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    Plenarprotokoll 11/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen ehemaligen Hohen Kommissar der US-Regierung in Deutschland, John Jay McCloy . . . . 9835 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Ahrens und Bayha 9835 B Erweiterung der Tagesordnung . 9835C, 9881 A Absetzung des Punktes 14 — Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten — von der Tagesordnung 9836 A Abwicklung der Tagesordnung 9881 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache 11/4118) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Bogenhausen, Möhlstraße 3, gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/4067 (neu)) 9836 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/3920) 9836 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1988 (Drucksache 11/3998) 9836 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau (Drucksache 11/3256) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (Drucksache 11/4085) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sofortprogramm für eine aktive Wohnungspolitik (Drucksache 11/4083) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Müntefering, Reschke, Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung des Städtebaus (Drucksachen 11/344, 11/1443) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Einpassung der Einzelhandelsnutzung in das übergeordnete Gesamtsystem der städtischen Entwicklung (Drucksachen 11/1645, 11/3693) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen aus dem Besitz des Bundes (Drucksachen 11/2570, 11/4147) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für die bundeseigene „Elefantensiedlung" in Neu-Ulm (Drucksachen 11/2571, 11/4148) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen des bundeseigenen Salzgitter-Konzerns (Drucksachen 11/2569, 11/4149) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologische und soziale Offensive gegen Wohnungsnot (Drucksache 11/4181) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschiebung der Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt und der Aufhebung der Steuervergünstigungen für gemeinnützige Wohnungsunternehmen um drei Jahre (Drucksache 11/4203) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9837 C Müntefering SPD 9840 A Gattermann FDP 9842 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9845 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9847 A Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9851 A Conradi SPD 9851 B Grünbeck FDP 9854 D Frau Teubner GRÜNE 9855 C Dörflinger CDU/CSU 9856 C Menzel SPD 9858 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 9860 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksache 11/4176) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksache 11/390) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Büchler (Hof), Dr. Apel, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksache 11/1334) Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 9863 C Opel SPD 9865 A Spilker CDU/CSU 9867 B Hüser GRÜNE 9869 A Rind FDP 9871 A Büchner (Speyer) SPD 9873 C Dr. Grünewald CDU/CSU 9875 D Tillmann CDU/CSU 9877 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 10 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/3867) . . 9879B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 101 und 102 zu Petitionen (Drucksachen 11/4135, 11/4136) 9879 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 106 zu Petitionen (Drucksache 11/4206) 9879 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/4003, 11/4156) 9879 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Aufhebbaren Einhundertundsechsten Verordnung zur Änderung der Einfuhr- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 III liste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 11/3809, 11/4065) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Aufhebbaren Einundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/3912, 11/4066) 9879 D Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 12 — Humanitäre Hilf s-maßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe (Drucksachen 11/3804, 11/4076) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 — Kindergeld (Drucksachen 11/3709, 11/4077) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — Hj. 1988 (Drucksachen 11/3796, 11/4078) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 53 — Landabgaberente (Drucksachen 11/3733, 11/4079) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 11/3734, 11/4080) . . . 9880C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Eigen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Richter, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksachen 11/3596, 11/4089) 9880 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1989 (Drucksachen 11/4027, 11/4221, 11/4222) Müller (Wesseling) CDU/CSU 9881 C Frau Steinhauer SPD 9883 B Heinrich FDP 9885 A Frau Unruh GRÜNE 9886 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9886 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und zur Änderung von Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (KOV-Anpassungsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4178, 11/4210) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9888 B Frau Weiler SPD 9889 C Louven CDU/CSU 9891 A Frau Unruh GRÜNE 9892 B Heinrich FDP 9893 B Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zehn Jahre danach — offene Fragen und politische Lehren aus dem „Deutschen Herbst" (I) hier: Tatsächliche Bedrohung des demokratischen Rechtsstaates im Jahre 1977 sowie: Abbau demokratischer Errungenschaften (Drucksachen 11/1533, 11/3324) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zehn Jahre danach — offene Fragen und politische Lehren aus dem „Deutschen Herbst" (II) hier: Verpaßte Chancen und heutige Möglichkeiten einer friedlichen Lösung und Deeskalation (Drucksachen 11/1534, 11/3325) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9894 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 9896 B Dr. Nöbel SPD 9897 D Dr. Hirsch FDP 9899 C Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 9901 B Frau Weyel SPD (zur GO) 9902 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9902 D Duve SPD (Erklärung nach § 31 GO) . . 9904 A Wüppesahl fraktionslos 9904 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Deutschlandpolitik und Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Drucksache 11/4209) Bohl CDU/CSU (zur GO) 9906B Lintner CDU/CSU 9906 C Büchler (Hof) SPD 9907 D Hoppe FDP 9909 D Frau Hensel GRÜNE 9911D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 9913 C Dr. Schmude SPD 9914 D Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 9917 A Hiller (Lübeck) SPD 9919 A Schäfer, Staatsminister AA 9920 A Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache 11/4177) Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . . 9921D Dr. Wieczorek SPD 9922 B Dr. Fell CDU/CSU 9924 D Frau Frieß GRÜNE 9925 D Gattermann FDP 9926 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen in der Tschechoslowakei (Drucksache 11/4208) Lowack CDU/CSU 9928 C Duve SPD 9930 B Dr. Hoyer FDP 9932 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9933 B Schäfer, Staatsminister AA 9934 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Hornhues, Frau Geiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für Namibia und alle seine Bürger zu dem Antrag der Abgeordneten Toetemeyer, Verheugen, Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unabhängigkeit für Namibia zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksachen 11/3934, 11/3996, 11/1845, 11/4205) Toetemeyer SPD 9936 A Dr. Hornhues CDU/CSU 9937 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9938 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9939 C Schäfer, Staatsminister AA 9940 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gemeinsames Programm von Bund und Ländern zur Fortsetzung der Öffnungspolitik an den Hochschulen (Drucksache 11/4141) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Gemeinsames Hochschulsonderprogramm von Bund und Ländern zur Erweiterung der Ausbildungskapazität in besonders belasteten Studiengängen (Drucksache 11/4223) Kuhlwein SPD 9941 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 9943 B Wetzel GRÜNE 9945 B Neuhausen FDP 9946 C Kastning SPD 9947 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 9948 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Krieger, Frau Beck-Oberdorf, Frau Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen im Schwangerschaftskonflikt (Drucksache 11/2422) Frau Krieger GRÜNE 9950 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 9952 A Dr. de With SPD 9953 C Funke FDP 9955 C Engelhard, Bundesminister BMJ 9956 C Frau Saibold GRÜNE (zur GO) 9957 C Nächste Sitzung 9958 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9959* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 9835 134. Sitzung Bonn, den 16. März 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Adler SPD 17. 03. 89 Dr. Ahrens SPD 17. 03. 89 * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 17. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17. 03. 89 * * Büchner (Speyer) SPD 16. 03. 89 * Frau Conrad SPD 16. 03. 89 Dreßler SPD 17.03.89 Egert SPD 17.03.89 Frau Eid GRÜNE 17. 03. 89 * * * Gansel SPD 17.03.89 Frau Geiger CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Genscher FDP 17.03.89 Dr. Glotz SPD 17. 03. 89 Dr. Hauff SPD 17. 03. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17. 03. 89 Heimann SPD 17.03.89 Dr. Holtz SPD 17. 03. 89 * * * Hoss GRÜNE 17.03.89 Irmer FDP 17. 03. 89 * * * Kalisch CDU/CSU 16.03.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Kiechle CDU/CSU 16. 03. 89 Kittelmann CDU/CSU 17. 03. 89 * * Klein (Dieburg) SPD 17. 03. 89 Klein (München) CDU/CSU 17. 03. 89 Koltzsch SPD 17. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 16. 03. 89 Lamers CDU/CSU 16. 03. 89 Lutz SPD 17. 03. 89 Frau Luuk SPD 17. 03. 89 * Meneses Vogl GRÜNE 17. 03. 89 Mischnick FDP 17. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 17. 03. 89 * Peter (Kassel) SPD 17. 03. 89 Reddemann CDU/CSU 17. 03. 89 * Repnik CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Reuschenbach SPD 17. 03. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 17. 03. 89 (Quickborn) Schmidt (München) SPD 16. 03. 89 * * Schmidt (Salzgitter) SPD 17. 03. 89 * * * Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Dr. Sperling SPD 17. 03. 89 Dr. Stercken CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Timm FDP 17. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 17. 03. 89 * * * Dr. Unland CDU/CSU 17. 03. 89 * Dr. Vogel SPD 16. 03. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 17. 03. 89 Zeitler SPD 17. 03. 89
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Ja, ich bin auch im Verein. — Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf, der hier vorgelegt wird, ist nach unserer Ansicht nicht so selbstverständlich und einleuchtend, wie die Bundesregierung, Herr Häfele, dies vorhin dargestellt hat. Ich glaube, dieses Gesetz ist in den Medien nicht zu Unrecht kommentiert, teilweise ironisch und bissig, und auch kritisiert worden. Deswegen will ich die Einbringung hier jetzt dazu nutzen, auf einige Punkte hinzuweisen, die noch einer sehr eingehenden Untersuchung im Ausschuß bedürfen und die auch in der Anhörung, die nach der Osterpause geplant ist, noch ganz besonders vertieft werden müssen.
    Als durchaus sinnvoll und auch positiv dürfte der Vorschlag zu bewerten sein, die Freibeträge für die nebenwirtschaftliche Tätigkeit der Vereine deutlich anzuheben, weil dies eben nicht nur zu einer Verwaltungsersparnis und auch -vereinfachung bei den Vereinen führt, sondern den Vereinen auch eine gewisse finanzielle Grundausstattung für eine Tätigkeit ermöglicht, die entweder selbstlos oder zumindest im Interesse vieler Menschen ist. Insoweit, denke ich, folgt die Bundesregierung auch einem Vorschlag der von ihr mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragten Kommission.
    Bemerkenswert ist allerdings, daß dies nahezu die einzige Position war, die die Bundesregierung aus diesem Kommissions-Bericht aufgenommen hat. Hier stellt sich dann die Frage: Was sollte dieses Gutachten eigentlich bezwecken, das ja — Herr Opel hat's erwähnt — doch weit mehr als 500 Seiten umfaßt, wenn nicht mehr aus diesem Gutachten herauszuholen war als nur diese eine von mir soeben erwähnte Tatsache?
    Der auffälligste Unterschied zeigt sich in der Frage, welche Vereine in den Genuß der vollen Gemeinnützigkeit kommen sollen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, alle Freizeitbetätigungen, also vor allem auch den Sport als den hier größten Bereich, zwar von Steuern zu befreien, sie aber nicht bzw. nicht mehr als gemeinnützig und spendenbegünstigt zu behandeln. Nur wenn diese sogenannten Idealkörperschaften, wie die Kommission sie dann nennen will, ausschließlich selbstlos tätig sind, soll ihnen auch die Spendenbegünstigung zugestanden werden. Geselligkeit, Freizeitbeschäftigung und Sport wollte die Kommission hier ausdrücklich ausgenommen wissen. Sie fordert daher auch, daß die selbstlosen Gemeinwohlzwecke enumerativ, also aufzählend, und abschließend aufgelistet werden müßten, um Unklarheiten zu beseitigen. „Gemeinnützigkeit setzt Selbstlosigkeit voraus", so hat die Kommission formuliert.
    Die Bundesregierung will dagegen fast alle Vereine ausnahmslos spendenbegünstigt ausstatten. Jeder geschickte Bürger wird dann seine Ausgaben für Hobbies und Urlaub — falls er sich das Vereinswesen eben zunutze macht — künftig von der Steuer absetzen können.

