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    Plenarprotokoll 11/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rawe 9127 A Bestimmung des Abg. Wilz als ordentliches Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Wimmer (Neuss) 9127 B Bestimmung des Abg. Pfuhl zum Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Ausgleichsbank an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Heinz Rapp 9127 B Erweiterung der Tagesordnung 9127 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. April 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Drucksache 11/3645) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache 11/3915) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1987 (Drucksache 11/3069) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbesserung des Produkthaftungsgesetzes (Drucksache 11/3718) e) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Düsseldorf gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/3797) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiesparprogramm für den Wärmemarkt (Drucksache 11/2318) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches — Eindämmung der Spielhallenflut und sonstiger städtebaulich nicht vertretbarer Nutzungen — (Drucksache 11/3952) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Verhülsdonk, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Lüder, Dr. Hitschler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten (Drucksache 11/3999) 9128 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 11/2583) Dr. Kohl, Bundeskanzler 9129A Duve SPD 9131 D Neumann (Bremen) CDU/CSU 9135 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9138 C Beckmann FDP 9141A Frau Odendahl SPD 9142 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9144 A Conradi SPD 9146 A Lüder FDP 9147 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung (Drucksache 11/3917) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1988/ 89 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 11/3478) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland (Zukunftsinitiative Montanregionen — Zukunftsprogramm Küste) (Drucksachen 11/1551, 11/3647, 11/3848) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über den jährlichen Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die wirtschaftliche Lage in der Gemeinschaft und die Festlegung der wirtschaftspolitischen Leitlinien für 1989 „mehr Wachstum und Beschäftigung auf dem Weg zum Binnenmarkt" (Drucksache 11/3757) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sofortprogramm „Arbeit, Umwelt und Investitionen" (Drucksachen 11/1552, 11/3262) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 9149B, 9185D Roth SPD 9152 C Wissmann CDU/CSU 9157 A Stratmann GRÜNE 9160D Dr. Graf Lambsdorff FDP 9164 D Dr. Jens SPD 9169A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 9171D Frau Matthäus-Maier SPD 9174 B Hinsken CDU/CSU 9177 C Kittelmann CDU/CSU 9179 D Vahlberg SPD 9181 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9183 A Uldall CDU/CSU 9184 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. die Situation in Afghanistan Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 9186C, 9193 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9187 B Dr. Holtz SPD 9188 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9188D Duve SPD 9189 C Höffkes CDU/CSU 9190 C Frau Luuk SPD 9191 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9192 A Dr. Glotz SPD 9193 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9194 D Frau Würfel FDP 9195 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (Drucksachen 11/2277, 11/3922) 9196B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/3323, 11/3936) 9196B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Durchführung des Beschlusses vom 24. Juni 1988 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.3, 11/3868) 9196 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 III Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 32 08 Titel 870 01 — Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen — (Drucksachen 11/3565, 11/3636 Nr. 1.5, 11/3869) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 51 — Altershilfe für Landwirte — (Drucksachen 11/3481, 11/3636 Nr. 1.3, 11/3870) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/3470, 11/3636 Nr. 1.2, 11/3871) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 06 — Leistungen des Bundes für Aufwendungen aus der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung — (Drucksachen 11/3564, 11/3636 Nr. 1.4, 11/3872) 9197 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 97 zu Petitionen (Drucksache 11/3914) 9197 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der medizinischen Versorgung für Gefangene (Drucksache 11/3243) Frau Nickels GRÜNE 9197 B Geis CDU/CSU 9199 A Dr. de With SPD 9201 B Funke FDP 9202 D Engelhard, Bundesminister BMJ 