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    Plenarprotokoll 11/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Lage der Behinderten und Entwicklung der Rehabilitation; Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift; ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990; Beteiligung von Daimler-Benz an MBB; Europäischer Binnenmarkt und Land- und Forstwirtschaft) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10001 B Dreßler SPD 10001 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10002 A Dreßler SPD 10002 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10002 A Fuchtel CDU/CSU 10002 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10002 B Frau Limbach CDU/CSU 10002 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10002 B Fuchtel CDU/CSU 10002 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10002 C Dreßler SPD 10002 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10002 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10002 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10003 A Frau Limbach CDU/CSU 10003 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10003 A Niegel CDU/CSU 10003 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 10003 B Frau Garbe GRÜNE 10003 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 10003 C Frau Dr. Segall FDP 10003 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 10003 D Frau Dr. Hartenstein SPD 10004 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 10004 B Frau Dr. Hartenstein SPD 10004 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 10004 D Jahn (Marburg) SPD 10004 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10005 A Jahn (Marburg) SPD 10005 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10005 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 10005 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10005 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 10005 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 10005 B Niegel CDU/CSU 10005 C Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 10005 C Stahl (Kempen) SPD 10006 A Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 10006 A Frau Matthäus-Maier SPD 10006 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 10006B Frau Matthäus-Maier SPD 10006 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 10006 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10006 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 10006 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 10006 D Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 10006 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 Grünbeck FDP 10007 A Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 10007 A Grünbeck FDP 10007 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 10007 B Stahl (Kempen) SPD 10007 C Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 10007 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 10008 A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 10008A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. gegenwärtige Lage der deutsch-polnischen Beziehungen Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 10008B, 10015A Frau Geiger CDU/CSU 10009 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10009 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 10010 D Schäfer, Staatsminister AA 10011D Becker (Nienberge) SPD 10012 D Dr. Hornhues CDU/CSU 10013 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10014 C Kittelmann CDU/CSU 10015D Dr. Wieczorek SPD 10016D Dr. Czaja CDU/CSU 10017 D Voigt (Frankfurt) SPD 10018 C Lummer CDU/CSU 10019 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/4351 vom 14. April 1989 — Verbot der in Frankreich hergestellten Abtreibungspille RU 486 Mifepriston in der Bundesrepublik Deutschland nach § 219c StGB MdlAnfr 2 14.04.89 Drs 11/4351 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 10021 B ZusFr Jäger CDU/CSU 10021 C Durchsetzung der Mehrweg-Flasche bei der Abfüllung von Brennspiritus MdlAnfr 6 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10022 A ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP 10022 B ZusFr Frau Ganseforth SPD 10022 C Behinderung von Asylverfahren durch die geheimdienstliche Befragung der Bewerber MdlAnfr 12, 13 14.04.89 Drs 11/4351 Lüder FDP Antw PStSekr Spranger BMI 10022D, 10023 D ZusFr Lüder FDP 10023A, 10023 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 10023C, 10024 B ZusFr Gansel SPD 10024 A Verzögerung der verwaltungsmäßigen Erledigung anhängiger Asylverfahren; Harmonisierung der Asylrechte in der EG MdlAnfr 14, 15 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI . 10024 C, 10025 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 10024D, 10025 C ZusFr Lüder FDP 10025A, 10025 D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP 10026 A Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel auf Erteilung einer Verfolgungsermächtigung gegen die Firmen IKL und HDW im Zusammenhang mit dem Verkauf von U-Boot-Bauplänen an Südafrika MdlAnfr 18 14.04.89 Drs 11/4351 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 10026B ZusFr Gansel SPD 10026 C ZusFr Bohl CDU/CSU 10026D ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 10027 B Unterrichtung der Bundesregierung durch den BND über den militärischen Zweck der Raketenproduktion von Condor II in Ägypten und über die irakischen Bemühungen um deutsche Raketentechnologie MdlAnfr 19 14.04.89 Drs 11/4351 Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 10027 C ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 10027 C ZusFr Gansel SPD 10027D ZusFr Dr. von Bülow SPD 10028 A Rüstungskooperation zwischen den Firmen MBB und Consent MdlAnfr 20 14.04.89 Drs 11/4351 Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 10028A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 10028 B ZusFr Gansel SPD 10028 C ZusFr Dr. von Bülow SPD 10028D Ermittlungen gegen MBB und andere deutsche Firmen im Zusammenhang mit dem Bau der Rakete Condor II in Ägypten MdlAnfr 21 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. von Bülow SPD Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 III Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 10029A ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 10029 B ZusFr Gansel SPD 10029 B Beteiligung deutscher Firmen am Aufbau von Produktionsstätten für Raketen im Irak MdlAnfr 22 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. von Bülow SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 10029 D ZusFr Gansel SPD 10029 D Nichtzulassung von Walfleischprodukten MdlAnfr 23 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Gallus BML 10030A ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP 10030A Durchführung deutsch-französischer Umschulungsmaßnahmen für arbeitslose Akademiker und Praktiker zum „Fachkaufmann für Außenwirtschaft" durch die Industrie- und Handelskammern und Förderung dieser Projekte