche Vorschriften; Steuerreformgesetz 1990; Gesetzentwurf über die Festlegung eines vorläufigen Wohnsitzes für Aussiedler und Übersiedler)
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10489 B
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10489 D
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10489 D
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 10490 A
Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 10490 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10490 B
Baum FDP 10490 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10490 C
Frau Matthäus-Maier SPD 10490 D
Seiters, Bundesminister BK 10491 B
Jahn (Marburg) SPD 10491 C
Schmidbauer CDU/CSU 10491 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10491 C
Stahl (Kempen) SPD 10491 D
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10491 D
Wolfgramm (Göttingen) FDP 10492 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10492 B
Frau Matthäus-Maier SPD 10492 D
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10492 D
Uldall CDU/CSU 10493 A
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10493 A
Gansel SPD 10493 B
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10493 B
Dr. Fell CDU/CSU 10493 B
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10493 B
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10493 C
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10493 C
Dr. Solms FDP 10493 C
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10493 D
Frau Matthäus-Maier SPD 10493 D
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10494 A
Dr. Hoffacker CDU/CSU 10494 A
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10494 A
Stahl (Kempen) SPD 10494 B
Dr. Waigel, Bundesminister BMF . . . 10494 B
Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 10494 C
Seiters, Bundesminister BMK 10494 D
Bohl CDU/CSU 10495 A
Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10495 B
Jahn (Marburg) SPD 10495 C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsmini-
ster AA 10495 C
Lüder FDP 10495 D
Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10495 D
Dr. Penner SPD 10496A
Scharrenbroich CDU/CSU 10496 B
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsmini-
ster AA 10496 B
Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 10496 C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10496 C
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
Werner (Ulm) CDU/CSU 10496 D
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsmini-
ster AA 10496 D
Gansel SPD 10497 A
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsmini-
ster AA 10497 A
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10497 B
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 10497 B Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Gefährdung des Rechtsstaates und der inneren Sicherheit auf Grund der aktuellen Ereignisse am 1. Mai 1989 in Berlin
Gerster (Mainz) CDU/CSU 10497 C
Dr. Penner SPD 10498 C
Lüder FDP 10499 C
Meneses Vogl GRÜNE 10500 C
Dr. Schäuble, Bundesminister BMI . . . . 10501 D
Frau Dr. Pfarr, Senator des Landes Berlin . 10503 A
Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . . 10505 A
Lummer CDU/CSU 10506 B
Wartenberg (Berlin) SPD 10507 B
Dr. Hirsch FDP 10508 C
Such GRÜNE 10509 B
Marschewski CDU/CSU 10510A
Bernrath SPD 10510D
Clemens CDU/CSU 10512A
Dr. Nöbel SPD 10512 C
Kalisch CDU/CSU 10513 D
Wüppesahl fraktionslos 10515 A
Frau Frieß GRÜNE (Erklärung nach § 30
GO) 10515D
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
— Drucksache 11/4483 vom 5. Mai 1989 —
Abweichen des Bundeskanzlers und des Bundesfinanzministers von ihren vorab verbreiteten Redetexten zur gemeinsamen Regelung der Kapitalertragsteuer im europäischen Binnenmarkt
MdlAnfr 1, 2 05.05.89 Drs 11/4483 Huonker SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 10517A, 10518A
ZusFr Huonker SPD 10517B, 10518 B
ZusFr Dr. Hauchler SPD . . 10517D, 10519A
Sanktionen gegenüber Südafrika bei erneuter Zwangsumsiedlung der schwarzen Bevölkerung der Gemeinde Mogopa
MdlAnfr 20, 21 05.05.89 Drs 11/4483 Toetemeyer SPD
Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 10519C, 10520A
ZusFr Toetemeyer SPD . . . 10519C, 10520A
ZusFr Gansel SPD 10520 C
Stand der C-Waffen-Produktion in Rabta/ Libyen
MdlAnfr 25 05.05.89 Drs 11/4483 Gansel SPD
Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 10520 D
ZusFr Gansel SPD 10521B
ZusFr Roth SPD 10521D
Lieferung von Leo-Panzern nach Libyen
MdlAnfr 26 05.05.89 Drs 11/4483 Gansel SPD
Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 10522 A
ZusFr Gansel SPD 10522 A
Entlastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern
MdlAnfr 29, 30 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Weyel SPD
Antw PStSekr Vogt BMA 10522 D
ZusFr Frau Weyel SPD 10523 B
Anzahl der im Handel befindlichen, als krebserzeugend eingestuften AZO-Farbstoffe und der mit ihnen in Berührung kommenden Arbeitnehmer und Verbraucher
MdlAnfr 31, 32 05.05.89 Drs 11/4483 Reimann SPD
Antw PStSekr Vogt BMA . . 10524 C, 10524 D
ZusFr Reimann SPD 10524C, 10525 A
Technische Voraussetzungen in den USA für den Abzug aller chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland bis 1990
MdlAnfr 34 05.05.89 Drs 11/4483 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 10525 D
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . 10525 D
Besuch von Bundeswehreinheiten durch Offiziere der tschechoslowakischen Volksarmee
MdlAnfr 35 05.05.89 Drs 11/4483 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
Antw PStSekr Wimmer BMVg 10526 B
ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . 10526 B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989 III
Prüfung der Verflechtungen des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene mit dem gleichnamigen Verein angesichts der im Bericht des Bundesrechnungshofes erhobenen Vorwürfe
MdlAnfr 41 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Teubner GRÜNE
Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 10527 A
ZusFr Frau Teubner GRÜNE 10527 A
Nächste Sitzung 10527 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10529* A Anlage 2
Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin vom 25. 4. 1989 10529* C
Anlage 3
Neuberechnung der Hypothekenzinsen durch die Banken nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs; Vorrang des Zonenrandgebietes bei der Anwendung des Strukturhilfegesetzes
MdlAnfr 3, 4 05.05.89 Drs 11/4483 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Carstens BMF . . . 10529* C Anlage 4
Geschäftsprüfung der Biologischen Bundesanstalt Braunschweig (BBA) durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Anforderung eines Berichts über deren Verflechtungen mit dem Förderverein Gemeinschaft und Förderer der Freunde der Biologischen Bundesanstalt e.V.
