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    Plenarprotokoll 11/118 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 118. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8619 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Erkenntnisse zur Frage einer eventuellen Beteiligung Deutscher am Bau einer Chemiewaffenfabrik in Libyen Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes 8619B Gansel SPD 8625 B Dr. Laufs CDU/CSU 8630 B Frau Teubner GRÜNE 8632 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 8634 A Müller (Pleisweiler) SPD 8636 D Dr. Müller CDU/CSU 8638 D Kittelmann CDU/CSU 8639 D Wüppesahl fraktionslos 8640 D Jahn (Marburg) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8642 C Kleinert (Marburg) GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 8642 D Dr. Bötsch CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 8643 A Vizepräsidentin Renger 8625 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Stand der Umsetzung der Gesundheitsreform; Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Beschlüsse der Nordseeschutz-Konferenz) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8643 D Dreßler SPD 8644 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8644 D Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8645 D Dr. Thomae FDP 8646 A Frau Dr. Götte SPD 8646 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8646 B Frau Limbach CDU/CSU 8646 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8646 C Frau Traupe SPD 8646 D Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 8646 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8647 A Jahn (Marburg) SPD 8647B, 8647 C Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 8647 B Westphal SPD 8647 D Dr. Sperling SPD 8648 A Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 8648 B Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 8648 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8648 C Frau Blunck SPD 8648 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8648 D Frau Garbe GRÜNE 8649 B Austermann CDU/CSU 8649 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8649 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur aktuellen Situation an den Hochschulen Frau Odendahl SPD 8650 A Daweke CDU/CSU 8651 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 Wetzel GRÜNE 8652A, 8661A Neuhausen FDP 8652 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 8653 D Möllemann, Bundesminister BMBW 8654 B Frau Brunn, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8656 A Oswald CDU/CSU 8658 A Kuhlwein SPD 8659 A Frau Pack CDU/CSU 8660 B Feilcke CDU/CSU 8661 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8662 D Frau Wisniewski CDU/CSU 8663 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 11/3833 vom 13. Januar 1989 — Mögliche bundesdeutsche Beteiligung an der Entwicklung, Herstellung und Wartung von Raketen und weitreichenden Flugzeugen in Staaten, die über Giftgas verfügen bzw. verfügen wollen, insbesondere in Irak und in Libyen MdlAnfr 54 13.01.89 Drs 11/3833 Gansel SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 8664 D ZusFr Gansel SPD 8665 A ZusFr Jungmann SPD 8665 C Widersprüchliche Aussagen des Bundesbauministers zum Wohnungsbedarf MdlAnfr 1, 2 13.01.89 Drs 11/3833 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Echternach BMBau 8665D, 8666 B ZusFr Dr. Sperling SPD 8665D, 8666 C ZusFr Müntefering SPD 8666A, 8666 D Vereinbarkeit der Bezuschussung der Rinderhaltung in den EG mit dem deutschen Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft MdlAnfr 3 13.01.89 Drs 11/3833 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8667 A ZusFr Eigen CDU/CSU 8667 B Vereinbarkeit der Beschränkung der Intervention bei Rindfleisch und gleichzeitiger Erhöhung der Importe von Jungrindern und Gefrierfleisch MdlAnfr 4 13.01.89 Drs 11/3833 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8668 B ZusFr Eigen CDU/CSU 8668 B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8668 D Unsachgemäße Entsorgung von Altmedikamenten MdlAnfr 9, 10 13.01.89 Drs 11/3833 Haack (Extertal) SPD Antw PStSekr Grüner BMU 8669A, 8669 C ZusFr Haack (Extertal) SPD 8669B, 8669 D Wegfall von Arbeitsplätzen im Postgiroamt Saarbrücken durch Änderungen im Buchungsverfahren MdlAnfr 13, 14 13.01.89 Drs 11/3833 Ganz (St. Wendel) CDU/CSU Antw BMin Dr. Schwarz-Schilling BMP 8670 C ZusFr Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 8670 D Vereinbarkeit einer Postwurfsendung mit ausländerfeindlichem Inhalt der DVU mit § 13 der Postordnung; Kenntnis der Bundesregierung MdlAnfr 15, 16 13.01.89 Drs 11/3833 Catenhusen SPD Antw BMin Dr. Schwarz-Schilling BMP 8670D ZusFr Catenhusen SPD 8671 A ZusFr Dr. Briefs GRÜNE 8672 A ZusFr Börnsen (Ritterhude) SPD 8672 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8673A ZusFr Frau Traupe SPD 8673 C ZusFr Jungmann SPD 8673 D ZusFr Kretkowski SPD 8674 A ZusFr Sellin GRÜNE 8674 B Vereinheitlichung und rechtliche Fixierung einer Erstattung der Mehrwertsteuer bei Wareneinkäufen durch ausländische Besucher in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 21, 22 13.01.89 Drs 11/3833 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 8674C, 8675 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 8674D, 8675 B Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten deutscher Arbeitnehmer nach dem geplanten Abzug von US-Verbänden aus Prüm MdlAnfr 23 13.01.89 Drs 11/3833 Diller SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 8675 D ZusFr Diller SPD 8676 A Aufforderung der EKD zum Verbot der Lieferung von Rüstungs- und Ausrüstungsgütern sowie zur Verweigerung von Exportgenehmigungen für Güter von strategischer Bedeutung nach Südafrika MdlAnfr 26, 27 13.01.89 Drs 11/3833 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi . 8676B, 8677 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 III ZusFr Dr. Hirsch FDP 8676C, 8637C, D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8676D, 8678A ZusFr Sellin GRÜNE 8677A, 8678 A ZusFr Gansel SPD 8678 B Überforderung des Bundesamtes für Wirtschaft bei der Exportüberwachung; Verbesserung der Personalstruktur MdlAnfr 28, 29 13.01.89 Drs 11/3833 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8678C ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8678D, 8680A ZusFr Dr. Hirsch FDP 8679 C ZusFr Sellin GRÜNE 8679 C ZusFr Gansel SPD 8679D, 8680 C Bewertung der Fusion von Daimler-Benz und MBB durch den Bundeswirtschaftsminister MdlAnfr 30, 31 13.01.89 Drs 11/3833 Sellin GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi . 8680D, 8681 B ZusFr Sellin GRÜNE 8681A, 8681 B ZusFr Roth SPD 8681 D Intervention gegen die Benachteiligung deutscher Exportunternehmen durch die in Dänemark eingeführte Arbeitsmarktabgabe MdlAnfr 32, 33 13.01.89 Drs 11/3833 Dr. Olderog CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 8682A, 8682 C ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU . . 8682B, 8682 D Kosten für die Anzeigen des Bundesarbeitsministers zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung in Tageszeitungen MdlAnfr 36, 37 13.01.89 Drs 11/3833 Frau Traupe SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . 8683B, 8683 C ZusFr Frau Traupe SPD 8683 C ZusFr Jungmann SPD 8684 B Beauftragung eines Offiziers mit der Erarbeitung eines Berichts für die Erneuerung der CDU Schleswig-Holsteins durch den Parlamentarischen Staatssekretär a. D. Würzbach; Einsatz von Flug- und Kraftfahrzeugen der Bundeswehr für private Zwecke MdlAnfr 41, 42 13.01.89 Drs 11/3833 Jungmann SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 8684 C, 8685 D ZusFr Jungmann SPD 8684D, 8686A ZusFr Gansel SPD 8685A, 8686 C ZusFr Frau Traupe SPD 8685 B ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 8685B, 8686 B ZusFr Frau Dr. Götte SPD 8685 C Ausbildung irakischer Offiziersanwärter in der Flugzeug- und Raketentechnik an Bundeswehrhochschulen; Ausbildungshilfe an weitere Staaten, die über chemische Waffen und entsprechende Trägersysteme verfügen wollen MdlAnfr 40 13.01.89 Drs 11/3833 Gansel SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 8686 D ZusFr Gansel SPD 8687 A Vorübergehende Stationierung von F 16-Kampfflugzeugen auf dem US-Militärflugplatz Sembach; Lärmbelastung der Anwohner MdlAnfr 43, 44 13.01.89 Drs 11/3833 Frau Dr. Götte SPD Antw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 8687B, 8688 B ZusFr Frau Dr. Götte SPD 8687C, 8688B ZusFr Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 8687D Nächste Sitzung 8688 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8689* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. de With (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8689* B Anlage 3 Gespräche mit der CSSR über eine Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Prag; Entwicklung der politischen Beziehungen zur CSSR seit dem Besuch des Bundeskanzlers 1988 in Prag MdlAnfr 7, 8 13.01.89 Drs 11/3833 Stiegler SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 8690* A Anlage 4 Kontaminierung von Klärschlämmen durch Halogenkohlenwasserstoff; Konzentration der Schadstoffe MdlAnfr 11, 12 13.01.89 Drs 11/3833 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMU 8690* C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 Anlage 5 Herauslösung der Zeitschrift „Das Parlament" aus dem Bundesministerium des Innern und Zuordnung zum Deutschen Bundestag; Stärkung der Unabhängigkeit der Redaktion durch ein Redaktionsstatut MdlAnfr 17, 18 13.01.89 Drs 11/3833 Baum FDP SchrAntw PStSekr Spranger BMI 8691* A Anlage 6 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Anpassung der Beihilferegelungen für den öffentlichen Dienst an die Regelungen im Gesundheits-Reformgesetz; Gründe für die verzögerte Vorlage MdlAnfr 19, 20 13.01.89 Drs 11/3833 Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 8691* C Anlage 7 Zeitpunkt der Kenntnis von einer Beteiligung Deutscher am Bau einer Chemiefabrik zur Herstellung von Giftgas in Libyen; Reaktionen auf die Hinweise der USA MdlAnfr 24, 25 13.01.89 Drs 11/3833 Dr. de With SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 8691* D Anlage 8 Anerkennung aller Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta sowie des Zusatzprotokolls zu dieser MdlAnfr 34, 35 13.01.89 Drs 11/3833 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 8692* A Anlage 9 Weiterversicherung von in den Selbstverwaltungsgremien tätigen Studenten und Doktoranden in der studentischen Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester hinaus MdlAnfr 38, 39 13.01.89 Drs 11/3833 Amling SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 8693* A Anlage 10 Eignung des Flugplatzes Sembach für eine vorübergehende Aufnahme einer Staffel F 16 der Air Base Ramstein; Verhandlungen mit der US-Luftwaffe MdlAnfr 45, 46 13.01.89 Drs 11/3833 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Hürland-Büning BMVg 8693* C Anlage 11 Abstimmung der Flugrouten einschließlich der Flughöhen für den Fliegerhorst Erding und den Flughafen München II vor Stationierung einer Tornado-Staffel; erhöhte Kollisionsgefahr MdlAnfr 47, 48 13.01.89 Drs 11/3833 Leidinger SPD SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg 8693* D Anlage 12 Schmerzempfindlichkeit des ungeborenen Kindes vor der 12. Schwangerschaftswoche MdlAnfr 49 13.01.89 Drs 11/3833 Geis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 8694* B Anlage 13 Angabe des Teer- und Nikotingehalts auf Packungen mit Tabak zum Selberdrehen von Zigaretten MdlAnfr 50, 51 13.01.89 Drs 11/3833 Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 8694* B Anlage 14 Verabschiedung des neuen Weinrechts MdlAnfr 52, 53 13.01.89 Drs 11/3833 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG 8694* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 8619 118. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1989 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20. 1. Frau Berger (Berlin) 20. 1. Conradi 20. 1. Eylmann 20. 1. Dr. Glotz 19. 1. Gröbl 20. 1. Grünbeck 20. 1. Dr. Hauchler 20. 1. Dr. Hauff 20. 1. Heimann 18. 1. Frau Hensel 20. 1. Dr. Jahn (Münster) 18. 1. Frau Krieger 20. 1. Mischnick 20. 1. Nagel 20. 1. Dr. Neuling 18. 1. Niegel* 20. 1. Reuschenbach 18. 1. von Schmude* 20. 1. Schulze (Berlin) 18. 1. Schröer (Mülheim) 18. 1. Seiters 19. 1. Dr. Soell* 20. 1. Dr. Solms 18. 1. Frau Wollny 20. 1. Dr. Zimmermann 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. de With (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) *) Ich hatte versucht, über den Rechtsausschuß eine Vertagung der Beratung bis Januar zu erreichen, um bis dahin bisher nicht ausgeräumte, für mich durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken beseitigen zu können. Das aber wurde abgelehnt. Deshalb kann ich heute aus folgenden Gründen dem Gesetz nicht zustimmen: Bisher erfolgte die Wahlkampfkostenerstattung für die Parteien im wesentlichen wie folgt: Ab 0,5 % der Zweitstimmen erhielt jede Partei für jeden Wähler 5, - DM als sogenannte erfolgsbezo- *) Vgl. 117. Sitzung vom 9. Dezember 1988 Seite 8613 D letzter Absatz Anlagen zum Stenographischen Bericht gene Pauschale. Da die staatliche Finanzierung zu Ungerechtigkeiten der Parteien untereinander bei hohem Spendenzufluß oder hohem Beitragsaufkommen führen kann, sollte eine besondere Regelung die Chancen ausgleichen. Dieser Chancenausgleich aber führte zu groben Ungerechtigkeiten. Deshalb muß das Gesetz revidiert werden; das ist auch für mich unbestritten. Aus diesem Grunde wurde mit vorliegendem Gesetzentwurf die Chancenausgleichsregelung geändert und - und das ist der Punkt - zusätzlich zu den 5,- DM pro Wähler, also kumulativ, ein Sockelbetrag und damit eine erfolgsunabhängige Zuwendung gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht ab 0,5 % der erhaltenen Wählerstimmen wie bei den 5, - DM pro Wähler, sondern erst ab 2 % gezahlt. Und er beträgt im Bereich von 2 % bis etwa 7,5 % der Wählerstimmen sage und schreibe 80 % der jeweiligen Zahlungen aus der Pauschale, also fast das Doppelte; nach mehr als 7,5 % der Wählerstimmen fällt der Sockelbetrag in Form einer langsamen Kurve ab. Das sieht in der Praxis so aus, daß bei einer Stimme weniger als 2 % der Wählerstimmen lediglich 4,5 Millionen DM als Pauschale gezahlt werden, aber ab 2 %, also einer Stimme mehr, diese 4,5 Millionen DM plus 3,6 Millionen DM Sockelbetrag, also, wie gesagt, fast das Doppelte. Dieser Sprung wird vornehmlich damit begründet, daß kleine Parteien wie große z. B. ein flächendeckendes Netz von Geschäftsstellen für die Wahl vorhalten müßten. Die Wirklichkeit aber sieht nicht so aus, daß schlagartig ein solches Netz vorhanden sein muß. Es wird auch bei kleinen Parteien wachsen und sich erst allmählich verdichten. Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein besonderer zwingender Grund für die Festsetzung einer zweiten Grenze neben der 0,5 %-Grenze gegeben sein muß. Den besonderen zwingenden Grund gerade bei 2 % der Wählerstimmen mit einem derartig hohen Sprung der Zahlung vermag ich nicht zu erkennen. Der zweite Sprung bei 2 % der Wählerstimmen führt zu einer gravierenden Chancenungleichheit der Parteien, die nur wenige Stimmen auseinanderliegen. Natürlich ist jede Zahlungsgrenze hart. Aber der Anfang der Zahlungen hier, der erste Sprung, liegt bei verfassungsrechtlich gesicherten 0,5 % der Wählerstimmen mit einer Höhe von 1,1 Millionen DM. Wieso muß dann bei 2 % ein viel größerer zweiter Sprung, nämlich von 3,6 Millionen DM, also um mehr als das Dreifache, einsetzen? Eine Regelung mit mehreren und kleineren Stufen für den zusätzlichen Sockelbetrag, der ja neben der Pauschale gezahlt wird, würde die Chancen nahe beieinanderliegender Parteien gerechter, damit das verfassungsrechtliche Risiko vertretbarer und die ganze Regelung für jeden verständlicher gemacht haben. Ich bedauere, daß wir uns nicht die Zeit nehmen, dieses gravierende Problem zu lösen zu versuchen oder, einfach ausgedrückt, in die Reihe zu bringen. Ich enthalte mich der Stimme. 8690* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 7 und 8): Wie ist der Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Regierung der CSSR über die Autobahnverbindung zwischen Nürnberg und Prag, und welche Zeitpläne sind zur Verwirklichung dieses Vorhabens in Aussicht genommen? Wie haben sich die politischen Beziehungen zur CSSR seit dem Besuch des Bundeskanzlers im vergangenen Jahr in Prag entwickelt, und was hat die für den Herbst 1988 verabredete Bestandsaufnahme über die Fortschritte in den einzelnen Politikbereichen ergeben? Zu Frage 7: Die tschechoslowakische Seite hat erklärt, zunächst mit dem Bau des Grenzübergangs (Rozvadov/Waidhaus) beginnen zu wollen. Sie geht vorläufig davon aus, daß dieser neue Autobahngrenzübergang 1997 in Betrieb genommen werden kann. Die Bundesregierung hat den tschechoslowakischen Vorschlag begrüßt und die Aufnahme von Expertengesprächen für Januar 1989 vorgeschlagen. Eine tschechoslowakische Antwort hierzu steht noch aus. Bezüglich des Grenzübergangs soll auf deutscher Seite als erster Schritt voraussichtlich in diesem Jahr das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Zu Frage 8: Die deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen haben durch die Besuche des Bundesministers des Auswärtigen (25.-27. November 1987) und des Bundeskanzlers (26.-27. Januar 1988) in Prag eine neue Dynamik erhalten. Beim Besuch des Bundeskanzlers vereinbarten beide Seiten, die bilateralen Beziehungen in naher Zukunft durch konkrete Fortschritte in Einzelfragen substantiell zu verbessern und offene bilaterale Fragen einer Lösung näher zu bringen. Beim Besuch des tschechoslowakischen Außenministers Chnoupek in der Bundesrepublik Deutschland (28. —30. August 1988) zogen die beiden Außenminister eine ausführliche Zwischenbilanz. Sie stellten übereinstimmend fest, daß die bilateralen Beziehungen eine neue, höhere Qualität erreicht haben. Beide Seiten stimmten überein, daß in einer Reihe wichtiger Fragen erfreuliche Fortschritte erzielt werden konnten. Bei einigen Themen hielten sie noch weitere Arbeiten für erforderlich. Sie bekräftigten ihre Entschlossenheit, die bilateralen Beziehungen im Geiste guter Nachbarschaft im Herzen Europas fortzuentwickeln, und noch vorhandene Reserven in den Beziehungen zielstrebig zu mobilisieren. Ereignisse wie die Behinderung und Mißhandlung des Prager ARD-Korrespondenten durch tschechoslowakische Ordnungskräfte am 15. Januar 1989 auf dem Wenzelsplatz sind allerdings nicht geeignet, dieses Anliegen zu fördern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 11 und 12): Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die Untersuchungen unabhängiger wissenschaftlicher Stellen, die Kontamination von Halogen-Kohlenwasserstoffen in kommunalen und industriellen Klärschlämmen zurück? Mit welchen derartigen Stoffen und in welcher Konzentration sind die Klärschlämme kontaminiert? Zu Frage 11: Die Erkenntnisse über die Herkunft relevanter Halogen-Kohlenwasserstoffe im Klärschlamm sind derzeit noch unzureichend. Die Umweltminister der Bundes und der Länder haben deshalb anläßlich der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 17./18. November 1988 beschlossen, kurzfristig die Quellen der organischen Belastungen von Klärschlämmen zu erforschen. Wegen der besonderen Problematik der Dioxine hat die Bundesregierung bereits die Durchführung eines Forschungsvorhabens zur Ermittlung und Eliminierung von Eintragspfaden für Dioxine in den Klärschlamm veranlaßt. Über die Herkunft der Dioxine im Klärschlamm kann nach Untersuchungen der Universität Tübingen allgemein folgendes festgestellt werden: Die Homologen- und Isomerenverteilung deutet auf Pentachlorphenol (und andere Chlorphenole) als Hauptquelle für die Hexa- bis Octa-Dioxine hin. Es besteht allerdings die Möglichkeit, daß bisher nicht erkannte Quellen ein ähnliches Isomeren- und Homologenverteilungsmuster aufweisen. Dioxine aus thermischen Quellen dürften ebenfalls einen Beitrag zu den in Klärschlämmen nachgewiesenen Konzentrationen leisten. Zu Frage 12: Prof. Dr. Hagenmaier hat im Auftrag des Umweltbundesamtes bundesweit 43 Klärschlammproben aus 28 verschiedenen Kläranlagen auf Dioxin-/Furangehalte untersucht. Die Hagenmaier-Untersuchungen haben in allen Klärschlämmen Dioxine nachgewiesen. Die auf Basis der Toxizitätsäquivalente berechneten Gehalte an Dioxinen/Furanen (es gibt insgesamt 75 unterschiedliche, in der Gefährlichkeit stark differierende Einzeldioxine und 135 unterschiedliche Einzelfurane) lagen zwischen 28 ng je kg Klärschlamm Trockensubstanz und 1560 ng bei einem Durchschnittswert von 202 ng (1 ng = 1 Nanogramm = 1 Milliardstel Gramm). Das gefährlichste Dioxin, das 2,3,7,8-TCDD oder „Seveso-Dioxin" konnte in den allermeisten Fällen nicht nachgewiesen werden. Einen Überblick über die Gehalte organischer Schadstoffe im Klärschlamm hat die Bundesregierung bereits in der Antwort zu Frage Nr. 8 der Kleinen Anfrage „Klärschlämme", Bundestags-Drucksache Nr. 11/2756, vom 4. August 1988 gegeben. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 8691* Weitere Untersuchungsergebnisse, die bei den Bundesländern vorliegen, werden zur Zeit im Auftrag der Umweltminister des Bundes und der Länder durch die Länderarbeitsgemeinschaften „Abfall" und „Wasser" zusammengestellt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Baum (FDP) (Drucksache 11/3833 Fragen 17 und 18): Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, die Zeitschrift „Das Parlament" , die ja im wesentlichen über die Arbeit des Deutschen Bundestages berichtet, aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern herauszulösen und dem Deutschen Bundestag zuzuordnen? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Unabhängigkeit der Redaktion durch ein Redaktionsstatut gestärkt und gesichert werden soll? Zu Frage 17: Die Berichterstattung in der Wochenzeitung „Das Parlament" geht über die Darstellung der Arbeit des Deutschen Bundestages hinaus. Sie erstreckt sich auch auf Berichte über die Arbeit des Bundesrates, die Arbeit in den Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland, das Europäische Parlament und die Beratende Versammlung des Europarates, politische Vorgänge in den Staaten der westlichen Welt und des Ostblocks sowie Kommentare, Interviews und Rezensionen politischer Bücher. Darüber hinaus erscheinen Ausgaben, die speziellen — meist aktuellen Themen (wie z. B. „Bonn — 40 Jahre Bundeshauptstadt" oder „Europäische Gemeinschaft") — gewidmet sind (sog. Themenausgaben). Die Zeitung wird seit Gründung der Bundeszentrale für politische Bildung von dieser herausgegeben, sie hat eine lange und gute Tradition als Instrument der politischen Bildung, das weitestgehende Anerkennung gefunden hat. Wegen ihrer vielfältigen Aufgaben und nicht zuletzt auch wegen der zusammen mit der Zeitung erscheinenden wissenschaftlichen Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" hält es die Bundesregierung für angebracht, es bei der bisherigen Herausgeberschrift zu belassen. Zu Frage 18: Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die Unabhängigkeit der Redaktion durch ein Redaktionsstatut gestärkt und gesichert werden muß. Wie die gesamte Arbeit der Bundeszentrale untersteht auch die Redaktion der Zeitung „Das Parlament" der Kontrolle eines aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehenden Kuratoriums. Die Mitglieder des Kuratoriums werden nach § 6 Abs. 2 des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung vom Präsidenten des Deutschen Bundestages auf Vorschlag der Fraktionen des Deutschen Bundestages berufen. Der Auftrag des Kuratoriums, die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale zu kontrollieren, ergibt sich aus § 6 Abs. 1 des Erlasses und ist so weitreichend, daß es eines gesonderten Redaktionsstatuts nicht bedarf. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 11/3833 Fragen 19 und 20) : Wann wird der Referentenentwurf zur Anpassung der Beihilferegelungen für den öffentlichen Dienst an die im GesundheitsReformgesetz gefundenen Regelungen vorgelegt? Welche Gründe hat die Bundesregierung vorzutragen, um die Bürger davon zu überzeugen, daß es sich bei der unterschiedlichen Geschwindigkeit der Realisierung nicht um einen Akt von Beamtenlobbyismus handelt? Von Anfang an bestand Einvernehmen, daß über konkrete Änderungen in der Beihilfe aufgrund des Gesundheits-Reformgesetzes erst nach dessen Verabschiedung sachgerecht entschieden werden kann. Die notwendigen fachlichen Vorabstimmungen mit den Ländern sind bereits abgeschlossen. Ein Referentenentwurf zur Änderung der Beihilfevorschriften des Bundes wird in Kürze vorgelegt. Vor Erlaß der Änderung sind die Verbände und Gewerkschaften nach § 94 Bundesbeamtengesetz zu beteiligen; außerdem hat der Bundespersonalausschuß nach § 98 Bundesbeamtengesetz mitzuwirken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 24 und 25): Wie hat die Bundesregierung bisher im einzelnen auf die Hinweise der USA reagiert, Deutsche seien am Bau einer Chemiefabrik zur Herstellung von Giftgasen in Libyen beteiligt, beziehungsweise was hat sie veranlaßt? Wann und wie haben der Bundeskanzler bzw. Vertreter der Bundesregierung Kenntnis von einer eventuellen Beteiligung Deutscher am Bau einer Chemiefabrik zur Herstellung von Giftgasen in Libyen erhalten? Zu Frage 24: Der Bundesminister der Finanzen hat das Zollkriminalinstitut nach der Reise des Bundeskanzlers in die USA angewiesen, die bereits laufenden Vorermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes fortzuführen. Dies ist geschehen. Inzwischen haben zwei örtlich zuständige Staatsanwaltschaften gegen zwei der betroffenen Firmen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Außerdem hat das Bundesfinanzministerium bei mehreren Unternehmen Außenwirtschaftsprüfungen angeordnet, um festzustellen, ob diese Unternehmen das Außenwirtschaftsgesetz durch ungenehmigte Warenausfuhren verletzt haben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zur Förderung der Ermittlungen Kontakte zu anderen Staaten aufgenommen. Zu Frage 25: Das Zollkriminalinstitut ist erstmalig Anfang August 1988 durch den Bundesnachrichtendienst (BND) über nachrichtendienstliche Erkenntnisse unterrichtet worden, nach denen deutsche Unternehmen an der Planung einer chemischen Fabrik in Libyen, bei der es sich um eine Anlage zur Herstellung von Gift- 8692* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 gasen handeln könnte, beteiligt sein sollten. Zuvor hatten Bundesressorts auf Arbeitsebene im Mai 1988 von einem Hinweis der US-Botschaft auf eine deutsche Firma INTEC Kenntnis erhalten, der die Beteiligung am Umbau libyscher Flugzeuge in fliegende Tanker vorgeworfen wurde. Außerdem erwähnte diese Mitteilung die Beteiligung einer deutschen Firma IMHAUSEN an der Lieferung von Vorprodukten für die C-Waffen-Herstellung nach Libyen. Mit einem Bericht des BND vom 18. Oktober 1988 wurden die Erkenntnisse über das Projekt in Libyen etwas deutlicher. Dem Bundeskanzler wurde daraufhin der wesentliche Inhalt der bisherigen Berichterstattung mitgeteilt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 34 und 35): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die vom Ausschuß unabhängiger Sachverständiger der Europäischen Sozialcharta in seinem letzten Bericht (Conclusions X-2) festgestellten Verstöße zu beseitigen, die das in der Europäischen Sozialcharta garantierte Streikrecht sowie die Rechte ausländischer Arbeitnehmer (insbesondere das Recht auf Familienzusammenführung) betreffen? Wann gedenkt die Bundesregierung, die erforderlichen Schritte für die Anerkennung aller Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta (die bereits von Italien, den Niederlanden und Spanien vollzogen worden ist) sowie des von ihr unterzeichneten Zusatzprotokolls zur Europäischen Sozialcharta einzuleiten? Der Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger für die Europäische Sozialcharta meint in seinen Schlußfolgerungen X-2, die Bundesrepublik erfülle vier der von ihr ratifizierten 67 Einzelverpflichtungen der Europäischen Sozialcharta nicht in vollem Umfang. In einem Fall, nämlich soweit das Streikrecht betroffen ist, üben die Sachverständigen Kritik an der ständigen Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts für Arbeitssachen, das Bundesarbeitsgericht. Gegenstand eines anderen Vorwurfs ist der Beschluß der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung im Dezember 1981 über die sozialverantwortliche Steuerung des Familiennachzugs von Ausländern aus Nicht-EG-Staaten. Die weiteren Punkte betreffen „Probleme" von rein hypothetischer oder praktisch zweitrangiger Bedeutung wie die Sozialhilfegewährung an Staatsangehörige Zyperns oder die Frage, ob beim Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis dasselbe Formular verwendet werden darf wie beim Antrag auf ihre Erteilung. Das andere Überwachungsgremium, der Regierungsausschuß für die Europäische Sozialcharta, hat sich inzwischen mit den Schlußfolgerungen X-2 befaßt und sich den Vorwürfen gegen die Bundesrepublik in zwei Fällen, darunter dem, der die Bundesarbeitsgerichts-Rechtsprechung kritisiert, ausdrücklich nicht angeschlossen. Der Bericht des Regierungsausschusses wird in Kürze zusammen mit den Schlußfolgerungen der Sachverständigen gemäß Artikel 29 der Europäischen Sozialcharta dem Ministerkomitee des Europarats zugeleitet. Wann das Ministerkomitee sich mit dem Bericht und den Schlußfolgerungen befassen wird, steht zur Zeit noch nicht fest. Die Bundesregierung wird zudem in ihrem nächsten Bericht über die Durchführung der Europäischen Sozialcharta auf die Bemerkungen der Sachverständigen eingehen. Dieser Bericht wird gegenwärtig vorbereitet; er ist dem Europarat am 30. Juni 1989 vorzulegen. Eine abschließende Stellungnahme kann erst abgegeben werden, wenn die Entscheidung des Ministerkomitees vorliegt und die Vorbereitungen zum nächsten deutschen Bericht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung hat bei der Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta im Jahre 1964 nach eingehender Prüfung fünf der insgesamt 72 Einzelverpflichtungen von der Ratifizierung ausgenommen, weil die deutsche Rechtslage nicht völlig mit diesen Bestimmungen übereinstimmte. Jede Bundesregierung hat in der Folgezeit mehrfach entweder im Rahmen ihrer Berichterstattung über nichtratifizierte Vorschriften der Europäischen Sozialcharta nach Artikel 22 der Charta oder aufgrund einzelner Anfragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie zuletzt im Jahre 1988 aufgrund eines Schreibens des Deutschen Gewerkschaftsbundes an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geprüft, ob die Rechtslage sich inzwischen so geändert hat, daß die Ratifizierung einzelner dieser Bestimmungen erwogen werden kann; diese Prüfungen haben ergeben, daß dies nicht der Fall ist. Und dieses Ergebnis umfaßt auch die gesamte Zeit der sozialdemokratisch geführten Regierungen vor 1982. Die Bundesregierung hat das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta am 10. Mai 1988 gezeichnet, weil eine erste dieser Zeichnung vorausgehende Prüfung ergab, daß die im Zusatzprotokoll niedergelegten Rechte in der Bundesrepublik gewährleistet sind. Die Tendenz der Unabhängigen Sachverständigen für die Europäische Sozialcharta, die Verpflichtungen aus der Sozialcharta extensiv auszulegen, zwingt jedoch zu einer genauen Prüfung, ob alle aus dem Zusatzprotokoll sich ergebenden Verpflichtungen in der Bundesrepublik in vollem Umfang erfüllt werden oder ob von der im Zusatzprotokoll vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden muß, einzelne dieser Verpflichtungen von der Ratifizierung auszunehmen. Diese Frage wird gegenwärtig von den zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung und für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit geprüft. Ob die Bundesregierung nach Abschluß dieser Prüfung den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf zum Zusatzprotokoll vorlegt, wird auch davon abhängen, ob es angesichts der zahlreichen wichtigen Gesetzesvorhaben im Arbeits- und Sozialbereich, die noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden sind, gerechtfertigt ist, den zuständigen Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit einem Gesetzentwurf zu befassen, der weder termingebunden ist, noch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland wichtige Regelungen enthält. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 8693* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 38 und 39) : Bietet die am 1. Januar d. J. in Kraft getretene und spätestens am 1. April wirksam werdende Neuregelung der studentischen Krankenversicherung die Möglichkeit, die Mitarbeit von Studentinnen und Studenten in Selbstverwaltungsgremien wenigstens im selben Umfang zu honorieren, wie das etwa beim BAföG der Fall ist, oder werden auch diese Studenten mit Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze von 30 Jahren bzw. dem Überschreiten des 14. Fachsemesters unmittelbar vor die Wahl gestellt, entweder auf jeden Krankenversicherungsschutz zu verzichten oder dafür erheblich höhere Beiträge zu entrichten, und für wie hoch schätzt die Bundesregierung die auf Grund Studenten zukünftig gegebene Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen, die auf die Sozialhilfeträger zukommenden finanziellen Mehrbelastungen ein? Sind auch Doktoranden, die älter als 30 Jahre sind oder sich in einem höheren als dem 14. Fachsemester befinden, zukünftig aus der „studentischen" Krankenversicherung ausgeschlossen? Die Krankenversicherungspflicht der Studenten endet grundsätzlich mit dem Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, spätestens mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Über diesen Zeitpunkt sind Studenten nur dann versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet jedoch nicht sofort mit dem Wegfall der Versicherungspflicht, sondern erst sieben Monate nach Beginn des Semesters, für das sich der Student zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hat. Wer aus der Mitgliedschaft als versicherungspflichtiger Student ausscheidet und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate oder unmittelbar vorher mindestens 6 Monate versichert war, kann der Versicherung freiwillig beitreten und somit den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Der freiwillige Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft anzuzeigen. Wer durch die Einschreibung als Student versicherungspflichtig wird, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist nicht mehr wie bis zum 31. Dezember 1988 davon abhängig, daß bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein Versicherungsvertrag besteht. Diese Befreiungsvoraussetzung ist entfallen, weil auch nach früherem Recht die Privatversicherung nur im Zeitpunkt der Befreiung, nicht aber fortlaufend bestanden haben mußte. Es wird davon ausgegangen, daß die Studenten als mündige Bürger von dem Befreiungsrecht verantwortungsvoll und nur dann Gebrauch machen, wenn sie anderweitig krankenversichert sind. Es wird nicht damit gerechnet, daß auf die Sozialhilfeträger nennenswerte Mehrbelastungen durch entsprechende Befreiungsanträge zukommen. Die Ausführungen zum Ende der Versicherungspflicht und dem Ausscheiden aus der Mitgliedschaft gelten für Doktoranden gleichermaßen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Hürland-Büning auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/3833 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Flugplatz Sembach, Landkreis Kaiserslautern, der wegen seiner Größe und seiner Lage zu den nahe umliegenden Gemeinden und der in 50 Meter Abstand vorbeiführenden und sehr stark befahrenen Bundesstraße 40 am schlechtesten geeignet ist, eine Staffel F 16 der Air Base Ramstein, Landkreis Kaiserslautern, die wegen Renovierungsarbeiten für vier Monate für den Flugbetrieb geschlossen werden muß, für diese Zeit aufzunehmen? Ist die Bundesregierung wegen der nur bedingten Eignung des Flugplatzes Sembach bereit, mit den zuständigen Stellen der US-Luftwaffe Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, einen für die Staffel F 16 geeigneteren Flugplatz zu finden, oder hat sie bereits solche Verhandlungen geführt? Zu Frage 45: Der Bundesregierung ist bekannt, daß aufgrund von Bauarbeiten an der Startbahn des Flugplatzes Ramstein eine dort stationierte Staffel vom 1. Mai bis 1. August mit F-16 Flugzeugen nach Sembach verlegt wird. Die Planung für die Verlegung sieht nicht 4 Monate, sondern nur 3 Monate vor. Zu Frage 46: Die Bundesregierung steht auch wegen der Verlegung der F-16 Flugzeuge mit den zuständigen Dienststellen der US-Luftwaffe in Verbindung. Zur Auswahl des Verlegeflugplatzes Sembach ist zu bemerken, daß seine Lage zu den umliegenden Gemeinden und der Bundesstraße 40 bekannt sind, die jeweiligen Abstände jedoch seine Nutzung mit Flugzeugen vom Typ F-16 aus flugbetrieblichen Gesichtspunkten nicht ausschließen. Die Bundesregierung verkennt nicht die zusätzliche Belastung, die durch die Verlegung für die Bevölkerung entsteht, hält jedoch angesichts des derzeit relativ geringen Flugaufkommens mit A-10 und C-130 Flugzeugen den Flugplatz Sembach für am besten geeignet, zusätzliches Flugaufkommen aufzunehmen. Andere Plätze stehen wegen ungenügender Startbahnlänge, fehlender Infrastruktur oder wegen bereits im Vergleich zu Sembach stärkerer Belastung nicht zur Verfügung. Aus operationellen Gesichtspunkten kann aber auf Flugbetrieb mit den F-16 Flugzeugen nicht verzichtet werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Leidinger (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 47 und 48): Beinhalten die Abstimmungen der Flugrouten für den Fliegerhorst Erding und den neuen Flughafen München II, die im Vorfeld der Stationierungsplanung einer TORNADO-Staffel in Erding getroffen wurden, auch Abstimmungen über die Flughöhen der Flugzeuge, und trifft es zu, daß die Militärmaschinen dadurch gezwungen sind, den Fliegerhorst Erding in besonders geringer Höhe anzufliegen bzw. von dort abzufliegen? 8694* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 Wenn eine Erhöhung des Luftverkehrs einen verstärkten Koordinierungsbedarf und damit ein höheres Risiko beinhaltet, wie begründet die Bundesregierung dann, daß die Stationierung einer TORNADO-Staffel in Erding und die damit verbundenen zusätzlichen bzw. verstärkten Luftbewegungen keine erhöhte Kollisionsgefahr zwischen diesen und den Flugzeugen in bzw. aus Richtung Flughafen München II bedeuten würde? Zu Frage 47: Die Flugrouten der Flugplätze München II und Erding werden unter Beachtung der Sicherheitskriterien mit dem Ziel entwickelt, die Lärmbelastung der Region möglichst niedrig zu halten. Dabei wird auch berücksichtigt, daß möglichst konfliktfreie An- und Abflugverfahren nutzbar werden, die dann für Militärflugzeuge keinen Zwang ergeben, Erding in besonders geringer Höhe anzufliegen bzw. von dort abzufliegen. Zu Frage 48: Durch die Stationierung einer TORNADO—Staffel in Erding entsteht kein erhöhtes Risiko hinsichtlich einer Kollisionsgefahr zwischen militärischem Luftverkehr und Zivilluftverkehr in München II. Mit den Koordinations- und Kontrollverfahren wird dafür Sorge getragen, daß der von der Flugsicherung kontrollierte Luftverkehr in München II und Erding sicher abgewickelt wird. Durch eine entsprechende Luftraumstruktur (Kontrollzonen, Festlegung eines Gebietes für den kontrollierten Sichtflug) wird dem unkontrollierten Luftverkehr der Einflug in die Lufträume untersagt, in denen der von der Flugsicherung kontrollierte Verkehr abgewickelt wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Geis (CDU/CSU) (Drucksache 11/3833 Frage 49): Verfügt die Bundesregierung über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, auf Grund deren eine Schmerzempfindlichkeit des ungeborenen Kindes in und vor der 12. Schwangerschaftswoche ausgeschlossen werden kann? Die Bundesregierung verfügt nicht über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, aufgrund deren eine Schmerzempfindlichkeit des ungeborenen Kindes in und vor der 12. Schwangerschaftswoche ausgeschlossen werden kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/3833 Fragen 50 und 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf den Packungen mit Tabak zum Selberdrehen von Zigaretten lediglich die Bemerkung befindet, „Der Bundesminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit" , daß jedoch die Angabe der Tabakmenge, deren Nikotingehalt äquivalent dem einer industriell hergestellten Zigarette ist, fehlt, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Informationsmangel? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Raucher ihr Informationsbedürfnis stillen können und zwischen verschiedenen Tabakprodukten mit unterschiedlichen Teer- und Nikotingehalten wählen können? Bei Feinschnitt-Tabaken kann die Angabe des Nikotin- und Kondensatgehaltes bisher nicht vorgeschrieben werden, weil es — anders als bei den industriell hergestellten Zigaretten — noch keine genormten Abrauchverfahren gibt, welche die Ermittlung und den Vergleich der im Rauch dieser Tabakerzeugnisse vorhandenen Mengen ermöglichen. Ihre Angabe wäre eine ebenso wichtige Information, wie sie der Verbraucher bei den industriell hergestellten Zigaretten bereits erhält. Es ist daher ein langjähriges Anliegen der Bundesregierung, auch bei FeinschnittTabak die Angabe des Nikotin- und Teergehaltes zu erreichen. Auf Veranlassung der Bundesregierung ist deshalb im Normenausschuß „Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte" des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. bereits im Jahre 1983 eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die sich seitdem mit der Entwicklung von genormten Untersuchungsverfahren zur Bestimmung des Nikotin- und Kondensatgehaltes im Rauch von Feinschnitt-Tabaken befaßt. Es wird erwartet, daß die Arbeiten nunmehr zum Abschluß gebracht werden und DIN-Normen nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Sobald eine geeignete Analysenvorschrift — sei es vom DIN-Institut oder von der Analysenbuchkommission des BGA — veröffentlicht ist, wird die Bundesregierung eine Angabe des Nikotin- und Kondensatgehaltes im Rauch auch der selbstgedrehten (Norm-)Zigarette vorschreiben durch eine entsprechende Änderung der geltenden Tabak-Verordnung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/3833 Fragen 52 und 53): Wann wird nach Meinung der Bundesregierung das neue Weinrecht verabschiedet sein und damit Klarheit über die geplanten Hektarhöchsterträge bestehen? Hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, daß die deutschen Winzer beim zur Zeit getätigten Rebenschnitt und ihren sonstigen Dispositionen wissen, mit welchen konkreten Produktionsziffern sie infolge der Neuregelung des Weinrechts zu rechnen haben, und welche Produktionsmengen pro Hektar sollen die Winzer in den verschiedenen Weinregionen der Bundesrepublik Deutschland einplanen? Zu Frage 52: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes dem Deutschen Bundestag am 6. Mai 1988 zugeleitet (Bundestags-Drucksache 11/2276). Nach erster Lesung und Beratung im federführenden Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sowie im mit- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 8695* beratenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben diese am 30. November 1988 gemeinsam Vertreter der Weinwirtschaft sowie Sachverständige zum Gesetzentwurf angehört. Die Bundesregierung würde eine möglichst baldige Verabschiedung des Entwurfs begrüßen. Die Entscheidung hierüber liegt aber beim Deutschen Bundestag. Zu Frage 53: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist — wie im geltenden Recht — für die Hektarertragsregelung nur ein Rahmen vorgesehen, der die Grundsätze festschreibt und die weinbautreibenden Länder verpflichtet, die Höchstmengen für die einzelnen Anbaugebiete durch Landesverordnung festzusetzen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Ländern die erforderlichen Durchführungsverordnungen vorbereitet werden. Sie kennt jedoch nicht die für die verschiedenen Weinregionen im einzelnen vorgesehenen Hektarerträge. Diese können, da die Verkündung der Durchführungsverordnungen erst nach Inkrafttreten der Weingesetzänderung möglich ist, vorerst nur bei den zuständigen Landesministerien erfragt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! In der heutigen Debatte geht es um die Frage, ob und inwieweit deutsche Firmen beim Aufbau einer Kampfgasproduktion in Rabta in Libyen beteiligt waren, welche Hinweise die Bundesregierung hierzu erhalten hat und wie sie bzw. die zuständigen Behörden diesen Hinweisen nachgegangen sind.
    Meine Damen und Herren, das Problem ist leider nicht neu. Seit Jahren sind Bestrebungen von Ländern der Dritten Welt, insbesondere von Ländern im Nahen und Mittleren Osten erkennbar, sich die Möglichkeiten zur Produktion und damit zum Einsatz chemischer Waffen zu verschaffen.

