Plenarprotokoll 11/139
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
139. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989
Inhalt:
Bestimmung des Abg. Bohl als Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß für den ausgeschiedenen Abg. Seiters 10239A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Errichtung der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten [DARA]; Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Verpackungen für Getränke; Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel; Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsinstitute)
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10239 B
Fischer (Homburg) SPD 10240A
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10240 A
Vosen SPD 10240 B
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10240 B
Frau Bulmahn SPD 10240 C
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10240 C
Dr. Rüttgers CDU/CSU 10240D
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10241A
Dr. Möller CDU/CSU 10241 B
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10241 B
Frau Bulmahn SPD 10241 C
Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 10241C
Frau Dr. Hartenstein SPD 10241 D
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10242 A
Frau Dr. Hartenstein SPD 10242 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10242 C
Frau Garbe GRÜNE 10242 D
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10242 D
Stahl (Kempen) SPD 10243 A
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10243 A
Stahl (Kempen) SPD 10243 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10243 C
Frau Hensel GRÜNE 10243 D
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10243 D
Frau Hensel GRÜNE 10244 A
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10244 A
Frau Blunck SPD 10244 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10244 B
Seiters, Bundesminister BK 10244 B
Dr. Penner SPD 10244 B
Seiters, Bundesminister BK 10244 C
Jahn (Marburg) SPD 10244 C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 10244 D
Jahn (Marburg) SPD 10244 D
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 10244 D
Jahn (Marburg) SPD 10245 A
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10245 B
Seiters, Bundesminister BK 10245 B
Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10245 C
Seiters, Bundesminister BK 10245 D
Brauer GRÜNE 10245 D
Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10246 A
Jäger CDU/CSU 10246 B
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister
AA 10246B
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989
Conradi SPD 10246 C
Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . 10246C
Brauer GRÜNE 10246 D
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 10246 D Frau Blunck SPD 10247 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 10247 A Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Konjunkturgutachten der Wirtschaftsinstitute
Beckmann FDP 10247 B
Roth SPD 10248 C
Dr. Sprung CDU/CSU 10249B
Frau Saibold GRÜNE 10250A, 10254 A
Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . . 10251A
Dr. Ehrenberg SPD 10252 B
Doss CDU/CSU 10253 A
Grünbeck FDP 10254 B
Dr. Faltlhauser CDU/CSU 10255 B
Dr. Jens SPD 10256 B
Dr. Schwörer CDU/CSU 10257 B
Dr. Sperling SPD 10257 D
Scharrenbroich CDU/CSU 10258 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
— Drucksache 11/4406 vom 21. April 1989 —
Bereiche und Zeitpunkt der geplanten Kabinettsreform
MdlAnfr 1, 2 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Sperling SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . . 10259 D
ZusFr Dr. Sperling SPD 10259 D
ZusFr Roth SPD 10260 C
ZusFr Frau Blunck SPD 10260 D
ZusFr Dr. Emmerlich SPD 10261 A
ZusFr Müntefering SPD 10261 B
Umgehung des Kinderhandelsverbotes bei der Vermittlung eines Adoptionskindes aus einem Entwicklungsland gegen Entgelt durch wahrheitswidrige Anerkennung der Vaterschaft
MdlAnfr 3, 4 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Emmerlich SPD
Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ . 10261B, 10261 C
ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . 10261D, 10261D
Erfüllung des Auftrags des EG-Gipfels vom
12. Februar 1988, für verstärkte Verfütterung
von EG-Getreide zu sorgen und die Verwendung von Agrarerzeugnissen als nachwachsende Rohstoffe zu fördern
MdlAnfr 5, 6 21.04.89 Drs 11/4406 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 10262D,
10264 A
ZusFr Eigen CDU/CSU . . . . 10263A, 10264 A
ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . 10263C, 10264 D
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10263 C
ZusFr Frau Blunck SPD 10263 D
ZusFr Frau Wollny GRÜNE 10265 A
ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 10265 B
Politische Zukunft Namibias bei einer Zweidrittelmehrheit der SWAPO nach den bevorstehenden Wahlen
MdlAnfr 11 21.04.89 Drs 11/4406 Jäger CDU/CSU
Antw StMin Schäfer AA 10265 D
ZusFr Jäger CDU/CSU 10265 D
ZusFr Dr. Hirsch FDP 10266B
ZusFr Reimann SPD 10266 C
ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 10266 D
Einschränkung des Verkaufs von ARD- und ZDF-Produktionen nach Südafrika
MdlAnfr 12 21.04.89 Drs 11/4406 Pauli SPD
Antw StMin Schäfer AA 10267 A
ZusFr Pauli SPD 10267 B
Verbesserung der Verhältnisse in den Flüchtlingslagern der Oberpfalz durch den Bundesinnenminister
MdlAnfr 14, 15 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Hirsch FDP
Antw StSekr Kroppenstedt BMI 10267D, 10268 B
ZusFr Dr. Hirsch FDP . . . . 10268A, 10268C
ZusFr Frau Blunck SPD 10268 D
Rente für Schwerbehinderte auf Zeit ab dem 60. Lebensjahr
MdlAnfr 26, 27 21.04.89 Drs 11/4406 Reimann SPD
Antw PStSekr Vogt BMA . . 10269B, 10269 D
ZusFr Reimann SPD 10269B, 10269 D
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 10270 A
Entlastung der Alten- und Pflegeheimbewohner mit geringem Taschengeld bei sogenannten Bagatell-Arzneimitteln
MdlAnfr 28, 29 21.04.89 Drs 11/4406 Kastning SPD