MdlAnfr 5 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Teubner GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 10530* C Anlage 5
Ausdehnung des Rauchverbots auf die Seitengänge der Eisenbahn-Nichtraucherabteile
MdlAnfr 6, 7 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Walz FDP
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10530* D Anlage 6
Rechtzeitige Vorlage der Bundesbahn-Fahrplanänderungen zur Abstimmung der Busfahrpläne, insbesondere im Großraum Hannover
MdlAnfr 8, 9 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Bulmahn SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10531* A
Anlage 7
Verkauf von Bundesbahngrundstücken an die Stadt München
MdlAnfr 10, 11 05.05.89 Drs 11/4483 Vahlberg SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10531* C Anlage 8
Eindämmung des Rhein-Hochwassers; Auswirkungen von Deicherhöhungen im Bereich des Oberrheins
MdlAnfr 12, 13 05.05.89 Drs 11/4483 Pauli SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10531* D Anlage 9
Bau einer Autobahn Pirmasens—Karlsruhe
MdlAnfr 14 05.05.89 Drs 11/4483 Müller (Pleisweiler) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 10532* B Anlage 10
Benennung von Frauen als Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen
MdlAnfr 15, 16 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Ganseforth SPD
SchrAntw PStSekr Gröbl BMU . . . . 10532* C
Anlage 11
Voraussetzungen für die Anerkennung der von afghanischen Widerstandskämpfern gebildeten Regierung
MdlAnfr 22 05.05.89 Drs 11/4483 Lowack CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 10532 * D
Anlage 12
Einbeziehung deutscher Staatsangehöriger in die Rehabilitierung der Stalin-Opfer
MdlAnfr 23, 24 05.05.89 Drs 11/4483 von Schmude CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 10532* D
Anlage 13
Verhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen über die künftige Kohleverstromungspolitik in Nordrhein-Westfalen und im Saarland
MdlAnfr 27, 28 05.05.89 Drs 11/4483 Schreiner SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . 10533* A
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
Anlage 14
Ausübung von Nebentätigkeiten der Bundeswehrfahrlehrer während der Dienstzeit
MdlAnfr 33 05.05.89 Drs 11/4483 Grünbeck FDP
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10533* C Anlage 15
Verzicht auf Ausweitung eines Forschungsvorhabens der Universität Münster und auf Mitbenutzung eines sowjetischen Fernmeldesatelliten durch das Referat „Psychologische Verteidigung" des Bundesministeriums der Verteidigung
MdlAnfr 36, 37 05.05.89 Drs 11/4483 Catenhusen SPD
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . 10534* A Anlage 16
Zeitplan für die Verabschiedung des Weingesetzes
MdlAnfr 38 05.05.89 Drs 11/4483 Müller (Pleisweiler) SPD
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10534* D Anlage 17
Einflußnahme der Industrie im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Bewertung von Asbest; Ausdehnung der Prüfungen des Bundesrechnungshofes auf die Verflechtungen des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene mit dem gleichnamigen Förderverein, auf die gesamte Drittmittelforschung des Bundesgesundheitsamtes und insbesondere auf die Bewertung von Holzschutzmitteln, Formaldehyd und Asbest im Trinkwasser
MdlAnfr 39, 40 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Garbe GRÜNE
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10535* A
Anlage 18
Beratende Kommissionen des Bundesgesundheitsamtes (BGA) und Kriterien für deren Besetzung; Name und Ziel des Fördervereins, dem das BGA als Mitglied angehört
MdlAnfr 42, 43 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Wollny GRÜNE
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10535* B
Anlage 19
Offenlegung der Unterlagen des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene im Interesse einer vollständigen Aufklärung der vom Bundesrechnungshof kritisierten Verflechtungen des Vereins mit dem gleichnamigen Institut des Bundesgesundheitsamtes
MdlAnfr 44, 45 05.05.89 Drs 11/4483 Frau Hensel GRÜNE
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10535* D
Anlage 20
Mitgliedschaft von Industrieunternehmen, z. B. von Holzschutzmittel-Herstellern, im Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e. V.; Verhinderung von Interessenverflechtungen zwischen Bundesgesundheitsamt und Auftraggebern bei der Drittmittelforschung
MdlAnfr 46, 47 05.05.89 Drs 11/4483 Dr. Knabe GRÜNE
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . 10536* B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989 10489
142. Sitzung
Bonn, den 10. Mai 1989
Beginn: 13.00 Uhr
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens SPD 12. 05. 89 *
Amling SPD 12. 05. 89
Antretter SPD 12. 05. 89 *
Bindig SPD 12. 05. 89 *
Frau Blunck SPD 12. 05. 89 *
Böhm (Melsungen) CDU/CSU 12. 05. 89 *
Buschbom CDU/CSU 12. 05. 89
Büchner (Speyer) SPD 12. 05. 89 *
Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 12. 05. 89 *
Dr. von Bülow SPD 11. 05. 89
Frau Conrad SPD 12. 05. 89
Eich GRÜNE 12. 05. 89 *
Dr. Feldmann FDP 12. 05. 89 *
Frau Fischer CDU/CSU 12. 05. 89 *
Francke (Hamburg) CDU/CSU 12. 05. 89
Gallus FDP 12. 05. 89
Dr. Hauff SPD 12. 05. 89
Hauser (Krefeld) CDU/CSU 10. 05. 89
Dr. Holtz SPD 11. 05. 89 *
Höffkes CDU/CSU 12. 05. 89 *
Irmer FDP 12. 05. 89
Jung (Düsseldorf) SPD 10. 05. 89
Frau Kelly GRÜNE 12. 05. 89
Kittelmann CDU/CSU 12. 05. 89 *
Klein (Dieburg) SPD 12. 05. 89
Dr. Klejdzinski SPD 12. 05. 89 *
Kroll-Schlüter CDU/CSU 10. 05. 89
Lenzer CDU/CSU 12. 05. 89 *
Frau Luuk SPD 12. 05. 89 *
Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 12. 05. 89
Dr. Mitzscherling SPD 10. 05. 89
Dr. Müller CDU/CSU 12. 05. 89 *
Niegel CDU/CSU 12. 05. 89 *
Niggemeier SPD 10. 05. 89
Frau Pack CDU/CSU 12. 05. 89 *
Paintner FPD 12. 05. 89
Pfuhl SPD 12. 05. 89 *
Dr. Probst CDU/CSU 10. 05. 89
Reddemann CDU/CSU 12. 05. 89 *
Reuschenbach SPD 12. 05. 89
Rühe CDU/CSU 12. 05. 89
Dr. Scheer SPD 12. 05. 89 *
Schmidt (München) SPD 12. 05. 89 *
von Schmude CDU/CSU 12. 05. 89 *
Dr. Soell SPD 12. 05. 89 *
Steiner SPD 11. 05. 89 *
Dr. Vogel SPD 10. 05. 89
Voigt (Frankfurt) SPD 12. 05. 89
Vosen SPD 10. 05. 89
Dr. Wulff CDU/CSU 12. 05. 89 *
Zierer CDU/CSU 12. 05. 89 *
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Erklärung
der Abgeordneten Frau Dr. Herta Däubler-Gmelin
vom 25. 4. 1989
Aus dem Stenographischen Bericht der 138. Sitzung habe ich entnommen, daß bei der namentlichen Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 19 meine NeinStimme nicht aufgeführt ist. Dafür sollen zwei Stimmen des Kollegen Conradi abgegeben worden sein. Ich kann mir das nur so erklären, daß ich eine Stimmkarte aus dem unmittelbar neben meinem liegenden Fach des Kollegen Conradi genommen habe.