aus dem Europäischen Sozialfonds MdlAnfr 26, 27 14.04.89 Drs 11/4351 Fuchtel CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 10030C, 10030D ZusFr Fuchtel CDU/CSU 10031A Zulassung befristeter Arbeitsverträge nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz über das Jahr 1989 hinaus MdlAnfr 28 14.04.89 Drs 11/4351 Dreßler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 10031 D ZusFr Dreßler SPD 10032 A ZusFr Grünbeck FDP 10032 C Tiefflugübungen über dem Kernkraftwerk Gundremmingen MdlAnfr 37, 38 14.04.89 Drs 11/4351 Grünbeck FDP Antw PStSekr Wimmer BMVg 10033 A ZusFr Grünbeck FDP 10033 D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP 10034 A Zusagen von Bundesminister Dr. Scholz für eine militärische Zusammenarbeit während seines Israel-Besuchs und Bestätigung des Vorgehens gegen an illegalem Export von Raketentechnik an arabische Länder beteiligte deutsche Firmen MdlAnfr 39 14.04.89 Drs 11/4351 Gansel SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 10034 C ZusFr Gansel SPD 10034D Ungleichgewicht bei der finanziellen Beteiligung des Bundes am Bundesbahn-Nahverkehr und am Fernstraßenbau; Ausbau des Schienennahverkehrs MdlAnfr 43, 44 14.04.89 Drs 11/4351 Frau Ganseforth SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 10035A, 10035 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 10035B, 10036A Nächste Sitzung 10036 D Berichtigungen 10037 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10039* A Anlage 2 Gleichbehandlung von Zivil- und Wehrdienstleistenden beim Angebot von für Studium und Beruf verwertbaren Qualifizierungsmaßnahmen MdlAnfr 1 14.04.89 Drs 11/4351 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 10039* B Anlage 3 Umgehung des Personalmehrbedarfs bei der Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch den Bundespostminister MdlAnfr 3 14.04.89 Drs 11/4351 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 10039* C Anlage 4 Bau von Dienstwohnungen für Polizei-, Post- und Bahnbeamte MdlAnfr 4, 5 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 10039* C Anlage 5 Stand der Gespräche über die Nutzung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr für Übungen mit dem US-Kampfflugzeug A-10 MdlAnfr 7 14.04.89 Drs 11/4351 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 10040* A Anlage 6 Kündigung des Niederlassungsabkommens mit dem Iran MdlAnfr 8, 9 14.04.89 Drs 11/4351 Schreiner SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 10040 * B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 Anlage 7 Intensivierung der Informationen über die deutsche Frage durch die Auslandsvertretungen aus Anlaß des 40. Jahrestages des Grundgesetzes MdlAnfr 10, 11 14.04.89 Drs 11/4351 Werner (Ulm) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 10040* C Anlage 8 Unterschriftensammlung der Deutschen Volksunion (DVU) für die Europawahl in Nürnberger Aussiedlerwohnheimen unter Verwendung von Formblättern mit aufgedrucktem Bundesadler MdlAnfr 16, 17 14.04.89 Drs 11/4351 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI 10041* A Anlage 9 Vereinbarungen zur Agrarpolitik im GATT und ihre Auswirkungen für die deutsche Landwirtschaft; Verhandlungen zur Reduzierung des Imports von Getreide-Substituten MdlAnfr 24, 25 14.04.89 Drs 11/4351 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 10041* C Anlage 10 Zusammenhänge zwischen Akkordarbeit und Unfällen bzw. Frühinvalidität im Forstbereich; gesundheitliche Belastungen und Schädigungen in Landwirtschaft und Gartenbau durch Pflanzenbehandlungsmittel MdlAnfr 29, 30 14.04.89 Drs 11/4351 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 10042* D Anlage 11 Auswirkungen der Anerkennung von Versicherungszeiten für Aussiedler gemäß § 1251 des Fremdrentengesetzes auf die Rentenversicherung MdlAnfr 31, 32 14.04.89 Drs 11/4351 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 10043* B Anlage 12 Abstimmung des Angebots an universitären Vorkursen und Qualifizierungsmaßnahmen für Wehrpflichtige mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft MdlAnfr 33 14.04.89 Drs 11/4351 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 10043* D Anlage 13 Voraussichtliche Zahl der Wehr- und Zivildienstleistenden in den nächsten Jahren sowie Zahl der davon Studienberechtigten MdlAnfr 34 14.04.89 Drs 11/4351 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 10044* B Anlage 14 Universitäre Vorkurse und Bildungsangebote für Wehr- und Zivildienstleistende MdlAnfr 35, 36 14.04.89 Drs 11/4351 Frau Dr. Wegner SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 10044* C Anlage 15 Verkauf des zu privatisierenden Anteils der bahneigenen Spedition Schenker an ein mittelständisches Transportunternehmen MdlAnfr 45, 46 14.04.89 Drs 11/4351 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 10045* B Anlage 16 Auswirkung der Äußerungen des Bundeskanzlers und der bayerischen Staatsregierung über die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf auf das Entsorgungskonzept MdlAnfr 47, 48 14.04.89 Drs 11/4351 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 10045* C Anlage 17 Befürwortung des Weiterbaus der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf durch die VEBA und andere Anteilseigner; Auswirkungen einer Aufgabe von Wackersdorf auf ein nationales Entsorgungskonzept MdlAnfr 49 14.04.89 Drs 11/4351 Stratmann GRÜNE SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 10046* A Anlage 18 Ermöglichung einer studienverwertbaren Qualifizierung für Frauen bei der Neugestaltung der Ausbildungsförderung MdlAnfr 51 14.04.89 Drs 11/4351 Rixe SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 10046* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 V Anlage 19 Aufhebung der Benachteiligung studienberechtigter Frauen gemäß § 34 des Hochschulrahmengesetzes im Zuge der Verlängerung der Wehr- und Zivildienstzeiten MdlAnfr 52 14.04.89 Drs 11/4351 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 10046* C Anlage 20 Finanzierungsanteil des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft am Nachtragshaushalt 1989; betroffene Haushaltstitel MdlAnfr 53, 54 14.04.89 Drs 11/4351 Frau Hillerich GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 10047* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 10001 136. Sitzung Bonn, den 19. April 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 10037 Berichtigungen 134. Sitzung, Seite 9863 C: In der Rede des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele ist im dritten Absatz, drittletzte Zeile, statt „gewährleistet" „gewährt" zu lesen. Auf Seite 9864 B erhalten der zweite und der dritte Absatz folgende Fassung: Außerdem wird die Zweckbetriebseigenschaft geselliger Veranstaltungen abgeschafft. Das soll dem Wettbewerbsgedanken Rechnung tragen, weil insoweit eine wirtschaftliche Betätigung vorliegt. Schließlich wird noch ein Angebot an die kleinen Vereine, die unter der Grenze von 60 000 DM sind, gemacht, die Vorsteuer wahlweise zu pauschalieren. Seite 9897B, letzter Absatz: Der Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) lautet nicht „Morden" , sondern „Das ist die Debatte von morgen". Seite 9897 D: In der Rede des Abg. Dr. Nöbel (SPD) ist im zweiten Absatz, dritte Zeile, statt „dieser" „diese" zu lesen. Seite 9936A: In der Rede des Abg. Toetemeyer (SPD) ist im zweiten Absatz, dritte Zeile, statt „UNCTAD" „UNTAG" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Amling SPD 21.04.89 Breuer CDU/CSU 19. 