Plenarprotokoll 11/124
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
124. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung (Umweltpolitische Grundsatzdebatte — Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung)
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 9089 B
Schäfer (Offenburg) SPD 9090 B
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 9090 B
Dr. Laufs CDU/CSU 9090 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 9090 C
Frau Garbe GRÜNE 9091 A
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 9091 A
Jahn (Marburg) SPD 9091 B
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 9091 B
Schmidbauer CDU/CSU 9091 C
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 9091 D
Dr. Knabe GRÜNE 9092 A
Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 9092 A
Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 9092 B
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9092 C
Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 9092 D
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9093 A
Dr. Hirsch FDP 9093 B
Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9093 C
Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 9094 A
Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9094 A
Sellin GRÜNE 9094 A
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9094 A
Lüder FDP 9094 B
Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9094 C
Dr. Emmerlich SPD 9094 C
Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 9094 D
Dr. Klejdzinski SPD 9095 B
Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . 9095 B
Erler SPD 9095 C
Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9095 C
Horn SPD 9096 A
Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg . . 9096 A
Tillmann CDU/CSU 9096 B
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 9096 B
Dr. Penner SPD 9096 D
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 9096 D
Jäger CDU/CSU 9097 A
Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 9097B
Dr. Knabe GRÜNE 9097 C
Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 9097 C
Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 9097D
Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 9097D
Frau Unruh GRÜNE 9098 A
Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 9098 A
II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
— Drucksache 11/3970 vom 10. Februar 1989 —
Verwirklichung der vom Bundeskanzler im Regierungsprogramm angekündigten Erneuerung
MdlAnfr 1 10.02.89 Drs 11/3970 Zander SPD
Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 9098 B
ZusFr Zander SPD 9098 D
ZusFr Dr. Penner SPD 9099 A
ZusFr Dr. Sperling SPD 9099 B
ZusFr Sellin GRÜNE 9099 B
ZusFr Jäger CDU/CSU 9099 C
ZusFr Schreiner SPD 9099 D
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9100 A
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 9100 B
Gründe für die Kürzung des Steuerabzugs von jährlich 300 DM pro Kind ab 1990; Auswirkungen auf die Höhe des Kirchensteueraufkommens
MdlAnfr 3, 4 10.02.89 Drs 11/3970 Dr. Klejdzinski SPD
Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 9100D, 9101 C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 9101A, 9101C, D
ZusFr Dr. Sperling SPD 9101B, 9102A
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 9102 B
Rückkehr der in Birma zur Waffen- und Sprengstoffherstellung tätigen Experten der Firma Fritz Werner sowie Verbot der damit im Zusammenhang stehenden Exporte
MdlAnfr 5 10.02.89 Drs 11/3970 Gansel SPD
Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9102 C
ZusFr Gansel SPD 9102 D
ZusFr Sellin GRÜNE 9103B
ZusFr Oostergetelo SPD 9103 C
Genehmigungen für den Export von Teilen des Tornado-Kampfbombers nach Großbritannien
MdlAnfr 6 10.02.89 Drs 11/3970 Gansel SPD
Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi 9103 D
ZusFr Gansel SPD 9104 A
ZusFr Sellin GRÜNE 9104 C
ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 9104 D Ausweitung des Einsatzes von Zivildienstleistenden im Bereich des Tierschutzes
MdlAnfr 11 10.02.89 Drs 11/3970 Wüppesahl fraktionslos
Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9105A
ZusFr Wüppesahl fraktionslos 9105 B
Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit von Eltern auf das Lebensvertrauen und die Berufsaussichten der Kinder
MdlAnfr 12 10.02.89 Drs 11/3970 Schreiner SPD
Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 9105 D
ZusFr Schreiner SPD 9106A
ZusFr Andres SPD 9106 C
ZusFr Frau Unruh GRÜNE 9106D
ZusFr Tietjen SPD 9106D
Vereinheitlichung der Sozialvorschriften im Straßenverkehrsgewerbe innerhalb der EG unter Zugrundelegung des deutschen Standards
MdlAnfr 13, 14 10.02.89 Drs 11/3970 Pauli SPD
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 9107 A, 9107 C
ZusFr Pauli SPD 9107B, 9107D
Einrichtung einer privaten Fährlinie zwischen den Inseln Fehmarn und Lolland/Dänemark unter Nutzung des Bundesbahnfährhafens; Einrichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen Fehmarn und einem südschwedischen Hafen
MdlAnfr 19, 20 10.02.89 Drs 11/3970 Dr. Olderog CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 9108B, 9109A
ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU . 9108C, 9109A
ZusFr Eigen CDU/CSU 9108D, 9109B
Anteil von Chemikalien und Energieverbrauch bei der Herstellung von Umweltschutzpapier im Vergleich zu konventionellem Papier; Berechtigung der Auszeichnung mit dem Umweltschutzengel
MdlAnfr 21, 22 10.02.89 Drs 11/3970 Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMU 9109 C