9204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung „Sport und Umwelt" (Drucksache 11/2134) Nelle CDU/CSU 9205 B Lambinus SPD 9207 D Baum FDP 9209B Brauer GRÜNE 9211B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9212 C Dr. Wernitz SPD 9214 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Umweltzerstörung und zum Schutz der Meeresschildkröte Caretta caretta in der Türkei im Rahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/2657) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schanz, Bindig, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einrichtung eines Nationalparks und ökologisch verträgliche Entwicklung im Dalyan-Delta (Drucksache 11/3452) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Frau Eid, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologisch verträgliche Tourismusentwicklung u. a. im Dalyan-Delta und Einrichtung eines Nationalparks (Drucksache 11/3454) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Brauer, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem naturzerstörenden Hotelbauprojekt im Dalyan-Delta (Türkei) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Hiller (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzmittel der DEG zum Bau eines Touristik-Hotels in Dalyan (Türkei) (Drucksachen 11/1666, 11/1872, 11/2352) Dr. Pohlmeier CDU/CSU 9216B Schanz SPD 9217 D Frau Folz-Steinacker FDP 9219A Frau Hensel GRÜNE 9221A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9222 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (Drucksachen 11/3140, 11/3953, 11/3954) Schreiber CDU/CSU 9224 D Dr. Holtz SPD 9226 A Frau Folz-Steinacker FDP 9227 D Volmer GRÜNE 9228 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9229 A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (Drucksache 11/3919) Dörflinger CDU/CSU 9230 B Schäfer (Offenburg) SPD 9232 B Baum FDP 9234 B Brauer GRÜNE 9236 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 9237 B Frau Dr. Hartenstein SPD 9239 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Frau Adler, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Asbest (Drucksache 11/2642) Müller (Düsseldorf) SPD 9241 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9243 B Frau Garbe GRÜNE 9244 A Frau Dr. Segall FDP 9245 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 9246 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksachen 11/2387, 11/3633) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/3e0) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verstoß gegen § 5 Bundesbahngesetz durch den Deutschen Bundestag (Drucksache 11/3648) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausbau der Bundesbahnstrecke München—MühldorfFreilassing (Drucksache 11/3973) Bohlsen CDU/CSU 9248 A Dr. Niese SPD 9249 C Kohn FDP 9250 D Weiss (München) GRÜNE 9251 D Jung (Limburg) CDU/CSU 9253 A Kretkowski SPD 9255 C Nächste Sitzung 9256 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 9257 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 9127 125. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 2. Austermann 16. 2. Bauer 16. 2. Bindig 17. 2. Dr. von Billow 16. 2. Egert 17. 2. Eylmann 16. 2. Frau Flinner 16. 2. Gallus 17. 2. Glos 16. 2. Dr. Haack 17. 2. Dr. Hauchler 17. 2. Dr. Hauff 17. 2. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 17. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Heimann 17. 2. Jaunich 17. 2. Frau Karwatzki 17. 2. Klose 16. 2. Dr. Kreile 16. 2. Dr.-Ing. Laermann 17. 2. Maaß 17. 2. Dr. Mitzscherling 17. 2. Möllemann 17. 2. Pfuhl 16. 2. Poß 16. 2. Reuschenbach 17. 2. Frhr. von Schorlemer 16. 2. Verheugen 17. 2. Voigt (Frankfurt) ** 16. 2. Dr. Warnke 16. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 17. 2. Wetzel 17. 2. Frau Dr. Wisniewski 16. 2. Würtz 17. 2. Zierer * 17. 2. Dr. Zimmermann 17. 2.
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    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Nickels, ein Freigänger, der frei, ohne Bewachung zu seinem Arbeitsplatz gehen kann, hat natürlich freie Arztwahl.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das ist nicht die Regel!)

    — Das ist die Regel. Es gibt höchstens Ausnahmen von der Regel, aber ich bin informiert, daß das die Regel ist. Der kann ja statt zu seinem Arbeitgeber theoretisch zum nächsten Arzt gehen. Daran wird ihn niemand hindern. Er hat freie Arztwahl.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

    — Doch, das ist so. Der Freigänger hat freie Arztwahl. Nur der, der im geschlossenen Vollzug ist, hat keine freie Arztwahl; für den ist der Anstaltsarzt zuständig. Natürlich gilt auch für den Freigänger, daß der Anstaltsarzt grundsätzlich zuständig ist, aber er hat auf jeden Fall freie Arztwahl. Nur wird diese Leistung nicht bezahlt, wie die Leistung für den Gefangenen bezahlt oder gewährt wird, der im Gefängnis ist und der im geschlossenen Vollzug keine freie Arztwahl hat.
