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ID1111708500

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    Vokabeln: 10
    1. Herr: 1
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    Plenarprotokoll 11/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Inhalt: Anteilnahme am Schicksal der Opfer des Absturzes eines amerikanischen Kampfflugzeuges auf ein Wohngebiet in Remscheid 8553 A Erweiterung der Tagesordnung 8553 B Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 8553 C Seiters CDU/CSU 8554 C Bernrath SPD 8555 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 8555 C Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Straßmeir, Fischer (Hamburg), Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Richter, Gries, Kohn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Seeschiffahrtsregisters für deutsche Handelsschiffe im internationalen Verkehr (Drucksachen 11/2161, 11/3679) Fischer (Hamburg) CDU/CSU 8556 B Frau Faße SPD 8559 A Richter FDP 8560 C Frau Rock GRÜNE 8561 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV 8563 B Straßmeir CDU/CSU 8563 D Ewen SPD 8564 B Funke FDP 8566 A Tagesordnungspunkt 26: Eidesleistung der Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und des Bundesministers für Wirtschaft Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 8566 D Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 8567 A Tagesordnungspunkt 27: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Bernrath, Bindig, Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Menschenrechte in der Türkei (Drucksache 11/2600) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Hinrichtung von politischen Häftlingen in Indonesien (Drucksachen 10/6275, 11/3575) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Kolumbien (Drucksache 11/2404) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Bindig, Dr. Schmude, Frau Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 (VN-GV- Res. 39/146) (Drucksache 11/3668) Dr. Kohl, Bundeskanzler 8568 A Brandt SPD 8573 B Frau Geiger CDU/CSU 8576 C Frau Olms GRÜNE 8578 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 8581 D Schäfer, Staatsminister AA 8584 A Dr. Schmude SPD 8585 C Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 8587 B Bindig SPD 8588 D Frau Eid GRÜNE 8590 C Zusatztagesordnungspunkt 10: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3672 [neu], 11/3697) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Parteiengesetzes (Drucksachen 11/3097, 11/3672, 11/3697) Bernrath SPD 8591 C, 8594 D Spilker CDU/CSU 8592 B Lüder FDP 8596 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 8600 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 8602 C Conradi SPD 8605 C Häfner GRÜNE 8609 B Wüppesahl fraktionslos 8611D Stiegler SPD 8613 A Namentliche Abstimmung 8614 A Ergebnis 8614 B Nächste Sitzung 8616A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8617* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) 8617* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 8618* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8553 117. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1988 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 12. Antretter* 9. 12. Bangemann 9. 12. Frau Beck-Oberdorf 9. 12. Becker (Nienberge) 9. 12. Frau Berger (Berlin) 9. 12. Dr. Biedenkopf 9. 12. Dr. Blens 9. 12. Böhm 9. 12. Börnsen (Bönstrup) 9. 12. Dr. Briefs 9. 12. Bühler (Bruchsal) 9. 12. Frau Conrad 9. 12. Daweke 9. 12. Deres 9. 12. Duve 9. 12. Engelsberger 9. 12. Frau Fischer 9. 12. Gansel 9. 12. Gattermann 9. 12. Gautier 9. 12. Genscher 9. 12. Dr. Glotz 9. 12. Dr. Götz 9. 12. Dr. Grünewald 9. 12. Dr. Hauff 9. 12. Frau Hämmerle 9. 12. Heinrich 9. 12. Dr. Hennig 9. 12. Hiller (Lübeck) 9. 12. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 12. Hoss 9. 12. Irmer 9. 12. Jens 9. 12. Jung 9. 12. Kalb 9. 12. Dr. Köhler 9. 12. Kossendey 9. 12. Kreuzeder 9. 12. Dr. Kronenberg 9. 12. Frau Luuk* 9. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 9. 12. Möllemann 9. 12. Frau Pack 9. 12. Paintner 9. 12. Petersen 9. 12. Pfuhl 9. 12. Rappe (Hildesheim) 9. 12. Regenspurger 9. 12. Reuschenbach 9. 12. Frau Schilling 9. 12. Frau Schmidt-Bott 9. 12. von Schmude* 9. 12. Freiherr von Schorlemer 9. 12. Dr. Soell* 9. 12. Steiner* 9. 12. Frau Trenz 9. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warnke 9. 12. Wetzel 9. 12. Wilz 9. 12. Wimmer 9. 12. Zierer* 9. 12. Dr. Zimmermann 9. 12. Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Struck und Catenhusen (beide SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Da nach meiner Überzeugung die Einführung eines Sockelbetrages und die Heraufsetzung der Publizitätspflicht für Spenden von DM 20 000 auf DM 40 000 auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, werde ich mich der Stimme enthalten. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Dr. Adam-Schwaetzer und Frau Dr. Hamm-Brücher (beide FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 11/2421, 11/3672, 11/3673) Die Unterzeichner dieser Erklärung sehen sich (abgesehen von möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken) aus folgenden Gründen nicht imstande, der Novelle des Parteienfinanzierungsgesetzes zuzustimmen: 1. Die Mehrkosten von jährlich 68 Millionen DM, die zur Parteienfinanzierung aus Steuermitteln zur Verfügung gestellt werden sollen und die eine Steigerung der Zuwendungen von 20 Prozent ausmachen, können im Hinblick auf notwendige Kosteneinsparungen bei anderen öffentlichen Aufgaben gegenüber dem Bürger nicht überzeugend vertreten werden. 2. Die Bürger erwarten zu Recht von den Parteien, daß Wahlkämpfe so sparsam wie möglich geführt werden. Dies ist immer wieder nachzuweisen und auch möglich. 3. Die Berufung einer unabhängigen Kommission zur Festlegung der Zuschüsse an die Parteien durch den Bundespräsidenten ist ein wichtiger Schritt, um den notwendigen Bedarf der Parteien für ihre Ausgaben transparenter zu machen. Deshalb sollte vor einer Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung auf jeden Fall erst das Votum dieser unabhängigen Kommission eingeholt und die Erhöhung der Zuschüsse bis dahin zurückgestellt werden. 8618* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/936 Drucksache 11/1301 Drucksache 11/1537 Drucksache 11/1676 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 10/4184 Nr. 3 Drucksache 11/138 Nr. 3.39, 3.40 Drucksache 11/973 Nr. 2.4 Drucksache 11/2465 Nr. 2.8, 2.10 Drucksache 11/2580 Nr. 22 Drucksache 11/2956 Nr. 2.4 Drucksache 11/3021 Nr. 2.5 Drucksache 11/3200 Nr. 2.4 — 2.9 Drucksache 11/3311 Nr. 2.3-2.5, 2.7, 2.9 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2724 Nr. 24, 25 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/439 Nr. 2.12
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist keinesfalls so, daß die CDU/CSU mit großem Enthusiasmus an dieses Gesetz herangegangen ist. Es ist aber doch festzustellen, daß wir nicht von uns aus darangegangen sind, dieses Gesetz mit den anderen Fraktionen zu beraten und zu verabschieden, sondern durch das Bundesverfassungsgericht dazu veranlaßt worden sind. Das muß einmal klar gesagt werden.
    Es ist schon merkwürdig: Wenn uns das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung auf anderen Feldern der Politik einen Handlungsauftrag gibt — ich erinnere einmal an die Datenschutzgesetze —, können sich manche nicht genug beeilen, die Stoppuhr anzuwerfen, um uns kurze Zeit später an den Fristablauf zu erinnern.