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 9110 A
Anteil des in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden zur Verbrennung nach Studsvik/Schweden verbrachten Atommülls; Überschreiten der radioaktiven Grenzwerte in Studsvik; Ersatzkapazität nach der Schließung der Anlage
MdlAnfr 24, 25 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Wollny GRÜNE
Antw PStSekr Grüner BMU . . . 9110B, 9110C
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989 III
ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . . 9110B, 9110D
ZusFr Frau Garbe GRÜNE 9111B
ZusFr Frau Teubner GRÜNE 9111 B
Deutsche Beteiligung an der Entwicklung eines europäischen Brutreaktors
MdlAnfr 30, 31 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Bulmahn SPD
Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 9112A, 9113B
ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . 9112B, 9113B, C
ZusFr Tietjen SPD 9112 C
ZusFr Frau Traupe SPD 9112 D
ZusFr Frau Unruh GRÜNE 9113 A
Freilassung des in Mosambik festgehaltenen deutschen Motorschiffes „Edda" und seiner sechs Besatzungsmitglieder
MdlAnfr 34, 35 10.02.89 Drs 11/3970 Tietjen SPD
Antw StMin Schäfer AA . . . 9113D, 9114 B
ZusFr Tietjen SPD 9113D, 9114B
Anhebung der Beamtenbesoldung im mittleren Wasserzolldienst
MdlAnfr 36 10.02.89 Drs 11/3970 Uldall CDU/CSU
Antw PStSekr Spranger BMI 9114 D
ZusFr Uldall CDU/CSU 9115 A
ZusFr Kastning SPD 9115B
Verfassungskonformität eines Kommunalwahlrechts für Ausländer
MdlAnfr 37 10.02.89 Drs 11/3970 Jäger CDU/CSU
Antw PStSekr Spranger BMI 9115 B
ZusFr Jäger CDU/CSU 9115 D
ZusFr Eigen CDU/CSU 9116 A
Beschäftigung der Bundesforschungsanstalt für Ernährung mit der radioaktiven Bestrahlung von Lebensmitteln
MdlAnfr 42 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Teubner GRÜNE
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . . 9116 B
Bestände an Rindfleisch in der EG am 15. 1. 1989
MdlAnfr 43 10.02.89 Drs 11/3970 Eigen CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 9116 C
ZusFr Eigen CDU/CSU 9116 C
Kosten der Zeitungsanzeigen des Bundesarbeitsministers zur Gesundheitsreform
MdlAnfr 44, 45 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Traupe SPD
Antw PStSekr Höpfinger BMA . 9116D, 9117 A
ZusFr Frau Traupe SPD 9117 A
ZusFr Kastning SPD 9117 C
Aussage des Deutschen Kinderschutzbundes über den Umfang an Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland als Auswirkung der Arbeitslosigkeit
MdlAnfr 46 10.02.89 Drs 11/3970 Schreiner SPD
Antw PStSekr Höpfinger BMA 9117 D
ZusFr Schreiner SPD 9118 A
Nächste Sitzung 9118 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . , 9119* A Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 9119* B
Anlage 3
Erklärung des Abgeordneten Dr. Bernhard Friedmann (CDU/CSU) vom 9. Februar 1989 9119* C
Anlage 4
Erklärung des Abgeordneten Peter Zumkley
(SPD) vom 15. Februar 1989 9119* C
Anlage 5
Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Bundesregierung
MdlAnfr 2 10.02.89 Drs 11/3970 Geis CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 9119* D Anlage 6
Bespitzelung von Kirchenmännern in der DDR durch den Staatssicherheitsdienst, insbesondere durch Abhöreinrichtungen in den Amtsräumen von Pfarrer Eppelmann
MdlAnfr 7 10.02.89 Drs 11/3970 Jäger CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Priesnitz BMB . . . 9119* D Anlage 7
Haushaltsansätze bei Erhöhung des Kindergelds für erste und zweite Kinder
MdlAnfr 8, 9 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Würfel FDP
SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 9120* A
IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989
Anlage 8
Reisegepäckservice auf Bahnhöfen in der Pfalz an Wochenenden; Pläne der Bundesbahn zum Abbau dieser Serviceleistungen, insbesondere im ländlichen Raum
MdlAnfr 15, 16 10.02.89 Drs 11/3970 Sielaff SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9120* B Anlage 9
Stand der Planung für das Interregio-Kernnetz in Bayern; Stand der Planungen für den Ausbau der DB-Strecke Nürnberg—Weiden sowie Einsatz des „Pendolino"
MdlAnfr 17, 18 10.02.89 Drs 11/3970 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9120* C Anlage 10
Verbot von PET-Flaschen oder Einführung eines Pfandes für diese Verpackungen
MdlAnfr 23 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMU 9121* B
Anlage 11
Stillegung von Sportanlagen und Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr durch Gerichtsbeschluß; Maßstäbe bei der Beurteilung verschiedener Lärmquellen
MdlAnfr 26, 27 10.02.89 Drs 11/3970 Würzbach CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMU 9121* C
Anlage 12
Unterstützung des EG-Forschungs- und Entwicklungsprogramms zur Verbesserung des Verfahrens zur Stillegung von Kernkraftwerken; Beteiligung der Elektrizitätswirtschaft
MdlAnfr 28, 29 10.02.89 Drs 11/3970 Menzel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 9122* A Anlage 13
Intervention für die Gewerkschaftsfreiheit auf den Philippinen
MdlAnfr 32, 33 10.02.89 Drs 11/3970 Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw StMin Schäfer AA 9122* C
Anlage 14
Ausgabe von Tagesvisa am Grenzübergang Waidhaus (CSSR)
MdlAnfr 38 10.02.89 Drs 11/3970 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 9122* D
Anlage 15
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung für Berufsorganisationen; Auslage einer von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten und Gruppen der Friedensbewegung herausgegebenen Broschüre in Bundesdienststellen
MdlAnfr 39 10.02.89 Drs 11/3970 Wüppesahl fraktionslos
