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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen ehemaligen Hohen Kommissar der US-Regierung in Deutschland, John Jay McCloy . . . . 9835 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Ahrens und Bayha 9835 B Erweiterung der Tagesordnung . 9835C, 9881 A Absetzung des Punktes 14 — Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten — von der Tagesordnung 9836 A Abwicklung der Tagesordnung 9881 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache 11/4118) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Bogenhausen, Möhlstraße 3, gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/4067 (neu)) 9836 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/3920) 9836 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1988 (Drucksache 11/3998) 9836 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau (Drucksache 11/3256) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (Drucksache 11/4085) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sofortprogramm für eine aktive Wohnungspolitik (Drucksache 11/4083) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Müntefering, Reschke, Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung des Städtebaus (Drucksachen 11/344, 11/1443) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Einpassung der Einzelhandelsnutzung in das übergeordnete Gesamtsystem der städtischen Entwicklung (Drucksachen 11/1645, 11/3693) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen aus dem Besitz des Bundes (Drucksachen 11/2570, 11/4147) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für die bundeseigene „Elefantensiedlung" in Neu-Ulm (Drucksachen 11/2571, 11/4148) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen des bundeseigenen Salzgitter-Konzerns (Drucksachen 11/2569, 11/4149) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologische und soziale Offensive gegen Wohnungsnot (Drucksache 11/4181) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschiebung der Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt und der Aufhebung der Steuervergünstigungen für gemeinnützige Wohnungsunternehmen um drei Jahre (Drucksache 11/4203) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9837 C Müntefering SPD 9840 A Gattermann FDP 9842 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9845 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9847 A Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9851 A Conradi SPD 9851 B Grünbeck FDP 9854 D Frau Teubner GRÜNE 9855 C Dörflinger CDU/CSU 9856 C Menzel SPD 9858 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 9860 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksache 11/4176) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksache 11/390) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Büchler (Hof), Dr. Apel, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksache 11/1334) Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 9863 C Opel SPD 9865 A Spilker CDU/CSU 9867 B Hüser GRÜNE 9869 A Rind FDP 9871 A Büchner (Speyer) SPD 9873 C Dr. Grünewald CDU/CSU 9875 D Tillmann CDU/CSU 9877 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 10 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/3867) . . 9879B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 101 und 102 zu Petitionen (Drucksachen 11/4135, 11/4136) 9879 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 106 zu Petitionen (Drucksache 11/4206) 9879 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/4003, 11/4156) 9879 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Aufhebbaren Einhundertundsechsten Verordnung zur Änderung der Einfuhr- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 III liste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 11/3809, 11/4065) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Aufhebbaren Einundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/3912, 11/4066) 9879 D Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 12 — Humanitäre Hilf s-maßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe (Drucksachen 11/3804, 11/4076) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 — Kindergeld (Drucksachen 11/3709, 11/4077) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — Hj. 1988 (Drucksachen 11/3796, 11/4078) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 53 — Landabgaberente (Drucksachen 11/3733, 11/4079) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 11/3734, 11/4080) . . . 