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    Plenarprotokoll 11/127 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 9313 B Dr. Hirsch FDP 9314 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9314 A Repnik CDU/CSU2 9314 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9314 B Dr. Emmerlich SPD 9314 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9314 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 9314 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9315 A Lüder FDP 9315 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9315 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9315 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9315 C Dr. Hirsch FDP 9315 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9316 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 9316 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9316 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9316 B Gansel SPD 9316 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9316 D Frau Geiger CDU/CSU 9317 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9317 A Frau Garbe GRÜNE 9317 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9317 C Kastning SPD 9317 D Möllemann, Bundesminister BMBW 9317 D Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 9318 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9318 B Frau Wollny GRÜNE 9318 C Dr. Probst, Parl. Staatssekretär BMFT 9318 C Kastning SPD 9318 C Möllemann, Bundesminister BMBW 9318D Dr. Möller CDU/CSU 9318 D Möllemann, Bundesminister BMBW 9318D Dr. Penner SPD 9319 A Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9319 A Frau Hillerich GRÜNE 9319 A Möllemann, Bundesminister BMBW 9319 B Fellner CDU/CSU 9319B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 9319 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9319 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 9319 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 9319 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9320 A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 9320 B Jahn (Marburg) SPD 9320 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 9320 B Dr. Hirsch FDP 9320 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 9320 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 9320 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 9320 D Müntefering SPD 9321 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 9321 A Frau Dr. Hartenstein SPD 9321 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 9321 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/4025 vom 17. Februar 1989 — Bereitstellung von Sendekapazitäten für private Rundfunkveranstalter durch die Bundespost MdlAnfr 1 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Walz FDP Antw PStSekr Rawe BMP 9321 C ZusFr Frau Walz FDP 9321 D Ableitung ungeklärter städtischer Abwässer in Flüsse, z. B. im Saarland; strafrechtliche Verfolgung solcher Verstöße nach § 324 StGB MdlAnfr 4 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 9322 A ZusFr Frau Würfel FDP 9322 B Milderung der Wohnungsnot von Studenten und Schülern durch Lockerung der Bestimmungen über die Wohnraumvermietung MdlAnfr 5 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Walz FDP Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ 9322 D ZusFr Frau Walz FDP 9323 A Kalkulierbare Energiepolitik; Vorlage eines Energieberichts durch die Bundesregierung MdlAnfr 63 17.02.89 Drs 11/4025 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 9323 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9323 C Haltung der Bundesregierung zum Abschuß zweier libyscher Militärmaschinen durch die USA angesichts der Kritik an der deutschen Beteiligung an dem libyschen Chemiewerk MdlAnfr 29 17.02.89 Drs 11/4025 Wüppesahl fraktionslos Antw StMin Schäfer AA 9324 B ZusFr Wüppesahl fraktionslos 9324 B Ernennung eines Berichterstatters für Menschenrechte bei der deutschen Botschaft in Teheran; Berichterstattung MdlAnfr 33, 34 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Hensel GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 9324 C, 9325 C ZusFr Frau Hensel GRÜNE 9324 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 9325 A ZusFr Frau Eid GRÜNE 9325 B Situation der politischen Gefangenen, insbesondere der Frauen, im Iran MdlAnfr 35, 36 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Eid GRÜNE Antw StMin Schäfer AA . . . 9325 D, 9327 A ZusFr Frau Eid GRÜNE 9326 A, 9327 B ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9326 B, 9327 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9326 C, 9329 A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 9326 D, 9327 C ZusFr Frau Hensel GRÜNE 9328 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9328 B ZusFr Frau Wollny GRÜNE 9328 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 9328 D ZusFr Häfner GRÜNE 9329 C Ausreiseverbot des Iran für alleinreisende Kinder und Jugendliche MdlAnfr 37, 38 17.02.89 Drs 11/4025 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 9329 C, 9329 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 9329 D, 9329 D Einführung eines Dienstleistungsabends trotz der nachgewiesenen hohen Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel MdlAnfr 8, 9 17.02.89 Drs 11/4025 Reimann SPD Antw PStSekr Vogt BMA 9331 A, 9332 C ZusFr Reimann SPD 9331 A, 9332 D ZusFr Feilcke CDU/CSU 9331 C, 9333 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 9331 C, 9333 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 9331 D ZusFr Frau Würfel FDP 9332 A, 9333 C ZusFr Antretter SPD 9332 B Unterschiedliche Handhabung der Zuzahlungen bei in Heimen untergebrachten Rentnern und Rentnerinnen, deren Rente unter und über 1 260 DM liegt, nach Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes MdlAnfr 10 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Vogt BMA 9333 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 9334 A Einrichtung einer Spielhalle im Gebäude des Bahnhofs Aalen MdlAnfr 16, 17 17.02.89 Drs 11/4025 Antretter SPD Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 III Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 9334 D, 9335 C ZusFr Antretter SPD 9334 D, 9335 C ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU . 9335 B, 9336 A Auswirkungen der Ableitung ungeklärter Abwässer im Saarland auf die Wasserqualität von Mosel und Rhein MdlAnfr 18 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Grüner BMU 9336 B ZusFr Frau Würfel FDP 9336 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9336 C Nichtvollziehbarkeit des § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes betr. Ausfertigung wasserrechtlicher Einleitungsbescheide durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 19, 20 17.02.89 Drs 11/4025 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 9336 D, 9337 D ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9337 B, 9338 A Annahme eines Scheiterns des sowjetischen Staats- und Parteichefs als Grundlage der NATO-Übung Wintex/Cimex 1989; Aufforderung an die Bundesländer zur intensiveren Beteiligung an der Übung MdlAnfr 41, 42 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Nickels GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 9338C, 9339 D ZusFr Frau Nickels GRÜNE 9338D, 9339 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos 9339 A, 9340 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9339 C, 9340 D ZusFr Frau Hillerich GRÜNE 9339 C, 9341 A Proteste in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Wiederinbetriebnahme des sowjetischen Kernkraftwerks Tschernobyl MdlAnfr 43 17.02.89 Drs 11/4025 Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 9341 B ZusFr Jäger CDU/CSU 9341 B ZusFr Wüppesahl fraktionslos 9341 C ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 9341 D Observierung der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 45 17.02.89 Drs 11/4025 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Spranger BMI 9342 A ZusFr Wüppesahl fraktionslos 9342 A Nächste Sitzung 9342 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9343* A Anlage 2 Technische Ausführung und Finanzierung des geplanten europäischen Brutreaktors MdlAnfr 2, 3 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 9343* B Anlage 3 Effizienz der Sprachkurse für Spätaussiedler; Verkürzung der Wartezeiten zwischen Anmeldung und Kursusbeginn MdlAnfr 6, 7 17.02.89 Drs 11/4025 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9343* D Anlage 4 Kürzung von Arbeitslosenhilfe wegen nicht geltend gemachter Unterhaltsansprüche MdlAnfr 11 17.02.89 Drs 11/4025 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9343* A Anlage 5 Ausbau der A 6 von Amberg nach Pfreimd und Waidhaus und Stand der Verhandlungen mit der CSSR über die Weiterführung der Autobahn von Rozvadov nach Prag MdlAnfr 13 17.02.89 Drs 11/4025 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9344* C Anlage 6 Unterstützung der Fremdenverkehrsgemeinden bei der Auslegung von Anlegestegen für Sportboote durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes MdlAnfr 14, 15 17.02.89 Drs 11/4025 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 9344* D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 Anlage 7 Ausgleichszahlung nach dem Untergang des argentinischen Polarschiffes „Bahia Paraiso" und der damit verbundenen Umweltkatastrophe nach dem Zusatzabkommen zum Antarktisvertrag und bei Zugrundelegung des Wellingtoner Zusatzabkommens MdlAnfr 21, 22 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Blunck SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 9345* A Anlage 8 Absicht des Ex-Diktators von Paraguay, Alfredo Stroessner, die Bundesrepublik Deutschland zu besuchen und einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft geltend zu machen MdlAnfr 23, 24 17.02.89 Drs 11/4025 Duve SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 9345* C Anlage 9 Entführung eines 14jährigen, später ermordeten schwarzen Jungen unter Verwendung des Winnie Mandela von der deutschen Botschaft in Pretoria geschenkten Kleintransporters MdlAnfr 26, 27 17.02.89 Drs 11/4025 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 9345* C Anlage 10 Schritte der Bundesregierung bezüglich der Morddrohungen aus dem Iran gegen den Schriftsteller Salman Rushdie MdlAnfr 30 17.02.89 Drs 11/4025 Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 9345* D Anlage 11 Interventionen der Bundesregierung gegen die Massenhinrichtungen im Iran MdlAnfr 31, 32 17.02.89 Drs 11/4025 Sellin GRÜNE SchrAntw StMin Schäfer AA 9346* A Anlage 12 Informationen über Abgeordnete in einer DV-Anwendung „Doku-Erkenntnisse" des Bundeskriminalamtes MdlAnfr 39, 40 17.02.89 Drs 11/4025 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9346* C Anlage 13 Ausgabe von Tagesvisa an Bahnreisende am Grenzübergang Waidhaus (CSSR) MdlAnfr 44 17.02.89 Drs 11/4025 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9346* D Anlage 14 Weigerung zahlreicher Städte und Gemeinden, die erhöhten Druckkosten für die neuen Personalausweise zu zahlen; Beteiligung des Bundes an den finanziellen Aufwendungen MdlAnfr 46, 47 17.02.89 Drs 11/4025 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9346* D Anlage 15 Zahl der Demonstrationen im Jahre 1988; Anteil der unfriedlich verlaufenen Demonstrationen MdlAnfr 48 17.02.89 Drs 11/4025 Häfner GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI 9347* B Anlage 16 Genehmigung von Umbauvorhaben der Volksfürsorge und anderer Versicherungsunternehmen durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen angesichts anhängiger Gerichtsverfahren in vergleichbaren Fällen; Zeitpunkt und Umfang der Kapitaleinlagen beim Deutschen Herold und bei der Volksfürsorge MdlAnfr 49, 50 17.02.89 Drs 11/4025 Roth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9347* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 V Anlage 17 Klärung der Herkunft des Eigenkapitals vor Genehmigung des Umbauvorhabens der Volksfürsorge; Sicherstellung einer klaren Trennung zwischen Versicherten- und Aktionärsgeldern durch gesetzliche Regelungen, z. B. Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes MdlAnfr 51, 52 17.02.89 Drs 11/4025 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9347* D Anlage 18 Verhinderung der Verwendung von Risikoüberschüssen als Eigenkapital beim Konzernumbau der Volksfürsorge; Pläne der Deutschen Bank zur Aufteilung der Versichertenprämien in Risiko- und Sparprämien MdlAnfr 53, 54 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9348* A Anlage 19 Erlasse des Bundesfinanz- und Rahmenbedingungen des Bundesministeriums zur Unterbringung von Aussiedlern in Liegenschaften des Bundes; Abgabe bundeseigener Liegenschaften an die Kommunen MdlAnfr 55, 56 17.02.89 Drs 11/4025 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9348* C Anlage 20 Zuordnung von Mieterträgen aus Investmentfonds zu den Einkünften aus Kapitalvermögen MdlAnfr 57, 58 17.02.89 Drs 11/4025 Uldall CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9349* B Anlage 21 Vorlage eines Nachtragshaushalts für 1989 mit Einstellung des Bundesanteils von 150 Millionen DM für das Hochschulsonderprogramm; Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium Dr. Voss zu diesem Programm MdlAnfr 59, 60 17.02.89 Drs 11/4025 Frau Hillerich GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 9349* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 9313 127. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 24. 02. 89 ** Bahr SPD 24.02.89 Büchner (Speyer) SPD 22. 02. 89 * Erler SPD 24. 02. 89 Eylmann CDU/CSU 24. 02. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 24. 02. 89 *** Frau Fuchs (Verl) SPD 24. 02. 89 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 02. 89 Genscher FDP 24. 02. 89 Gerstein CDU/CSU 22. 02. 89 Dr. Hauchler SPD 24. 02. 89 Dr. Hauff SPD 24. 02. 89 Horn SPD 24. 02. 89 Jaunich SPD 24. 02. 89 Dr. Mitzscherling SPD 24. 02. 89 Dr. Müller CDU/CSU 24. 02. 89 ** Reddemann CDU/CSU 23. 02. 89 ** Ronneburger FDP 24. 02. 89 *** Frau Rust GRÜNE 24. 02. 89 Rühe CDU/CSU 24. 02. 89 Schreiber CDU/CSU 24. 02. 89 Dr. Soell SPD 22. 02. 89 * Steiner SPD 24. 02. 89 Frau Will-Feld CDU/CSU 24. 02. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Probst auf die Fragen der Abgeordneten Frau Bulmahn (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 2 und 3): Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß der geplante europäische Brutreaktor technisch nicht auf dem von Bundesminister Dr. Riesenhuber als modernsten Testreaktor bezeichneten Schnellen Brüter (SNR 300) aufbaut? Wie vereinbart sich die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Forschung und Technologie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 15. Februar 1989, daß das Kostenvolumen des europäischen Brüterprojektes sich nicht feststellen läßt, mit Angaben des Interatom-Sprechers, der die jährlichen Entwicklungskosten mit 100 Millionen DM bezifferte, sowie mit Angaben aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe, denen zufolge das Projekt vom Kostenumfang mit Airbus und ARIANE vergleichbar sei? Zu Frage 2: Die Tatsache, daß das technische Auslegungskonzept des geplanten europäischen Brutreaktors EFR - die Pool-Bauweise - eine technische Variante zum Anlagen zum Stenographischen Bericht Auslegungskonzept des SNR 300 - Loop-Bauweise - darstellen wird, beeinträchtigt nicht die Richtigkeit der Aussage, daß der SNR 300 nach seiner Inbetriebnahme der modernste Testreaktor für die Schnellbrutreaktorentwicklung sein wird. Die Bau-, Inbetriebnahme- und Betriebserfahrungen des SNR 300 werden der Schnellbrutreaktorlinie generell und dem EFR voll zugute kommen. Zu Frage 3: Ich habe in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. 2. 1989 gesagt, daß die staatliche Förderung des Programms zur Weiterentwicklung der Schnellbrutreaktortechnologie auch der Entwicklung des EFR zugute kommt; ich war jedoch nicht in der Lage, einen direkten Anteil hierfür zu quantifizieren, weil z. B. FuE-Ergebnisse aus Arbeiten zur Sicherheit, auf die sich die staatliche Förderung primär bezieht, allgemein gültig sind. Solche Ergebnisse werden im Hinblick auf ein konkretes Projekt - z. B. EFR - ausgewertet und im Rahmen von Entwurfs- und Konstruktionsarbeiten, die nicht Gegenstand der staatlichen Förderung sind, umgesetzt. Die Aussage des Interatom-Sprechers bezog sich auf den dort geschätzten jährlichen Gesamtaufwand für die deutschen Beiträge in der jetzigen Phase, also sowohl für Forschung und Entwicklung als auch für Entwurfs- und Planungsaufgaben. Der Vergleich mit den Projekten Airbus und Ariane kann sich nur auf die technologische Herausforderung und die Struktur als großes europäisches Projekt beziehen; hinsichtlich der Kosten ist ein Vergleich vor dem Vorliegen eines Angebots für die Errichtung des EFR vom Hersteller an die interessierte Elektrizitätswirtschaft nicht möglich. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/4025 Fragen 6 und 7): Welche Erfahrungen liegen über die Effizienz der Sprachkurse für Spätaussiedler vor? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die unverhältnismäßig langen Wartezeiten, die zwischen Anmeldung und Teilnahme bei Deutschkursen gegeben sind, verkürzt werden? Die Sprachförderung ist ein bewährtes arbeitsmarktpolitisches Mittel zur beruflichen Integration der Aussiedler. Das belegt die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit über den Verbleib der Teilnehmer an geförderten Sprachlehrgängen. Danach beziehen nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung der Lehrgänge nur noch gut ein Viertel der Teilnehmer Leistungen wegen Arbeitslosigkeit. Die große Mehrheit ist in Arbeit vermittelt; eine geringere Anzahl besucht berufliche Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. 