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    Plenarprotokoll 11/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8811A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny, Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Entzug der Betriebsgenehmigung für die Atomkraftwerke Biblis A und B und Sicherheitsüberprüfung deutscher Atomkraftwerke (Drucksache 11/3838) 8811B Tagesordnungspunkt X: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Drucksachen 11/2972, 11/3005, 11/3859, 11/3860) Funk (Gutenzell) CDU/CSU 8811D Wimmer (Neuötting) SPD 8813 D Heinrich FDP 8816A Kreuzeder GRÜNE 8817 D Kißlinger SPD 8819B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8821 B Namentliche Abstimmung 8822 D Ergebnis 8828 C Tagesordnungspunkt VII: Beratung des Antrags der Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Allgemeine namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamten (Drucksache 11/2001) Häfner GRÜNE 8823 B Clemens CDU/CSU 8824 B Tietjen SPD 8825 B Dr. Hirsch FDP 8826 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 8827 C Tagesordnungspunkt XI: 1. Beratung des Antrags des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Verwendung tropischer Hölzer in bundeseigenen Einrichtungen (Drucksache 11/1838) 2. Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Göhner, Harries, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klima- und Artenschutz durch Erhaltung der tropischen Regenwälder (Drucksache 11/2010) 3. Beratung des Antrags der Abgeordneten Volmer, Dr. Knabe, Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Umfassender Schutz für die Trocken- und Feuchtwälder in den Ländern der Dritten Welt (Drucksache 11/2933) 4. Beratung des Antrags der Abgeordneten Schanz, Frau Adler, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhaltung der tropischen Regenwälder zum Schutz einheimischer Bevölkerungen, des Klimas und der genetischen Artenvielfalt durch entwicklungspolitische Maßnahmen (Drucksache 11/3740) Klein, Bundesminister BMZ 8830 C Schanz SPD 8832 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 8834 C Volmer GRÜNE 8837 A Frau Dr. Segall FDP 8838 D Frau Dr. Hartenstein SPD 8840 A Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 8842 A Frau Folz-Steinacker FDP 8843 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 8845 A Tagesordnungspunkt XII: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidbauer, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Kleinert (Hannover), Frau Dr. Segall, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen aus Kraftfahrzeugen (Drucksache 11/3598) Schmidbauer CDU/CSU 8847 B Schütz SPD 8849 B Baum FDP 8851 B Brauer GRÜNE 8852 D Dr. Göhner CDU/CSU 8854 A Stahl (Kempen) SPD 8856 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 8856 D Tagesordnungspunkt XIII: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Lärmschutz an Bundesstraßen (Drucksache 11/2698) Weiss (München) GRÜNE 8859 B Harries CDU/CSU 8860 A Frau Faße SPD 8861 A Gries FDP 8861 D Nächste Sitzung 8862 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8863* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit — Drucksachen 11/2972, 11/3005, 11/3859, 11/3860 — . 8863* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 8864* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 8811 120. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20. 1. Frau Beck-Oberdorf 20. 1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Dr. Biedenkopf 20. 1. Börnsen (Ritterhude) 20. 1. Frau Conrad 20. 1. Conradi 20. 1. Cronenberg (Arnsberg) 20. 1. Engelsberger 20. 1. Eylmann 20. 1. Dr. Fell 20. 1. Fellner 20. 1. Gattermann 20. 1. Dr. Geißler 20. 1. Gröbl 20. 1. Grünbeck 20. 1. Frau Hämmerle 20. 1. Dr. Hauchler 20. 1. Dr. Hauff 20. 1. Heimann 20. 1. Frau Hensel 20. 1. Dr. Hüsch 20. 1. Ibrügger 20. 1. Frau Krieger 20. 1. Link (Diepholz) 20. 1. Louven 20. 1. Frau Dr. Martiny-Glotz 20. 1. Dr. Mertens (Bottrop) 20. 1. Mischnick 20. 1. Mitzscherling 20. 1. Dr. Müller 20. 1. Nagel 20. 1. Dr. Neuling 20. 1. Niegel' 20. 1. Oesinghaus 20. 1. Dr. Osswald 20. 1. Regenspurger 20. 1. Reschke 20. 1. Reuschenbach 20. 1. Rühe 20. 1. von Schmude* 20. 1. Dr. Schöfberger 20. 1. Schröer (Mülheim) 20. 1. Dr. Soell* 20. 1. Tillmann 20. 1. Dr. Todenhöfer 20. 1. Uldall 20. 1. Dr. Waffenschmidt 20. 1. Frau Wollny 20. 1. Wüppesahl 20. 1. Dr. Zimmermann 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit - Drucksachen 11/2972, 11/3005, 11/3859, 11/3860 - Die Zielsetzung dieses Gesetzes, älteren aufgabewilligen Landwirten ohne Betriebsnachfolger eine Rente zu gewähren und sie damit sozial abzusichern, ist richtig und findet meine volle Unterstützung. Ich gebe diese persönliche Erklärung ab, weil ich die Bestimungen über die Abgabe der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutzflächen, für falsch halte. Der Gesetzentwurf schreibt vor, daß die Abgabe des Betriebes sowohl in der Form der Verpachtung als auch in der Form der Flächenstillegung erfolgen kann. Werden die Flächen stillgelegt, so zahlt der Bund auf Antrag die Alterskassenbeiträge weiter, damit nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rentensteigerung erfolgen kann. Wird die Fläche an andere Landwirte verpachtet, so zahlt der Bund nicht wie im Falle der Stillegung den vollen Alterskassenbeitrag - das sind immerhin 220 DM im Monat -, sondern nur die Hälfte dieses Betrages. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung hatte für den Fall der Verpachtung überhaupt keine finanzielle Hilfe des Bundes für die Weiterzahlung von Alterskassenbeiträgen vorgesehen. Nicht zuletzt auf Grund meiner Initiative und der anderer Kollegen aus der Koalition haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, daß auch im Falle der Verpachtung der Bund die Hälfte der Alterskassenbeiträge weiterzahlt. Für diese Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf spreche ich meinen Kollegen in den Koalitionsfraktionen meinen Dank und meinen Respekt aus. Wenn ich trotzdem diese Bestimmungen nicht mittragen kann, so habe ich dafür folgende Gründe: Erstens. Es ist für mich unzweifelhaft, daß besonders in den kleinbäuerlich strukturierten Gebieten der Bundesrepublik die Produktionsaufgaberente am stärksten in Anspruch genommen wird. Sowohl die aufgebenden Betriebe wie die weiterwirtschaftenden Betriebe in diesen Regionen haben eine weit unterdurchschnittliche Größe. Wer in diesen Gebieten eine flächendeckende Landwirtschaft auf Dauer erhalten will, muß die weiterwirtschaftenden Betriebe sowohl der Fläche nach wie auch in der Produktionskapazität vergrößern. Um dies zu erreichen, ist der Übergang der landwirtschaftlichen Nutzflächen der aufgebenden Betriebe in die weiterwirtschaftenden Betriebe unbedingt notwendig. Die Tatsache, daß der Bund bei der Verpachtung der Fläche aus den Betrieben, die die Produktionsaufgaberente in Anspruch nehmen, nur die Hälfte der Alterskassenbeiträge zahlt, im Falle der Stillegung aber den ganzen Alterskassenbeitrag übernimmt, wird dazu führen, daß gerade dort, wo die weiterwirtschaftenden Betriebe noch vergrößert werden müssen, zu viele Flächen stillgelegt werden und 8864* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 damit nur eine ungenügende Möglichkeit für die Aufstockung dieser Betriebe verbleibt. Deswegen widerspreche ich mit allem Nachdruck den Bestimmungen der §§ 6 und 14 dieses Gesetzentwurfes. Ich halte sie für falsch. Die Lebensinteressen der weiterwirtschaftenden Betriebe in meiner Heimat und in allen benachteiligten Regionen der Bundesrepublik Deutschland und die Lebensinteressen der Junglandwirte haben bei mir einen absoluten Vorrang vor der Stillegung der Flächen und damit der Verringerung der Produktion. Zweitens. Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen. Offensichtlich hat die Bundesregierung die Absicht, eine 50 %ige Kürzung der Milchkontingente zugunsten des Bundes einzuführen, wenn diese Milchkontingente von einem die Produktionsaufgaberente beziehenden Betrieb auf einen weiterwirtschaftenden Betrieb übertragen werden. Auch dies halte ich für falsch. Eine Übersicht über die Verteilung der Milchkontingente innerhalb der Bundesrepublik Deutschland läßt deutlich erkennen, daß die Höhe der Milchkontingente in den weiterwirtschaftenden Betrieben der benachteiligten Gebiete weit unter der Höhe der Milchkontingente in anderen Regionen der Bundesrepublik Deutschland liegt. Ausgehend von der Annahme, daß gerade in den benachteiligten Regionen die Zahl der Produktionsaufgaberentenbezieher überdurchschnittlich hoch ist, würde ein 50 %iger Abzug bedeuten, daß dort ein weit überdurchschnittlicher Anteil an Milchkontingenten zugunsten des Bundes abgezogen wird. Dies würde den weiterwirtschaftenden Betrieben nur eine ungenügende Aufstokkungsmöglichkeit ihrer Milchkontingente ermöglichen und darüber hinaus die Gesamtproduktionskapazität dieser Gebiete, zu denen auch meine Heimat zählt, weit überdurchschnittlich schwächen. Aber gerade dort ist die Produktionskapazität heute schon weit unter dem Bundesdurchschnitt. Es gibt also zwei Gründe, die 50 %ige Kürzung von Milchkontingenten nicht durchzuführen. 1. Die notwendigen Aufstockungen der Milchkontingente in den weiterwirtschaftenden Betrieben könnten nicht durchgeführt werden, was insbesondere die Junglandwirte treffen würde und 2. die sowieso schon geringe Produktionskapazität dieser Gebiete würde weiter verringert und dadurch die gesamte Marktposition dieser Gebiete verschlechtert. Damit würden sowohl dem Einzelbetrieb wie der Landwirtschaft in den benachteiligten Regionen insgesamt die Möglichkeit einer Existenzsicherung für die Zukunft in nicht zumutbarer Weise erschwert. Deswegen appelliere ich in aller Eindringlichkeit an die Bundesregierung, diesen 50 %igen Abzug bei Übertragung von Milchquoten nicht vorzunehmen. Damit diese persönliche Erklärung nicht falsch interpretiert werden kann, möchte ich ausdrücklich feststellen, daß ich die von der Bundesregierung und dem Bundeslandwirtschaftsminister Ignaz Kiechle eingeführte neue Agrarpolitik in ihren Grundzügen für absolut richtig halte, und daß ich sie aus innerer Überzeugung mittrage. Ich fasse meine Meinung zusammen: Die Bestimmungen der §§ 6 und 14 des vorliegenden Gesetzentwurfes entsprechen nicht den Interessen der weiterwirtschaftenden Betriebe in den benachteiligten Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Ich lehne sie ab. In der Gesamtabstimmung über diesen Gesetzentwurf werde ich dennoch meine Zustimmung geben, weil ich in dem Gesetz trotz der von mir aufgezeigten Fehler eine gute Grundlage sehe, den aufgabebereiten Bauern eine soziale Absicherung zu gewähren. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988 — VerbStÄndG 1988 —) Gesetz zu dem Beschluß des Rates zur Europäischen Gemeinschaft vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften Gesetz zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft Gesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes Gesetz zu den Protokollen vom 22. Januar 1988 zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen Fünftes Gesetz zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften Neuntes Gesetz zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (9. ÄndG KgfEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren und des Bundesberggesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1989 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1989) Gesetz über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz — MinÖlDatG) Fünftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1988 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1988 — BBVAnpG 88) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 8865* Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GesundheitsReformgesetz — GRG) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1989 (Haushaltsgesetz 1989) Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand Zu den fünf letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt bzw. angenommen. Zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1988 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1988 — BBVAnpG 88): Der Bundesrat begrüßt, daß der Bundestag dem Begehren des Bundesrates (BR-Drs. 289/88 [Beschluß]) nachgekommen ist, die Beamten des Justizvollzugsdienstes mit den Beamten des Polizeivollzugsdienstes bei der Erhöhung von Erschwerniszulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten gleichzustellen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, daß die Beamten im Einsatzdienst der Feuerwehr sich in der dienstlichen Beanspruchung zu ungünstigen Zeiten nicht von den Beamten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben oder von den Beamten des Justizvollzugsdienstes unterscheiden. Vielfach sind Polizei und Feuerwehr gemeinsam zu ungünstigen Zeiten eingesetzt. Eine unterschiedliche Abgeltung dieser Dienste ist deshalb nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat bittet aus diesen Gründen die Bundesregierung, § 4 Abs. 1 der Erschwerniszulagenverordnung entsprechend zu ändern. Zum Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz — GRG): 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß es dringend notwendig ist, das Gesundheitssystem, dessen Kern das über 100jährige System der gesetzlichen Krankenversicherung ist, insgesamt zu reformieren. Um das hohe Niveau unseres Gesundheitswesens zu erhalten, duldet die Verabschiedung des Gesundheits-Reformgesetzes keinen Aufschub. Der Bundesrat begrüßt, daß mit dem Gesundheits-Reformgesetz ein Einstieg in eine Gesundheitspolitik erfolgt, welche Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens dauerhaft miteinander verbinden soll. Besonders positiv ist, daß die Reform bei der Absicherung der Gesundheitsrisiken eine Umschichtung von den kleinen, dem Verantwortungsbereich des einzelnen zuzumutenden Risiken zu den großen Risiken vornimmt. Dies gilt insbesondere für die neu eingeführten Leistungen bei der Absicherung des Pflegefallrisikos und in der Gesundheitsvorsorge. Dadurch werden Einschränkungen in anderen Bereichen gerechtfertigt. — Organisationsrecht Das Gesetz kann nicht das Ende der Reformbemühungen um das Krankenversicherungssystem darstellen. Es ist eines der gravierendsten Probleme, daß sich die Beitragssätze der verschiedenen Krankenkassen aufgrund der Veränderungen bei den Risikostrukturen immer weiter auseinanderentwickeln. Die erheblichen Beitragssatzunterschiede führen zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen und Verschlechterungen der Mitglieder- und Leistungsstrukturen insbesondere der Ortskrankenkassen. Sie gefährden von daher den Bestand des gegliederten Systems der Krankenversicherung. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die angekündigte Organisationsreform der Krankenversicherung noch in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen. — Einstieg in die Absicherung des Pflegefallrisikos Der Bundesrat begrüßt, daß das Gesetz die neue Herausforderung des Pflegefallrisikos annimmt und einen Beitrag der Krankenkassen bei der Absicherung dieses Risikos in der häuslichen Umgebung vorsieht. — Häusliche Krankenpflege Auch im übrigen muß es das Ziel sein, alle Möglichkeiten der ambulanten Krankenversorgung auszuschöpfen und stationäre Behandlungen auf den notwendigen Umfang zu beschränken. Die Behandlung in der häuslichen Umgebung ist nicht nur billiger, sondern auch humaner als eine Krankenhausunterbringung. Aus diesem Grund muß sichergestellt sein, daß die für die Gewährung der häuslichen Krankenpflege erforderliche Feststellung der sonst notwendigen Krankenhauseinweisung durch den medizinischen Dienst nicht letztlich aufgrund eines umständlichen Prüfungsverfahrens doch zu einer Krankenhauseinweisung führt. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, daß die in § 37 Abs. 1 Satz 4 SGB V vorgesehene Prüfung durch den medizinischen Dienst nur ausnahmsweise eine Vorstellung des Patienten und seine körperliche Untersuchung erforderlich macht. — Sicherstellung der Versorgung psychisch Kranker Der Bundesrat begrüßt, daß mit dem Gesundheits-Reformgesetz die in den letzten Jahren zu verzeichnenden Verbesserungen bei der Versorgung psychisch Kranker weiter verfolgt werden. Auch wenn die für notwendig gehaltenen weiteren Schritte erst dann vorgenommen werden sollen, wenn die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des Modellprogramms und die Reformvorschläge der Expertenkommission vorliegen, so muß doch sichergestellt sein, daß durch das Gesundheits-Reformgesetz der bisherige Leistungsumfang der Krankenkassen auch bei der Behandlung psychisch Kranker nicht eingeschränkt wird. — Zahnersatz, § 30 SGB V Es ist positiv anzumerken, daß bei der Versorgung mit Zahnersatz gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung nunmehr Verbesserungen eingetreten sind. Die Beteiligten werden jedoch aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß die Patienten nicht infolge des Kostenerstattungsprinzips für den von den Krankenkassen zu tragenden Kostenanteil zunächst in Vorlage treten müssen. — Härteregelungen, §§ 61, 62 SGB V Der Bundesrat begrüßt, daß durch umfassende Härte- und Sozialklauseln eine übermäßige Belastung der Versicherten durch Eigenbeteiligungen vermieden wird. Hierdurch ist gewährleistet, daß jeder, unabhängig von seinem Einkommen, eine auch unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts notwendige Versorgung erhält. Der Bundesrat fordert die Krankenkassen jedoch auf, sicherzustellen, daß die Versicherten schnell und unbürokratisch die Befreiungsregelungen in Anspruch nehmen können und so vor unzumutbaren Belastungen geschützt werden. Dabei ist darauf zu achten, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Krankenkassen und Patienten nicht beeinträchtigt wird. — Medizinischer Dienst Der Bundesrat ist der Auffassung, daß von der Einschaltung des neu eingeführten medizinischen Dienstes sparsam und zurückhaltend Gebrauch gemacht werden sollte. Bei der Einrichtung dieser Dienste ist jede überflüssige bürokratische Organisation zu vermeiden. 2. Zu Artikel 1 § 35 Der Bundesrat schließt sich der vom Deutschen Bundestag an die Bundesregierung gerichteten Bitte an, über die Auswirkungen der Festbeträge bei Arzneimitteln nach § 35 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) zu berichten. Er ist jedoch der Auffassung, daß im Hinblick auf die Bedeutung dieser Vorschriften der Bericht bereits nach zwei Jahren erstattet werden sollte. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in diesem Bericht insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: 1. Stand der Umsetzung des § 35 GRG und Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel, 2. angewandte medizinisch-wissenschaftliche Kriterien bei der Bildung der Arzneimittelgruppen nach § 35 Abs. 1 GRG, 8866* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 3. Schwierigkeiten bei der Umsetzung des § 35 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 GRG, 4. Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die ärztliche Therapie sowie die Verordnungsweise der Ärzte, 5. Auswirkungen auf das Verhalten der Versicherten, insbesondere die Anreizfunktion und die Akzeptanz der Festbeträge, 6. Auswirkungen auf die für den medizinischen Fortschritt entscheidende Forschungs- und Innovationsfähigkeit der Arzneimittelhersteller, 7. Auswirkungen auf den Wettbewerb unter den pharmazeutischen Unternehmen und das Preisniveau für Arzneimittel. Darüber hinaus hält der Bundesrat wegen der erheblichen Verunsicherung der an der Arzneimittelversorgung Beteiligten eine baldige Vorlage der Kriterien für die Umsetzung des § 35 GRG für geboten. Die Bundesregierung wird gebeten, darauf hinzuwirken, daß alsbald dargelegt wird, welche konkreten Vorstellungen in diesem Zusammenhang bestehen, insbesondere — welche Arzneimittel/Arzneimittelgruppen nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen betroffen sein werden, — wann für diese jeweils mit einer Festbetragsregelung zu rechnen ist, — nach welchen Bemessungskriterien die Höhe des jeweiligen Festbetrags bestimmt werden soll, — welche Schritte nach Ablauf der Frist für die Festlegung der Festbeträge nach § 213 Abs. 3 GRG beabsichtigt sind. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung weiterhin, bei der Realisierung des EG-Binnenmarktes darauf hinzuwirken, daß für Arzneimittelhersteller in den Europäischen Gemeinschaften gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, um dadurch die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Industriestandort zu erhalten. Der Bundesrat wiederholt in diesem Zusammenhang seine Bitte, die patentschutzrechtlichen Regelungen für Arzneimittel in die Überprüfung einzubeziehen und auch hierüber zu berichten. Zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1989 (Haushaltsgesetz 1989): 1. Der Bundesrat stellt fest, daß mit dem Bundeshaushalt 1989 trotz des überproportionalen Anstiegs der Ausgaben der Kurs verantwortungsbewußter Verwendung öffentlicher Mittel und damit die 1983 begonnene Haushaltskonsolidierung fortgesetzt wird. Die überproportionale Ausgabensteigerung für 1989 beruht auf Sonderumständen und stellt keine Abkehr von der auf Konsolidierung ausgerichteten Haushaltspolitik dar. Vor allem der zur Vermeidung einer Beitragsanhebung zwangsläufig erhöhte Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit und die Finanzierung der Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern zwingen zu einem vorübergehend höheren Ausgabenanstieg. Das Festhalten an diesem Kurs und an der Steuerentlastung hat bereits im Verlaufe dieses Jahres entscheidend zu der feststellbaren wirtschaftlichen Belebung beigetragen. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung wird im nächsten Jahr zu beträchtlichen Steuermehreinnahmen führen. Deshalb kann die Nettokreditaufnahme deutlich zurückgeführt werden. 2. Der Bundesrat hält nach wie vor daran fest, daß die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaues, unabhängig von der Aufnahme von Aussiedlern und Zuwanderern, angesichts des regional weiterhin bestehenden hohen Bedarfs an preiswertem Wohnraum, keineswegs abgeschlossen ist. Er kann daher einen einseitigen Rückzug des Bundes in diesem Bereich nicht hinnehmen. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung in künftigen Haushaltsplänen entweder wieder ausreichende Bundesmittel bereitstellt oder zu Verhandlungen über eine Entflechtung dieser Mischfinanzierung gegen angemessenen Ausgleich bereit ist. 3. Bezüglich der beschlossenen globalen Minderausgaben bekräftigt der Bundesrat seine Erwartung, daß die Bundesregierung beim Vollzug darauf Rücksicht nimmt, daß die Haushaltspläne gemeinsam finanzierter Einrichtungen nur einvernehmlich geändert werden können und einseitige Kürzungen insoweit unterbleiben. Der Bundesrat geht davon aus, daß die gemeinsam finanzierte überregionale Forschungs- und Kulturförderung von der im § 4 Abs. 11 Haushaltsgesetz vorgesehenen Sperre nicht betroffen wird, und bittet die Bundesregierung, die hierauf entfallenden Kürzungsbeträge an anderer Stelle zu erbringen. Dies gilt namentlich für die Max-PlanckGesellschaft, aber ebenso für die anderen gemeinsam von Bund und Ländern geförderten Einrichtungen der sogenannten Blauen Liste und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Zum Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989): 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im ersten Halbjahr 1990 über die Entwicklung des Aufkommens an Quellensteuer in den Ländern und die Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen zu berichten. 2. Weiter wird die Bundesregierung gebeten, eine Änderung der Umsatzsteuer-Richtlinien unverzüglich vorzulegen des Inhalts, in Abschnitt 149 Absatz 9 den Vervielfältiger zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsätze aus Geldspielautomaten ohne verplombte Zählwerke von bisher 1,5 auf 2,5 zu erhöhen. Zum Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand: Der Bundesrat stimmt dem Ziel des Gesetzes, die bewährten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch für die Zukunft zu sichern, gleichzeitig jedoch das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit zu begrenzen, grundsätzlich zu. Pauschale Kritik an dem Gesetz ignoriert, daß der derzeitigen Finanzsituation der Bundesanstalt für Arbeit Leistungsverbesserungen im Umfang von mehreren Milliarden vorausgegangen sind. Zu nennen sind insbesondere — die sog. Qualifizierungsoffensive, — die Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs für „ältere Arbeitslose", — die Verbesserung der Relation zwischen Beitragszeit und Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und — die Ausweitung der Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Von diesen Leistungsverbesserungen konnten viele Arbeitnehmer profitieren. Die Eintritte von Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung stiegen von 265 000 (1982) auf 596 400 (1987), die jährliche durchschnittliche ABM-Beschäftigung im gleichen Zeitraum von 29 200 auf 114 700. Der Bundesrat begrüßt, daß die Bundesregierung zum Ausgleich des für 1989 auf rund 5,9 Milliarden DM geschätzten Defizits in Anerkennung ihrer Verantwortung einen Zuschuß von 4 Milliarden DM an die Bundesanstalt für Arbeit erbringen wird, Er begrüßt auch, daß durch die mit der 9. Novelle zu erwartende Entlastung der Bundesanstalt für Arbeit um 1,26 Milliarden DM und den Bundeszuschuß die Beitragssatzstabilität sichergestellt werden kann. Er hält dies für einen wesentlichen beschäftigungspolitischen und zugleich das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft fördernden Beitrag. Er erwartet aber, daß die Bundesregierung überprüft, ob die Verlagerung der Finanzverantwortung für die Sprachförderung auf die Bundesanstalt für Arbeit angesichts der hohen Ausiedlerzahlen aufrecht erhalten werden kann. Der Bundesrat hält jedoch zwei der vorgesehenen Maßnahmen für bedenklich: — Im Bereich der beruflichen Bildungsmaßnahmen hätte eine Konsolidierung der Ausgaben auch ohne Gesetzesänderung herbeigeführt werden können. Insbesondere hätte auf eine Umwandlung des Rechtsanspruchs auf Erstattung von Maßnahmekosten in eine Ermessensleistung der Arbeitsämter verzichtet werden können. Die von der Bundesanstalt für Arbeit bereits eingeleiteten Schritte haben gezeigt, daß durch die strikte Anwendung des vorhandenen Instrumentariums, gegebenenfalls durch eine zusätzliche Konkretisierung der Anordnung, die Entwicklung bei den freien Trägern gesteuert, die Kostenentwicklung insgesamt begrenzt und wieder Raum für mehr Auftragsmaßnahmen für Arbeitslose gewonnen werden kann. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1989 8867* — Die vorgesehene Änderung der Rahmenregelung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wird zu einer Verschlechterung für schwer vermittelbare Arbeitslose und Träger von Maßnahmen in den meisten Landesarbeitsamtsbezirken führen, Die angestrebte Konsolidierung könnte auf weniger einschneidende Weise erreicht werden, wenn in allen Landesarbeitsämtern gleiche Maßstäbe bei der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen angewendet würden. Insgesamt gesehen kann es nicht hingenommen werden, daß die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zunehmend den Charakter von Strukturhilfeinstrumenten erhalten. Vielmehr ist die Zielgruppenorientierung aller im AFG enthaltenen Maßnahmen eine unabdingbare Grundlage des AFG, die keinesfalls aufgeweicht werden darf. Der Bundesrat erwartet, daß die mit den Maßnahmen der 9. Novelle zum AFG beabsichtigte qualitative Konsolidierung, die er im Grundsatz bejaht, im tatsächlichen Vollzug nicht zu unvertretbaren Folgen im Wirkungsbereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik führt. Er erwartet, daß dem insbesondere bei der Umsetzung der Einsparauflage von 540 Millionen DM für den Haushalt 1989 der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung getragen wird, also die aktiven Instrumente der Arbeitsmarktpolitik möglichst gering berührt werden. Er geht davon aus, daß die Bundesregierung zusätzliche Haushaltsmittel für den Fall bereitstellt, daß die Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt nicht den Annahmen entsprechen, die der vorliegenden Novelle in diesen Punkten zugrunde liegen. Im Hinblick auf die mit der Konsolidierung der Leistungsfähigkeit der Bundesanstalt für Arbeit verbundenen Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes erwartet der Bundesrat zum 1. Mai 1990 einen Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der 9. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz. Der Bericht soll darlegen, inwieweit es gelungen ist, die Leistungsfähigkeit der Bundesanstalt für Arbeit auf hohem Niveau zu erhalten, die Förderungsstrukturen stark auf die eigentlichen Zielgruppen des Arbeitsförderungsgesetzes zu konzentrieren und eine regional angemessene Verteilung der Förderungsmittel sicherzustellen. Dazu erwartet der Bundesrat Auskunft — wie sich die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in quantitativer Hinsicht entwickelt haben und wie sich die regionale Verteilung der zu 100% geförderten Maßnahmen im Vergleich zum 31. Dezember 1988 darstellt, — ob der Anteil der arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohten und ungelernten Arbeitnehmer an den beruflichen Bildungsmaßnahmen erhöht und damit der eigentliche Auftrag der Arbeitsförderung wieder stärker zur Geltung gebracht werden konnte, — wie sich die Leistungsänderungen im Bereich Fortbildung und Umschulung auf die Bereitschaft von Frauen zur Teilnahme an entsprechenden Kursen ausgewirkt haben und — welche ersten Erfahrungen mit der Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vorliegen. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 18. Januar 1989 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Erweiterung des Untersuchungsauftrages für den 2. Untersuchungsausschuß gem. Drucksache 11/1680 und 11/1683 (neu)" auf Drucksache 11/3658 zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 11/2629 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/2714 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 11/2198 Nr. 2.1 Drucksache 11/2465 Nr. 2.2 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.25, 2.26 Drucksache 11/2724 Nr. 33 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2724 Nr. 34 Drucksache 11/3021 Nr. 2.14 Drucksache 11/3200 Nr. 2.32
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    Rede von Erwin Stahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Antrag, Herr Kollege Schmidbauer und Herr Kollege Baum, liest und ihn auch nachdenklich zweimal liest, dann stellt man eigentlich fest, daß in diesem Antrag eigentlich nichts besonders Neues steht.