    (Dr. Scheer [SPD]: Was haben Sie in den Jahren getan?)

    Diese Länder sind auf Ausrüstungen und Technologien aus den Industrieländern angewiesen. Deren Regierungen sehen sich daher immer wieder der Frage ausgesetzt, ob die eine oder andere ihrer Firmen an derartigen Produktionen beteiligt ist.

    (Zuruf von der SPD: Die liefern gerne!)

    — Meine Damen und Herren von der Opposition, es geht Ihnen um eine präzise Aufklärung. Ich möchte sie Ihnen geben, soweit es mir zusteht und mir möglich ist. Ich würde vorschlagen, daß Sie sich die Informationen anhören.
    Die Bundesrepublik Deutschland ist das einzige Land der Welt, das auf Produktion, Weitergabe und Einsatz von chemischen Waffen verzichtet hat. Diese Bundesregierung hat wie ihre Vorgängerinnen nie einen Zweifel daran aufkommen lassen, daß chemische Waffen unmenschliche Kampfmittel sind, die internationaler Ächtung bedürfen. In der Erkenntnis, daß nationale Anstrengungen allein nicht ausreichen, um die Entwicklung derartiger Waffen zu verhindern, ist die Bundesregierung stets, zuletzt auf der internationalen C-Waffen-Konferenz in Paris, für ein weltweites Verbot dieser Waffen eingetreten.
    Um so mehr ist die Bundesregierung daran interessiert, eine Beteiligung deutscher Firmen oder Fachleute an der Herstellung chemischer Waffen zu verhindern oder diese für bereits begangene Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen. Das Außenwirtschaftsgesetz bietet hierzu die — allerdings rechtlich eng begrenzten — Möglichkeiten. Verboten und damit strafbar ist nach geltendem Recht lediglich die Ausfuhr bestimmter, in Listen im einzelnen aufgezählter Produkte; die Ausfuhr von Produkten, die nicht in diesen Listen aufgeführt sind, ist nicht verboten und damit auch nicht strafbar.
    Meine Damen und Herren, Sie werden sich daran erinnern, daß in den 70er Jahren die damalige Bundesregierung deswegen bei dem Versuch gescheitert ist, die Ausfuhr sensibler Güter durch eine deutsche Firma in den Irak zu verhindern, weil diese Produkte seinerzeit nicht in den Verbotslisten erfaßt waren. Auf
    8620 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113 Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989
    Bundesminister Dr. Schäuble
    Grund der damaligen Erfahrungen hat die jetzige Bundesregierung im August 1984 die Verbotslisten entsprechend erweitert.
    Die Anwendung der Strafbestimmungen erfordert im übrigen auch, daß dem Verdächtigen ein illegales Verhalten in rechtlich einwandfreier Weise nachgewiesen wird.
    Die für die Verfolgung von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht zuständige Ermittlungsbehörde ist nach § 42 des Außenwirtschaftsgesetzes das dem Bundesminister der Finanzen unterstellte Zollkriminalinstitut, abgekürzt: ZKI. Es hat die Stellung eines Hilfsorgans der Staatsanwaltschaft. Diese Behörde, meine Damen und Herren, war seit dem Eingang der ersten Hinweise umfassend informiert und führte die nach dem Außenwirtschaftsrecht erforderlichen Ermittlungen in eigener Verantwortung durch. Aus fachlichen wie rechtlichen Gründen müssen im Rechtsstaat die Ermittlungsbehörden ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung durchführen.
    Ich möchte nun gern, Frau Präsidentin, den zeitlichen Ablauf der Erkenntnisse und der daraufhin veranlaßten Maßnahmen nach den mir vorliegenden Angaben des Bundesministers für Wirtschaft, des Bundesministers der Finanzen, des Auswärtigen Amtes, des Koordinators für die Nachrichtendienste und des Bundesnachrichtendienstes hier schildern. Ich bitte um Vergebung, daß das relativ ausführlich geschieht. Aber ich will dem Wunsch der Opposition nach präziser Information, soweit mir das überhaupt möglich ist, nachkommen.

