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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rawe 9127 A Bestimmung des Abg. Wilz als ordentliches Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Wimmer (Neuss) 9127 B Bestimmung des Abg. Pfuhl zum Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Ausgleichsbank an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Heinz Rapp 9127 B Erweiterung der Tagesordnung 9127 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. April 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Drucksache 11/3645) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache 11/3915) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1987 (Drucksache 11/3069) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbesserung des Produkthaftungsgesetzes (Drucksache 11/3718) e) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Düsseldorf gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/3797) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiesparprogramm für den Wärmemarkt (Drucksache 11/2318) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches — Eindämmung der Spielhallenflut und sonstiger städtebaulich nicht vertretbarer Nutzungen — (Drucksache 11/3952) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Verhülsdonk, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Lüder, Dr. Hitschler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten (Drucksache 11/3999) 9128 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 11/2583) Dr. Kohl, Bundeskanzler 9129A Duve SPD 9131 D Neumann (Bremen) CDU/CSU 9135 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9138 C Beckmann FDP 9141A Frau Odendahl SPD 9142 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9144 A Conradi SPD 9146 A Lüder FDP 9147 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung (Drucksache 11/3917) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1988/ 89 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 11/3478) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland (Zukunftsinitiative Montanregionen — Zukunftsprogramm Küste) (Drucksachen 11/1551, 11/3647, 11/3848) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über den jährlichen Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die wirtschaftliche Lage in der Gemeinschaft und die Festlegung der wirtschaftspolitischen Leitlinien für 1989 „mehr Wachstum und Beschäftigung auf dem Weg zum Binnenmarkt" (Drucksache 11/3757) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sofortprogramm „Arbeit, Umwelt und Investitionen" (Drucksachen 11/1552, 11/3262) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 9149B, 9185D Roth SPD 9152 C Wissmann CDU/CSU 9157 A Stratmann GRÜNE 9160D Dr. Graf Lambsdorff FDP 9164 D Dr. Jens SPD 9169A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 9171D Frau Matthäus-Maier SPD 9174 B Hinsken CDU/CSU 9177 C Kittelmann CDU/CSU 9179 D Vahlberg SPD 9181 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9183 A Uldall CDU/CSU 9184 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. die Situation in Afghanistan Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 9186C, 9193 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9187 B Dr. Holtz SPD 9188 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9188D Duve SPD 9189 C Höffkes CDU/CSU 9190 C Frau Luuk SPD 9191 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9192 A Dr. Glotz SPD 9193 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9194 D Frau Würfel FDP 9195 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (Drucksachen 11/2277, 11/3922) 9196B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/3323, 11/3936) 9196B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Durchführung des Beschlusses vom 24. Juni 1988 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.3, 11/3868) 9196 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 III Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 32 08 Titel 870 01 — Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen — (Drucksachen 11/3565, 11/3636 Nr. 1.5, 11/3869) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 51 — Altershilfe für Landwirte — (Drucksachen 11/3481, 11/3636 Nr. 1.3, 11/3870) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/3470, 11/3636 Nr. 1.2, 11/3871) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 06 — Leistungen des Bundes für Aufwendungen aus der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung — (Drucksachen 11/3564, 11/3636 Nr. 1.4, 11/3872) 9197 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 97 zu Petitionen (Drucksache 11/3914) 9197 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der medizinischen Versorgung für Gefangene (Drucksache 