    (Beifall bei der SPD — Schmidbauer [CDU/ CSU]: Dann haben Sie ihn offensichtlich nicht nachdenklich gelesen!)

    Auch einige Punkte der möglichen Verringerung von Stickoxiden im Bereich der Wirtschaft und der Industrie sind nur vage und teilweise gar nicht angesprochen. Sie haben sich nur den einen kleinen Sektor dieses Themas ausgesucht; das scheint uns auch verkehrt zu sein.
    Zustimmung, meine Damen und Herren, finden Sie bei uns zu der Aussage:
    Der Waldschadensbericht 1988 der Bundesregierung und der Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" machen deutlich, daß insbesondere die für den Wald und das Klima schädlichen Stickstoffoxidemissionen weiter reduziert werden müssen.
    Daß dies nicht nur ein europäisches, sondern ein weltweites Problem ist, bedarf meines Erachtens keiner Betonung. Auch die Aussage, daß die weitere Verschärfung der EG-Grenzwerte Priorität haben muß, ist richtig. Aber liest man dann den Antrag gespannt weiter, wie das wohl durch den Bundesumweltminister bewerkstelligt werden soll, dann stellen wir fest: Fehlanzeige! Es ist nur von Prüfung die Rede. Auch die starken Worte, die Sie eben gebraucht haben, Herr Kollege Baum und Herr Kollege Schmidbauer, sind doch nur Appelle. Wir werden Sie in den Beratungen daran messen, ob Sie zu dem, was Sie heute gesagt haben, auch stehen.
    Was die Aufforderung anbetrifft, nach dem langsamen Handeln der EG Alleingänge zu unternehmen, so
    sagen Sie: Diese Handlungsspielräume sind auszuschöpfen. — Danach kommen Sie dann zu zaghaften Prüfaufträgen. Es folgt am Schluß der Appell an die Käufer, sich für die Dreiwegekatalysator-Fahrzeuge zu entscheiden.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Appelle, Appelle!)