04. 89 Frau Conrad SPD 19. 04. 89 Eimer (Fürth) FDP 21. 04. 89 Dr. Götz CDU/CSU 19. 04. 89 Dr. Hauff SPD 21. 04. 89 Dr. Holtz SPD 21. 04. 89 * Dr. Kohl CDU/CSU 20. 04. 89 Dr. Langner CDU/CSU 21. 04. 89 Frau Luuk SPD 21. 04. 89 * Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 21. 04. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 19. 04. 89 Meyer SPD 21. 04. 89 Mischnick FDP 21. 04. 89 Dr. Mitzscherling SPD 21. 04. 89 Oesinghaus SPD 21. 04. 89 Paintner FPD 21. 04. 89 Dr. Penner SPD 19. 04. 89 Roth (Gießen) CDU/CSU 19. 04. 89 Schmidt (München) SPD 20. 04. 89 * Schröer (Mülheim) SPD 19. 04. 89 Stiegler SPD 21. 04. 89 Stobbe SPD 21. 04. 89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 20. 04. 89 Stratmann GRÜNE 19. 04. 89 Dr. Struck SPD 21. 04. 89 Weisskirchen (Wiesloch) SPD 21. 04. 89 Würtz SPD 21. 04. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 1): Wie stellt die Bundesregierung die Gleichbehandlung von Zivildienstleistenden gegenüber Wehrdienstleistenden sicher, denen in der Zeit des Wehrdienstes für Studium und Beruf verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden sollen? Wehrpflichtige können sowohl bei der Bundeswehr wie im Zivildienst Zuschüsse des Bundes zur Förderung von allgemeinberuflichen und fachberuflichen Maßnahmen erhalten. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in einer Richtlinie niedergelegt, die wortgleich für beide Bereiche angewendet wird. Die Gleichbehandlung von Zivildienstleistenden mit Grundwehrdienstleistenden ist somit sichergestellt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 3): Trifft es zu, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 39,0 Stunden ab dem 1. April 1989 dadurch ohne Personalmehrbedarf aufgefangen hat, daß er die sachlichen und personellen Verteilzeiten sowie die Erholungszeiten entsprechend reduziert hat, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dadurch das Vertrauen der Tarifpartner über die Solidität des Partners Bund erheblich beeinträchtigt werden kann? Der sich aus der Verkürzung der Wochenarbeitszeit für das Haushaltsjahr 1989 ergebende Personalmehrbedarf in Höhe von 8 653 Arbeitseinheiten ist in den Personalhaushalt der DBP voll eingeflossen. Gleichzeitig mußten jedoch neben anderen Bedarfszuwächsen auch Rationalisierungsmaßnahmen mit den sich ergebenden Personalminderbedarfen berücksichtigt werden, so daß sich als Endergebnis ein Zuwachs von lediglich 3 000 Kräften ergab. Die Reduzierung der sogenannten Verteil- und Erholungszeiten ist nur eine der Rationalisierungsmaßnahmen und mußte bedarfsmindernd berücksichtigt werden, nachdem sowohl durch den Bundesrechnungshof als auch durch eigene Untersuchungen festgestellt worden war, daß diese pauschalen Zeitzuschläge insgesamt und im Vergleich zu anderen Verwaltungen und Industrieunternehmen zu hoch sind. Zur Erleichterung der Umstellungsarbeiten in den Dienststellen wurde eine Zusammenfassung aller Maßnahmen vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/4351 Fragen 4 und 5): Wird die Bundesregierung der Aufforderung von Bundesminister Dr. Schneider nachkommen und als öffentlicher Arbeitgeber in den nächsten Jahren wesentlich mehr Dienstwohnungen für junge Polizei-, Post- und Bahnbeamte bauen? Welche zusätzlichen Mittel sind für diesen Zweck in den kommenden drei Jahren vorgesehen? Die Bundesregierung hat schon in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bundestagsdrucksache 11/4040 vom 21. Februar 1989 ausgeführt, daß sie sich auch weiterhin im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes für eine ausreichende Wohnraumversorgung von Soldaten und anderen Bundesbediensteten einsetzen wird - dazu gehören auch die Polizeibeamten des Bundes im Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt. Bei den Sondervermögen Deutsche Bundespost und Deutsche Bundesbahn wird die Wohnungsbauförderung ebenfalls fortgeführt. 10040* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 Im Bundeshaushalt 1989 ist der Verpflichtungsrahmen für Neubaumaßnahmen der Wohnungsfürsorge von 15 Millionen DM auf 41 Millionen DM angehoben worden. In den kommenden Jahren soll die Förderung von Mietwohnungen für Bundesbedienstete weiter verstärkt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 7): Wie ist der Stand der Gespräche der Bundesregierung mit den US-Streitkräften über die Nutzung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr für Starts und Landungen und Zielflüge des Kampfflugzeuges A-10, und wird die Bundesregierung diese Ausweitung der Gefährdung und der Belästigung der Bevölkerung unterbinden? Die amerikanischen Streitkräfte prüfen im Rahmen einer Realisierbarkeitsstudie, ob eine Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem Flugplatz Grafenwöhr möglich ist. Die Bundesregierung hat die Streitkräfte gebeten, mit ihr Verbindung aufzunehmen, bevor nähere Planungen erfolgen. Die Überlegungen haben bisher nicht zu konkreten Planungen geführt. Die Streitkräfte sind wegen der Verlängerung der Start- und Landebahn noch nicht an die Bundesregierung herangetreten. Unabhängig davon haben die amerikanischen Streitkräfte auf eine entsprechende Anfrage der Bundesregierung mitgeteilt, daß bei Realisierung ihrer Überlegungen keine Erhöhung der Übungsflüge der A-10 in Grafenwöhr geplant sei. Da keine konkreten Planungen bestehen, kann gegenwärtig auch nicht von einer Ausweitung der Gefährdung und der Belästigung der Bevölkerung gesprochen werden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 11/4351 Fragen 8 und 9) : Trifft es zu, daß die immer noch gültige und im Schlußprotokoll zum Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Persien enthaltene Regelung, wonach ein Staat die Staatsbürger des anderen Staates nur mit Zustimmung des anderen Staates einbürgern kann, eine einzigartige Vereinbarung ist? Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Iran den Wunsch von Iranern nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in unzumutbarer und die Menschenrechte verletzender Weise verhindert, das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und Persien zu kündigen? Zu Frage 8: Es trifft zu, daß mit keinem anderen Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. Zu Frage 9: Die Bundesregierung ist sich der Problematik des Schlußprotokolls des Niederlassungsabkommens bewußt. Sie prüft zur Zeit, wie den Interessen einbürgerungswilliger Iraner Rechnung getragen werden kann. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Werner (Ulm) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4351 Fragen 10 und 11): In welcher Weise hat die Bundesregierung bisher sichergestellt, daß bei den in den deutschen Auslandsvertretungen aus Anlaß des 40. Jahrestages der Schaffung des Grundgesetzes stattfindenden offiziellen Veranstaltungen nachdrücklich auf die völkerrechtliche Lage ganz Deutschlands und die besondere rechtliche Situation zwischen den beiden Staaten in Deutschland hingewiesen wird? Wie gedenkt die Bundesregierung, die sich aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zum Grundlagenvertrag und zum Warschauer Vertrag ergebende Verpflichtung, die rechtliche Stellung Deutschlands und der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig auch international zu vertreten, wirkungsvoller als bisher geschehen in die zeithistorische und juristische Forschung und Literatur im Ausland einfließen zu lassen, so daß die dort vorwiegend einseitige Betrachtung der Deutschen Frage und der Ostverträge (vgl. die jüngste Studie von Mechthild Steffens, Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, 1989) eine zumindest teilweise Korrektur in Zukunft erfahren kann? Zu Frage 10: Die Auslandsvertretungen sind ausdrücklich angewiesen, in ihrer politischen Öffentlichkeitsarbeit aus Anlaß des Verfassungstages am 23. Mai darauf hinzuweisen, daß die Bundesrepublik Deutschland keinen „Nationalfeiertag" haben kann, solange die deutsche Nation geteilt ist. Im übrigen sind die Darstellung der deutschen Frage und die Erläuterung der Deutschlandpolitik der Bundesregierung generelle Schwerpunkte der Politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland. Den Auslandsvertretungen stehen zu dieser Thematik umfangreiche Materialien (Druckschriften, Filme usw.) zur Verfügung. In besonderem Maße wird die Problematik der Teilung Deutschlands anläßlich des 17. Juni behandelt. Zu Frage 11: Die Bundesregierung stellt in ihren eigenen Veröffentlichungen, die auch im Ausland Verwendung finden, in unterschiedlicher Form und ihrem Zweck entsprechend die für die Rechtslage Deutschlands maßgebenden Grundlagen heraus. Auch dient der Wissenschaftleraustausch mit dem Ausland unter anderem der Vermittlung von Kenntnissen über die politi- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 10041* schen, geschichtlichen und rechtlichen Grundlagen des heutigen Deutschlands. Aufgrund der Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung sind die Möglichkeiten der Bundesregierung, im In- und Ausland unmittelbar bestimmte Ergebnisse der zeithistorischen Forschung nach einer bestimmten, vorgegebenen Auffassung zu beeinflussen, jedoch begrenzt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/4351 Fragen 16 und 17): Trifft es zu, daß — wie die Süddeutsche Zeitung vom 23, März 1989 berichtet — die DVU in Aussiedlerwohnheimen in Nürnberg Unterstützungsunterschriften gesammelt hat, um an der Europawahl teilnehmen zu können, und wenn ja, wie viele Unterschriften der bisher 5 200 eingereichten wurden von Spätaussiedlern geleistet? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Formblätter mit dem aufgedruckten Bundesadler von den Spätaussiedlern irreführend als Behördenaufforderung gehalten wurden und daß sie, um ihr „Deutschtum" zu beweisen, die Unterschriften geleistet haben könnten? Zu Frage 16: Der Bundesregierung sind solche Meldungen nur aus der Presse bekannt. Eine Rückfrage beim Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung der Aussiedler hat ergeben, daß bei seiner Dienststelle in Nürnberg keine Erkenntnisse über derartige Aktivitäten der DVU vorliegen. Auch den bayerischen Dienststellen ist über Pressemeldungen hinaus über derartige Vorgänge nichts Näheres bekannt. Die Stadt Nürnberg hat der DVU im Zusammenhang mit der Europawahl keine Melderegisterauskünfte nach Art. 35 des bayerischen Meldegesetzes übermittelt. Inzwischen liegen dem Bundeswahlleiter knapp 7 000 Unterstützungsunterschriften der DVU vor. Nach einer ersten Durchsicht zeigt sich, daß die Unterschriften verstreut aus dem gesamten Bundesgebiet stammen. Wie viele Unterschriften von Aussiedlern geleistet wurden, läßt sich nicht feststellen. Zu Frage 17: Unterstützungsunterschriften müssen nach § 9 Abs. 5 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 32 Abs. 3 Europawahlordnung (EuWO) auf amtlichen Formblättern (Anlage 14 zur EuWO) geleistet werden. Das Formblatt besteht aus drei Teilen. Der obere Teil enthält einen amtlichen Hinweis auf die Modalitäten der Unterschriftsleistung und auf die Strafbarkeit der Unterzeichnung mehrerer Wahlvorschläge. Darunter sind Ausgabeort und Ausgabedatum eingetragen und das Dienstsiegel der ausgebenden Stelle angebracht. Im mittleren Teil befindet sich der Vordruck für die Erklärung über die Unterstützung eines Wahlvorschlages und die Angaben der Personalien des Unterzeichners. Auf dem unteren Drittel des Formblattes bescheinigt die jeweilige Gemeindebehörde das Wahlrecht des Unterzeichners. Das Dienstsiegel im oberen Teil des Formblattes bescheinigt dessen amtliche Herkunft und das Ausgabedatum. Die Möglichkeit eines Irrtums über die Bedeutung des mit dem Dienstsiegel versehenen Formblattes erscheint angesichts seines klaren Wortlauts gering. Sie läßt sich naturgemäß nicht völlig ausschließen. Dies gilt allerdings für alle Wahlberechtigten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/4351 Fragen 24 und 25): Welche Vereinbarungen zur Agrarpolitik sind im GATT in Genf getroffen worden, und wie werden sie sich für die Landwirtschaft in Deutschland auswirken? In welcher Form hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft bei den Verhandlungen im GATT in Genf den Auftrag des EG-Gipfels vom 12. Februar 1988 erfüllt, die Importe von Getreide-Substituten zurückzudrängen? Zu Frage 24: Die Halbzeitbilanz der Uruguay-Runde wurde am 8. April 1989 in Genf abgeschlossen. 1. Inhalt der Vereinbarungen Die Vereinbarungen für den Agrarbereich bestehen aus zwei Teilen, einem langfristigen und einem kurzfristigen. Sie enthalten zusammengefaßt folgende Elemente: Langfristteil Die langfristige Zielsetzung sieht vor — eine substantielle schrittweise Verringerung der landwirtschaftlichen Stützung und Protektion unter Anrechnung von bereits erbrachten Vorleistungen ab 1986. — eine Verbesserung der GATT-Bestimmungen und -disziplinen für Maßnahmen, die direkt oder indirekt den Handel beeinflussen. Die alternativen Lösungswege zu diesem Ziel (über eine Methode zur Messung der Agrarstützung — Aggregate Measurement of Support = AMS — oder über Einzelmaßnahmen oder über eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten), die Änderungen der GATT-Bestimmungen und die konkreten Abbauverpflichtungen sollen bis Ende 1990 ausgehandelt werden, damit 1991 die erste Tranche in Kraft treten kann. 10042* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 Das Arbeitsprogramm wurde wie folgt vereinbart: — Bis Dezember 1989 