11/3243) Frau Nickels GRÜNE 9197 B Geis CDU/CSU 9199 A Dr. de With SPD 9201 B Funke FDP 9202 D Engelhard, Bundesminister BMJ 9204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung „Sport und Umwelt" (Drucksache 11/2134) Nelle CDU/CSU 9205 B Lambinus SPD 9207 D Baum FDP 9209B Brauer GRÜNE 9211B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9212 C Dr. Wernitz SPD 9214 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Umweltzerstörung und zum Schutz der Meeresschildkröte Caretta caretta in der Türkei im Rahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/2657) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schanz, Bindig, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einrichtung eines Nationalparks und ökologisch verträgliche Entwicklung im Dalyan-Delta (Drucksache 11/3452) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Frau Eid, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologisch verträgliche Tourismusentwicklung u. a. im Dalyan-Delta und Einrichtung eines Nationalparks (Drucksache 11/3454) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Brauer, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem naturzerstörenden Hotelbauprojekt im Dalyan-Delta (Türkei) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Hiller (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzmittel der DEG zum Bau eines Touristik-Hotels in Dalyan (Türkei) (Drucksachen 11/1666, 11/1872, 11/2352) Dr. Pohlmeier CDU/CSU 9216B Schanz SPD 9217 D Frau Folz-Steinacker FDP 9219A Frau Hensel GRÜNE 9221A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9222 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (Drucksachen 11/3140, 11/3953, 11/3954) Schreiber CDU/CSU 9224 D Dr. Holtz SPD 9226 A Frau Folz-Steinacker FDP 9227 D Volmer GRÜNE 9228 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9229 A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (Drucksache 11/3919) Dörflinger CDU/CSU 9230 B Schäfer (Offenburg) SPD 9232 B Baum FDP 9234 B Brauer GRÜNE 9236 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 9237 B Frau Dr. Hartenstein SPD 9239 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Frau Adler, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Asbest (Drucksache 11/2642) Müller (Düsseldorf) SPD 9241 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9243 B Frau Garbe GRÜNE 9244 A Frau Dr. Segall FDP 9245 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 9246 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksachen 11/2387, 11/3633) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/3e0) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verstoß gegen § 5 Bundesbahngesetz durch den Deutschen Bundestag (Drucksache 11/3648) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausbau der Bundesbahnstrecke München—MühldorfFreilassing (Drucksache 11/3973) Bohlsen CDU/CSU 9248 A Dr. Niese SPD 9249 C Kohn FDP 9250 D Weiss (München) GRÜNE 9251 D Jung (Limburg) CDU/CSU 9253 A Kretkowski SPD 9255 C Nächste Sitzung 9256 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 9257 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 9127 125. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 2. Austermann 16. 2. Bauer 16. 2. Bindig 17. 2. Dr. von Billow 16. 2. Egert 17. 2. Eylmann 16. 2. Frau Flinner 16. 2. Gallus 17. 2. Glos 16. 2. Dr. Haack 17. 2. Dr. Hauchler 17. 2. Dr. Hauff 17. 2. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 17. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Heimann 17. 2. Jaunich 17. 2. Frau Karwatzki 17. 2. Klose 16. 2. Dr. Kreile 16. 2. Dr.-Ing. Laermann 17. 2. Maaß 17. 2. Dr. Mitzscherling 17. 2. Möllemann 17. 2. Pfuhl 16. 2. Poß 16. 2. Reuschenbach 17. 2. Frhr. von Schorlemer 16. 2. Verheugen 17. 2. Voigt (Frankfurt) ** 16. 2. Dr. Warnke 16. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 17. 2. Wetzel 17. 2. Frau Dr. Wisniewski 16. 2. Würtz 17. 2. Zierer * 17. 2. Dr. Zimmermann 17. 2.
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    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzenwurf der GRÜNEN zur Verbes-



    Funke
    serung der medizinischen Versorgung für Gefangene berührt zweifellos eine wichtige Aufgabenstellung auch des Parlaments. Nicht immer — da stimmen wir völlig überein, Frau Nickels — ist die medizinische Versorgung der Strafgefangenen optimal. Sie ist da, sie ist sicherlich in vielen Bereichen auch gut, aber sie ist eben nicht optimal. Ob jedoch eine Verbesserung durch Gesetze erreicht werden kann, das kann man wohl auch bezweifeln.
    Viel wichtiger ist die Verbesserung der tatsächlichen Verhältnisse. Hierzu reichen die bisherigen Rechtsvorschriften weitestgehend aus, wenn ich Ihnen auch zustimme, daß einiges geändert werden muß.