    Diese Aussagen und leisen Forderungen, meine Herren von den Regierungsparteien und Herr Bundesminister, sind auch nicht verkehrt, aber sie zeigen doch nur eines: Die Bundesregierung soll mit dem Antrag gestreichelt statt präzise aufgefordert werden, tatsächlich selbst etwas zu unternehmen, oder, etwas anders, einfacher formuliert, mehr Schein als Sein. Wie soll denn, Herr Schmidbauer und Herr Baum, diese Nachrüstung für Altwagen aussehen? Was für Maßnahmen soll die Regierung überhaupt, ob administrativer oder technologischer Art, auch mittels Steuer- bzw. Zuschußregelung ergreifen?
    Wir wollen heute von Ihnen in dieser Debatte, von den Regierungsfraktionen, aber auch vom Bundesumweltminister Töpfer, endlich einmal Fakten hören, was nun tatsächlich hier geschehen soll. Lassen Sie mich Ihnen deshalb nochmals einige Zahlen aus dem letzten Bundesimmissionsschutzbericht vor Augen führen, damit Ihnen die Notwendigkeit des schnellen Handelns verdeutlicht wird.
    Wir haben in der Bundesrepublik — das ist hier eben schon gesagt worden, aber ich glaube, das muß nochmals betont werden — am Jahresende 1988 über 29 Millionen Pkw, davon sind etwa 1,8 Millionen — vielleicht sind es auch 1,9 Millionen — mit Dreiwegekatalysator ausgerüstet. Herr Töpfer, Herr Zimmermann verkündete 1985 den Siegeszug des umweltfreundlichen Autos. Wir haben damals als Opposition Anträge eingebracht, die machbar waren, wobei auch die deutsche Automobilindustrie gesagt hat, daß es möglich wäre, die entsprechenden Maßnahmen in der Bundesrepublik durchzuführen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Sie haben etwas ganz anderes gesagt! Erinnern Sie sich doch richtig! )

