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    1. Zusatzfrage,: 1
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    Plenarprotokoll 11/130 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 130. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Ausländergesetz, Katastrophengesetz, Orthoptisten, Tierzuchtgesetz, Rentenreform) Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 9529 B Dr. Nöbel SPD 9529 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9529 D Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 9530 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9530 A Frau Hämmerle SPD 9530 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9530 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9530 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9530 D Dr. Penner SPD 9530 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9530 D Cronenberg (Arnsberg) FDP 9530 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9531 A Dr. Nöbel SPD 9531 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9531 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 9531 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 9531 C Brück SPD 9531 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 9531 C Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 9531 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9531 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 9532 A Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU 9532 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 9532 B Frau Wieczorek-Zeul SPD 9532 C Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 9532 C Brück SPD 9533 A Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 9533 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 9533 D Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 9533 D Conradi SPD 9534 A Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 9534 A Frau Wieczorek-Zeul SPD 9534 B Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 9534 B Jahn (Marburg) SPD 9534 C, 9535 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9534 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9534 D, 9535 A Dr. Schäuble, Bundesminister BK 9535 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9535 D Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 9536 A Dr. Hirsch FDP 9536 B Dr. Schäuble, Bundesminister BK 9536 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. die aktuelle Lage in Berlin Seiters CDU/CSU 9536 D Frau Fuchs (Köln) SPD 9537 D Dr. Graf Lambsdorff FDP 9539 A Frau Frieß GRÜNE 9540 A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB 9541 A Westphal SPD 9541 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 9542 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 Wartenberg (Berlin) SPD 9544 A Lüder FDP 9545 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9545 D Lintner CDU/CSU 9546 B Dr. Mitzscherling SPD 9547 B Dr. Neuling CDU/CSU 9548 B Lummer CDU/CSU 9549 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/4119 vom 3. März 1989 — Wortlaut und Quelle des Schießbefehls der DDR-Grenztruppen MdlAnfr 5 03.03.89 Drs 11/4119 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 9550 D ZusFr Jäger CDU/CSU 9551 B ZusFr Lummer CDU/CSU 9551 C Zuschüsse des Bundes für die Errichtung der Bundesakademie für kulturelle Bildung in Wolfenbüttel MdlAnfr 6 03.03.89 Drs 11/4119 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 9551 D ZusFr Seidenthal SPD 9552 A Landes- und Bundesmittel 1987/88 zur Förderung sozialer und kultureller Maßnahmen im niedersächsischen Zonenrandgebiet MdlAnfr 7 03.03.89 Drs 11/4119 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 9552 C ZusFr Seidenthal SPD 9552 D Verlängerung der Geltungsdauer des Dritten Verstromungsgesetzes über das Jahr 1995 hinaus; Reduzierung der Kohleverstromungsmenge MdlAnfr 13, 14 03.03.89 Drs 11/4119 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9553 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9553 C ZusFr Urbaniak SPD 9554 D ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 9555 A ZusFr Niggemeier SPD 9555 B ZusFr Menzel SPD 9555 C ZusFr Beckmann FDP 9555 D ZusFr Schreiner SPD 9556 A ZusFr Großmann SPD 9556 C ZusFr Müntefering SPD 9556 D ZusFr Dr. Sperling SPD 9557 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 9557 C ZusFr Dr. Jens SPD 9557 D Vorlage eines Konzepts zur Erhaltung und Fortentwicklung der Steinkohleverstromung durch die Bundesregierung MdlAnfr 15 03.03.89 Drs 11/4119 Niggemeier SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9558 A ZusFr Niggemeier SPD 9558 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9558 D ZusFr Menzel SPD 9559 A ZusFr Dr. Sperling SPD 9559 B Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministers über die Kohleverstromung nach 1995 MdlAnfr 16 03.03.89 Drs 11/4119 Niggemeier SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9559 C ZusFr Niggemeier SPD 9559 C ZusFr Dr. Sperling SPD 9560 A ZusFr Müntefering SPD 9560 B ZusFr Frau Hürland-Büning CDU/CSU . 9560 B ZusFr Großmann SPD 9560 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9561 A ZusFr Dr. Jens SPD 9561 B ZusFr Urbaniak SPD 9561 C Arbeitsplatzsicherung und langfristige Bereitstellung von Mitteln für das Steinkohlebergwerk Sophia Jacoba und andere Schachtanlagen mit niederflüchtiger Kohle im Aachener Revier MdlAnfr 19, 20 03.03.89 Drs 11/4119 Großmann SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9562 B, 9563 C ZusFr Großmann SPD 9562 C, 9563 D ZusFr Dr. Sperling SPD 9563 A, 9564 B ZusFr Schreiner SPD 9563 A ZusFr Dr. Jens SPD 9563 B, 9565 B ZusFr Frau Hürland-Büning CDU/CSU 9564 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9564 C ZusFr Menzel SPD 9564 D ZusFr Niggemeier SPD 9565 A Arbeitsplatzsicherung und langfristige Bereitstellung von Mitteln für das Steinkohlebergwerk Ibbenbüren und die anderen Bergwerke mit niederflüchtiger Kohle MdlAnfr 21, 22 03.03.89 Drs 11/4119 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9565 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9565 D ZusFr Frau Hürland-Büning CDU/CSU 9567A, 9568 A ZusFr Dr. Jens SPD 9567 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 III ZusFr Großmann SPD 9567 C ZusFr Menzel SPD 9567 D ZusFr Dr. Sperling SPD 9567 D Werbung in Zahnarztpraxen für die Kreditfinanzierung von Zahnersatz; Änderung des Gesundheits-Reformgesetzes MdlAnfr 27, 28 03.03.89 Drs 11/4119 Urbaniak SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 9568C, 9569 A ZusFr Urbaniak SPD 9568 D, 9569 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 9569 D ZusFr Schreiner SPD 9570 A ZusFr Dr. Sperling SPD 9570 B ZusFr Andres SPD 9570 B ZusFr Frau Weiler SPD 9570 C ZusFr Frau Unruh GRÜNE 9570 D Darstellung der Arbeitslosenquote nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers MdlAnfr 30, 31 03.03.89 Drs 11/4119 Amling SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 9571 A, 9571 D ZusFr Amling SPD 9571 B Nächste Sitzung 9571 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9573* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) 9573* B Anlage 3 Verhinderung der Beiseiteschaffung von Beweismitteln durch die Firma Imhausen; Wiederbeschaffung der verschwundenen Akten MdlAnfr 3, 4 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 9573* C Anlage 4 Gültigkeit der französischen Einfuhrgenehmigung für illegal aus Bolivien exportierte Fleckkatzenfelle MdlAnfr 10 03.03.89 Drs 11/4119 Brauer GRÜNE SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 9573* D Anlage 5 ABM-Mittel für die nordbayerischen Arbeitsamtsbezirke MdlAnfr 29 03.03.89 Drs 11/4119 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 9574* C Anlage 6 Freiwillige Ableistung des Wehrdienstes durch den Tennisspieler Boris Becker MdlAnfr 32, 33 03.03.89 Drs 11/4119 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 9575* A Anlage 7 Beteiligung von Bundeswehrangehörigen am Projekt Luftbetankung in Libyen MdlAnfr 34, 35 03.03.89 Drs 11/4119 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 9575* B Anlage 8 Integration Frankreichs in das Luftverteidigungssystem der NATO MdlAnfr 36 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 9575' D Anlage 9 Entwicklung eines normierten