9880C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Eigen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Richter, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksachen 11/3596, 11/4089) 9880 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1989 (Drucksachen 11/4027, 11/4221, 11/4222) Müller (Wesseling) CDU/CSU 9881 C Frau Steinhauer SPD 9883 B Heinrich FDP 9885 A Frau Unruh GRÜNE 9886 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9886 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und zur Änderung von Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (KOV-Anpassungsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4178, 11/4210) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9888 B Frau Weiler SPD 9889 C Louven CDU/CSU 9891 A Frau Unruh GRÜNE 9892 B Heinrich FDP 9893 B Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zehn Jahre danach — offene Fragen und politische Lehren aus dem „Deutschen Herbst" (I) hier: Tatsächliche Bedrohung des demokratischen Rechtsstaates im Jahre 1977 sowie: Abbau demokratischer Errungenschaften (Drucksachen 11/1533, 11/3324) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zehn Jahre danach — offene Fragen und politische Lehren aus dem „Deutschen Herbst" (II) hier: Verpaßte Chancen und heutige Möglichkeiten einer friedlichen Lösung und Deeskalation (Drucksachen 11/1534, 11/3325) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9894 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 9896 B Dr. Nöbel SPD 9897 D Dr. Hirsch FDP 9899 C Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 9901 B Frau Weyel SPD (zur GO) 9902 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9902 D Duve SPD (Erklärung nach § 31 GO) . . 9904 A Wüppesahl fraktionslos 9904 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Deutschlandpolitik und Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Drucksache 11/4209) Bohl CDU/CSU (zur GO) 9906B Lintner CDU/CSU 9906 C Büchler (Hof) SPD 9907 D Hoppe FDP 9909 D Frau Hensel GRÜNE 9911D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 9913 C Dr. Schmude SPD 9914 D Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 9917 A Hiller (Lübeck) SPD 9919 A Schäfer, Staatsminister AA 9920 A Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache 11/4177) Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . . 9921D Dr. Wieczorek SPD 9922 B Dr. Fell CDU/CSU 9924 D Frau Frieß GRÜNE 9925 D Gattermann FDP 9926 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen in der Tschechoslowakei (Drucksache 11/4208) Lowack CDU/CSU 9928 C Duve SPD 9930 B Dr. Hoyer FDP 9932 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9933 B Schäfer, Staatsminister AA 9934 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Hornhues, Frau Geiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für Namibia und alle seine Bürger zu dem Antrag der Abgeordneten Toetemeyer, Verheugen, Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unabhängigkeit für Namibia zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksachen 11/3934, 11/3996, 11/1845, 11/4205) Toetemeyer SPD 9936 A Dr. Hornhues CDU/CSU 9937 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9938 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9939 C Schäfer, Staatsminister AA 9940 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gemeinsames Programm von Bund und Ländern zur Fortsetzung der Öffnungspolitik an den Hochschulen (Drucksache 11/4141) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Gemeinsames Hochschulsonderprogramm von Bund und Ländern zur Erweiterung der Ausbildungskapazität in besonders belasteten Studiengängen (Drucksache 11/4223) Kuhlwein SPD 9941 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 9943 B Wetzel GRÜNE 9945 B Neuhausen FDP 9946 C Kastning SPD 9947 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 9948 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Krieger, Frau Beck-Oberdorf, Frau Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen im Schwangerschaftskonflikt (Drucksache 11/2422) Frau Krieger GRÜNE 9950 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 9952 A Dr. de With SPD 9953 C Funke FDP 9955 C Engelhard, Bundesminister BMJ 9956 C Frau Saibold GRÜNE (zur GO) 9957 C Nächste Sitzung 9958 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9959* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 9835 134. Sitzung Bonn, den 16. März 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Adler SPD 17. 