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    Plenarprotokoll 11/122 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8905 A Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 11/2216) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1987 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1987) (Drucksache 11/ 3750) c) Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1987 (Drucksache 11/3765) 8905 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Frau Dr. DäublerGmelin, Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Städte, Gemeinden und Kreise (Drucksachen 11/1542, 11/2822) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Herkenrath, Austermann, Dr. Daniels (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Lage der Städte, Gemeinden und Kreise (Drucksachen 11/2011, 11/3247) Herkenrath CDU/CSU 8906 A Bernrath SPD 8908 A Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 8910D Lüder FDP 8912 D Hüser GRÜNE 8916B Austermann CDU/CSU 8918 D Dr. Mertens (Bottrop) SPD 8920 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 8922 A Frau Matthäus-Maier SPD 8925 C Magin CDU/CSU 8927 B Frau Teubner GRÜNE 8928 D Dr. Grünewald CDU/CSU 8930 A Dr. Struck SPD 8931 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 8932 D Frau Hämmerle SPD 8933 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 8935 B Zeitlmann CDU/CSU 8936 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Forschungsprogramm im Gesundheitsbereich: Prädiktive Medizin: Analyse des menschlichen Genoms (1989 bis 1991) (Drucksachen 11/3021 Nr. 2.11, 11/3555) Seesing CDU/CSU 8937 D Catenhusen SPD 8938 C Kohn FDP 8940 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8941 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 8942 B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in abgeschlossenen Systemen (Drucksachen 11/2724 Nr. 31, 11/3563) Seesing CDU/CSU 8943 D Frau Bulmahn SPD 8944 D Kohn FDP 8946D Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8947 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 8948 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 25 02 Titel 661 23 — Abwicklung des Regionalprogramms 1971 bis 1977 (Drucksachen 11/3053, 11/3638) 8949 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld (Drucksachen 11/ 3057, 11/3639) 8949 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 681 05 — Haushaltsjahr 1988 (Drucksachen 11/ 3173, 11/3686) 8949 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung (Drucksachen 11/3193, 11/3687) . . . 8949 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 02 — Erstattung der Aufwendungen für die Krankenhilfe an Heimkehrer und durch Gesetz gleichgestellte Personengruppen (Drucksachen 11/3268, 11/3688) . . . 8949D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 95 und 96 zu Petitionen (Drucksachen 11/3857, 11/3858) 8949 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu zunehmenden Aktivitäten von Alt- und Neonazisten, insbesondere der DVU Frau Olms GRÜNE 8962 D Dr. Olderog CDU/CSU 8963 D Dr. Penner SPD 8964 C Funke FDP 8965 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 8966 C Häfner GRÜNE 8967 C Pfeffermann CDU/CSU 8968 B Börnsen (Ritterhude) SPD 8969 B Dr. Hirsch FDP 8970 B Wüppesahl fraktionslos 8971 A Dr. Blank CDU/CSU 8972 B Kretkowski SPD 8973 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 8974 B Graf SPD 8975 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 8976 A Zur Geschäftsordnung Wüppesahl fraktionslos 8976 D Dr. Bötsch CDU/CSU 8977 B Frau Traupe SPD 8977 C Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Bundesbeauftragter für den Datenschutz) (Drucksache 11/3729) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (BundesInformationsschutzgesetz) (Drucksache 11/3730) Wartenberg (Berlin) SPD 8978 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 III Dr. Blens CDU/CSU 8981 C Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8984 D Dr. Hirsch FDP 8986 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8988 D Dr. Emmerlich SPD 8991 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sellin, Dr. Knabe, Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Umwelt-Swing und Umwelt-Fonds zur Minderung grenzüberschreitender Emissionen durch DDR-Kraftwerke (Drucksache 11/3661) Sellin GRÜNE 8993 C Schmidbauer CDU/CSU 8994 C Stahl (Kempen) SPD 8996 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 8998 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 8999 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidbauer, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Kleinert (Hannover), Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP: Verbot von Pentachlorphenol (Drucksache 11/3599) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Knabe, Frau Teubner, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen Umweltbelastung und Gesundheitsgefährdung durch Chlorphenole und bromhaltige Flammschutzmittel (Drucksache 11/ 3904) Dr. Göhner CDU/CSU 9001 D Müller (Düsseldorf) SPD 9003 B Frau Dr. Segall FDP 9004 D Frau Vennegerts GRÜNE 9005 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . . 9007 A Stiegler SPD 9007 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 9009 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung empfängnisverhütender Mittel durch die Krankenkassen (Drucksachen 11/597, 11/3884, 11/3885) Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 9011 A Frau Dempwolf CDU/CSU 9012 C Haack (Eitertal) SPD 9014 A Frau Würfel FDP 9015 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 9017 C Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen des bundeseigenen Salzgitter-Konzerns (Drucksache 11/2569) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für Wohnungen aus dem Besitz des Bundes (Drucksache 11/2570) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verkaufsstopp für die bundeseigene „Elefantensiedlung" in Neu-Ulm (Drucksache 11/2571) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 9018 A Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9019 C Schmidt (Salzgitter) SPD 9021 C Dr. Hitschler FDP 9024 A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 9025 D Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/3892 vom 20. Januar 1989 — Errichtung einer Fabrik für biologische Kampfstoffe mit Hilfe bundesdeutscher Firmen im Irak MdlAnfr 1 20.01.89 Drs 11/3892 Schily GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . . 8950 C ZusFr Schily GRÜNE 8950 C Praxis der Bundespost hinsichtlich der Kosten für Kabelanschluß, insbesondere in Hagen MdlAnfr 20, 21 20.01.89 Drs 11/3892 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Rawe BMP 8951 A ZusFr Toetemeyer SPD 8951 B ZusFr Frau Faße SPD 8951 C Vorlage der Wohngeldnovelle MdlAnfr 22 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . . 8952 B ZusFr Dr. Sperling SPD 8952 B IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 Abschreibungsdauer für Wohngebäude MdlAnfr 23 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . . 8952 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8952 D Wohnungsfürsorge für versetzte Soldaten der Bundeswehr und deren Familien angesichts des Wegfalls des Besetzungsrechts für Bundesdarlehenswohnungen und des allgemeinen Wohnungsmangels MdlAnfr 24, 25 20.01.89 Drs 11/3892 Kastning SPD Antw PStSekr Echternach BMBau . . . 8953 C ZusFr Kastning SPD 8953 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8954 B Anerkennung der Menschen- und Volksgruppenrechte der in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden Deutschen vor einem Besuch des Bundeskanzlers in Polen MdlAnfr 27 20.01.89 Drs 11/3892 Jäger CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 8955 A ZusFr Jäger CDU/CSU 8955 A ZusFr Dr. Sperling SPD 8955 B Bericht des US-Senators Christenson über die Ausübung massiven Terrors gegenüber südafrikanischen schwarzen Flüchtlingen durch SWAPO, ANC und andere Organisationen in Angola, Simbabwe, Sambia, Botswana und Kenia MdlAnfr 28 20.01.89 Drs 11/3892 Jäger CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA 8955 C ZusFr Jäger CDU/CSU 8955 D Intervention von Bundesminister Genscher für den durch die iranische Führung umgebrachten Dr. Danesh MdlAnfr 35 20.01.89 Drs 11/3892 Gansel SPD Antw StMin Schäfer AA 8956 C ZusFr Gansel SPD 8956 C ZusFr Jungmann SPD 8957 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 8957 B ZusFr Frau Dr. Götte SPD 8957 B Reaktion von Bundesminister Genscher auf die Ermordung von Dr. Danesh durch die iranische Führung MdlAnfr 36 20.01.89 Drs 11/3892 Jungmann SPD Antw StMin Schäfer AA 8957 D ZusFr Jungmann SPD 8957 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8958 A ZusFr Gansel SPD 8958 B Durch die 9. AFG-Novelle entstandene Rechtsunsicherheit über die Kostenerstattung bei Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme MdlAnfr 43 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Vogt BMA 8959 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 8959 A Vereinbarkeit der Vergabe von Aufträgen des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung an Firmen mit Sitz in Berlin (West) mit den Berlin-Verträgen MdlAnfr 46, 47 20.01.89 Drs 11/3892 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg . . 8959D, 8960 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD 8959D, 8960C ZusFr Jungmann SPD 8960 B ZusFr Lüder FDP 8960B, 8961 A ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . . 8960 D Handlungsfähigkeit der Streitkräfte bei zunehmender Weigerung von Soldaten und Reservisten, im Verteidigungsfall Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten MdlAnfr 50, 51 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Mechtersheimer GRÜNE Antw PStSekr Wimmer BMVg . . 