Abrauchverfahrens zur Feststellung des Teer- und Nikotingehalts von Feinschnitt-Tabak; Packungaufdruck mit Appellen zum Schutz der Nichtraucher MdlAnfr 37, 38 03.03.89 Drs 11/4119 Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9576* A Anlage 10 Anspruch von DDR-Bürgern auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 39 03.03.89 Drs 11/4119 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9576* C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 Anlage 11 Einsatz von Zivildienstleistenden in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern angesichts der arbeitslosen Alten- bzw. Krankenpfleger/innen MdlAnfr 40 03.03.89 Drs 11/4119 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9576* C Anlage 12 Ansicht der Bundesgesundheitsministerin über die Aufnahme von Zweijährigen in Kindergärten MdlAnfr 41 03.03.89 Drs 11/4119 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9577* A Anlage 13 Gepäckbeförderungspraxis der Bundesbahn an Wochenenden MdlAnfr 42 03.03.89 Drs 11/4119 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9577* B Anlage 14 Gefährdung der Luftsicherheit im Frankfurter und Gießener Raum durch amerikanische Jagdflugzeuge im Februar 1989 MdlAnfr 43, 44 03.03.89 Drs 11/4119 Opel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9577* C Anlage 15 Abbau der Ausbildungsplätze, insbesondere für Mädchen, bei der Bundesbahn; Auswirkungen auf die Ausbildungsstellen bei der Güterabfertigung Kreuztal und beim Betriebswerk Siegen MdlAnfr 45, 46 03.03.89 Drs 11/4119 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9577* D Anlage 16 Abbau von Ausbildungsplätzen im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover im Ausbildungsjahr 1989/90 MdlAnfr 47, 48 03.03.89 Drs 11/4119 Andres SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9578* B Anlage 17 Schallschutzmaßnahmen an der A 93 bei Luhe-Wildenau und Weiden i. d. OPf. MdlAnfr 49 03.03.89 Drs 11/4119 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9578* C Anlage 18 Einleitung des Linienbestimmungsverfahrens nach § 16 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes für den Streckenabschnitt Garmisch-Partenkirchen—Farchant-Nord (A 95) MdlAnfr 50 03.03.89 Drs 11/4119 Weiss (München) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9578* D Anlage 19 Einleitung chemischer Substanzen in den Rhein durch Ciba-Geigy und Sandoz und daraus entstandene Schäden; Sicherung der Trinkwasserqualität MdlAnfr 51, 52 03.03.89 Drs 11/4119 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Stroetmann BMU 9579* A Anlage 20 Prüfung der Umweltverträglichkeit des geplanten Baus eines Lkw-Rasthofes an der A 61 bei Wiebelsheim MdlAnfr 53 03.03.89 Drs 11/4119 Pauli SPD SchrAntw BMin Dr. Töpfer BMU 9580* A Anlage 21 Anpassung der Einkommensgrenzen nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes an die Einkommensentwicklung MdlAnfr 54, 55 03.03.89 Drs 11/4119 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 9580* B Anlage 22 Auffassung des Bundesbauministers über eine Überhitzung des Baumarktes durch Wohnungsbauförderungsmaßnahmen und über die Schrumpfung dieses Wirtschaftszweiges MdlAnfr 56, 57 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Echternach BMBau 9581* A Anlage 23 Arbeit des Bhaba Atomic Research Center am indischen Atomwaffenprogramm; Beryllium-Exporte nach Indien 1984 MdlAnfr 58, 59 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Soell SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 9581* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 V Anlage 24 Besorgnisse befreundeter Regierungen über die Verwendung von Beryllium in Atomwaffenprogrammen; Genehmigung von ReinstBeryllium-Exporten MdlAnfr 60, 61 03.03.89 Drs 11/4119 Reuter SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 9581* C Anlage 25 Geldmittel der Vereinten Nationen für in SWAPO-Lagern untergebrachte namibische Flüchtlinge; unterschiedliche Angaben über die Anzahl der Flüchtlinge MdlAnfr 62, 63 03.03.89 Drs 11/4119 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 9581* D Anlage 26 Empfehlung des DFB, ausländische Mitbürger bei Spielen von Jugendauswahlmannschaften um den Länderpokal ab 1990 auszuschließen MdlAnfr 64, 65 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9582* A Anlage 27 Beschluß des DFB-Jugendausschusses zur künftigen Mitwirkung von Ausländern in Jugendauswahlmannschaften MdlAnfr 66, 67 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9582* C Anlage 28 Annahme einer stalinistischen Konterrevolution in der Sowjetunion als Grundlage der NATO-Übung Wintex/Cimex 1989 MdlAnfr 68 03.03.89 Drs 11/4119 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9583* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 9529 130. Sitzung Bonn, den 8. März 1989 Beginn: 13.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 10. 03. 89 * Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 08. 03. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 10. 03. 89 ** Dr. Bötsch CDU/CSU 08. 03. 89 Catenhusen SPD 10. 03. 89 Frau Conrad SPD 08. 03. 89 Egert SPD 10. 03. 89 Ehrbar CDU/CSU 10. 03. 89 Gattermann FDP 10. 03. 89 Genscher FDP 10. 03. 89 Dr. Götz CDU/CSU 10. 03. 89 Harries CDU/CSU 08. 03. 89 Dr. Hauchler SPD 10. 03. 89 Dr. Hauff SPD 10. 03. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 8. 03. 89 Huonker SPD 09. 03. 89 Dr. Klejdzinski SPD 10. 03. 89 * Koltzsch SPD 10. 03. 89 Frau Matthäus-Maier SPD 9. 03. 89 Meneses Vogl GRÜNE 10. 03. 89 Meyer SPD 10. 03. 89 Mischnick FDP 08. 03. 89 Dr. Müller CDU/CSU 10. 03. 89 ** Müller (Schweinfurt) SPD 10. 03. 89 Niegel CDU/CSU 10. 03. 89 * Dr. Scheer SPD 10. 03. 89 * Schmidt (München) SPD 10. 03. 89 ** Frau Schoppe GRÜNE 08. 03. 89 Frhr. von Schorlemer CDU/CSU 10. 03. 89 Stratmann GRÜNE 08. 03. 89 Frau Dr. Timm SPD 10. 03. 89 Vogt (Düren) CDU/CSU 8. 03. 89 Dr. Waigel CDU/CSU 9. 03. 89 Wilz CDU/CSU 10. 03. 89 Wischnewski SPD 10. 03. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 11/3443) in der 111. Sitzung am 25. November 1988 teilgenommen und mit JA gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 3 und 4): Was hat die Bundesregierung unternommen, um zu verhindern, daß die Firma Imhausen Akten und andere Beweismittel beiseite schaffen konnte? Wohin sind die Akten der Firma Imhausen verbracht worden, und welche Versuche hat die Bundesregierung unternommen, um die verschwundenen Akten wiederzubeschaffen? Zu Frage 3: Die Bundesregierung hat nicht feststellen können, daß Meldungen, nach denen die Firma Imhausen angeblich Akten und andere Beweismittel beiseite geschafft habe, zutreffen. Bis zur Einleitung des förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Firma Imhausen am 13. Januar 1989 durch die Staatsanwaltschaft Offenburg haben weder die Außenwirtschaftsprüfung durch die Oberfinanzdirektion Freiburg noch die Vorermittlungen des Zollkriminalinstituts Anhaltspunkte dafür erbracht, daß die Firma Imhausen Spuren gesetzwidriger Ausfuhren beseitigt hat. Zu Frage 4: Da die Bundesregierung nicht feststellen konnte, daß die Firma Imhausen Akten beiseite geschafft hat, konnte sie auch keine Schritte zur Wiederbeschaffung unternehmen. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Brauer (GRÜNE) (Drucksache 11/4119 Frage 10) : In Anbetracht der Tatsache, daß bei einer eindeutigen Verletzung der EG-Verordnung 3626/82 und damit des Gemeinschaftsrechtes eine schriftliche Entbindung von der Anerkennungspflicht nach Artikel 9 durch die EG-Kommission erfolgen kann, wie lautet dann das Schreiben der EG-Kommission an die Bundesregierung, und wann lag es vor, in dem es darum ging, die Gültigkeit und Bindungswirkung der vorliegenden französischen Einfuhrgenehmigungen für illegal aus Bolivien exportierte Fleckkatzenfelle zu bestätigen, d. h. die CITES-Bescheinigungen 290 bis 293 anzuerkennen und damit für den Handel freizugeben? Vorab ist festzustellen, daß es keine Rechtsgrundlage gibt, wonach die EG-Kommission Mitgliedstaaten ermächtigen kann, von der Anerkennungspflicht nach Artikel 9 der EWG-Verordnung 3626/82 Ausnahmen zu machen. Ein derartiges Schreiben liegt daher auch nicht vor. Einfuhrgenehmigungen, die von anderen EG-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, sind für die Deutschen Behörden aufgrund geltenden EG-Rechts verbindlich, da nach Artikel 9 der Verordnung (EWG). Nr. 3626/82 die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Einfuhrgenehmigungen oder Bescheinigungen in der gesamten Gemeinschaft gelten. Diese Regelung ist insoweit unbefriedigend, als sie es nicht erlaubt, WA-Exemplare, die mit inhaltlich 9574* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 zweifelhaften oder gar unvertretbaren Einfuhrdokumenten anderer EG-Mitgliedstaaten eingeführt wurden, zu beschlagnahmen. Solche Exemplare gelten im Sinne der genannten EG-Vorschrift als legal, solange die Einfuhrgenehmigung von der ausstellenden Behörde des anderen EG-Staates nicht zurückgenommen wurde. Ob die Bindungswirkung des Artikels 9 der EG-Verordnung auch dann gilt, wenn die von einem EG-Mitgliedstaat erteilte Einfuhrgenehmigung offensichtlich rechtswidrig zustande gekommen ist, erscheint zweifelhaft. Deshalb hat das BMU veranlaßt, daß in einem Fall (Einfuhr von rd. 6 000 Katzenfellen aus Bolivien über Frankreich) die von einer französischen Behörde erteilte Einfuhrgenehmigung im Hinblick auf ihre Gültigkeit für deutsche Behörden überprüft wird. Dieser Fall ist derzeit in Zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig, nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg die Bindungswirkung des Artikels 9 der EG-Verordnung auch für den Fall der rechtswidrigen Erteilung der französischen Einfuhrgenehmigung bejaht hat. Die EG-Kommission hat am 22. Dezember 1988 beschlossen, gegen Frankreich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) zu erheben. Die Kommission möchte vom EUGH festgestellt wissen, daß Frankreich durch die Erteilung von Einfuhrbescheinigungen für Katzenfelle aus Bolivien im Jahre 1986 gegen EG-Recht verstoßen und den ursprünglichen Zustand nicht wieder hergestellt hat. Die Klageschrift wird z. Z. beim juristischen Dienst der EG-Kommission erstellt. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der EG-Kommission wiederholt für eine Änderung des Artikels 9 der EG-Verordnung ausgesprochen. Wünschenswert wäre die Abschaffung der Anerkennungspflicht für offensichtlich unter Verstoß gegen EG- oder WA-Recht ausgestellte Dokumente. Dann bestände auch die Möglichkeit von Beschlagnahme und Einziehung. Die EG-Kommission bereitet z. Z. eine Änderung der strittigen EG-Bestimmung vor und will bis Ende 1989 einen Änderungsvorschlag vorlegen. Soweit Sie sich bei ihrer Frage auf den Beschluß des bolivianischen Landwirtschaftsministers vom 13. April 1988 beziehen, mit dem die von den seinerzeit zuständigen bolivianischen Behörden in der Zeit von September 1984 bis September 1986 ausgestellten Exportdokumente im Nachhinein für ungültig erklärt worden sind, weil diese angeblich gegen bolivianisches Recht verstießen, ist anzumerken: Die bolivianische Regierung erwartet von den Importstaaten, daß sie die mit den für ungültig erklärten Exportdokumenten eingeführten Felle und Häute beschlagnahmen. Eine solche Beschlagnahme ist bei den in die EG gelangten Exemplaren nicht möglich. Der angebliche Verstoß gegen das innerstaatliche Recht Boliviens, welches Wildentnahmen und deren Export nur in Ausnahmefällen zuläßt, macht die in der EG befindlichen Felle und Häute nicht illegal. Die nach 1984 aus Bolivien in die EG eingeführten Felle und Häute waren mit ordnungsgemäßen Exportdokumenten (d. h. mit Dokumenten, die den Anforderungen des Washingtoner Übereinkommens genügten) der damals zuständigen bolivianischen Behörden versehen. Die Echtheit dieser Dokumente ist von den bolivianischen Behörden seinerzeit auf Anfrage des CITES-Sekretariats in Lausanne ausdrücklich bestätigt worden. Daraufhin haben Behörden der EG-Mitgliedstaaten Einfuhrgenehmigungen erteilt. Wenn nun Jahre später die neue Regierung in Bolivien die von der früheren Regierung erteilten Dokumente für null und nichtig erklärt, so gibt dies den Importstaaten, die seinerzeit die Felle und Häute aus Bolivien zur Einfuhr zugelassen haben, kein Recht, die auf Grund der vorgelegten Exportdokumente rechtmäßig erteilten Einfuhrgenehmigungen zurückzunehmen und die seinerzeit importierten Felle und Häute zu beschlagnahmen. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Sekretariat des Washingtoner Übereinkommens in einer an alle Vertragsparteien gerichteten Notifikation vom 5. September 1988 und der EG-Verwaltungsausschuß in seiner Sitzung am 20. Januar 1989. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4119 Frage 29) : Welche Mittel sind den nordbayerischen Arbeitsamtsbezirken für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen inzwischen zugewiesen worden, und wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Bundesländer den freien Trägern der karitativen Spitzenverbände dabei helfen, den gesetzlich festgelegten höheren Eigenanteil zu finanzieren? Die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit hat am 9. Februar 1989 die diesjährigen Fördermittel für die Bewilligung neuer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Landesarbeitsämter verteilt. Dem Landesarbeitsamt Nordbayern stehen danach für neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahre 1989 131,97 Millionen DM zur Verfügung. Den nordbayerischen Arbeitsämtern sind im einzelnen vom Landesarbeitsamt folgende Mittel zugewiesen worden: Arbeitsämter Ansbach 3,22 Millionen DM, Aschaffenburg 4,47 Millionen DM, Bamberg 5,83 Millionen DM, Bayreuth 6,21 Millionen DM, Coburg 5,28 Millionen DM, Hof 8,94 Millionen DM, Nürnberg 31,77 Millionen DM, Regensburg 13,40 Millionen DM, Schwandorf 19,97 Millionen DM, Schweinfurt 11,79 Millionen DM, Weiden 8,55 Millionen DM, Weißenburg 2,86 Millionen DM und Würzburg 9,68 Millionen DM. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß bundesweit 2,3 Milliarden DM für sog. „Überhangmaßnahmen" zur Verfügung stehen, d. h. für im Jahre 1989 laufende Maßnahmen, die bereits in den Vorjahren bewilligt worden sind. Davon entfallen auf Nordbayern 92,2 Millionen DM. Der Regelförderungshöchstbetrag bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist mit der 9. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz um 5 % auf 75 % des Arbeitsentgelts gesenkt worden; eine Förderung zu 90 oder 100 % des Arbeitsentgelts ist jedoch — wenn auch ein- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 9575* geschränkt — für arbeitsmarktliche Problemräume erhalten geblieben und erstmals gesetzlich geregelt worden. Die Bundesregierung erwartet von den Bundesländern, aber auch von den Kommunen, Mittel zur Ergänzung der ABM-Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit. Die begrenzte Zahl von ABM-Zuschüssen zu 100 To des Arbeitsentgelts sollte vorrangig den freien Trägern und freien Wohlfahrtsverbänden zugute kommen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Hürland-Büning auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 32 und 33): Hat sich der Tennisspieler Boris Becker, dessen Wehrpflicht wegen seines Wohnsitzes in Monaco derzeit „ruht", mittlerweile freiwillig zum Ableisten des Wehrdienstes in der Bundeswehr gemeldet, wie der damalige Parlamentarische Staatssekretär Peter-Kurt Würzbach in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 1./2. April 1987 annahm ( „Ich gehe davon aus")? Wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen, um Boris Becker davon zu überzeugen, sich freiwillig dieser Pflichterfüllung zu stellen ( „Wir würden es sehr begrüßen ...")