Rede:
ID1113406100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Opel.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/134 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen ehemaligen Hohen Kommissar der US-Regierung in Deutschland, John Jay McCloy . . . . 9835 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Ahrens und Bayha 9835 B Erweiterung der Tagesordnung . 9835C, 9881 A Absetzung des Punktes 14 — Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten — von der Tagesordnung 9836 A Abwicklung der Tagesordnung 9881 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache 11/4118) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München-Bogenhausen, Möhlstraße 3, gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/4067 (neu)) 9836 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/3920) 9836 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 1988 (Drucksache 11/3998) 9836 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau (Drucksache 11/3256) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (Drucksache 11/4085) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sofortprogramm für eine aktive Wohnungspolitik (Drucksache 11/4083) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Müntefering, Reschke, Conradi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Förderung des Städtebaus (Drucksachen 11/344, 11/1443) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zur Einpassung der Einzelhandelsnutzung in das übergeordnete Gesamtsystem der städtischen Entwicklung (Drucksachen 11/1645, 11/3693) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen aus dem Besitz des Bundes (Drucksachen 11/2570, 11/4147) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für die bundeseigene „Elefantensiedlung" in Neu-Ulm (Drucksachen 11/2571, 11/4148) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen des bundeseigenen Salzgitter-Konzerns (Drucksachen 11/2569, 11/4149) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologische und soziale Offensive gegen Wohnungsnot (Drucksache 11/4181) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschiebung der Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt und der Aufhebung der Steuervergünstigungen für gemeinnützige Wohnungsunternehmen um drei Jahre (Drucksache 11/4203) Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9837 C Müntefering SPD 9840 A Gattermann FDP 9842 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9845 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 9847 A Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 9851 A Conradi SPD 9851 B Grünbeck FDP 9854 D Frau Teubner GRÜNE 9855 C Dörflinger CDU/CSU 9856 C Menzel SPD 9858 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 9860 C Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) (Drucksache 11/4176) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksache 11/390) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Büchler (Hof), Dr. Apel, Dr. Spöri, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts (Drucksache 11/1334) Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 9863 C Opel SPD 9865 A Spilker CDU/CSU 9867 B Hüser GRÜNE 9869 A Rind FDP 9871 A Büchner (Speyer) SPD 9873 C Dr. Grünewald CDU/CSU 9875 D Tillmann CDU/CSU 9877 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses: Übersicht 10 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/3867) . . 9879B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 101 und 102 zu Petitionen (Drucksachen 11/4135, 11/4136) 9879 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 106 zu Petitionen (Drucksache 11/4206) 9879 C Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/4003, 11/4156) 9879 D Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Aufhebbaren Einhundertundsechsten Verordnung zur Änderung der Einfuhr- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 III liste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen 11/3809, 11/4065) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Aufhebbaren Einundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/3912, 11/4066) 9879 D Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 12 — Humanitäre Hilf s-maßnahmen im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe (Drucksachen 11/3804, 11/4076) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 — Kindergeld (Drucksachen 11/3709, 11/4077) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — Hj. 1988 (Drucksachen 11/3796, 11/4078) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 53 — Landabgaberente (Drucksachen 11/3733, 11/4079) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe (Drucksachen 11/3734, 11/4080) . . . 9880C Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Eigen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Richter, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksachen 11/3596, 11/4089) 9880 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1989 (Drucksachen 11/4027, 11/4221, 11/4222) Müller (Wesseling) CDU/CSU 9881 C Frau Steinhauer SPD 9883 B Heinrich FDP 9885 A Frau Unruh GRÜNE 9886 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9886 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und zur Änderung von Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (KOV-Anpassungsgesetz 1989) (Drucksachen 11/4178, 11/4210) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 9888 B Frau Weiler SPD 9889 C Louven CDU/CSU 9891 A Frau Unruh GRÜNE 9892 B Heinrich FDP 9893 B Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zehn Jahre danach — offene Fragen und politische Lehren aus dem „Deutschen Herbst" (I) hier: Tatsächliche Bedrohung des demokratischen Rechtsstaates im Jahre 1977 sowie: Abbau demokratischer Errungenschaften (Drucksachen 11/1533, 11/3324) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Zehn Jahre danach — offene Fragen und politische Lehren aus dem „Deutschen Herbst" (II) hier: Verpaßte Chancen und heutige Möglichkeiten einer friedlichen Lösung und Deeskalation (Drucksachen 11/1534, 11/3325) Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9894 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 9896 B Dr. Nöbel SPD 9897 D Dr. Hirsch FDP 9899 C Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 9901 B Frau Weyel SPD (zur GO) 9902 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9902 D Duve SPD (Erklärung nach § 31 GO) . . 