03. 89 Dr. Ahrens SPD 17. 03. 89 * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 17. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17. 03. 89 * * Büchner (Speyer) SPD 16. 03. 89 * Frau Conrad SPD 16. 03. 89 Dreßler SPD 17.03.89 Egert SPD 17.03.89 Frau Eid GRÜNE 17. 03. 89 * * * Gansel SPD 17.03.89 Frau Geiger CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Genscher FDP 17.03.89 Dr. Glotz SPD 17. 03. 89 Dr. Hauff SPD 17. 03. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17. 03. 89 Heimann SPD 17.03.89 Dr. Holtz SPD 17. 03. 89 * * * Hoss GRÜNE 17.03.89 Irmer FDP 17. 03. 89 * * * Kalisch CDU/CSU 16.03.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Kiechle CDU/CSU 16. 03. 89 Kittelmann CDU/CSU 17. 03. 89 * * Klein (Dieburg) SPD 17. 03. 89 Klein (München) CDU/CSU 17. 03. 89 Koltzsch SPD 17. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 16. 03. 89 Lamers CDU/CSU 16. 03. 89 Lutz SPD 17. 03. 89 Frau Luuk SPD 17. 03. 89 * Meneses Vogl GRÜNE 17. 03. 89 Mischnick FDP 17. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 17. 03. 89 * Peter (Kassel) SPD 17. 03. 89 Reddemann CDU/CSU 17. 03. 89 * Repnik CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Reuschenbach SPD 17. 03. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 17. 03. 89 (Quickborn) Schmidt (München) SPD 16. 03. 89 * * Schmidt (Salzgitter) SPD 17. 03. 89 * * * Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Dr. Sperling SPD 17. 03. 89 Dr. Stercken CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Timm FDP 17. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 17. 03. 89 * * * Dr. Unland CDU/CSU 17. 03. 89 * Dr. Vogel SPD 16. 03. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 17. 03. 89 Zeitler SPD 17. 03. 89
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mit großer Verwunderung den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um einen Vorschlag, der sicherlich nicht der Rechtssicherheit dient und nur zur weiteren Verunsicherung der Bevölkerung, insbesondere der Frauen, führt, und das in einem wirklich ausgesprochen sensiblen Rechtsgebiet. Herr Dr. de With hat ja in seinem Beitrag soeben sehr deutlich gemacht, wie sensibel dieses Rechtsgebiet ist und wie vorsichtig man gerade mit diesen Rechtsvorschriften umzugehen hat.
    Wir sollten uns auch einmal an die geschichtliche Entwicklung dieses § 218 erinnern. Denn die Rechtsgeschichte zum Schwangerschaftsabbruch war zu allen Zeiten wechselhaft und unterlag in besonderem Ausmaß dem Einfluß gesellschaftlicher, religiöser und sozialer Strömungen. Im Lauf des 19. Jahrhunderts wurde der Schwangerschaftsabbruch in die Strafgesetzbücher übernommen. In Deutschland wurden 1851 und 1871 die ersten Gesetze erlassen, die jeglichen Schwangerschaftsabbruch unter hohe Strafen stellten. 1926 führte eine Gesetzesänderung zur Verminderung der Strafandrohung. Eine strenge medizinische Indikation für den Schwangerschaftsabbruch wurde vom Reichsgericht anerkannt.
    Die Frage des Schwangerschaftsabbruchs und seiner rechtlichen Behandlung war während der Hitler-Diktatur praktizierte Rassenpolitik. Ein Schwangerschaftsabbruch wurde unter Todesstrafe gestellt, wenn der Lebenskraft des deutschen Volkes Schaden zugefügt wurde.
    1962 wurde dann ein neues Strafgesetzbuch vorgelegt, in dem eine Herabsetzung des Strafmaßes festgelegt wurde. 1972 sind im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform drei Anträge zur Disposition gestellt worden: Die ersten beiden Anträge enthielten einen Lösungsvorschlag auf der Basis von Indikationen, und der dritte Antrag sah die sogenannte Fristenlösung vor. Diese haben wir dann 1974 mit einer sehr knappen Mehrheit hier im Bundestag verabschiedet. Sie wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1975 für verfassungswidrig erklärt.
    Auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, mit dem wir uns auch im Zuge der Diskussion über das Beratungsgesetz sehr intensiv auseinandersetzen, haben dann die Parteien im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Indikationslösung gemäß § 218 StGB vorsah. Dieser wurde am 21. Juni 1976 Gesetz.
    Damit wurde dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen: Der Schutz des ungeborenen Lebens und der Schutz der Frau sind Rechtsgüter, die es zu bewahren gilt. Geschulte Ärzte und Ärz-



