Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Umweltgutachten 1987 nimmt auch zu den ökonomischen Aspekten des Umweltschutzes Stellung. Das gibt mir die Gelegenheit, abschließend auf den Beitrag der Wirtschaftspolitik für den Umweltschutz aufmerksam zu machen. Das alte Schlagwort vom „unauflöslichen Widerspruch" zwischen Ökonomie und Ökologie ist inzwischen einer realistischeren Betrachtungsweise gewichen. Gerade die Beiträge der Kollegen Baum und Töpfer, aber auch in Ansätzen der des Kollegen Lennartz weisen darauf hin: Erfolgreiche Umweltpolitik, meine Damen und Herren, ist eine entscheidende Grundlage für künftiges Wirtschaften. Umweltpolitische Ziele müssen deshalb Bestandteil des ordnungspolitischen Rahmens der Marktwirtschaft sein.
Eine rationale Umweltpolitik muß die Rückwirkungen auf die Wirtschaft berücksichtigen. Nur so besteht die Möglichkeit, die Marktkräfte aktiv für das Aufspüren neuer umweltpolitisch und wirtschaftlich sinnvoller Lösungen zu nutzen. Wir schätzen, daß die Kosten für den Umweltschutz, als Anteil am Volksanteil gemessen, sich gegenwärtig auf etwa 3 % oder auf eine Größenordnung von 50 Milliarden DM belaufen.
Da die Ressourcen, meine Damen und Herren, die im Umweltschutz gebunden werden, anderen Produktionen entzogen sind, besteht bei Umweltschutzmaßnahmen immer eine Verwendungskonkurrenz zwischen einem Mehr an Gütern und Dienstleistungen einerseits und einer verbesserten Umweltqualität andererseits. Eine Politik, die diese Kosten durch neue Maßnahmen erhöht, bedarf deshalb der Bereitschaft aller Beteiligten, in gleichem Maße auf anderes zu verzichten, was naturgemäß in einer wachsenden Wirtschaft eher erwartet und umgesetzt werden kann.
Im übrigen muß weiterhin versucht werden — wir sollten das auch versuchen — , die Aufwendungen für den Umweltschutz effektiv zu gestalten, d. h. die Kosten des Umweltschutzes durch bessere umweltpolitische Instrumente gesamtwirtschaftlich zu minimieren. Hierzu gehören marktwirtschaftliche, am Verursacherprinzip orientierte umweltpolitische Instrumente, die ökonomische Anreize zum schonenden Umgang mit der Umwelt und Entwicklung kostensparender und umweltfreundlicher Technologien setzen, ohne in den wirtschaftlichen Strukturwandel direkt einzugreifen. Kosteneffektiver Umweltschutz verlangt darüber hinaus, meine Damen und Herren, daß die Intensität der Maßnahmen und die vorgesehenen Zeiträume auch daran orientiert werden, daß eine geordnete Anpassung der Wirtschaft an die neuen Rahmenbedingungen möglich ist.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist wesentlich von den relativen Kosten des Umweltschutzes, d. h. von den umweltpolitischen Anforderungen im Ausland abhängig; darauf wurde hingewiesen. Diese Anforderungen sind ja nicht in allen Ländern gleich. Natürliche Standortvorteile des Auslandes müssen wir respektieren, gleichermaßen aber auch Anforderungen im eigenen Land, die ohne sachliche Notwendigkeit die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen, vermeiden.
Wir sollten nicht, meine Damen und Herren, auf der einen Seite ständig von den großen Vorteilen des kommenden europäischen Binnenmarktes sprechen und andererseits immer wieder Brüsseler Hemmnisse kritisieren, die nach unserer Auffassung einer nationalen Umweltpolitik entgegenstehen. Wir müssen vielmehr durch ständige Aktivität die anderen Länder von der Notwendigkeit der Umweltpolitik überzeugen. Ich glaube, daß gerade darin die Bundesregierung und der amtierende Umweltminister in Brüssel erhebliche Erfolge zu zeigen haben.
Die Erfahrung zeigt, meine Damen und Herren, daß wir mit der Herstellung von Umweltschutzgütern unserer Wirtschaft einen zusätzlichen Exportmarkt erschließen können; denn in anderen Ländern wird mit dem Umweltbewußtsein auch die Nachfrage wachsen.
Bei den anstehenden Gesetzgebungsvorhaben, Gesetzentwürfen und Novellen kommt es für mich darauf an, darauf hinzuweisen, daß alle Vorschriften, die, für sich genommen, unabhängig erscheinen, letzten Endes dieselben Unternehmen treffen, so daß sich der Datenkranz, in dem ein Unternehmen arbeitet, stark ändern wird.
Die Wirtschaft kann das nur dann verkraften, wenn die einzelnen Vorschriften den Ansprüchen an Eindeutigkeit und Rechtsklarheit genügen und zumutbare Anpassungsfristen enthalten. Unternehmerische Risiken müssen kalkulierbar bleiben, um negative Auswirkungen auf Investitionen und Beschäftigung zu vermeiden.
Insoweit ruht die Umweltpolitik der Bundesregierung auf drei Grundsätzen: der Vorsorge, dem Verursacherprinzip und dem Kooperationsprinzip.
Diese Grundsätze, die sich bewährt haben, müssen weiterhin im Zentrum der Umweltpolitik stehen. Sie gewährleisten meines Erachtens auch eine Abstimmung zwischen Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Dabei kommt es darauf an, in der marktwirtschaftlichen Ordnung auch mit den wirtschaftlichen Kräften in einer Weise zusammenzuarbeiten, die den Ideenreichtum und die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft voll in die Umweltpolitik einbringt.