9904 A Wüppesahl fraktionslos 9904 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Deutschlandpolitik und Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Drucksache 11/4209) Bohl CDU/CSU (zur GO) 9906B Lintner CDU/CSU 9906 C Büchler (Hof) SPD 9907 D Hoppe FDP 9909 D Frau Hensel GRÜNE 9911D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 9913 C Dr. Schmude SPD 9914 D Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 9917 A Hiller (Lübeck) SPD 9919 A Schäfer, Staatsminister AA 9920 A Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache 11/4177) Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . . 9921D Dr. Wieczorek SPD 9922 B Dr. Fell CDU/CSU 9924 D Frau Frieß GRÜNE 9925 D Gattermann FDP 9926 D Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechtsverletzungen in der Tschechoslowakei (Drucksache 11/4208) Lowack CDU/CSU 9928 C Duve SPD 9930 B Dr. Hoyer FDP 9932 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9933 B Schäfer, Staatsminister AA 9934 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Hornhues, Frau Geiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Hoppe, Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Feldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Die besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für Namibia und alle seine Bürger zu dem Antrag der Abgeordneten Toetemeyer, Verheugen, Dr. Ehmke (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unabhängigkeit für Namibia zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksachen 11/3934, 11/3996, 11/1845, 11/4205) Toetemeyer SPD 9936 A Dr. Hornhues CDU/CSU 9937 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9938 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9939 C Schäfer, Staatsminister AA 9940 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gemeinsames Programm von Bund und Ländern zur Fortsetzung der Öffnungspolitik an den Hochschulen (Drucksache 11/4141) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Gemeinsames Hochschulsonderprogramm von Bund und Ländern zur Erweiterung der Ausbildungskapazität in besonders belasteten Studiengängen (Drucksache 11/4223) Kuhlwein SPD 9941 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 9943 B Wetzel GRÜNE 9945 B Neuhausen FDP 9946 C Kastning SPD 9947 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 9948 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Krieger, Frau Beck-Oberdorf, Frau Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen im Schwangerschaftskonflikt (Drucksache 11/2422) Frau Krieger GRÜNE 9950 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 9952 A Dr. de With SPD 9953 C Funke FDP 9955 C Engelhard, Bundesminister BMJ 9956 C Frau Saibold GRÜNE (zur GO) 9957 C Nächste Sitzung 9958 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9959* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1989 9835 134. Sitzung Bonn, den 16. März 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Frau Adler SPD 17. 03. 89 Dr. Ahrens SPD 17. 03. 89 * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 17. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17. 03. 89 * * Büchner (Speyer) SPD 16. 03. 89 * Frau Conrad SPD 16. 03. 89 Dreßler SPD 17.03.89 Egert SPD 17.03.89 Frau Eid GRÜNE 17. 03. 89 * * * Gansel SPD 17.03.89 Frau Geiger CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Genscher FDP 17.03.89 Dr. Glotz SPD 17. 03. 89 Dr. Hauff SPD 17. 03. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 17. 03. 89 Heimann SPD 17.03.89 Dr. Holtz SPD 17. 03. 89 * * * Hoss GRÜNE 17.03.89 Irmer FDP 17. 03. 89 * * * Kalisch CDU/CSU 16.03.89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Kiechle CDU/CSU 16. 03. 89 Kittelmann CDU/CSU 17. 03. 89 * * Klein (Dieburg) SPD 17. 03. 89 Klein (München) CDU/CSU 17. 03. 89 Koltzsch SPD 17. 03. 89 Dr. Kreile CDU/CSU 16. 03. 89 Lamers CDU/CSU 16. 03. 89 Lutz SPD 17. 03. 89 Frau Luuk SPD 17. 03. 89 * Meneses Vogl GRÜNE 17. 03. 89 Mischnick FDP 17. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 17. 03. 89 * Peter (Kassel) SPD 17. 03. 89 Reddemann CDU/CSU 17. 03. 89 * Repnik CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Reuschenbach SPD 17. 03. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 17. 03. 89 (Quickborn) Schmidt (München) SPD 16. 03. 89 * * Schmidt (Salzgitter) SPD 17. 03. 89 * * * Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Dr. Sperling SPD 17. 03. 89 Dr. Stercken CDU/CSU 17. 03. 89 * * * Timm FDP 17. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 17. 03. 89 * * * Dr. Unland CDU/CSU 17. 03. 89 * Dr. Vogel SPD 16. 03. 89 Wartenberg (Berlin) SPD 17. 03. 89 Zeitler SPD 17. 03. 89
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hansjörg Häfele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung, das Vereinsförderungsgesetz, vor. Mit diesem Gesetzentwurf werden großzügige Lösungen in schwierigen Fragen angeboten, bei denen ein mehrfaches Spannungsverhältnis besteht.