    Ich habe jedoch den Eindruck, daß es Ihnen von den GRÜNEN nicht nur um die bessere medizinische Versorgung der Gefangenen geht, sondern auch um eine Änderung der Rechtsstellung der Gefangenen. Die medizinische Versorgung wird von Ihnen lediglich als Vehikel benutzt, um Strafvollzugsbestimmungen einseitig zugunsten der Gefangenen ohne Rücksicht auf die derzeitigen Realitäten des Strafvollzugs zu verbessern.
    Ich möchte aber nicht mißverstanden werden. Wir sind für einen humanen Strafvollzug und für möglichst individuelle Regelungen, die Rücksicht auf die besonderen Belange des Strafgefangenen nehmen. Wir müssen aber auch auf die Realitäten des Strafvollzugs Rücksicht nehmen, und zwar auf die nach wie vor nicht immer befriedigenden räumlichen Verhältnisse. Viele Strafanstalten sind von ihren baulichen Verhältnissen her für einen modernen Strafvollzug nach wie vor nicht geeignet. Die Länder haben aber bei der derzeitigen Haushaltslage wenig Spielraum für zweckdienliche Neubauten.
    Wir müssen bei der Abfassung von Strafvollzugsgesetzen auch auf die personelle Situation in den Strafvollzugsanstalten Rücksicht nehmen, sowohl was die Krankenpflege als auch was das Bewachungspersonal angeht. Auch hier gibt es bei den Ländern enge Haushaltsvorgaben.
    Dann möchte ich noch ganz kurz auf die einzelnen Vorschläge eingehen, die Sie von den GRÜNEN unterbreitet haben. Natürlich wäre es gut, wenn die freie Arztwahl stärker ermöglicht werden könnte. Auf der anderen Seite muß aber auch berücksichtigt werden, daß sich der Strafgefangene in einem besonderen Gewaltverhältnis befindet und auf die besonderen Sicherheitsbedürfnisse Rücksicht genommen werden muß.
    In diesem Zusammenhang ist an die Notwendigkeit der Personalbegleitung zum Arzt zu denken, aber auch daran, daß der Rechtsanspruch auf freie Arztwahl auch von Gewaltverbrechern und Strafgefangenen mit besonderer krimineller Energie zu Fluchtversuchen genutzt werden könnte.
    Unter diesen Umständen erscheint mir eine individuelle Regelung der Arztwahl im Einvernehmen mit der jeweiligen Anstaltsleitung zweckdienlich zu sein. Dies wird bereits heute durchaus praktiziert.
    Die Erweiterung des Mindestaufenthalts im Freien ist sicherlich in einzelnen Bereichen zweckmäßig, aber auch da kann man — und man muß es wohl auch — auf die besonderen Bedürfnisse der Anstalt Rücksicht nehmen. Deswegen ist hier lediglich von einem Mindestaufenthalt die Rede. Ein weiterer Aufenthalt im Freien ist ja durchaus möglich.
    Mit Entschiedenheit wird von uns jedoch abgelehnt, daß durch den privaten Arzt die Verlegung in ein Krankenhaus außerhalb des Vollzuges angeordnet werden kann. Dies möchten wir nach wie vor den Vollzugsbehörden überlassen. Schließlich haben sie gegenüber der Öffentlichkeit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Vollzug der Haftstrafe.
    Von uns wird auch die Nr. 10 Ihres Entwurfs abgelehnt, wonach die Möglichkeit, zwangsweise medizinische Untersuchungen, Behandlung und Ernährung durchzuführen, gestrichen werden soll. Da kann ich mich an das anschließen, was Herr Dr. de With schon gesagt hat, daß wir durchaus die Möglichkeit haben müssen, zwangsweise Ernährung vorzunehmen, auch im wohlverstandenen Interesse des betroffenen Strafgefangenen, der sich allzuoft in Situationen befindet, die seine freie Willensentscheidung zumindest beeinträchtigen.
    Wir sind auch nicht damit einverstanden, daß der medizinische Dienst der Justizvollzugsanstalten unter die Aufsicht der Gesundheitsbehörden gestellt wird, weil dann die besonderen Belange der Strafjustizverwaltung nicht mehr berücksichtigt werden können.