    (Bohl [CDU/CSU]: Das ist doch Unsinn!)

    Ob eine derartige Fürsorge des Staates für die individuelle Freizeitgestaltung des einzelnen angemessen und auch vertretbar ist, bedarf meiner Meinung nach noch einer sehr sorgfältigen Prüfung.

    (Bohl [CDU/CSU]: Wie ich euch kenne, kommt ihr an das Geld auch noch ran!)

    Nicht umsonst steht gerade diese Idee im Mittelpunkt der Kritik. Die anerkannten karitativen Verbände und Vereine fürchten — ich meine, nicht zu Unrecht —, daß die Spendenströme dann eher in Richtung auf die Befriedigung persönlicher Freizeitunterhaltung fließen. Und Politiker — Herr Häfele, Sie selber haben das früher auch getan — haben darauf hingewiesen, daß es hier eine große Diskrepanz zwischen der

    (Bohl [CDU/CSU]: Wie ich die GRÜNEN kenne, kommen die an das Geld auch noch ran! — Beifall bei der CDU/CSU)

    — das werden wir ja sehen — steuerlichen Abzugsfähigkeit z. B. bei den Kinderfreibeträgen und der steuerlichen Abzugsfähigkeit hier in diesem Vereinsbereich gibt. Ich denke, das müßte noch einmal sehr intensiv diskutiert und geprüft werden. Grundsätzlich muß hier auch die Höhe der steuerlichen Vergünstigung einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.
    Das gilt auch für die Regelung — die bisher schon Gültigkeit hat —, wonach eben die Abzugsfähigkeit und der Einsparungsbetrag bei dem einzelnen mit wachsendem Einkommen steigen. Unsere Vorstellung in diesem Punkt geht eher in die Richtung, wie wir sie auch schon bei der Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden an politische Parteien eingebracht haben: daß eine Höchstgrenze eingesetzt wird, um hier zumindest eine annähernde Gleichbehandlung für alle zu gewährleisten. Sicherlich kann man auch darüber diskutieren — ich glaube, Herr Opel hat das auch schon erwähnt —, ob z. B. mildtätige und selbstlos handelnde Vereine einen höheren Abzugsbetrag kriegen könnten.
    Allerdings wäre hiermit ein Grundproblem aller steuerlichen Regelungen nicht gelöst: daß rund ein Drittel der Bevölkerung, nämlich alle diejenigen, die nicht steuerpflichtig sind, keinerlei Vergünstigungen des Staates erhalten. Gerade dieses Problem zu lösen ist, denke ich, eine vorrangige Aufgabe.
    Darüber hinaus stellt sich ohnehin die Frage, ob es eigentlich richtig und verantwortbar ist, Vereinsförderung in diesem Maße zu leisten — das soll jetzt ja auch noch ausgeweitet werden — , während auf der anderen Seite öffentliche Leistungen für kulturelle, sportliche, auch jungendpflegerische Belange von der kommunalen bis hin zur Bundesebene eher abgebaut werden. Hier ist zu befürchten, daß sich der Staat mehr