    Lassen Sie mich noch einen letzten Gedanken anführen. Das ist das Problem, wie wir mit AIDS-, mit HIV-infizierten Gefangenen umgehen. Das ist sicherlich angesichts dieser tödlichen Seuche ein großes Problem, insbesondere in diesem geschlossenen Bereich eines Gefängnisses. Das darf nicht übersehen werden. Aber ich meine, diejenigen würden es sich zu leicht machen, die verordnen, daß gleich bei Eintritt in das Gefängnis dem Gefangenen ein entsprechendes Sortiment von Kondomen zur Verfügung zu stellen ist und Einwegspritzen zu verabreichen sind. Das ist genau die Forderung, die draußen erhoben wird — so ist es —, und damit haben wir uns auch herumzuschlagen. Das ist nicht weit hergeholt, sondern das ist die Forderung. Diese Forderung geht aber, meine ich, an dem Vollzug vorbei. Denn das Ziel des Vollzuges ist die Resozialisierung, und die Resozialisierung birgt es nun einmal in sich, daß Gefangene, die aus Risikogruppen kommen, Homosexuelle, im geschlossenen Vollzug auf gleichgeschlechtlichen Kontakt verzichten müssen, genauso wie Drogenabhängige im geschlossenen und natürlich auch im offenen Vollzug auf die Verabreichung von Drogen verzichten müssen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Es geht um die Praxis!)

    Das gehört zum Ziel des Strafvollzugs, und an diesem Ziel müssen wir festhalten. Wollten wir das aufgeben, dann würden wir das Ziel der Resozialisierung aufgeben, und das wäre wohl auch nicht in Ihrem Sinne.
    Ich meine, wir müßten zunächst beginnen, auf jeden Fall alle Gefangenen aufzuklären. Sie müssen genau wissen, wie tödlich die Infektion ist und wie die Infektionswege sind. Wir müssen beginnen, alle Verhaltensweisen, die zu einer Infektion führen, zu unterbinden und auch scharf zu bestrafen. Wir müssen zum dritten beginnen — das scheint mir ganz entscheidend zu sein — , für den Test zu werben. Die Polemik, die gerade von den GRÜNEN gegen den Test, besonders in den Strafvollzugsanstalten, veranstaltet, getrieben wird, ist verantwortungslos. Wir müssen allen zum freiwilligen Test raten, und wir müssen all die,



    Geis
    die aus Risikogruppen kommen, wenn sie sich nicht freiwillig testen lassen wollen, zum Test zwingen, und zwar nach § 101 des Strafvollzugsgesetzes. Wenn dann festgestellt wird, daß ein Strafgefangener, ein Gefängnisinsasse HIV-positiv ist, also infiziert ist, dann ist er zu betreuen, dann ist er zu beraten, und dann ist auch dafür zu sorgen, daß er nicht besonderen, über den normalen Vollzug hinausgehenden Streßsituationen, körperlichen Belastungen ausgesetzt werden darf, weil solche Belastungen — das wissen wir — zum Vollbild oder zum früheren Ausbruch der Krankheit führen. AIDS-Kranke, bei denen es bereits zum Ausbruch dieser Krankheit gekommen ist, müssen natürlich beste ärztliche Betreuung haben. Darüber besteht überhaupt kein Zweifel. Es besteht heute schon die Möglichkeit, gerade diesen Kranken viel zu helfen, ihre Lebenserwartung erheblich zu verlängern, weil die im einzelnen auftretenden Krankheiten inzwischen gut behandelt werden können. Diese Behandlung muß auf jeden Fall in den Strafvollzugsanstalten sichergestellt werden.