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 9123* A
Anlage 16
Nichtbeachtung der Regeln für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel (§ 22 Pflanzenschutzgesetz)
MdlAnfr 40, 41 10.02.89 Drs 11/3970 Schütz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML . 9123* A Anlage 17
Situation der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden älteren türkischen Arbeitnehmer und ihrer Familien, insbesondere im Alter
MdlAnfr 47 10.02.89 Drs 11/3970 Dr. Glotz SPD
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9123* C
Anlage 18
Verdacht der Untreue gegen den Präsidenten der BfA; Wiedergutmachung des Schadens; Zusammenhang zwischen den wegen der Millionenbeträge geführten Ermittlungen und den höheren Verwaltungskosten im Vergleich zu den Landesversicherungsanstalten
MdlAnfr 48, 49 10.02.89 Drs 11/3970 Frau Unruh GRÜNE
SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 9124* A
Anlage 19
Haltung der Bundesregierung zu einer Studie des amerikanischen Repräsentantenhauses zur Ost-West-Instabilität
MdlAnfr 50 10.02.89 Drs 11/3970 Lowack CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9124* C Anlage 20
Menge der im Bereich des Munitionsdepots Schierling (Landkreis Regensburg) gelagerten B- und C-Kampfstoffe
MdlAnfr 51 10.02.89 Drs 11/3970 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9124* D
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989 V
Anlage 21
Zuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. seit 1981; Zusammenhang zwischen der Zurückstellung des TECHNEX- und KOLAS-Programms mit der
Festlegung der Reichweite des Army Tactical Missile Systems der NATO
MdlAnfr 52, 53 10.02.89 Drs 11/3970 Dr. Mechtersheimer GRÜNE
SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9125* A
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989 9089
124. Sitzung
Bonn, den 15. Februar 1989
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 17. 2.
Antretter 15. 2.
Bindig 17. 2.
Eylmann 15. 2.
Gallus 17. 2.
Glos 16. 2.
Dr. Hauchler 17. 2.
Dr. Hauff 17. 2.
Frhr. Heereman von Zuydtwyck 17. 2.
Jaunich 15. 2.
Frau Karwatzki 17. 2.
Klose 17. 2.
Dr.-Ing. Laermann 17. 2.
Maaß 17. 2.
Meyer 15. 2.
Pfuhl 16. 2.
Poß 16. 2.
Reuschenbach 17. 2.
Rühe 15. 2.
Frhr. von Schorlemer 16. 2.
Verheugen 17. 2.
Voigt (Frankfurt) ** 16. 2.
Dr. Warnke 16. 2.
Wetzel 17. 2.
Zierer * 17. 2.
Dr. Zimmermann 17. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/1959 Drucksache 11/1028
Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2858
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat:
Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2350 Nr. 2.1
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/1707 Nr. 24
Ausschuß für Forschung und Technologie
Drucksache 11/2724 Nr. 29 Drucksache 11/3021 Nr. 2.12 Drucksache 11/3117 Nr. 2.13
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/2580 Nr. 45
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 3
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Bernhard Friedmann
(CDU/CSU) vom 9. Februar 1989
Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drs. 11/3443) in der 111. Sitzung am 25. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe.
Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist.
Anlage 4
Erklärung des Abgeordneten Peter Zumkley (SPD)
vom 15. Februar 1989
Ich versichere, daß ich an der dritten namentlichen Abstimmung (zu Drs. 11/3375) in der 109. Sitzung am 23. November 1988 teilgenommen und mit Ja gestimmt habe.
Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist.
Anlage 5
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Geiß (CDU/CSU) (Drucksache 11/3970 Frage 2):
Wie will die Bundesregierung der Öffentlichkeit verständlich machen, daß gezielte Schmerzzufügungen gegen Menschen durch Folter und sogar unbeabsichtigte Schmerzzufügungen gegenüber Tieren durch Gesetz und internationale Abmachungen verboten sind, die mögliche Schmerzzufügungen gegen ungeborene Kinder durch Verätzung oder Zerstückelung beim Schwangerschaftsabbruch jedoch bisher nicht verboten, geschweige denn geahndet wird?
Der Abbruch der Schwangerschaft ist nach geltendem Recht grundsätzlich verboten und strafbar. Er ist nur ausnahmsweise - innerhalb bestimmter Fristen - zulässig, wenn er vom Arzt vorgenommen wird, die Schwangere einwilligt und eine der in § 218a StGB bezeichneten Indikationen vorliegt. Im Rahmen der mit dieser Regelung verbundenen Güterabwägung sind die für den Schwangerschaftsabbruch erforderlichen ärztlichen Handlungen erlaubt; sie sind unter Beachtung der Grundsätze der Berufsordnung für die deutschen Ärzte durchzuführen.
Anlage 6
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Priesnitz auf die Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 11/3970 Frage 7):
9120' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bespitzelung von Kirchenmännern in der DDR durch den Staatssicherheitsdienst, und trifft es insbesondere zu, daß der „Friedenspfarrer" Eppelmann in seinen Amtsräumen „Wanzen" in Radioapparat und Lampe entdeckt hat, die offenkundig für Lausch-Angriffe auf ihn bestimmt waren?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Pfarrer Eppelmann über eine in seinem Arbeitszimmer entdeckte Abhöranlage berichtet hat. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/3970 Fragen 8 und 9) :
Wie hoch ist der Haushaltsansatz für das Kindergeld im Rahmen des Familienlastenausgleichs zu veranschlagen, wenn alle Erstkinder in Familien eine Erhöhung des Kindergeldes von 50 DM auf 80 DM erhielten?