    Hüser
    und mehr der direkten Verantwortung entzieht. Dringend notwendig ist neben den steuerlichen Erleichterungen zunächst auch eine direkte finanzielle Förderung der angesprochenen Bereiche, wobei unstrittig sein dürfte, daß der Staat natürlich nicht das Vereinsleben übernehmen kann. Das wäre nicht sinnvoll.
    Ein weiterer Punkt, der der kritischen Überprüfung bedarf, ist die Behandlung von Stiftungen, die in diesem Gesetzentwurf nur am Rande erwähnt worden sind und daher auch kaum Beachtung gefunden haben. Aus der knappen Begründung ist überhaupt nicht ersichtlich, welche nachprüfbare Grundlage denn hier für die Bundesregierung eine Rolle gespielt hat, daß Stiftungen nun ein Drittel statt ein Viertel ihres Einkommens für den angemessenen Unterhalt des Stifters bzw. seiner Angehörigen aufwenden dürfen, ohne ihre Steuervergünstigung zu verlieren. Ich möchte nicht ausschließen, daß das in Einzelfällen durchaus berechtigt ist. Allerdings glaube ich, daß noch Zahlen, Daten oder andere Belege für diese Vermutung in die Diskussionen im Ausschuß eingebracht werden müssen. Der Vorschlag der Kommission, die das auch aufgegriffen hat, wäre günstiger, nämlich eine begründete Einzelfallregelung vorzunehmen.
    Die von der Kommission vorgeschlagene und auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme aufgegriffene Vertrauensschutzregelung für gutgläubige Spender ist grundsätzlich zu begrüßen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl!)

    Wir müssen allerdings auf jeden Fall sicherstellen, daß eine derartige Regelung keinen rückwirkenden Charakter bekommt und auch nicht von Gerichten entsprechend ausgelegt oder gebraucht werden kann. Sogar in der „FAZ" stand schon, daß dieser Vorschlag auch dazu dienen könnte, den Gerichten in den laufenden Parteispendenverfahren die Möglichkeit zu eröffnen, Spendern eine solche Gutgläubigkeit im nachhinein zuzugestehen und unter Hinweis auf den Vertrauensschutz das Verfahren einzustellen oder zu einem Freispruch zu kommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Sorge geht zu weit!)

    — Das können wir ja regeln.
    Ein zunächst nebensächlich klingender, aber dennoch bedeutsamer Punkt ist der Vorschlag, daß Aufwendungen für Vereine steuerlich nur dann absetzbar sein sollen, wenn der Spender durch Vertrag oder Festschreibung in der Satzung einen Erstattungsanspruch für seine Leistungen hat. Hier ist das Problem, daß sich diesen Erstattungsanspruch nur reiche Vereine leisten können. Ärmere Vereine können diesen Erstattungsanspruch gar nicht erst in ihre Satzung schreiben. Hier könnte auch eine Ungleichbehandlung auftreten. Das müßte auch noch geändert werden.
    Ich möchte noch auf einen grundlegenden Mangel eingehen, der meines Erachtens den Regierungsentwurf kennzeichnet. Die Unübersichtlichkeit im Vereinsrecht wird mit diesem Entwurf in keiner Weise abgebaut.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