    Aber die Infizierten — wir müssen den Mut dazu haben — müssen auch in Einzelhaft kommen, weil das Risiko einer Infektion — ich will es Ihnen noch einmal sagen — tödlich ist. Es ist ein tödliches Risiko. Natürlich haben die Strafvollzugsanstalten die Pflicht, alles zu tun, um zu verhindern, daß sich diese Infektion ausbreitet. Das ist höchste Pflicht im Strafvollzug. Diese Pflicht gilt gegenüber den Infizierten selbst, aber vor allen Dingen gegenüber denen, die nicht infiziert sind. Deshalb meine ich, daß wir insbesondere auf dieses Problem der AIDS-Erkrankung innerhalb des Strafvollzuges achten müssen.
    Eine Schlußbemerkung. Der Strafvollzug ist kein Erholungsurlaub. Das heißt allerdings nicht, daß der Staat nicht verpflichtet wäre, alles zu tun, daß ein Gefangener, wenn er im Gefängnis krank geworden ist, auch die beste Hilfe erhält. Das ist ebenso Verpflichtung des Staates. Insofern stimme ich mit Ihnen, Frau Nickels, voll überein. Nur, ich sage Ihnen eines: Diese gute ärztliche Versorgung haben wir in unseren Strafvollzugsanstalten gewährleistet. Daran kann man, glaube ich, nicht deuteln. Man sollte nicht propagieren, als wäre das jetzt so nicht der Fall.
    Die ärztliche Versorgung ist gewährleistet. Deshalb ist, wie ich meine, Ihr Gesetzgebungsvorhaben nicht angezeigt.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte des Strafvollzuges seit Mitte des letzten Jahrhunderts spiegelt — ich sage das sehr dezidiert — den wechselvollen und auch mühseligen Weg wider — mit Ausnahme jener zwölf Jahre — , die Durchführung des Strafvollzuges rechtssicher und human zu gestalten. Ein großer Fortschritt auf diesem Weg war das vor mehr als zehn Jahren in Kraft getretene Strafvollzugsgesetz. Das sollten wir wirklich nicht unterbewerten.
    Erst seitdem gibt es überhaupt eine gesetzliche Regelung. Seitdem gibt es die Resozialisierung als Behandlungsziel. Seitdem gibt es eine gesetzliche Regelung für eine medizinische Behandlung. Seitdem gibt es auch eine gesetzliche Regelung für die sogenannte Zwangsernährung; ich komme darauf noch zurück. Seitdem gibt es die Eingebundenheit des Gefangenen in die Arbeitslosenversicherung und — leider nur — die gesetzliche Forderung nach der Eingebundenheit auch des Gefangenen in die Kranken- und Rentenversicherung. Ein Manko. Seitdem gibt es auch zum erstenmal ein festgelegtes Mindestentgelt für die Arbeit des Gefangenen.
    Freilich, vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an gab es auch Diskussionen über die Zwangsernährung. Von Anfang an hat uns die Frage begleitet, wann denn nun endlich die Gefangenen — von uns zuletzt 1987 gefordert — in die Kranken- und die Rentenversicherung eingebunden werden. Jeder weiß: Dahinter steht die Frage des Geldes.
    Mit dem vorliegenden Entwurf machen DIE GRÜNEN nun erneut den Versuch, im medizinischen Bereich Änderungen zu erreichen; Änderungswünsche freilich, Frau Nickels, die es schon in früherer Zeit gegeben hat und die zum Teil abgelehnt wurden. Immerhin, wir haben darüber ernsthaft zu diskutieren. Wir Sozialdemokraten werden das auch tun.
    Sie nennen vier Schwerpunkte. Erstens. Der Gefangene soll im Umkreis der Justizvollzugsanstalt einen frei praktizierenden Arzt aufsuchen oder wählen können. Zweitens. Der Gefangene wird endlich in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden. Drittens. Der medizinische Dienst wird aus der Verwaltung der Justiz aus- und in ein anderes Ressort eingegliedert. Viertens. Bei Eintritt schwerster Erkrankungen, z. B. einer Krebs- oder — Sie sprachen länger davon — einer AIDS-Erkrankung, soll die Möglichkeit erweitert werden, die Vollsteckung der Freiheitsstrafe zu unterbrechen oder gar endlich auszusetzen.