Antw PStSekr Vogt BMA . . 10270B, 10271A
ZusFr Kastning SPD 10270D, 10271A
ZusFr Frau Weyel SPD 10271 B
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989 III
Aufenthaltsstatus eines polnischen Generals, der auf Grund des deutsch-polnischen Rentenabkommens in der Bundesrepublik eine Rente erhält
MdlAnfr 25 21.04.89 Drs 11/4406 Kirschner SPD
Antw PStSekr Vogt BMA 10271D
ZusFr Kirschner SPD 10271 D
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10272 A
ZusFr Jäger CDU/CSU 10272 B
Formationsflüge von Militärflugzeugen in Ramstein anläßlich der Verabschiedung des Befehlshabers der US-Luftstreitkräfte Europa angesichts des Flugzeugunglücks im August 1988
MdlAnfr 30, 31 21.04.89 Drs 11/4406 Gerster (Worms) SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg . . 10272C, 10273 A
ZusFr Gerster (Worms) SPD . . 10272C, 10273 A
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 10272 D
Verhinderung von Demonstrationsflügen der Bundesluftwaffe und der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten NATO-Luftwaffen
MdlAnfr 32 21.04.89 Drs 11/4406 Frau Dr. Götte SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg 10273 C
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 10273 C
ZusFr Steiner SPD 10274 A
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10274 B
ZusFr Lennartz SPD 10274 C
ZusFr Heistermann SPD 10274 D
Verfügbarkeit weiblicher Sanitätssoldaten der Reserve im Verteidigungsfall
MdlAnfr 33 21.04.89 Drs 11/4406 Frau Dr. Götte SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg 10275 A
ZusFr Frau Dr. Götte SPD 10275 A
ZusFr Frau Faße SPD 10275 C
ZusFr Frau Blunck SPD 10275 C
Vorlage der 8. Novelle zum Unterhaltssicherungsgesetz; Einstellung zusätzlicher Mittel zur Verbesserung der Unterhaltsleistungen Wehrübender in dem Bundeshaushalt 1988
MdlAnfr 34, 35 21.04.89 Drs 11/4406 Steiner SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg . 10275D, 10276 B
ZusFr Steiner SPD 10276A, 10276 B
Zeitlicher Ablauf der Behandlung der 8. Novelle des Unterhaltssicherungsgesetzes
MdlAnfr 36 21.04.89 Drs 11/4406 Heistermann SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg 10276 C
ZusFr Heistermann SPD 10276 C
ZusFr Steiner SPD 10277 A
Benachteiligung von Reservisten aus der freien Wirtschaft gegenüber denen aus dem öffentlichen Dienst
MdlAnfr 37 21.04.89 Drs 11/4406 Heistermann SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg 10277 A
ZusFr Heistermann SPD 10277 B
Nutzung der Nike-Stellung in Elztal-Dallau als Militärdepot; Verkehrsanbindung
MdlAnfr 38, 39 21.04.89 Drs 11/4406 Frau Adler SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg 10277 C
ZusFr Frau Adler SPD 10277 D
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 10278 B
Vernichtung von Kampfstoffen aus dem Zweiten Weltkrieg
MdlAnfr 41, 42 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Klejdzinski SPD
Antw StSekr Pfahls BMVg . . 10278D, 10279A
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 10278D, 10279A
ZusFr Dr. Knabe GRÜNE . . . 10279A, 10279 C
Folgen eines möglichen Tankerunfalls bei Helgoland und dessen Verhinderung; Sicherheitsanforderungen an Schiffe und Besatzung; Haftung
MdlAnfr 44, 45 21.04.89 Drs 11/4406 Frau Blunck SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 10279D, 10280 D
ZusFr Frau Blunck SPD . . . . 10279D, 10281A
ZusFr Frau Faße SPD 10280 B
ZusFr Lennartz SPD 10280 C
Nächste Sitzung 10281 D
Berichtigung 10281 D Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . .10283* A Anlage 2
Reform des Medizinstudiums unter Berücksichtigung der EG-Richtlinie Allgemeinmedizin; Änderungen
MdlAnfr 7, 8 21.04.89 Drs 11/4406 Catenhusen SPD
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . .10283* B
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989
Anlage 3
Vorgehen der Staatsanwaltschaften gegen jüdische Aussiedler aus der Sowjetunion wegen Urkundenfälschung; Kriterien für die Unterscheidung jüdischer und christlicher Bürger aus Kasachstan
MdlAnfr 9, 10 21.04.89 Drs 11/4406 Duve SPD
SchrAntw StMin Schäfer AA 10284* A
Anlage 4
Schutz der Grundrechte nach Bekanntwerden der Abhöraktivitäten der National Security Agency
MdlAnfr 13 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
SchrAntw StMin Schäfer AA 10284* B
Anlage 5
Verletzungen des Außenwirtschafts- bzw. des Kriegswaffenkontrollgesetzes; Rolle der MBB-Tochterfirma Trans-Technica beim Aufbau einer Raketenstation im Irak
MdlAnfr 17, 18 21.04.89 Drs 11/4406 Müller (Pleisweiler) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . .10284* B Anlage 6
Verhinderung des Exports bruchsicherer Schlagstöcke aus bundesdeutscher Produktion an die israelische Armee; Kenntnis der Bundesregierung von der Entwicklung und Herstellung militärisch verwendbarer Raketen für den Irak, Argentinien und Ägypten
MdlAnfr 19, 20 21.04.89 Drs 11/4406 Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . .10284* D Anlage 7
Vergabe von G 3-Lizenzen der Firma Heckler und Koch an andere Länder
MdlAnfr 21 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . .10285* A Anlage 8
Diskrepanz zwischen dem Arbeitsplatzangebot auf Grund der Volkszählung und den Schätzungen des Statistischen Bundesamtes
MdlAnfr 22, 23 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Hitschler FDP
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 10285* B
Anlage 9
Beinahezusammenstoß eines Militärflugzeugs mit einem Hubschrauber über Boppard am 11. April 1989; Nichteinhaltung der Mindestflughöhe
MdlAnfr 40 21.04.89 Drs 11/4406 Pauli SPD
SchrAntw StSekr Pfahls BMVg 10285* C
Anlage 10
Finanzierung von Verbesserungen im Eilzugverkehr, insbesondere der Bahnsteigsumbauten für zwei zusätzliche Haltepunkte auf der Strecke Backnang—Murrhardt
MdlAnfr 43 21.04.89 Drs 11/4406 Antretter SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .10285* D Anlage 11
Umweltpolitische Konsequenzen aus den Ölkatastrophen vor der Antarktis und vor Alaska für den Schutz der Nordsee; Verhinderung von Tankerunfällen und Bekämpfung von Ölverschmutzungen
