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    Plenarprotokoll 11/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rawe 9127 A Bestimmung des Abg. Wilz als ordentliches Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Wimmer (Neuss) 9127 B Bestimmung des Abg. Pfuhl zum Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Ausgleichsbank an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Heinz Rapp 9127 B Erweiterung der Tagesordnung 9127 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. April 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Drucksache 11/3645) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache 11/3915) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1987 (Drucksache 11/3069) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbesserung des Produkthaftungsgesetzes (Drucksache 11/3718) e) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Düsseldorf gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/3797) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiesparprogramm für den Wärmemarkt (Drucksache 11/2318) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches — Eindämmung der Spielhallenflut und sonstiger städtebaulich nicht vertretbarer Nutzungen — (Drucksache 11/3952) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Verhülsdonk, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Lüder, Dr. Hitschler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten (Drucksache 11/3999) 9128 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 11/2583) Dr. Kohl, Bundeskanzler 9129A Duve SPD 9131 D Neumann (Bremen) CDU/CSU 9135 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9138 C Beckmann FDP 9141A Frau Odendahl SPD 9142 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9144 A Conradi SPD 9146 A Lüder FDP 9147 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung (Drucksache 11/3917) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1988/ 89 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 11/3478) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland (Zukunftsinitiative Montanregionen — Zukunftsprogramm Küste) (Drucksachen 11/1551, 11/3647, 11/3848) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über den jährlichen Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die wirtschaftliche Lage in der Gemeinschaft und die Festlegung der wirtschaftspolitischen Leitlinien für 1989 „mehr Wachstum und Beschäftigung auf dem Weg zum Binnenmarkt" (Drucksache 11/3757) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sofortprogramm „Arbeit, Umwelt und Investitionen" (Drucksachen 11/1552, 11/3262) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 9149B, 9185D Roth SPD 9152 C Wissmann CDU/CSU 9157 A Stratmann GRÜNE 9160D Dr. Graf Lambsdorff FDP 9164 D Dr. Jens SPD 9169A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 9171D Frau Matthäus-Maier SPD 9174 B Hinsken CDU/CSU 9177 C Kittelmann CDU/CSU 9179 D Vahlberg SPD 9181 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9183 A Uldall CDU/CSU 9184 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. die Situation in Afghanistan Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 9186C, 9193 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9187 B Dr. Holtz SPD 9188 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9188D Duve SPD 9189 C Höffkes CDU/CSU 9190 C Frau Luuk SPD 9191 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9192 A Dr. Glotz SPD 9193 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9194 D Frau Würfel FDP 9195 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (Drucksachen 11/2277, 11/3922) 9196B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/3323, 11/3936) 9196B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Durchführung des Beschlusses vom 24. Juni 1988 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.3, 11/3868) 9196 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 III Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 32 08 Titel 870 01 — Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen — (Drucksachen 11/3565, 11/3636 Nr. 1.5, 