    Zum einen wollen sich unsere Vereine natürlich wirtschaftlich betätigen, um die Mittel für ihren gemeinnützigen Zweck möglichst aufzustocken und zu verwenden. Auf der anderen Seite stehen sie damit natürlich im Wettbewerb mit mittelständischen Betrieben, die möglichst unter gleichen Bedingungen am Markt auftreten möchten.
    Ein anderes Spannungsverhältnis: Zum einen wollen die Vereine möglichst viele Spenden erhalten — deswegen auch steuerliche Spendenabzugsfähigkeit — , wiederum um ihre gemeinnützigen Zwecke zu fördern. Auf der anderen Seite muß das natürlich zu anderen Abzugsmöglichkeiten in Vergleich gesetzt werden, die das Steuerrecht gewährleistet, etwa zu Unterhaltszahlungen, etwa auch zum Kinderfreibetrag.
    Warum ist der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung hier vorlegt, großzügig angelegt? Die Bundesregierung will damit das verdienstvolle Wirken unserer Vereine und der in ihnen ehrenamtlich tätigen Bürger anerkennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Wird aber auch Zeit!)

    Dieses gemeinnützige Wirken ist auch gesellschafts-
    und staatspolitisch erwünscht. Dies gilt für die rein selbstlosen, karitativen Vereine sowieso, aber darüber hinaus auch für die anderen Vereine, die gemeinnützig sind; denn sie üben einen Dienst an der und für die Gemeinschaft aus. Die Vereine haben eine gemeinschaftsbildende Kraft. Denken wir allein an die Jugendbetreuung! Was hier in den Vereinen teilweise geleistet wird, könnte kein Staat ersetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wenn die Vereine diese Aufgaben nicht erfüllen würden, würde der Ruf nach dem Staat und nach noch mehr staatlichen Ausgaben um so lauter.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Deshalb dieser großzügige Gesetzentwurf. Er bietet vor allem eine durchgreifende Verwaltungsvereinfachung für die Vereine selbst. Rund 90 % aller unserer Vereine werden von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer praktisch nicht mehr erfaßt werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wenn nicht noch mehr!)

    Es gibt aber auch eine Vereinfachung für die ehrenamtlichen Kräfte, die damit eine Erleichterung in ih-



    Parl. Staatssekretär Dr. Häfele
    rem Geschäft haben, etwa für die Kassierer, die es künftig viel leichter haben werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das einzig vernünftige Gesetz!)

    Die wichtigsten Verbesserungen, die wir bieten, sind folgende.
    Erstens. Eine Besteuerungsgrenze von 60 000 DM für die Summe aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe wird eingeführt. Das ist eine durchgreifende und großzügige Verwaltungsvereinfachung. In der Regel rund 90 %, ich sagte es schon, der Vereine werden mit der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer nichts mehr zu tun haben. Auch die schwierigen Aufteilungen bei den verschiedenen Tätigkeiten eines Vereins werden nicht mehr zu erfolgen haben.