    Das gleiche gilt für die Streichung der Möglichkeit, die Pflege der Gefangenen durch Justizbedienstete ausüben zu lassen, die keine Erlaubnis nach dem Krankenpflegegesetz besitzen. Wir meinen, daß auch dort die Flexibilität im Vollzugsdienst gewahrt sein muß.
    Die Erweiterung und die zwingende Ausgestaltung der Vorschriften der Strafprozeßordnung über Strafaufschub und Strafunterbrechung gemäß Art. 2 des Gesetzentwurfes der GRÜNEN ist meines Erachtens nicht notwendig; denn — auch darauf hat Herr Dr. de With schon hingewiesen — § 455 ff. der Strafprozeßordnung und die Gnadenregelung der Länder geben genügend Möglichkeiten, auf die individuellen Verhältnisse der Strafgefangenen einzugehen. Im übrigen sind mir da überhaupt keine Fälle bekannt, wo es zu Härten gekommen ist.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Ich kann sie Ihnen aber vorlegen! Ich habe etliche!)

    Die Einbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Krankenversicherung ist wünschenswert. Genauso, wie dies eine alte Forderung der SPD ist, ist es auch eine alte Forderung der FDP. Dies ist leider an den leeren Kassen der Länder gescheitert. Wir werden aber dort nachhaken müssen und versuchen müssen, hier noch Verbesserungen herbeizuführen.

    (Lambinus [SPD]: Nur in Kraft setzen!)

    — So einfach ist es ja nicht. Sie müßten einmal in die Länder gehen und einen Haushalt aufstellen. Nur in Kraft setzen, das ist wirklich zu einfach.
    Lassen Sie mich abschließend sagen: Wir werden uns in den anschließenden Beratungen im Rechtsausschuß mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN intensiv auseinandersetzen. Eine Reihe von Anregungen und



    Funke
    Bedenken der GRÜNEN sind sicherlich zu berücksichtigen. Dabei müssen Wunsch und Realität des Strafvollzugs miteinander abgewogen werden. Wir müssen die individuellen Rechte des Strafgefangenen auch gegenüber dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung abwägen. Schließlich können leider auch finanzielle Gesichtspunkte nicht ganz außer acht gelassen werden.
    Wir werden uns bei diesem Abwägungsprozeß — das sage ich Ihnen zu, Frau Nickels — intensiv beteiligen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Frau Nikkels [GRÜNE]: Das ist schon einmal gut!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz, Herr Engelhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wo Menschen in ihrer Freiheit beschränkt und dem Strafvollzug unterworfen sind, ist die Sorge um diese Menschen und ihre Gesundheit für den Staat ein oberstes Gebot. Das Strafvollzugsgesetz enthält deshalb ganz besonders ausführliche Regelungen über die Gesundheitsfürsorge für Gefangene.
    Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1977 sind diese Vorschriften fortentwickelt worden. Sie nehmen Rücksicht sowohl auf die Eigenart der ärztlichen Berufsausübung als auch auf die Bedürfnisse eines wirkungsvollen Strafvollzugs. Die Leistungen zur Gesundheitsfürsorge in den Justizvollzugsanstalten sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen und zuletzt — dies sollte nicht vergessen werden — durch das Gesundheitsreformgesetz vom 1. Januar dieses Jahres auch verbessert worden. Vorsorgeleistungen wurden damit auf Herz-, Kreislauf-, Nieren- und auch Zahnerkrankungen erstreckt. Gefangene, die in einem freien Beschäftigungsverhältnis arbeiten, wurden in die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen, und der ärztliche Notdienst wurde auch auf die Justizvollzugsanstalten erstreckt.
    Die in dem Entwurf der GRÜNEN vorgeschlagenen weiteren Änderungen sind zum Teil rechtlich problematisch, zum Teil sind sie zur Zeit nicht realisierbar. Jedem einzelnen Gefangenen die an sich wünschenswerte und von uns voll bejahte freie Arztwahl als Recht einzuräumen verbietet sich ganz einfach aus Gründen eines ordnungsgemäßen Vollzugs und aus Gründen organisatorischer Art.
    Aber auch die von den GRÜNEN gewünschte Gleichbehandlung ist gleichfalls ein Grund, der Derartiges verbietet. Auch die Frage der personellen Ausstattung der Vollzugsanstalten steht dem entgegen.