MdlAnfr 46, 47 21.04.89 Drs 11/4406 Lennartz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .10286* A Anlage 12
Bedingungen für die Ölförderung in der Nordsee angesichts des vom Mineralölkonzern Exxon Corp. verursachten Ölunfalls; technische Geräte zur Bekämpfung einer Ölpest
MdlAnfr 48, 49 21.04.89 Drs 11/4406 Schütz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . .10286* D Anlage 13
Steuerliche Förderung der Nachrüstung von Personenkraftwagen mit Drei-Wege-Katalysator; Beitritt der Bundesregierung zur Klage der Europäischen Kommission gegen die Förderung von Katalysator-Fahrzeugen in den Niederlanden
MdlAnfr 50, 51 21.04.89 Drs 11/4406 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 10287* B
Anlage 14
Produktion, Verwendung und Freisetzung der einzelnen Halogene seit 1979
MdlAnfr 52, 53 21.04.89 Drs 11/4406 Dr. Knabe GRÜNE
SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 10287* D
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989 V
Anlage 15
Vermittlung junger Volksdeutscher auf die voraussichtlich 1989 nicht zu besetzenden Lehrstellen im Handwerk
MdlAnfr 54 21.04.89 Drs 11/4406 Jäger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW .10288* B
Anlage 16
Kürzung der BAföG-Unterstützung für Studierende mit Geschwistern in betrieblicher Ausbildung durch die 9. AFG-Novelle
MdlAnfr 55, 56 21.04.89 Drs 11/4406 Wetzel GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Lammert BMBW .10289* A
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989 10239
139. Sitzung
Bonn, den 26. April 1989
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
138. Sitzung, Seite II linke Spalte: Statt „Gerster (Mainz) CDU/CSU" ist „Gerster (Worms) SPD" zu lesen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens SPD 28. 04. 89 *
Dr. Apel SPD 28. 04. 89
Frau Beer GRÜNE 26. 04. 89
Buschbom CDU/CSU 28. 04. 89
Büchner (Speyer) SPD 27. 04. 89 *
Gattermann FDP 28. 04. 89
Dr. Hauff SPD 28. 04. 89
Ibrügger SPD 28. 04. 89 ***
Kittelmann CDU/CSU 28. 04. 89 **
Kossendey CDU/CSU 26. 04. 89
Dr. Kreile CDU/CSU 28. 04. 89
Dr. Langner CDU/CSU 28. 04. 89
Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 28. 04. 89
Menzel SPD 28. 04. 89
Dr. Mertens (Bottrop) SPD 26. 04. 89
Dr. Mitzscherling SPD 28. 04. 89
Niegel CDU/CSU 28. 04. 89 *
Dr. Osswald SPD 28. 04. 89
Paintner FDP 28. 04. 89
Reuschenbach SPD 26. 04. 89
Dr. Schneider (Nürnberg) CDU/CSU 28. 04. 89
Stiegler SPD 28. 04. 89
Stobbe SPD 28. 04. 89
Dr. Waigel CDU/CSU 26. 04. 89
Wüppesahl fraktionslos 27. 04. 89
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 7 und 8):
Stimmen Presseberichte, daß die Bundesregierung erneut eine Reform der Aus- und Weiterbildung für Medizinstudierende plant, und welche Voraussetzungen haben sich gegenüber dem erst am 1. Juli 1988 eingeführten Arzt im Praktikum verändert?
Welche Struktur soll ein reformiertes Medizinstudium bekommen, in das u. a. die in der EG-Richtlinie Allgemeinmedizin vorgesehenen 5 500 Praxisstunden integriert werden müssen, und welcher Abschluß ist bei einem reformierten Studiengang vorgesehen?
Die ärztliche Ausbildung umfaßt in der Bundesrepublik Deutschland ein 6jähriges Medizinstudium und eine 18monatige Tätigkeit als Arzt im Praktikum. Nach dieser Ausbildung wird die Approbation als Arzt erteilt. Die Ausbildung entspricht dem EG-Recht und unterliegt der gegenseitigen Anerkennung unter den Mitgliedstaaten nach den EG-Ärzterichtlinien vom 16. Juni 1975 (75/362/EWG und 75/363/EWG).
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Am 15. September 1986 hat der Rat der EG die Richtlinie über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (86/457/EWG) erlassen. Hiernach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine mindestens 2jährige Ausbildung in der Allgemeinmedizin und ein ab 1. Januar 1990 zu erteilendes entsprechendes Diplom einzuführen, das der gegenseitigen Anerkennung unterliegt. Der Besitz dieses Diploms soll ab 1. Januar 1995 Voraussetzung für die Zulassung als allgemeinmedizinisch tätiger Kassenarzt sein.
Für die Umsetzung dieser Richtlinie in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland sind die Länder zuständig, soweit es um die Ausbildung und das Diplom geht. Nach den gegenwärtigen Vorstellungen soll die Umsetzung in der Weise geschehen, daß eine 2jährige spezifische, den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Ausbildung in der Allgemeinmedizin eingeführt wird, auf die die Tätigkeit als Arzt im Praktikum bei entsprechender Gestaltung angerechnet wird. Es besteht daher die Möglichkeit, daß das Diplom über die Ableistung der spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin nach einer Gesamtzeit von 8 Jahren - d. h. 6 Jahren Medizinstudium und 2 Jahren spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin unter Anrechnung der 18monatigen Tätigkeit als Arzt im Praktikum - erteilt wird.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie ist der Vorschlag gemacht worden, anstelle der 2jährigen spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin eine 3jährige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin einzuführen. Damit die Gesamtzeit von 8 Jahren bis zur Zulassung als allgemeinmedizinisch tätiger Kassenarzt nicht überschritten wird, soll nach diesem Vorschlag das Medizinstudium von 6 Jahren auf 5 Jahre verkürzt werden. Die 18monatige Tätigkeit als Arzt im Praktikum soll bei entsprechender Gestaltung ebenso wie bei der 2jährigen spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin auch auf die 3jährige Weiterbildung in der Allgemeinmedizin anrechenbar sein.
Eine Änderung im Hinblick auf die Tätigkeit als Arzt im Praktikum steht daher auch bei diesem Vorschlag nicht zur Diskussion.
Die Bundesregierung prüft gemeinsam mit allen Beteiligten die Möglichkeiten für eine Verkürzung des Medizinstudiums auf ein 5jähriges, entsprechend dem EG-Recht mindestens 5 500 Stunden umfassendes, strukturell verändertes Studium.