    Zweitens. Dies ist vor allem für größere Vereine, die teilweise meinen, sie hätten keinen Nutzen. Aber das trifft nicht zu. Auch sie haben einen Nutzen. Die Verrechnungsmöglichkeiten zwischen Gewinnen und Verlusten aus verschiedenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist eine weitere wichtige Vereinfachung.
    Drittens gibt es darüber hinaus noch um 50 % erhöhte Freibeträge sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch bei der Gewerbesteuer.
    Viertens haben wir eine Zweckbetriebsgrenze von ebenfalls 60 000 DM im Jahr für sportliche Veranstaltungen, — auch eine Vereinfachung für weitaus die meisten Vereine.
    Fünftens wird auch die bisherige Überschußgrenze für kulturelle Veranstaltungen beseitigt, — auch eine Vereinfachung.
    Außerdem wird die Zweckbetriebseigenschaft geselliger Veranstaltungen abgeschafft.
    Schließlich soll das dem Wettbewerbsgedanken durchaus Rechnung tragen, weil insoweit eine wirtschaftliche Betätigung vorliegt. Dann wird noch ein Angebot an die kleinen Vereine, die unter der Grenze von 60 000 DM sind, gemacht, die Vorsteuer wahlweise zu pauschalieren.
    Das sind alles in allem doch sehr durchgreifende und wirksame Vereinfachungsmaßnahmen. Vor allem für die Vereine und ihre ehrenamtlichen Vereinsvorstände besteht künftig nicht mehr die Notwendigkeit, da und dort umständliche und zweifelhafte Gestaltungen vorzunehmen, also etwa Entlohnung von ehrenamtlicher Tätigkeit mit anschließender Rückspende, mit allen Verrenkungen und Zwielichtigkeiten, die damit oft verknüpft sind; das wird künftig nicht mehr notwendig sein.
    Weil der Gesetzentwurf großzügig ist, haben wir allerdings die Bitte, daß bei der wirtschaftlichen Betätigung nicht mehr draufgesattelt werden darf. Es gibt im Bundesrat einen Antrag in diese Richtung. Wir können nicht großzügig pauschalieren — was wir tun — und dann noch einige wirtschaftliche Betätigungen gleichsam außen vorlassen, praktisch addieren. Das würde zu weit gehen. Denn wir müssen immer an den Wettbewerb denken, den die Vereine mit mittelständischen Betrieben haben.
    Der Gesetzentwurf nimmt auch eine gewisse Ausweitung der Gemeinnützigkeit vor. Aber damit von vornherein klar ist: Es kann sich hierbei nur um vergleichbare neue Tätigkeiten handeln, die mit bisher schon als gemeinnützig anerkannten Tätigkeiten wirklich zu vergleichen sind. Denn in der Vergangenheit hatten wir ja die Nichtstimmigkeiten, die uns immer Kummer machten. Auf der einen Seite war z. B. Pferdezucht anerkannt, Kleintierzucht nicht; Schach war anerkannt, Skat nicht. Das kann nicht befriedigen. Der Entwurf folgt Anträgen, die zweimal im Bundesrat gestellt wurden und die auch die SPD-Opposition gestellt hat, und zwar am 25. November 1987, nämlich daß auch die Pflanzen- und Kleintierzuchtvereine unter die Gemeinnützigkeit fallen. Hierüber besteht Übereinstimmung im Bundesrat und zwischen allen Fraktionen dieses Hauses. Nur muß man sich darüber im klaren sein, daß damit vergleichbare Tätigkeiten natürlich ebenfalls so behandelt werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das ausdrücklich im Gesetz oder nur in der Begründung steht, weil die Aufzählung im Gesetz nur beispielhaft ist und damit alle vergleichbaren Tätigkeiten eben gleichbehandelt werden müssen.
    Es muß aber klar bleiben: Nicht jeder fällt darunter. Es bleibt die Vorschrift der Abgabenordnung bestehen, daß die Allgemeinheit gefördert werden muß. Diese Vorschrift der Abgabenordnung gilt auch künftig. Reine Geselligkeitsvereine können natürlich nicht als gemeinnützig anerkannt werden.