    Einen weiteren wichtigen Punkt haben Sie allerdings zu erwähnen vergessen, obwohl es vielleicht der gewichtigste ist, bis 1985 auf jeden Fall der umstrittenste war: Eine irgendwie geartete Zwangsernährung soll es nicht mehr geben. Lassen Sie mich ein Zitat gebrauchen, das Sie sicher alle kennen: „Stein gewordene Riesenirrtümer" hat man die Vollzugsanstalten genannt. Wir wissen aus leidvoller Erfahrung von den negativen Auswirkungen dieses Strafvollzuges; leider müssen wir sagen: auch heute noch. Wir alle kennen die hohen Rückfallquoten.
    Deswegen war und ist es stets das Bestreben der SPD gewesen, die Freiheitsstrafe generell zurückzudrängen. Zuletzt haben wir das bei den Debatten über die Strafaussetzung zur Bewährung versucht. Die Regierungsfraktionen sind uns dabei leider nicht in vollem Umfang gefolgt.
    Um so mehr — das sage ich mit Nachdruck — müssen wir darauf bedacht sein, im Strafvollzug die Resozialisierung wirklich in den Mittelpunkt zu stellen und all diese beeinträchtigenden Maßnahmen zurückzudrängen.

    (Beifall bei der SPD)




    Dr. de With
    Im offenen Vollzug — das ist schon gesagt worden — hat der Gefangene ohnehin, zumindest, Herr Geis, in den meisten Ländern — nicht überall; es ist etwas unterschiedlich — , die Möglichkeit, seinen Arzt praktisch frei wählen zu können. Im geschlossenen Vollzug hat er diese Möglichkeit bisher nicht.
    Nun gebietet § 3 des Strafvollzugsgesetzes, daß das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich angepaßt werden soll. Dem entspricht das Recht auf freie Arztwahl sicherlich. Außerdem kann dies der Resozialisierung förderlich sein.
    Es wird deshalb im Rechtsausschuß Gelegenheit sein, den Hintergrund der bisherigen Regelung noch einmal genau zu überdenken und auf die bisherigen Erfahrungen, die wir seit mehr als zehn Jahren haben, zurückzukommen.
    Allerdings darf darauf verwiesen werden, daß die Frage der freien Arztwahl schon bei den Debatten über das Strafvollzugsgesetz des langen und breiten erörtert wurde. Man hat damals aus Argumenten heraus, die man nachvollziehen kann, nein gesagt. Ich sage dennoch: Wir sind offen und prüfen den neuerlichen Vorschlag unvoreingenommen.
    Zweifelhaft erscheint mir, ob es wirklich sinnvoll ist, den Anstaltsarzt aus dem Ressort der Justiz auszugliedern. Das kann zu schwierigem Kompetenzgerangel führen und unter Umständen das Gegenteil von dem bewirken, was Sie wollen. Aber das ist keine Haupt- und Staatsaktion.
    Daß wir Sozialdemokraten für die Eingliederung des Gefangenen auch in die Krankenversicherung sind, bedarf keiner Frage. Ich habe gerade erwähnt, wir haben das mehrfach, zuletzt in unserer Kleinen Anfrage 1987, gefordert. Wir fordern es jetzt um so mehr, als die Kosten ja gar nicht so hoch sind, wie viele glauben. Sie belaufen sich im Jahr für alle Länder nur auf 70 bis 80 Millionen DM. Auf jedes Land entfällt damit ein relativ kleiner Betrag.
    Allerdings weiß ich aus leidvoller Erfahrung auch, Herr Minister, daß die Finanzminister und Finanzsenatoren nicht selten der Justiz in diesem Fall die Feder führen und den Rotstift ansetzen. Ich hoffe, wir haben uns da richtig verstanden.
