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    Plenarprotokoll 11/121 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 121. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8869 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . . 8869 B Dr. Mitzscherling SPD 8869 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870A Wissmann CDU/CSU 8870 B Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870 C Stratmann GRÜNE 8870 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8870 D Kohn FDP 8871 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 88718 Dr. Jens SPD 8871 C Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8871 C Dr. Unland CDU/CSU 8872 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8872A Frau Unruh GRÜNE 8872 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8872 B Frau Matthäus-Maier SPD 8872 C Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 8872D Dr. Lammert CDU/CSU 8873 A Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi . 8873B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8873 B Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8873 C Sellin GRÜNE 8873 D Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8873 D Jahn (Marburg) SPD 8874 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8874 B Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8875 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8875 A Frau Dr. Segall FDP 8875 B Engelhard, Bundesminister BMJ 8875 C Dr. Knabe GRÜNE 8875 D Engelhard, Bundesminister BMJ 8875 D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 8876 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8876 B Oostergetelo SPD 8876 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 8877 A Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid, Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Untersuchungsauftrages des 1. Untersuchungsausschusses (Drucksache 11/3044) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gansel, Stobbe, Wischnewski, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. April 1987 auf Drucksache 11/50 (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) (Drucksache 11/3747) 8887 A Frau Eid GRÜNE 8887 B Stobbe SPD 8888 A Frau Seiler-Albring FDP 8889 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Bohl CDU/CSU 8890 C Gansel SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 8892 B Namentliche Abstimmungen . . 8892B, 8892 C Ergebnisse 8898B, 8899 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erweiterung des Untersuchungsauftrags für den 2. Untersuchungsausschuß (Drucksache 11/3911) Dr. Langner CDU/CSU 8892 D Reuter SPD 8894 B Timm FDP 8896 A Schily GRÜNE 8897 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/3892 vom 20. Januar 1989 — Verstärkung der Forschung und Entwicklung von Verifikationstechniken MdlAnfr 2 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 8877 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8877 C Einflußnahme des Bundes auf die Bewirtschaftung bundeseigener Wälder MdlAnfr 4 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Dr. Voss BMF 8878 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 8878 B ZusFr Frau Flinner GRÜNE 8878 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 8878 D Verhinderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Herstellung bakteriologischer Kampfstoffe mit dem Ausland MdlAnfr 5 20.01.89 Drs 11/3892 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8879 A ZusFr Schily GRÜNE 8879 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 8879 D Stand des Generalerhaltungsprogramms als Gegenmaßnahme zum Waldsterben MdlAnfr 6 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Knabe GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . . 8880 A ZusFr Dr. Knabe GRÜNE 8880 B ZusFr Frau Flinner GRÜNE 8880 D ZusFr Jungmann SPD 8881 A Verteilung von Plastiktüten mit der Abbildung des Krantors in Danzig (Gdansk), dem Namen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und den bundesdeutschen Hoheitszeichen an Gäste des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen; Auflage und Kosten MdlAnfr 7, 8 20.01.89 Drs 11/3892 Hiller (Lübeck) SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 8881 B ZusFr Hiller (Lübeck) SPD . . . 8881C, 8882 C ZusFr Jungmann SPD 8881D, 8882 D ZusFr Dr. Sperling SPD 8882B, 8883 B ZusFr Schily GRÜNE 8883 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . . . . 8883 C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8883 C ZusFr Kastning SPD 8883 D ZusFr Kohn FDP 8884 A Gründe für die annähernde Verdoppelung der Kosten für die Volkszählung MdlAnfr 38 20.01.89 Drs 11/3892 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8884 B ZusFr Frau Würfel FDP 8884 C Namentlich erfaßte Personen im Ausländerzentralregister; Anteil der Deutschen; Festlegung der Zweckbestimmung, der Zugriff smöglichkeiten und der Löschungsfristen MdlAnfr 39, 40 20.01.89 Drs 11/3892 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI 8884 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 8884D, 8885 C ZusFr Schily GRÜNE 8885 A ZusFr Dr. Sperling SPD 8885 A ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . 8885B, 8885 D Verbesserung des kombinierten Ladungsverkehrs; verkehrspolitische Initiativen zur Verwirklichung eines attraktiven und bedarfsgerechten europaweiten kombinierten Ladungsverkehrs MdlAnfr 11, 12 20.01.89 Drs 11/3892 Kohn FDP Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 8886 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 III ZusFr Kohn FDP 8886A, 8886 C ZusFr Grünbeck FDP 8886 D Nächste Sitzung 8901 C Berichtigungen 8901 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8903* A Anlage 2 Konkretisierung der Rechte und Pflichten eines „völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses" bei militärischen Anlagen durch Einzelüberlassungsvereinbarungen MdlAnfr 3 20.01.89 Drs 11/3892 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8903*B Anlage 3 Überlegungen bei der Feststellung der zulässigen Höchstbelastung von Olivenöl mit dem krebsverdächtigen Per; Vereinbarkeit der Übergangsregelung mit dem angestrebten Schutz der Gesundheit der Verbraucher MdlAnfr 9, 10 20.01.89 Drs 11/3892 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 8903* D Anlage 4 Schließung von Diskotheken am Heiligabend MdlAnfr 37 20.01.89 Drs 11/3892 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 8904* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 8869 121. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 118. Sitzung, Seite 8621 B, 11. Zeile: Statt „Beteiligung" ist „Beurteilung" zu lesen. Auf Seite 8692' A ist in der 8. Zeile statt „IMHAUSEN" „IMBAUSEN" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Becker-Inglau 25. 1. Frau Berger (Berlin) 27. 1. Frau Blunck 25. 1. Conradi 27. 1. Dr. Dollinger 27. 1. Eylmann 27. 1. Gallus 27. 1. Gröbl 27.1. Harries 25.1. Dr. Hauchler 27. 1. Dr. Hauff 27. 1. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 27. 1. Frau Hensel 27. 1. Höpfinger 25. 1. Jung (Düsseldorf) 25. 1. Kirschner 25. 1. Frau Krieger 27. 1. Link (Frankfurt) 25. 1. Nagel 27. 1. Niegel 25. 1. Dr. Nöbel 25. 1. Dr. Osswald 27. 1. Petersen 27. 1. Pfuhl 27. 1. Reddemann 27. 1. Reuschenbach 25. 1. Frau Rust 25. 1. Frau Sielaff 25. 1. Frau Teubner 25. 1. Dr. Todenhöfer 25. 1. Dr. Wieczorek 27.1. von der Wiesche 25. 1. Zumkley 25. 1. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3892 Frage 3): Welche Rechte und Pflichten bestimmen ein „völkerrechtliches Überlassungsverhältnis", in dessen Rahmen die Stationierungsstreitkräfte nach Beendigung des Besatzungsregimes Liegenschaften in der Bundesrepublik Deutschland benutzen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um durch Einzelüberlassungsvereinbarungen die völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisse zu konkretisieren? Bei Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften überlassen sind, ist zwischen „Altfällen" und „Neufällen" zu unterscheiden. Zu den „Altfällen" gehören die Liegenschaften, die vor dem 1. Juli 1963 den ausländischen Streitkräften überlassen worden sind. Ihre Benutzungsrechte ergeben sich aus dem weitgefaßten Artikel 53 Abs. 1 Satz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Den Streitkräften steht danach das Recht zu, Anlagen zum Stenographischen Bericht auf der überlassenen Liegenschaft „die zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen" zu treffen. Der Inhalt des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Entsendestaaten bestehenden völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses bestimmt sich nach Völkerrecht, nämlich dem NATO-Truppenstatut und den Zusatzvereinbarungen, und zwar unabhängig davon, ob die Liegenschaft dem Bund oder einem Dritten gehört und ob im Einzelfall bereits eine schriftliche Überlassungsvereinbarung besteht. Zu den „Neufällen" zählen die Liegenschaften, die seit dem 1. Juli 1963 den Streitkräften überlassen worden sind. Hier kann in einer Überlassungsvereinbarung der Umfang der Benutzung konstitutiv geregelt werden. In beiden Fällen verpflichtet das Überlassungsverhältnis die Bundesrepublik Deutschland, die überlassene Liegenschaft für die Dauer des Bedarfs dem Entsendestaat für seine Streitkräfte zur Benutzung zur Verfügung zu halten. Nach Artikel 48 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind sowohl für bereits überlassene als auch für noch zu überlassende Liegenschaften Überlassungsvereinbarungen abzuschließen, in denen auch die Benutzungsbedingungen konkretisiert werden können. Die Behörden der Bundesvermögensverwaltung sind angewiesen, in Neufällen die Überlassungsvereinbarungen vor der Übergabe der Liegenschaft an die ausländischen Streitkräfte zu schließen. In den Altfällen werden die Überlassungsvereinbarungen nachträglich geschlossen. Die Truppenübungsplätze gehören alle zu den „Altfällen". Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 11/3892 Fragen 9 und 10): Auf Grund welcher Überlegungen und Erkenntnisse wurde die zulässige Höchstbelastung von Olivenöl mit dem krebsverdächtigen Per auf 0,1 Milligramm pro Liter 01 festgelegt? Wie ist mit dieser Höchstgrenze und dem damit angestrebten Schutz der Gesundheit der Verbraucher vereinbar, daß in einer Übergangsfrist 01 mit einem bis zu zehnmal höheren Per-Gehalt verkauft werden durfte? Zu Frage 9: Der Höchstwert von 0,1 Milligramm Tetrachlorethen pro Liter Öl wurde durch eine Verordnung der EG-Kommission vom 30. Juni 1988 festgelegt. Nach Artikel 1 der Verordnung darf im Einzelhandel Oliven- und Oliventresteröl nur vermarktet werden, wenn dieser Höchstwert nicht überschritten ist. Vor dem 1. August 1988 aufbereitetes Olivenöl und Oliventresteröl mit einem Gehalt an Tetrachlorethen von höchstens 1 mg/kg durfte gemäß der Verordnung bis zum 31. Dezember 1988 vermarktet werden. 