Wie hoch ist der Haushaltsansatz für das Kindergeld im Rahmen des Familienlastenausgleichs zu veranschlagen, wenn das Kindergeld für alle zweiten Kinder von 100 DM auf 130 DM erhöht wird?
Zu Frage 8:
Der Haushaltsansatz für das Kindergeld würde sich bei einer Erhöhung des Kindergeldes für das erste Kind von 50 auf 80 DM um 2,715 Mrd. DM erhöhen, also 1989 auf 16,715 Mrd. DM.
Zu Frage 9:
Der Haushaltsansatz für das Kindergeld würde sich bei einer Erhöhung des Kindergeldes für das zweite Kind von 100 auf 130 DM — bei Beibehaltung des Sockelbetrages (70 DM) — um 840 Mio. DM erhöhen, also 1989 auf 14,840 Mrd. DM.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/3970 Fragen 15 und 16) :
An welchen Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn in der Pfalz können Reisende am Wochenende Reisegepäck aufgeben oder abholen, und zu welchen Zeiten?
Wie steht die Bundesregierung zu Plänen der Deutschen Bundesbahn, in großem Umfang ihren Service in vielen Regionen — insbesondere im bereits jetzt benachteiligten ländlichen Raum — abzubauen bzw. ganz einzustellen?
Zu Frage 15:
An Wochenenden gelten für Gepäckschalter der Deutschen Bundesbahn unterschiedliche, durch Aushang bekanntgegebene Öffnungszeiten. Sie richten sich nach der Zuglage, orientieren sich an der Nachfrage und berücksichtigen jeweils die örtlichen Verhältnisse. Es würde den Rahmen der Fragestunde sprengen, wenn ich dazu ins einzelne ginge.
Ich habe deshalb eine Liste der in Frage kommenden 36 Bahnhöfe in der Pfalz mit den gewünschten Angaben anfertigen lassen, die Ihnen sofort zur Verfügung steht.
Zu Frage 16:
Der Bundesregierung sind Pläne der Deutschen Bundesbahn zum Abbau oder zur Einstellung ihres Dienstleistungsangebotes in großem Umfang, insbesondere im ländlichen Raum, nicht bekannt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3970 Fragen 17 und 18):
Wie ist der derzeitige Stand der Planung für das Interregio-Kernnetz in Bayern, und wie soll dabei die Erschließung des Zonenrandgebietes in Bayern, insbesondere der Region Oberpfalz-Nord (Weiden), erfolgen?
Wie ist der Stand der Ausbauplanungen für die Bundesbahnstrecke Nürnberg—Weiden in der Oberpfalz, und his wann ist damit zu rechnen, daß auf dieser Strecke der ,,Pendolino" eingesetzt wird?
Zu Frage 17:
Das gesamte Fernverkehrsangebot der Deutschen Bundesbahn wird derzeit neu strukturiert und eine Ausweitung des Interregio-Zugangebotes im Taktverkehr vorgenommen.
Die Deutsche Bundesbahn hat zum Stand der mittelfristigen Schienenpersonenverkehrsplanungen mitgeteilt, daß im Jahre 1991 die Interregio-Linien 27 (Karlsruhe—Stuttgart—Nürnberg, mit einer Verlängerung morgens von Bayreuth und abends nach Bayreuth) und 28 (Karlsruhe—Stuttgart—München—Salzburg) eingerichtet sein sollen.
Ab 1991 sollen als Vorstufe zum Interregioverkehr (D-Zugverkehr im Taktfahrplan) folgende D-Zug-Linien eingerichtet werden:
Linie 24:
Coburg—Nürnberg—Augsburg—München
Linie 25 A:
(Hof—) Marktredwitz—Weiden—RegensburgLandshut—München
Linie 25 B: Passau—Landshut—München.
Der vollständige Interregio-Standard wird bis 1993/94 erreicht sein. In die Linien 24 und 25 A sollen auch die beiden Zugpaare Berlin—München integriert werden.
Die vorgenannten Linienführungen entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Genauere Angaben kann die Deutsche Bundesbahn erst nach Abschluß der Detailplanung, die zur Zeit läuft, machen, da die Anzahl der auf den Linien verkehrenden Züge von der Zeitlage, der Wirtschaftlichkeit der Züge und günstigen Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen Linien abhängt. Hierbei sind noch Änderungen möglich.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989 9121'
Diese Arbeiten dürften im Sommer 1989 abgeschlossen sein.
Zu Frage 18:
Zum Stand der Ausbauplanungen:
Für die Teilstrecke Nürnberg—Hersbruck(—Bayreuth/Hof) hat die Deutsche Bundesbahn im Januar 1989 den Planungsauftrag erteilt
— für Infrastrukturmaßnahmen zur allgemeinen Geschwindigkeitserhöhung und zur Anpassung an ein neues Betriebsprogramm sowie
— für Maßnahmen, die darüber hinaus durch den beabsichtigten Einsatz des Pendolino in der Relation Nürnberg—Bayreuth/Hof erforderlich werden.
Die Vorbereitungen für diesen Auftrag und die sich daran anschließende Detailplanung werden mit hoher Priorität durchgeführt.