    Meine Damen und Herren, das Gesundheitsreformgesetz hat deshalb nur Gefangenen, die etwa zur Vorbereitung ihrer Entlassung außerhalb der Anstalt in einem normalen Arbeitsverhältnis arbeiten, das Recht der freien Arztwahl und deren praktische Ausübung eingeräumt.
    Im übrigen wurde die ärztliche Betreuung in den Vollzugsanstalten in den vergangenen Jahren durch
    Einstellung qualifizierter Ärzte und von Pflegepersonal ständig verbessert. Damit ist eine ausreichende ärztliche Versorgung der Gefangenen auch innerhalb der Vollzugsanstalten gewährleistet.
    Die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Krankenversicherung ist — und ich unterstreiche dies noch einmal sehr nachdrücklich — von der Bundesregierung immer und immer wieder angestrebt worden. Die Bundesregierung hat hierzu mehrere Gesetzesinitiativen eingebracht, die aus finanziellen Gründen aber immer wieder gescheitert sind.
    Als Bundesminister der Justiz werde ich mich — wie auch in der Vergangenheit — weiterhin nachdrücklich für diese Einbeziehung einsetzen.
    Meine Damen und Herren, soweit die GRÜNEN fordern, die gesetzlichen Regelungen über Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zu erweitern, insbesondere die Vollstreckung etwa bei einer AIDS-Erkrankung des Verurteilten zwingend zu verbieten, werfen sie rechtliche Probleme ganz beträchtlicher Art auf. Ich erinnere: Gemäß § 2 Abs. 1 der Strafvollstreckungsordnung ist die richterliche Entscheidung im Interesse einer wirksamen Strafrechtspflege mit Nachdruck und Beschleunigung zu vollstrecken. Gegen diesen Grundsatz sind die Vorschläge der Grünen abzuwägen.
    Das geltende Recht enthält in den §§ 455 ff. der Strafprozeßordnung eine sehr differenzierte und ausgewogene Regelung der Fälle, in denen die Vollstrekkung einer Freiheitsstrafe aufzuschieben ist, und auch eine Regelung für die Fälle, in denen sie aufgeschoben oder unterbrochen werden kann. Diese Vorschriften, die zum Teil noch nicht einmal drei Jahre alt sind, tragen den Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen in sehr hohem Maße Rechnung.
    Würde, wie der Entwurf vorschlägt, die gesetzliche Regelung etwa dahin ergänzt, daß bei einer AIDS-Erkrankung eine Freiheitsstrafe in keinem Falle vollstreckt werden dürfte, ja, vielleicht auch bei einem AIDS-Infizierten, bei dem die Krankheit noch gar nicht ausgebrochen ist, die Vollstreckung regelmäßig ausgeschlossen wäre, dann könnte dies ganz zwangsläufig als ein strafrechtlicher Freibrief für die Betroffenen mißverstanden werden. Eine strafgerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ginge bei solchen Tätern weitgehend ins Leere, und das Wort und der Spruch der Gerichte hätten quasi nur noch eine symbolische Bedeutung. Daß dies, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, so nicht richtig sein kann, ja, nicht im wohlverstandenen Interesse der Strafrechtspflege, auch des Schutzes der Öffentlichkeit zumindest vor einem gewissen Kreis von Tätern liegen kann, liegt meines Erachtens auf der Hand.
    Das an sich erstrebenswerte Ziel des Gesetzentwurfs, die Gesundheitsfürsorge bei Gefangenen zu verbessern, werden wir durch Änderungen gesetzlicher Vorschriften kaum erreichen können. Ich meine, die Länder haben gezeigt, daß die Sorge um eine bestmögliche ärztliche Betreuung der Gefangenen für sie eine Selbstverständlichkeit bei der Durchführung des Strafvollzugs ist. Es wird deshalb vor allem darauf ankommen, die Länder in ihren Bemühungen um eine bessere Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen, wo



    Bundesminister Engelhard
    immer uns dies möglich ist, nachhaltig zu unterstützen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)