    — Nun mal langsam!
    In der Aktuellen Stunde am 2. Dezember 1988 sagten Sie, verehrter Herr Töpfer, auf die Vorhaltungen meines Kollegen Schäfer bezüglich des so hoch gelobten Kompromisses im Zusammenhang mit den Beschlüssen des EG-Umweltministerrates — der Kollege Schütz hat unsere Position ja eben noch einmal deutlich dargestellt — :
    Ich erwarte, daß wir national Zusätzliches machen — lassen Sie mich das ganz deutlich sagen — , daß wir bei dem riesigen Altwagenbestand verstärkt nachrüsten müssen.
    Weiter heißt es dann:
    Lassen Sie mich auch darauf aufmerksam machen, daß Benutzervorteile für das Auto mit Dreiwegekatalysator für mich eine wichtige Maßnahme sind ... Ich gehe davon aus, daß der nationale Alleingang auch die Möglichkeit bringt, dieses mit Blick auf die deutschen Automobilproduzenten alleine zu tun.



    Stahl (Kempen)

    Was, Herr Minister, will die Bundesregierung hier wirklich tun, und was, verehrte Kollegen von den Regierungsfraktionen, schlagen Sie außer den gestellten Fragen, die Sie eben noch einmal zitiert haben, nun wirklich vor? Herr Schmidbauer, die fünf Punkte, die Sie eben aufgeführt haben, sind ja ganz interessant. Aber es ist doch keine verbindliche Aussage, die Sie vor dem Plenum des Bundestages machen. Vielmehr ist das eine Weiterführung des Fragenkatalogs.

    (Schütz [SPD]: Herr Töpfer macht das gleich! — Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Göhner [CDU/CSU])

    Ihr Verhalten, Herr Dr. Göhner, ist doch nur so zu deuten: Sie stellen der Bundesregierung Fragen

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Nein, Forderungen!)

    — Sie stellen Fragen — , loben sie dann, um die Öffentlichkeit von den Ankündigungen bzw. deren faktischer Nichteinhaltung abzulenken. Ist das nun wirklich eine praktische Umweltpolitik?