8961B, 8961 C ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8961B, 8961 C Beurlaubung von Offizieren der Bundeswehr für Tätigkeiten mit militärischem Bezug, z. B. Ausbildungshilfe für ausländische Regierungen MdlAnfr 52 20.01.89 Drs 11/3892 Gansel SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg 8962 A ZusFr Gansel SPD 8962 A ZusFr Jungmann SPD 8962 B Nächste Sitzung 9028 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9029* A Anlage 2 Beseitigung der Defizite und Förderung des kombinierten Güterverkehrs MdlAnfr 13, 14 20.01.89 Drs 11/3892 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 9029* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 V Anlage 3 Unterbindung des illegalen Handels mit gefleckten Katzenfellen aus Bolivien über Frankreich MdlAnfr 15 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 9029* C Anlage 4 Gefährdung des Grundwassers durch die Veba-Glas AG auf ihrem früheren Gelände in Bad Breisig durch schwermetallhaltige Sulfate; Verhinderung durch rechtzeitige Entsorgung MdlAnfr 16, 17 20.01.89 Drs 11/3892 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 9030* B Anlage 5 Zulassung von Reisen in den sowjetisch verwalteten Teil Ostpreußens MdlAnfr 26 20.01.89 Drs 11/3892 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 9030* B Anlage 6 Äußerungen von Staatssekretär Dr. Sudhoff (AA) betr. Geschichtsschreibung über das Auswärtige Amt; Erläuterung der Weigerung von Generalkonsul Steinkühler, auch der auf einem italienischen Soldatenfriedhof liegenden ehemaligen SS-Kriegsverbrecher zu gedenken MdlAnfr 31, 32 20.01.89 Drs 11/3892 Duve SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 9030* D Anlage 7 Inspektion des Generalkonsulats in Mailand durch den Chefinspekteur des Auswärtigen Amtes; Ehrung der auf dem deutschen Soldatenfriedhof Costermano in Norditalien bestatteten 20 000 im Zweiten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten mit Ausnahme der ebenfalls dort bestatteten drei Kriegsverbrecher MdlAnfr 33, 34 20.01.89 Drs 11/3892 Westphal SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 9031* B Anlage 8 Haltung der Bundesregierung zur Sonntagsarbeit MdlAnfr 41 20.01.89 Drs 11/3892 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9031* D Anlage 9 Durchsetzung eines Standorts im Zonenrandgebiet für die geplante Verwaltungsschule gegen den Widerstand der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 42 20.01.89 Drs 11/3892 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9032* B Anlage 10 Festlegung der Personalbemessungswerte in psychiatrischen Kliniken; Feststellung der Unterversorgung psychisch Kranker im Krankenhaus durch eine Expertenkommission MdlAnfr 44, 45 20.01.89 Drs 11/3892 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 9032* C Anlage 11 Veröffentlichung der in deutsch-französischer Kooperation erarbeiteten Forschungsergebnisse des Instituts Saint Louis (ISL) MdlAnfr 48 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9033* A Anlage 12 Angemeldete Flugtage für 1989; Genehmigungskriterien für die mögliche Anmeldung eines US-Flugtags in Ramstein MdlAnfr 53, 54 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9033* B Anlage 13 Beurteilung des im Bayernkurier vorgeschlagenen Verzichts auf Tiefstflüge MdlAnfr 55 20.01.89 Drs 11/3892 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9033* C Anlage 14 Finanzierung der Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. über die psychologische Akademie der Bundeswehr; Überwachung „wehrfeindlicher" und „indifferenter" Gruppen durch die Gesellschaft MdlAnfr 56, 57 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg . . . . 9034* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 8905 122. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Berger (Berlin) 27. 1. Carstensen (Nordstrand) 27. 1. Conradi 27. 1. Dr. Daniels (Regensburg) 26. 1. Dr. Dollinger 27. 1. Duve 26. 1. Frau Eid 26. 1. Eylmann 27. 1. Gallus 27. 1. Dr. von Geldern 27. 1. Dr. Götz 27. 1. Gröbl 27. 1. Dr. Hauchler 27. 1. Dr. Hauff 27. 1. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 27. 1. Frau Hensel 27. 1. Frau Krieger 27. 1. Dr. Lippelt (Hannover) 26. 1. Nagel 27. 1. Dr. Osswald 27. 1. Pesch 27. 1. Petersen 27. 1. Pfuhl 27. 1. Reddemann 27. 1. Frau Roitzsch (Quickborn) 27. 1. Schäfer (Offenburg) 27. 1. Dr. Schmude 27. 1. Frhr. von Schorlemer 27. 1. Dr. Wieczorek 27. 1. Wischnewski 27. 1. Frau Wollny 26. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/ 3892 Fragen 13 und 14): Welche Defizite bestehen beim kombinierten Ladungsverkehr in der Kooperation zwischen Schiene und Straße, und welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, diese Defizite zu beseitigen? Welche ordnungspolitischen Instrumente sieht die Bundesregierung als geeignet an, angesichts der weitgehenden Überlastung unseres Straßennetzes zu einer verstärkten Inanspruchnahme des kombinierten Ladungsverkehrs zu kommen? Zu Frage 13: Die Defizite liegen in den Umschlagbahnhöfen, der Schnittstelle Schiene/Straße. Infolge räumlicher Enge und innerstädtischer Lage entstehen dem Gewerbe und der Bahn hier hohe Kosten, die häufig 100 To der Kosten des reinen Schienentransports ausmachen. Die Bundesregierung fördert den Aus- und Neubau der Umschlagbahnhöfe durch Investitionshilfen in Höhe von 716 Mio. DM im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans von 1985. Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 14: Die Bundesregierung wird an den derzeitigen ordnungspolitischen Instrumenten der nationalen Verkehrsmarktordnung festhalten; sie wird diese ergänzen, soweit dies notwendig und zweckmäßig sein sollte. Die ordnungspolitischen Förderungsmaßnahmen sehen derzeit vor: Ausnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer, den Gesamtgewichten der Straßenfahrzeuge, bei Fahrverboten und Kontingenten. Die Bundesregierung prüft weitere Anreize zur Förderung des kombinierten Verkehrs. Anlage 3 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 15): Wie will die Bundesregierung den illegalen Handel mit gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen von der Ausrottung bedrohten Arten unterbinden, wenn sie z. B. den Handel mit Fellen von gefleckten Katzen, die aus Bolivien illegal ausgeführt wurden und für die in Frankreich entgegen den Vorschriften der EG-Verordnung zur Anwendung des WA-Übereinkommens Nr. 3626/82 Einfuhrgenehmigungen erteilt wurden, unter Berufung auf Artikel 9 der EG-Verordnung nicht verbietet, und welche Maßnahmen sind notwendig, um den kriminellen Handel mit Fellen und anderen Produkten von vom Aussterben bedrohten Tierarten in EG-Mitgliedsländern und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland wirksam zu unterbinden? Die Bundesregierung und die Bundesländer sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit mit Erfolg bemüht, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wirksam durchzuführen und den illegalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen zu unterbinden. Bei den angeblich „illegal" im Handel befindlichen Fellen und Häuten aus Bolivien handelt es sich um Exemplare, die mit formal ordnungsgemäßen Einfuhrdokumenten anderer Mitgliedstaaten in die Gemeinschaft eingeführt worden sind und deshalb nach EG-Recht als legal eingeführt gelten. Nach Artikel 9 der EG-Verordnung Nr. 3626/82 zur Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelten die in einem EG-Mitgliedstaat ausgestellten Einfuhrgenehmigungen in der gesamten Gemeinschaft. Die Bundesregierung hält diese Anerkennungspflicht insoweit für unbefriedigend, als sie auch für rechtswidrig erteilte Einfuhrgenehmigungen anderer Mitgliedstaaten gilt. Deshalb hat sie bei der EG-Kommission eine Änderung des Artikels 9 der genannten EG-Verordnung beantragt. Nach Auskunft der EG-Kommission wird sie Ende 1989 im Rahmen der Revision der beiden EG-Verordnungen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine Änderung des Artikels 9 vorschlagen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es zweifelhaft, ob die Bindungswirkung des Artikels 9 der EG-Verordnung auch dann gilt, wenn die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Einfuhrgenehmigung offensichtlich rechtswidrig ist, z. B. gegen ein EG- 9030*Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 rechtliches Einfuhrverbot verstößt. Diese Frage wird z. Z. in einem beim Oberverwaltungsgericht Münster in 2. Instanz anhängigen Verfahren geklärt. Die 1. Instanz hatte die Bindungswirkung auch für diesen Fall bejaht. Im übrigen wirkt die Bundesregierung im Rahmen des WA-Ausschußverfahrens in Brüssel darauf hin, daß die Genehmigungsbehörden in der Gemeinschaft Einfuhrgenehmigungen nur nach einheitlichen, strengen Kriterien erteilen. Zu diesem Zweck ist auf Drängen der Bundesregierung bereits im Jahre 1985 ein Informationssystem auf EG-Ebene eingeführt worden, um in Fällen zweifelhafter Importanträge eine gegenseitige Information und Konsultation der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob im Rahmen der z. Z. vorbereiteten Änderung der Bundesartenschutzverordnung für Felle und Häute sowie Elfenbein aus bestimmten Herkunftsgebieten eine zusätzliche nationale Einfuhrgenehmigungspflicht nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung eingeführt werden soll. Eine solche Genehmigungspflicht würde auch für den Handel mit anderen EG-Staaten gelten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 16 und 17): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß die ehemals bundeseigene VEBA-Glas AG (Werk Sinzig) auf ihrem früheren Produktionsgelände nach einem Gutachten des TÜV (vom 29. August 1985) durch „große Mengen wasserlöslicher, schwermetallhaltiger Sulfate" das Grundwasser im Einzugsbereich des Rheins gefährdet? Warum hat die VEBA-Glas AG nach den Erkenntnissen des TÜV über die latente Gefahr der Gewässerverunreinigung nicht die unkontrollierte Verbreitung der Schadstoffe durch eine rechtzeitige Entsorgung verhindert? Die Bundesregierung hat keine näheren Erkenntnisse über eine mögliche Grundwassergefährdung durch das frühere Produktionsgelände der Veba-Glas AG in Bad Breisig/Rhein. Der Bund ist seit rund 2 Jahren nicht mehr an diesem Unternehmen beteiligt. Nach Auskunft der zuständigen Landesbehörde sind die nach Stillegung der Anlage im Jahre 1983 auf dem Gelände noch vorhandenen schwermetallhaltigen Produktionsrückstände zwischenzeitlich entsorgt worden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/3892 Frage 26) : Hält es die Bundesregierung für angebracht, sich bei der Sowjetunion für die Zulassung von Besuchsreisen in den sowjetisch verwalteten Teil Ostpreußens einzusetzen, und wäre eine derartige Besuchsmöglichkeit nicht auch durch Berufung auf das von der Sowjetunion angenommene KSZE-Dokument über die Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen zu rechtfertigen? Die Öffnung dieses Gebiets, das von der Sowjetunion nach dem Krieg der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik eingegliedert wurde, für den Reiseverkehr ist seit Jahren ein Anliegen der Bundesregierung. Das Thema wurde gegenüber der sowjetischen Seite immer wieder aufgenommen. Abgesehen von Reiseerlaubnissen in Einzelfällen in jüngerer Zeit ist die grundsätzliche sowjetische Haltung immer noch negativ bzw. ausweichend. Im Wiener Abschließenden Dokument verpflichten sich die Staaten, Einzel- oder Gruppenreisen zu touristischen Zwecken weiter zu erleichtern, ohne daß die Frage der für Ausländer gesperrten Gebiete angesprochen wird. An anderer Stelle desselben Dokuments wird das Recht eines jeden auf Freizügigkeit innerhalb der Grenzen eines jeden Staates, allerdings in den Schranken der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, anerkannt. Die Bundesregierung wird sich mit Beharrlichkeit für ein weiteres