Unabhängig davon werden verschiedene Baumaßnahmen zur Beseitigung von Langsamfahrstellen bei Sulzbach—Rosenberg auf der Strecke Neukirchen—Weiden (Oberpfalz) durchgeführt bzw. geplant.
Zum Einsatz des Pendolino:
Nach den erforderlichen Test- und Präsentationsfahrten des Pendolino im vergangenen Jahr verhandeln zur Zeit der Vorstand der Deutschen Bundesbahn und die Bayerische Staatsregierung über die Finanzierung und Beschaffung von deutschen Triebwagen mit Pendolino-Technik. Da bisher nur konzeptionelle Vorstellungen bestehen, benötigt die Industrie noch etwa zwei Jahre für die Entwicklung und den Bau der ersten einsatzreifen Fahrzeuge.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/3970 Frage 23):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß einige Getränkegroßhersteller beabsichtigen, nachdem sie die 1,5-Liter-Einwegflaschen aus PET-Kunststoff aus dem Markt genommen haben, verstärkt auf eine Absatzsteigerung bei den verbleibenden Einwegverpackungen (insbesondere bei der 2-Liter-Großverbraucherflasche) hinzuwirken, und beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zu ergreifen, die sich gegen eine hierdurch bedingte Erhöhung des Abfallvolumens richten, z. B. durch das generelle Verbot von Einweggetränkeverpakkungen oder der Einführung eines Zwangspfandes auch für diese Verpackungen?
Gemäß § 7 der Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2455) unterliegen die in der Frage angesprochenen 2-LiterEinwegflaschen aus Kunststoff ab 1. Dezember 1989 ebenfalls der Pflicht zur Pfanderhebung, Rücknahme durch den Handel und der Verwertung außerhalb der Abfallentsorgung.
Im Hinblick auf diese Übergangsfrist und auf die Tatsache, daß bei den 2 Liter PET-Flaschen bereits jetzt ein Pfandsystem auf freiwilliger Basis mit zufriedenstellenden Rücklaufraten praktiziert wird, sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Notwendigkeit zu weiteren Maßnahmen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 11/3970 Fragen 26 und 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung Auswirkungen verschiedener und gerade in jüngster Zeit noch vermehrt gesprochener Urteile deutscher Gerichte, durch die komplette, ordnungsgemäß genehmigte, mit öffentlichen Mitteln erstellte Sportanlagen und auch Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr stillgelegt wurden, und was ist wann beabsichtigt, um durch klarere, eindeutigere Gesetzgebung wieder einen dem Allgemeinwohl dienenden realitätsbezogenen, berechenbaren Zustand herzustellen?
Hält es die Bundesregierung für richtig und zeitgemäß, daß beim Beurteilen und Messen von sogenannten Lärmquellen das Lachen von spielenden Kindern, das Beifallklatschen von Zuschauern beim Sport, das Herausfahren von Feuerwehr-Fahrzeugen aus Gerätehäusern zum Übungsabend die gleichen Maßstäbe angelegt werden, wie bei solchem Lärm, der durch Straßenverkehr oder durch Industrieanlagen hervorgerufen wird, und wenn nein, was ist wann beabsichtigt, um wieder zu bürgernahen und der Allgemeinheit verständlichen Regelungen zu kommen?
Zu Frage 26:
Die Bundesregierung sieht in der Rechtsprechung keine Anhaltspunkte dafür, daß in jüngster Zeit vermehrt Sportanlagen oder Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr durch Urteil stillgelegt worden sind.
Vielmehr ist davon auszugehen, daß es sich in den meisten Fällen lediglich um partielle Einschränkungen der Betriebszeit gehandelt hat. Die angesprochenen Urteile betrafen dabei Extremfälle störender Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft, die in der Regel auf Planungsfehler bei der Errichtung der streitigen Anlagen zurückzuführen sein dürften.
Für die in der Rechtsprechung behandelten problematischen „Altfälle" vermag eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, die allein auf die Zukunft gerichtet sein kann, nichts zu bewirken. Die Bundesregierung hält es deshalb für zweckmäßiger, den Immissionsschutzbehörden Hilfen wie die „Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitaktivitäten verursachten Geräusche" des Länderausschusses für Immissionsschutz, die von der Umweltministerkonferenz und der Sportministerkonferenz gebilligt wurden, an die Hand zu geben. Damit können Sport- und Freizeitanlagen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage in sachgerechter Weise beurteilt werden.
Zu Frage 27:
Es trifft nicht zu, daß sämtliche in der Frage genannten Geräusche nach den gleichen Maßstäben wie Verkehrs- und Industriegeräusche beurteilt werden. Das Lachen spielender Kinder unterliegt keiner Regelung. Beifallsgeräusche sportlicher Großveranstaltungen
9122* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989
— die erhebliche Schallpegel erreichen können — werden nach den in der Antwort zu Frage 54 genannten „Hinweisen" beurteilt. Das Herausfahren von Feuerwehrfahrzeugen aus Gerätehäusern zum Übungsabend ist nach ständiger Rechtsprechung entsprechend dem Verursacherprinzip der Anlage zuzuordnen und wird wie das Anlagengeräusch beurteilt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/3970 Fragen 28 und 29) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß EG-Gremien an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Verbesserung von Verfahren zur Stillegung von Kernkraftwerken arbeiten und daß dafür ca. 125 Millionen DM bereitgestellt werden sollen?