    So werden z. B. die Vorschläge der Gutachterkommission zur Abschaffung des sogenannten Durchlaufverfahrens — wonach vielfach die Kommunen an Stelle der Vereine die Spendenquittungen ausstellen müssen — , zur Einführung eines eindeutigen Verfahrens zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und auch zur Vereinheitlichung der Rechtsbestimmungen nicht aufgegriffen. Immerhin finden sich steuerliche Vorschriften — ganz abgesehen von den Vorschriften im Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Vermögensteuergesetz und was es noch alles gibt — im Einkommensteuergesetz, in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und auch in den Einkommensteuerrichtlinien. Das zusammenzufassen, damit das einigermaßen nachvollziehbar ist für diejenigen, die sich auf alle diese Gesetze bzw. Verordnungen beziehen müssen, wäre die Hauptaufgabe eines Gesetzes.
    Die Fraktion der GRÜNEN hat dieses Problem schon in der 10. Wahlperiode aufgegriffen. Es ist sehr hilfreich, unseren Entwurf und die Begründung dazu zur Vorbereitung der Diskussionen in den Ausschüssen noch einmal nachzulesen. Das ist die Drucksache 10/5799, für diejenigen, die es interessiert.
    Unverzichtbar ist ein abschließender Katalog der anerkannten gemeinnützigen Zwecke, denn nur so kann unterbunden werden, daß es aus teilweise politischen, auch ideologischen Gründen zur Diskriminierung subjektiv unliebsamer Vereine kommt. In der Vergangenheit hat sich in der Praxis gezeigt, daß Vereine, die sich für Friedens- oder Umweltzwecke einsetzen, nicht anerkannt worden sind, und das gilt ebenso für Gruppen und Menschen, die sich für die Belange von Minderheiten, wie Schwule, Lesben, jugendliche Arbeitslose oder Flüchtlinge, einsetzen wollten. Diese sind dann also nicht anerkannt worden. Dieses Problem läßt sich nur durch einen abschließenden Katalog regeln.
    Ein letzter Punkt — ich muß zum Schluß kommen — : Ich glaube, die Bundesregierung hat in der Begründung geschrieben, daß das Gesetzesvorhaben sehr eilbedürftig sei. Der Begründung ist nicht zu entnehmen, warum es besonders eilbedürftig ist.

    (Büchner [Speyer] [SPD]: Weil sie jahrelang nichts gemacht haben!)

    Ich glaube, die Kommission ist 1984 eingerichtet worden, und wenn man bedenkt, daß davon fast nichts übernommen worden ist, bezweifle ich etwas die Notwendigkeit der jetzigen Hektik. Ich habe die Befürchtung — viele Menschen sind in Vereinen organisiert — , daß jetzt im Galoppverfahren hier einfach nur etwas Gutes getan werden soll, und darunter leidet dann wieder eine intensive und konstruktive Beratung, woraus dann Fehler entstehen, wie das auch bei der Steuerreform der Fall war. Deswegen sollten wir uns wegen der verständlichen Probleme, die die CDU derzeit hat, nicht davon abhalten lassen, diesen Gesetzentwurf wirklich ausführlich zu beraten, und wir sollten versuchen, die Einwände, die bei der Anhörung mit Sicherheit noch kommen werden, hier einzuarbeiten.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)






Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rind.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem Jahr haben wir hier in diesem Hause eine Aktuelle Stunde auf Antrag der SPD-Fraktion gehabt, und dabei hat die SPD nach der Haltung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission gefragt. Seinerzeit haben für die FDP-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Mischnick und ich erklärt, daß wir an der Gemeinnützigkeit für den Sport festhalten und in der Koalition einen Gesetzentwurf vorbereiten werden, der der jugend-, sozial- und gesundheitspolitischen Bedeutung unserer Sportvereine gerecht werden wird. Damals hat der Kollege Dr. Mertens für die SPD-Fraktion gemeint, jetzt müßten wir Farbe bekennen, ob wir die gemeinnützigen Vereine weiterhin steuerlich begünstigen wollen, ob wir zu einer Vereinfachung der steuerlichen Regelungen im Interesse der Vereine bereit sind, oder ob wir Steuervergünstigungen einschränken wollen.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, wir hatten schon damals die Absicht, Farbe zu bekennen, wir haben jetzt Farbe bekannt, und ich freue mich, daß Sie sich im wesentlichen kleinlicher Meckereien in dieser Debatte bisher enthalten haben und bereit sind, konstruktiv an diesem Gesetzesvorhaben mitzuwirken.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Bei den parlamentarischen Beratungen ist gerade bei diesem Gesetzesvorhaben besonders viel Fingerspitzengefühl erforderlich. Wir wollen auf der einen Seite eine Entbürokratisierung bei den Vereinen, wir wollen sie von zuviel Verwaltungsaufwand befreien. Auf der anderen Seite müssen und werden wir aber scharf auf die Einhaltung wettbewerbs- und ordnungspolitischer Spielregeln im Interesse von Einzelhandel, Gastronomie und dem sonstigen Gewerbe achten müssen.
    Dies will ich an den Einzelheiten des Regierungsentwurfs, zumindest an einigen Punkten, deutlich machen. Dem Gesetzentwurf liegt eine grundsätzliche Vereinbarung innerhalb der Koalitionsfraktionen zugrunde, bei der wir Freien Demokraten unseren konstruktiven Beitrag bereits vorab geleistet haben. Wir haben dabei der Beibehaltung der Gemeinnützigkeit für die Sportvereine zugestimmt. Wir haben dabei aber nicht verkannt und verkennen dies auch heute nicht, daß die Sachverständigenkommission nicht so unrecht hatte, als sie einen Teil der Arbeit der Sportvereine dem Freizeitbereich zuordnete. Zweifellos gibt es in Sportvereinen auch ein Leistungsangebot, das man tatsächlich der Freizeitgestaltung zuordnen kann und das nicht unbedingt mit dem Prädikat der Gemeinnützigkeit ausgezeichnet werden müßte.
    Ebenso unstrittig ist aber auch, daß erhebliche Aktivitäten der Sportvereine jugend-, gesellschafts- und gesundheitspolitisch erwünscht sind und das Prädikat „gemeinnützig" nicht nur verdienen, sondern auch erhalten müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Diesen Aspekt hat meines Erachtens das Sachverständigengutachten vernachlässigt. Deswegen kommen wir, Herr Kollege Hüser, in dieser grundsätzlichen Betrachtung zu einem anderen Ergebnis als die Sachverständigenkommission.