Entgegenkommen der Sowjetunion einsetzen, um die Realisierung des menschlich so sehr verständlichen Anliegens vieler Deutscher letztlich zu ermöglichen. Sie wird sich hierbei auch auf die im Wiener Abschließenden Dokument zum Ausdruck kommende Tendenz zu größerer Öffnung und Freizügigkeit beziehen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 31 und 32) : Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit diskutierte Auffassung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes, Dr. Sudhoff, wenn er feststellt: „Bevor das Auswärtige Amt seine Geschichte schreibt, müssen noch Generationen vergehen" (vgl. PPP vom 30. November 1988)? Was unternimmt die Bundesregierung, um dem vor allem in Italien entstandenen Eindruck zu begegnen, der deutsche Generalkonsul Steinkühler werde vom Auswärtigen Amt kritisiert wegen seiner respektablen Weigerung, beim Volkstrauertag im vergangenen November auch der ehemaligen SS-Kriegsverbrecher, die auf dem Soldatenfriedhof liegen, im Namen der Bundesrepublik Deutschland ehrend zu gedenken? Zu Frage 31: Die Formulierung im „Parlamentarisch Politischen Pressedienst" vom 30. November 1988 ist eine sinnentstellende, verzerrte und unrichtige Wiedergabe privater Äußerungen von Staatssekretär Dr. Sudhoff aus einer persönlichen Unterhaltung. Die Geschichte des Auswärtigen Amts ist bereits Gegenstand der historischen Forschung. Die Aktenbestände des Auswärtigen Amtes stehen im Politischen Archiv jedermann auf Antrag zur Benutzung offen, Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 9031* entsprechend den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes. Die Edition der „Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945" wird von einer internationalen Historikerkommission herausgegeben; sie wird in den nächsten Jahren mit ca. 70 Bänden abgeschlossen sein. Zu Frage 32: Generalkonsul Dr. Steinkühler hatte dem Auswärtigen Amt im September 1988 berichtet, daß er sich aus Gewissensgründen nicht in der Lage sehe, an der für November 1988 zum Volkstrauertag geplanten Gedenkveranstaltung auf dem Soldatenfriedhof in Costermano mitzuwirken. Das Auswärtige Amt hat diesen Entschluß respektiert und Herrn Steinkühler die Teilnahme freigestellt. Das Generalkonsulat war bei der Feierstunde durch einen anderen Beamten vertreten. Das Auswärtige Amt hat Generalkonsul Steinkühler wegen dieser Haltung weder kritisiert noch gerügt. Entsprechende Pressemeldungen hat der Sprecher des Auswärtigen Amtes bereits am 16. Januar 1989 gegenüber dpa als unrichtig bezeichnet. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 33 und 34): Was war der Anlaß für den ungewöhnlichen Vorgang, daß der Chefinspekteur des Auswärtigen Amtes, Botschafter Dr. Gorenflos, Anfang 1989 persönlich zusammen mit einem für Personalfragen zuständigen Beamten der Zentralabteilung des Auswärtigen Amtes eine Inspektion beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Mailand durchführte, und welchem Zweck diente diese Inspektion? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zu ermöglichen, daß die auf dem deutschen Soldatenfriedhof Costermano in Norditalien bestatteten 20 000 im Zweiten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten geehrt werden können, ohne daß in diese Ehrung zugleich die drei ebenfalls dort bestatteten und als Kriegsverbrecher ausgewiesenen Mitglieder der SS einbezogen werden müssen, darunter der SS-Offizier, der als erster die Gaskammern erprobte? Zu Frage 33: Inspektionen von Auslandsvertretungen gehören zur Normalität des Auswärtigen Dienstes und finden regelmäßig statt. Es gehört zum Aufgabenbereich auch des Chefinspekteurs selbst, solche Inspektionen abzuhalten. Dazu gehören auch Kurzinspektionen aus besonderem Anlaß. Alle diese Inspektionen, so auch die des Generalkonsulats Mailand, dienen dem Zweck, die Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Auslandsvertretungen unter verschiedenen Aspekten zu überprüfen. Die Inspektion berät die Auslandsvertretungen und macht sie ggf. auf Fehler und Mängel aufmerksam. Aufgabe der Inspektion in Mailand war es, sich aus gegebenem Anlaß über die Geschäftsführung des Generalkonsulats und Aspekte der internen Zusammenarbeit im Generalkonsulat ein Bild zu verschaffen. Der Inspektionsauftrag des Inspekteurs war nicht durch die Nicht-Teilnahme von Generalkonsul Dr. Steinkühler an der Trauerfeier auf dem Friedhof von Costermano im November 1988 veranlaßt. Es muß festgestellt werden, daß das Auswärtige Amt Generalkonsul Dr. Steinkühler die Teilnahme oder Abwesenheit ausdrücklich freigestellt und seine Entscheidung respektiert hatte. Zu Frage 34: Die Bundesregierung ist sich der Problematik voll bewußt, die mit dieser Frage angesprochen wird und der sich sowohl Generalkonsul Dr. Steinkühler wie der an seiner Stelle am Volkstrauertag in Costermano anwesende Beamte gestellt haben. Die Bundesregierung ist sich der ethisch-moralischen und religiösen Bedeutung voll bewußt, sie respektiert deshalb auch die damit verbundenen Gewissensentscheidungen. Bei den Gedenkfeiern zum Volkstrauertag auf deutschen Soldatenfriedhöfen im In- und Ausland wird der Toten der beiden Weltkriege sowie der Opfer von Gewaltherrschaft und willkürlicher Verfolgung gedacht. Die Feiern sind Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden. In Costermano wurden die Worte der Totenehrung verlesen, wie sie der Bundespräsident anläßlich des Volkstrauertages am 13. November 1988 bei der Feierstunde des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge gesprochen hat. Diese Gedenkfeiern finden im Geiste der Rede statt, die der Bundespräsident am 8. Mai 1985 im Deutschen Bundestag gehalten hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/3892 Frage 41): Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Sonntagsarbeit, und ist sie, trotz Flexibilisierungsforderungen, gewillt, am heutigen Stand festzuhalten? Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Verfassung bleiben „der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt". Diesem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechend ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Gewerbebetrieben grundsätzlich in der Gewerbeordnung verboten worden. Die aus technischen Gründen notwendigen Ausnahmen sind dem damaligen Stand der Technik entsprechend durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt festgelegt worden. Ein Großteil dieser gegenwärtig noch geltenden Regelungen stammt aus den Jahren 1891 und 1895. Sie sind durch die technische und wirtschaftliche Entwicklung überholt. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Bundesregierung die Neuregelung der Sonn- und Feiertagsarbeit 9032* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 in den zu Beginn dieser Legislaturperiode vorgelegten Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes einbezogen hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Sonn- und Feiertag aus religiösen und verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch aus familien- und sozialpolitischen Erwägungen heraus bei aller ansonsten notwendigen Flexibilisierungsüberlegungen nicht zur Disposition steht. Die Bundesregierung schlägt daher im Gesetzentwurf vor, das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich auf alle Beschäftigungsbereiche und auf alle Arbeitnehmer auszudehnen. Die notwendigen Ausnahmen sollen der inzwischen fast 100jährigen Entwicklung und dem erweiterten Geltungsbereich angepaßt sowie in einem Katalog zusammengefaßt werden. Allerdings soll die kontinuierliche Produktion an Sonn- und Feiertagen wie bisher nur insoweit zugelassen werden, als ihr ununterbrochener Fortgang technologisch bedingt ist, also nur insoweit, als chemische, biologische, technische oder physikalische Gründe einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern. Die Produktion aus rein wirtschaftlichen Gründen an Sonn- und Feiertagen soll dagegen weiterhin verboten bleiben. Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 42): Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit auf die geplante Verwaltungsschule lieber ganz verzichten will als sie entsprechend dem Wunsch von Deutschem Bundestag und Bundesregierung im Zonenrandgebiet zu errichten, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um frühere Zusagen, für die Verwaltungsschule der Bundesanstalt für Arbeit einen Standort im Zonenrandgebiet zu wählen, durchzusetzen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeit lieber auf die Errichtung der geplanten Verwaltungsschule ganz verzichten will, als sie im Zonenrandgebiet zu bauen. Der Vorstand der Bundesanstalt hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1988 darüber Einigkeit erzielt, daß die Zentrale Verwaltungsschule der Bundesanstalt in Lauf bei Nürnberg verbleibt. Weiterhin bat er die Verwaltung zu prüfen, ob eine Erweiterung der Verwaltungsschule Lauf mit dem Ziel möglich ist, diese auch als Verwaltungsschule des Landesarbeitsamtes Nordbayern zu nutzen. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, solle die Verwaltung prüfen, ob das bereits im Besitz der Bundesanstalt befindliche Grundstück in Iphofen für eine solche Verwaltungsschule geeignet sei. Der Vorstand der Bundesanstalt hat sich sodann in seiner Sitzung am 13. Dezember 1988 von der Verwaltung über das vorläufige Ergebnis der Prüfung unterrichten lassen und wird sich in seiner Sitzung am 1. Februar 1989 erneut mit der Problematik befassen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß nach der Satzung der Bundesanstalt für Arbeit letztendlich der Verwaltungsrat über Errichtung und Sitz einer Verwaltungsschule entscheiden muß. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung setzt sich seit längerem dafür ein, daß die neue Verwaltungsschule der Bundesanstalt im Zonenrandgebiet gebaut wird. Die Vertreter des Ministeriums in den Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt werden weiter darauf hinwirken, daß dem struktur- und deutschlandpolitischen Vorrang des Zonenrandgebietes Rechnung getragen wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 11/3892 Fragen 44 und 45): Wie weit ist die Bundesregierung mit ihrer Überlegung zur Festlegung der Personalbemessungswerte in psychiatrischen Kliniken seit meiner letzten Anfrage vom 7. Dezember 1988 (Drucksache 11/3640) gekommen? Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der Feststellung einer Expertenkommission, daß psychisch Kranke im Krankenhaus nach wie vor unzureichend versorgt würden? Seit Ihrer letzten Anfrage vom Dezember 1988 wurde im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Expertengruppe „Personalbedarf in der stationären Psychiatrie" gebildet. Sie hat die Aufgabe, den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bei der Vorbereitung einer Verordnung zu beraten. Diese Expertengruppe hat am 19. Dezember 1988 zum ersten Mal getagt; die nächste Sitzung ist für den 8. Februar 1989 geplant. Zur Zeit geht man in der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung davon aus, daß im Abstand von rd. sechs Wochen weitere Sitzungen durchgeführt werden. Mit einem ersten Entwurf einer Verordnung zur Personalbemessung in der stationären Psychiatrie ist im Spätsommer diesen Jahres zu rechnen. Es wird davon ausgegangen, daß sich Ihre Frage auf die Empfehlungen der Expertenkommission zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich bezieht. In den 700 Seiten umfassenden Empfehlungen, die dem Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit am 11. Februar 1988 überreicht worden sind, werden für den stationären Bereich sehr unterschiedliche Vorschläge gemacht, die wesentlich von dem Gedanken der „Gemeindenähe" getragen sind. Daraus ergibt sich, daß zur Umsetzung der Empfehlungen in erster Linie das Instrument der Krankenhausplanung eingesetzt werden muß. Damit sind die Länder, zum Teil auch die Kommunen gefordert. Soweit Verbesserungen durch eine angemessene personelle Ausstattung erreicht werden können — hier ist insbesondere an die stationäre Versorgung von chronisch psychisch Kranken und Behinderten zu denken — wird die vom BMA zu erarbeitenden Verordnung zum Personalbedarf in der stationären Psychiatrie eine Antwort geben. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 9033* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 48): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß in deutsch-französischer Kooperation erarbeitete Forschungsergebnisse im Institut Saint Louis (ISL) der deutschen und der französischen Industrie in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden? Es bedarf keiner neuartigen Maßnahmen, um die im ISL erzielten Forschungsergebnisse den Industrien beider Länder zugänglich zu machen. Die Ergebnisse werden dem Arbeitsfortschritt entsprechend in Berichten niedergelegt und in dieser Form den interessierten Industriefirmen nach einem fachlich orientierten Verteilerschlüssel regelmäßig übermittelt. Zu jedem der Forschungsgebiete des ISL findet jährlich eine eintägige Veranstaltung statt, auf der die Forschungsergebnisse vor Industrieangehörigen vorgetragen und mit diesen diskutiert werden. Darüber hinaus erhält das ISL zahlreiche Industriebesuche, die der Beratung der Industrie in schwierigen wissenschaftlichen Fragen dienen. Bei Bedarf wurde und wird der Ergebnistransfer durch besondere Maßnahmen, z. B. durch Know-How-Verträge oder durch vorübergehende Entsendung von Wissenschaftlern, gegen Kostenerstattung unterstützt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 53 und 54): Wie viele zivile und militärische Flugtage sind bis heute gemäß Flugbetriebsweisung GAFO 1/84 beim Luftwaffenamt für das Jahr 1989 angemeldet, und wie viele davon sind öffentliche bzw. nichtöffentliche (closed house") Flugtage der Bundesluftwaffe und der alliierten Luftstreitkräfte? Sollte beim Luftwaffenamt eine Anmeldung gemäß Flugbetriebsweisung GAFO 1/84 für einen US-Flugtag in Ramstein 1989 vorliegen oder bis zum 31. März 1989 eingereicht werden, wird die Bundesregierung dann diesen Antrag nach den gleichen Genehmigungskriterien wie 1988 prüfen und genehmigen, und wird sie gegebenenfalls dem Wunsch der US-Luftwaffe nach deutscher Beteiligung bei den Flugvorführungen entsprechen? Zu Frage 53: Beim Luftwaffenamt wurden bisher für das Jahr 1989 weder öffentliche noch nichtöffentliche militärische Flugtage angemeldet. Ebenso liegen dem Luftwaffenamt keine Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für die Beteiligung militärischer Luftfahrzeuge an zivilen Flugtagen gemäß der Flugbetriebsweisung 1/84 vor. Zu Frage 54: Die Bundesregierung wird erst nach Abschluß der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Flugtag Ramstein in Abstimmung mit den Alliierten darüber entscheiden, ob und in welcher Form künftig Flugtage gestaltet werden. Genehmigungskriterien stehen damit in direktem Zusammenhang. Bis zu dieser Entscheidung wird die Bundesregierung keine militärischen Flugtage genehmigen und sich nicht mit militärischen Luftfahrzeugen an zivilen Flugtagen beteiligen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 55): Wie beurteilt die Bundesregierung den im Bayernkurier vom 21. Januar 1989 gemachten Vorschlag, künftig auf Tiefstflüge unter 150 Metern in der Bundesrepublik Deutschland zu verzichten? Der Partei- und Landesgruppenvorsitzende der CSU berichtete in einem Beitrag am 21. Januar 1989 über ein Gespäch des Bundesministers der Verteidigung mit der Landesgruppe der CSU in Kreuth. In diesem Gespräch wurde die Landesgruppe über die gegenwärtigen Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung zur Verminderung des Tieffluglärms unterrichtet. Es ergab sich Übereinstimmung in den Zielen der CSU und des Bundesministers der Verteidigung. Der CSU-Vorsitzende regte in dem gleichen Beitrag ferner einen Verzicht von Tiefflügen unter 150 m in der Bundesrepublik Deutschland an. In der Verantwortung für das Wohlergehen unserer Bevölkerung weiß sich der Bundesminister der Verteidigung mit dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe einig. Aufbauend auf den seit 1982 von dieser Bundesregierung bereits getroffenen Maßnahmen zur Verminderung des Tieffluglärms hat der Bundesminister der Verteidigung, Prof. Dr. Scholz, bereits kurz nach seinem Amtsantritt eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um das Problem der Tiefflugbelastung über der Bundesrepublik Deutschland zu reduzieren. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft der deutschen Luftwaffe und jener der alliierten Streitkräfte sowie die Wahrung der völkerrechtlich verbindlichen Rechte unserer Alliierten erlauben keine übereilten und radikalen Lösungen. Dennoch haben die gegenwärtigen Arbeiten bereits konkrete Zwischenergebnisse erzielt, die es erlauben, in kurz-, mittel- und langfristigem Rahmen eine deutliche Verminderung der Tiefflugbelastung in Aussicht zu stellen. Der Tiefflug unter 150 m wird gegenwärtig nur in ganz bestimmten Gebieten geübt. Die in diesen Gebieten lebende Bevölkerung ist in besonderer Weise von diesen Übungen ständig betroffen. Die Forderungen, diese ständigen Belastungen aus den bisher betroffenen Regionen fortzunehmen, ist berechtigt und deckt sich mit den Zielen des Bundesministers der Verteidigung. Auf Anregung des Bundeskanzlers wird deshalb eine Bund-Länder-Kommission zur Verminderung der Tiefflugbelastung ihre Tätigkeit auf- 9034* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1989 nehmen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung ist es Ziel dieser Kommission, den Tiefflug unter 150 m gerecht zu verteilen, bis veränderte militärische Voraussetzungen einmal einen völligen Verzicht erlauben. Die Arbeit der Kommission wird zugleich zu weiteren Verminderungen des übrigen Tiefflugs führen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 56 und 57): Treffen Berichte zu, daß die Bundesregierung die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. (St.f.Z.) über die psychologische Akademie der Bundeswehr finanziert und daß die St.f.Z. — ohne nach außen hin erkennbar im Auftrag der psychologischen Akademie der Bundeswehr zu handeln — Einfluß nehmen soll auf „wehrfeindliche" und „indifferente" Gruppen, z. B. durch die Herausgabe eines diffamierenden Berichtes über die in der Friedensbewegung aktiven Gruppen und die Bereitstellung von Broschüren und eigenen Filmproduktionen für Schüler/innen und Lehrer/innen, um die Bereitschaft für die Notwendigkeit der Bundeswehr herzustellen und sich hierzu einer umfangreichen Datensammlung über die verschiedensten Gruppen, Gruppierungen und Einzelpersonen (so z. B. über den Sprecher des Nürnberger Friedensforums) bedient? Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß eine derartige „Bespitzelung" von Gruppen und Einzelpersonen (wie z. B. des Sprechers des Nürnberger Friedensforums) durch die von der Bundeswehr beauftragte und mit Bundesmitteln finanzierte St.f.Z. fortgesetzt werden kann, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundeswehr aus verfassungsrechtlicher Sicht keinerlei Befugnis hat — auch nicht mittelbar über privatrechtlich organisierte Vereine — , eine derartige Überwachung von Gruppen und Einzelpersonen durchzuführen oder durchführen zu lassen? Zu Frage 56: Die Berichte, daß die Akademie der Bundeswehr für Psychologische Verteidigung der Bundeswehr die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. finanziert, treffen nicht zu. Die Studiengesellschaft erhält jedoch Zuwendungen aus dem BMVg unmittelbar. Die Studiengesellschaft für Zeitprobleme ist ein unabhängiger Verein, der im Vereinsregister eingetragen ist. Sie arbeitet nicht im Auftrag der Akademie für Psychologische Verteidigung. Die in der Sendung MONITOR gezeigte und angesprochene Broschüre „Bestrebungen gegen die militärische Sicherung des Friedens" ist eine Zusammenstellung von Zeitungsmeldungen und Presseberichten, die das Streitkräfteamt im Auftrag des Ministeriums als Argumentationshilfe für in der Öffentlichkeit stehende Soldaten herausgibt. Die Akademie für Psychologische Verteidigung hat auch keinerlei Einfluß auf Broschüren und Filme, die die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. herausgibt und vertreibt. Die Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. sammelt keinerlei Daten über verschiedene Gruppen, Gruppierungen oder Einzelpersonen, wie z. B. den Sprecher des Nürnberger Friedensforums. Sie verfügt lediglich über eine Adressendatei, in der ausschließlich die Anschriften von Personen gespeichert sind, die Informationsmaterial angefordert oder bereits an einem Seminar der Studiengesellschaft für Zeitprobleme e. V. teilgenommen haben. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Zu Frage 57: Da die Bundeswehr weder selbst noch über privatrechtliche Vereine eine Überwachung von Gruppen oder Einzelpersonen durchführt oder durchführen läßt, sieht sie auch keinen Anlaß für eine verfassungsrechtliche Überprüfung. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die PSV keinerlei Befugnisse hat, Gruppen oder Einzelpersonen zu überwachen oder eine solche Überwachung durchführen zu lassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, es muß auf einen Irrtum beruhen, daß der Abgeordnete Wüppesahl meinte, ich hätte ihm fünf Minuten zugeteilt. Ich habe ihm Rederecht zugeteilt; das steht ihm zu. Ein Blick in die Geschäftsordnung macht klar, daß es sich um eine Aktuelle Stunde handelt, die eine „Stunde" ist. Wenn wir dort fraktionslose Abgeordnete einordnen wollen, bedeutet das eine neue Aushandlung von Zeiten.