Ich möchte allerdings auf folgendes aufmerksam machen. Falls überhaupt für ein 5jähriges Studium ein sinnvolles, die qualitativen Ausbildungsziele voll berücksichtigendes und realisierbares Ausbildungskonzept gefunden werden kann, ließe sich dieses keineswegs kurzfristig verwirklichen. Unter den gegenwärtigen Umständen wäre dies wegen der hohen Zahl der Medizinstudenten nicht denkbar.
10284* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 9 und 10):
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Staatsanwaltschaften auf Betreiben des Auswärtigen Amtes gegen jüdische Aussiedler aus der Sowjetunion „wegen des Verdachts der Urkundenfälschung in Zusammenhang mit der Anerkennung als Deutsche" ermitteln?
Nach welchen Kriterien unterscheidet das Auswärtige Amt und die Staatsanwaltschaft deutschsprechende Bürger aus Kasachstan, die der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehören von solchen, die den christlichen Kirchen angehören?
Zu Frage 9:
Es geht um Fälle, in denen auf Grund dienstlich erlangter Kenntnisse die zuständigen Staatsanwaltschaften um Prüfung gebeten wurden, ob sich bestimmte Personen strafbar gemacht haben. Derartige Prüfungsbitten betrafen Aussiedler aus verschiedenen Ländern. Einige Vorfälle betrafen auch jüdische Aussiedler aus der Sowjetunion.
Zu Frage 10:
Eine Unterscheidung nach Religionszugehörigkeit wird nicht getroffen. Die Unterscheidung erfolgt aufgrund der Eintragungen in sowjetischen Geburtsurkunden und Inlandspässen. Diese Eintragungen beruhen auf Nachweisen, die die betreffenden Personen gegenüber sowjetischen Behörden erbracht hab en.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/4406 Frage 13):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden der Abhöraktivitäten der National Security Agency durch den SPIEGEL-Bericht vom 20. Februar 1989 ergriffen, um eine weitere Verletzung der Grundrechte der Bundesbürger zu verhindern?
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, daß es im Zusammenhang mit der Tätigkeit amerikanischer Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland zu Grundrechtsverletzungen gekommen ist. Für die von Ihnen geforderten Maßnahmen besteht insofern kein Anlaß.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 17 und 18):
Welche möglichen Verletzungen des Außenwirtschafts- bzw. Kriegswaffenkontrollgesetzes mit einer ähnlichen Dimension wie der Komplex Giftgas/Libyen und der Komplex Raketen/Irak sind der Bundesregierung noch bekannt?
Trifft es zu, daß die MBB-Tochterfirma Trans-Technica eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer Raketenkapazität im Irak gespielt hat, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese MBB-Tochterfirma deshalb liquidiert wird?
Zu Frage 17:
Die Bundesregierung ist allen Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen oder gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz nachgegangen. Sie hat eine Reihe von Außenwirtschaftsprüfungen veranlaßt, die bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geführt haben. Ob und inwieweit Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht vorliegen, wird sich bei den genannten Fällen oder anderen Fällen, wie etwa den Ermittlungen wegen Verdachts illegaler Nuklearausfuhren, erst im Laufe der staatsanwaltschaftlichen Verfahren beurteilen lassen.
Zu Frage 18:
Die Bundesregierung hat im Ausschuß für Wirtschaft am 19. April 1989 über den Kenntnisstand der Beteiligung deutscher Firmen an einer irakischen Forschungs- und Entwicklungsanlage berichtet. Es wurde dabei u. a. darauf hingewiesen, daß sich eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in erster Linie auf eine andere Firma beziehen.
Zu der Frage der Auflösung der MBB-Tochterfirma Transtechnica kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Es handelt sich um eine ausschließlich unternehmerische Entscheidung, deren Gründe allein die Firma MBB darlegen kann.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 19 und 20) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die „bruchsicheren Schlagstöcke aus bundesdeutscher Produktion", die von der israelischen Armee gegenwärtig „getestet" werden und die „effektiver als die bisher verwendeten Holzschlagstöcke in den von Israel besetzten Gebieten Westjordanland und Gazastreifen eingesetzt werden sollen" (Frankfurter Rundschau vom 18. April 1989), aus einem im Bundeseigentum befindlichen Unternehmen stammen, und welche Möglichkeit hat die Bundesregierung, den Export dieser Schlagstöcke zu verhindern?
Wann und wie ist der Bundesregierung erstmalig bekanntgeworden, daß Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung oder Herstellung von militärisch verwendbaren Raketen für den Irak, Argentinien oder Ägypten beteiligt sein könnten?
Zu Frage 19:
Zum ersten Teil der Frage: Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß die Schlagstöcke, die laut Presseberichten in Israel getestet werden, aus einem im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen stammen.
Zum zweiten Teil der Frage: Schlagstöcke unterliegen nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht. Bei nicht ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren besitzt die Bundesregierung keine rechtliche Handhabe zur Verhinderung des Exports.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989 10285*
Zu Frage 20:
Auf diese Fragen wurde bereits in der vorhergehenden Fragestunde am 19. April 1989 eingegangen: Über das argentinische Projekt zur Entwicklung einer Mittelstreckenrakete sowie mögliche Verbindungen mit einem angeblich gleichgerichteten ägyptischen Programm liegen der Bundesregierung seit Mitte der 80er Jahre Hinweise vor, die auf einen militärischen Charakter des argentinischen Projekts hindeuten.
Hinsichtlich des Irak verdichteten sich ab 1987 Hinweise auf ein militärisches Raketenforschungs- und -entwicklungsprojekt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/4406 Frage 21):
Kann die Bundesregierung die Aussage des Pressesprechers des Unternehmens Heckler & Koch bestätigen, nach der im „Rahmen von Militärhilfeabkommen mit Genehmigung des Bundes und teilweise auf Betreiben der Bundesregierung G3-Lizenzen an staatliche Firmen anderer Länder vergeben" wurden?
Es trifft zu, daß Lizenzen der Firma Heckler & Koch teilweise aufgrund von Regierungsverträgen vergeben wurden. Diese Lizenzvergaben erfolgten in den 60er und 70er Jahren an Nato-Partner. Sie standen im Zusammenhang mit der Ausrüstung der Bundeswehr.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/4406 Fragen 22 und 23) :
Trifft es zu, daß die Auswertungen der Volkszählung vom Mai 1987 ergaben, daß das Angebot an Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland deutlich höher ist als bis dahin vom Statistischen Bundesamt geschätzt?