8904* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 121. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1989 Der Erlaß der Verordnung erfolgte unter Zugrundelegung von Bewertungen, die der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß der EG-Kommission vorgenommen hat. Nach diesen Bewertungen hatte der wissenschaftliche Lebensmittelausschuß selbst einen Gehalt von 1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl als für die menschliche Gesundheit ungefährlich gehalten. Dennoch ist von der EG-Kommission der deutlich niedrigere Wert von 0,1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl festgelegt worden. Die Bundesregierung hat dies aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nachdrücklich unterstützt. Zu Frage 10: Die Übergangsfrist, die einen Höchstwert von 1 mg Tetrachlorethen pro kg Olivenöl vorsieht, wurde durch die EG-Verordnung festgelegt. Diese Verordnung ist in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht. Die Bundesregierung hatte nicht die Möglichkeit, abweichende nationale Regelungen zu treffen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/3892 Frage 37): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dahin gehend Einfluß zu nehmen, der vielfach beklagten Öffnung von Diskotheken und der Abhaltung anderer Massenveranstaltungen am Heiligabend entgegenzuwirken und diesem Tag wieder die ihm gebührende Achtung einzuräumen? Ihre Frage berührt in erster Linie Probleme des Feiertagsschutzes. Der Schutz der Sonn- und Feiertage obliegt nach unserer Verfassungsordnung den Ländern, die insoweit die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz haben. Die Länder befinden auch über die Maßnahmen, die dem Schutz von Zeiträumen dienen, welche — wie Heiligabend — im Vorfeld von Feiertagen liegen. Aus bundesrechtlicher Sicht weist lediglich § 18 des Gaststättengesetzes vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465, 1298) einen gewissen Bezug zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalt auf. Hierdurch werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung allgemeine Sperrzeiten für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten festzusetzen. Die Vorschrift dient aber nicht dem Schutz der Sonn- und Feiertage, sondern will die Möglichkeit bieten, die Anwohner der genannten Einrichtungen vor Lärm zu schützen. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, durch rechtliche Maßnahmen im Sinne Ihres Anliegens Einfluß zu nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Änderung des Untersuchungsauftrags des 1. Untersuchungsausschusses. Das ist die Drucksache 11/3044. Die Fraktion DIE GRÜNEN verlangt gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung hierzu eine namentliche Abstimmung. Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
    Meine Damen und Herren, ist noch ein Abgeordneter im Haus, der an der Abstimmung teilnehmen will, es aber noch nicht getan hat? — Der möge es jetzt tun.
    Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob ich von den Schriftführern ein Zeichen haben kann, daß wir abschließen können. — Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
    Ich frage die Geschäftsführer unserer Fraktionen, ob sie Einwendungen haben, daß wir mit der Beratung fortfahren, was bedeutet, daß wir eine weitere namentliche Abstimmung durchführen. Gibt es ein Einverständnis? — Das ist der Fall.
    Darf ich einen Moment um Aufmerksamkeit bitten? Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zur Änderung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 2. April 1987 auf Drucksache 11/50 (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses). Es ist der Antrag auf Drucksache 11/3744, über den wir jetzt abstimmen. Da seitens der SPD-Fraktion gemäß § 52 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung verlangt worden ist, eröffne ich diese.
    Darf ich fragen, ob es noch einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete gibt, die ihre Stimme nicht abgegeben haben? Die mögen das jetzt tun. — Mir liegen Zeichen vor, daß es keine weiteren Wünsche zur Teilnahme an der Abstimmung gibt. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte, mit der Auszählung auch dieser zweiten Abstimmung zu beginnen.
    Da ich das Einverständnis habe, daß wir in der Tagesordnung fortfahren können, bitte ich, Platz zu nehmen. Die Ergebnisse unserer Abstimmungen werde ich im Laufe der weiteren Beratungen mitteilen").
    Ich rufe den Zusatztagesordnungspunkt 1 auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN
    Erweiterung des Untersuchungsauftrags für den 2. Untersuchungsausschuß
    — Drucksache 11/3911 —
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Beratung 30 Minuten vorgesehen. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Langner.