    (Wüppesahl [fraktionslos]: Herr Westphal, das ist das zweitemal, daß Sie dem Plenum die Unwahrheit sagen! Es ist unerträglich, was Sie sich erlauben! — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ich bin in der Lage, das zu ertragen, obwohl er das hier nicht tun sollte, denn wir haben die alte Regel, die da heißt: Präsidenten im Stuhl können nicht kritisiert werden. — Er hat die Möglichkeit, sich an anderer Stelle zu beklagen.
    Wir haben ihm die Möglichkeit gegeben, zur Geschäftsordnung zu sprechen. Ich habe ihm eine Redezeit zugebilligt, die insgesamt drei Minuten umfaßte. Ich fand, das ist eine generöse und nicht unseriöse Entscheidung.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Meine Damen und Herren, ich rufe nun

    (Wüppesahl [fraktionslos]: Ich bitte, über den Antrag abzustimmen! Das ist ein Geschäftsordnungsantrag, Herr Westphal!)

    den Tagesordnungspunkt 14 auf:



    Vizepräsident Westphal
    a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, Bernrath, Dr. Emmerlich, Graf, Hämmerle, Lambinus, Lutz, Paterna, Schröer (Mülheim), Dr. Sonntag-Wolgast, Tietjen, Peter (Kassel), Schütz, Dr. Skarpelis-Sperk, Vahlberg, Weiler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Bundesbeauftragter für den Datenschutz)
    — Drucksache 11/3729 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Innenausschuß
    Haushaltsausschuß
    b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wartenberg (Berlin), Dr. Penner, Dr. Nöbel, Bernrath, Dr. Emmerlich, Graf, Hämmerle, Lambinus, Lutz, Paterna, Schröer (Mülheim), Dr. Sonntag-Wolgast, Tietjen, Peter (Kassel), Schütz, Dr. Skarpelis-Sperk, Vahlberg, Weiler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (Bundes-Informationsschutzgesetz — BISG)
    — Drucksache 11/3730 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Haushaltsausschuß mitberatend
    und gemäß § 96 GO
    Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte 90 Minuten vorgesehen. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Wartenberg.