Unterstützt die Bundesregierung dieses Vorhaben, und in welchem Umfang ist die Elektrizitätswirtschaft an diesem Vorhaben beteiligt?
Zu Frage 28:
Ja; der Kommissionsvorschlag liegt auch dem Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages als Drucksachen-Nr. 311 vor. Der Vorschlag sieht Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Stillegung kerntechnischer Anlagen vor. Gleichzeitig will die Kommission die Umsetzung der in früheren Programmen gewonnenen Erkenntnisse bei der großtechnischen Anwendung fördern. Das Programm, Laufzeit 1989 bis 1993, soll einschließlich der Kosten für einen Personalbestand von fünf Bediensteten mit Mitteln in Höhe von 31,5 Millionen ECU (= etwa 65,7 Millionen DM) dotiert werden.
Zu Frage 29:
Die Bundesregierung befürwortet den Vorschlag der Kommission. Zielsetzung und wissenschaftlichtechnischer Inhalt des Kommissionsvorschlags entsprechen den im Anhang II des gemeinschaftlichen Forschungsrahmenprogramms festgelegten Grundzügen. Mit andauernder Nutzung der Kernenergie und zunehmendem Alter der betriebenen kerntechnischen Anlagen gewinnt die Frage der Stillegung dieser Anlagen an Bedeutung.
Das Programm soll hauptsächlich im Rahmen von Kostenteilungsverträgen mit öffentlichen Forschungseinrichtungen und privaten Firmen aus den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Förderquote beträgt normalerweise höchstens 50 % der Gesamtkosten eines Vorhabens. Bei der Teilnahme von Hochschulen kann die Gemeinschaft bis zu 100 % der zusätzlichen Ausgaben (Grenzkosten) übernehmen. Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft müssen folglich, wenn sie an dem Gemeinschaftsprogramm teilnehmen wollen, mindestens 50 % der Projektkosten tragen.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/3970 Fragen 32 und 33):
Trifft es zu, daß auf den Philippinen die Gewerkschaftsfreiheit verletzt wird und daß mit Folter und Mord gegen Gewerkschaftler, die der National Federation of sugar workers (NFSW) angehören, vorgegangen wird?
Ist die Bundesregierung bereit, auf Präsidentin Corazon Aquino in entsprechender Weise einzuwirken mit dem Ziel, die völlige Gewerkschaftsfreiheit — insbesondere auf Negros — wiederherzustellen?
Zu Frage 32:
Die philippinische Regierung tritt grundsätzlich für die Gewerkschaftsfreiheit ein. Folter und Mord gehören nicht zu ihrem Regierungsstil.
Die NFSW ist eine Gewerkschaft der Zuckerplantagenarbeiter auf der Insel Negros. Sie ist der KILUSANG MAYO UNO (Bewegung 1. Mai) angeschlossen, einer Organisation, die der Kommunistischen Partei der Philippinen nahesteht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß — entgegen der Politik der Zentralregierung — lokale Milizgruppen einzelne Übergriffe gegen Gewerkschafter begehen. Die Regierung von Frau Aquino verurteilt derartige Übergriffe und ist bemüht, ihnen entgegenzutreten. Hierfür hat sie im Dezember 1988 eine „Commission on Human Rights" gegründet, die die Präsidentin beraten und die Angehörigen von Betroffenen unterstützen soll.
Zu Frage 33:
Wie zuvor erwähnt, tritt die Regierung Aquino für Gewerkschaftsfreiheit ein. Eines besonderen Einwirkens von seiten der Bundesregierung bedarf es nicht. Verschiedene unabhängige deutsche Organisationen unterstützen die Gewerkschaftsarbeit auf den Philippinen seit Jahren.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3970 Frage 38):
Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, zur Erleichterung des kleinen Grenzverkehrs in die CSSR am Grenzübergang Waidhaus den Bahnfahrern genauso wie den Autofahrern Tagesvisa zu gewähren, und warum verweigert die Bundesregierung einreisenden CSSR-Staatsbürgern Tagesvisa?
Die Bundesregierung verhandelt mit der CSSR über Reiseerleichterungen, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, tschechoslowakischen Staatsangehörigen Reisen ins Bundesgebiet zu erleichtern. Hierüber wurden mit der CSSR bereits im November 1988 erste Gespräche aufgenommen.
Für Einreisen in das Bundesgebiet ist das geltende Ausländerrecht maßgebend. Nach § 20 Abs. 4 des Ausländergesetzes obliegt die Erteilung von Sichtvermerken den Auslandsvertretungen und nicht den Grenzbehörden.
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989 9123*
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/3970 Frage 39):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch für Berufsorganisationen in gleicher Weise gewährleistet werden müsse und aus diesem Grundrecht resultierend auch die Broschüre „Für Polizisten und Demonstranten", die in Zusammenarbeit zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten sowie Gruppen der Friedensbewegung entstanden ist, selbstverständlich auch in Dienststellen des Bundes ausgelegt werden darf, und wenn nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Grundrecht auf freie Meinungsäußerungen für jedermann, auch für Berufsorganisationen, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze gewährleistet ist. Dieses Grundrecht berechtigt nicht zu einem jederzeitigen freien Zugang zu den Behörden und Dienststellen des Bundes und der Möglichkeit, dort beliebige Publikationen zu verbreiten.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/3970 Fragen 40 und 41):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz des am 1. Juli 1988 erfolgten Inkrafttretens des § 22 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) die Regeln für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel vielfach nicht beachtet und Pflanzenschutzmittel frei zugänglich und ohne fachkundige Beratung des Verkaufspersonals verkauft werden (vgl. Sendung ZAK-Magazin, WDR III vom 9. Dezember 1988, 21.45 Uhr; Dokumentation des BUND „Aktion Pestizidfreie Regale")?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, daß auf Grund der trotz einer achtzehnmonatigen Übergangsphase häufig nicht erfolgten Beachtung der ab dem 1. Juli 1988 geltenden Verkaufsregeln für Pflanzenschutzmittel der Verkauf über den Einzelhandel künftig ganz verboten werden sollte, da es offensichtlich nicht möglich ist, eine ausreichende Qualifikation des Verkaufspersonals für eine sachkundige Beratung zu gewährleisten?