Wie groß ist die Differenz zwischen den auf Grund der Volkszählung sich ergebenden tatsächlichen Arbeitsplatzzahlen und den Schätzungen des Bundesamtes, und welche Ursachen lassen sich für die Differenz anführen?
Es trifft zu, daß nach den Ergebnissen der Volkszählung vom Mai 1987 die Zahl der Erwerbstätigen aufgrund dieser Totalerhebung höher lag als die vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung geschätzte jahresdurchschnittliche Erwerbstätigenzahl.
Wegen des der Volkszählung zugrunde liegenden Erhebungskonzepts werden in dieser Vollerhebung Erwerbstätige (Personen), nicht aber Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse (Fälle) statistisch ermittelt. Von der Zahl der Erwerbstätigen kann nicht ohne weiteres auf das Angebot an Arbeitsplätzen geschlossen werden, da ein Erwerbstätiger mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben kann.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Differenz zwischen den Ergebnissen der Volkszählung vom Mai 1987 und der im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung geschätzten Zahl beträgt rund 1 Million Erwerbstätige (nicht Arbeitsplätze!).
Die Gründe für diese Abweichung werden zur Zeit vom Statistischen Bundesamt im Zug der weiteren regionalen und sektoralen Auswertung der Volkszählungsergebnisse analysiert. Das Resultat dieser Analysen wird nicht vor Jahresende vorliegen.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Pfahls auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4406 Frage 40):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorgänge im Luftraum über der Stadt Boppard am Dienstag, dem 11. April 1989, wo ein militärischer Tiefflieger beinahe mit einem Hubschrauber kollidierte, der im Auftrag der Stadt Boppard im Stadtwald Bodenkalkungen aus der Luft vornahm, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz gegenteiliger Beteuerungen die Mindestflughöhe immer wieder unterflogen wird?
Über eine gefährliche Begegnung am 11. April 1989 bei Boppard liegt weder den zuständigen zivilen noch militärischen Stellen eine Meldung vor.
Nachforschungen haben bisher keine näheren Angaben über einen derartigen Vorfall erbracht.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/4406 Frage 43):
Muß angesichts der Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) auf der Schienenstrecke Backnang—Murrhardt zwei zusätzliche Eilzughalte nur dann als möglich ansieht, wenn der bestehende Bahnsteig in der betroffenen Gemeinde um ca. 20 Meter verlängert wird und die dafür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 18 000 DM durch die Gemeinde oder den zuständigen RemsMurr-Kreis übernommen werden, davon ausgegangen werden, daß Verbesserungen im Bereich des Eilzugverkehrs in Zukunft von der DB nur noch dann vorgenommen werden, wenn sie von Dritten bezahlt werden?
Nein; die Deutsche Bundesbahn wird die Zielvorstellungen zur Hebung der Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs, wie sie in der ÖPNV-Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg festgelegt sind, im eigenen Interesse realisieren. Für die Murrbahn sind marktgerechte Angebotsverbesserungen zum Sommerfahrplan dieses Jahres (28. 5. 1989) beabsichtigt.
Die Deutsche Bundesbahn muß aber in besonderen Einzelfällen, in denen geforderte Maßnahmen zu unwirtschaftlichen Resultaten führen, eine Verwirklichung davon abhängig machen, inwieweit das ihr entstehende Defizit von demjenigen abgegolten wird, der diese Forderungen erhebt. Da die Gemeinde Oppenweiler trotz nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit der gewünschten Zughalte und der erforderlichen Investitionen für eine Bahnsteigverlängerung an ihrer Forderung nach diesen Zughalten festhielt, hat sie
10286* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989
sich am 28. März 1989 mit der Deutschen Bundesbahn vertraglich geeinigt, die hierfür notwendigen Investitionskosten zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbahn wird die entsprechenden Zughalte ab 28. 5. 1989 einrichten.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 46 und 47):
Welche umweltpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den durch Tankerunglücke verursachten Ölpestkatastrophen vor der Antarktis und vor Alaska in bezug auf den Schutz der Nordsee, und welche Vorsorgemaßnahmen sind bisher für ein durchaus mögliches vergleichbares Unglück im Ärmelkanal oder in der Nordsee getroffen worden?
Welche vorbeugenden Maßnahmen zur Rettung der Meere müssen nach Ansicht der Bundesregierung in bezug auf 01- und Chemikalientransporte auf Schiffen national und international veranlaßt werden, um die bei der bisher größten Ölpestkatastrophe vor Alaska offensichtlich gewordenen Mängel bei den Sicherheitsanforderungen in bezug auf die Konstruktion der Tankschiffe und die Schiffsmannschaften so schnell wie möglich zu beheben?
Zu Frage 46:
Die Bundesregierung setzt ihre vorsorgende Politik fort, alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Verhütung und Bekämpfung von Ölverschmutzungen auszuschöpfen.
So wurden auf der Basis eines mit den vier Küstenländern — Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen — abgeschlossenen Verwaltungsabkommens bisher insgesamt 20 Ölunfall-Bekämpfungsschiffe gebaut bzw. für diesen Zweck ausgerüstet. Für den Bekämpfungseinsatz stehen außerdem zwei Flugzeuge zur Verfügung, die mit elektronischen Sensoren zur Erkennung von Ölverschmutzungen ausgerüstet sind und die den Fahrzeugeinsatz auf dem Wasser koordinieren sollen. Diese Maßnahmen wurden mit einem Kostenaufwand von bisher rund 150 Millionen DM je zur Hälfte vom Bund und den vier Küstenländern finanziert. Nach einem vorliegenden Programm sind ferner vorgesehen die
— Beschaffung weiterer Schiffe und Geräte,
— Verbesserung des vorhandenen Luftüberwachungssystems durch ein System der 2. Generation,
— Verbesserung der Bekämpfungsmöglichkeiten im Ufer-, Watt- und Strandbereich.
Durch Vereinbarungen mit der Bundesmarine sowie mit Schlepper- und Tankschiffreedereien ist deren Einsatz bei Tankerunfällen für Leichterungen und Bergungen sichergestellt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, gemeinsam mit den vier Küstenländern das zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen abgeschlossene Verwaltungsabkommen im Rahmen eines neuen Abkommens auf andere Schadstoffe zu erweitern.