Rede von Gerd Wartenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion legt dem Bundestag heute zwei Gesetzentwürfe vor, und zwar ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem die Stellung und Berufung des Datenschutzbeauftragten verbessert werden soll, und ein Bundes-Informationsschutzgesetz. Bevor ich auf die Einzelheiten unseres Entwurfs eines Bundes-Informationsschutzgesetzes eingehe, setze ich mich mit den politischen Rahmenbedingungen auseinander, in denen der Datenschutz und die Diskussion um den Datenschutz in unserer Republik im Augenblick stattfinden.
Frau Leuze, die Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, hat ihren Bericht, den sie im Dezember vorgelegt hat, mit folgenden Worten begonnen:
Warten auf Bonn hieß auch im Jahr 1988 die Devise im Datenschutz. Die Flaute in der Gesetzgebung — seit Jahren zu beobachten — setzte sich fort mit all den negativen Folgen. Ganz anders verlief dagegen die Entwicklung bei Einsatz der
modernen Informations- und Kommunikationstechnik. Bürokommunikationssysteme hatten Hochkonjunktur. Netzverbindungen wurden forciert. Moderne Kleinrechner sprossen wie Pilze aus dem Boden. An der Zahl der Bildschirme bemessen manche Behördenleiter schon die Bedeutung der Leistungsfähigkeit ihrer Behörde. Kurzum, der Ausbau der kommunikations- und informationstechnischen Infrastruktur schreitet in einem raschen Tempo voran.
Frau Leuze folgerte daraus, diesem Auseinanderdriften von Technik und Recht müsse schnellstens Einhalt geboten werden.
Doch was steht dem an politischer Handlung von seiten der Bundesregierung entgegen? Die Leitbildfunktion des Bundes in Richtung auf ein fortschrittliches und der technischen Entwicklung entsprechendes Datenschutzgesetz ist immer geringer geworden. Obwohl wir uns nun schon im Jahre sechs nach dem Volkszählungsurteil befinden, bewegt sich im Bereich des Datenschutzes auf Bundesebene so gut wie nichts. In den meisten Bereichen ist der Verfassungsauftrag nicht erfüllt. Noch immer stützt sich die Verwaltung auf Rechtsgrundlagen, die vielleicht zu einer Zeit angemessen waren, als man noch keine Computer hatte, die aber gewiß nicht mehr der Gegenwart entsprechen.
Die in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Sicherheits- und Datenschutzgesetze auf Bundesebene — die dann nicht beschlossen wurden — machten deutlich, daß der Inhalt nicht hielt, was die Verpackung versprach. Von vielen Seiten, nicht nur von den Datenschutzbeauftragten, hagelte es zu Recht Kritik. Allzusehr waren die Gesetzentwürfe der Regierung von dem Bestreben geleitet, den Status quo nach Möglichkeit festzuschreiben, der Verwaltung einen an ihren Wünschen ausgerichteten, nicht kneifenden Maßanzug zu verschaffen und den Flurschaden zu begrenzen, den angeblich das Volkszählungsurteil in den Augen vieler angerichtet hatte.
Nicht nur, daß man den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht bei dem Volkszählungsurteil gestellt hatte, nicht gerecht wurde, nein, im Laufe der Zeit meldeten sich in der Exekutive immer deutlichere Stimmen, die die angeblichen Folgen des Volkszählungsurteils in den schlimmsten Farben an die Wand malten. Von völligem Stillstand der Verwaltung, unübersehbarem Paragraphenwald und von Überbürokratisierungswahn war da die Rede.
Diese Leute entwickelten Abwehrstrategien und setzten diese bewußt ein. Der Widerstand gegen den Datenschutz in Politik, Wirtschaft und Verwaltung ist immer noch groß. Wie in der Zeit vor dem Volkszählungsurteil feiern Schlagworte wie „Datenschutz gleich Tatenschutz " wieder fröhliche Urstände. Wann immer irgendwo eine Panne passiert, eine Spionageaffäre aufgedeckt, ein Verbrechen begangen und nicht sofort aufgeklärt wird, sofort findet sich der passende Sündenbock: der überzogene Datenschutz.
Erst in der letzten Woche wurde das deutlich, als der bayerische Innenminister, Edmund Stoiber, den nordrhein-westfälischen Innenminister, Herbert Schnoor, angriff, weil dieser dankenswerterweise den Entwurf