    (Büchner [Speyer] [SPD]: Sie haben vom Sport ja auch überhaupt keinen in der Kommission gehabt! — Zuruf des Abg. Hüser [GRÜNE])

    — Ja, ich komme gerade auf das, was Sie als „Zwischenschritte" bezeichnen.
    Eine Trennung der Aktivitäten der Sportvereine in gemeinnützig und nichtgemeinnützig ist in der Praxis nicht durchführbar. Lassen Sie sich das von einem Praktiker sagen. Wenn wir daran gehen wollten, hier in Teile, die gemeinnützig und die nichtgemeinnützig sind, zu trennen — von der Zielsetzung her hätte auch ich dies gerne — , dann bekämen wir einen Wust von Verwaltungsvorschriften, Klagen, Gerichtsverfahren, Auseinandersetzungen und Unsicherheiten in die Sportvereine. Das geht nicht!

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das wäre der Anfang vom Ende!)

    Die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit des Sports war auf der politischen Ebene zu fällen. Wir Freien Demokraten haben dabei ein so starkes Übergewicht des gemeinnützigen Teils der Arbeit von Sportvereinen gesehen, daß wir aus Überzeugung dem Votum des Gutachtens eben nicht gefolgt sind.
    Ich habe gesagt, Behutsamkeit und Fingerspitzengefühl seien insbesondere nötig, wenn wir uns im Gesetzgebungsverfahren mit den, ich nenne sie einmal: sonstigen Idealvereinen befassen. Ich spreche hier nicht von der Kleintier- und der Pflanzenzucht und der Brauchtumspflege einschließlich des Karnevals, obwohl es natürlich auch beim Karneval gewisse Unterschiede gibt. Da ist nicht alles Brauchtumspflege; da ist mitunter auch sehr viel einbezogen, das mit Brauchtum nichts zu tun hat.

    (Tillmann [CDU/CSU]: Auch bei der Feuerwehr ist nicht alles Löschen!)

    — Die Feuerwehr kann auf vielfältige Art und Weise löschen. Im Karneval aber wird auch sehr viel Kommerz gepflegt — nennen wir es doch beim Namen — und wird sehr viel getan, was mit dem ursprünglichen Brauchtum einer Region, einer Gegend nichts mehr zu tun hat.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Aber auch die SPD hat sich ja für die Aufnahme der Kleintier- und der Pflanzenzuchtvereine ausgesprochen und ist dem Anliegen gegenüber, Brauchtumspflege aufzunehmen, wohlwollend eingestellt; das haben wir ja erst heute wieder gehört.
    Es sollte aber eines unstrittig sein: Wir müssen dafür sorgen, daß Jugendsekten, Fanklubs und reine Geselligkeitsvereine draußen vor bleiben. Dies wird nicht ganz so einfach sein. Ich will an einem Beispiel auf die Gefahren des Mißbrauchs hinweisen. Es darf z. B. nicht möglich sein, daß sich ein Verein zur Förderung der Völkerverständigung unter dem Signum „gemeinnützig" etabliert und daß dann die Vereinsmit-



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    glieder ins Ausland reisen, einige gesellschaftliche oder wie auch immer gestaltete Kontakte durchführen und ihre Reisekosten steuerlich absetzen. Das ist ein Beispiel dafür, was für Gefahren hier in diesem Gesetzesvorhaben liegen, die vermieden werden müssen.
    Wir müssen aufpassen, daß wir nicht die Phantasie anregen und am Ende einen Wildwuchs von gemeinnützigen oder sogenannten gemeinnützigen Idealvereinen erhalten, durch den fast jedes private Hobby steuerlich abzugsfähig wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So wird es kommen! — Opel [SPD]: Sehr richtig!)