? Zu Frage 32: Boris Becker hat sich bisher nicht freiwillig zum Ableisten des Wehrdienstes in der Bundeswehr gemeldet. Zu Frage 33: Die Bundesregierung sieht davon ab, Boris Becker zu einer Dienstleistung anzuhalten, zu der er aus Rechtsgründen nicht verpflichtet ist. Das gleiche gilt auch für jeden jungen Wehrpflichtigen, der — aus welchen Gründen auch immer — seinen Wohnsitz nicht im Bereich der Bundesrepublik Deutschland — ausschließlich Westberlin — hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Hürland-Büning auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 34 und 35): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Direktors des Central Intelligence Agency (CIA), William H. Webster, anläßlich einer Anhörung des Auswärtigen Ausschusses des US-Senats, daß er zu der Frage, ob ein oder mehrere Angehörige der Bundeswehr vor Ort in Libyen in das Projekt Luftbetankung einbezogen waren, nur in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses Stellung nehmen könne, die Frage danach jedoch genau „das Ziel treffe"? Besitzt die Bundesregierung Bezug nehmend auf ihren „Bericht über eine mögliche Beteiligung deutscher Firmen an einer C-Waffen-Produktion in Libyen" (Drucksache 11/3995) neue Erkenntnisse über Hinweise, daß ein Angehöriger oder mehrere Angehörige der Bundeswehr während oder nach ihrer Bundeswehrzeit vor Ort in Libyen in das Projekt Luftbetankung einbezogen waren? Zu Frage 34: Die Bundesregierung sieht kein Erfordernis, Fragestellungen und mögliche Antworten, wie sie sich im amerikanischen Kongreß in nichtöffentlicher Sitzung ergeben, im einzelnen zu bewerten. Die Tatsache, daß sich ein Ausschuß des amerikanischen Kongresses mit der Frage von möglichen einzelnen Verstößen in der Bundeswehr — die sich zugunsten Libyens auswirken können — befaßt, wird von der Bundesregierung jedoch ernst genommen. Zu Ihrer Frage 35 stelle ich zunächst klar: Die Bundeswehr hat zu keinem Zeitpunkt bei der Errichtung von Luftbetankungskapazität in Libyen mit eigenem Personal mitgewirkt. Ein Zusammenhang zwischen der Bundeswehr und den im Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag untersuchten möglichen Beteiligungen deutscher Firmen an einer C-Waffen-Produktion in Libyen sowie der Verbringung derartiger C-Waffen kann nicht hergestellt werden. Weiter stelle ich fest: Das BMVg prüft zur Zeit jedoch, ob Angehörige der Bundeswehr unter Verstoß gegen Vorschriften während oder nach ihrer Bundeswehrzeit vor Ort in Libyen in ein Projekt Luftbetankung einbezogen waren. Es besteht der begründete Verdacht, daß von 1986 bis Sommer 1988 ein damaliger Soldat der Bundeswehr und jetziger Reservist im Rahmen einer dienstzeitbeendenden Maßnahme des Berufsförderungsdienstes unter Freistellung vom militärischen Dienst einen Scheinvertrag mit einer Ausbildungsfirma abgeschlossen hat und sich während des Zeitraums der Freistellung im Auftrag der angeblichen Ausbildungsfirma in Libyen aufgehalten hat, um an der Umrüstung von Flugzeugen der dortigen Streitkräfte mitzuwirken. Gegen den ehem. Soldaten wurde Straf anzeige erstattet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der strafrechtliche Anfangsverdacht betrifft den Umstand, daß sich der ehem. Soldat Leistungen des Bundes vom Berufsförderungsdienst erschlichen haben könnte. Weitere strafrechtliche Aspekte sind nicht ersichtlich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Hürland-Büning auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/4119 Frage 36): Welche Absichten und welche konkreten Pläne bestehen hinsichtlich einer weitergehenden Integration Frankreichs in das integrierte Luftverteidigungssystem der NATO? Der Bundesregierung sind Absichten Frankreichs zur Integration in die Integrierte NATO Luftverteidigung nicht bekannt. Frankreich beabsichtigt jedoch auch in der Zukunft, die eigenen Systeme technisch so zu gestalten, daß sie kompatibel mit denen der NATO sind. Die NATO hat sich Anfang der 80er Jahre entschlossen, die Systeme zur Führung von Luftstreit- 9576* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 kräften zu modernisieren. Frankreich ist an den Planungen für diese Modernisierung beteiligt, um die Möglichkeit der Zusammenarbeit französischer Systeme mit denen der NATO auch in Zukunft sicherstellen zu können. Art und Umfang der Beteiligung und Fragen der Realisierung sollen in Verhandlungen zwischen Frankreich und dem Bündnis verhandelt werden. Frankreichs Entscheidung, sich nicht in den militärischen Teil der NATO einzubinden, bleibt davon unberührt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/ 4119 Fragen 37 und 38): Nachdem bekannt wurde, daß der Normenausschuß „Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte" des Deutschen Instituts für Normen (DIN) sechs Jahre lang nicht in der Lage war, ein normiertes Abrauchverfahren zu entwickeln, mit dem der Teerund Nikotingehalt von Feinschnitt-Tabak hätte festgestellt werden können, frage ich die Bundesregierung, hält die Bundesregierung diesen Zeitraum für angemessen, wenn nein, was gedenkt sie zu tun, damit Rauchern diese wichtige Information nicht länger vorenthalten bleibt? Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, den Konflikt zwischen Rauchern und Nichtrauchern dadurch zu entschärfen, daß sie veranlaßt, daß zumindest auf den größeren Flächen der Tabakdosen und Tabakpäckchen weitere Informationen zum Thema Rauchen aufgedruckt sind, die auch Appelle an den Raucher beinhalten könnten, die Nichtraucher mehr zu schützen, beispielsweise so: — Ehrensache: Raucher nehmen Rücksicht auf Nichtraucher. — Oder so: Raucher sind tolerant. Sie respektieren die Nichtraucher in ihrer Umgebung. Sie genießen dort, wo ihr Genuß andere nicht beeinträchtigt. — Oder so: Raucher beachten die Rechte der Nichtraucher? Zu Frage 37: Ich erwarte, daß die DIN-Norm nunmehr in Kürze veröffentlicht und damit einem langjährigen Anliegen der Bundesregierung entsprochen wird. Der Arbeitsausschuß „Tabak- und Tabakrauchanalyse" des DIN Normenausschusses „Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte" hat nämlich gestern die NormVorlage zur Bestimmung des Nikotin- und Kondensatgehaltes im Rauch von Feinschnitt-Tabak verabschiedet, so daß jetzt der Norm-Entwurf gemäß dem Normungs-Verfahren der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Kenntnis gegeben wird. Zu Frage 38: In der Europäischen Gemeinschaft wird gegenwärtig eine Richtlinie des Rates über die Etikettierung von Tabakerzeugnissen beraten, welche die Angabe von Warnhinweisen auf den Packungen von Tabakerzeugnissen gemeinschaftsrechtlich regeln wird. Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit mehr, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die von dieser Richtlinie abweichende Regelungen treffen, zu erlassen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4119 Frage 39) : Haben Bürger aus der DDR hei ihrem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, zumal wenn sie keine unterhaltspflichtigen Angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland haben, und wenn ja, welche Gründe sind hierfür maßgebend? Bürger aus der DDR haben wie alle Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland in Notfällen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe. Dies gilt für Besuchsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, z. B. beim Verlust der Barmittel oder der Fahrkarte, soweit sich der Betreffende nicht selbst helfen kann oder er die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/4119 Frage 40): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß im Jahre 1987 insgesamt 7 776 Zivildienstleistende in Altenpflegeheimen eingesetzt waren und 7 658 Altenpflegerinnen/Altenpfleger arbeitslos gemeldet waren sowie 14 240 Zivildienstleistende in Krankenhäusern eingesetzt waren und 11 687 Krankenschwestern/Krankenpfleger arbeitslos gemeldet waren, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zumindest in diesen Bereichen eine Arbeitsmarktneutralität nicht mehr gegeben ist? Die Zivildienstleistenden verfügen im allgemeinen über keine Berufsausbildung in der Alten- oder Krankenpflege. Sie können in den genannten Einrichtungen nur für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden, die eine solche Ausbildung nicht voraussetzen. Mit dieser Arbeit entlasten sie die ausgebildeten Pflegekräfte, die sich daher intensiver ihrer qualifizierten Pflegetätigkeit widmen können. Zu einer Einsparung von solchen Fachkräften kommt es dabei nach den Feststellungen des Bundesamtes für den Zivildienst nicht. Für den Krankenhausbereich hat das 1987 die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch einmal ausdrücklich festgestellt. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß der Einsatz von Zivildienstleistenden in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern nicht zu einer Verdrängung von ausgebildeten Pflegekräften führt, sondern vielmehr die Betreuung der alten und kranken Menschen in diesen Einrichtungen erheblich verbessert. Sie beabsichtigt daher nicht, den Einsatz von Zivildienstleistenden in diesen Bereichen einzuschränken oder gar zu beenden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 9577* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 11/4119 Frage 41) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Frau Professor Lehr, Kindergärten „im Prinzip schon Zweijährigen" zugänglich zu machen, und wie läßt sich gegebenenfalls dieser Standpunkt vereinbaren mit der Äußerung von Professor Hellbrügge (Weltbild Nr. 3/1989), Kinderarzt und Begründer des Kinderzentrums in München, die Forderung von Frau Bundesministerin Lehr sei „eine Katastrophe", da zweijährige Kinder keine „Gemeinschaftsreife" besäßen, sondern noch auf eine „konstante Hauptbezugsperson, die ausschließlich Zeit für sie" habe, angewiesen seien? Es ist die Auffassung der Bundesregierung, daß auch Kinder unter drei Jahren außerhalb der Familie ihren Bedürfnissen entsprechend etwa in Krabbelstuben und qualifizierten Tagespflegestellen betreut werden können. Darauf zielte die Aussage von Frau Bundesministerin Prof. Lehr ab, wie sie inzwischen mehrfach verdeutlicht hat. Ein solches Angebot steht derzeit in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu europäischen Nachbarländern nur für rd. 3 % der Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Es geht nicht darum, dieses Angebot flächendeckend auszubauen, sondern es — z. B. auch für alleinstehende Mütter — zu erweitern. Studien haben gezeigt, daß eine qualifizierte Betreuung außerhalb der Familie kleinen Kindern nicht schadet, sondern sich positiv vor allem bei Einzelkindern ohne Geschwister auf ihre Entwicklung auswirken kann, sofern die Betreuung verläßlich ist und räumlich, personell und inhaltlich die Befürfnisse von kleinen Kindern berücksichtigt werden. Diese Voraussetzungen waren bei den Untersuchungen, auf die sich Prof. Hellbrügge stützt, nicht gegeben, vielmehr handelt es sich dort um staatlich durchorganisierte institutionelle Fremdbetreuung. Dabei entsprachen die Rahmenbedingungen nicht den kindlichen Befürfnissen, so daß Fehlentwicklungen notwendigerweise die Konsequenz sind. Solche Formen der Betreuung lehnt Frau Prof. Lehr ebenfalls ab. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/4119 Frage 42): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Fahrgäste am Wochenende in vielen Bahnhöfen zwar geöffnete Gepäckschalter vorfinden, ihr Gepäck aber dennoch nicht weiterbefördert wird, weil sehr viele Züge mit Gepäckwagen samstags und sonntags kein Gepäck verladen, so daß vielfach die Reisenden von Samstag bis Montagabend auf ihre Koffer warten müssen? Nach Feststellung der Deutschen Bundesbahn werden an Samstagen nur ca. 12 % und an Sonntagen nur ca. 6 % des wöchentlichen Gepäckaufkommens von den Kunden zur Beförderung aufgegeben. Das dieser Nachfrage entsprechende Angebot für Annahme und Auslieferung von Gepäck reicht nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn aus. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Opel (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 43 und 44): Treffen Pressemeldungen (DER SPIEGEL, 20. Februar 1989, Seite 16) zu, wonach amerikanische Jagdflugzeuge vom Typ F-16 vermutlich am Dienstag, dem 7. Februar 1989, gegen 10.00 Uhr, unangemeldet in eine Warteschleife für den Frankfurter Rhein-Main-Flughafen, die sogenannte Rüdesheim Holding aus dem Tiefflug wegen Wetterverschlechterung von unten einflogen sowie dabei sechs Passagiermaschinen, die in diesem Raum flogen, derart in Gefahr brachten, daß dabei Passagierflugzeuge nur um wenige Meter verfehlt wurden, und was hat die Bundesregierung gegen diesen Verstoß gegen die Flugsicherungsvorschriften unternommen? Trifft es zu, daß (vgl. DER SPIEGEL, 20. Februar 1989, Seite 16) am 14. Februar 1989 mehrere amerikanische Luftfahrzeuge vom Typ A-10 ihren Tiefflug infolge schlechten Wetters bzw. falscher Wettervorhersage abbrechen mußten sowie in der Nähe von Gießen teilweise auf falschen Frequenzen von der deutschen Flugsicherung die Freigabe zum Instrumentenflug verlangten und daß diese Freigabe zu gefährlichen Flugsituationen führte, weil die über dem Sichtfluggebiet verlaufene zivile Luftstraße zu diesem Zeitpunkt regen Luftverkehr aufwies? Zu Frage 43: Der Vorfall am 7. Februar 1989 wird noch von der Bundesanstalt für Flugsicherung untersucht. Nach einer ersten Analyse steht aber bereits heute eindeutig fest, daß die Aussage, „daß dabei Passagierflugzeuge nur um wenige Meter verfehlt wurden" nicht den Tatsachen entspricht. Um zukünftigen Regelverstößen vorzubeugen, beabsichtigt die Bundesanstalt für Flugsicherung, die Staffelführer in einem Gespräch über die Luftraumstruktur und die dazu ergangenen Regelungen zu unterrichten. Zu Frage 44: Der Vorfall wird noch von der Bundesanstalt für Flugsicherung untersucht. Es ist zwar zutreffend, daß mehrere amerikanische Luftfahrzeuge vom Typ A 10 wegen schlechten Wetters ihre Tiefflugmission in der Nähe von Gießen abbrechen mußten, eine Gefährdung des zivilen Luftverkehrs lag nach ersten Erkenntnissen jedoch nicht vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 45 und 46): Trifft es zu, daß — obwohl der Bahnvorstand auf Drängen des Bundesministeriums für Verkehr 1 250 Ausbildungsplätze für den gewerblich-technischen und 500 für den kaufmännischen Bereich im Rahmen eines Sonderprogrammes der Bundesregie- 9578* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 rung für das Einstellungsjahr 1989 angeboten hat — jetzt die Bundesregierung beabsichtigt, diese Zahl zu kürzen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen, daß damit auch neu geschaffene, qualifizierte Ausbildungsplätze für Mädchen wieder abgebaut würden? Ist der Bundesregierung bewußt, daß mit einer drastischen Reduzierung der Einstellungszahlen im Rahmen eines Sonderprogrammes eine Vielzahl von Ausbildungsstätten der Deutschen Bundesbahn, insbesondere in Flächenregionen, von der Schließung bedroht wurden, und wie sieht dies konkret aus, beispielsweise für die Ausbildungsstellen Güterabfertigung Kreuztal und Betriebswerk Siegen? Zu Frage 45: Die Bundesregierung wird voraussichtlich in ihrer Kabinettsitzung am 15. März 1989 darüber beschließen, in welcher Weise im Einstellungsjahr 1989 die Ausbildung über den Eigenbedarf der Deutschen Bundesbahn hinaus gegen Kostenerstattung aus dem Bundeshaushalt fortgeführt wird. Die Ausbildung über Bedarf im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr wird in erster Linie von Mädchen angenommen. Da sich bei einer Ausbildung über Bedarf kaum Chancen auf eine Weiterbeschäftigung bei der Deutschen Bundesbahn eröffnen, kann es bei weiterer Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt sinnvoller sein, Ausbildungsplätze in Bereichen zu nutzen, die im Anschluß an die Lehre reale Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in den Ausbildungsbetrieben anbieten können. Zu Frage 46: Die Deutsche Bundesbahn betreibt seit 1976 in erheblichem Umfang Ausbildung über Bedarf. Sie hält deshalb Ausbildungskapazitäten vor, die aus personalwirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich sind. Wenn die Ausbildung über Bedarf eingeschränkt wird, weil die Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt diese Maßnahme nahelegt, wird die Deutsche Bundesbahn ihre Ausbildungskapazitäten entsprechend anpassen. Dabei kann es nötig werden, die Ausbildung an bestimmten Orten zu konzentrieren, um auch künftig eine praxisnahe und vielseitige Ausbildung zu gewährleisten. Im Betriebswerk Siegen stehen im Jahre 1989 insgesamt 24 Ausbildungsplätze zur Verfügung, davon wird die Deutsche Bundesbahn neun für ihren Eigenbedarf besetzen. Bei der Güterabfertigung Kreuztal stehen voraussichtlich 10 Plätze im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr über Eigenbedarf zur Verfügung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Andres (SPD) (Drucksache 11/ 4119 Fragen 47 und 48): Trifft es zu, daß im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover im Ausbildungsjahr 1989/90 über 400 qualifizierte Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden sollen, und bestehen solche Absichten auch in anderen Bundesbahndirektionen? Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, die qualitativ guten Ausbildungskapazitäten der Deutschen Bundesbahn auch über deren Eigenbedarf hinaus zu nutzen? Zu Frage 47: Nein. Zu Frage 48: In den vergangenen Jahren bestand eine hohe Nachfrage nach betrieblichen Ausbildungsplätzen. Wirtschaft und Verwaltung mußten deshalb besondere Anstrengungen unternehmen, um eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Der Bund wurde seiner Vorbildfunktion in diesem Bereich unter anderem dadurch gerecht, daß die von der deutschen Bundesbahn nicht benötigten Ausbildungspätze den Jugendlichen zur Verfügung gestellt und die Kosten hierfür aus dem Bundeshaushalt übernommen wurden. In welcher Weise auch im Einstellungsjahr 1989 diese Ausbildung über Bedarf bei der Deutschen Bundesbahn fortgeführt wird, wird die Bundesregierung voraussichtlich in ihrer Kabinettsitzung am 15. März 1989 beschließen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4119 Frage 49): Wie beurteilt die Bundesregierung die Lärmsituation an der Bundesautobahn A 93, insbesondere in Höhe der Orte Luhe im Landkreis Neustadt und Rothenstadt/Ullersricht (Weiden), und was wird unternommen werden, um durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen die Lärmsituation entscheidend zu verbessern? Notwendigkeit und Art des Lärmschutzes an der Autobahnneubaustrecke A 93 wurden grundsätzlich in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren unter Einschaltung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz geprüft und abschließend im Rahmen der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten festgelegt. Soweit hierbei Schallschutzmaßnahmen zu Lasten des Bundes angeordnet wurden, sind diese Maßnahmen ausgeführt. Über die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses hinausgehender Lärmschutz ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es treten nicht vorhersehbare Auswirkungen von der Straße auf benachbarte Grundstücke auf. Ob im Einzelfall eine solche Ausnahmesituation gegeben ist, kann generell nicht beantwortet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Weiss (München) (GRÜNE) (Drucksache 11/4119 Frage 50): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 9579* Trifft es zu, daß für den Streckenabschnitt Garmisch-Partenkirchen—Farchant-Nord der A 95 das Linienbestimmungsverfahren nach § 16 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes eingeleitet worden ist? Nein; das Linienbestimmungsverfahren wurde für die Verlegung der B 2 im genannten Streckenabschnitt — und nicht für den Neubau der A 95 — eingeleitet. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Stroetmann auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 51 und 52): Seit wann sind der Bundesregierung die von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet aufgedeckten Einleitungen chemischer Substanzen in den Rhein bekannt, wonach die Firmen Ciba-Geigy im Oktober/ November 1988 und Sandoz im Januar 1989 1,6 Tonnen Metolachlor bzw. 1,4 Tonnen Norflurazon in den Rhein eingeleitet haben, ohne die Behörden und die Wasserwerke darüber zu unterrichten, und wie beurteilt sie diesen Sachverhalt? Welche Schäden sind durch diese Einleitungen entstanden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Wasserwerke durch frühzeitige, verwertbare Informationen in die Lage zu versetzen, zur Sicherung der Trinkwasserqualität rechtzeitig nach solchen Einleitungen die notwendigen Messungen durchzuführen? Zu Frage 51: Zur Frage nach dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens: Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat von dem Vorfall Metolachlor bei der Firma Ciba-Geigy im Oktober/November 1988 erstmals durch eine dpa-Meldung vom 7. Dezember 1988 erfahren. Weitere Informationen folgten, zum Teil auf Anfrage, in den folgenden Tagen durch die Stadtwerke Wiesbaden, die die erhöhten Belastungswerte festgestellt hatten, durch das Bundesamt für Umweltschutz in Bern/Schweiz, durch den Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch das Hessische Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit. Die Information der Bundesregierung erfolgte somit erst mehr als einen Monat nach dem Vorfall, der sich nach Rekonstruktion der Fakten wahrscheinlich am 19. Oktober 1988 beim Anfahren einer Produktionseinheit der Säurefabrik AG, Pratteln (Schweiz), ereignet hatte. Eine Meldung (Information oder Warnung) über den Internationalen Warn- und Alarmplan Rhein war nicht abgesetzt worden. Von der Belastung des Rheins mit dem Pflanzenschutzmittel Norflurazon durch die Zweigstelle der Herstellerfirma Sandoz in Hüningen (Huningue)/ Frankreich erfuhr der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstmals am 8. Februar 1989 durch Durchschriften eines Briefwechsels zwischen den Stadtwerken Wiesbaden, die auch diese Belastung des Rheins als erste in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt hatten, und dem Gewässerschutzamt Basel-Stadt, welches hierfür aber nicht zuständig war. Weitere Durchschriften erhielten u. a. der Vorsitzende der Deutschen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung, die Firma Sandoz AG, das Bundesamt für Umweltschutz/Bern sowie die betroffenen Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke. Im Unterschied zum Metolachlorfall handelte es sich dabei nicht um eine Betriebsstörung, sondern um reguläre Abwassereinleitungen aus der Produktion von Norflurazon, die nach den Unterlagen etwa seit dem 12. Dezember 1988 stattfand. Deshalb war auch hier der Internationale Warn- und Alarmplan Rhein nicht ausgelöst worden. Zur Frage nach der Beurteilung: In beiden Fällen sind Belastungen des Rheins eingetreten, die für die Trinkwasserwerke Probleme bei der Rohwasseraufbereitung verursachen (s. Frage 52). In beiden Fällen erfolgte keine rechtzeitige Information durch die Verursacher. Die vom Werk Sandoz in Hüningen regulär eingeleitete Menge an Norflurazon entspricht bei weitem nicht den üblichen Anforderungen an die Abwasserbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland und muß nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig erheblich reduziert werden. Zu Frage 52: Zur Frage nach den Schäden: Da nicht rechtzeitig informiert worden war, konnten die Wasserwerke keine Vorsorgemaßnahmen treffen. Ein Teil der Schadstoffe gelangte so in die Uferfiltrationsstrecken der Wasserwerke. Informationen über konkrete Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität oder anderer Schäden liegen der Bundesregierung aber nicht vor. In Fällen solcher erhöhter Belastungen des Rheins mit gefährlichen Stoffen fällt aber stets zusätzlicher Überwachungsaufwand an, dessen Kosten angesichts der komplizierten Analytik beträchtlich sein kann. Zur Frage nach den Maßnahmen: Erforderlich sind verbesserte Technologien zur Vermeidung solcher Belastungen und die unverzügliche Absetzung von Informationen oder Warnungen über den Internationalen Warn- und Alarmplan Rhein, der ein international abgestimmtes und erprobtes Meldeverfahren für außergewöhnliche Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf den Rhein darstellt. Der Metolachlorfall wurde bereits in Gremien der Deutschen und Internationalen Rheinschutzkommission ausführlich erörtert. Die Vertreter der Schweiz zeigten sich dabei aufgeschlossen und bereit, die erkannten Schwachstellen zu beseitigen. Bezüglich der Norflurazon-Einleitungen liegt inzwischen eine schriftliche Entschuldigung und Zusage der Firma Sandoz A. G. vor, die Produktion von Norflurazon in Hüningen (F) erst wieder aufzunehmen, wenn die Schwachstellen durch technische Maßnahmen beseitigt sind, um die Wiederholung einer derartigen Belastung des Rheins für die Zukunft auszuschließen. Die Bundesregierung wird in der Internationalen Rheinschutzkommission gegenüber den übrigen 9580* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 Rheinanliegerstaaten vor allem darauf drängen, daß im Fall unvorhergesehener Verunreinigungen des Rheins der jeweilige Verursacher zur unverzüglichen Meldung verpflichtet wird. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen solche Verpflichtungen bereits für Anlagen nach der Störfallverordnung für Abwasseranlagen in den wasserrechtlichen Einleitebescheiden sowie für Anlagen zum Lagern und Transport wassergefährdender Stoffe gemäß § 19g Wasserhaushaltsgesetz in den zugehörigen Landeswassergesetzen. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Dr. Töpfer auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4119 Frage 53): Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mein Schreiben vom 17. Oktober 1988 zum geplanten Bau eines Truck-Stops an der A 61 im Bereich der Ortsgemeinde Wiebelsheim bisher trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht beantwortet hat, und ist hieraus möglicherweise zu schließen, daß der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit keinen Standpunkt zur Umweltverträglichkeit von Lastkraftwagen-Rasthöfen (Truck-Stops) an Bundesautobahnen in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten hat? Sie haben mir Ihre Verwunderung darüber mitgeteilt, daß ich in meiner Eigenschaft als Kreisvorsitzender der CDU des Rhein-Hunsrück-Kreises bisher keine Position zu dem geplanten Truck-Stop an der A 61 im Bereich der Ortsgemeinde Wiebelsheim bezogen habe. Diese Aussage ist sicherlich nicht berechtigt. Wie Sie wissen werden, habe ich am 28. April 1988 in Wiebelsheim eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema durchgeführt und der Bevölkerung Rede und Antwort gestanden. Dabei habe ich sicherlich auch als Umweltminister sehr klar gemacht, daß selbstverständlich in dem Genehmigungsverfahren sämtliche umweltrelevanten Fragen zu stellen und überzeugend zu beantworten sind. Nach meiner Kenntnis ist zwischenzeitlich auch ein ergänzendes Gutachten zu diesem Projekt in Auftrag gegeben worden. Es wäre der sachlichen Diskussion außerordentlich dienlich, wenn alle Beteiligten dieses Gutachten abwarten und danach die darin vorgelegten Positionen in aller Breite erörtern könnten. Erst danach bin ich bereit, eine Aussage in dieser Sache vorzunehmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 54 und 55): Wann wurden die Einkommensgrenzen des § 25 Zweites Wohnungsbaugesetz das letzte Mal an die Einkommensentwicklung angepaßt? Um wieviel Prozent sind die Einkommen seitdem gestiegen, und wie hoch müßten die Einkommen sein, wenn sie der Einkommensentwicklung angepaßt wären? Zu Frage 54: Die letzte allgemeine Anhebung der Einkommensgrenzen in § 25 Abs. 1 II. WoBauG wurde mit dem Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 zum 1. Mai 1980 vorgenommen. Dabei wurde die Einkommensgrenze auf 21 600 DM zuzüglich 10 200 DM für den zweiten und weiteren 6 300 DM für jeden weiteren zur Familie des Wohnungssuchenden rechnenden Angehörigen festgelegt. Mit dem Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 wurde der Erhöhungszuschlag für den dritten und jeden weiteren Familienangehörigen noch einmal von 6 300 DM auf 8 000 DM erhöht. Weiterhin wurden durch das Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 strukturelle Verbesserungen bei der Einkommensberechnung eingeführt, nämlich: 1. Bei der Einkommensermittlung werden nur die positiven Einkünfte berücksichtigt; ein Verlustausgleich ist nicht statthaft. 2. Die Möglichkeit, Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bei der Einkommensermittlung ohne betragsmäßige Begrenzung vom Jahreseinkommen abzusetzen, wird hinsichtlich des Personenkreises wesentlich erweitert. 3. Von dem ermittelten Jahreseinkommen kann pauschal ein Betrag von 10 v. H. abgezogen werden, wenn der Wohnungssuchende oder Familienangehörige Steuern vom Einkommen entrichten. Dies bedeutet mittelbar eine Erhöhung der Einkommensgrenze zumindest für steuerpflichtige Wohnungssuchende und deren Angehörige um 10 Prozent. Zu Frage 55: Seit 1980 sind die Einkommen nominal um etwa 35 Prozent gestiegen. Würde man die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus automatisch an die Steigerung der Nominaleinkommen anpassen, ergäben sich folgende Beträge: — für die erste Person 29 160 DM — für die zweite Person 13 770 DM — für die dritte und jede weitere zur Familie des Wohnungssuchenden rechnende Person 8 505 DM Der Gesetzgeber hat eine derartige zahlenmäßige Fortschreibung der Einkommensgrenzen auf der Grundlage der Nominaleinkommen abgelehnt. Er hat im Rahmen des Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetzes 1985 vielmehr sehr differenzierte Anhebungen der Einkommensgrenzen vorgenommen, nämlich für Familien mit 3 und mehr Personen und für steuerpflichtige Haushalte. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 9581* Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 56 und 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesminister Dr. Schneider (General-Anzeiger vom 22. Februar 1989), daß Wohnungsbauförderungsmaßnahmen der Regierung den Baumarkt überhitzen könnten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die derzeitige, nach Meinung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu geringe Kapazität der Bauwirtschaft durch einen jahrelangen Schrumpfungsprozeß entstanden ist, den die Bau- und Steuerpolitik der Bundesregierung wesentlich mitverursacht hat? Zu Frage 56: Die Bundesregierung ist mit Bundesminister Dr. Schneider der Auffassung, daß Wohnungsbauförderungsprogramme in einer Größenordnung, wie sie von der Opposition derzeit gefordert werden, zu einer Überhitzung des Baumarktes führen könnten. Zu Frage 57: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist nicht der Auffassung, daß die Kapazität der Bauwirtschaft zu gering ist. Er stimmt mit den bauwirtschaftlichen Unternehmen und Verbänden überein, die die Kapazitätsauslastung in der deutschen Bauwirtschaft als gut beurteilen, nach deren Urteil aber eine Vollauslastung nicht vorliegt. Der Schrumpfungsprozeß in der Bauwirtschaft war unvermeidlich, um sie einer nach Umfang und Struktur veränderten Nachfrage anzupassen. Die Bau- und Steuerpolitik der Bundesregierung hat die Schwierigkeiten abgemildert, die mit dieser Strukturanpassung für die Bauwirtschaft verbunden waren. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 58 und 59): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob im Bhaba Atomic Research Center auch am indischen Atomwaffenprogramm gearbeitet wird? Haben diese Erkenntnisse bei der Genehmigung von Beryllium-Exporten nach Indien im Jahr 1984 irgendeine Rolle gespielt? Zu Frage 58: Der Bundesregierung ist bekannt, daß aus einem Forschungsreaktor des Bhaba Atomic Research Center in Trombay das Plutonium stammt, welches bei der im Jahre 1974 durchgeführten Zündung eines selbständig entwickelten Kernsprengkörpers verwendet wurde. Die indische Regierung hat wiederholt erklärt, daß es sich bei diesem Test um eine friedliche Atomsprengung gehandelt habe und daß das nationale Nuklearprogramm Indiens nur friedlichen Zwecken diene. Zu Frage 59: Nein. die angesprochene Ausfuhr von Beryllium nach Indien wurde genehmigt, da die Bundesregierung von der nicht-nuklearen Verwendung des Berylliums überzeugt war. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 60 und 61): Sind der Bundesregierung jemals Besorgnisse befreundeter Regierungen über die Verwendung von Beryllium in Atomwaffenprogrammen bekanntgeworden? Haben diese Besorgnisse zu Konsequenzen bei der Genehmigung von Reinst-Beryllium-Exporten geführt? Zu Frage 60: Im Zusammenhang mit dem derzeit diskutierten Fall der Ausfuhr von Beryllium nach Indien im Jahre 1984 sind der Bundesregierung von befreundeten Regierungen keine Besorgnisse mitgeteilt worden. Zu Frage 61: Falls der Bundesregierung zu bestimmten Exportvorgängen von befreundeten Regierungen Besorgnisse mitgeteilt werden, werden sie von der Bundesregierung berücksichtigt. Bei dem derzeit diskutierten Fall der Ausfuhr von Beryllium nach Indien im Jahre 1984 sind jedoch derartige Besorgnisse nicht vorgetragen worden. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/4119 Fragen 62 und 63): Treffen Mitteilungen zu, wonach die SWAPO für angeblich ca. 69 000 namibische Flüchtlinge Gelder von den Vereinten Nationen erhalten hat, während beispielsweise die MPLA-Regierung in Luanda nur von ca. 16 000 namibischen Flüchtlingen spricht, und trifft es zu, daß eine UNO-Untersuchungskommission, die sich über die genaue Zahl der Namibier in SWAPO-Lagern kümmern sollte, daran gehindert wurde, entsprechende Lager aufzusuchen? Trifft es zu, daß das UNO-Hochkommissariat im letzten Jahr für die namibischen „Flüchtlinge" 2,3 Millionen Pfund Sterling bezahlt hat und für dieses Jahr sogar 3 Millionen Pfund bezahlen will, unabhängig von weiteren Unterstützungen, beispielsweise durch die Europäische Gemeinschaft mit Nahrungsmittelhilfe von ca. 700 000 Pfund Sterling und durch die schwedische Regierung, die seit 1970 ca. 45 Millionen Pfund Sterling gezahlt hat? Zu Frage 62: a) Die Bundesregierung bemüht sich seit langem in Kontakten mit den Aufnahmeländern und der 9582* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 SWAPO um konkrete Auskünfte über die Höhe und das Schicksal der namibischen Flüchtlinge. Nach Angaben des UNHCR beläuft sich die Zahl von potentiellen Rückkehrern nach Namibia auf 58 000. Die SWAPO zählt zu den Empfängern von Leistungen des UNHCR. b) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß eine VN-Untersuchungskommission, die die genaue Zahl der Namibier in SWAPO-Lagern ermitteln sollte, daran gehindert wurde, entsprechende Lager aufzusuchen. Zu Frage 63: Der UNHCR hat für das Programm „Hilfe an namibische Flüchtlinge" („Assistance to Namibian Refugees") im Jahre 1988 2,6 Millionen US$ zur Verfügung gestellt. 1989 sollen für dieses Programm 4 Millionen US$ geleistet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 11/4119 Fragen 64 und 65): Treffen Presseberichte zu, wonach der Deutsche Fußballbund (DFB) empfohlen hat, daß ab 1990 entgegen der bisherigen Übung an den Spielen der Jugendauswahlmannschaften (A-, Bund C-Jugend) der 16 Landesverbände um den Länderpokal nur noch Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit teilnehmen sollen? Hat zumindest der unbestritten erhebliche Beitrag des Sports zur Integration ausländischer Mitbürger die Bundesregierung veranlaßt, den DFB zu bitten, seine Empfehlung zu überprüfen, und welches Ergebnis ist gegebenenfalls erreicht worden? Zu Frage 64: Die erwähnten Presseberichte treffen nach Darlegung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in der zitierten Form nicht zu. Die Spielordnung des DFB sieht grundsätzlich keine Beschränkungen für den Einsatz ausländischer Spieler im Jugend- und Amateurbereich vor. Diese Regelung gilt auch für Auswahlmannschaften der Landesverbände, also auch für Spiele von Jugendauswahlmannschaften. Lediglich für drei Veranstaltungen des DFB, die der Sichtung von Talenten im Hinblick auf den Aufbau starker Jugendnationalmannschaften dienen, wurde empfohlen, nicht mehr als zwei Spieler mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen. An diese Empfehlung, die seit Jahren besteht, sind kürzlich die Landesverbände erinnert worden. Zu Frage 65: Der DFB, der in der Regelung seines Spielbetriebes wie alle Sportfachverbände autonom ist, hat dargelegt, daß es keine Beschränkungen für den Einsatz ausländischer Spieler in Vereins- und Auswahlmannschaften gibt. Es ist auch nicht beabsichtigt, irgendwelche Beschränkungen für den Einsatz ausländischer Jugendlicher in Mannschaften im Bereich des DFB einzuführen. So kann beispielsweise nach der Spielordnung des DFB eine überwiegend oder ganz aus ausländischen Jugendlichen bestehende Mannschaft Deutscher Jugendmeister oder Deutscher Pokalsieger werden. Ich bin der Meinung, daß diese Regelung im Spielbetrieb des DFB einen wesentlichen Beitrag zur Integration ausländischer Jugendlicher leistet. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 11/4119 Fragen 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluß des Jugendausschusses des Deutschen Fußballbundes (DFB), „Ausländern künftig die Mitwirkung in Jugendauswahlmannschaften der 16 Landesverbände, bei überregionalen Sichtungsmaßnahmen und bei Sichtungsturnieren gänzlich zu versagen", und ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem DFB auf einer Aufhebung dieser Maßnahme zu bestehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Deutsche Fußballbund (DFB) im Falle der Beibehaltung dieses ausländerfeindlichen Verfahrens nicht mehr als gemeinnützig und jugendförderungswürdig anzusehen ist? Der Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat sich am 10. Februar 1989 mit der Frage der Mitwirkung von jugendlichen Ausländern bei bestimmten Sichtungsturnieren für Jugendmannschaften auf A-, B-, C-Ebene befaßt und beschlossen, daß die bisherige Regelung — entgegen dem Beschluß des Jugendausschusses des Deutschen Fußball-Bundes — beibehalten wird. Die bisherige Regelung sieht grundsätzlich keine Beschränkung beim Einsatz ausländischer Spieler im Jugend- und Amateurbereich vor. Diese Regelung gilt auch für Auswahlmannschaften der Landesverbände, also auch für Spiele von Jugendauswahlmannschaften. Lediglich für drei jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, die der Sichtung von Talenten im Hinblick für den Aufbau starker Jugend-Nationalmannschaften dienen, hat der DFB — abweichend von der Spielordnung — empfohlen, nicht mehr als zwei Spieler mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen. Dieser Empfehlung wurde in den letzten Jahren zunehmend weniger entsprochen, was Anlaß war, dieses Thema im Jugendausschuß des Deutschen FußballBundes zu diskutieren. Ich stelle damit fest, daß der DFB, der wie alle Sportfachverbände in der Regelung seines Spielbetriebes autonom ist, mit diesem Verhalten einen wesentlichen Beitrag zur Integration ausländischer Jugendlicher leistet. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1989 9583* Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4119 Frage 68): Lag dem Szenario der WINTEX-CIMEX-Übung die Annahme zugrunde, daß der sowjetische Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow das Opfer einer stalinistischen Konterrevolution geworden sei? Wie ich bereits in der Fragestunde am 22. Februar 1989 der Abgeordneten Nickels geantwortet habe, betrifft die gestellte Frage Einzelheiten des Szenarios, die der von der NATO vorgegebenen Geheimhaltung unterliegen und daher hier nicht erörtert werden können. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß das Szenario, welches der NATO-Stabsrahmenübung WINTEX-CIMEX 1989 zugrunde liegt, frei erfunden und fiktiv ist. Es dient ausschließlich dazu, die Übenden an die von ihnen zu bewältigenden Übungsaufgaben heranzuführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, entpuppt sich Ihre Behauptung von der angeblichen Beitragsstabilität nicht als Mogelpackung, wenn man in Betracht zieht, daß Sie den Versicherten und den Kranken
    durch erhebliche Zuzahlungen im Grunde genommen so etwas wie einen zweiten Beitrag zumuten?
    Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Was die erheblichen Zuzahlungen angeht: Da warten wir erst einmal ab. Ich habe sehr deutlich auf die Härteklausel und die Überforderungsklausel hingewiesen. Allein für das Jahr 1989 war zunächst einmal ein Beitrag von 13,4 % vorgesehen; bei 12,9 % hat sich der Beitrag eingestellt. Bei einer Reihe von Anbieterleistungen merkt man bereits, wie die Preise zurückgehen. Ich will nicht sagen, daß damit schon das Ziel des Reformgesetzes erreicht ist. Aber daß von Anfang an bereits solche positiven Entwicklungen da sind, spricht für das Gesetz.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Weiler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Barbara Weiler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wenn Sie die neue Regelung betreffend die Pflege hier so als eine große Wohltat preisen: Ist Ihnen denn nicht erinnerlich, daß die SPD nicht grundsätzlich gegen eine neue Regelung war, sondern daß wir in erster Linie dagegen waren, daß die Versicherten das bezahlen müssen, weil wir der Meinung waren, daß das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist?
    Höpfinger, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich gebe Ihnen recht: Das war eine politische Entscheidung. Ihre Fraktion war der Auffassung, man solle ein eigenes Pflegegesetz machen. Wir waren der Meinung, man sollte einen ersten Schritt im Bereich der Krankenversicherung tun. Und ich möchte gleich hinzufügen: Das ist die Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung für den Bereich „Pflege" aufbringt. Andere Fragen müssen sicher auf einem anderen Wege mitgelöst werden, damit ja nicht der Eindruck entsteht, man könne nun jede weitere Leistung in diesem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aufladen.

    (Frau Weiler [SPD]: Aha!)