Wartenberg (Berlin)

eines Polizeigesetzes vorgelegt hat, das dem Verlangen des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt, so daß auch der Polizei und ihrer politischen Führung in der Abwägung gegenüber dem Bürger und Grundrechten Grenzen gesetzt werden.
Daraufhin hat Stoiber Schnoor vorgeworfen, dieser mache den Datenschutz im Polizeirecht zu einem nicht verantwortbaren Tummelplatz für linksliberale Ideologien. Das macht deutlich, daß das Verhältnis der Konservativen zum Datenschutz nicht nur gestört ist, sondern daß der Datenschutz instrumentalisiert wird, um populistisch als Sündenbock für nicht gelöste politische Probleme zu dienen.
Es gibt nicht nur die Gruppe der hirnverbrannten Gegner des Datenschutzes vom Schlage Stoiber, sondern auch eine andere Gruppe von Gegnern, die etwas intelligenter vorgehen. Sie wollen den Datenschutz darauf zurückdrängen, daß durch ihn nur offenkundiger Mißbrauch verhindert werden darf. Allzu leicht fällt dabei aber unter den Tisch, daß man Mißbrauch aber erst feststellen kann, wenn man zuvor festgelegt hat, wer wann welche Informationen wie lange und wozu erheben, speichern und nutzen darf, und daß es dabei das Selbstbestimmungsrecht und damit die Freiheit des anderen so weit wie irgend möglich zu wahren gilt.
Inzwischen gibt es nun einen weiteren Datenschutzentwurf der Bundesregierung. Auch dieser stößt wie der Entwurf in der letzten Legislaturperiode zu Recht auf massive Kritik. Ich will einige Haupteinwände kurz schildern, damit deutlich wird, inwieweit sich der SPD-Entwurf von diesem unzulänglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung unterscheidet: Der Gesetzentwurf zur Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes wird nicht einmal seinen eigenen Zielsetzungen gerecht, wie sie in der Begründung des Referentenentwurfs niedergelegt sind. Der technische Fortschritt auf dem Gebiet der automatisierten Datenverarbeitung wird überhaupt nicht berücksichtigt. Die in der Praxis aufgetretenen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz werden nicht ausgeräumt. Das Gesetz wird nicht an die Grundsätze des Volkszählungsurteils angepaßt, ja es bleibt sogar hinter der gegenwärtigen Rechtslage zurück.

(Dr. Emmerlich [SPD]: Hört! Hört!)

Der Geltungsbereich wird auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien beschränkt. Dadurch werden auch die Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nachhaltig eingeschränkt.
Der Entwurf enthält wieder keine Regelung für die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten. Hingegen wird die Datenverarbeitung in der Wirtschaft weiter erleichtert.
Die verfassungsrechtlich gebotene Verbesserung der Auskunftsrechte der Betroffenen findet nicht statt.
Gegen diesen unzulänglichen Entwurf der Bundesregierung stellt die SPD ihren eigenen Gesetzentwurf, der eine grundlegende Überarbeitung des geltenden
Bundesdatenschutzgesetzes darstellt. Dieser Gesetzentwurf hat die bereits novellierten Landesdatenschutzgesetze in Hessen, Bremen und NordrheinWestfalen sowie den Entwurf eines Hamburgischen Datenschutzgesetzes einbezogen und will auf diese Weise ein Stück Rechtseinheitlichkeit in der Bundesrepublik sicherstellen und auch hier in Bonn eine Leitfunktion zurückgewinnen, die von der Bundesregierung beim Datenschutz nicht mehr wahrgenommen wird.
Den Gesetzestitel „ Bundes-Informationsschutzgesetz " haben wir gewählt, um von dem etwas unglücklichen Begriff „Datenschutz" wegzukommen. Der Begriff „Datum" bezieht sich auf die Datenverarbeitung in Computern. In der praktischen Lebensumwelt handelt es sich bei dem zu schützenden Gegenstand jedoch um Informationen über den einzelnen und über den Austausch von Informationen. Die Datenschutzgesetzgebung bezweckt den Schutz des Bürgers vor Gefahren und den Ausgleich von Schäden, die bei unangemessenem Umgang mit personenbezogenen Informationen entstehen.
Der bisherige Titel des Gesetzes ist zu eng und überdies mißverständlich. So liegt der Schluß nahe, als bezwecke das bisherige Gesetz den Schutz von Daten vor Mißbrauch bei der Datenverarbeitung. Das von uns vorgeschlagene Gesetz soll von einem Gesetz gegen mißbräuchliche Anwendung der Datenverarbeitung zu einer „Informationsverkehrsordnung" weiterentwickelt werden, die den „fairen Umgang" mit personenbezogenen Informationen regelt. Der Titel des Gesetzes soll den Schutzzweck des Gesetzes angemessen wiedergeben, ihn zumindest nicht unangemessen einengen oder verfälschen. Die Verwendung des Begriffes „Information" soll auch eine Verknüpfung zu einem anderen, noch zu schaffenden Bürgerrecht, dem Informationszugangsrecht, herstellen. Wir haben hier häufig darüber diskutiert, aber die Bundesrepublik Deutschland ist bis jetzt — im Unterschied zu Schweden und den Vereinigten Staaten — nicht in der Lage gewesen, ein vernünftiges Informationszugangsrecht zu schaffen, das für eine demokratische Gesellschaft dringend notwendig ist.
Unser Gesetzentwurf enthält folgende Grundlinien: In unserem Gesetzentwurf wird jeder Umgang mit personenbezogenen Daten ohne Rücksicht auf die jeweilige Form der Verarbeitung als Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewertet. Dies führt zu einer grundsätzlichen Einbeziehung auch der traditionellen Formen der Informationsverarbeitung, nämlich der Akten, in den Schutzbereich des Gesetzes und löst die Geltung des Gesetzes von der bisher vorhandenen Bindung an die dateimäßige Verarbeitung.
Eine Anknüpfung an die Verarbeitung in Dateien mag zum Entstehungszeitpunkt der ersten Datenschutzgesetze noch plausibel gewesen sein. Heute reicht das nicht mehr aus. Wenn aber die informationelle Selbstbestimmung wirklich gesichert werden soll, dann muß der Zugriff auf personenbezogene Daten und nicht die Verarbeitungsform maßgeblich sein.

(Beifall bei der SPD)




Wartenberg (Berlin)

Eine Orientierung an der Datei, wie sie sich etwa nach wie vor in den Entwürfen der Bundesregierung findet, macht es deshalb letztlich vom Zufall abhängig, ob das von der Verfassung geforderte Maß an Schutz gewährt wird.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Kontrollbefugnis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Mit der Einbeziehung jeglicher personenbezogener Informationsverarbeitung werden auch seit Jahren bestehende unterschiedliche Auffassungen über den Umfang dieser Kontrollbefugnisse endgültig ausgeräumt.
Im Bundesrat hat die Einbeziehung der Akten in dieser Woche schon zu Turbulenzen geführt. Gestern haben die SPD-Länder zusammen mit dem CDU/FDP-
regierten Land Hessen bei Enthaltung von Niedersachsen im Innenausschuß des Bundesrates einem Antrag der SPD zugestimmt und damit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu korrigieren versucht.
Das Delikate daran ist, daß Bundesinnenminister Zimmermann noch kurz vorher einen Brief an alle CDU-regierten Länder geschrieben hat, um diese Länder auf seine datenschutzrechtliche — und damit grundrechtsfeindliche — Linie festzulegen. Dies scheint ihm im Augenblick nicht geglückt zu sein. Es scheint Länder zu geben, in denen es unterschiedliche Meinungen — wohl auch aus den Koalitionsdebatten heraus, die in diesen Ländern stattfinden — gibt. Das bestätigt uns in unserem Entwurf, den wir vorgelegt haben.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der Koalition ernsthaft, diesen Punkt — Einbeziehung der Akten — aus dem SPD-Entwurf zu übernehmen; denn nur dadurch läßt sich ein sinnvoller Datenschutz überhaupt gewährleisten. Alles andere ist ein Rückfall.