Hiermit erkläre ich, daß ich an der namentlichen Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten in der 138. Sitzung am 21. April 1989 teilgenommen und mit einer roten „Nein"-Stimmkarte abgestimmt habe.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 3 und 4):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Banken nach dem Hypothekenzinsen-Urteil des Bundesgerichtshofs für den Verbraucher günstigere Hypothekenzinsen nur sehr schleppend neu berechnen, und sieht sie gesetzliche Möglichkeiten, einschließlich strafrechtlicher, diese „Zurückhaltung" zu Lasten der Verbraucher zu überwinden?
In welcher Weise stellt die Bundesregierung sicher, daß bei der Anwendung des Strukturhilfegesetzes durch die Länder der vom Zonenrandförderungsgesetz vorgeschriebene Vorrang des Zonenrandgebiets béi der Mittelzuteilung beachtet wird, und wird die Bundesregierung Länderanmeldungen, die die Zonenrandpriorität nicht beachten, notfalls beanstanden und zurückweisen?
Zu Frage 3:
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 24. November 1988 zur Zulässigkeit einer Zinsberechnungsklausel in den Allgemeinen Darlehensbedingungen der Kreditinstitute Stellung genommen. Diese Darlehensklausel wird von der Kreditwirtschaft bereits seit langem verwendet. Danach wird die Zinsschuld des Kreditnehmers von einem fiktiven Kapitalstand, beispielsweise demjenigen am Ende des vorangegangenen Kalenderjahrs, berechnet. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß diese Zinsberechnungsmethode in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden kann, wenn die mit ihr verbundene zinssteigernde Wirkung für den Darlehensnehmer erkennbar und verständlich wird. Dies war jedoch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs in den entschiedenen Sachverhalten nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof hat somit die Zulässigkeit der nachschüssigen Zinsberechnung grundsätzlich nicht in Frage gestellt, sondern diese Methode in bestimmten Fällen wegen fehlender Deutlichkeit für den Kun-
10530* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
den für unwirksam erklärt. Es hängt daher von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab, ob und welche Schlußfolgerungen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu ziehen sind.
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, werden von den Kreditinstituten, die durch die Bundesgerichtshofs-Urteile betroffen sind, Anstrengungen unternommen, um so schnell wie möglich die entsprechenden Darlehensverträge zu prüfen und die gebotenen Neuberechnungen durchzuführen.
In Anbetracht der Vielzahl der betroffenen Darlehenskonten — bei großen Hypothekenbanken zwischen 30 000 und 40 000 — ist es naheliegend, daß diese Aufgabe nicht von heute auf morgen bewältigt werden kann. Die überwiegende Zahl der Kunden hat hierfür bislang auch Verständnis gezeigt, wenn sie von den Instituten gebeten wurden, sich im Hinblick auf die zugesagte Neuberechnung noch etwas zu gedulden.
Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung für gesetzliche Maßnahmen über die geltenden zivilrechtlichen Regelungen hinaus.
Zu Frage 4:
Die Auswahl und Durchführung der mit dem Strukturhilfegesetz geförderten Investitionen obliegen den Ländern.
Der Bund hat zwar das Recht, Investitionen, die nicht den Voraussetzungen des Strukturhilfegesetzes entsprechen, von der Förderung durch Finanzhilfen des Bundes auszuschließen. Die Planungs- und Gestaltungsfreiheit der Länder hinsichtlich der von ihnen vorgesehenen Fördervorhaben kann der Bund aber nicht einengen.
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Länder, bei der Ausführung des Strukturhilfegesetzes, insbesondere bei der Auswahl und Finanzierung der förderungsfähigen Investitionen, die bestehenden Fördersysteme, wie die Zonenrandförderung, in dem erforderlichen Umfang zu berücksichtigen. Die Bundesregierung rechnet damit, daß das Zonenrandgebiet auch im Rahmen der Durchführung des Strukturhilfegesetzes gegenüber anderen Gebieten mit Vorrang gefördert wird. Darauf ist bereits in der Regierungsbegründung zu § 4 des Strukturhilfegesetzes hingewiesen worden. Den Ländern steht in diesem Bereich ein beträchtlicher Gestaltungsspielraum zu. Der Gesetzgeber hat bewußt davon abgesehen, der Zonenrandförderung rechtlich einen besonderen Vorrang einzuräumen, und zwar schon deshalb, weil sich dies Problem nicht in allen geförderten Ländern stellt.
Genaue Erkenntnisse über eine den Absichten des Gesetzgebers zuwiderlaufende regionale Prioritätensetzung in den insoweit in Betracht kommenden Ländern werden dem Bund regelmäßig nicht zur Verfügung stehen, weil aus den Länderanmeldungen nicht erkennbar ist, ob und welche Vorhaben im Auswahlverfahren der Länder nicht zum Zuge gekommen sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Frau Teubner (GRÜNE) (Drucksache 11/4483 Frage 5):
Zu welchen Terminen wurden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — ihm obliegt die Dienstaufsicht über die Biologische Bundesanstalt Braunschweig (BBA) — Geschäftsprüfungen durchgeführt und/oder Berichte über die Beziehungen zwischen der BBA und dem Förderverein (Gemeinschaft und Förderer der Freunde der Biologischen Bundesanstalt e. V.), zu dem personelle, räumliche und finanzielle Verpflichtungen bestehen (Drucksache 11/2638), angefordert, und kann die Bundesregierung ausschließen und gewährleisten, daß es hier nicht zu vergleichbaren „Unregelmäßigkeiten" wie im Fall des Bundesgesundheitsamtes gekommen ist?