International erfolgt eine intensive Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen aller Nord- und Ostseeanliegerstaaten im Rahmen des Bonn- bzw. Helsinki-Abkommens.
Der Ölunfall vor Alaska ist — wie alle Ölunfälle dieser Größenordnung — außerdem Veranlassung zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Maßnahmen zur Tankersicherheit und zur Bekämpfung von Unfallfolgen zu treffen sind. So beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Thema nach Absprache mit den anderen Anrainerstaaten zum Gegenstand der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz zu machen.
Zu Frage 47:
Nach ersten Erkenntnissen über den Tankerunfall vor Alaska sind technische Mängel des unter US-Flagge fahrenden Tankers nicht ursächlich für die Ölkatastrophe gewesen.
Die Bundesregierung wird sich jedoch an einer Überprüfung der internationalen Vorschriften im Rahmen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation auf der Grundlage des amtlichen Untersuchungsberichts über den „Exxon Valdez " -Unfall aktiv beteiligen.
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Schiffsbesatzungen von Öl-, Chemikalien- und Flüssiggastankschiffen zusätzliche Anforderungen erfüllen (Teilnahme an Tankerführungs-, Tankerfortbildungs-
und Brandbekämpfungslehrgang). Für nationale Sofortmaßnahmen besteht kein Bedarf.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 48 und 49) :
Unter welchen Bedingungen ist der Transport und die Förderung von Öl in der Nordsee nach Meinung der Bundesregierung angesichts der beim Unglück vor Alaska bekanntgewordenen umweltschädlichen Verhaltensweisen des Mineralölkonzerns Exxon Corp. weiterhin verantwortbar, und welche Kontrollen, Sicherheitsauflagen, Katastrophenschutzmaßnahmen sind nach den Erfahrungen vor Alaska für Öltransporte und Ölförderung zusätzlich erforderlich, um das auf der Welt einmalige Ökosystem Wattenmeer und die Nordsee vor der drohenden Zerstörung durch eine Ölpest zu bewahren?
Stehen kurzfristig ausreichende technische Geräte und Materialien zur Bekämpfung einer Ölpest in der Nordsee und im Wattenmeer bereit, um z. B. 40 000 Tonnen Öl unschädlich zu beseitigen?
Zu Frage 48:
Die gültigen internationalen Regelungen für die Tankersicherheit der Internationalen SeeschiffahrtsOrganisation gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Grundsätzlich ist für die Einhaltung von Sicherheitsnormen der Seeschiffe der Flaggenstaat verantwortlich.
Im Rahmen der von den 14 westeuropäischen Schifffahrtsverwaltungen vereinbarten Hafenstaatkontrolle werden die internationalen Sicherheitsstandards nach einheitlichen Grundsätzen auf ihre Einhaltung hin
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989 10287*
überwacht. Zur Verhinderung von Tankerunfällen wurden die deutschen Hoheitsgewässer in der inneren Deutschen Bucht erweitert (sog. Boxen-Lösung). Damit wurden eingeführt
— eine Vorfahrtsregelung für große Schiffe, insbesondere für Tanker, und
— ein obligatorisches Meldeverfahren zur Überwachung und Lenkung des Schiffsverkehrs.
Die Bekämpfung eingetretener Ölverschmutzungen kann im deutschen Küstengebiet in kurzer Zeit durch 3 seegehende Mehrzweckschiffe erfolgen, die „rund um die Uhr" einsetzbar sind. Daneben stehen 18 Spezial- und sonstige für die Ölbekämpfung ausgerüstete Fahrzeuge zur Verfügung. Zudem haben sich die Nordseeanliegerstaaten zu gegenseitiger Hilfeleistung verpflichtet.
Die Gewinnung von Erdöl ist auf der Grundlage der soeben — am 21. 3. dieses Jahres — erlassenen Bergverordnung für den Festlandsockel weiterhin vertretbar (BGBl. I S. 554). Die dort festgelegten technischen und personenbezogenen Anforderungen basieren auf den neuesten nationalen und internationalen Erkenntnissen und Erfahrungen. Die Vorschriften zum Schutze der Nordsee sind in entscheidenden Punkten strenger als in den anderen Nordseeanliegerstaaten. Verlangt werden vielfältige Sicherheitsvorkehrungen, zahlreiche Absperreinrichtungen — auch am Meeresboden — und eine ständige Überwachung der für die Sicherheit bedeutsamen Betriebszustände sowie Anforderungen an das Personal.
Zu Frage 49:
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage Nr. 46 des Kollegen Lennartz ausgeführt habe, steht für den Einsatz bei Ölunfällen auch nach internationalem Maßstab eine schlagkräftige Flotte zur Verfügung. Hierbei muß allerdings berücksichtigt werden, daß eine völlig unschädliche Beseitigung derart großer Ölmengen auch bei Einsatz aller technischen Mittel nicht möglich sein wird. Maßnahmen zur Verhütung von Ölunfällen haben daher für die Bundesregierung weiterhin absolute Priorität.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4406 Fragen 50 und 51) :
Wird die Bundesregierung eine attraktive steuerliche Förderung der Nachrüstung von Personenkraftwagen mit Drei-WegeKatalysatoren vorschlagen und dabei auch vorsehen, daß der Förderbetrag sofort nach der Nachrüstung bar ausgezahlt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Klage der Europäischen Kommission gegen die Regierung der Niederlande wegen deren Förderung von Katalysatorfahrzeugen, und wird sie diesem Rechtsstreit beitreten?
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Durch-
setzung des abgasarmen Autos entwickelt. Die Umweltminister und Senatoren von Bund und Ländern haben am 14. April 1989 einstimmig einen entsprechenden Beschluß gefaßt. Die dort vorgesehenen Maßnahmen reichen von der Verstärkung der Werbung und Aufklärung über die steuerliche Förderung bis zu nichttechnischen Maßnahmen.
Im Rahmen der Überlegungen zur steuerlichen Förderung wird auch die Nachrüstung von Personenkraftwagen mit geregeltem Dreiwege-Katalysator vorgeschlagen. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß schon nach dem geltenden KraftfahrzeugSteuergesetz die Umrüstung von Personenkraftwagen mit einem Dreiwege-Katalysator steuerlich gefördert wird.