sollen die Vertragsparteien konkrete Vorschläge zu den einzelnen Themenbereichen (z. B. zu AMS, zu den neuen GATT-Regeln, zu phytosanitären Maßnahmen, zur Anpassung des Außenschutzes — Substituteproblematik —) vorlegen. — Bis Ende 1990 sollen die Einzelfragen und das gesamte Langfristprogramm einer Entscheidung zugeführt werden. Kurzfristteil Kurzfristig, vom 8. April 1989 bis Ende 1990, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Beibehaltung des status quo, und zwar: — Keine Überschreitung des bestehenden Stützungs- und Protektionsniveaus im Agrarsektor. — Keine Verschärfung der Einfuhrschutzinstrumente, damit nicht infolge staatlicher Maßnahmen die durchschnittlichen Importe der letzten zwei Jahre unterschritten werden. — Keine Erhöhung der administrierten Erzeugerpreise oder anderweitige Maßnahmen zur Einhaltung des Stützungsniveaus. Darüber hinaus haben die Vertragsparteien die Absicht erklärt, 1990 die Stützungs- und Protektionslevels zu verringern. Dieser Abbauschritt wurde nicht quantifiziert und kann wahlweise über AMS oder Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann eine Vertragspartei durch die Verhandlungsgruppe Agrar von den obigen Verpflichtungen befreit werden. Bewertung Der in Genf erzielte Kompromiß im Landwirtschaftsbereich wahrt die Agrarinteressen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinschaft. Die Mechanismen und Elemente der gemeinsamen Agrarpolitik werden nicht in Frage gestellt. Festlegungen für den Langfristbereich werden erst in der zweiten Hälfte der Uruguay-Runde getroffen werden. Für die deutsche und europäische Landwirtschaft entstehen infolge der Kurzfristmaßnahmen keine Nachteile: Die Beibehaltung der bestehenden Einfuhrregelungen bedeutet nur das Einfrieren der Schwellenpreise, aber nicht das der z. Z. relativ niedrigen Abschöpfungssätze. Das System der variablen Abschöpfungen und ihre Anpassung an die jeweilige Entwicklung der Weltmarktpreise bleibt unberührt. Das Einfrieren der Erzeugerpreise auf dem Stand vom April 1989 ist nach der Interpretation der EG-Kommission auf die Interventionspreise zu beziehen. Der beabsichtigte Abbauschritt im Jahre 1990 wird seitens der EG über das AMS-Modell vorgenommen werden. Damit wird eine Verrechnung mit den Vorleistungen (Kredit) der EG erfolgen. Zusätzliche Belastungen werden nicht eintreten. Zu Frage 25: Mit Beschluß vom 12. Februar 1988 ersuchte der Europäische Rat die EG-Kommission, im Rahmen der Uruguay-Runde mit Nachdruck dafür einzutreten, daß die bei der Einfuhr von Getreide-Substituten, Ölsaaten und Eiweißpflanzen in die Gemeinschaft auftretenden Probleme einer angemessenen Lösung zugeführt werden. Bei dem Kompromiß von Genf ist für die deutsche und europäische Landwirtschaft besonders wichtig, daß die Frage eines ausgewogenen Außenschutzes für die vorgenannten Produkte in die Verhandlungen einbezogen wird. Dies ist im Rahmen des Arbeitsprogramms für die zweite Hälfte der Uruguay-Runde vorgesehen. Die EG-Kommission hat in Genf angekündigt und auf der Sitzung des 113er-Ausschusses (Mitglieder) am 14. April 1989 in Brüssel bestätigt, daß sie alsbald einen detaillierten Vorschlag vorlegen wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 11/4351 Fragen 29 und 30) : Zu welchen Ergebnissen über die Zusammenhänge zwischen Akkordarbeit und hohen Unfallzahlen und Frühinvalidität im Forstbereich ist die Bundesregierung gekommen? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gesundheitlichen Belastungen und Schädigungen der Arbeitnehmer/innen beim Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Freiland und Unterglas) vor? Die Waldarbeit ist mit vielfältigen Unfall- und Gesundheitsgefahren verbunden. Sie fordert zudem vom Waldarbeiter ein sehr hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung für Arbeitsablauf und Arbeitssicherheit. Die Bundesregierung hat daher dem Unfall- und Gesundheitsschutz in der Forstwirtschaft schon immer große Bedeutung beigemessen. Sie bemüht sich intensiv darum, z. B. durch bessere sicherheitstechnische Vorschriften die Unfallzahlen in der Forstwirtschaft zu senken. Auch Aktivitäten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz dienen diesem Zweck: Nennen möchte ich den Forschungsbericht „Unfallursachenforschung zur Erhöhung der Arbeitssicherheit in der Forstwirtschaft" und die Tagung zur „Humanisierung des Arbeitslebens in der Forstwirtschaft", beides aus dem Jahre 1984. Spezielle nationale Untersuchungen zum Zusammenhang von Akkordarbeit und Unfallzahlen bzw. Frühinvalidität gibt es nicht. Die Unfallstatistik kann Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 10043* für die Fragestellung nicht herangezogen werden; aus ihr sind solche Zusammenhänge nicht feststellbar oder nachweisbar. Im internationalen Bereich gibt es jedoch Hinweise darauf, daß Akkordarbeit in der Forstwirtschaft das Unfallrisiko erhöht und zu Frühinvalidität führen kann. Darüber ist auch auf einer Tagung des Ausschusses für die Forst- und Holzwirtschaft bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Jahre 1985 diskutiert worden. Diese Erkenntnisse sind jedoch nicht unumstritten. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Lohngestaltung einschließlich der Festlegung von Akkordarbeit Sache der Tarifvertragsparteien und auch der Arbeitgeber und Betriebsräte ist. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Im Rahmen eines Forschungsvorhabens hat die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Arbeitsunfälle beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln untersucht, die den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 1979 bis 1982 gemeldet worden sind. Bei allen Unfällen — 0,06 % aller Unfälle dieses Zeitraums in der Land- und Forstwirtschaft (ohne Erwerbsgartenbau) — lagen akute körperliche Verletzungen, hervorgerufen durch Pflanzenschutzmittel, vor. Schädigungen gab es überwiegend bei Augen, Atemtrakt, Händen und Armen, wobei die Schädigungen des Atemtraktes (Vergiftungen) im wesentlichen beim Umgang mit Insektiziden entstanden. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über kurzzeitige und langzeitige Belastung der Arbeitnehmer beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vor. Gesundheitliche Belastungen resultieren nach unseren Erkenntnissen jedoch häufig aus dem unsachgemäßen Umgang bei der Vorbereitung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und aus der mangelhaften Organisation beim Ausbringen. Sie stellen die Vorstufe zu Schädigungen dar und werden in aller Regel nicht statistisch (als Unfall) erfaßt. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gewächshäusern (unter Glas) ist erwartungsgemäß das Ausgesetztsein beim Einatmen weitaus höher als bei der Ausbringung im Freien. Aus den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen ergeben sich jedoch keine Hinweise auf eine erhöhte Zahl von Schädigungen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Gewächshäusern gegenüber der Freilandausbringung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/4351 Fragen 31 und 32): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche finanziellen Auswirkungen die Anerkennung von Versicherungszeiten für die Aussiedler (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz), die seit 1987 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, auf Grund der Anwendung des Fremdrentengesetzes und des § 1251 (Ersatzzeiten) RVO auf die Rentenversicherung haben bzw. auf Grund der wachsenden Zahl von Aussiedlern haben wird? Hält die Bundesregierung die groben Differenzierungen, die in den Leistungsgruppen des Fremdrentengesetzes zum Ausdruck kommen — und die der sehr differenzierten Arbeitswelt in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr entsprechen —, heute noch für sachgerecht, um dem Eingliederungsprinzip Rechnung zu tragen? Zu Frage 31: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche finanziellen Aufwendungen den Rentenversicherungsträgern durch die Anrechnung der von Aussiedlern im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten einschließlich Ersatzzeiten bei der Rentenfeststellung entstehen. Die Höhe dieser Aufwendungen hängt maßgeblich von dem Alter der Aussiedler und den von ihnen im Zeitpunkt des Zuzugs in das Bundesgebiet im Herkunftsgebiet zurückgelegten Versicherungszeiten ab. Im Jahre 1987 waren 9,9 v. H. und im Jahre 1988 7,4 v. H. aller Aussiedler 60 Jahre alt und älter. Wie viele von ihnen die innerstaatlichen Voraussetzungen für eine Rentengewährung im Bundesgebiet erfüllen und eine Rente auch tatsächlich erhalten, wird von den Rentenversicherungsträgern nicht gesondert statistisch erfaßt. Dem Herrn Kollegen Zander hat die Bundesregierung auf eine ähnliche Frage am 8. März 1989 geantwortet, daß sich nach einer Modellrechnung für jeweils 100 000 Aus- und Übersiedler in den Jahren 1989 bis 1993 in diesem Zeitraum Mehraufwendungen in Höhe von rund 400 Millionen DM ergeben. Langfristig wirkt sich die Zuwanderung wegen der im Vergleich zur Wohnbevölkerung im Bundesgebiet deutlich günstigeren Altersstruktur der Aus- und Übersiedler auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung eher positiv aus. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die beispielhafte Auslistung von Berufen bei den jeweiligen Leistungsgruppen nach Anhang 1 (Anlage 1) zum Fremdrentengesetz hält die Bundesregierung für teilweise überholt. Ausschlaggebend für die Zuordnung von Entgelten ist jedoch nicht die genannte Auflistung, sondern die Beschreibung der Leistungsgruppe. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob über die im Artikel 10 des Entwurfs eines Rentenreformgesetzes 1992 vorgesehene Vereinheitlichung der Tabellenwerte für Männer und Frauen hinaus eine sachgerechtere Zuordnung von Entgelten möglich ist. Dabei ist zu bedenken, daß stärkere Differenzierungen nur dann vorgenommen werden können, wenn das Statistische Bundesamt — und zwar auch für die Vergangenheit — Durchschnittsentgelte für entsprechende Personengruppen erfaßt und aufbereitet hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 33): Inwieweit ist das Angebot an universitären Vorkursen oder Qualifizierungsmaßnahmen für Grundwehrdienstpflichtige mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft abgestimmt? 10044* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 Einrichtung und Angebot universitärer Vorkurse gehen auf Anregungen der Studienreformkommission V (für Naturwissenschaften und Mathematik) der 70er Jahre zurück. Daher bezieht sich dieses Angebot auch überwiegend auf die Fächer Mathematik und Physik. Es wird den Grundwehrdienstleistenden in regelmäßigen Veröffentlichungen (Auflage 1 200) des Bundeswehrverwaltungsamtes bekanntgegeben. Der Vorkursus Biologie, welchen Prof. Dr. Senger an der Universität Marburg durchführt, ist ein weiteres Angebot in einem anderen Studienfach. Die Bundeswehr selbst ist nicht Anbieter solcher Qualifizierungsmöglichkeiten, sondern die jeweiligen Hochschulen und Universitäten. Soweit eine Teilnahme nicht unentgeltlich ist, wird sie nach den Richtlinien zur Berufsförderung Wehrpflichtiger (VMBl 1972, S. 87) gefördert. Wieweit das Angebot der Vorkurse seitens der Universitäten und Hochschulen mit dem BMBW abgestimmt wird, kann nicht beurteilt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 34): Wie hoch ist die Zahl der Wehrdienst- und Zivildienstleistenden, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind, wie hoch wird jeweils die Zahl der studienberechtigten Wehr- und Zivildienstleistenden sein? Zu Ihrer Frage erlauben Sie mir bitte zunächst eine Klarstellung: Unter dem Begriff „Wehrdienstleistende" sind alle Soldaten — also auch die Berufs- und Zeitsoldaten — zusammengefaßt, ich gehe jedoch davon aus, daß Ihre Frage nur auf die Grundwehrdienstleistenden zielt, also nur Soldaten meint, die den gesetzlich vorgeschriebenen 18monatigen Grundwehrdienst ableisten. Im Jahr 1989 werden voraussichtlich 213 000 junge Männer zum Grundwehrdienst einberufen, davon knapp 40 % mit dem schulischen Abschluß der Hochschul- bzw. Fachhochschulreife. Hinzu kommen knapp 25 000 Einstellungen von ungedienten Freiwilligen und rund 25 000 Freistellungen für Polizei, BGS, Zivil- und Katastrophenschutz. Im gleichen Jahr wird mit einem Diensteintritt von ca. 53 000 Zivildienstleistenden gerechnet, davon etwa 60 % mit Hochschul- bzw. Fachhochschulreife. In den Folgejahren bis 1995 sinkt die Zahl der jähr- lichen Einberufungen zum Grundwehrdienst auf 160 000 bis 170 000 und die Zahl der Einstellungen von ungedienten Freiwilligen auf 20 000 bis 25 000. Nach heutigem Planungsstand kann bei der unverlängerten Grundwehrdienstzeit damit ein durchschnittlicher Bestand von 206 000 Grundwehrdienstleistenden und 250 000 Berufs- und Zeitsoldaten gehalten werden. Die Zahl der jährlichen Diensteintritte von Zivildienstleistenden wird voraussichtlich auf etwa 40 000 absinken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wegner (SPD) (Drucksache 11/4351 Fragen 35 und 36): In welchem Umfang werden Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden universitäre Vorkurse und Bildungsangebote zugänglich gemacht, die direkt für das spätere Studium verwertbar sind, zum einen weil sie als Kurs von den Hochschulen anerkannt werden, zum anderen weil sie das Studium erleichtern (z. B. Fremdsprachen, Computer- und Informationstechnik), und soll dieses Angebot mit der Verlängerung der Dienstzeiten erweitert werden? Sind diese Bildungsangebote während der Dienstzeit oder während der Freizeit vorgesehen? Zu Frage 35: Einzelne Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen bieten Vorkurse und sonstige Bildungsangebote für Grundwehrdienstleistende und Zivildienstleistende mit den entsprechenden Reifezeugnissen und Zugangsberechtigungen an. Den Grundwehrdienstleistenden werden die Angebote der einzelnen Bildungsträger über die regionalen Berufsförderungsdienste