Eine Geschäftsprüfung über die Beziehungen der BBA und dem Förderverein Gemeinschaft und Förderer der Freunde der Biologischen Bundesanstalt e. V. wurde vom BML bisher nicht durchgeführt. Dafür bestand auch kein Anlaß (vgl. Antwort der Bundesregierung — Drucksache 11/3024 — auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 11/2826).
Im übrigen ist durch Erlaß vom 3. Februar 1981 das Verhältnis der Bundesforschungsanstalten des BML zu Fördervereinen in den Grundsätzen geregelt. Darüber hinaus wurden die zum Geschäftsbereich des BML gehörenden Bundesforschungsanstalten mit Erlaß vom 23. Februar 1989 um Mitteilung gebeten, ob und ggf. in welchem Umfang die zugunsten der Forschungsanstalten tätigen Fördervereine für ihre satzungsmäßigen Aufgaben (Förderung der Bundesforschungsanstalten) Dienstangehörige und Einrichtungen der Forschungsanstalten in Anspruch nehmen.
Zweck dieser Anfrage ist es, mögliche Inanspruchnahmen (in Betracht kommen insbesondere Geschäftsführungsaktivitäten der Fördervereine) durch einzelfallbezogene Vereinbarungen einer Regelung zuzuführen.
Antworten auf die Anfrage liegen bisher noch nicht vor.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß es in den Beziehungen der BBA zu ihrem Förderverein zu vergleichbaren „Unregelmäßigkeiten" wie im Fall des Bundesgesundheitsamtes gekommen ist.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Frau Walz (FDP) (Drucksache 11/4483 Fragen 6 und 7):
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, ein Rauchverbot in den Seitengängen der Züge der Nichtraucherabteile zu erreichen?
Ist die Bundesregierung bereit, zusammen mit der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß im Rahmen internationaler Vereinbarungen auch europaweit ein Rauchverbot in den Seitengängen vor den Nichtraucherabteilungen ausgesprochen wird?
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989 10531 *
Zu Frage 6:
Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, eine Änderung des hier in Frage kommenden Übereinkommens über die gegenseitige Benutzung der Personen- und Reisezugwagen im internationalen Verkehr im Sinne Ihrer Frage zu ändern. Sie wird dabei nachhaltig von der Bundesregierung unterstützt.
Zu Frage 7:
Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt seit längerem, das bisher auf Abteile beschränkte Rauchverbot künftig auch auf die Seitengänge der Reisezugwagen auszudehnen. Bisher konnte hierzu noch keine einheitliche, mit den Partnerbahnen abgestimmte allgemeine europäische Regelung gefunden werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 8 und 9):
Warum hat die Deutsche Bundesbahn (DB) dem Zweckverband Großraum Hannover die gegenüber dem Vorentwurf für den Sommerfahrplan 1989 vorgenommenen erheblichen Fahrplanänderungen erst so spät mitgeteilt, daß den betroffenen Gemeinden, Städten und Verkehrsträgern eine entsprechende Abstimmung der Busfahrpläne nicht mehr möglich war und der Verkehrsausschuß des Zweckverbandes eine Beratung der von der DB vorgelegten Änderungen ablehnen mußte?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auch im Bereich anderer Verkehrsverbunde zu entsprechenden Problemen gekommen ist, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um künftig eine rechtzeitige Vorlage geplanter Fahrplanänderungen seitens der Deutschen Bundesbahn sicherzustellen?
Zu Frage 8:
Wegen zusätzlicher Arbeiten für die Einführung einer City-Bahn auf zwei Schienenstrecken hat die Deutsche Bundesbahn ihre Verbund-Partner lediglich eine beziehungsweise zweieinhalb Wochen später als im Vorjahr über den geplanten Sommerfahrplan '89 informiert. Dies geschah vorbereitend in einer Arbeitsgruppe sowie nochmals am 2. und am 22. März 1989 im Nahverkehrsbeirat, dem unter anderem auch der Zweckverband angehört.
Zu Frage 9:
Der Bundesregierung sind derartige Probleme aus anderen Verkehrsverbünden nicht bekannt.
Die Verkehrsverbünde sind unterschiedlich organisiert und strukturiert. In anderen Verkehrsverbünden befaßt sich zum Beispiel ein kommunaler Zweckverband nicht im einzelnen mit Fahrplänen der Deutschen Bundesbahn. Alle anderen Verkehrsverbünde verfügen zudem über S-Bahnen, die neben der U-Bahn Rückgrat des Verbund-Schienenverkehrs bilden. Im Großraumverkehr Hannover gibt es eine solche rein verbundraumbezogene Infrastruktur nicht.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 10 und 11):
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Praxis der Deutschen Bundesbahn, Grundbesitz durch die private Gesellschaft ELSID verwerten zu lassen, und ist die Bundesregierung bereit, die Erwerbsabsichten der Landeshauptstadt München für im Stadtgebiet freiwerdendes Bundesbahngelände (als Folge der Planungen Rangierbahnhof und Container-Bahnhof) zu unterstützen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die neu gegründete Bahngrundvertriebsgesellschaft mit der Folge, daß Gewinne aus Grundstücksveräußerungen der Deutschen Bundesbahn (DB) zu Lasten der DB oder der Landeshauptstadt München bei dieser Gesellschaft anfallen?
Zu Frage 10:
Mit der Firma ELSID hat die Bundesbahndirektion München bisher keinen Projektentwicklungsvertrag geschlossen. Zur Verwertung des für den eigentlichen Bahnbetrieb nicht mehr benötigten Grundbesitzes bedient sie sich im Bundesbahndirektionsbezirk München vielmehr sogenannter Projektentwicklungsgesellschaften. In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist dies die Bahn-Grund-München Projektentwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Grundsätzlich arbeiten Projektentwickler auf erfolgsabhängiger Honorarbasis und auf eigenes Risiko.
Die Deutsche Bundesbahn hat von sich aus den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München mit Schreiben vom 28. April 1989 über ihre Absichten unterrichtet und zugleich öffentlich ihre Bereitschaft erklärt, die fraglichen Flächen nach Erhalt des Baurechts auch der Landeshauptstadt München im Wettbewerb anzubieten. Die Bestimmungen des Bundesbahngesetzes und der Bundeshaushaltsordnung schreiben eine Verwertung zum vollen Wert, das heißt zum Marktpreis unter Berücksichtigung des Wettbewerbs, vor. Die Bundesregierung bewertet dieses Vorgehen positiv.