    (Müller [Düsseldorf] [SPD]: Nein!)

    Als ehemaliger Bergmann möchte ich dazu schlicht sagen: Sie schieben Nebelwolken, damit die Sicht trüber wird. Denn nicht der richtige und notwendige Wunsch alleine zählt, sondern die Tat.
    Nun zu den Zahlen, die ich Ihnen kurz ins Gedächtnis rufen möchte. Von 1966 bis 1986 stieg der Ausstoß an Stickoxiden von 1,9 Millionen auf rund 3 Millionen t. Durch den Verbrauch von Energie wurden nahezu 100 % dieser NOx-Emissionen bedingt.
    Industrie, verarbeitendes Gewerbe, Bergbau emittierten 1966 360 000 t. Die Emission sank auf 170 000 t im Jahre 1986.
    Kraft- und Fernheizwerke erzeugten 1966 480 000 t. Die Emissionen stiegen im Jahr 1986 auf 730 000 t. Im Bereich der Kraft- und Fernheizwerke soll die Belastung von 770 000 t im Jahr 1978 auf 230 000 t im Jahr 1995 zurückgehen. Hier zeigen sich die Auswirkungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung und auch teilweise des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
    Im Straßenverkehr stieg aber der NOx-Ausstoß von 610 000 t im Jahre 1966 auf 1,5 Millionen t im Jahr 1986 an, also um rund 900 000 t, was eine Steigerung von 150 % bedeutet. Es soll zwar — im Ausblick des Immissionsschutzberichtes auf 1995 — eine Reduzierung um etwa 300 000 t stattfinden, was wir bei dem sich zeigenden Schneckentempo, das die Regierung und die Regierungsfraktionen vorlegen, anzweifeln.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Tempolimit?!) — Ja, das wäre z. B. auch eine Möglichkeit.

    Herr Bundesminister, jetzt möchte ich Sie ansprechen. Im Bereich der NOx-Minderung bei Kraft- und Heizkraftwerken und ähnlichem zeigt sich doch, daß die Politik handeln kann, um die Belastungen auch tatsächlich zu reduzieren. Nach der Tabelle der Investitionen nach § 7 d des Einkommensteuergesetzes, der in der sozialliberalen Koalition 1980 verabschiedet wurde, sind im Bereich Luftreinhaltung bis 1986 etwa 15 Milliarden DM an steuerlich begünstigten Investitionen getätigt worden. Die Belastung von Stickoxiden ging damit — nimmt man das Jahr 1986 als Blickpunkt auf das Jahr 1995 — um über 500 000 t im Bereich der Kraft- und Fernheizwerke zurück. Damit ist gleichzeitig eine große Energieeinsparung verbunden. Nun soll die Förderung dieser Maßnahme 1990 auch noch auslaufen. Dadurch ist dann sicherlich schon vorprogrammiert, daß sich der Energieverbrauch und damit auch die Belastung aus industriell-gewerblichen Prozessen nicht mehr vermindern.
    Herr Bundesminister, mit diesen Zahlen wollte ich nur aufzeigen, daß Sie in den nächsten Jahren, wenn Sie nicht umdenken und den versprochenen Alleingang auch tatsächlich zügig durchführen, in der Bundesrepublik in eine Sackgasse laufen. Wenn Herr Schmidbauer und Herr Baum hier nur von Prüfungen sprechen, ist das doch viel zu wenig.
    Meine Damen und Herren, wenn wir als Parlament — unsere Forderung von seiten der SPD richtet sich vor allem an die Regierungsparteien und insbesondere an Herrn Töpfer — nicht unverzüglich für die Nachrüstung der Pkw mit Katalysatoren und für die Förderung der Umweltschutzinvestitionen zusätzlich etwas tun, bleiben der Umweltschutz und damit die Umwelt auf der Strecke.
    Nun haben Sie die Beträge der Steuereinnahmen aus der Treibstoffkostenerhöhung zur Konsolidierung des Haushalts eingesetzt. Wir fragen Sie als Minister in der Bundesregierung, ob es denn nicht notwendig gewesen wäre, im Kabinett auch dafür zu kämpfen, nicht alles in den Haushalt zu stecken, sondern einen großen Teil dieser Kraftstoffsteuererhöhung, wie wir als Opposition es ja auch teilweise gefordert haben, für Umweltschutzinvestitionen zu verwenden.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies wäre sicherlich eine bessere Tat gewesen, als Prüfanträge an die Regierung zu stellen, Anträge, die dann in zwei Jahren beantwortet werden, wodurch letztendlich der Umweltschutz zu Tode gefahren wird.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Göhner [CDU/ CSU]: Herr Stahl, Sie haben auch schon bessere Reden gehalten!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst den Koalitionsfraktionen sehr herzlich dafür danken, daß sie diesen Antrag hier eingebracht haben. Ich verstehe ihn ganz genau so, wie er hier begründet worden ist: als eine Unterstützung des Bundesumweltministers,

    (Zuruf von der SPD: So war er auch gedacht!)

    bei den Verhandlungen in der Europäischen Gemeinschaft eine klare Position, die auch durch das Parlament abgesichert ist, vertreten zu können, und vor



    Bundesminister Dr. Töpfer
    allen Dingen auch als eine Rückendeckung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, um durch nationale Maßnahmen Weiteres zu ermöglichen.
    Lassen Sie mich eine zweite Vorbemerkung zu den Zahlen machen, Herr Abgeordneter Schütz. Sie zitieren immer die Zahlen des Heidelberger Instituts. Ich habe diese noch einmal überprüfen lassen, und zwar vom Umweltbundesamt.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Ich habe die Zahlen des Immissionsschutzberichts genannt!)