    Es hat auch eine kritische Diskussion zum Spendenabzug gegeben. Das kann man gut verstehen, weil darin ein Problem steckt. Es wird auf die Mißbrauchsmöglichkeiten hingewiesen; die Sorge ist vorhanden. Nur eines muß klar sein: Die jetzt beschränkt neu zugelassenen gemeinnützigen Vereine müssen auch beim Spendenabzug mit den bisherigen gleichbehandelt werden. Man kann hier nicht zweierlei Maß anwenden. Wir können nicht sagen: Weil sie jetzt zufällig in der Vergangenheit schon anerkannt waren, behalten sie den Spendenabzug, und die neuen bekommen es nicht. Was vergleichbar ist, muß gleichbehandelt werden.
    Wir setzen das Vertrauen in die ehrenamtlichen Kräfte der Vereine, daß sie alles tun, um nicht Mißbrauchsmöglicheiten zu schaffen und hier Mißbräuche einreißen zu lassen, die den guten Zweck dieses Vereinsförderungsgesetzes ins Gegenteil verkehren würden. Auf jeden Fall ist eine durchgreifende Reform des Spendenrechts mit diesem Gesetzentwurf nicht beabsichtigt. Das schaffen wir in diesem Rahmen auch nicht.
    Wir dürfen diesen Gesetzentwurf nicht mit anderen Wünschen überfrachten. Teilweise hat der Bundesrat einige Ausweitungen beschlossen. Das sollten wir nicht machen. Wir sollten uns auf den Hauptsinn des Gesetzes konzentrieren: Vereinfachung für weitaus die meisten Vereine und Beseitigung von Unstimmigkeiten.
    Ich wäre dem Hohen Hause dankbar, wenn die Beratungen so zügig vor der Sommerpause zu Ende geführt werden könnten, daß wir die Bestimmungen noch vor der Sommerpause im Gesetzblatt veröffentlichen können, um — wie es die Bundesregierung seit



    Parl. Staatssekretär Dr. Häfele
    Jahren gesagt hat — zeitgleich mit der Steuerreform 1990 diese Steuervereinfachung zu haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Opel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Opel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung soll das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern und vereinfachen. Diese Zielsetzung wird von uns ausdrücklich begrüßt.

    (Büchner [Speyer] [SPD]: Das war aber auch höchste Zeit!)

    Es ist sicherlich so, Herr Staatssekretär Dr. Häfele, daß das Gemeinnützigkeitsrecht äußerst komplex ist. Ein Indiz dafür ist allein der Umfang des Gutachtens der Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts vom 24. März letzten Jahres, das weit über 500 Seiten umfaßt. Bei dieser schwierigen Materie ist es nicht verwunderlich, daß Maßnahmen, die der Vereinfachung und der besseren Handhabbarkeit dienen sollen, zugleich neue Probleme aufwerfen. Wir haben darüber jüngst in der Presse einiges an beispielhaften Darstellungen lesen können; und ich bin noch nicht einmal sicher, ob diese Darstellungen alle Extrembeispiele beinhalten.
    Für uns ist eines klar: daß der Gesetzentwurf auf jeden Fall eine Ausweitung des Gemeinnützigkeitsrechts bietet, nicht aber in jedem Fall eine Verbesserung und Vereinfachung.
    Unsere größte Sorge gilt der Tatsache, daß allein durch die Ausdehnung des Gemeinnützigkeitsbegriffs Steuerausfälle von über 100 Millionen DM pro Jahr vorprogrammiert sein sollen. Ich bezweifle, ob sich der Finanzminister bei seiner Schätzung der Mindereinnahmen besonders wohl fühlte.
    Eines möchte ich allerdings trotz aller Bedenken und Kritik als unsere Grundhaltung deutlich zum Ausdruck bringen: Wir Sozialdemokraten haben uns stets eindeutig für eine verstärkte Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten und Aktivitäten eingesetzt. Das wird auch so bleiben.
    Dafür möchten wir auch ganz bewußt das finanzpolitische Instrumentarium einsetzen.