Zu Frage 11:
Die in Ihrer Frage angesprochene Vermutung trifft nicht zu. Wie sonst andere Projektentwickler, wird auch diese Gesellschaft auf eigenes Risiko tätig und erhält wie diese eine erfolgsabhängige Vergütung für die Tätigkeit. Die Erträge aus der späteren Verwertung fließen allein der Deutschen Bundesbahn zu. Eine Gewinnverlagerung findet nicht statt.
Die Bundesregierung schätzt die Bemühungen der Deutschen Bundesbahn, durch Zusammenarbeit mit Partnern der freien Wirtschaft die Verwertung ihres entbehrlichen Grundbesitzes zu intensivieren, positiv ein.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 12 und 13) :
10532* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
Welche Maßnahmen sollen nach Auffassung der Bundesregierung ergriffen werden, damit die immer häufiger und stärker werdenden Hochwasser des Rheins, insbesondere am Mittelrhein, tatsächlich abgeschwächt werden können, und ist die Bundesregierung bereit, hierzu entsprechende Förderungsmöglichkeiten zu gewähren?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, daß für den Oberrhein Deicherhöhungen geplant sind, was am Mittelrhein aller Voraussicht nach die Hochwassergefahren verschärfen wird?
Zu Frage 12:
Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Auffassung zur Abwehr von Hochwassergefahren in ihrer Antwort auf die Große Anfrage „Hochwasserkatastrophen — Ursachen und umweltpolitische Konsequenzen" ausführlich dargestellt (BT-Drucksache 11/4314).
Die Hochwassersituation des Rheins hat sich durch den Ausbau des Oberrheins mit Staustufen und dem damit verbundenen Verlust von Überschwemmungsgebieten nachteilig verändert. Langjährige Untersuchungen haben die Wellenbeschleunigung als zentrale, durch den Ausbau geschaffene Ursache für eine Anhebung der Hochwasserscheitel ergeben.
Empfehlungen einer internationalen HochwasserStudienkommission für den Rhein zur Wiederherstellung eines Hochwasserschutzes, wie er vor dem Rheinausbau vorhanden war, liegen vor. Maßnahmen zum Hochwasserschutz unterhalb der staugeregelten Ausbaustrecke sind in Vereinbarungen mit Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz/Hessen geregelt.
Der Bund beteiligt sich als Träger des OberrheinAusbaus mit erheblichen Beträgen finanziell an den Hochwasserausgleichsmaßnahmen der hierfür grundsätzlich zuständigen Bundesländer, die die notwendigen Planungen aufstellen und die erforderlichen Maßnahmen durchführen. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Länder bei diesen Aufgaben auch fachlich zu unterstützen.
Zu Frage 13:
Die Erhöhung der linksrheinischen Rheinuferdämme auf französischem Hoheitsgebiet unterhalb der Rheinstaustufe Iffezheim entspricht den Dammhöhen auf dem deutschen Ufer in dieser Strecke. Daraus ergeben sich keine Nachteile, da die dortigen geringfügigen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluß durch das gesamte, in der Realisierung befindliche Hochwasserrückhalteprogramm für den Oberrhein ausgeglichen werden. Eine Hochwasserstudiengruppe der Länder unter Führung des Landes Rheinland-Pfalz untersucht zur Zeit eventuelle regionale Auswirkungen des Oberrheinausbaues auf Mittel- und Niederrhein.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/4483 Frage 14):
Gibt es innerhalb der Bundesregierung neue Überlegungen, die alte Vorstellung einer Autobahn A 8 durch den Pfälzer Wald von Pirmasens bis Karlsruhe neu zu beleben?
Nein.
Die früher vorgesehene Autobahnverbindung A 8 durch den Pfälzer Wald von Pirmasens nach Karlsruhe ist nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht mehr geplant.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 15 und 16):
Ist der Bundesregierung aufgefallen, daß die Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen ohne Ausnahme männlich sind?
Wie will die Bundesregierung Frauen, die von Fehlentwicklungen in Umweltfragen ebenso betroffen sind wie Männer, angemessen an dieser Frage beteiligen?
Zu Frage 15: Ja.
Zu Frage 16:
Die Bundesregierung wird bei der Neuberufung des Sachverständigenrates bemüht sein, auch Frauen zu berücksichtigen.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/4483 Frage 22):
Unter welchen Voraussetzungen ist die Bundesregierung bereit, die von den afghanischen Widerstandskämpfern gebildete Regierung anzuerkennen?
Wie bei vielen anderen Staaten ist es ständige völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland, keine Erklärungen über die Anerkennungen von Regierungen abzugeben.
Sie begrüßt jedoch alle Bemühungen, die zu einer umfassenden politischen Lösung des Afghanistanproblems führen und dem afghanischen Volk den Frieden wiederbringen. Ein Schlüssel hierzu ist die Bildung einer wahrhaft repräsentativen Regierung durch einen Akt der Selbstbestimmung.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/ CSU) (Drucksache 11/4483 Fragen 23 und 24):
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989 10533*
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Außenminister der UdSSR im vergangenen Jahr vor seinen Mitarbeitern laut Mitteilungsblatt des Ministeriums ausgeführt hat, „Im Vestibül des Ministeriums ist eine Gedenktafel, auf ihr die Namen der Diplomaten, die in den vergangenen Jahren des Großen väterländischen Krieges gefallen sind. Die Genossen schlagen vor — und wir teilen diesen Vorschlag —, das Andenken der Diplomaten zu verewigen, die in den Jahren der Stalinschen Repression umgekommen sind.", und ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß in der Stalin-Ara verhängte Unrechtsurteile gegen Sowjetbürger aufgehoben werden?
Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um zu erreichen, daß auch von derartigen Unrechtsentscheidungen betroffene deutsche Staatsangehörige rehabilitiert werden?
Zu Frage 23:
Dies ist der Bundesregierung bekannt.