    (Dr. Friedmann [CDU/CSU]: Richtig!)

    Wenn uns das Bundesverfassungsgericht aber verpflichtet, die Parteienfinanzierung noch einmal zu überprüfen, dann wird das Ganze so dargestellt, als wollten wir aus bloßer Überheblichkeit und Raffgier einen tiefen Griff in die Staatskasse tun.
    Festzuhalten ist folgendes: Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Urteil von 1986 zu einer Überarbeitung verpflichtet, auch der Bundestagspräsident hat — ebenfalls auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung — darauf hingewiesen, daß der Chancenausgleich, der ja nicht von uns, sondern von einer Sachverständigenkommission entwickelt worden war, entgegen der ursprünglichen Absicht Parteien mit hohen Eigenanstrengungen nicht begünstigt, sondern bestraft. Oder, anders gesagt: Je geringer die Spenden- und Mitgliederwerbung, um so mehr Staatsknete — wie die GRÜNEN zu sagen belieben — winkt auf Grund der noch geltenden Regelung der Parteikasse der GRÜNEN.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    So bekommt in diesem Jahr die CDU mit 750 000 Mitgliedern null DM aus dem Chancenausgleich. Und die GRÜNEN erhalten bei 40 000 Mitgliedern 5,9 Millionen DM.