Personenkraftwagen zwischen 1,4 und 2,01 Hubraum erhalten eine zeitlich befristete Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von umgerechnet 1 100, — DM, Personenkraftwagen unter 1,41 Hubraum von 375,—DM. Hinzu kommt eine weitere jährliche Steuerersparnis zwischen 117, — DM und 168, — DM durch die Gewährung des niedrigeren Steuersatzes für schadstoffarme und bedingt schadstoffarme/Stufe C Personenkraftwagen. Bei Personenkraftwagen über 21 Hubraum ist die Steuerbefreiung ausgelaufen, geblieben ist allerdings als Steuervorteil der ermäßigte Steuersatz.
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die steuerlichen Anreize für die Nachrüstung von Personenkraftwagen verbessert werden können. Hierbei haben die Länder, denen die Kfz-Steuer zusteht, ein gewichtiges Wort mitzureden. Es wird auch geprüft, ob die Förderung durch Auszahlung eines Barbetrages an den Fahrzeughalter verstärkt werden soll.
Zu Frage 51:
Eine Klage gegen die Niederlande ist beim Europäischen Gerichtshof nicht anhängig. Die Kommission hat vielmehr das Vertragsverletzungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Beihilfe nach Artikel 92, 93 des EWG-Vertrages eingestellt. Sie prüft derzeit, ob die niederländische Regelung als nichttarifäres Handelshemmnis gegen Artikel 30 des EWG-Vertrages verstößt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Kommission strebt indessen selbst eine Abgasregelung an, die den Einsatz der besten Technik erfordert. Bei dieser Sachlage ist es nicht auszuschließen, daß die Kommission den Europäischen Gerichtshof nicht anruft. Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen, gehe ich von einem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland aus.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Knabe (GRÜNE) (Drucksache 11/4406 Fragen 52 und 53):
10288* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989
Angesichts der Forderung der Enquete-Kommission nach Reduzierung des Einsatzes von Halonen und Verstärkung der Möglichkeiten der Rückgewinnung frage ich die Bundesregierung, wie hoch die jährliche und die akkumulierte Produktion der einzelnen Halone im Laufe der letzten zehn Jahre war?
Welche Mengen an Halonen sind zur Zeit in festen Anlagen (Halon 1301) und in Feuerlösch-Handgeräten (Halon 1211) in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden, und wie oft werden diese Mengen im Durchschnitt um- oder freigesetzt?
Zu Frage 52:
Der Verband der europäischen Chemieverbände CEFIC hat die weltweiten Verkaufszahlen für die Ha-lone 1211 und 1301 ermittelt, die näherungsweise mit den Produktionszahlen gleichgesetzt werden können. Danach wurden in den Jahren 1978-1987 weltweit 85 036 t Halon 1211 und 52 139 t Halon 1301 verkauft. Entsprechende Daten zum Halon 2402 liegen nicht vor. Die Zahlen berücksichtigen nicht die Hersteller innerhalb des RGW und Japans. Die Produktion im RGW wird von der deutschen Industrie als niedrig eingeschätzt.
Daten zu Produktion und Verbrauch von Halonen in der Bundesrepublik Deutschland liegen bisher nicht vor. Für die Jahre 1986 bis 1988 wurden der EG aggregierte Zahlen von den europäischen Halonherstellern über ein Londoner Treuhandbüro mitgeteilt. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Mitgliedstaaten und Stoffe ist daraus nicht möglich. Aufgrund der am 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Verordnung (EWG) Nr. 3322/88 des Rates vom 14. Oktober 1988 über bestimmte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und Halone, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, müssen künftig Daten zu Produktion, Einfuhr und Ausfuhr der einzelnen Halone halbjährlich zur Verfügung gestellt werden. Die Daten sind erstmalig bis zum 31. August 1989 der Kommission mit Kopie an die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaates mitzuteilen.
Zu Frage 53:
Informationen hierzu liegen zur Zeit nicht vor.
Nach einer Studie der US-Environmental Protection Agency wurde von der im Jahr 1985 in den USA verkauften Menge an Halon 1301 etwa 30 % emittiert, bei Halon 1211 betrug der emittierte Anteil etwa 16 %. Von den 30 % Verlust an Halon 1301 entfielen auf
— Verluste bei Anlagenherstellern (Füllen von Geräten, Leckagen, Service) ca. 8 %,
— Flutungstests ca. 9 %,
— Fehlalarme ca. 6 %,
— Löschen von Bränden ca. 7%.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/4406 Frage 54):
Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß in diesem Jahr rund 60 000 Lehrstellen im Handwerk nicht besetzt werden können, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, die zu verstärkter Vermittlung junger deutscher Aussiedler aus den Ostblockstaaten auf diese Ausbildungsplätze im Handwerk führen?
Nach § 4 Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) wird die Zahl der am 30. September eines Jahres noch nicht besetzten Ausbildungsplätze aufgrund der Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit festgestellt und im jährlichen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung angegeben. Bei der Bewertung dieser Zahl ist zu beachten, daß nicht alle unbesetzten Ausbildungsplätze den Arbeitsämtern gemeldet und nach dem 30. September noch Ausbildungsplätze besetzt werden.
Am 30. September 1988 betrug die Gesamtzahl der bei den Arbeitsämtern gemeldeten, noch nicht besetzten Ausbildungsplätze 61 962; davon 36 993 im Fertigungsbereich, dem die meisten als unbesetzt gemeldeten Ausbildungsplätze im Handwerk zugeordnet sind. Statistiken, die eine weitergehende Aufgliederung der unbesetzten Ausbildungsplätze nach Ausbildungsbereichen zulassen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Zahl der am 30. September 1989 unbesetzten Plätze in einer Reihe statistisch gesondert ausgewiesener Ausbildungsberufe zeigt jedoch, daß das Handwerk vom beginnenden Nachwuchsmangel stark betroffen ist.
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die die Attraktivität und Qualität einer Ausbildung auch im Handwerk erhalten und steigern bzw. auch das Handwerk bei der Gewinnung und Berufsausbildung Jugendlicher — auch junger Aussiedlerinnen und Aussiedler — unterstützen.