    In diesem Zusammenhang ist die Anregung des Bundesrates, eine Gruppe von sonstigen gemeinnützigen Idealvereinen mit enger rechtlicher Begrenzung und mit Einschränkungen beim Spendenabzug zu versehen, durchaus hilfreich. Wir sollten bei den Ausschußberatungen über diesen Vorschlag des Bundesrates nachdenken. Wir helfen damit den kleinen ideell tätigen Vereinen und können damit Mißbrauchsmöglichkeiten ausschließen. Das ist eine Anregung, die wir verfolgen sollten.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Opel [SPD]: Sehr einverstanden!)

    Das Vereinsförderungsgesetz — darüber wurde heute noch nicht gesprochen; aber ich halte das für notwendig, weil ich annehme, daß dieses Thema auch von den Rednern der anderen Fraktionen noch kommt — tastet die Übungsleiterpauschale nicht an, sie wird aber auch nicht erhöht. Hier muß ich einmal sagen, daß entgegen landläufiger Auffassung die Übungsleiterpauschale nach der klaren Gesetzesdefinition ein Betrag ist, bis zu dem Aufwendungsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter steuerfrei bleiben. Es handelt sich also nicht darum, Honorare, Vergütungen, Löhne oder was auch immer steuerfrei zu gewähren. Der Gesetzgeber hat unterstellt, daß der Übungsleiter Aufwendungen hat, die im Regelfall 2 400 DM erreichen. Er wollte ihm lediglich bis zu dieser Höhe aus Verwaltungsvereinfachungsgründen die Nachweispflicht ersparen. Dies ist die gesetzliche Grundlage. Da ist meiner Meinung nach auch kein Raum für eine Erhöhung dieser Pauschale.

    (Büchner [Speyer] [SPD]: Sie haben es doch versprochen! — Sie haben Erwartungen geweckt!)

    — Ich habe dies schon in der vorangegangenen Debatte zu der von Ihnen beantragten Aktuellen Stunde seinerzeit erklärt. Es mag einzelne Aussagen gegeben haben, daß wir uns darum bemühen werden, aber es hat nie eine präzise Zusage gegeben. Zumindest seit dem vergangenen Jahr ist dieses auch ganz deutlich immer wieder von uns betont worden.
    Aber ich will noch darauf aufmerksam machen, daß höhere nachgewiesene Ausgaben, die die Vereine erstatten, steuerfrei erstattet werden können, die Übungsleiterpauschale hier also kein Hindernis ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! Das ist geltendes Recht!)

    Wenn Vereine für Kurse und Ausbildung ihren Übungsleitern mehr geben, können sie auch höhere Beträge steuerfrei erstatten. Man kann nicht einerseits von ehrenamtlichem Engagement sprechen, und dann andererseits auf dem Umweg über die Aufwandsentschädigung steuerfreie Nebenverdienste begründen wollen. Ich sage das einmal in aller Deutlichkeit.
    Im Gesetzgebungsverfahren sollte aber in diesem Zusammenhang die nach meiner Auffassung berechtigte Forderung anderer, z. B. karitativer Organisationen, ebenfalls geprüft werden, ohne daß diese ohne Nachweis ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im selben Umfang gewähren können — nicht müssen, aber können. Dieses Anliegen der karitativen Organisationen sollten wir hier ernst nehmen; denn ich vermag auch keinen sehr großen Unterschied zwischen dem ehrenamtlich nebenberuflichen Übungsleiter im Sportverein und dem ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter einer karitativen Organisation bei der Aktion „Essen auf Rädern" oder sonstwo zu erkennen.

    (Opel [SPD]: Sehr einverstanden, das hatten wir ja vorgeschlagen!)

    Abschließend kann ich mir zu dem leidigen Thema der Erhöhung der Übungsleiterpauschale — gerade auch auf Ihre Zwischenrufe hin — die Bemerkung nicht verkneifen, daß die SPD bis zum berühmten Jahr 1982 entsprechende Anträge der CDU/CSU-Opposition jeweils abgelehnt hat. Da kamen laufend Anträge.

    (Poß [SPD]: Wie haben Sie denn damals als FDP votiert?)