    (Nelle [CDU/CSU]: Als wir in Ihrer Zeit die Anträge stellten, haben Sie die abgelehnt!)

    — Nein, Herr Kollege, das ist, wie Sie wissen, nicht der Fall.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Das führt natürlich zu steuerlichen Folgen; das ist klar. Insoweit stimme ich Ihnen zu. Allerdings bewegen sich hier Steuererleichterungen, die im wesentlichen vom Bund getragen werden müssen, möglicherweise in gewissem Maße gegenläufig zu Zuschüssen von Gemeinden, Ländern und Kreisen.
    Vor allem geht es uns dabei um die angemessene Förderung unserer jungen Sportlerinnen und Athleten. Uns geht es auch um die Förderung kultureller, wissenschaftlicher und anderer ideeller Tätigkeiten. Daneben ist die Öffnung der Förderung für die dem Sport nahestehenden Tätigkeiten und für sinnvolle Freizeitbetätigungen sowie ähnliche Zwecke grundsätzlich nicht abwegig. Wir unterstützen auch eine an praktischen Überlegungen orientierte Lösung. Wir wollen insbesondere auch den gesellschaftlichen Wert des ehrenamtlichen Elements in unseren Vereinen sichtbar anerkennen.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Darüber hinaus begrüßen wir die erweiterte Gleichbehandlung vergleichbarer Vereinszwecke — das haben Sie bereits dargestellt — , so z. B. die Gleichbehandlung von Kleingärtnern und Pflanzenzüchtern. Das liegt offenbar sehr nahe beieinander.
    Dadurch entstehen natürlich besondere Differenzierungsprobleme und selbstverständlich auch neue Abgrenzungsschwierigkeiten. Für uns ist jedoch entscheidend, daß sich für unsere gesellschaftlich engagierten Bürger die steuerliche Behandlung ihres Sportvereins oder ihres Züchtervereins oder auch ihres Briefmarkensammelvereins als eine ganz wichtige, sie persönlich unmittelbar betreffende Frage darstellt.
    Vor dem Hintergrund unserer eigenen weitgehenden Forderungen — da stimme ich Ihnen zu, Herr Kollege — und unserer grundsätzlichen Bereitschaft, eine Verbesserung und Vereinfachung des Vereinsförderungsgesetzes mitzutragen, möchte ich jedoch auf folgendes hinweisen.
    Für uns alle hier im Hohen Hause muß klar sein, daß wir damit eine erweiterte Subventionsverpflichtung der öffentlichen Hand eingehen. Für uns muß klar sein, daß wir den gemeinnützigen Vereinen erlauben, ihre Gewinne aus wirtschaftlichen Betätigungen bis zu einer gewissen Obergrenze nicht mehr zu versteuern. Damit erfolgt zweifelsohne eine gewisse Verquickung von ideeller und wirtschaftlicher Vereinsaktivität.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat der Staatssekretär gerade ausgeführt!)

    Das führt mich zu der Befürchtung, daß es, wenn wir nicht aufpassen — das wird noch die Arbeit in den Ausschüssen sein — , dazu kommen kann, daß die kommerziellen Aktivitäten im Vereinsbereich immer mehr Platz greifen. Das dürfte nicht zwangsläufig der Absicht entsprechen, unser Gemeinnützigkeitsrecht zu verbessern.
    Bezeichnend ist für mich auch, Herr Staatssekretär Dr. Häfele, daß Sie einmal zwischen altruistisch-gemeinnützigen und sonstigen gemeinnützigen Vereinen sachgemäß unterschieden haben. Erstere sind Vereine, in denen die Arbeit für öffentliche Aufgaben insbesondere durch ehrenamtliche Kräfte geleistet wird. Während die genannte Sachverständigenkommission primär diese altruistisch-gemeinnützigen Vereine fördern wollte, möchte jetzt die Bundesregierung auch alle anderen gemeinnützigen Vereine mit den gleichen Steuervorteilen und Besteuerungsvorteilen ausstatten. Wir Sozialdemokraten tragen diese großzügige Regelung im Grundsatz mit, und zwar deswegen, weil sie insbesondere unseren Sportverei-



    Opel
    nen zugute kommt und außerordentlich wichtige gesellschaftliche Aufgaben in unserem Land fördert.