Rede von Dr. Manfred Langner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es vernünftig ist, muß man einen Untersuchungsauftrag auch einmal erweitern. Unproblematisch ist es keinesfalls, rückt doch damit die Vorlage der Ergebnisse auch der bisher schon erfolgten Untersuchungen automatisch weiter in die Ferne. Für die Bedeutung und Wirksamkeit des parlamentarischen Kontrollinstruments Untersuchungsausschuß ist es aber wichtig, dem Deutschen Bundestag relativ schnell einen Bericht zu liefern. Dies setzt eng umgrenzte, klare Untersuchungsaufträge voraus,
•) Ergebnisse Seite 8898B, 8899D



Dr. Langner
I die dann auch eine zügige Untersuchung ermöglichen.
Klare Untersuchungsaufträge sind ein Erfordernis des Rechtsstaats. Das bewußte Ausfransen der Ränder von Aufträgen, wie es die Oppositionsparteien so lieben, weil sie sich ganz offensichtlich schwertun mit klaren Formulierungen, schadet nicht nur der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Effektivität der Arbeit. Ein Untersuchungsausschuß sollte seine Arbeit auch nicht, wie SPD und GRÜNE es bevorzugen, an den jeweils druckfrischsten Sensationsgeschichten aus Berlin oder Hamburg ausrichten.
Ein Ausschuß darf seine Untersuchungen nur auf rechtsstaatlich einwandfreier Grundlage durchführen; denn zum Kern des Rechtsstaatsprinzips gehört auch die Begrenzung der Macht und damit auch der Macht des Parlaments. Berechenbar muß sie ausgeübt werden.
Wenn wir wollen, daß die Nuklearexporte nach Pakistan und Indien, die Geschäftstätigkeit der AlfredHempel-Gruppe sowie der Dezember-Vorfall in Biblis untersucht werden sollen, dann bedarf es eben einer Erweiterung des bisherigen Auftrags; denn der bisherige Auftrag war auf die Hanauer Nuklearbetriebe zugeschnitten.
Ich möchte betonen: Bei dieser Erweiterung handelt es sich mitnichten um eine Nebensächlichkeit, nicht um eine bloße rechtliche Formalie. Vertreter der Opposition haben diesbezüglich leider in letzter Zeit manche unglückliche Stellungnahme abgegeben. Ohne Rechtsgrundlage, also ohne eindeutigen Parlamentsauftrag, kann es eine parlamentarische Untersuchung nach Art. 44 des Grundgesetzes nicht geben, mag der Skandal auch noch so handfest sein. Würden wir dies nicht beachten, nicht peinlich genau beachten, so liefe das Parlament Gefahr, sich eine Sonderstellung im Staatsgefüge anzumaßen. Im Absolutismus hieß es: The King can do no wrong — der König kann kein Unrecht tun — , weil er außerhalb, über der Rechtsordnung steht. Hüten wir uns heute vor einer Einstellung, das Parlament könne kein Unrecht tun, daher sei ihm jede rechtsstaatliche Eingrenzung seiner Macht fremd. Nein, in einer parlamentarischen rechtsstaatlichen Demokratie hat das Parlament die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen seiner Arbeit zu beachten. Es gibt eben keinen Parlaments-Absolutismus!
Nun einige Worte zum bisherigen Ergebnis des Untersuchungsausschusses: Bezüglich der Hanauer Nuklearfirmen gibt es keinerlei Beweise für eine Verletzung des Atomwaffensperrvertrages. Wir sind hier im Untersuchungsausschuß allen möglichen Hinweisen und Verästelungen nachgegangen. Gefunden haben wir nichts, was auch nur den leisesten Verdacht einer Sperrvertragsverletzung begründen könnte, geschweige denn die von Volker Hauff zunächst behaupteten Beweise!
Das Thema, um das es heute geht, ist ernst. Es erfordert eine Behandlung jenseits von billigen Profilierungsversuchen. Verdacht streuen ist die falsche Methode, aber ernsthaftem Verdacht nachzugehen ist richtig.
Die Staatsanwaltschaft in Hanau hat Ende vorigen Jahres von Ermittlungsverfahren berichtet. Danach ermittelt sie seit August 1988 gegen eine Reihe von Unternehmen und gegen Personen, weil Teile kerntechnischer Anlagen ohne die erforderliche Genehmigung nach Pakistan geliefert worden sein sollen. Dabei soll es sich um Komponenten für die Brennelementefertigung, eine Anlage zur Behandlung von Tritium, Tritiumgas sowie Transport- und Lagerbehälter für Uranhexafluorid handeln. Darüber hinaus sollen Hüllrohre, Bleche und Stangen aus Zirkaloy für die Brennelementefertigung und Weiteres geliefert worden sein.
Ein Untersuchungsausschuß wie der unsere, der 2., der sich mit Fragen unzulässiger Nuklearexporte zu beschäftigen hat, sollte dem Bundestag einen vollständigen Bericht geben können. Das heißt auch, daß wir nicht nur den Verdachtsfall, der damals zur Einsetzung des Ausschusses geführt hat, sondern auch andere Verdachtsfälle, die zwischenzeitlich bekanntgeworden sind und materiell im Zusammenhang mit dem vorhandenen Untersuchungsauftrag stehen, sinnvollerweise zur Grundlage für eine politische Bewertung machen sollten.
Wir halten es deswegen für zweckmäßig — wegen des eben geschilderten Sachzusammenhangs — , hier tätig zu werden, ohne die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu stören oder ihr Konkurrenz machen zu wollen. Wenn wir heute deswegen einvernehmlich den TN-Untersuchungsausschuß mit weiteren Aufträgen belasten und wenn damit gleichzeitig für eine vernünftige rechtsstaatliche Grundlage gesorgt wird, damit das, was aufgeklärt werden muß, auch aufgeklärt werden kann, dann dürfen wir trotzdem den Abschluß der Arbeiten nicht aus dem Auge verlieren.
Die besonderen Vorkommnisse im Kernkraftwerks-block Biblis A vom Dezember 1987 sind nach unserer Auffassung bei den zuständigen Fachausschüssen Umwelt sowie Forschung und Technologie durchaus in guten Händen, die sich schon ausführlich damit beschäftigt haben. Die Umweltminister Töpfer und Weimar haben Ausschüsse und Öffentlichkeit umfassend informiert. Die Sozialdemokraten, die die Erweiterung des Untersuchungsauftrags auch um Biblis wünschen, sollten einmal schlüssig darlegen, welche weiteren Erkenntnismöglichkeiten sie sehen.