Zu Frage 40:
Die Bundesregierung hat bereits mit Schreiben vom 27. Juli 1988 an die Länder, die für die Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes einschließlich der Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften zuständig sind, darauf hingewiesen, daß ihr Presseinformationen vorliegen, wonach gegen das Selbstbedienungsverbot bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln nach § 22 des Pflanzenschutzgesetzes verstoßen würde und daß Verkäufer häufig nicht in der Lage seien, die Kunden über Pflanzenschutz zu beraten. In einer Besprechung mit den Länderreferenten für Pflanzenschutz haben die Länder über ihre Erfahrungen und die ergriffenen Maßnahmen berichtet. Danach werden von allen Ländern Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel sicherzustellen. Die
Bundesregierung geht davon aus, daß dies weitgehend geschieht.
Zu Frage 41:
Die Bundesregierung hält ein Verbot, Pflanzenschutzmittel über den Einzelhandel zu verkaufen, nicht für sinnvoll. Gerade in Drogerien, Samen-, Gartenbedarfs- und Düngemittelhandlungen sowie in Gärtnereien und Gartencentern kann der Kunde im persönlichen Gespräch in der Regel eine umfangreiche und sachkundige Beratung erhalten.
Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß zukünftig die Pflanzenschutz-Sachkunde bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln weitgehend sichergestellt ist. Sie stützt sich dabei auf Trendmeldungen aus den Ländern, die von einer regen Nachfrage nach den angebotenen Ausbildungslehrgängen berichten.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Glotz (SPD) (Drucksache 11/3970 Frage 47):
Unter welchen materiellen und lebensweltlichen Bedingungen leben ältere türkische Arbeitnehmer und ihre Familien in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Probleme ergeben sich daraus für das Alter?
Das Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung hat 1980 und 1985 im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Repräsentativuntersuchungen über die Situation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen, die umfassende Daten zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lage der ausländischen Wohnbevölkerung enthält. Dabei zeigen sich vor allem Integrationsfortschritte innerhalb dieses Fünfjahreszeitraumes. Trotz der sehr breit und tiefgegliedert angelegten Untersuchungen enthalten sie allerdings keine spezifischen Angaben im Hinblick auf die älteren ausländischen Arbeitnehmer, insbesondere auch die älteren Türken. Schon ihre längere Aufenthaltsdauer rechtfertigt aber die Annahme, daß auch und gerade sie sich immer besser in der deutschen Gesellschaft zurechtfinden. Es ist daher — bei anhaltenden Integrationsbemühungen — zu erwarten, daß sie im Alter keinen gravierenden besonderen Problemen gegenüberstehen werden, zumal sie — wie deutsche Arbeitnehmer — Kranken- und Rentenversicherungsschutz genießen. Genaueren Aufschluß über die von Ihnen angesprochenen Zusammenhänge könnten nur gesonderte Erhebungen zu Integrationsverläufen geben. Ein solches Projekt wird derzeit geprüft.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß nur etwa 3 To der türkischen Wohnbevölkerung über 55, nur 1 % über 60 Jahre alt ist.
9124* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höfpinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Unruh (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3970 Fragen 48 und 49):
Seit wann ist der Bundesregierung der Verdacht der Untreue gegen den Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und seinen Mitarbeitern bekannt, und was gedenkt sie zu tun, um für die Wiedergutmachung des voraussichtlichen Schadens, der den Rentenversicherten entstanden ist, Sorge zu tragen?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Millionenbeträgen, wegen derer die Ermittlungen geführt werden, und den im Vergleich zu den Landesversicherungsanstalten der Arbeiterrentenversicherung um ein Mehrfaches höheren Verwaltungskosten (Aufwand pro Rente) der BfA, und was hat die Bundesregierung unternommen oder was gedenkt sie über strafrechtliche Maßnahmen hinaus zu tun, um für eine Senkung der BfA-Verwaltungskosten Sorge zu tragen?
Zu Frage 48:
Ende Oktober 1988 ging beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und beim Bundesversicherungsamt ein anonymes Schreiben ein, dem Kopien einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin beigefügt waren. Daraufhin begann das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde Anfang November 1988 mit einer Aufsichtsprüfung. Abdruck des Prüfberichts vom 20. Januar 1989 wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und der Staatsanwaltschaft Berlin auf deren Anforderung übersandt.
Aufgrund des Prüfberichts des Bundesversicherungsamtes hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen den Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wegen des Verdachts eines Dienstvergehens veranlaßt. Der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat seinerseits gegen sich beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens beantragt.
Seit Ende Januar 1989 ist bekannt, daß die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und einen Mitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet hat.