    — Herr Abgeordneter Stahl, ich habe den Abgeordneten Schütz angesprochen. Ich habe diese Zahlen also vom Umweltbundesamt überprüfen lassen. Mit Datum von 12. Dezember 1988 ist mir mitgeteilt worden, daß für diese Zeit eben nicht 3,1 Millionen t richtig sind, sondern daß nach den Unterlagen des Umweltbundesamtes 1988 noch 2,78 Millionen t NOx jährlich emittiert werden, daß wir also, wenn Sie so wollen, zum erstenmal wirklich einen Rückgang dieser Emissionen haben. Dies sage ich nicht, um zu behaupten, damit hätten wir unsere Zielsetzung erreicht, sondern ich habe nur darauf aufmerksam zu machen, daß wir unsere Daten auch einmal kritisch überprüfen lassen dürfen und daß wir dann zumindest bei solchen weitreichenden Aussagen etwas vorsichtiger sein sollten.
    Meine Damen und Herren, es ist nun das gute Recht und offenbar auch eine Verpflichtung der Opposition, darauf aufmerksam zu machen, daß all das, was getan worden ist, nicht hinreichend ist. Herr Abgeordneter Schütz, dazu darf ich ganz präzise und deutlich sagen: Die deutsche Umweltpolitik ist in allen Bereichen eine einzige Aneinanderreihung von nationalen Alleingängen. Das, was wir in der gesamten Luftreinhaltepolitik bisher getan haben, ist ein nationaler Alleingang, von der Großfeuerungsanlagen-Verordnung über die TA Luft bis zum Auto; denn die finanziellen Förderungsmöglichkeiten, die wir für das Auto haben, haben in der Europäischen Gemeinschaft genau zwei Länder genutzt, nämlich die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland. Gerade deswegen ist es eben möglich geworden, daß wir in den zurückliegenden drei oder dreieinhalb Jahren über 2 Millionen Autos mit Dreiwegekatalysator zugelassen haben, mehr als alle anderen in Europa zusammen, wie der Abgeordnete Göhner schon unterstrichen hat.
    Es ist ein nationaler Alleingang, wenn wir hingehen und in einer Smog-Verordnung Benutzervorteile für den Dreiwegekatalysator festlegen. Daß das so ist, belegt doch die Reaktion der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, die dagegen klagen wird.
    Wir machen, wie der Abgeordnete Baum es angesprochen hat, den nationalen Alleingang bei der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um dort Benutzervorteile abzusichern. Wir machen den nationalen Alleingang in dem gesamten Autobereich. Dies aber — das muß man dem Herrn Abgeordneten Brauer sagen — ist ja nicht die einzige Aussage zu umweltpolitischen Maßnahmen am Auto.
    Eines der großen deutschen Automobilunternehmen hat mir die Freude gemacht, eine Anzeigenserie mit der Überschrift zu schalten: „Guten Morgen, Herr Töpfer" . Lesen Sie einmal nach, was dort am Auto als für die Umwelt bedeutsam herausgestellt wird. Das fängt mit der Wasserlöslichkeit der Lacke an. Das geht weiter über den Verzicht von Kadmium in den Lacken bis hin zum Katalysator.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Das ist ja auch in Ordnung! Wir reden über die Stickoxide!)

    — Ich empfehle Ihnen die Lektüre dieser Anzeige.
    Dies ist die Gesamtbetrachtung einer Politik, meine Damen und Herren, von der hinterher gesagt wird: Ganz sicher dürfte der Umweltminister damit wohl zufrieden sein, weil man mehr gemacht hat, als man mußte. Genau diese Haltung ist es, die wir durch unsere Position erzeugt haben.
    Wenn jemand sagt, wir hätten die Werte der Lkw-Richtlinie von 18 g auf 14,4 g vermindert, und das sei ja alles mehr oder weniger ein Taschenspielertrick, denn diese Werte würden ohnedies schon unterschritten,

    (Brauer [GRÜNE]: Richtig!)

    dann frage ich mich: Warum gab es bei den anderen so viel Widerstand dagegen?
    Sie müssen doch immer wieder eines sehen: Wenn ich einen Grenzwert von 14,4 g habe, dann kann ich ihn in der Serie nur einhalten, wenn ich ihn beim Typ wesentlich unterbiete. Es ist doch selbstverständlich, daß dann eine entsprechende Senkung erfolgt. Die deutsche Automobilindustrie unterbietet fast alle Werte, die wir haben, um zweistellige Prozentsätze. Das muß sie ja doch wohl auch. Glauben Sie denn, daß die Kohlekraftwerke, wenn wir diesen einen Wert von 400 mg SO2 vorgeben, dann mit 400 mg SO2 fahren? Sie müssen mit Sicherheit eine Größenordnung von ungefähr 300 mg SO2 vorgeben, um mit Sicherheit immer den Wert von 400 mg SO2 einhalten zu können. — Mit der Frage der Meßregelung über Percentile will ich mich gerne auseinandersetzen.
    Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Unsere Politik ist auf zwei Säulen aufgebaut. Sie ist darauf aufgebaut, das Bestmögliche in Europa zu erreichen und dies durch nationale ergänzende Maßnahmen zu flankieren.

    (Abg. Stahl [Kempen] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    Ich muß Ihnen folgendes ganz ehrlich sagen, Herr Abgeordneter Schütz. Herrn Stahl sei es auch gesagt; Sie können Ihre Frage gleich stellen. Sie haben die NOx-Werte aus dem Jahre 1977 zitiert.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: 1976 als Grundlage, und ich habe dann verglichen!)

    — Noch schöner.
    Herr Abgeordneter Stahl, im Jahre 1976 gab es bei Autos überhaupt keinen Grenzwert für NOI. Überlegen Sie einmal, was in den letzten fünf Jahren hier gemacht worden ist, so daß wir jetzt auf Grenzwerte gekommen sind, von denen damals überhaupt niemand wußte, daß sie notwendig erscheinen würden. Wer also aus der Dekade der 70er Jahre zitiert, Herr Abgeordneter Stahl, sollte sich ganz vorsichtig bewegen, damit er sich nicht urplötzlich in dem Glashaus



    Bundesminister Dr. Töpfer
    wiederfindet, auf das man bekanntlich keine Steine werfen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deswegen, so meine ich, sollte man das ein gut Stück mit aufgreifen.