    Funke
    tinnen befinden heute über die individuelle Konfliktlage der Frau und ihrer Familie. Bei Vorliegen der sozialen Notlagenindikation nimmt der Staat die Strafandrohung des Strafgesetzbuches zurück. Es wird der gesetzliche und tarifvertragliche Kündigungs- und Krankenversicherungsschutz gewährt. Der Schwangerschaftsabbruch wird von der Krankenkasse bezahlt.
    Wir Liberalen wollen die Rechtssicherheit und den Rechtsschutz für die Frauen, der durch die Existenz des § 218 StGB gewährt ist. Deshalb sehen wir in dem vorliegenden Antrag auch das Bestreben der GRÜNEN, durch die Aufhebung bestehender strafrechtlicher Normen eine weitere Verunsicherung herbeizuführen. Doch eine Akzeptanz bestehender Gesetze und das Bewußtsein, daß Schwangerschaftsabbruch eine Straftat ist, sind — auch für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft — wichtig. Die Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen im Schwangerschaftskonflikt erreichen wir nicht, wenn wir bestehende bewährte strafrechtliche Vorschriften aufkündigen. Entscheidungsfreiheit für Frauen erhalten wir, wenn sie auf einer sicheren, kalkulierbaren Rechtsgrundlage ihre Entscheidung fällen. Eine Entkriminalisierung führt ausschließlich zu einem Entzug des notwendigen Schutzes des ungeborenen Lebens, dem ich mich als Liberaler ganz besonders verpflichtet fühle.
    Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit ein Angriff auf die derzeitige Praxis des Schwangerschaftsabbruchs. Ich warne — und damit auch die FDP — ausdrücklich davor, durch weitere Diskussionen um den § 218 StGB Entwicklungen in Gang zu bringen und Emotionen aufzukochen, die schwer zu steuern sind und allen, besonders aber den betroffenen Frauen, nur Schaden zufügen können.
    Auch die Achtung vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollte uns dazu führen, nicht ständig Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Frage zu stellen.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig Abstand genommen von Lösungsvorschlägen, wie sie jetzt von den GRÜNEN vorgetragen werden.
    Die 1976 gefundene gesetzliche Grundlage auf der Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat sich trotz vielseitiger Kritik, die im übrigen auch von den Konservativen gekommen ist, durchaus bewährt. Wir wollen an diesen bewährten Regelungen nichts ändern. Wer den § 218 — von welcher Seite auch immer — in Frage stellt, gefährdet nicht nur den Rechtsfrieden, sondern auch den gesellschaftlichen Konsens in der schwierigen Frage der Entscheidungsfreiheit von Frauen und des Schutzes des ungeborenen Lebens.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU — Frau Krieger [GRÜNE]: Es ist wirklich ein Armutszeugnis, wie wenig diese Männer zu diesem Thema zu sagen haben!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Würden wir dem Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN folgen, würde das ungeborene Leben jeglichen staatlichen Schutzes beraubt. Mit der Wertordnung unseres Grundgesetzes ist dies nicht vereinbar.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Zu den Grundlagen unseres Staates und unserer Gesellschaft gehören die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    (Frau Krieger [GRÜNE]: Die Würde des Lebens ist doch permanent angegriffen!)