    (Frau Traupe [SPD]: So ist es!)

    Es gehört zu ihrem scheinheiligen Gehabe, daß sie letzten Endes, weil sie da im Verhältnis zu anderen Parteien ein Stück beschnitten werden, protestieren und dies in ein puritanisches Mäntelchen fassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Man kann es noch drastischer formulieren: Nach geltendem Recht finanziert ein privater Spender, der die großen Parteien unterstützen will, ungewollt, aber wirksam über den Chancenausgleich die kleinen Par-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1988 8603
    Gerster (Mainz)

    teien mit. Das konnte nicht gewollt sein und kann daher so nicht bleiben.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Gerster, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schily?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Schily, ich komme noch zu Ihrer Partei. Stellen Sie Ihre Frage ein bißchen zurück. Sie werden noch viel Gelegenheit haben, sich zu Zwischenfragen zu melden. Das verspreche ich Ihnen.
    Beides, der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts und die Kritik des Bundestagspräsidenten, verpflichtet uns, mit der jetzigen Gesetzesvorlage die Schwachstellen in der Parteienfinanzierung auszuräumen und auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen.
    „Die Parteien sollen nicht zuviel Geld verschwenden mit Plakaten, Luftballons und anderen Werbematerialien" — auch dieses Argument hört man immer wieder. Richtig! Aber komisch ist: Man hört es nur, wenn es um die Parteien geht, nicht bezüglich anderer Organisationen und Verbände. So muß einfach einmal zur Kenntnis genommen werden: Die Öffentlichkeitsarbeit der Parteien findet ja nicht irgendwo, etwa in der Wüste Gobi, statt, sondern auf den Straßen und Plätzen der Bundesrepublik Deutschland. Da sind die Parteien nicht allein, sondern stehen in Konkurrenz zu vielen anderen, die ebenfalls sehr geschickt um Aufmerksamkeit werben.
    Die Parteien haben vor der letzten Bundestagswahl für die Öffentlichkeitsarbeit rund 250 Millionen DM ausgegeben. Das macht pro Jahr etwa 63 Millionen DM aus. Allein die bundesdeutsche Zigarettenindustrie gibt in jedem Jahr rund 300 Millionen DM für Öffentlichkeitsarbeit aus, also das Fünffache. Auch sie ist nicht allein auf dem Markt.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das ist aber ein guter Vergleich!)

    Dazu kommen Waschmittelwerber, die Autowerber, die Süßigkeitenwerber, die Getränkewerber, die Zahnpastawerber, und ich weiß nicht welche Werber noch. Alle gehen mit riesigen Beträgen auf den Werbemarkt — dagegen will ich hier jetzt gar nichts sagen —, aber die Parteien sollen sich auf die Mundzu-Mund-Propaganda beschränken. Das kann doch nicht im Sinne von Art. 21 unseres Grundgesetzes sein, der die Parteien zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung verpflichtet.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der SPD)

    Ich will noch einen Vergleich ziehen. Die Parteien erhalten pro Wähler 5 DM an Wahlkampfkosten erstattet. Nehme ich einmal die Bundestags-, Landtags- und Europawahlen zusammen, sind das in vier Jahren ungefähr 15 DM pro Wähler, pro Jahr also nicht einmal 4 DM. Manche derjenigen, die uns da so moralträchtig wegen überzogener staatlicher Parteienfinanzierung kritisieren, sitzen in Rundfunk- und Fernsehanstalten, die von jedem Bürger im Monat
    16,60 DM oder — umgerechnet — fast 200 DM im Jahr erhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD — Conradi [SPD]: Das ist ein starkes Argument!)

    Die Frage muß doch einmal erlaubt sein, ob die Parteien mit 4 DM im Jahr in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu hoch unterstützt werden gegenüber 200 DM an Quasi-Steuergeldern für Fernsehanstalten, die auch nicht ganz — ich will es einmal vorsichtig ausdrücken — auf die politische Einflußnahme verzichten.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das Fernsehen ist viel unterhaltsamer!)

    Darüber hinaus hängen die gleichen Rundfunkanstalten auch noch kräftig am Tropf der Werbeeinnahmen.