Dazu gehören z. B. die neue Konzeption der Bundesregierung zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, die Modernisierung der Ausbildungsordnungen im Metall- und Elektrohandwerk, eine mehrjährige Informationskampagne zur Erweiterung des Berufswahlspektrums junger Frauen sowie die im ehemaligen Benachteiligtenprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft entwickelten und 1988 in das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) übernommenen Maßnahmen für die Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihr Angebot zur Information, Beratung, Integration und Vermittlung in berufliche Ausbildung speziell für junge Aussiedler ausgeweitet, inhaltlich weiterentwickelt und ein besonderes Dienstleistungsangebot geschaffen (vgl. Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 155/88 vom 19. Dezember 1988). Unter anderem
— wird im Mai 1989 für alle jungen Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie deren Eltern eine Informationsschrift in polnischer, rumänischer und russischer Sprache vorliegen, die mit Bezug auf das Herkunftsland in vergleichender Weise über das System der Berufsausbildung, das Schulsystem, die Möglichkeiten und den Ablauf einer beruflichen Ausbildung in der Bundesrepublik informieren;
— bietet die Berufsberatung der Arbeitsämter in den Übergangswohnheimen bzw. in entsprechenden Einrichtungen regelmäßig Sprechstunden und Informationsveranstaltungen für Jugendliche und
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1989 10289*
deren Eltern an, um die rasche soziale und berufliche Eingliederung junger Aussiedler aktiv zu unterstützen;
— wurden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit dem Ziel der Vermittlung in berufliche Ausbildung hinsichtlich der sozialen Integration sowie der Verbindung von sprachlichem und berufsvorbereitendem Lernen den Bedürfnissen junger Aussiedler angepaßt;
— sind die Dienststellen der Arbeitsverwaltung angewiesen, die Möglichkeiten der Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen nach § 40c Arbeitsförderungsgesetz — das sind ausbildungsbegleitende Hilfen und die Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen — gezielt und intensiv für junge Aussiedler und Aussiedlerinnen zu nutzen.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt, die Weiterentwicklung der Maßnahmen nach § 40 c Arbeitsförderungsgesetz für die Berufsausbildung junger Aussiedler und Aussiedlerinnen zu fördern.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Wetzel (GRÜNE) (Drucksache 11/4406 Fragen 55 und 56):
Trifft es zu, daß durch die neuen Berechnungsgrundlagen der BAföG-Sätze (9. AFG-Novelle) für Studierende mit Geschwistern in betrieblicher Ausbildung ca. 15 000 Studierende in Zukunft mit Kürzung oder gar Wegfall der BAföG-Unterstützung rechnen müssen, und welche Effekte auf die Zahl der Geförderten aus diesem Personenkreis wird die Neuregelung haben?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieser durch die 9. AFG-Novelle bedingten sozialen Ungerechtigkeit entgegenzuwirken?
Zu Frage 55:
Es trifft nicht zu, daß die Förderungsbestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durch die 9. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes geändert wurden. Richtig ist vielmehr, daß die Änderung des § 40 Arbeitsförderungsgesetz durch diese Novelle sich zwangsläufig auf die Höhe der BAföG-Freibeträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Geschwister in einer betrieblichen Ausbildung auswirkt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat sichergestellt, daß nicht in laufende Bewilligungszeiträume eingegriffen wird.
Während Geschwister in einer betrieblichen Berufsausbildung bisher mit einem Freibetrag von 135 DM berücksichtigt wurden, ohne daß die Ausbildungsvergütung angerechnet wurde, wird für sie jetzt ein Freibetrag von 560 DM angesetzt, auf den die Ausbildungsvergütung angerechnet wird. Damit wird auch bei den Geschwistern in einer betrieblichen Ausbildung — wie z. B. bei solchen die Landesschülerförderung oder Sozialhilfe erhalten — berücksichtigt, ob sie ganz oder teilweise versorgt sind. Diese Änderung im Arbeitsförderungsgesetz wird sich für etwa 10 000 Geförderte im unteren Einkommensbereich positiv auswirken, deren Geschwister in betrieblicher Ausbildung niedrige Ausbildungsvergütungen erhalten. Nur bei Geförderten aus Familien im mittleren Einkommensbereich, deren Geschwister höhere Ausbildungsvergütungen bekommen, wird es zu einer Minderung des Förderungsbetrages kommen. Hier ist maximal mit 15 000 Fällen zu rechnen.
Es läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen, in wie vielen Fällen die Minderung des Förderungsbetrages infolge der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes zu einem Wegfall der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Geschwister führt. Erfahrungsgemäß dürfte es sich nur um wenige Fälle handeln, in denen das Einkommen der Eltern relativ hoch und daher der Förderungsbetrag relativ gering ist. In diesen Fällen wird — wie die Statistik ausweist — Förderung vielfach nicht beantragt.
Zu Frage 56:
Die Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes führt bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht zu sozialer Ungerechtigkeit, wie in der Frage unterstellt wird. Sie schafft mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zwischen Familien, bei denen bisher schon eine Anrechnung eigener Einnahmen der Geschwister auf die Freibeträge durchgeführt wurde (z. B. bei Empfängern von Landesschülerförderung oder Sozialhilfe). Die Bevorzugung der Ausbildungsvergütungen in der bisherigen Förderungspraxis diente dem Zweck der Verwaltungsvereinfachung; sie sollte in der Masse der Fälle die aufwendige Ermittlung von Geschwistereinkommen ersparen. Angesichts der heutigen Höhe der Ausbildungsvergütungen hat der Bundesrechnungshof die frühere Praxis der Begünstigung der Familien mit Kindern in betrieblicher Ausbildung und hoher Ausbildungsvergütung beanstandet. Künftig wird nur noch für solche Geschwister in betrieblicher Ausbildung ein Kinderfreibetrag eingeräumt, die nicht durch ihre Ausbildungsvergütung voll versorgt sind.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz bleibt für die Bundesregierung ein wichtiges bildungs- und sozialpolitisches Instrument. Die Bundesregierung wird noch im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf mit tiefgreifenden Verbesserungen der Förderung vorlegen. Darunter hat die Ausdehnung der Förderung auf Familien im mittleren Einkommensbereich besonders hohe Priorität: Allein dadurch werden ca. 70 000 Studierende zusätzlich in die Förderung einbezogen — das sind gemessen an den derzeit rd. 275 000 geförderten Studenten etwa 25 v. H. mehr —, etwa 180 000 Studenten werden höhere Förderungsbeträge erhalten. Diese Verbesserungen werden auch die beschriebenen Folgen der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes mehr als ausgleichen.