    Wir entwickeln uns — das entspricht durchaus sozialdemokratischer Sicht des Menschen — in Richtung auf eine ausgedehnte Freizeitgesellschaft. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn sinnvolle Freizeitbeschäftigungen auch steuerlich bevorzugt behandelt werden. Allerdings kann die steuerliche Förderung nicht so weit gehen, daß sie mehr ist als eine steuerliche Entlastung mit Anerkennungscharakter.
    Ich möchte nun zu einigen Problembereichen Stellung nehmen, die uns in den Ausschußberatungen sicherlich noch gemeinsam intensiv beschäftigen werden.
    Erstens. Wir müssen feststellen, daß es durchaus konkurrierende Förderungsziele gibt. Zum Beispiel ist die Förderung von Motorsportvereinen oder Sportfliegervereinigungen durchaus in Konkurrenz zu unseren Umweltzielen zu sehen. Es ist deshalb nicht unproblematisch, solche Sportarten zu fördern, obwohl dies heute, wie wir alle wissen, gängige Praxis ist.
    Zweitens. Die Erleichterungen für wirtschaftliche Betätigungen können, wie ich schon andeutete, zu Mißbräuchen führen. Grundsätzlich sollen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auch künftig steuerpflichtig bleiben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt eine faktische Besteuerungsgrenze für sich wirtschaftlich betätigende Vereine von 60 000 DM pro Jahr ein. Damit, so führt die Bundesregierung an — Sie haben es genannt, Herr Staatssekretär — , würden rund 90 % der Vereine von der Besteuerung ausgenommen. Ich befürchte auch hier Mißbrauchsmöglichkeiten, da man „kleine Vereine" auch konstruieren könnte und somit durch Aufteilung oder Gründung kleinerer Vereine der Besteuerungspflicht entgehen könnte.
    Drittens. Für die Umsatzsteuer soll jeweils das Vorjahresergebnis der Umsätze maßgeblich sein. Das kann dazu führen, daß bei wirtschaftlicher Betätigung eines Vereins auch dann keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn der aktuelle Umsatz im laufenden Jahr die 60 000 DM-Grenze deutlich überschreitet. Man muß hier aufpassen, daß nicht ein Zwei-Jahres-Rhythmus in Gang gesetzt wird, der einer Springprozession gleicht. Meine Damen und Herren, wenn wir Wege für finanzielle Erleichterungen für unsere Bürger schaffen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn unsere Bürger diese Wege auch annehmen. Das haben sie in der Vergangenheit immer getan. Das ist völlig legitim. Wir müssen — das ist unsere Verpflichtung — , in den Ausschüssen darauf achten, daß solche Wege nicht in einer Weise eröffnet werden, daß sie zu sehr ein Angebot zu Mißbräuchen sind.
    Viertens. Eine weitere Mißbrauchsmöglichkeit berührt die Umwidmung von Vereinsbeiträgen in steuerabzugsfähige Spenden. So könnte ich mir vorstellen, daß in Zukunft Vereine, die sich derzeit noch durch hohe Mitgliedsbeiträge auszeichnen, in Zukunft eher auf die Spendenbereitschaft ihrer Mitglieder setzen und damit ihre Mitgliedsbeiträge zu Lasten des Fiskus reduzieren.
    Fünftens. Es besteht weiterhin die Gefahr der Disparität zwischen den steuerlich geförderten Freibeträgen. Sie haben darauf hingewiesen, daß steuersystematisch — darauf möchte ich im Augenblick nicht eingehen, obwohl dieses gerade bei der Union zu sehr heftigen Diskussionen führt — die Grenze des Kinderfreibetrages sicherlich ein Problem ist, das man in die Gesamtbetrachtungen einbeziehen muß. Hierzu gehört sicherlich auch der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellen soll. In den steuerlichen Bevorzugungen müssen wir eine Parität zwischen den einzelnen steuerlichen Behandlungen von förderungswürdigen bzw. anzuerkennenden Tätigkeiten sicherstellen.