Zu Frage 24:
Die Rehabilitierung Deutscher, die Opfer von Unrechtsentscheidungen während der Stalin-Ara wurden, bleibt angesichts des Unrechts, das mit dem Überfall auf die Sowjetunion verübt wurde, eine Frage, die mit großer Behutsamkeit behandelt werden muß. Die Bundesregierung befaßt sich hiermit mit dem Ziel, einen Weg für eine befriedigende Behandlung dieser Frage zu finden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 27 und 28) :
Wie beurteilt die Bundesregierung folgenden dem Bundeskanzler am 6. Dezember 1988 übermittelten Vorschlag: „Spätestens wenn die Verhandlungen mit den Ministerpräsidenten Rau und Lafontaine und den EVU stocken bzw. bis März 1989 keine konkreten und annehmbaren Ergebnisse zeigen, muß deren Verantwortung für das Scheitern der Kohlepolitik offen gebrandmarkt und die Frage nach dem Kohlemengengerüst neu gestellt und rasch entschieden werden. "?
Teilt die Bundesregierung die dem Bundeskanzler am 6. Dezember 1988 mitgeteilte Auffassung, „daß eine Fortsetzung der Kohle- und Verstromungspolitik auf der bisherigen Basis nicht finanzierbar, volkswirtschaftlich unsinnig und auch für Nordrhein-Westfalen schädlich ist", und gilt dies auch für das Saarland?
Ich bitte um Verständnis, daß ich mich zu Zitaten aus einer Quelle, die der Fragestellung nicht zu entnehmen ist, nicht äußern möchte.
Ich nehme aber selbstverständlich gerne zu den dahinterstehenden Fragen Stellung:
Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, daß die heimische Steinkohle in Zukunft einen wichtigen Beitrag zu unserer Energieversorgung zu leisten hat. Es ist bekannt, daß dies beim jetzigen Preisniveau nur mit sehr hohen Subventionen möglich ist; 1988 über 10 Milliarden DM. Die künftige Kohlepolitik wird mithin Grenzen der Belastbarkeit für öffentliche Haushalte und Verbraucher berücksichtigen müssen.
In der Regierungserklärung vom 27. April 1989 hat der Bundeskanzler Gespräche mit allen Beteiligten über die weitere Verstromungspolitik angekündigt. Die Bundesregierung prüft derzeit entsprechende
Vorschläge. Diese befassen sich im wesentlichen mit den Mengen der künftigen Kohleverstromung und deren Finanzierung. Überwiegend wird eine Herabsetzung der Mengen für erforderlich gehalten.
Die Bundesregierung hat bei der Beantwortung ähnlicher parlamentarischer Anfragen bereits darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung das Ausmaß der Herabsetzung wesentlich von den künftigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den Stromzuwachsraten, von dem erforderlichen Interessenausgleich zwischen Bergbauländern und revierfernen Ländern sowie von der Vereinbarkeit der notwendigen Finanzierung mit den Regeln des EG-Binnenmarktes abhängt. Ich möchte unterstreichen, daß eine entsprechende Mengenanpassung selbstverständlich regional- und sozialpolitisch vertretbar abgewickelt werden muß.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/4483 Frage 33):
In welcher Weise trägt die Bundesregierung dafür Sorge, daß Bundeswehrfahrlehrer ihre häufig betriebene Nebentätigkeit nicht während der Dienstzeit ausüben?
Die Befugnis, Nebentätigkeiten von Soldaten zu genehmigen, ist den Disziplinarvorgesetzten übertragen worden; diese haben im Rahmen ihrer Dienstaufsichtspflicht auch zu überwachen, daß Untergebene eine Nebentätigkeit nicht während des Dienstes ausüben.
Da der Disziplinarvorgesetzte in seiner Dienstaufsicht keine lückenlose, ständige Überwachung vornehmen kann, sind Verstöße gegen Bestimmungen und Vorschriften nicht ganz auszuschließen. Hinweise auf vermeintliche Verletzungen von Bestimmungen durch Bundeswehr-Fahrlehrer werden vor allem durch zivile Fahrlehrerverbände, zivile Fahrschulleiter und zivile Fahrlehrer an die zuständigen Disziplinarvorgesetzten und das Bundesministerium der Verteidigung herangetragen.
Derartige Hinweise bzw. Eingaben führen in jedem Fall zu sorgfältigen Untersuchungen des Sachverhaltes. Bei Bestätigung der Beanstandungen werden die Genehmigung der Nebentätigkeit widerrufen und disziplinare Maßnahmen ergriffen.
Im Bundesministerium der Verteidigung sind für den Bereich des Heeres im Zeitraum von Anfang 1987 bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt fünf diesbezügliche Eingaben bearbeitet worden. In einem Fall wurde festgestellt, daß eine Nebentätigkeit einmalig und kurzzeitig (ca. 2 Stunden) während des Dienstes ausgeübt wurde. In drei Fällen sind die angezeigten Verstöße nicht bestätigt worden. In einem Fall ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
10534* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/4483 Fragen 36 und 37):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der verdeckte Versuch unter Beteiligung eines Mitarbeiters aus dem Referat „Psychologische Verteidigung" des Bundesministeriums der Verteidigung, die dem slavisch-baltischen Seminar der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster vom Staatskomitee der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk erteilte Erlaubnis, den sowjetischen Fernmeldesatelliten „Grorizont" für ausschließlich zivile Zwecke anzuzapfen, auf den Zweck der Durchführung eines vom Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen des Referates „Psychologische Verteidigung" erteilten Forschungsauftrages auszuweiten, gegenüber der Universität Münster und der sowjetischen Regierung zumindest instinktlos war?
Können die Universität Münster und die Öffentlichkeit für die Zukunft davon ausgehen, daß das Bundesministerium der Verteidigung auf die Durchführung des am Psychologischen Institut der Universität Münster vorgesehenen Forschungsvorhabens verzichtet hat und auch in Zukunft davon absehen wird, Forschungsaufträge im Rahmen des Referates „Psychologische Verteidigung" in verdeckter Weise (mit falschen bzw. nicht erkennbaren Angaben gegenüber den Organen der Universität über den Geldgeber) an universitären Einrichtungen durchführen zu lassen?
Zu Frage 36:
Ein Forschungsvorhaben, das am Institut für Publizistik und nicht am Institut für Psychologie durchgeführt wird, wird auch weiterhin vom Bundesministerium der Verteidigung gefördert werden. Die bewilligten Mittel wurden zunächst über die „Arbeitsgemeinschaft für Medienanalyse" abgewickelt. Auf Wunsch von Professor Lerg ist das Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar in die Vereinbarung eingetreten, so daß nunmehr das Bundesministerium der Verteidigung direkt als Drittmittelgeber fungiert. Die Irritationen innerhalb der Universität Münster und in den Medien haben Professor Lerg und seine Mitarbeiter in Kauf genommen, um dieses wichtige wissenschaftliche Projekt weiterführen zu können.