    Diese unabdingbaren Grundrechte, die unsere Verfassung garantiert, stehen jedem Menschen nicht erst mit seiner Geburt zu, sondern schon vor seiner Geburt; denn auch das ungeborene Leben ist bereits menschliches Leben.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Und wenn es da ist, was ist dann?)

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25. Februar 1975 ausgeführt:

    (Frau Krieger [GRÜNE]: Das kennen wir auswendig!)

    1) Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung.
    2) Der Staat hat die Pflicht, sich schützend und fördernd vor das ungeborene Leben zu stellen und es auch gegenüber der Mutter zu schützen.

    (Jäger [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Frau Krieger [GRÜNE]: Siehe Memmingen!)

    — Ich meine, daß bestimmte Zwischenbemerkungen und Zwischenrufe darauf hindeuten, daß bestimmte Grundlagen unserer Rechtsexistenz in diesem Lande auch nicht annähernd begriffen worden sind und hier ein großes Maß an Nachhilfeunterricht notwendig wäre, um das zarte Pflänzlein des Wissens auch nur ein bißchen, auch nur im Keim zu züchten. Aber ich habe allmählich Zweifel, ob dies bei Ihnen gelingen könnte.
    3) Der Gesetzgeber hat zwar bei der Entscheidung darüber, wie er seiner Schutzpflicht nachkommt, einen Gestaltungsspielraum. Er muß jedoch die Mißbilligung von Schwangerschaftsabbrüchen ohne Vorliegen einer anerkannten Indikation deutlich zum Ausdruck bringen; daher darf die Mißbilligung nicht rein formal sein.
    4) Als letztes Mittel muß auch das Strafrecht — so das Bundesverfassungsgericht —
    eingesetzt werden, wenn dies für einen effektiven Lebensschutz erforderlich ist.



    Bundesminister Engelhard
    Der Gesetzgeber hat diese Leitlinien bei der Neufassung der Strafvorschriften über den Schwangerschaftsabbruch beachtet.

    (Frau Krieger [GRÜNE]: Das haben wir alles schon einmal gehört!)

    Er hat damit gleichzeitig „dokumentiert", daß andere als strafrechtliche Mittel allein — wohlgemerkt: allein — einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens nicht gewährleisten können.

    (Jäger [CDU/CSU]: So ist es!) Dies gilt uneingeschränkt auch heute.

    Die ersatzlose Aufhebung der Strafvorschriften über den Schwangerschaftsabbruch stünde daher im Widerspruch zur Verfassung. Der Staat würde seiner Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht mehr gerecht werden.

    (Jäger [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Käme der Gesetzgeber dem Ansinnen der GRÜNEN nach, so wäre das Rechtsbewußtsein der Bürger damit erschüttert. Das ungeborene Leben würde als wertlos hingestellt

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Viele Leute wissen gar nicht, daß Abtreibung verboten ist! — Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Aber nur in Ihren Kreisen! — Frau Krieger [GRÜNE]: Haben Sie eine Ahnung, was in Ihren Kreisen los ist!)

    und als nicht mehr schutzwürdig angesehen und behandelt. Dieser Auffassung widersprechen breiteste Bevölkerungskreise in diesem Land. Dieser Auffassung, wie sie von Ihnen vorgetragen wird, widersprechen alle Befürworter des geltenden Rechts — alle, auch die Befürworter aller vier Indikationen, also auch der Notlagenindikation. Ich meine, gerade auch die Frauen — nicht mehr betroffene, aber auch betroffene — werden sich aus guten Gründen hüten, die Abgeordneten der GRÜNEN zu ihren Sprecherinnen zu erwählen.
    Die schreckliche Konsequenz einer Aufhebung der §§ 218 ff. des Strafgesetzbuches wäre, daß das Leben erst mit dem Beginn der Geburt strafrechtlich geschützt wäre, nämlich durch die Strafvorschriften über Mord, Totschlag oder Kindestötung. Lebensfähige, gesunde ungeborene Kinder dürften — um nur einmal den nicht auszuschließenden Extremfall herauszuschälen — noch kurz vor ihrer Geburt im Mutterleib zerstückelt werden, ohne daß eine solche Tat bestraft werden könnte.

    (Jäger [CDU/CSU]: So ist es! Gut, daß Sie das einmal so deutlich sagen!)

    Ein derartiger Verzicht auf jeglichen Schutz menschlichen Lebens ist eine für mich und für die gesamte Bundesregierung nicht diskussionsfähige Vorlage.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Der Vorschlag ist mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Ich meine, er wirft ein bezeichnendes Licht auf die Haltung der GRÜNEN, die sich sonst bei jeder Gelegenheit als die moralische Instanz in unserem Lande aufspielen und vorgeben, den Menschen wie-
    der in den Mittelpunkt aller Überlegungen gerückt zu haben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Zu diesen hehren Ansprüchen steht die Mißachtung des werdenden menschlichen Lebens, wie sie in dem vorliegenden Entwurf zum Ausdruck kommt, in einem ganz erschreckenden Widerspruch.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)