11/3869) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 51 — Altershilfe für Landwirte — (Drucksachen 11/3481, 11/3636 Nr. 1.3, 11/3870) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/3470, 11/3636 Nr. 1.2, 11/3871) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 06 — Leistungen des Bundes für Aufwendungen aus der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung — (Drucksachen 11/3564, 11/3636 Nr. 1.4, 11/3872) 9197 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 97 zu Petitionen (Drucksache 11/3914) 9197 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der medizinischen Versorgung für Gefangene (Drucksache 11/3243) Frau Nickels GRÜNE 9197 B Geis CDU/CSU 9199 A Dr. de With SPD 9201 B Funke FDP 9202 D Engelhard, Bundesminister BMJ 9204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung „Sport und Umwelt" (Drucksache 11/2134) Nelle CDU/CSU 9205 B Lambinus SPD 9207 D Baum FDP 9209B Brauer GRÜNE 9211B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9212 C Dr. Wernitz SPD 9214 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Umweltzerstörung und zum Schutz der Meeresschildkröte Caretta caretta in der Türkei im Rahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/2657) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schanz, Bindig, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einrichtung eines Nationalparks und ökologisch verträgliche Entwicklung im Dalyan-Delta (Drucksache 11/3452) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Frau Eid, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologisch verträgliche Tourismusentwicklung u. a. im Dalyan-Delta und Einrichtung eines Nationalparks (Drucksache 11/3454) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Brauer, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem naturzerstörenden Hotelbauprojekt im Dalyan-Delta (Türkei) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Hiller (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzmittel der DEG zum Bau eines Touristik-Hotels in Dalyan (Türkei) (Drucksachen 11/1666, 11/1872, 11/2352) Dr. Pohlmeier CDU/CSU 9216B Schanz SPD 9217 D Frau Folz-Steinacker FDP 9219A Frau Hensel GRÜNE 9221A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9222 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (Drucksachen 11/3140, 11/3953, 11/3954) Schreiber CDU/CSU 9224 D Dr. Holtz SPD 9226 A Frau Folz-Steinacker FDP 9227 D Volmer GRÜNE 9228 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9229 A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (Drucksache 11/3919) Dörflinger CDU/CSU 9230 B Schäfer (Offenburg) SPD 9232 B Baum FDP 9234 B Brauer GRÜNE 9236 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 9237 B Frau Dr. Hartenstein SPD 9239 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Frau Adler, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Asbest (Drucksache 11/2642) Müller (Düsseldorf) SPD 9241 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9243 B Frau Garbe GRÜNE 9244 A Frau Dr. Segall FDP 9245 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 9246 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksachen 11/2387, 11/3633) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/3e0) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verstoß gegen § 5 Bundesbahngesetz durch den Deutschen Bundestag (Drucksache 11/3648) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausbau der Bundesbahnstrecke München—MühldorfFreilassing (Drucksache 11/3973) Bohlsen CDU/CSU 9248 A Dr. Niese SPD 9249 C Kohn FDP 9250 D Weiss (München) GRÜNE 9251 D Jung (Limburg) CDU/CSU 9253 A Kretkowski SPD 9255 C Nächste Sitzung 9256 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 9257 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 9127 125. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 2. Austermann 16. 2. Bauer 16. 2. Bindig 17. 2. Dr. von Billow 16. 2. Egert 17. 2. Eylmann 16. 2. Frau Flinner 16. 2. Gallus 17. 2. Glos 16. 2. Dr. Haack 17. 2. Dr. Hauchler 17. 2. Dr. Hauff 17. 2. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 17. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Heimann 17. 2. Jaunich 17. 2. Frau Karwatzki 17. 2. Klose 16. 2. Dr. Kreile 16. 2. Dr.-Ing. Laermann 17. 2. Maaß 17. 2. Dr. Mitzscherling 17. 2. Möllemann 17. 2. Pfuhl 16. 2. Poß 16. 2. Reuschenbach 17. 2. Frhr. von Schorlemer 16. 2. Verheugen 17. 2. Voigt (Frankfurt) ** 16. 2. Dr. Warnke 16. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 17. 2. Wetzel 17. 2. Frau Dr. Wisniewski 16. 2. Würtz 17. 2. Zierer * 17. 2. Dr. Zimmermann 17. 2.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Abgeordneter Daniels, wenn Sie noch etwas Geduld gehabt hätten, dann hätten Sie gehört, daß Ihre Frage bei meinen folgenden Punkten bereits beantwortet worden wäre; denn ich werde natürlich auf die Frage zurückkommen, warum wir nicht zu einer eigenständigen UVP-Behörde ja sagen wollen. Dies steht nebenbei in klarer Kontinuität mit dem was dieses Hohe Haus 1983 beschlossen hat: Es soll gerade nicht zu eigenständigen Verfahren und nicht zu einer eigenständigen Behörde kommen. Ich sage noch einmal, was eben bereits deutlich gemacht wurde: Nicht durch ein Mehr an Bürokratie und damit an einem Vollzugsdefizit werden wir Umweltpolitik vorantreiben, sondern in einer Nutzung der gewachsenen Strukturen und deren weiterer Qualifizierung. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
    Ich möchte abschließend zu dem Punkt 1 noch erwähnen, daß es gerade unter diesem wichtigen europapolitischen Aspekt mehr als verständlich ist, daß die EG-Kommission sehr daran interessiert ist, die Umsetzung mit zu verfolgen. Es ist kein Zufall, daß die mehrmals angemahnte Notwendigkeit der Umsetzung nicht zu einer Klage der Europäischen Gemeinschaft geführt hat. Denn man sieht genau, daß wir uns bei dieser schwierigen Materie ernsthaft die Mühe machen, die Richtlinie umzusetzen.
    Zweitens: die umweltpolitische Bedeutung. Seit Beginn der Umweltpolitik ist dies der erste wesentliche gesetzgeberische Schritt dazu, die überwiegend auf die einzelnen Umweltmedien und sektoral ausgerichteten, also auf die Bereiche Luft, Wasser und Boden bezogene Umweltgesetze nach einheitlichen Grundsätzen zu übergreifenden Entscheidungsinstrumenten fortzuentwickeln. Im Sinne der Umweltvorsorge wird damit der verbreiteten Tendenz entgegengewirkt, Umweltprobleme von einem Bereich in einen anderen Umweltbereich zu verschieben. Wir haben dies gerade mit Blick auf Abfall, auf Wasser- und Luftreinhaltung immer wieder gesehen. Das unterstreicht sicherlich die Nachdrücklichkeit des bereichsübergreifenden Denkens.
    Drittens hat dieser Entwurf auch eine innenpolitische Bedeutung. Die UVP verklammert unterschiedliche Zulassungsverfahren als ihr unselbständiger Bestandteil. Sie setzt damit ein Signal für die Rechtsvereinheitlichung im Verwaltungsverfahrensrecht und ist damit ein erster Schritt zu einem Umweltgesetzbuch.
    Ich unterstreiche an dieser Stelle noch einmal, daß ich die verbreitete Kritik in der Wirtschaft nicht teile, daß wir hiermit zu einer Verzögerung von Zulassungsverfahren kommen. Ich bin der Überzeugung, daß es zu einer Straffung und zu einer Übersichtlichkeit von Zulassungsverfahren kommt. Ich unterstreiche das, was gerade von Herrn Abgeordneten Baum gesagt worden ist: Wir sollten uns nicht den Vorwurf einhandeln, durch umweltbezogene Verfahrensverlängerungen umweltentlastende Einrichtungen erst später nutzen zu können. Vielmehr ist es erforderlich, die Zulassungsverfahren durch eine übersichtliche, der Bevölkerung durchschaubare Straffung zu beschleunigen. Deswegen bin ich nicht der Meinung, daß der Vorwurf zu Recht besteht, durch diese Umweltverträglichkeitsprüfung gebe es so etwas wie eine Gefährdung des Industriestandorts Bundesrepublik Deutschland.
    Ich wiederhole: Der Deutsche Bundestag hat bereits 1983 eine optimale Umsetzung der EG-Richtlinie über die UVP gefordert und verlangt,, daß keine zusätzlichen Verfahren eingeführt und neue Behörden geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wird dieser Forderung des Deutschen Bundestages gerecht.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Er ist meilenweit davon entfernt!)