(Gerstein [CDU/CSU]: Es wird nicht viel sein!)

Am Rande sei bemerkt, daß der Betreiber durch die Hartnäckigkeit beider Umweltminister zu bedeutenden Sicherheitsnachrüstungen veranlaßt wurde. Im übrigen hat der hessische Umweltminister hier wie auch bezüglich der Hanauer Nuklearbetriebe in kürzester Zeit mehr für die Sicherheit getan als sämtliche für die atomrechtliche Aufsicht zuständigen hessischen Minister vor ihm. Die SPD hat die Dinge jahrelang schleifen lassen. Über ihrer Ausstiegseuphorie hat sie sich den konkreten Sicherheitsaspekten der vorhandenen kerntechnischen Anlagen nicht so gewidmet,

(Reuter [SPD]: Das stimmt so nicht!)




Dr. Langner
wie das der derzeitige hessische Umweltminister tut.

(Reuter [SPD]: Die Unfähigkeit des Managements war schuld, Herr Kollege!)

— Ja, ja. — Auch die Episode des grünen Umweltministers Fischer in Hessen ist nicht sehr rühmlich.

(Frau Garbe [GRÜNE]: Der war doch nicht zuständig! — Schily [GRÜNE]: Das sollten Sie nun nicht übergehen!)

Meine Damen und Herren, Untersuchungsausschüsse sind kein Selbstzweck. Ich appelliere deswegen an alle, die Arbeit im Ausschuß zu straffen. Die einzelnen Komplexe sollten nacheinander aufgerufen und abschließend behandelt werden. Man kann sich dabei jeweils auf das Wesentliche beschränken. Untersuchungsausschüsse, die Langeweile produzieren — wir haben gerade von einem gehört — , entwerten das notwendige parlamentarische Kontrollinstrument. Der „taz" Akteneinsicht oder dem „Spiegel" vertrauliche Protokolle zu verschaffen, ist auch nicht gerade die vornehmste Aufgabe von Untersuchungsausschüssen.
Deshalb, meine Damen und Herren: jetzt konzentriert zur Sache und noch in diesem Jahr ein Bericht!
Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Reuter.