Die Unabhängigkeit, auf die Professor Lerg besonderen Wert legt, und das Recht einer uneingeschränkten Veröffentlichung, entsprechen im übrigen dem Verständnis von Drittmittelförderung des Bundesministeriums der Verteidigung. Daher hat das Bundesministerium der Verteidigung keinen Anlaß, die Förderung dieser Untersuchung einzustellen, schon deshalb nicht, weil gerade auch die Bemühungen des Bundesministeriums der Verteidigung um eine offene Meinungsbildung gegenüber der Reformpolitik der UdSSR innerhalb der beiderseitigen Entspannungsbemühungen von großer Bedeutung sind.
Zu Frage 37:
Die Direktoren des slavisch-baltischen Seminars und des Instituts für Publizistik haben mit Stiftungsmitteln eine Satellitenempfangsanlage für die Universität Münster erworben und aufgestellt. Die Oberpostdirektion Münster hat der Universität und ausdrücklich diesen beiden Universitätseinrichtungen den Betrieb der Empfangsanlage am 3. November 1988 genehmigt. Der sowjetische Staatsrundfunk Gostelradio hat mit Schreiben vom 15. März 1988 zugestimmt, daß seine Programme in der Universität Münster für wissenschaftliche Zwecke empfangen werden können.
Die fernmelderechtliche Genehmigung und die Zustimmung des sowjetischen Rundfunks waren von Anfang an ausdrücklich im Rahmen der Gesamtuniversität für das slavisch-baltische Seminar und das Institut für Publizistik erteilt worden. Der Direktor des Instituts für Publizistik, Professor Lerg, hat für sein Forschungsvorhaben Drittmittel angeworben, die das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund des von ihm vorgelegten Untersuchungsplanes für eine Programmanalyse „Perestrojka und Glasnost im sowjetischen Rundfunk und den Pressemedien" bewilligt hat.
Nicht das Bundesministerium der Verteidigung ist also an das Institut für Publizistik herangetreten, sondern das Institut für Publizistik hat sich für sein Projekt um Drittmittel bemüht, und zwar in Kenntnis der hochschulrechtlichen Bedingungen für die Verwendung von Drittmitteln, insbesondere der vollständigen Veröffentlichung der Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung. Von einem „verdeckten Versuch", ein Drittmittelprojekt des Instituts für Publizistik „auszuweiten" , kann demnach keine Rede sein.
Ein Vertreter der Botschaft der UdSSR hat sich auf Einladung des Instituts für Publizistik bei einem Besuch in Münster über das Projekt eingehend informiert und das wissenschaftliche Interesse an Perestroika und Glasnost und deren Darstellung in den sowjetischen Medien ausdrücklich begrüßt. Daher ist der Vorwurf der „Instinktlosigkeit" unberechtigt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/4483 Frage 38):
Bis wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Weingesetz spätestens verabschiedet werden, und was tut die Bundesregierung, um dies sicherzustellen?
Der Bundesregierung ist nach wie vor — wie ich bereits auf Ihre Frage zur Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1989 mitgeteilt habe — an einer möglichst baldigen Verabschiedung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes gelegen.
Nach den Informationen aus dem federführenden Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sowie dem mitberatenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten planen diese, Beratung und Verabschiedung des Gesetzes so zu fördern, daß der Bundesrat nach dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages noch in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30. Juni 1989 im zweiten Durchgang beschließen kann.
Die Bundesregierung wird den Ausschüssen des Bundestages jedmögliche Unterstützung leisten, damit dieser Termin eingehalten werden kann.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989 10535*
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Garbe (GRÜNE) (Drucksache 11/4483 Fragen 39 und 40):
Stimmt die Bundesregierung der Fraktion DIE GRÜNEN zu, daß der vorliegende Bericht des Bundesrechnungshofes, dessen Erhebungen sich weitgehend auf den Vorwurf der Einflußnahme der Industrie im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Bewertung von Asbest beschränken, und der u. a. zu dem Ergebnis kommt, „Einzelne Geschenke des Vereins an das Institut lassen versuchte Einflußnahme der Schenker auf die Arbeiten der Forscher vermuten", Anlaß sein muß, die Prüfungen des Bundesrechnungshofes auf die gesamten finanziellen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen dem Institut für Wasser-, Boden-, Luft-Hygiene des Bundesgesundheitsamtes (BGA) und dem gleichnamigen Förderverein sowie auf die gesamte Drittmittelforschung des BGA auszudehnen — schon um die Glaubwürdigkeit dieser Behörde wiederherzustellen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der GRÜNEN zu, daß insbesondere der Ablauf und die Ergebnisse der Bewertung von Holzschutzmitteln, Formaldehyd und Asbest im Trinkwasser Gegenstand weiterer Prüfungen sein müssen?
Zu Frage 39:
Die Prüfung des Bundesrechnungshofes bezog sich bereits auf die gesamten finanziellen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen dem Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes und dem gleichnamigen Verein.
Eine Ausdehnung auf die übrige Drittmittelforschung des Bundesgesundheitsamtes erscheint nicht notwendig, weil diese bisher schon über den Bundeshaushalt abgewickelt wurde und somit der Finanzkontrolle unterliegt.
Zu Frage 40:
Die Bundesregierung stimmt der Auffassung nicht zu.
Die Holzschutzmittel-Studie des Bundesgesundheitsamtes wurde aus Haushaltsmitteln des Instituts für Bautechnik sowie aus Haushaltsmitteln des Bundesgesundheitsamtes finanziert. Mittel der Industrie wurden dabei nicht verwendet.
Der Formaldehyd-Bericht wurde gemeinsam von den drei Bundesoberbehörden Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Unfallschutz erarbeitet.
Hinsichtlich Asbest im Trinkwasser nehme ich Bezug auf die Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Frau Conrad.
In dieser habe ich ausgeführt, daß das Asbestvorkommen in Trinkwasser bei einem Tausendstel des vorgeschlagenen US-Grenzwerts liegt, wenn die vom Bundesgesundheitsamt vorgeschlagene und in die Trinkwasserverordnung aufgenommene PH-Regelung eingehalten wird.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Wollny (GRÜNE) (Drucksache 11/4483 Fragen 42 und 43):
Kann die Bundesregierung bitte ausführlich darlegen, welche Beratenden Kommissionen des Bundesgesundheitsamtes (BGA) existieren, und in welcher Weise (ob über Gesetz bzw. Verordnung oder über Berufung durch den Präsidenten des BGA) die einzelnen Kommissionen besetzt werden?