    Die Richtlinie bedarf einer gesetzlichen Umsetzung. Das hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen deutlich gesagt.
    Mit diesem UVP-Gesetz sind zwei weitere Gesetzentwürfe inhaltlich verknüpft: einmal der Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Raumordnungsgesetz. Auch dieser Entwurf sieht die Einführung der UVP bereits für das Stadium der bundesweit einzuführenden Raumordnungsverfahren vor, also gerade in einem sehr frühen Stadium. Auch das haben wir nachhaltig unterstützt und begrüßt. Zweitens handelt es sich um den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Bundesberggesetz. Auch dieser Entwurf sieht die UVP im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens für bergrechtliche Vorhaben vor.
    Die Umsetzung wird den EG-rechtlichen Anforderungen gerecht. Dies tut sie nicht im Rahmen eines Minimalprogramms. So haben wir z. B. die wesentlichen Änderungen mit erfaßt. Das ist eigentlich der Kern der umweltpolitischen Bedeutung für die Praxis. Man hat mir gesagt, daß die Umsetzung der UVP-Richtlinie in den Niederlanden — ich bitte Herrn Abgeordneten Schäfer, genau zuzuhören — pro Jahr etwa 10 bis 12 UVP-Verfahren umfaßt, weil dort die wesentlichen Änderungen gerade nicht im Vordergrund stehen. Das ist natürlich ein ganz bedeutsamer Aspekt, den Sie nicht erwähnt haben, aber den ich anmerken möchte, um deutlich zu machen, wie offen wir an die Umsetzung herangegangen sind.
    Wir haben weiter in § 5 die Möglichkeit geschaffen, auch den Antragsteller möglichst frühzeitig auf den voraussichtlichen Informationsbedarf hinzuweisen. Damit wird das sogenannte ,,scoping" eingebracht. Auch das geht über die EG-Richtlinie hinaus. Die Frage der Verteidigungsanlagen haben Sie selbst angesprochen.
    Ich meine, daß die Bundesregierung darüber hinaus keinen Grund sehen kann, in bewährte Strukturen des Umweltrechts einzugreifen. Es kann nicht darum gehen, perfektionistische Regelungsmodelle zu konstruieren.