    — Wir waren ja an beiden Regierungen beteiligt, Herr Kollege Poß, wie Sie wissen, und daher wissen Sie auch, wie unsere Haltung gewesen ist. Sie ist immer konstant gewesen.
    Nun aber zu dem, was Kollege Spilker als das A und O — ich würde es als das Herzstück der Reform hier im Vereinsförderungsgesetz bezeichnen — sieht; das ist die Vereinfachung beim Verwaltungsaufwand unserer Sportvereine. Zunächst muß ich Ihnen ganz ehrlich sagen, daß ich froh bin, daß die Vorstellungen Baden-Württembergs über eine pauschale Abgeltung von Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer vom Tisch sind; denn wir Freien Demokraten hätten dabei nicht mitmachen können. Wir hätten dies nicht gegenüber denen, die ihren Lebensunterhalt aus ihrer Tätigkeit in Handel und Gastronomie bestreiten müssen, verantworten können. Erfreut bin ich, daß die Sportvereine und die Sportbünde mittlerweile, seitdem dieser Gesetzentwurf am Markte ist, anerkennen, daß wir hier eine gewaltige Leistung für ihre vielen Vereine erbringen.
    Ich weiß als Steuerberater — und ich bin auch in der praktischen Beratung von Sportvereinen tätig — um die Abgrenzungsprobleme der Kassierer und Vorstände, um die Zuordnung zu den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, den Zweckbetrieben, den ideellen Bereichen und um alles, was wir hier auch an Grauzonen haben. Ich bin froh, daß wir hier dieses Herzstück auf eine sinnvolle vernünftige Weise in diesem Gesetzentwurf geregelt haben. Die Vereinskas-



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    sierer werden in Zukunft ihre Einnahmen und Ausgaben wie immer ordnungsgemäß aufzeichnen müssen — dies ergibt sich schon aus dem Vereinsrecht und selbstverständlich auch aus dem Umsatzsteuerrecht — und dann einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, bei der sie die Vorsteuerpauschale mit 7 % absetzen können. Einfacher konnten wir es nicht machen. Aber so einfach wollten wir es machen. Dies ist erfreulicherweise gelungen.
    Nun muß ich als Praktiker wiederum sagen — wenn Wettbewerbsgründe gegen die 60 000-DM-Grenze erhoben werden, mit dem Argument, die Grenze sei zu hoch — , daß die Praxis im Verein ja heute so aussieht, daß bis zu dieser Umsatzgrenze in aller Regel die Vereine auch bisher keine Steuern bezahlen, und zwar deswegen — ich will es noch einmal ganz kurz schildern, dieses Verfahren ist ja bekannt — weil hier, wenn die Grenze von bisher 5 000 DM bei den Gewinnen überschritten wird, dann die Mitarbeiter aus dem Verein beim Vereinsfest mit einem Aushilfslohn entlohnt werden, der pauschal mit 10 To versteuert wird. Das Vereinsmitglied spendet es wieder zurück. Auf diese Weise wird der Gewinn unter die Grenze gedrückt, mit dem witzigen Ergebnis, daß der Staat 10 % Lohnsteuer bekommt, und dann hinnimmt, daß zum individuellen höheren Steuersatz derselbe Betrag als Spende abgesetzt wird. Dies ist aus Sicht des Fiskus wirklich ein Schildbürgerstreich.
    Das ist die Praxis. Wir wollen keine Verbesserung und keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Besteuerung der Vereinsgastronomie und den sonstigen Aktivitäten erreichen. Aber wir erkennen an, daß diese Grenze von 60 000 DM auch wirklich eine zutreffende Grenze ist. Dies zeigt die Tatsache, daß 90 % der Vereine darunter fallen. Steuerlich rechnet sich hier für den Fiskus nichts. Auch aus wettbewerbspolitischer Sicht ist diese Grenze nach meiner Auffassung akzeptabel.
    Für die größeren Vereine — das wurde schon erwähnt — sind die Anhebung des Freibetrags bei der Körperschaftsteuer von 5 000 auf 7 500 DM und die Erhöhung der Freigrenze von ebenfalls bisher 5 000 auf jetzt 7 500 DM eine sinnvolle Maßnahme; diese Anpassung an gestiegene Freibeträge auch im Bereich der Einkommensteuer ist gerechtfertigt. Aber wir sind der Meinung, daß aus Wettbewerbsgründen diese Vereine wie bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Ich sage Ihnen auch aus der Erfahrung in der Praxis, daß die Vereine in aller Regel so organisiert sind, daß sie ohne allzu große Schwierigkeiten mit dem Verwaltungsaufwand fertig werden können. Dieser Verwaltungsaufwand muß ihnen unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten zugemutet werden. Ich glaube, sie können auch gut damit leben.
    Unser Motto bei diesem Gesetzentwurf ist und wird bei der weiteren Beratung sein: einerseits weitestgehende Wettbewerbsneutralität herzustellen und andererseits ehrenamtliche Tätigkeit in gemeinnützigen Vereinen nicht mit komplizierten steuerrechtlichen Vorschriften zu vermiesen. Wir Freien Demokraten stehen zu diesem Ziel und werden unter diesem Gesichtspunkt die Beratungen aufnehmen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)