Rede von
Dr.
Hildegard
Hamm-Brücher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ursprünglich hatte ich trotz mancher Bedenken und der grundsätzlichen Ablehnung der Kronzeugenregelung — weil mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar — die Absicht, diesem Gesetz zuzustimmen, nicht wegen des Altars der Koalition — der ist im Grundgesetz nicht vorgesehen —, sondern weil ich es in einem freiheitlichen Gemeinwesen — ich glaube, in einem solchen leben wir — wirklich nicht für nötig halte, daß bei friedlichen Demonstrationen Vermummung stattfinden muß.
Das war für mich der ausschlaggebende Grund.
Aber der neue § 12a des Versammlungsgesetzes, der im Zuge der Ausschußberatungen eingefügt worden ist, der verdeckte Ton- und Bildaufnahmen erlauben soll und in dem die Tilgungsbestimmung sehr vage und für mich nicht einsichtig ist — —
— Das ist eben nicht der Parteitagsbeschluß.
Außerdem wäre das für mich auch noch kein ausschlaggebender Grund.
— Erlauben Sie mir doch bitte, genau wie ich es Ihnen selbstverständlich zugestehe, wenn Sie anderer Meinung sind, zu sagen, daß ich mich aus diesem Grunde bei der Abstimmung der Stimme enthalten muß.