    Bundesminister Dr. Töpfer
    Man muß sich auf den Grundgedanken der UVP rückbesinnen. Die UVP soll insbesondere durch rechtzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichst fundierten und umfassenden Information der Entscheidungsbehörden und damit zu besseren Entscheidungen beitragen. Ich habe darauf bereits anläßlich der Beratung des UVP-Gesetzentwurfs der GRÜNEN im April letzten Jahres hingewiesen. Die UVP soll bessere Entscheidungen erbringen. Sie ist nicht darauf ausgerichtet, nur Entscheidungen zu verhindern.
    Aus diesem Grund bauen wir auf den bestehenden umweltrechtlichen Zulassungsverfahren auf, um die uns manche Länder auch in Europa beneiden.
    Die materiellen und formellen UVP-Elemente werden in diese bestehenden Zulassungsverfahren eingefügt. Vorkehrungen für eine Koordinierung paralleler Entscheidungen werden geschaffen. Auf neue UVP-Behörden wird verzichtet, damit nicht neue Vollzugsdefizite begründet werden.
    Ich sehe den Gesetzentwurf daher als den notwendigen Kompromiß zwischen dem europarechtlich und umweltpolitisch Erforderlichen einerseits und dem Gebot einer praktikablen Umsetzung andererseits an. Das mag zwar weniger spektakulär sein. Diese Lösung ist aber wirksam, weil sie die gewachsenen Entscheidungsstrukturen nutzt und damit auch wirklich durchsetzbar und durchführbar ist.
    Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die grundsätzliche Konzeption des Gesetzentwurfs bestätigt.
    Ich nenne zusammenfassend die wesentlichen Elemente: erstens die Gliederung des Gesetzes in ein Stammgesetz in Art. 1 und in die Anpassung zahlreicher Umwelt- und Fachgesetze in Art. 2 ff., zweitens die abgestimmte Einfügung der UVP-Elemente in die bestehenden Zulassungsverfahren, drittens die Koordinierung der für einzelne Umweltmedien bislang unabhängig voneinander bestehenden Zulassungsverfahren, viertens den Vorrang zugunsten inhaltsgleicher oder weitgehender Umwelt- und Fachgesetze und fünftens die Orientierung am Verwaltungsverfahrensgesetz, auch soweit es um die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung geht.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung und ich persönlich gehen mit großer Hoffnung auf eine sachliche und konstruktive Diskussion in die Beratungen des Ausschusses. Wir sollten alle daran interessiert sein, daß diese Arbeit gut zu Ende geführt wird, damit — ich sage es noch einmal — der Königsweg für die Umweltpolitik mit Erfolg beschritten werden kann.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität oder die Nicht-Qualität eines Gesetzentwurfs läßt sich sicher nicht an der wohldosierten Darstellung der Bundesregierung ermessen. Dies ist Ihnen sicher gelungen, Herr Minister.
    Aber ich meine, man muß die Qualität daran messen, ob der Gesetzentwurf dem gerecht wird, was mit der EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung eigentlich gewollt ist. Gewollt ist die Schaffung eines Instruments, mit dem es möglich würde, das aus den Fugen geratene Verhältnis von ökonomischen Eingriffen in die Natur und unseren ökologischen Lebensbedingungen wieder einigermaßen ins Lot zu bringen. Diesem Anspruch wird der Gesetzentwurf aber nicht gerecht; dafür ist die Struktur zu schwach.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Sie haben selber, Herr Minister, nun mehrfach die UVP als Königsweg der Umweltpolitik gepriesen. Das klingt immer sehr hoffnungsvoll. Um so bedauerlicher ist es aber nach meiner Auffassung, daß Sie mit dem Gesetzentwurf diesen Königsweg eben nicht beschritten haben.
    Die Frage muß gestellt werden, warum Sie die Chance nicht kräftiger nutzen, die darin besteht, hier erstmals eine Meßlatte in die Hand zu bekommen, mit der jedes Projekt und jedes Programm von einer bestimmten Größenordnung an wirklich konsequent durchgeprüft werden könnte. An dieser Meßlatte muß man exakt ablesen können, wieviel freie Flächen in Anspruch genommen werden, wieviel Tiere und welche Tier- und Pflanzenarten ihren Lebensraum verlieren werden, welche Mengen und welche Arten von Abfall entstehen, welche Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden gelangen usw., wenn diese jeweilige Planung realisiert würde. Dies muß umfassend und öffentlich dargestellt werden, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
    Für den Fall, daß sich dieses Ökoregister zu einem veritablen ökologischen Sündenregister entwickeln sollte, muß die Meßlatte auch zur Waffe werden können, die ein Haltesignal setzt: Bis hierher und nicht weiter.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb haben wir im Antrag der SPD-Fraktion, der die Eckdaten für ein UVP-Gesetz enthält, vorgesehen, daß der für die Genehmigung zuständigen Behörde ein Versagensermessen einzuräumen ist. Bei Ihnen herrscht hier Fehlanzeige.
    Um nicht mißverstanden zu werden, Herr Minister, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die UVP ist kein Verhinderungs- oder Verbotsinstrument. Keineswegs! Das wäre mißinterpretiert. Aber sie ist ein Instrument, das zu einem heilsamen Abwägungsprozeß zwingt