    Hier wird weiter vorgeschlagen, die Vorschrift der Strafprozeßordnung über die Möglichkeit der Gewährung eines Strafaufschubs oder einer Strafunterbrechung dahin gehend zu ergänzen, daß diese Gewährung erfolgen müsse, wenn der Gefangene an einer chronisch progressiven Krankheit mit sehr wahrscheinlich tödlichem Ausgang leidet. Gedacht ist hier an AIDS-Fälle und an andere Fälle, vornehmlich wahrscheinlich an unheilbare Krebserkrankungen. Ich sage: Jedermann, auch dem Normalbürger auf der Straße, ist einsichtig, daß Fälle vorkommen, wo man, buchstäblich gesagt, Gnade vor Recht ergehen lassen muß.
    Nur, ich habe mich bei vielen Stellen umgehört. Dieses Problem ist mit dem gegenwärtigen Gesetzesinstrumentarium und auch mit dem Gnadenrecht der Länder bisher befriedigend erledigt worden. Die Länder leiten in solchen Fällen, wie Sie sie jetzt im Auge haben, von sich aus, von Amts wegen, also ohne Anstoß von dritter Seite ein Begnadigungsverfahren ein

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das stimmt aber nicht! Es gibt viele Abweichungen davon!)

    und gewähren den Betroffenen die Möglichkeit, wenn sie es wünschen, draußen weiterzuleben.
    Nicht zustimmen, Frau Nickels, können wir Ihrem Vorschlag, die Zwangsernährung ersatzlos zu streichen. Wir haben darüber bis 1985 eine große zweite Debatte geführt und sind damals nach Anhörungen, zuletzt in Berlin, zu einer Änderung gekommen. Seitdem ist darüber die Diskussion im Kern abgeflaut, weil wir ein vernünftiges Instrumentarium geschaffen haben, das allen Seiten einigermaßen gerecht wird. Es wird wohl keine Bestimmung geben, die jedem entsprechen kann.
    Die seinerzeitige Novellierung hatte eine Erfahrungsbasis, die wir, als das Gesetz selbst konzipiert wurde, in dieser Form noch nicht hatten. Ausgeschlossen ist jetzt, daß gegen den freien Willen des Gefangenen eine Zwangsernährung erfolgt. Damit ist sichergestellt, daß eine zwangsweise durchgeführte Ernährung weder in unwürdiger noch in unmündiger Weise durchgeführt wird, vielmehr nur dann angewendet werden kann, wenn der Gefangene keine freie Willensbestimmung mehr hat. Dann aber muß sie nach meinem Dafürhalten und nach unserer Meinung durchgeführt werden, schon aus haftungsrechtlichen Gründen, aber ganz sicher auch aus dem Recht und der Verpflichtung der staatlichen Fürsorge heraus.
    Wir können auch darüber noch einmal die Erfahrung austauschen. Nur meine ich, es hat sich seitdem im Grunde wenig geändert.
    Wir werden morgen einen Bundesratsentwurf zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes zu beraten haben. Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, daß wir beide Entwürfe zur Beratung verbinden. Wir alle wissen, daß die Träger der Justizvollzugsanstalten bei uns allein die Länder sind. Deswegen ist ein intensiver Meinungsaustausch mit den Ländern schon bei den Beratungen im Rechtsausschuß erforderlich. Ich bitte die Länder deshalb — leider ist hier niemand von den Ländern anwesend — , uns ihre Erfahrungen und ihr Wissen bereits in diesem Stadium zugänglich zu machen.
    Wir Sozialdemokraten jedenfalls werden unvoreingenommen, ohne auf gewisse Strömungen zu schielen, die bisher von uns eingeschlagene Politik im Strafvollzugswesen fortentwickeln,

    (Beifall bei der SPD)

    die da heißt: weitere Anpassung an die allgemeinen Lebensverhältnisse im Sinne der Resozialisierung, soweit die Sicherheitsbedürfnisse dies erlauben.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)