(Beifall bei der SPD)

Es ist abzuwarten, wie sich die Länder am 10. Februar in der Beschlußfassung über die Empfehlung des Bundesrates verhalten werden. Dann wird man ja sehen, ob FDP und CDU hier qualitativ tatsächlich etwas verbessern wollen.
Abweichend vom geltenden Recht wird in unserem Gesetzentwurf die Phase der Erhebung — dies ist der erste Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung — in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Dadurch werden auch die Aufklärungs-
und Belehrungspflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend erweitert.
Bei anderen Stellen oder Personen dürfen personenbezogene Informationen nur unter Voraussetzungen erhoben werden, unter denen eine Zweckänderung gespeicherter Informationen zulässig wäre. Der Datenverarbeitungsbegriff umfaßt auch in Zukunft jede Nutzung personenbezogener Daten.
Das Zweckbindungsprinzip wird in unserem Entwurf strikt durchgeführt. Dies gilt nicht nur für die Weiterverarbeitung durch die erhebende Stelle selbst, sondern auch für die Übermittlung dieser Daten an andere Stellen oder Personen und ist auch bei der Erhebung von Bedeutung. Die Weiterverarbeitung wird grundsätzlich an den Erhebungszweck gebunden.
Das bisherige Auskunftsrecht wird erweitert. Es wird eine grundsätzlich unentgeltliche Auskunft eingeführt. Für Akten wird ein Einsichtsrecht eingeräumt. Das Auskunftsverweigerungsrecht wird erheblich eingeschränkt. Für die Verweigerung wird eine Begründungspflicht eingeführt.

(Beifall bei der SPD)

Auch dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zum Gesetzentwurf der Regierung, bei dem insbesondere die Sicherheitsbehörden und die verdeckt arbeitenden Behörden keine Begründungspflicht haben, um eine Auskunft zu verweigern. Dies halten wir grundsätzlich für falsch.
Ein weiterer Punkt ist die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruches bis zu einem Betrag von 500 000 DM. Wir wissen, daß heute durch die fälschliche Verwendung von Informationen und Daten Bürger in höchstem Maße geschädigt werden können. Deswegen muß der verschuldensunabhängige Schadenersatzsanspruch endlich eingeführt werden.
Außerdem werden die Vorschriften über die Sperrung und Löschung von Daten weiter verschärft. Grundsätzlich wird eine Löschungsverpflichtung eingeführt. Die Vorschriften über die Datenschutzkontrolle werden verbessert und gleichzeitig vereinfacht. Die Rechtstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird dadurch gestärkt. Seine Aufgaben werden erweitert.
Zusätzlich — was ganz besonders wichtig ist — wird in unserem Gesetzentwurf die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt. In immer mehr Großbetrieben besteht die Gefahr, daß über die Verarbeitung der Arbeitnehmerdaten große Probleme für Beschäftigte entstehen können: von der Leistungskontrolle bis hin zu der Abfrage über bestimmte Verhaltensweisen und über den Gesundheitszustand.
Daher ist es dringend notwendig, im Bereich der Arbeitnehmerdaten eine Lösung zu bekommen. In Ihrem Gesetzentwurf ist nichts davon enthalten. Wir sind deswegen, wie wir es auch schon in unserer Großen Anfrage vor drei Jahren deutlich gemacht haben, fest entschlossen, dem Gedanken des Arbeitnehmerdatenschutzes in der Bundesrepublik endlich zum Durchbruch zu verhelfen.

(Beifall bei der SPD)

Dies geht bei diesem Gesetz nur über die individualrechtliche Seite. Es muß gleichzeitig auch auf der kollektivrechtlichen Seite, d. h. im Betriebsverfassungsgesetz, entsprechend festgelegt werden. Das ist also nicht nur eine Sache des Datenschutzgesetzes, das wir hier als Rahmengesetz vorlegen.
Ein besonders wichtiger Punkt, der bei uns einen großen Stellenwert hat, ist das Gefährdungspotential bei Direktzugriffsverfahren, den sogenannten OnLine-Verbindungen. Hier müssen neue Rechtsvorschriften, so wie wir sie vorgeschlagen haben, eingeführt werden. Die Einrichtung von Direktzugriffsverfahren muß von dem Vorhandensein einer Rechtsvorschrift abhängig gemacht werden. Das ist auch das, was wir in den letzten Wochen bei der Beratung des 8. und 9. Datenschutzberichts immer wieder festge-



Wartenberg (Berlin)

stellt haben: zunehmend die Einrichtung von Dateien und Direktzugriffen — APIS beispielsweise ist ohne jede Gesetzesgrundlage —, und das in einem höchst sensiblen Bereich von Dateien, in denen immerhin einige zigtausend Bürger gespeichert worden sind! Das ist ein Punkt, der endlich abgestellt werden muß.

(Beifall bei der SPD)

Gestern hat der Datenschutzbeauftragte im Ausschuß insbesondere bei einigen Dateien noch einmal deutlich auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Auch das wird vom Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht gelöst.
Gleichzeitig haben wir, was insbesondere das Widerspruchsrecht des Bürgers angeht, eine stärkere Regelung in unserem Gesetzentwurf verankert.
Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, den wir in unserem Gesetz angesprochen und bei dem wir eine Teillösung erreicht haben. Das ist der Bereich der Direktwerbung. Immer mehr Bürger ärgern sich, daß mit ihren Adressen Handel getrieben wird und pausenlos in ihren Briefkästen Material von Firmen landet, mit denen sie freiwillig niemals in Kontakt getreten sind. Die Briefkästen sind voll damit. Das wird man nicht vollständig verbieten können. Allerdings haben wir eine Regelung eingeführt, daß sich der Bürger dagegen wehren kann, daß er bei einer zentralen Stelle Widerspruch einlegen kann, um zu verbieten, daß mit seinem Namen und seiner Adresse Handel getrieben wird und er unaufgefordert von Firmen belästigt wird.

(Beifall bei der SPD)

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, um diese Unzulänglichkeiten endlich abzustellen.
Im Bereich der Medien haben wir eine Regelung avisiert, die nicht einfach ist, die schwierig ist, weil die Pressefreiheit natürlich ein ganz besonders sensibler Bereich unserer demokratischen Gesellschaft ist. Wir haben aber versucht, einige Probleme zu entschärfen, indem wir vorgeschlagen haben, daß jetzt grundsätzlich auch bei Informationen über Personen bei der Presse dann, wenn diese Informationen nicht richtig waren und der Bürger dagegen protestiert und eine Gegendarstellung verlangt hat, diese Daten zukünftig nur mit dieser Gegendarstellung weitergegeben werden dürfen, um somit dem Bürger eine größere Sicherheit zu geben, daß er von der Presse nicht falsch zitiert und dargestellt wird. Gleichzeitig soll der Bürger das Recht haben, einzusehen, welche Informationen über ihn an dieser Stelle vorliegen. Das ist wohl das einzige, was man an Eingrenzung in diesem Bereich machen kann. Die Pressefreiheit kann an dieser Stelle nicht eingeschränkt werden. Hier kann es nur darum gehen, dem Bürger ein Recht zu geben, daß Mißbrauch verhindert wird.
Als letzten Punkt ganz kurz eine Vorschrift zur Videoüberwachung. Videoüberwachung spielt eine immer größere Rolle. Die Videoüberwachung ist auch eine Informationsspeicherung über Personen, etwa bei Banken oder in Bahnhöfen. In zunehmendem Maße stellen wir das fest. Hier haben wir uns insbesondere darauf festgelegt, daß die Löschung sofort erfolgen muß, daß das Material nicht über Wochen und Monaten aufbewahrt werden und nicht zu anderen Zwecken als zu dem konkreten Zweck, zu dem diese Videoüberwachung gemacht worden ist, verwandt werden darf.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten haben ein sehr umfängliches, kompliziertes Gesetz vorgelegt — kompliziert, weil die Materie komplex ist. Oppositionen legen in der Regel derart komplizierte und umfängliche Gesetze nicht vor, sondern formulieren meist nur Grundsatzpositionen. In diesem Fall haben wir uns dafür entschieden, ein vollständiges, umfängliches Gesetz vorzulegen, weil die Bundesregierung seit sechs Jahren nicht in der Lage ist, den Grundsätzen des Verfassungsgerichtsurteils zu entsprechen. Deswegen mußten wir ein Zeichen setzen. Wir haben ein Gesetz vorgelegt, das so verabschiedet werden könnte. Es entspricht dem neuesten Stand der Datenschutzdiskussion und schützt den Bürger.
Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Blens.