    Sechstens. Ein anderes Problem berührt die steuerliche Berücksichtigung geldwerter Leistungen. Darauf möchte ich besonders eingehen. Es ist schwer einzusehen, wieso nur materielle bzw. finanzielle Spenden steuerlich Berücksichtigung finden. Es wäre durchaus zu überlegen, ob die tätige Hilfeleistung — beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz — mit einer fiktiv anzurechnenden Vergütung meinetwegen mit einem Stundenbetrag bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr steuerabzugsfähig sein sollte.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Wie willst du das denn machen?)

    Diese wirklich gemeinnützige Tätigkeit würde, da schon kein Entgelt gezahlt wird, wenigstens vom Staat als solche anerkannt und gleichwertig in den Kreis der staatlich mit Steuersubvention geförderten Tätigkeiten aufgenommen. Über die Praxis, wie man das tun sollte, Herr Kollege — ich möchte den Zwischenruf aufnehmen — , sollten wir uns im Ausschuß unterhalten. Aber wir sollten dieses Problem anerkennen und aufnehmen; denn genau diejenigen, die kein Geld bekommen, sollten aus meiner Sicht besonders gefördert werden.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Der nächste Schritt ist, daß sie Geld verlangen!)

    — Es mag durchaus sein, daß hier finanzielle Leistungen erzielt werden können, Herr Dr. Faltlhauser; das möchte ich überhaupt nicht in Abrede stellen. Nur, wir haben das ja schon, und das wird steuerlich gefördert, während die geldwerten Leistungen eben nicht gefördert werden. Darin erblicke ich eine Disparität.
    Siebtens. Letztlich besteht die Besorgnis, daß ein gewisser Wettlauf auf Spendenbescheinigungen einsetzen könnte. Diese Konkurrenzsituation könnte dazu führen, daß bei einem im Prinzip feststehenden Spendenaufkommen sich einige gemeinnützige Vereine oder Vereinigungen gegenseitig Teile des Kuchens abjagen wollen. Dies aber würde dem Gedanken der Gemeinnützigkeit und des sozialen Engagements diametral widersprechen.
    Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Gesetzentwurf entspricht unseren Intentionen; die angeführten Probleme müssen aber noch intensiv aufgearbeitet werden. Dazu hat uns auch der Bundesrat einige bemerkenswerte Fingerzeige gegeben, und diese müssen wir in Zukunft aufgreifen. Ich bin der Überzeugung, daß wir uns nochmals mit dem Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission intensiv beschäftigen müssen.



    Opel
    Ich möchte noch ein Wort zur angeblichen Vereinfachung bei kleinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sagen. Wenn der Umsatz in die Nähe von 60 000 DM pro Jahr kommt, müssen auch diese Vereine eine Rechnungslegung vornehmen, weil sonst niemand entscheiden kann, ob es über 60 000 oder unter 60 000 DM sind.
    Hier empfehle ich, über einen gleitenden Übergang zu diskutieren, damit dort keine Schärfe hineinkommt, die letztlich keine Erleichterung für unsere Vereine bedeutet.
    Ich gebe darüber hinaus zu überlegen, ob in den Gesetzentwurf nicht die lange erwartete Neuregelung des Spendenrechts zumindest ansatzweise dadurch aufgenommen werden sollte, daß Spenden für eindeutig gemeinnützige, z. B. karitative Zwecke, mindestens bis zu einem Sockelbetrag, z. B. 2 500 DM für Ledige und 5 000 DM für Ehepaare, steuerlich Berücksichtigung finden können.
    Herr Kollege Dr. Häfele, große Sorgen habe ich allerdings wegen Ihres Zeitplanes. Es hat sich gezeigt, daß die Union alleine wegen Ihres Wahlversprechens zum Kindergeld im Augenblick ganz große Probleme hat. Ich hoffe sehr, daß die Koalitionsfraktionen die Kraft haben, die derzeitige tiefe Krise wenigstens dahin gehend zu überwinden, daß sie diese überfällige Reform mit uns so schnell wie möglich durchziehen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und des Abg. Nelle [CDU/CSU])