    (Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Wie löblich! — Dr. Vogel [SPD]: Höchste Zeit! — Zuruf von der FDP)

    — Das ist auch der Wunsch des ganzen Parlaments.
    Im August 1987 weist der Bundesnachrichtendienst auf der Grundlage von Spot-Satelliten-Luftaufnahmen und anderer nachrichtendienstlicher Hinweise darauf hin, daß im Raum Gharyan bei Rabta in Libyen eine neue Industrieanlage festzustellen sei, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit die neue Kampfstoffanlage ist". Hinweise auf deutsche Mitwirkung liegen nicht vor.
    Am 18. Mai 1988 erhält das Auswärtige Amt auf Arbeitsebene ein Papier aus der amerikanischen Botschaft. Darin drückt die Botschaft ihre Besorgnis darüber aus, daß möglicherweise drei deutsche Firmen
    — genannt wird u. a. „Imhausen Chemie GmbH" — am Bau eines chemischen Werkes in Libyen beteiligt sind, in dem u. U. chemische Waffen hergestellt werden können. Das Papier enthält auch einen Hinweis auf eine Firma INTEC, der die Umrüstung libyscher Flugzeuge mit Vorrichtungen für die Luftbetankung vorgeworfen wird.
    Das Auswärtige Amt leitet dieses Papier am 25. Mai 1988 an die zuständigen Ministerien, nämlich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium, mit der Empfehlung weiter, gegebenenfalls eine Außenwirtschaftsprüfung durchzuführen. Der Bundesminister für Wirtschaft unterrichtet das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, und das Bundesministerium der Finanzen veranlaßt im Falle der
    Firma INTEC im Juni 1988 eine Außenwirtschaftsprüfung und teilt die US-Hinweise außerdem dem Zollkriminalinstitut mit.
    Mitte Juli 1988 erhält auch der Bundesnachrichtendienst von befreundeten Diensten erste Hinweise auf eine mögliche Mitwirkung deutscher Firmen an einer Giftgasproduktionsanlage in Rabta. Konkrete Hinweise auf die Art der Mitwirkung fehlen.
    Am 2. August wird das Zollkriminalinstitut vom BND hierüber unterrichtet. Es werden folgende Firmen genannt: IBI, Pen-Tsao und Imhausen.
    Zwischen beiden Behörden besteht Einigkeit, keine Betriebsprüfung bei den Unternehmen durchzuführen, um diese nicht gegebenenfalls zu warnen und damit die weitere Beobachtung zu erschweren. Das Zollkriminalinstitut übernimmt die Aufgabe einer Hintergrundabklärung über die Firma Imhausen. Kontakte am 25. August und am 26. September zwischen BND und ZKI bringen keine neuen Erkenntnisse.
    Neue BND-Meldungen vom 30. September, vom 18. Oktober und vom 27. Oktober enthalten deutlichere Hinweise über eine Beteiligung deutscher Firmen. Am 20. Oktober wird erstmals der Bundeskanzler durch eine Vorlage des Leiters der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes zusammenfassend über die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse in bezug auf die libyschen Bemühungen zur Errichtung einer Kampfstoffabrik unterrichtet.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Der arme Kanzler! Tut einem leid!)

    — Jeder Ihrer Zwischenrufe zeigt und unterstreicht nachhaltig Ihr Aufklärungsbedürfnis.
    In dieser Information wird auch eine mögliche Verwicklung der deutschen Firma Imhausen erwähnt, und der Bundeskanzler wird auch darüber unterrichtet, daß die zuständigen deutschen Behörden, insbesondere das Zollkriminalinstitut, eingeschaltet sind.

    (Zuruf von der SPD: Das ist die Information?)

    — Das ist die erste Information — das habe ich gesagt
    — an den Bundeskanzler.

    (Dr. Vogel [SPD]: Die erste zusammenfassende? — Weiterer Zuruf von der SPD: Die erste überhaupt?)

    Da in einer gestrigen Sitzung einige Fragen durch die dort vertretenen Beamten nicht abschließend beantwortet werden konnten, will ich auch an dieser Stelle gleich hinzufügen: Diese Meldung des Bundesnachrichtendienstes vom 18. Oktober 1988 ist auch an das Auswärtige Amt und an das Bundeswirtschaftsministerium geleitet worden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat schon gestern darüber informiert, daß Bundeswirtschaftsminister Bangemann damals nicht über diese Meldung unterrichtet worden ist, sondern erst durch eine Vorlage seines Hauses vom 25. November 1988.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das spricht für das Klima!)




    Bundesminister Dr. Schäuble
    Der Bundesminister des Auswärtigen hat mir mitteilen lassen, daß er auf der Grundlage einer am 11. November 1988 in seinem Haus gefertigten Vorlage für die Gespräche in Washington unmittelbar vor der Reise, die am 14. November 1988 angetreten wurde, erstmals informiert worden ist.

    (Dr. Soell [SPD]: Ein beziehungsreiches Datum!)

    Der Bundesfinanzminister, der Kollege Stoltenberg, dem diese Meldung des Bundesnachrichtendienstes nicht zugeleitet worden war, erinnert sich daran, daß er zum erstenmal in der Sitzung des Bundessicherheitsrats am 18. November 1988 über eine mögliche Beteiligung deutscher Firmen unterrichtet worden ist.
    Am 15. November 1988 — am 15. November 1988, meine Damen und Herren! — erhält der Bundeskanzler bei seinem Gespräch mit dem Außenminister der Vereinigten Staaten Shultz in Washington von CIA-Direktor Webster Hinweise auf eine Beteiligung deutscher Firmen, darunter der Firmen Imhausen und IBI an der möglichen Chemiewaffenanlage in Rabta. Unmittelbar nach seiner Rückkehr aus den Vereinigten Staaten hat der Bundeskanzler am 17. November 1988 das Kabinett und am 18. November 1988 den Bundessicherheitsrat über die von der US-Regierung erhaltenen Hinweise unterrichtet.
    Der Bundeskanzler hat mich ermächtigt, aus dem Protokoll der Sitzung des Bundessicherheitsrats vom 18. November 1988 insoweit zu zitieren. Ich möchte das gerne wörtlich verlesen:
    Der Bundeskanzler eröffnet die Sitzung mit einem Thema außerhalb der Tagesordnung. Von der US-Regierung wären Bilder und Unterlagen über die Produktion chemischer Waffen in Libyen vorgelegt worden. Diese Informationen hätten ihn sehr betroffen gemacht. In den Produktionsstätten in der Wüste würde ein gewaltiges Potential chemischer Waffen hergestellt. Ein beachtlicher Teil der Geräte solle deutscher Herkunft sein, und deutsche Fachleute sollten beteiligt sein. Ein Problem bei der Beteiligung wäre, daß zivile Produkte der chemischen Industrie teilweise kaum zu unterscheiden wären von Substanzen für chemische Waffen. Zunächst einmal müßten wir uns ein klares Bild darüber verschaffen, welche Informationen in den USA vorlägen. Darüber hinaus wäre zu überlegen, was wir tun könnten. Wenn unsere Gesetze nicht ausreichten, müßten wir neue schaffen.
    Da ich eine Pressemeldung von Ihnen, Herr Kollege Vogel, vom 17. Januar 1989 gelesen habe, will ich doch sagen: Der Vorwurf oder die Behauptung, der Bundeskanzler habe zu irgendeinem Zeitpunkt in Abrede gestellt, daß deutsche Firmen oder deutsche Personen an der Herstellung solcher Waffen in Libyen beteiligt seien, ist unrichtig. Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.

    (Dr. Vogel [SPD]: Das habe ich nicht gesagt!)

    Der Bundeskanzler hat im Gegenteil mit allem Nachdruck erklärt, daß für ihn die Vorstellung, Deutsche
    beteiligten sich an Derartigem, völlig unerträglich sei
    und daß deswegen alles nur Denkbare unternommen werden müsse, um das zu unterbinden und abzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Vogel [SPD]: Eine Waffenfabrik! Chaotisch! — Stratmann [GRÜNE]: Lesen Sie eigentlich keine Zeitung? — Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    — Die Präzision von Unterrichtung scheint nichts zu wünschen übrigzulassen. Das Maß Ihrer Unzufriedenheit zeigt auch, daß Sie merken, wie unbegründet Ihre Vorwürfe gewesen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Lachen bei der SPD und den GRÜNEN — Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Da muß er selber grinsen!)

    Am 23. November 1988 unterrichtete das ZKI das Bundesministerium der Finanzen im Hinblick auf diese Informationen aus Washington, daß Erkenntnisse nicht vorliegen, die einen Anfangsverdacht nach § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes begründen.
    Am 24. November nimmt der Bundesnachrichtendienst zu den Hinweisen der US-Regierung gegenüber dem Bundeskanzler Stellung: Nach seinen Erkenntnissen seien von den genannten deutschen Unternehmen am Aufbau der Anlagen in Libyen nur die Firma Imhausen und eventuell die Firma Pen-Tsao beteiligt. Für eine Beteiligung weiterer von US-Seite genannter Firmen gebe es keine Anhaltspunkte. Der BND berichtet ferner ohne nähere Einzelheiten über Hinweise auf den Abtransport wichtiger Unterlagen durch Angehörige der Firma Imhausen in das benachbarte Ausland.
    Daraufhin weist der Bundesminister der Finanzen das ZKI fernmündlich an, beim BND die näheren Umstände des behaupteten Abtransports von Akten zu klären. Insbesondere sei festzustellen, ob hinreichende Anhaltspunkte vorhanden seien, um den Tatverdacht einer Straftat nach § 34 AWG zu begründen. In diesem Falle solle das ZKI sofort bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anregen, die betreffende Firma durch das örtliche Zollfahndungsamt durchsuchen und zentrale Ermittlungen durch das ZKI vornehmen zu lassen.
    Am 29. November unterrichtet der BND das ZKI über weiteres ihm in Aussicht gestelltes Material.
    Eine Besprechung zwischen BMF und ZKI über die vorhandenen Erkenntnisse am 30. November kommt erneut zu dem Ergebnis, daß ein Anfangsverdacht nicht zu begründen ist. Das ZKI wird vom BMF beauftragt, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten, sobald Erkenntnisse vorliegen, die für strafprozessuale Maßnahmen gegen Personen und Firmen ausreichen.
    Anfang Dezember wird mit der Regierung der Vereinigten Staaten der Besuch einer amerikanischen Expertendelegation vereinbart. Dieser zunächst für den 15. Dezember vorgesehene Besuch wird auf den 22. Dezember verschoben.
    Am 8. Dezember versucht das ZKI zunächst vergeblich, von einem Informanten Auskünfte zu erhalten. Am 14. Dezember treffen sich dann Ermittlungsbe-