9344* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 Durch Änderungen im Registrierverfahren konnten die Wartezeiten bis zum Beginn des Sprachlehrgangs erheblich verkürzt werden. In der Regel kann der Aussiedler innerhalb von zwei Monaten mit dem Sprachunterricht beginnen. In einigen Ländern beträgt die Wartezeit zwei bis sechs Wochen. Für Aussiedler mit akademischer Vorbildung können sich längere Wartezeiten ergeben, da für diese Gruppe auf Grund ihrer niedrigeren Kopfzahl das Angebot an adäquaten Lehrgängen geringer ist. Die derzeitigen Wartezeiten sind akzeptabel. Die Aussiedler benötigen die ersten Wochen nach der Einreise zur Regulierung ihrer persönlichen und familiären Verhältnisse; ein zu früher Lehrgangsbeginn hätte zur Folge, daß z. B. notwendige Behördengänge zu Fehlzeiten in den Kursen führen. Auch die Arbeitsämter benötigen Vorlaufzeiten, um mit den Trägern die Sprachlehrgänge zu organisieren und nach Möglichkeit homogene Gruppen zusammenzustellen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4025 Frage 11): In wie vielen Fällen ist die Arbeitslosenhilfe bisher auf Grund von Unterhaltsansprüchen, die nicht geltend gemacht worden sind, gekürzt worden, und welcher Betrag an Arbeitslosenhilfe ist dadurch eingespart worden, daß auch nach einer anderslautenden Anrechnungsentscheidung des Bundessozialgerichts weiter nach den alten Richtlinien verfahren worden ist und bei der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe statt auf die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeitslosen auf die abstrakte Rechtslage abgestellt wird? Das Bundessozialgericht hat in den von Ihnen angesprochenen Urteilen vom 7. September 1988 eine jahrzehntelang unangefochtene Praxis der Bundesanstalt für Arbeit, die nach Auffassung der Bundesregierung und der Bundesanstalt auch rechtmäßig war, nicht gebilligt. Die Bundesanstalt hatte bis zu diesen Urteilen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe Unterhaltsansprüche auch dann berücksichtigt, wenn sie rechtlich nur deshalb nicht bestanden, weil der Arbeitslose nicht alle sich aus dem Unterhaltsrecht ergebenden Obliegenheiten erfüllte. Nach diesen Urteilen hat die Bundesanstalt bis zum Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosenhilfe-Verordnung am 30. Dezember 1988 Entscheidungen, bei denen sich die Urteile hätten auswirken können, weiterhin auf der Grundlage ihrer bisherigen Praxis, jedoch bis zur abschließenden Auswertung der Urteile nur vorläufig getroffen. Statistische Gesamterhebungen über die Anzahl dieser vorläufigen Entscheidungen liegen nicht vor. Zu Mehraufwendungen wird es auf Grund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann kommen, wenn die Nachprüfung ergibt, daß im Einzelfall die vom Bundessozialgericht geforderten Voraussetzungen vorliegen. Mit der vorläufigen Bewilligung waren Einsparungen weder beabsichtigt noch möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/4025 Frage 13): Wie beurteilt die Bundesregierung den Zeitplan beim Ausbau der Bundesautobahn A 6 von Amberg nach Pfreimd und Waidhaus, und wie schätzt die Bundesregierung auf der Grundlage der bilateralen Gespräche mit der CSSR die Fortsetzung der Autobahn von Rozvadov in Richtung Prag ein? Ihre Frage enthält drei Teilaspekte. Hierzu kann ich Ihnen im einzelnen folgendes mitteilen: 1. Zum Abschnitt Amberg-Pfreimd In den laufenden Planfeststellungsverfahren für den Gesamtabschnitt sind bereits starke Widerstände gegen die vorgesehene Trasse deutlich geworden. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, bis wann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn vorliegen werden. 2. Zum Abschnitt Pfreimd-Waidhaus (Grenze CSSR) Entsprechend der Einstufung dieser Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der Baubeginn erst nach dem Jahre 2000 vorgesehen. Das Raumordnungsverfahren soll noch in diesem Jahre eingeleitet werden. 3. Planungen in der CSSR Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen soll die Autobahn Prag bis Pilsen in etwa 10 bis 12 Jahren fertiggestellt sein. Erst dann ist mit dem Weiterbau auf tschechischer Seite in Richtung Waidhaus/Rozvadov (auf deutsch: Roßhaupt) zu rechnen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 14 und 15): Ist die Bundesregierung bereit, zur Förderung des Fremdenverkehrs durch die Dienststellen der Bundeswasserstraßenverwaltung prüfen zu lassen, an welchen Ufer- und Hafenbereichen den Fremdenverkehrsgemeinden die Auslegung von Anlegestegen für Sportboote ermöglicht werden kann? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls auch bereit, den Fremdenverkehrsgemeinden durch die entsprechenden Dienststellen der Bundeswasserstraßenverwaltung Beratung und Hilfe beim Bau, bei der Auslegung, der Wiedereinholung und der Lagerung von Anlegestellen für Sportboote Hilfestellung zu gewähren? Zu Frage 14: Der Bundesminister für Verkehr hat bereits am 25. Oktober 1984 „Empfehlungen für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen" sowie am 31. Oktober 1988 ein Merkblatt zur Einrichtung von schwimmenden Landebrücken herausgegeben. Über die im Einzelfall zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erteilen die jeweiligen Wasser- und Schiffahrtsämter alle erforderlichen Auskünfte. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 9345* Zu Frage 15: Ja. Schon jetzt sind die Dienststellen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes den Fremdenverkehrsgemeinden im Sinne Ihrer Frage mit entsprechender Beratung behilflich. Es kann jedoch nicht Aufgabe des Staates sein, Steuermittel für private Hobbies von Vereinen aufzuwenden. Dies ließe auch das Haushaltsrecht (§ 63 Absatz 3 und 5 BHO) nicht zu. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/4025 Fragen 21 und 22): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welcher Weise nach dem Untergang des argentinischen Polarschiffes „Bahia Paraiso" und der damit verbundenen Umweltkatastrophe in der Antarktis gemäß den Vorschriften des Zusatzabkommens zum Antarktisvertrag eine Ausgleichszahlung geleistet wird? Wie hoch würde diese Ausgleichszahlung zu beziffern sein, unterstellt, die Havarie wäre in einem Bereich erfolgt, wo das Wellingtoner Zusatzabkommen Geltung haben würde, und an welche Körperschaft würde sie zu leisten sein? Zu Frage 21: Das Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis, dessen Text von den Antarktisvertragsstaaten am 2. Juni 1988 in Wellington angenommen wurde, ist noch nicht in Kraft. Seine Haftungsregelung findet auch nur auf Umweltschäden Anwendung, die mit der Prospektion, Erforschung und Erschließung mineralischer Rohstoffe zusammenhängen. Der Untergang des argentinischen Versorgungs- und Touristenschiffes „Bahia Paraiso" würde daher von dem Übereinkommen nicht erfaßt. Bereits vor dem Schiffsunglück hatte die Bundesregierung deshalb Initiativen vorbereitet, die auf eine Verstärkung des Umweltschutzes in der Antarktis durch entsprechende Haftungsvorschriften hinauslaufen. Diese Initiativen sollen bei der diesjährigen Konsultativtagung der Antarktisvertragsstaaten in Paris vorgebracht werden. Zu Frage 22: Die Haftungsregelung des Ressourcenübereinkommens verlangt zunächst schon bei drohenden Schäden für die antarktische Umwelt das rechtzeitige Ergreifen der notwendigen Gegenmaßnahmen (einschließlich Vorbeugungs-, Eindämmungs-, Säuberungs- und Beseitigungsmaßnahmen). Im Falle eines Schadenseintritts ist der vorherige Zustand wiederherzustellen. Nur, wenn dies nicht möglich ist, sind Zahlungen zu leisten. Artikel 8 Absatz 7 des Übereinkommens sieht die Ausarbeitung eines Protokolls vor, in dem die Einzelheiten der Haftung zu regeln sind. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 23 und 24) : War die Bundesregierung über die jetzt bekanntgewordene Absicht des Ex-Diktators von Paraguay, Alfredo Stroessner, der Bundesrepublik Deutschland einen Besuch abzustatten, informiert? Gibt es Informationen darüber, ob Alfredo Stroessner einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft geltend machen will, um womöglich in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz zu nehmen, und wie wird die Bundesregierung darauf reagieren? Zu Frage 23: Abgesehen von unbestätigten Pressemeldungen hat die Bundesregierung keine Kenntnis von einer Absicht Stroessners, die Bundesrepublik Deutschland zu besuchen. Zu Frage 24: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, daß Stroessner behauptet, deutscher Staatsangehariger zu sein. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/4025 Fragen 26 und 27): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die deutsche Botschaft in Pretoria Winnie Mandela einen Kleintransporter geschenkt hat, und ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser Kleintransporter bei der Entführung eines 14jährigen, später ermordeten schwarzen Jungen, Stompie Moeketsi, aus Soweto verwendet worden sein soll? Welche Schritte zieht die Bundesregierung in Betracht, um den Schaden am Ansehen und an den Interessen der Bundesrepublik Deutschland möglichst gering zu halten, falls diese Vermutungen zutreffen? Zu Frage 26: Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor über gesicherte Einzelheiten im Zusammenhang mit der Entführung und dem Tod von Stompie Moeketsi. Dies gilt auch für die Frage, ob ein Winnie Mandela in der Vergangenheit geschenkter Kleintransporter nun bei der Entführung von Stompie Moeketsi eine Rolle gespielt hat. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 27: Ich beziehe mich auf meine Antwort auf Ihre erste Frage. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/4025 Frage 30) : 9346* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 Wird die Bundesregierung die teilweise offiziellen Morddrohungen aus dem Iran gegen den Schriftsteller Salman Rushdie zum Anlaß nehmen, diese Angelegenheit vor die zuständigen Gremien der Vereinten Nationen zu bringen, und welche sonstigen Schritte erwägt die Bundesregierung, um den Iran zu einer Rücknahme der Morddrohungen zu veranlassen? Die Bundesregierung hat ihre Haltung gegenüber den unzulässigen und verabscheuungswürdigen Morddrohungen in eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht. Gegenüber dem iranischen Botschafter hat StS Sudhoff am 17. 2. 1989 die tiefe Bestürzung der Bundesregierung verdeutlicht, die Drohungen scharf verurteilt und sie als eine Belastung der deutsch-iranischen Beziehungen bezeichnet. Auf Weisung Bundesminister Genschers wurde außerdem der Geschäftsträger in Teheran zur Berichterstattung nach Bonn gerufen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung einer gemeinsamen Erklärung der Zwölf zu diesem Vorfall zugestimmt, die der iranischen Regierung in Form einer Demarche übermittelt werden soll. Sie trägt auch die im Rahmen der Zwölf am 20. 2. 1989 beschlossenen Maßnahmen gegen Iran mit. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Sellin (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4025 Fragen 31 und 32): Was hat die Bundesregierung gegen die stattfindenden Massenhinrichtungen im Iran getan? Werden gegenwärtig wirtschaftliche Verträge unter außenpolitischer Hilfestellung der Bundesregierung neu abgeschlossen, während zeitgleich die menschenverachtende Hinrichtungspolitik der islamischen Ayatollahs ungebrochen ist? Zu Frage 31: Bundesminister Genscher hatte bereits bei seinem Aufenthalt in Teheran Ende November 1988 Menschenrechtsverletzungen im Iran, insbesondere die politisch motivierten Hinrichtungen, zum zentralen Thema seiner Gespräche mit der iranischen Regierung gemacht. Er hatte sich dabei gegen die Verhängung von Todesstrafen ausgesprochen und sich mit großem Nachdruck für Haftfälle eingesetzt, die ihm persönlich bekannt waren. Mitte Dezember 1988 hat unser Geschäftsträger in Teheran auf Weisung des Bundesministers energisch gegen die Fortsetzung der Hinrichtungen protestiert. Nachdem sich in den letzten Wochen erneut Meldungen über Hinrichtungen im Iran, insbesondere auch von Frauen, häuften, hat Bundesminister Genscher am 10. 2. 1989 dem iranischen Botschafter die große Besorgnis der Bundesregierung über diese schlimme Entwicklung übermitteln lassen. Er hat ferner unseren Botschafter in Teheran beauftragt, die iranische Regierung erneut und mit Nachdruck aufzufordern, die Hinrichtungen einzustellen. Zu Frage 32: Der Bundesregierung ist nicht im einzelnen bekannt, welche Geschäftsabschlüsse zwischen deutschen und iranischen Firmen zur Zeit getätigt werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 39 und 40): Gibt es beim Bundeskriminalamt eine „Doku-Erkenntnis", und sind in ihr Informationen über Abgeordnete enthalten? Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich, und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Informationen erhoben und in die „Doku-Erkenntnisse" eingestellt? Im Bereich des Bundeskriminalamtes wird keine DV-Anwendung „Doku-Erkenntnisse", in der Informationen über Abgeordnete verarbeitet werden, betrieben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4025 Frage 44): Ist die Bundesregierung bereit — meine ungenügend beantwortete Frage aus der letzten Sitzungswoche noch einmal aufgreifend — , die Diskriminierung von Bahnreisenden am Grenzübergang Waidhaus zu beenden, die im Gegensatz zu Autoreisenden in die CSSR keine Tagesvisa erteilt bekommen, und ist das im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bundesregierung zu sehen, eine Autobahn bis an die Grenze zur CSSR zu verlängern? Ihre Frage geht von der unzutreffenden Annahme aus, die Bundesregierung könne entscheiden, welchen Reisenden an der Grenze zur CSSR Einreisevisa für die CSSR erteilt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Diese Entscheidung obliegt vielmehr ausschließlich der CSSR. Ihr Vorwurf, die Bundesregierung diskriminiere Bahnreisende, geht deshalb fehl. Die Bundesregierung wird sich in ihrem Gespräch mit der CSSR über Reiseerleichterungen auch dafür einsetzen, daß Bahnreisende, soweit möglich, die gleichen Erleichterungen erhalten wie Autoreisende. Für den von Ihnen genannten Grenzübergang Waidhaus kommt dies allerdings nicht in Betracht, weil es dort keinen Bahn-, sondern nur einen Straßenübergang in die CSSR gibt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 46 und 47): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 9347* Wie beurteilt die Bundesregierung den Boykott zahlreicher Städte und Gemeinden, die sich widersetzen, den seit 1. Januar 1988 von 9,70 DM auf 11,90 DM erhöhten Betrag für die Druckkosten der neuen Bundespersonalausweise nicht zu bezahlen, nachdem die Bundesregierung den Preis von 9,70 DM pro Stück mit der Bundesdruckerei verbindlich vereinbart hatte und den Kommunen Kosten in Höhe von ca. 25 DM insgesamt entstehen? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, da doch die tatsächlichen Kosten der Städte und Gemeinden weit über der bundeseinheitlichen Gebühr von 10 DM liegen, den Kommunen die Kosten, die über die Gebühr von 10 DM hinausgehen, zu ersetzen, und welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das durch sie verursachte Problem zu lösen? Zu Frage 46: Die Bundesdruckerei hat mit Schreiben vom 30. November 1987 an die Länder den Preis für die Herstellung der neuen Personalausweise ab 1. Januar 1988 von 9,70 DM auf 11,90 DM erhöht. Nach den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften der Länder haben die Gemeinden den jeweils gültigen Preis an die Bundesdruckerei zu zahlen; sie sind somit verpflichtet, ab 1. Januar 1988 je Personalausweis 11,90 DM an die Bundesdruckerei zu entrichten. Ein Boykott einzelner Gemeinden ist deshalb nicht gerechtfertigt. Zu Frage 47: Das Personalausweisgesetz ist nach Art. 83 GG von den Ländern als eigene Angelegenheit auszuführen. Hierzu gehört auch die Beschaffung der Personalausweise, die in der Bundesdruckerei hergestellt werden. Gem. Art. 104 a Abs. 1 GG haben die Länder deshalb die Herstellungskosten zu tragen. Ein Zuschuß oder eine Kostenübernahme des Bundes kommt schon aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht. Im Hinblick darauf erstattet z. B. das Land Rheinland-Pfalz den Personalausweisbehörden die Herstellungskosten des Personalausweises in der Bundesdruckerei, soweit diese nicht durch zu erhebende Gebühren abgedeckt werden. Der übrige personelle und sächliche Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Ausstellung der Identitätsdokumente wird durch den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Häfner (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4025 Frage 48): Wie viele Demonstrationen haben 1988 in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) stattgefunden, und wie viele Demonstrationen sind nach den Beurteilungskriterien der Bundesregierung unfriedlich verlaufen? Der Bundesregierung sind von den Bundesländern für das Jahr 1988 insgesamt 7 103 Demonstrationen gemeldet worden. Ausschließliche Beurteilungskriterien der Bundesregierung gibt es nicht. Vielmehr haben sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt. Hiernach wurden von den Ländern 133 Demonstrationen als unfriedlich eingestuft. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 49 und 50) : Befürwortet die Bundesregierung die Genehmigungen von Konzernumbauten bei der Volksfürsorge und bei anderen Versicherungsunternehmen durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zum gegenwärtigen Zeitpunkt, obwohl noch Widerspruchs- und Gerichtsverfahren in vergleichbaren Fällen anhängig sind, oder würde sie es vorziehen, zunächst die endgültigen Entscheidungen über die vorliegenden Einsprüche abzuwarten? Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wann und in welchem Ausmaß Kapitalerhöhungen beim Deutschen Herold und bei der Volksfürsorge durch Kapitaleinlagen der Anteilseigner, Gewinnthesaurierung oder andere Finanzierungsarten aufgebracht wurden? Zu Frage 49: Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat über Anträge auf Genehmigung so schnell wie möglich zu entscheiden. Die Bundesregierung kann und will auf die Stellung von Anträgen keinen Einfluß nehmen. Die antragstellenden Versicherer müssen selbst entscheiden, ob sie die Risiken auf sich nehmen wollen, die sich aus einer Aufhebung von Verwaltungsakten im Rechtsmittelverfahren ergeben. Zu Frage 50: Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen konnte wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur auf die Unterlagen für die Jahre 1983 bis 1987 zurückgreifen. In diesem Zeitraum hat die Volksfürsorge ihr Grundkapital durch Kapitaleinlagen der Anteilseigner um 100 Millionen DM erhöht. Falls es gewünscht wird, bin ich gern bereit, die veröffentlichten Unterlagen für beide in der Frage genannten Unternehmen für einen längeren Zeitraum durchsehen zu lassen und die entsprechenden Angaben schriftlich nachzureichen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 51 und 52): Wird die Bundesregierung von den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch machen, um eine Genehmigung bei der Volksfürsorge vor einer endgültigen rechtlichen und sachlich eindeutigen Klärung zu verhindern, und welche Maßnahmen hat bzw. wird sie hierzu ergreifen? Welche Vorkehrungen (Gesetzesänderungen o. a., z. B. im Rahmen der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes) sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, gegebenenfalls schon in die Wege geleitet, um in Zukunft eine klare Trennung zwischen Versicherten- und Aktionärsgeldern sicherzustellen? Zu Frage 51: Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen muß und wird alle