zugänglich gemacht. Die Zivildienstleistenden erfahren diese Angebote vom Bundesamt für den Zivildienst oder auf eigene Initiative. Die Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen haben ein Interesse an der besseren Vorbereitung der künftigen Studienanfänger auf das Studium. Zu diesem Zweck wurden Vorkurse eingerichtet und werden deshalb von ihnen auch anerkannt. Über den zahlenmäßigen Umfang der Teilnahme von Grundwehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden an den Lehrveranstaltungen liegen gegenwärtig keine Kenntnisse vor, da diese in ihrer Freizeit stattfinden. Die Kurse sind meistens unentgeltlich, deshalb werden nur selten Kostenerstattungen z. B. beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt. Nur dann erhalten diese beiden Behörden Kenntnis von der Teilnahme eines Soldaten oder Zivildienstleistenden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 10045* Spezielle Unterlagen der Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen über die Teilnahme von Soldaten und Zivildienstleistenden sind nicht bekannt. Eine Erweiterung des Angebots hängt von den Bildungsträgern ab und auch davon, welche Kosten in Zukunft zu erwarten sind. Das gegenwärtige Bildungsangebot der Hochschulen und seine mögliche Erweiterung sind von deren entsprechenden Initiativen abhängig und nicht von der Länge des Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes. Jeder Dienstpflichtige mit Hochschul- oder Fachhochschulreife kann in seiner Freizeit alle für ihn erreichbaren Bildungsangebote wahrnehmen. Auch die Bundeswehr wird sich bemühen, in ihrer Zuständigkeit neue Bildungsangebote zu schaffen. Zu Frage 36: Die bisherigen Kurse finden in der Freizeit der Soldaten und der Zivildienstleistenden statt. Einerseits ist der Studienbetrieb der Universitäten am Tage und auch oft in den Abendstunden mit Lehrveranstaltungen für die Studenten bereits ausgelastet. Andererseits lassen die Dienstobliegenheiten von Wehrdienst- und Zivildienstleistenden eine Nutzung von Bildungsangeboten während der Dienststunden in der Regel nicht zu. Es wird geprüft, ob Erleichterungen geschaffen werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 11/4351 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, den zur Privatisierung anstehenden Anteil von 24,9 % der bahneigenen Spedition Schenker statt an eine Tochter des VEBA-Konzerns an mittelständische Transportunternehmen zu verkaufen? Glaubt die Bundesregierung, daß der vorgesehene Verkauf an die VEBA-Tochter Rhenus den kartellrechtlichen Bestimmungen entspricht und ihrer Absicht zur Dekonzentration entgegenkommt? Zu Frage 45: Ein etwaiger Verkauf erfolgt nicht durch die Bundesregierung. Alleingesellschafter der Firma Schenker & Co. GmbH ist vielmehr die Deutsche Bundesbahn. Die Verkaufsverhandlungen der Deutschen Bundesbahn sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 46: Ich verweise zunächst auf meine Antwort auf Ihre erste Frage. Selbst ein Verkauf im Sinne Ihrer Fragestellung würde nicht die nach § 24 des Kartellgesetzes bestehende Schwelle für eine Fusionskontrolle von 25 % erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4351 Fragen 47 und 48): Ist dem Bundeskanzler und der Bundesregierung bekannt, daß die geplante Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Kernbrennstäbe in Wackersdorf seit Jahren bei der überwältigenden Bevölkerungsmehrheit in der Oberpfalz und weit darüber hinaus auf einen ungebrochenen Widerstand stößt, und wie kommt der Bundeskanzler dazu zu behaupten, beim Weiterbau der Anlage „der besonderen Verantwortung des Gesamtstaates für den Freistaat Bayern, in diesem Fall für die Region Oberpfalz, Rechnung zu tragen" (auf der Bundespressekonferenz, 13, April 1989)? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigungen der bayerischen Staatsregierung, ,,etwas anderes als die WAA werde es, solange die CSU in Bayern regiere, in Wackersdorf nicht geben und wer glaube, statt der WAA könne nun ein Zwischenlager entstehen, werde auf den erbitterten Widerstand der bayerischen Staatsregierung stoßen" (Staatsminister Stoiber, 13. April 1989), und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch solche Äußerungen auf das Zwischenlager- und Entsorgungskonzept von Bund und Ländern? Zu Frage 47: Die Behauptung, die geplante Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf träfe auf den ungebrochenen Widerstand bei der überwältigenden Mehrheit der regionalen und überregionalen Bevölkerung, ist unbewiesen und nach Meinung der Bundesregierung auch unzutreffend. Die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf ist ein wesentlicher Bestandteil des nationalen, integrierten Entsorgungskonzeptes, dem die Regierungschefs des Bundes und aller Bundesländer 1979 zugestimmt haben. Sie hat neben ihrer bundespolitischen auch eine erhebliche regionale Bedeutung für die Oberpfalz und den Freistaat Bayern, die von der Bundesregierung selbstverständlich berücksichtigt wird. Zu Frage 48: Die Bundesregierung wird die deutsch-französischen Konsultationen am 19. und 20. April 1989 in Paris nutzen, um die offizielle Position der französi- 10046* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 schen Regierung für eine Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie abzuklären. Die Bundesregierung wird darüber hinaus — wie bisher — alle damit zusammenhängenden Fragen in engem Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung erörtern. Sie sieht in dieser Situation keine Veranlassung, zu einzelnen Aussagen wertend Stellung zu nehmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Stratmann (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4351 Frage 49): Wann sind der Bundesregierung in den letzten vier Wochen welche Schriftstücke der VEBA oder anderer DWK-Anteilseigner zur Kenntnis gelangt, die den Weiterbau der Anlage berühren, und welche Auswirkungen sieht sie für die Verwirklichung eines „nationalen Entsorgungskonzeptes ' durch eine Aufgabe des Wackersdorfer Projektes? Die von VEBA und COGEMA am 3. April 1989 unterzeichnete Absichtserklärung ist der Bundesregierung nach diesem Zeitpunkt zugeleitet worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Rixe (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 51): Welche Regelungen plant der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bei der Gestaltung der Ausbildungsförderung, um Frauen, die keine studienverwertbare Qualifizierung wie dienstleistende junge Männer erhalten haben, eine solche Qualifizierung während des Studiums über BAföG ohne Anrechnung auf die Förderungshöchstdauer zu ermöglichen? Die Frage geht offenbar auf die Einrichtung eines Vorkurses Biologie für Wehr- und Zivildienstleistende (Marburger Modell) zurück, in dem im Hinblick auf die am 1. Juli 1989 in Kraft tretende Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes auf 18 bzw. 24 Monate ein Angebot studienverwertbarer Qualifizierungsmöglichkeiten für Wehr- und Zivildienstleistende erprobt wird. Das Vorhandensein dieses von der Hochschule initiierten Angebots löst — insbesondere unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten — keinen Handlungsbedarf bei der Gestaltung des Ausbildungsförderungsrechts aus. Sollte das Angebot dazu führen, daß im Einzelfall der Betroffene in ein höheres Fachsemester eingestuft würde, so verringerte sich damit seine Förderungsdauer. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft plant deshalb keine förderungsrechtlichen Konsequenzen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 11/4351 Frage 52): Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Benachteiligungen von studienberechtigten Frauen aufgehoben werden, denen auf Grund der Verlängerung der Wehr- und Zivildienstzeiten ein verkürztes 13. Schuljahr, verkürzte Semesterzeiten, erschwerter Zugang zu Studienplätzen in überlasteten Fächern (§ 34 Hochschulrahmengesetz) zugemutet werden? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß studienberechtigte Frauen Nachteile aufgrund des verlängerten Grundwehrdienstes und Zivildienstes gegenüber studienberechtigten Männern entstehen. Nachteile können sich daraus allenfalls für wehrpflichtige Männer ergeben. Um solche Nachteile, daß heißt eine durch den verlängerten Grundwehrdienst bedingte Verzögerung des Studienbeginns, auszuschließen, haben sich in gemeinsamen Gesprächen zwischen Bundesregierung, den für Schule und Hochschule zuständigen Ministern der Länder und der Westdeutschen Rektorenkonferenz alle für Schule, Hochschule und Bundeswehr Verantwortlichen bereits frühzeitig darauf verständigt, einen Beitrag zur Vermeidung von Übergangsproblemen zwischen Schule und Bundeswehr sowie Bundeswehr und Hochschule zu leisten. Unter anderem wurde vereinbart, die Abiturtermine geringfügig auf Ende Mai vorzuziehen und an den Hochschulen, an denen bereits Mitte Oktober die Vorlesungen aufgenommen werden, den Vorlesungsbeginn für Studienanfänger — ebenfalls geringfügig — auf Anfang November zu verschieben. Mit den beiden Maßnahmen sind keine Nachteile für studierwillige Frauen und Männer verbunden. Damit werden auf keinen Fall Frauen benachteiligt, da die Maßnahmen sowohl Männer als auch Frauen betreffen. Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Verlängerung des Grundwehrdienstes und Zivildienstes und den Zugangschancen von studienberechtigten Frauen in stark nachgefragten Studiengängen. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten mehrere parlamentarische Anfragen zu den Auswirkungen der Vorschriften des § 34 des Hochschulrahmengesetzes und entsprechender landesrechtlicher Vorschriften auf die Zulassungschancen von Frauen in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen beantwortet. Ich verweise hierzu unter anderem auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. Dezember 1988 auf zwei Fragen des Abgeordneten Jungmann. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1989 10047* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hillerich (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4351 Fragen 53 und 54): Wie hoch ist der Anteil, der aus dem Etat des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Finanzierung des Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt werden muß? Welche Haushaltstitel im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft sind von der anteiligen Kürzung zur Finanzierung des Nachtragshaushalts betroffen? Zu Frage 53: Der Anteil der aus dem Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Finanzierung des Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt werden muß, beläuft sich auf 393 000 DM. Diese Summe beruht auf dem Anteil des BMBW-Haushalts an den sächlichen Verwaltungsausgaben des Gesamthaushalts. Zu Frage 54: Die Festlegung der Haushaltstitel wird in den nächsten Monaten erfolgen. Die Erwirtschaftung wird in erster Linie bei den Titeln der Hauptgruppen 5 (sächliche Verwaltungsausgaben) und 6 (Zuwendungen) — mit Ausnahme der gesetzlichen und internationalen Verpflichtungen — erfolgen. Sollten diese nicht ausreichen, können nach vorheriger Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Einsparungen bei den Titeln der Hauptgruppen 4 (Personalmittel), 7 und 8 (Investitionen) vorgenommen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr
    Dr. Hirsch.


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Staatssekretär, halten Sie es für denkbar, daß sich ein polnischer Asylbewerber in der Absicht, Wohlverhalten zu zeigen, auf eine Vernehmung vor einem ausländischen Geheimdienst einläßt, obwohl er sich dadurch nach polnischem Recht unter Umständen strafbar macht?
Halten Sie es für angemessen, daß ein ausländischer Nachrichtendienst auf deutschem Boden in dieser Weise tätig wird? Oder haben Sie vielleicht Fälle, daß auch der Bundesnachrichtendienst im Ausland unmittelbar solche Befragungen vornimmt?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Über die Rechtsgrundlagen haben wir uns hier in der Fragestunde schon unterhalten. Der von Ihnen geschilderte Fall ist nach meiner jetzigen Einschätzung denkbar. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sein werden, wird zu überlegen sein.

(Dr. Hirsch [FDP]: Das denke auch ich! — Dr. von Bülow [SPD]: Da hilft auch der Schäuble nichts! — Dreßler [SPD]: Hervorragendes Koalitionsklima!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf:
    Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages tatsächliche Verfahrensmängel bekanntgeworden sind, die zu einer erheblichen Verzögerung der verwaltungsmäßigen Erledigung anhängiger Asylverfahren geführt haben?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Hirsch, in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages hat vor allem ein Sachverständiger auf Verfahrensmängel hingewiesen. Dem ist von anderen Sachverständigen zum Teil bereits in der Anhörung widersprochen worden.
    Diese behaupteten Verfahrensmängel liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers des Innern, sondern — wenn sie zutreffen sollten — im Zuständigkeitsbereich der Länder.
    Der Bundesminister des Innern hat mit den Ländern bereits Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, mögliche Verfahrensmängel umgehend abzustellen.
    Wie eine Überprüfung ergeben hat, sind im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Verfahrensmängel nicht festgestellt worden. Dies gilt auch für die in der Anhörung erwähnte Zustellung der Bescheide. Anerkennungsbescheide werden dem betreffenden Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten vom Bundesamt unverzüglich zugestellt; Ablehnungsbescheide müssen dagegen gemäß § 12 Abs. 7 des Asylverfahrensgesetzes der Ausländerbehörde zur Zustellung zugeleitet werden. Diese trifft dann gemäß § 28 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes selbst eine ausländerbehördliche Entscheidung über den Aufenthalt und stellt auch beide Bescheide gemeinsam zu.