Welchem „allgemein tätigen Förderverein zur Fortbildung im Gesundheits- und Umweltschutz" (Zitat aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes an das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit) gehört das Bundesgesundheitsamt als Mitglied an, und was sind dessen Vereinsziele?
Zu Frage 42:
Zur Zeit existieren beim Bundesgesundheitsamt 6 Wissenschaftliche Beiräte für die Institute des Bundesgesundheitsamtes, 35 Kommissionen sowie 5 Ausschüsse, die im Bundeshaushalt in Kapitel 1503 Titel 526 03 dargestellt sind.
19 dieser Kommissionen sowie die 5 Ausschüsse haben ihre Rechtsgrundlage in den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und Betäubungsmittelgesetzes. Die Berufung der Mitglieder dieser Gremien erfolgt durch den Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
Die Einrichtung einer Kommission beruht auf einer Entscheidung des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Der Einrichtung der übrigen Kommissionen liegt eine Verwaltungsentscheidung des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes zugrunde. Die Berufung der Mitglieder dieser Kommissionen erfolgt durch den Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes.
Ich übergebe Ihnen gerne eine Liste, in der die Einzelheiten dargestellt sind.
Zu Frage 43:
Das Bundesgesundheitsamt gehört als Mitglied dem Fortbildungszentrum Gesundheits- und Umweltschutz Berlin e. V. an. Dieser Verein wurde am 3. April 1978 in Berlin gegründet. Ihm gehören ferner folgende Institutionen an: Umweltbundesamt, Der Senator für Gesundheit und Umweltschutz, Berlin, Technische Universität Berlin, Technischer Überwachungsverein e. V., Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf, Industrie und Handelskammer, Berlin.
Aufgabe des Fortbildungszentrums ist es, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von überregionaler Bedeutung auf dem Gebiete des Gesundheits- und Umweltschutzes in Berlin durchzuführen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag des Bundesgesundheitsamtes beträgt 2 000 DM. Die Mittel hierfür sind bei Kapitel 1503 Titel 684 01 veranschlagt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hensel (GRÜNE) (Drucksache 11/4483 Fragen 44 und 45):
Wenn der Bundesrechnungshof darauf hinweist, daß er bei seinen Prüferhebungen nur einzelne Unterlagen des Vereins für Wasser-, Boden-, Luft-Hygiene einsehen konnte — die zudem
10536* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1989
teilweise mit einem Verwertungsverbot versehen waren — , da es für die Prüfung des Fördervereins keine Rechtsgrundlage gibt, welche Möglichkeit sieht dann die Bundesregierung, im Interesse einer vollständigen Aufklärung der Verflechtungen, den Förderverein einer Prüfung zu unterziehen oder ihn gemäß dem „Kooperationsprinzip" zu einer Offenlegung seiner Unterlagen zu bewegen?
Ist der Bundesregierung der Inhalt jener Aufstellungen des Vereins bekannt, die mit einem ausdrücklichen Verwertungsverbot versehen wurden, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für das Verwertungsverbot?
Zu Frage 44:
Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat dem Bundesrechnungshof und dem Bundesminister der Finanzen den Entwurf eines Erlasses zugeleitet, mit dem das Verhältnis des Vereins für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e. V. zum Bundesgesundheitsamt generell geregelt wird.
Für die laufenden Untersuchungen werde ich weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, den Verein zur freiwilligen Offenlegung aller Unterlagen zu veranlassen. Über das Ergebnis meiner Bemühungen werde ich im Fachausschuß berichten.
Zu Frage 45:
Der Bundesregierung sind nur die Aufstellungen bekannt, die als Anlagen dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes beigefügt sind. Diese Aufstellungen stelle ich dem Fachausschuß gerne zur Verfügung.
Gründe für das Verwertungsverbot sind nicht bekannt.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Knabe (GRÜNE) (Drucksache 11/4483 Fragen 46 und 47):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Hinweis des Bundesrechnungshofes, daß Industrieunternehmen insbesondere dann
Mitglied im Förderverein wurden, „wenn Forschungsarbeiten des Instituts Ergebnisse erwarten ließen, die Einfluß auf die Beurteilung der Umweltverträglichkeit ihrer Produkte haben konnten", und ist der Bundesregierung bekannt, wann z. B. Hersteller von Holzschutzmitteln Mitglied im Verein wurden?
Welche Maßnahmen wurden seit Juni 1988 im einzelnen und zu welchem Zeitpunkt getroffen, um die Verflechtungen zwischen Bundesgesundheitsamt (BGA) und Förderverein transparent zu machen, sie aufzuheben und um dafür Sorge zu tragen, daß bei Drittmittelforschung keine Interessenverflechtung zwischen Auftraggebern und BGA stattfindet?
Zu Frage 46:
Eine Beurteilung des Bundesrechnungshof-Hinweises ist erst möglich, wenn die laufenden Untersuchungen zu weiteren Ergebnissen geführt haben.
Wann der nach Kenntnis des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit im Mitgliederverzeichnis des Vereins aufgeführte Hersteller von Holzschutzmitteln dem Verein beitrat, konnte bisher nicht festgestellt werden. Wir sind aber bemüht, auch dieses zu klären und zu der Beratung im Fachausschuß mitzuteilen.
Zu Frage 47:
Folgende Maßnahmen wurden zur Abwicklung der Drittmittelforschung und der Beschaffung getroffen:
1. An einem neu geschaffenen Forschungsreferat innerhalb der Zentralabteilung werden alle Abwicklungsarbeiten für externe Aufträge zentral durchgeführt.
2. Für die Abwicklung von Forschungsvorhaben wurden am 17. Februar 1989 Verfahrensregeln erlassen.
3. Die Verwahrkonten für 4 Forschungsvorhaben beim Verein sind im Januar 1989 aufgelöst und die restlichen Geldmittel auf vom Bundesgesundheitsamt eingerichtete Verwahrkonten bei der Bundeskasse überwiesen worden.
4. Die dezentralen Beschaffungsstellen in den Instituten wurden im Oktober 1988 aufgehoben. Gleichzeitig wurde eine Zentrale Beschaffungsstelle im Haushaltsreferat eingerichtet.
5. Mit Wirkung vom 1. bzw. 15. Januar 1989 sind ferner eine Beschaffungsrichtlinie und eine Haushaltsrichtlinie in Kraft getreten.