    Bundesminister Dr. Schäuble
    amte des ZKI mit diesem Informanten und erhalten einen Aktenordner mit Unterlagen, die Hinweise auf eine Beteiligung der Firma Imhausen am Projekt in Libyen ergeben können. Aber Erkenntnisse über eine illegale Warenausfuhr — das allein ist der möglicherweise strafbare Vorwurf — ergeben sich auch aus diesen Unterlagen nicht.
    Am 20. Dezember stellt das ZKI bei demselben Informanten vier Kartons mit Unterlagen sicher. Auch die Auswertung dieser Unterlagen ergibt keine Anhaltspunkte für ungenehmigte Ausfuhren, also für den einzigen nach geltendem Recht strafbaren Tatbestand. Der Informant teilt mit, daß weitere Unterlagen bei der Firma IBI beschafft werden können.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Wir sind doch hier nicht in der Staatsanwaltschaft!)

    — Herr Kollege Ehmke, Ihr Zwischenruf offenbart eine bemerkenswerte Einstellung zu den Grundzügen einer rechtsstaatlichen Ordnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Darüber machen Sie sich mal keine Sorgen!)

    Die Bundesregierung und alle Dienststellen des Bundes und der Länder haben sich an geltendes Recht und Gesetz zu halten, an sonst gar nichts.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Kittelmann [CDU/CSU]: Auch Sie, Herr Ehmke!)

    Daß Sie, Herr Ehmke, in dieser Hinsicht ein großzügiges Verständnis haben, wissen wir aus der leidvollen Geschichte der 70er Jahre.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Das mußte mal gesagt werden! — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Wie schlecht muß es euch gehen!)

    — Herr Kollege Ehmke, Sie persönlich sollten mich nicht dazu provozieren, Weiteres zu Ihrer Person und zu Ihrem Tätigwerden zu sagen; die Erfahrungen sind bändelang. Ausgerechnet Sie sollten wirklich schweigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Lebhafte Zurufe von der SPD)

    — Meine Damen und Herren, da es ja um eine Unterrichtung des ganzen Parlaments geht, warte ich, bis die Opposition Gelegenheit gibt, diese Unterrichtung fortzusetzen.

    (Duve [SPD]: Wie können Sie so mit Kollegen hier umgehen! — Zuruf von der SPD: Sie Lümmel!)

    — Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß all diese beleidigenden Zwischenrufe im Protokoll festgehalten sind und auch zugänglich gemacht werden können.

    (Dr. Vogel [SPD]: Der Kanzler lacht zum Thema!)

    Der Bundesfinanzminister hat am 20. Dezember die beteiligten Ressorts über den Stand der Vorermittlungen durch das ZKI und darüber, daß diese bisher nicht zur Begründung eines Anfangsverdachts gegen deutsche Unternehmen geführt hätten, unterrichtet. Unter den Ressorts besteht Einigkeit, vor Einleitung weitergehender Maßnahmen die von amerikanischer Seite
    zugesagte ausführlichere Unterrichtung abzuwarten.
    Am 22. Dezember werden die beteiligten Ressorts von der Delegation aus den Vereinigten Staaten im Auswärtigen Amt unterrichtet. Die US-Experten berichten über ihre Erkenntnisse zum Charakter der Giftgasanlage. Aber zur Beteiligung deutscher Unternehmen am Aufbau dieser Anlage kann die US-Seite weiterhin keine konkreten Hinweise geben.
    Das BMF bittet die US-Delegation zur Übergabe sonstigen Materials. Die US-Delegation sagt zu, die Möglichkeit der Überlassung von Unterlagen prüfen zu lassen.
    Am 29. Dezember weist das Bundesministerium der Finanzen die OFD Freiburg an, unverzüglich bei der Firma Imhausen in Lahr eine Außenwirtschaftsprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Firma in der Zeit von 1984 bis heute Waren nach Libyen ausgeführt und dabei außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften verletzt hat.
    Am 2. Januar 1989 ergeht eine entsprechende Weisung des BMF auch an die OFD Hamburg, bei der Firma Pen-Tsao, einer Beteiligungsgesellschaft von Imhausen, eine Außenwirtschaftsprüfung durchzuführen.
    Am 4. Januar stellt das ZKI Unterlagen der Firma IBI in Frankfurt sicher.
    Am 5. Januar ergibt die Prüfung der OFD bei der Firma Imhausen in Lahr keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung am Aufbau chemischer Anlagen in Libyen.
    In der ersten Januarwoche ersucht das ZKI eine Reihe örtlich zuständiger Staatsanwaltschaften um Prüfung, ob förmliche Ermittlungsverfahren gegen deutsche Firmen einzuleiten seien.
    Am 12. Januar leitet die Staatsanwaltschaft Offenburg ein Ermittlungsverfahren gegen Imhausen wegen des Verdachts der Verletzung von § 34 AWG ein.

    (Gansel [SPD]: Auf Grund von Presseberichten!)

    Am gleichen Tage stellt das ZKI weitere Unterlagen bei dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma IBI in Frankfurt sicher.
    Am 16. Januar, also vorgestern, zieht die Staatsanwaltschaft Offenburg sämtliche strafrechtlichen Ermittlungen gegen deutsche Firmen in dieser Sache an sich. Die Ermittlungen führt als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft das ZKI. — Soweit, Frau Präsidentin, der Ablauf, der Eingang der Erkenntnisse und die veranlaßten Maßnahmen.
    Aus diesem Ablauf ergibt sich, daß die zuständigen Behörden vom Eingang der ersten Hinweise an unverzüglich informiert wurden und daß diese alle gebotenen und möglichen Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt haben.
    Die Bundesrepublik ist und bleibt ein Rechtsstaat. Das Handeln ihrer Organe kann sich nicht nur nach staatlichen Interessen richten; es hat gleichermaßen die Freiheitssphäre des Bürgers zu wahren. Deshalb



    Bundesminister Dr. Schäuble
    können die Behörden gegenüber dem Bürger nur in den Bereichen und nur mit den Mitteln und nur unter den Voraussetzungen tätig werden, die durch Gesetz festgelegt sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, es mutet schon seltsam an, daß gerade diejenigen, die in der Diskussion über den Datenschutz

    (Gansel [SPD]: Ach Gott!)

    und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden der Bundesregierung gerne mangelnde Sensibilität für die Privatsphäre des einzelnen vorhalten,

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: So etwas Bescheuertes habe ich schon lange nicht mehr gehört!)

    nun den Vorwurf erheben, die Bundesregierung sei nicht entschieden genug gegen einzelne Bürger — und auch Unternehmer sind Bürger — vorgegangen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    Herr Kollege Vogel, ich nehme an, daß Sie Mitglied jener Bundesregierung gewesen sind — ich weiß es nicht ganz sicher, aber ich vermute es — , die damals den Export sensibler Güter in den Irak mangels gesetzlicher Voraussetzungen nicht verhindern konnte. Sie sollten es doch wirklich gelernt haben, daß man nur dann, wenn die gesetzlichen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, durch die staatlichen Organe entsprechend handeln kann.
    Für die Ermittlungen des ZKI gilt die Strafprozeßordnung. Ermittlungen nach der Strafprozeßordnung sind nicht beliebig einzuleiten. Wegen der Belastungen, die sie mit sich bringen können, ist Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens ein auf konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte zu begründender Anfangsverdacht — so § 152 der Strafprozeßordnung. Bloße Vermutungen begründen diesen noch nicht. Die Strafprozeßordnung läßt es nicht zu, gestützt auf bloße Vermutungen ein Verfahren einzuleiten und das Leben der betroffenen Bürger zu durchleuchten, und dies nur, weil die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß eine Straftat ans Licht gefördert werden könnte.

    (Abg. Dr. Penner [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Frau Präsidentin, ich würde gerne im Zusammenhang vortragen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Herr Bundesminister erlaubt keine Zwischenfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Aus all diesen Gründen handelte das ZKI also pflichtgemäß, als es sich zunächst darauf beschränkte, den Hintergrund abzuklären und von offenen Ermittlungsmaßnahmen zunächst abzusehen, um die Firmen nicht zu warnen und dadurch die weitere Aufklärung zu vereiteln. Solche Zweckmäßigkeitsüberlegungen der Ermittlungsbehörden sind für alle strafprozessualen Ermittlungen typisch. Die Staatsanwaltschaft, die Polizei und auch die Zollfahndung müssen sich bei komplizierten Sachverhalten, die sie aufzuklären haben, fragen, ob und gegebenenfalls wie lange sie im Interesse eines möglichen Ermittlungserfolgs mit offenen Ermittlungsmaßnahmen warten müssen.
    Erst die am 4. Januar 1989 bei der Firma IBI sichergestellten Unterlagen gaben dem Zollkriminalinstitut Anlaß, eine Reihe von Staatsanwaltschaften einzuschalten.
    Ihre Zwischenrufe, Herr Kollege, können nicht an dem Problem vorüberführen, daß strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen nicht von der Bundesregierung, nicht von einer Landesregierung, nicht vom Bürgermeister und anderen staatlichen Organen, sondern von den im Gesetz festgelegten zuständigen Behörden in eigener Verantwortung durchzuführen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Stratmann [GRÜNE] : Es geht um Außenwirtschaftsprüfung!)