bei ihm gestellten Anträge ebenso sorgfältig wie zügig prüfen. Zu dieser Prüfung 9348' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 gehört eine vollständige Ermittlung des Sachverhalts. Hinsichtlich der einschlägigen Rechtsfragen muß es sich eine Meinung bilden und auf deren Grundlage entscheiden. Zu Frage 52: Eine rechtliche Herauslösung von Werten, die den Versicherten zuzuordnen wären, aus den Vermögensmassen der Lebensversicherung ist nach derzeitiger Rechtslage möglich, wenn Versicherungsunternehmen das beantragen. Eine Sonderform dieser Art des Betriebes der Lebensversicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung, die freilich nie große Bedeutung erlangt hat. Die zur Zeit übliche Konstruktion ist so, daß die Versicherer ihren Kunden bestimmte Leistungsversprechen geben. Zu deren sicherer Erfüllung dienen die Vermögensansammlungen der Versicherer. Diese bewährte Art des Geschäftsbetriebes zu untersagen, besteht kein Grund. Der Markt sollte entscheiden, an welcher Art der Produktgestaltung die Kunden das meiste Interesse haben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksche 11/4025 Fragen 53 und 54): Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, daß nicht Teile des Eigenkapitals beim Umbau des Volksfürsorgekonzerns aus Risikoüberschüssen gebildet wurden, weil vor der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1983 keine Transparenz darüber bestand, ob die Risikoüberschüsse auch tatsächlich an die Versicherten zurückgeflossen sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Deutschen Bank, die Versichertenprämien in Risikoprämien einerseits und Sparprämien andererseits aufzuteilen, so daß für die Versicherten genau erkennbar ist, welcher Teil für die Risikoabsicherung und welcher Teil für Sparleistungen verwandt wird, und warum hat die Bundesregierung eine derartige Aufteilung noch nicht für die Lebensversicherungsunternehmen vorgeschrieben, falls sie diese Pläne positiv beurteilt? Zu Frage 53: Die Bundesregierung ist nicht befugt, Einzelangaben über Unternehmen zu offenbaren, die ihr durch die Versicherungsaufsicht bekanntgeworden sind. Ein Zusammenhang zwischen der 14. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes aus dem Jahre 1983 und dem in der Frage angesprochenen Sachverhalt besteht nicht. Zu Frage 54: Die Bundesregierung kann keine Auskünfte über die Pläne der Deutschen Bank geben. Ich kann daher weder bestätigen noch dementieren, daß die Deutsche Bank vorhat, zu verfahren, wie in der Frage unterstellt wird. Die gemischte Lebensversicherung, das heißt die Versicherung auf Erlebens- und den Todesfall, ist ein einheitliches Produkt, das Elemente der Versicherung mit einem Sparvorgang verbindet. Die Versicherer können nach geltendem Recht nicht gezwungen werden einzelne Kalkulationsbestandteile ihrer Tarife zu veröffentlichen. Kein Versicherer ist jedoch gehindert, dies freiwillig zu tun, wenn er sich hieraus einen Vorteil für den Verbraucher und damit einen Wettbewerbsvorteil verspricht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 11/4025 Fragen 55 und 56) : Wie lauten die Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen zur Unterbringung von Aussiedlern in den Liegenschaften des Bundes — VI C 1 — VV 2400 — 54/88 bzw. 55/88 bzw. 61/88 und die Rahmenbedingungen des Bundesministers des Innern vom 5. September 1988 zur Unterbringung von Aussiedlern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bundeseigene Liegenschaften für Aussiedler insbesondere den Kommunen zur Verfügung zu stellen, die in hohem Maße vom Aussiedlerproblem betroffen sind, und würde die Bundesregierung gegebenenfalls diese Wohnungen modernisieren lassen? Zu Frage 55: Mit den ersten beiden von Ihnen genannten Erlassen wurden die Oberfinanzdirektionen um Prüfung gebeten, ob und ggf. welche Liegenschaften des Allgemeinen Grundvermögens zur vorübergehenden Unterbringung von Aussiedlern bereitgestellt werden konnten. Die darauf eingegangenen Berichte bildeten die Grundlage für die Übersicht, die der Bundesminister der Finanzen dem Bundesminister des Innern mit Schreiben vom 5. September 1988 übersandt hat. In diesem Schreiben, das als Anlage 20 auch dem Kurzprotokoll der 32. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 21. September 1988 beigefügt worden ist, finden sich die Bedingungen, zu denen die Oberfinanzdirektionen ermächtigt sind, bundeseigene Liegenschaften zur vorübergehenden Unterbringung von Aussiedlern zur Verfügung zu stellen. Mit dem dritten von Ihnen genannten Erlaß wurden den Oberfinanzdirektionen das erwähnte Schreiben vom 5. September 1988 zugeleitet und gleichzeitig Weisungen erteilt, auf welcher Basis mit den zuständigen Stellen der Länder und Gemeinden zu verhandeln ist. Zu Frage 56: In dem von der Bundesregierung am 31. August 1988 beschlossenen Sonderprogramm zur Eingliederung der Aussiedler wird unter anderem ausgeführt, daß der Bund den Ländern oder Gemeinden geeignete bundeseigene Liegenschaften zur vorläufigen Unterbringung von Aussiedlern und Zuwanderern für die Dauer der Nutzung zu diesem Zweck mietzinsfrei zur Verfügung stellen wird. Weiter wird der Bund den Landesflüchtlingsverwaltungen und kommunalen Spitzenverbänden eine Übersicht über solche Liegenschaften zuleiten, was mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 9. September 1988 geschehen ist. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1989 9349* In der Übersicht sind insgesamt 25 Liegenschaften aufgeführt, die nach Einschätzung der zuständigen Stellen für den genannten Zweck geeignet erscheinen. Ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt diese Liegenschaften tatsächlich in Anspruch genommen werden, hängt von der Entscheidung des zuständigen Landes bzw. der zuständigen Gemeinde ab. Darüber hinaus werden zur Vermietung anstehende bundeseigene Wohnungen, die für die Unterbringung von Bundesbediensteten nicht benötigt werden und im Augenblick auch nicht veräußert werden können, zu den allgemein üblichen Bedingungen nach Möglichkeit vorrangig an Aussiedler zu deren endgültigen Unterbringung vermietet werden. Im Hinblick auf die nur geringe Mieterfluktuation sind diese Möglichkeiten allerdings begrenzt. Eine weitere Möglichkeit der Hilfe bei der endgültigen Unterbringung von Aussiedlern besteht dann, wenn ganze Wohnblocks oder sogar Wohnsiedlungen leerstehen, was vornehmlich nach Freigabe durch die ausländischen Streitkräfte der Fall ist. Hier können diejenigen Wohnungen, die zur Unterbringung von Bundesbediensteten nicht benötigt werden, unabhängig von etwa — notfalls erst später — zu realisierenden Veräußerungsmöglichkeiten, bevorzugt für die Unterbringung von Aussiedlern zur Verfügung gestellt werden. Dies soll nach Möglichkeit dadurch geschehen, daß die Objekte in unverändertem Zustand an die Belegenheitsgemeinden oder von ihnen benannte Aufgabenträger veräußert werden. Nur ausnahmsweise käme auch eine Vermietung an die genannten Bedarfsträger in Betracht, und zwar auch hier nur in unverändertem Zustand. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Uldall (CDU/CSU) (Drucksache 11/4025 Fragen 57 und 58): Wie ist die Haltung der Bundesregierung, Mieterträge von Grundstücks-Investmentfonds der kleinen Kapitalertragsteuer zu unterwerfen, mit dem politischen Willen vereinbar, ausgeschüttete Mieterträge nicht mit Quellensteuer zu belasten? Trifft die Vermutung zu, daß die gemäß § 45 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften erfolgte Zuordnung von Mieterträgen aus Investmentfonds zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nur aus Vereinfachungsgründen erfolgte, wobei sich die Quellensteuerbelastung der Mieterträge als unbeabsichtigter Nebeneffekt ergab? Zu Frage 57: Erträge aus Grundstücks-Sondervermögen im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften hat der Gesetzgeber seit jeher als den Beteiligungserträgen, das heißt zum Beispiel den Dividenden, ähnlich angesehen. Von diesen Kapitalerträgen wurde wie von Erträgen aus Wertpapier-Sondervermögen bisher keine Kapitalertragsteuer erhoben. Im Interesse einer gleichmäßigeren Besteuerung unterliegen derartige Erträge ab 1989 der 10prozentigen Kapitalertragsteuer. Ein politischer Wille in dem in Ihrer Frage unterstellten Sinn ist bei den Erörterungen über das Steuerreformgesetz 1990 nicht zum Ausdruck gekommen. Zu Frage 58: Ihre Vermutung trifft nicht zu. Ausschlaggebend für die Regelung des § 45 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, die 1970 geschaffen wurde, war, daß durch die Zwischenschaltung des Sondervermögens die Erträge sich weit von der ursprünglichen Quelle gelöst haben. Sie sind damit nicht mehr zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu den Einkünften aus Kaptialvermögen zu rechnen. Dies hat mit Vereinfachungsgesichtspunkten nichts zu tun. Wenn jemand Zinsen aus einer Spareinlage bei einem Kreditinstitut bezieht, fragt er auch nicht danach, wie das Kreditinstitut die Zinsen erwirtschaftet hat. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hillerich (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/4025 Fragen 59 und 60): Kann die Bundesregierung verbindlich zusichern, daß unverzüglich ein Nachtragshaushalt für 1989 vorgelegt wird, der den angekündigten Bundesanteil in Höhe von 150 Millionen DM für das Hochschulsonderprogramm von Bund und Ländern enthält? Treffen Informationen zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Voss, im Haushaltsausschuß geäußert hat, daß das Programm von Bundesminister Möllemann „in diesem Ausmaß nicht akzeptabel" ist? Zu Frage 59: Bund und Länder bereiten zur Zeit eine Vereinbarung zur Durchführung des Hochschulsonderprogramms auf der Grundlage des Artikel 91 b Grundgesetz vor. Sobald der Inhalt der Vereinbarung endgültig feststeht, wird zu entscheiden sein, wie das Ergebnis haushaltsmäßig umzusetzen ist. Zu Frage 60: In der Haushaltsausschußsitzung am 15. Februar 1989 habe ich unter anderem erklärt: Die zu dem Programm in der Öffentlichkeit auch vom Ressortminister genannten Zahlen übersteigen das Volumen, das realistischerweise — auch nach den Vorstellungen beteiligter Bundesländer — erwartet werden kann. Meine Ausführungen bezogen sich nicht, wie von Ihnen unterstellt, auf das Hochschulsonderprogramm, sondern auf die Gesamtforderungen für den Hochschulbereich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt kommt Herr Professor Abelein zu einer Zusatzfrage dran.





Rede von Dr. Manfred Abelein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahn zwar im Rahmen eines Gesamtkonzepts bei diesem Fragekomplex gehandelt hat, aber ein ausdrückliches Quidproquo — hier Sanierung der Bahnhofsfassade, als Gegenleistung Spielhalle — nicht gemacht hat und daß die Stadt Aalen jederzeit nach § 33 i Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung die Möglichkeit gehabt hätte, den Betrieb des Gewerbes, der hier zur Debatte steht, wegen einer Gefährdung der Jugend zu unterbinden, was im übrigen auch der Meinung der Bundesbahn entspricht, und daß die Bundesbahn bei einer Ablehnung der Stadt Aalen erklärtermaßen ein Rechtsmittel nicht eingelegt hätte und daß die benachbarte Stadt Heidenheim eine Spielhalle schlicht dadurch unterbunden hat, daß sie im Gegensatz zur Stadt Aalen von § 33 i Abs. 2 der Gewerbeordnung Gebrauch gemacht und die Konzession untersagt hat?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Abelein, aus meinen Unterlagen, die von der Deutschen Bundesbahn geliefert wurden, ergibt sich, daß mit der Stadt Aalen über verschiedene Vorhaben im Bahnhofsgebäude verhandelt wurde und daß auf Grund der Gespräche und Verhandlungen mit der Stadt Aalen das mehrfach erwähnte Gesamtkonzept erstellt wurde.
Zu der Frage der Konzession verweise ich noch einmal auf meine Aussage von vorhin: Eine Automatik gibt es nicht, daß, wenn ein Antrag gestellt wird, die Konzession zu erteilen wäre. Welchen Sinn hätte dann die Konzession überhaupt noch?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das war's. Denn wir haben bei diesem Geschäftsbereich keine weiteren Fragen. Ich danke dem Staatssekretär für die Beantwortung.
    Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
    Wir kommen zur Frage 18 der Abgeordneten Frau Würfel:
    Welche Städte im Saarland leiten ihre Abwässer ebenfalls ungeklärt in Flüsse, und welche Auswirkungen hat dies auf die Wasserqualität von Mosel und Rhein? (siehe Frage 4)

    Bitte schön, Herr Staatssekretär.