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist wahr!)

    und das, richtig ausgestaltet, auch dazu zwingen müßte, ernsthaft nach Alternativlösungen zu suchen, z. B. nach Bauweisen, die raumsparender sind, oder nach Produktionsabläufen, die keine giftigen Abwässer erzeugen.
    Auch hier herrscht praktisch Fehlanzeige in Ihrem Gesetzentwurf. In § 6 wird die Forderung nach Alternativen zu einer dünnen Formel zusammengefaßt, der



    Frau Dr. Hartenstein
    Antragsteller möge doch, bitte schön, eine Übersicht über die wichtigsten vom Projektträger selbst geprüften Vorhabensalternativen geben und die wesentlichen Auswahlgründe dafür benennen. Ich nenne dies pure Kosmetik, weiter nichts.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Frau Garbe [GRÜNE]: Den Bock zum Gärtner machen!)

    Alle entscheidenden Elemente, welche die UVP zu einem kräftigen Hebel pro Umwelt machen könnten, fehlen: die Schaffung einer unabhängigen Stelle, die den Untersuchungsrahmen festlegt und die Durchführung der UVP überwacht; eine wirklich breite Öffentlichkeitsbeteiligung über den Kreis der Betroffenen hinaus; die Beteiligung der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände schon bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens; die Darlegung von realistischen Alternativen; das genannte Versagensermessen und die Verpflichtung zur Nachkontrolle — es ist nicht mit einer einmaligen UVP getan — und die Einführung der Verbandsklage.
    Sie haben sich leider — ich muß das sagen — zu einer Minimalisierungsstrategie entschlossen, die so nicht tragbar ist. Das zeigt sich z. B. auch bei der starken Einengung des Projektkatalogs. An vielen Stellen bleibt völlig unklar, was eigentlich gewollt ist. Darauf wurde auch im Bundesrat mehrfach hingewiesen. Ich gebe nur zwei Beispiele.
    So muß z. B. gefragt werden: Wie soll in Zukunft bei gentechnischen Anlagen verfahren werden? Warum will die Bundesregierung nur Anlagen zum fabrikmäßigen Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen und Zellkulturen in die Prüfung einbeziehen? Warum folgt sie nicht dem Bundesrat, der zu Recht darauf hinweist, daß die Eingrenzung auf solche Projekte dem Risikopotential gentechnischer Anlagen nicht gerecht würde?

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Warum werden z. B. Brennelementezwischenlager nicht in den obligatorischen Prüfungskatalog aufgenommen, wie dies Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Bundesrat beantragt haben?
    Warum sollen große Hotelkomplexe und industriell betriebene Massentierhaltungen außen vor bleiben?

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Weil die Lobby zu stark ist!)

    Das ist nicht einzusehen. Es ist nicht akzeptabel, daß Bestandsgrößen derart heraufgesetzt werden, wie Sie das tun, daß z. B. in der Geflügelhaltung erst bei Anlagen mit 84 000 Mastgeflügelplätzen eine UVP erforderlich wäre. Der Bundesrat argumentiert, daß es nicht gerechtfertigt sei, ausgerechnet bei der UVP die Bestandsgrößen des Bundesimmissionsschutzgesetzes drastisch zu erhöhen. Er schlägt nämlich statt 84 000 Plätzen 14 000 Plätze vor. Das ist nur ein Sechstel dessen, was Sie wollen. Recht hat er.
    Es drängt sich die Frage auf, ob hier bei der UVP nicht der Bundesumweltminister, sondern vielleicht der Bundeslandwirtschaftsminister federführend war.
    Bei der Durchführung der UVP soll ein sogenanntes integriertes Verfahren angewendet werden. Das heißt, auch hier wird im Grunde eine Minilösung angepeilt. Zielvorstellung darf doch nicht sein, daß ein möglichst geringer Änderungsbedarf bei vorhandenen Fachgesetzen und Verwaltungsabläufen entsteht, sondern daß der medienübergreifende und der umfassende Charakter der UVP im Sinne der EG-Richtlinie voll zur Geltung kommt. Mit anderen Worten, die Gleichrangigkeit der ökologischen Belange mit den ökonomischen Belangen muß in die Waagschale geworfen werden. Es darf halt nicht wie bisher in den meisten Fällen so bleiben, daß die erwarteten ökonomischen Vorteile automatisch und unangefochten Priorität genießen. Sonst besteht die Gefahr, daß die UVP zu einer bloßen Alibiveranstaltung wird.

    (Beifall des Abg. Müller [Düsseldorf] [SPD])

    Man fragt sich, wie groß die Schäden an der Nordsee, in unseren Wäldern, bei der Grundwasserverseuchung noch werden müssen, bis die Bundesregierung begreift, daß eine Richtungsänderung hin zu einer ökologischen Umstrukturierung unserer Industriegesellschaft das Gebot der Stunde ist. Wir leisten uns immer noch — davon war in Ihren Beiträgen nicht die Rede — einen horrenden Flächenverbrauch, bei dem tagtäglich 120 ha unter Betonasphalt verschwinden.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Bald ist die ganze Bundesrepublik zubetoniert!)