    Meine Damen und Herren, ich fasse den gegenwärtigen Erkenntnisstand wie folgt zusammen. Auf Grund der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse müssen wir heute davon ausgehen, daß die Anlage in Rabta zur Produktion chemischer Kampfstoffe geeignet ist. Es gibt nachrichtendienstliche Hinweise auf die Mitwirkung deutscher Firmen bei der Errichtung dieser Anlage.

    (Dr. Vogel [SPD]: Die haben wir schon lange!)

    Ob hierbei gegen geltendes Recht verstoßen wurde, ist Gegegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren vermag die Bundesregierung keine Prognose abzugeben.
    Meine Damen und Herren, die Öffentlichkeit wurde

    (Dr. Vogel [SPD]: Getäuscht!)

    in dem rechtlich zulässigen Umfang informiert. Für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über mögliche strafrechtliche Verfehlungen von Bürgern sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Der Bürger darf nicht der Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung mit allen möglichen persönlichen und wirtschaftlichen Folgen ausgesetzt werden.

    (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Das fällt Ihnen nur bei solchen Themen ein!)

    Auch darf die Unterrichtung der Öffentlichkeit nicht die Arbeit der Ermittlungsbehörden vereiteln oder behindern.
    Aus meiner Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen ergibt sich, daß zu keinem Zeitpunkt weitergehende Informationen über eine mögliche Beteiligung deutscher Firmen an die Öffentlichkeit gegeben werden konnten. Der Bundesnachrichtendienst hat erstmals am 5. Januar 1989 Hinweise auf eine mögliche Gerichtsverwertbarkeit von Erkenntnissen gegeben.

    (Dr. Vogel [SPD]: Jetzt haben wir wieder die rechtsverwertbare Politik!)

    Bis dahin bestand wegen Quellenschutzes nach den
    Angaben des Bundesnachrichtendienstes eine solche



    Bundesminister Dr. Schäuble
    Gerichtsverwertbarkeit nicht. Natürlich kann nur das zuständige Gericht selbst über die Beweiskraft aller Erkenntnisse entscheiden. Aber solange der Nachrichtendienst selbst seine Hinweise als nicht gerichtsverwertbar bezeichnet, ist jedenfalls bei der Information der Öffentlichkeit größte Zurückhaltung zu wahren.

    (Roth [SPD]: Auch gegenüber Ministern offenbar! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Meine Damen und Herren, die Verbreitung chemischer Waffen in den Händen unverantwortlicher Regierungen wird mehr und mehr zu einem Alptraum.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Der Alptraum ist Staatsanwaltssache!)

    Die Industrieländer haben die Pflicht, alles zu tun, um diese Bedrohung der Völker einzudämmen. Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, wie begrenzt die rechtlichen Möglichkeiten sind, die Mitwirkung deutscher Firmen bei der Herstellung von C-Waffen im Ausland zu verhindern. Deshalb hat die Bundesregierung am 10. Januar 1989 beschlossen, das Instrumentarium zu verbessern.
    Diese Kabinettsbeschlüsse haben vier Ansatzpunkte.
    Erstens. Die Verschärfung von Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Bundesregierung will neue Vorschriften gegen biologische und chemische Waffen ausformulieren, die weit über die bisherigen Tatbestände des Kriegswaffenkontrollgesetzes hinausgehen. Schärfer als nach geltendem Recht sollen das Herstellen von B- und C-Waffen ebenso wie verwandte Tathandlungen im Inland uneingeschränkt unter Strafe gestellt werden; das Gesetz wird also auch formal keine Genehmigungsmöglichkeiten mehr enthalten. Die Strafe für diese zu ächtenden Handlungen soll erheblich angehoben werden.
    Darüber hinaus soll erstmals die Geltung dieser Strafnormen auch auf Taten von Deutschen im Ausland erstreckt werden. Der deutsche Staatsangehörige, der z. B. in einem Land des Nahen Ostens bei der Herstellung von C-Waffen mitwirkt, wird sich dann ebenso strafbar machen wie die deutsche Firma, die durch die Lieferung ambivalenter Anlagen diese Herstellung vorsätzlich unterstützt. Auch fahrlässige Handlungen werden unter Strafe gestellt werden. Mit diesem Vorhaben, an dessen Verwirklichung die zuständigen Ministerien zur Zeit mit Nachdruck arbeiten, unterstreicht die Bundesregierung ihre politische Absicht, einen effektiven Beitrag zur weltweiten Achtung der B- und C-Waffen zu leisten.
    Meine Damen und Herren, wir gehen damit wesentlich weiter als die Fraktion der SPD, in deren Gesetzentwurf zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle vom 16. September 1988 eine Erstreckung des deutschen Strafrechts — —

    (Dr. Vogel [SPD]: Fünf Jahre alt! — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Wir haben ihn wieder eingebracht! Letztes Mal habt ihr ihn abgelehnt!)

    — Wenn Sie selber sagen, daß Ihre Initiativen von vor vier Monaten alte Hüte sind, dann qualifiziert das Ihre Initiativen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Vogel [SPD]: Da lacht noch nicht mal der Kohl!)

    Jedenfalls sieht Ihr Entwurf eben gerade nicht die Erstreckung deutschen Strafrechts auf Auslandstaten vor.
    Aber, meine Damen und Herren, ich will auch klar sagen, daß wir mit diesem Vorhaben juristisches Neuland betreten. Die Erstreckung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten wirft in diesem Bereich schwierige Rechtsfragen auf, die sorgfältig zu prüfen sein werden, und ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung heute noch keinen Gesetzentwurf vorlegen kann.
    Zweitens. Wir wollen die Kontrollmechanismen verbessern. Das Netz der Außenwirtschaftskontrollen soll dichter geknüpft werden. Unter anderem ist eine Meldepflicht für die Hersteller sensitiver Güter vorgesehen, damit illegale Exporte möglichst schon im Vorfeld verhindert werden können.
    Drittens wollen wir das Genehmigungserfordernis für den Technologietransfer auf weitere Bestimmungsländer ausdehnen. Sie wissen, daß zur Zeit der Export sensitiver Technologien nur in Ostländer genehmigungspflichtig ist. Dieses Genehmigungserfordernis soll künftig auf weitere Länder ausgedehnt werden, die im einzelnen noch festgelegt werden sollen.
    Schließlich wollen wir viertens die Kontrollbehörden besser ausstatten. Ein dichteres Kontrollnetz erfordert mehr Personal und mehr Sachmittel. Die Bundesregierung wird sich hierum bemühen, und sie wird dazu die Unterstützung des Hohen Hauses erbitten.
    Aber, meine Damen und Herren, auch nach Einführung und Wirksamwerden dieses Maßnahmenbündels wird keine Gewähr dafür bestehen, daß alle illegalen Ausfuhren sensitiver Güter und Technologien zu unterbinden sind. Noch so gute Gesetze können letztlich nicht verhindern, daß dagegen verstoßen wird, und eine totale Überwachung aller deutschen Ausfuhren ist nicht möglich. Die Bundesrepublik Deutschland hat im vergangenen Jahr, 1988, für rund 550 Milliarden DM Lieferungen ins Ausland vorgenommen, hat also für 550 Milliarden DM exportiert. An das Land Libyen haben wir aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland etwa für 1 Milliarde DM exportiert. Ich habe nur die Zahlen bis einschließlich Oktober; in den ersten zehn Monaten waren es 901,4 Millionen DM. Ich will Ihnen auch gern zum Vergleich sagen, daß wir 1981 für über 3,7 Milliarden DM Lieferungen an Libyen getätigt haben, nur damit Sie sich bei Ihrer Kritik gegebenenfalls darauf einstellen können. Für die weitere Debatte will ich auch gleich darauf hinweisen, daß das Obligo unserer Ausfuhrgewährleistungen für Libyen am 31. Dezember 1982 13,1 Milliarden DM betrug und bis 3. Januar 1989 auf 4,8 Milliarden DM zurückgeführt worden ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 118 Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1989 8625
    Bundesminister Dr. Schäuble
    Aber auch bei diesen von uns im Vergleich zu Ihrer Regierungszeit reduzierten Größenordnungen wird eine totale Überwachung aller Ausfuhren nicht lükkenlos möglich sein.

    (Dr. von Bülow [SPD]: Was heißt denn das?)

    — Dies heißt, daß Rechtsstaat und Freiheit ihren Preis haben. Wer die totale Überwachung aller Bürger und aller Ausfuhren will, der sollte das Wort vom Rechtsstaat und von der Freiheit nicht zu laut im Munde führen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließlich darauf hinweisen, daß im Gegensatz zu manchen anderslautenden Behauptungen die Bemühungen der Bundesregierung um vollständige Klärung aller Hinweise auf illegale Exporte deutscher Firmen nach Libyen auch die Anerkennung unserer amerikanischen Verbündeten gefunden haben. Außenminister Shultz hat dies gegenüber Bundesminister Genscher am Rande der Pariser C-Waffen-Konferenz ausdrücklich versichert. Präsident Reagan hat dem Bundeskanzler eine mündliche Botschaft im gleichen Sinne übermitteln lassen, und der gewählte Präsident Bush hat vor der Öffentlichkeit eine entsprechende Erklärung abgegeben.
    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich würde zum Schluß gerne noch einmal festhalten: Alle Informationen wurden unverzüglich an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet; diese Behörden haben nach Recht und Gesetz ermittelt. Die Öffentlichkeit ist im rechtlich zulässigen Maße unterrichtet worden. Die Bundesregierung wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Netz der außenwirtschaftlichen Kontrollen enger zu knüpfen. An der Entschiedenheit der Bundesregierung, die Verbreitung chemischer Waffen im Rahmen des ihr Möglichen zu verhindern, sind Zweifel nicht erlaubt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von den GRÜNEN: Doch!)