Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war am 23. September 1988, daß hier in der ersten Lesung dieser Entwurf von mir eingebracht und vom Deutschen Bundestag debattiert wurde.
In der Zwischenzeit haben sehr eingehende Ausschußberatungen, voran im Rechtsausschuß, stattgefunden. Ich meine, daß dabei dieser Entwurf mit einigen Änderungen wesentlich verbessert werden konnte. Ich sage ausdrücklich, daß ich es begrüße, daß sich der Rechtsausschuß nicht darauf beschränkt hat, ein bloßes Ja zu sagen oder gar ein Nein, sondern daß in einer Reihe von kritischen Punkten die Dinge sehr genau beleuchtet und abgewogen wurden. Ich meine, wie hier Veränderungen vorgenommen wurden, ist aber in den Beratungen insgesamt deutlich geworden, daß dieser Entwurf in seiner Grundkonzeption richtig ist und so Gesetz werden muß.
Meine Damen und Herren, an der Notwendigkeit, die Vermummung und passive Bewaffnung bei öffentlichen Demonstrationen unter Strafandrohung zu verbieten, hat sich seit der Vorlage des Gesetzentwurfes nichts geändert. Da mag man sich jetzt — ich kenne das seit vielen, vielen Jahren, in denen wir die Dinge immer und immer wieder im Rechtsausschuß debattiert haben — eingehend mit der neuesten Statistik des Demonstrationsgeschehens beschäftigen. Es ist richtig, daß die Zahl der verletzten Polizisten sehr stark zurückgegangen ist. Das begrüßen wir. Das ist unserer Zustimmung und unserer Unterstützung, das noch wesentlich zu verbessern, in jeder Weise sicher.
Nur wissen wir, wie sich die Dinge von einem Tag zum andern sprunghaft in gegenläufiger Richtung entwikkeln können. Wir können nicht die Gesetzgebung des Tages machen, orientiert an Zahlen, die uns für jedes Jahr neu gegeben werden müssen.
Nein, die Frage ist eine ganz andere: Sind wir es nicht eigentlich jedem Demonstranten in diesem Lande, der auf sich hält, schuldig, dafür Sorge zu tragen, daß nicht Vermummte und passiv Bewaffnete als ein Stoßtrupp hinzukommen, der allein durch sein Erscheinungsbild Gewalttätigkeit indiziert?
Ein deutlicher Hinweis darauf ist nach all unseren Erfahrungen der letzten Jahre, daß das so ist. Dann ist es nicht richtig, Herr Abgeordneter Häfner — aber mir ist klar, daß mit Ihnen darüber zu sprechen sehr schwierig ist — , daß Sie sagen, hier sei das Ende des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit angebrochen, und jeder Demonstrant, der sich in einem Zuge bewege, sei durch unser neues Gesetz bereits ein potentieller Straftäter.
Nein, meine Damen und Herren, es ist genau umgekehrt: Wir werden uns bemühen müssen, wie ich bereits sagte, im Interesse derer, die auf sich und auf Friedfertigkeit halten, dafür Sorge zu tragen, daß das Demonstrationsgeschehen in unserem Lande von deutlicher Aussprache, aber immer von Friedlichkeit geprägt ist.