Ob und ggf. in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, wird zur Zeit geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung muß abgewartet werden. Erst dann stellt sich die Frage etwaiger Regreßforderungen.
Zu Frage 49:
Der Anteil der Beträge, wegen derer die Ermittlungen geführt werden, an den jährlichen Verwaltungskosten ist mit ca. 0,04 % so gering, daß er bei einem Vergleich der Verwaltungskosten von Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung keinen relevanten Faktor darstellt. Ein solcher Vergleich auf der von Ihnen angeführten Basis „Aufwand pro Rente" wäre im übrigen wegen der strukturellen Unterschiede in der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung nicht aussagekräftig, denn es gibt andere Vergleichskriterien, z. B. „Verwaltungskosten je Versicherten (Angestelltenrentenversicherung: 125,29; Arbeiterrentenversicherung: 182,01), Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben" (Angestelltenrentenversicherung: 1,5 v. H., Arbeiterrentenversicherung: 1,9 v. H.), nach denen die Verwaltungsausgaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auch verhältnismäßig unter denen der Arbeiterrentenversicherung liegen. Denn die Verwaltungskosten umfassen auch die Betreuung des Versichertenbestandes (einschließlich der besonders verwaltungsaufwendigen Klärung der Versicherungskonten). Dabei ist der im Vergleich zum Rentenbestand relativ höhere Versichertenbestand der Angestelltenversicherung zu berücksichtigen.
Sowohl im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht nach § 87 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches als auch im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren nach § 70 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches ist die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stets sorgfältig geprüft worden. Dabei ist regelmäßig auch der Bundesrechnungshof eingeschaltet worden. Die Bundesregierung wird den betreffenden Vorfall zum Anlaß nehmen, dies künftig noch kritischer zu tun.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/3970 Frage 50):
Wie hat die Bundesregierung auf die Studie des Defense Policy Panel of the Committee on Armed Services, House of Representatives „Soviet readiness for war: Assessing one of the major sources of East-West instability" reagiert, nachdem festzustehen scheint, daß diese Studie von falschen Voraussetzungen ausgeht?
Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 1988 gegenüber dem Vorsitzenden des Defense Policy Panel of the Committee on Armed Services, House of Representatives, Mr. Les Aspin, ihre von den Ergebnissen der Studie abweichende Haltung zum Ausdruck gebracht. Sie hat den Sachverhalt mit den für die Beurteilung der sowjetischen militärischen Fähigkeiten zuständigen US-Stellen erörtert und ihre Auffassung deutlich gemacht. Darüber hinaus wurde die nationale Beurteilung im Rahmen der Vorbereitung des NATO-Dokumentes MC 161/89 „The Warsaw Pact Strength and Capabilities" eingebracht.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3970 Frage 51):
Welche Mengen welcher B- und C-Kampfstoffe lagern noch in und um das Munitionsdepot Schierling, Landkreis Regensburg, und welche Anstrengungen unternehmen Bundesregierung und regionale Behörden, eventuell noch vergrabene Kampfstoffe aufzufinden?
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1989 9125'
1979 sind außerhalb des Munitionsdepots Schierling Kampfstoffampullen gefunden und vom Landesräumkommando des Freistaates Bayern beseitigt worden. Die Suche nach Kampfstoffen an vermeintlichen Vergrabungsstellen innerhalb des Depots blieb erfolglos. Neue Erkenntnisse über die Lagerung von Kampfstoffen in Schierling liegen dem Bundesministerium der Verteidigung nicht vor.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/3970 Fragen 52 und 53):
Auf welche Höhe beläuft sich die Gesamtheit sämtlicher Zuwendungen, auch solcher in Materialform oder in Form mittelbarer Unterstützung, seitens des Bundesministeriums der Verteidigung an die „Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V." in den Etatjahren 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987 und 1988?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die unerwartet schnelle Entscheidung der Regierung, weitere Arbeiten am TECHNEX- und KOLAS-Programm zunächst zu unterlassen, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Entscheidungen von US- bzw. NATO-Gremien zur Festlegung der Reichweite des Army Tactical Missile System (ATACMS) auf 300 Meilen stehen, die das Festhalten an nuklearen Optionen des KULAS-Programms überflüssig werden lassen?
Zu Frage 52:
Die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. hat in den Haushaltsjahren 1981 bis 1988 im einzelnen folgende Zuwendungen aus Kapitel 1401/Titel 535 04 des BMVg erhalten:
1981: 996 000, — DM
1982: 1,02 Millionen DM 1983: 1,03 Millionen DM 1984: 1,07 Millionen DM 1985: 1,1 Millionen DM 1986: 1,07 Millionen DM 1987: 1,09 Millionen DM 1988: 1,02 Millionen DM
Weitere Zuwendungen in Materialform oder in Form mittelbarer Unterstützung sind nicht erfolgt.
Zu Frage 53:
Es gibt hier keinen Zusammenhang. Das Studienprogramm TECHNEX ist — wie bereits mehrfach erklärt wurde — rein konventionell.
Es wurde kürzlich abgeschlossen. Eine Entscheidung, ob und wie die aus diesen Studienprogramm gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden sollen, stand an. Die Bundesregierung hat entschieden, die Überlegungen derzeit nicht weiter zu verfolgen.
Unabhängig davon prüft die NATO gegenwärtig, wie im Zusammenhang mit künftigen Abrüstungsschritten die künftige Struktur der Nuklearwaffen in und für Europa aussehen soll. Diese Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.