Ich bin der Meinung, daß sie aus der einzig vernünftigen, rechtlich sauberen Interpretation der Gesetzestexte hervorgeht; daran kann es keinen Zweifel geben.
Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, ich muß in der ganz kurzen Zeit, die mir hier noch verbleibt, einen Punkt noch ansprechen, und zwar betrifft das die Sache mit den Fotos. Herr Kollege Häfner, Sie haben ja vollkommen unrecht. Sie können doch lesen; ich selbst habe Sie schon des öfteren dabei ertappt.
Deshalb lesen Sie doch jetzt einmal den Gesetzestext, und nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß hier steht, die Fotos, die angefertigt worden sind, müssen „unverzüglich" vernichtet werden!
Das ist völlig neu. Bisher war nichts geregelt. Sie müssen nach der Demonstration unverzüglich vernichtet werden. Mit zwei Ausnahmen.
— Ja, natürlich — , und zwar „für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern" .
Oder wollen Sie, daß die Fotos von den Gewalttätern vernichtet werden und im Strafprozeß gegen sie nicht verwendet werden können? Ich will das nicht; ich will die als Beweismittel haben.
Ich komme auf den zweiten Punkt,
nämlich weil „im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtig ist" usw. Herr Kollege Häfner, da haben Sie die Antwort auf Ihre Frage, was mit denen geschieht, die zufällig mit auf das Bild gekommen sind. Deren Gesichter müssen nämlich herausgeschwärzt werden, oder die Betroffenen, um die es sich hier handelt, müssen herauskopiert werden, und alle anderen Fotos müssen vernichtet werden.
Das sagt der Gesetzestext, und nichts anderes.
— Herr Kollege Häfner, wir können uns im Anschluß an das Plenum gerne unten treffen. Dann werde ich Ihnen Nachhilfeunterricht in Gesetzesinterpretation geben, den Sie offensichtlich dringend nötig haben, wie es sich ja schon öfter herausgestellt hat.
Im übrigen: Wenn Sie vorher von der friedengefährdenden Politik der Bundesregierung gesprochen haben, dann haben Sie sich alleine dadurch disqualifiziert; dann braucht man auch übrige Argumente nicht ernstzunehmen.
— Ich bin am Ende, Herr Präsident.
Ich will noch eines sagen: Wir haben uns die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht leicht gemacht. Wir werden aber, mit Ausnahme einiger Kollegen, deren Motive ich sehr achte, diesen Gesetzen mehrheitlich zustimmen, und zwar deshalb, weil wir hoffen, daß sie zum inneren Frieden beitragen, und weil wir fest davon überzeugt und sicher sind, daß dies eine rechtsstaatlich saubere, verfassungskonforme, tadellose Regelung ist. — Vielen Dank.