    Wir konstatieren einen galoppierenden Artenrückgang. Von Vögeln, Schmetterlingen, Kriechtieren und Insekten sind bereits rund 50 % verschwunden, und das Artensterben geht weiter. Vor diesem Hintergrund ist es nicht akzeptabel, das Instrument der UVP von vornherein so stumpf zu halten, wie Sie es beabsichtigen.
    Lassen Sie mich noch zwei Probleme aufgreifen.
    Erstens: die Frage der Bürokratisierung. Eine wirksame UVP zu fordern heißt nicht, daß damit automatisch neue aufgeblähte bürokratische Apparate entstehen müssen. Wir wollen kein UVP-Amt, wir wollen kein Heer von beamteten und nichtbeamteten Experten, die alle erhobenen Daten dutzende Male hin- und herwenden mit dem Effekt, daß am Ende doch alles beim alten bleibt.
    Wir sind aber doch der Überzeugung, daß nicht dieselben Leute, die die Straßen planen und die die Flurbereinigungsprojekte entwerfen, gleichzeitig deren Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen können. Das funktioniert schlicht und einfach nicht.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Hier entstehen Interessenkollisionen. Oft fehlt auch die nötige ökologische Sensibilität. Deshalb ist eine von der Genehmigungsbehörde unabhängige Stelle notwendig.
    Erfahrungen liegen übrigens aus der Schweiz und auch aus den Niederlanden vor, wo z. B. für jedes Projekt eine spezielle Kommission von Fachleuten zusammengesetzt wird

    (Baum [FDP]: Wieviele Projekte werden da überhaupt geprüft?)




    Frau Dr. Hartenstein
    — wir haben die Zahl ja gehört — , die den Untersuchungsrahmen festlegt. Dazu ist der Sachverstand aus der Wissenschaft, aber auch aus den Umweltverbänden heranzuziehen.
    Zweitens: Öffentlichkeitsbeteiligung. Oft wird bei der Forderung nach einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung die Furcht laut, es könnte zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommen. Das ist ein Vorurteil. Die Wirklichkeit könnte genau umgekehrt sein; denn abgesehen davon, daß Transparenz bei allen großen Planungen und Projekten ein Element offener Demokratie ist, hat die sogenannte Jedermann-Beteiligung zwei weitere Vorzüge: Zum einen können Einwände schon in einem sehr frühen Stadium berücksichtigt und damit gegebenenfalls ausgeräumt werden, zum anderen werden die in einem offenen Verfahren gefundenen Lösungen von der Öffentlichkeit, Herr Minister, mit großer Wahrscheinlichkeit mitgetragen werden.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Ja!)

    Das heißt, daß eine Prozeßflut vermieden werden kann, wie sie heute oft der Fall ist. Allerdings ist es der falsche Weg, die Rechtsmittel von vornherein nicht zu bewehren. Deshalb ist die Einführung der Verbandsklage nach wir vor unerläßlich.
    Meine Damen und Herren, Herr Präsident, ich komme zum Schluß. Fast ein Jahrzehnt wird über die UVP diskutiert. Wir haben schon viel zuviel Zeit verloren. Die Bundesregierung ist hier sicherlich nicht, wie sie oft von sich so gerne behauptet, europäischer Vorreiter, sondern wir sind Nachhut. Es ist zu beklagen, daß trotz der langen Vorlaufzeit ein Gesetzentwurf herausgekommen ist, dem die Flügel sichtlich gestutzt sind. Falsche Kompromisse — das sollten wir alle gelernt haben — können teuer werden, ökologisch und auch finanziell. Deshalb sollte in der parlamentarischen Beratung der Gesetzentwurf so verbessert werden, daß er seinen Namen wirklich verdient.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)